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Schützen Sie Ihre Daten vor unerlaubtem Zugriff
haben Sie die politische Diskussion über heimliche Online-Durchsuchungen von Computern verfolgt? Dass Behörden ohne Ihr Wissen auf Ihre Daten zugreifen können, sollte Ihnen zu denken geben. Was hindert andere daran, Sie in ähnlicher Weise auszuspähen?
Risiken lauern an vielen Stellen
Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter an Computern arbeiten, die mit dem Internet verbunden sind, müssen Sie mit Angriffen von dort rechnen. Selbst wenn sämtliche Computer in Ihrem Unternehmen ausschließlich untereinander vernetzt sind, können Informationen unerlaubt Ihr Unternehmen verlassen – beispielsweise bei einer Software-Wartung durch eine Fremdfirma, der Ihr Administrator Zugriffsrechte einräumt.
Überlegen Sie, welche Ihrer Daten nicht in fremde Hände gelangen bzw. unerlaubt verändert werden dürfen. Schätzen Sie ab, welcher Schaden durch einen unerlaubten Zugriff entstehen kann. Ihr Aufwand für Abwehrmaßnahmen sollte hierzu in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter ein
Leider ist das Bewusstsein für Daten-Sicherheit in vielen Firmen unterentwickelt. Weisen Sie daher regelmäßig auf die Problematik hin und führen Sie – so weit möglich – entsprechende Schulungen durch.
Praxis-Tipp: Informations-Sicherheit ist Chefsache. Sie müssen die Vorgaben machen. Die erforderlichen Maßnahmen können Sie delegieren. Definieren Sie aber klare Zuständigkeiten. Zeigen Sie durch Ihr Vorbild, dass Sie das Thema ernst nehmen.
Diese einfachen Maßnahmen haben eine große Wirkung:
- Halten Sie Ihre Mitarbeiter an, regelmäßig die Passwörter ihrer Arbeitsplatz-Rechner zu ändern und ihre individuellen Passwörter niemandem mitzuteilen – auch den Kollegen nicht.
- Fordern Sie Ihre Mitarbeiter dazu auf, Ihnen unbekannten Personen erst dann Zugang zu sensiblen Bereichen oder Informationssystemen zu erlauben, wenn Sie sich von deren Befugnis überzeugt haben.
- Lassen Sie die Rechner so einstellen, dass spätestens nach einer Viertelstunde ohne Benutzeraktivität das Passwort abgefragt wird. Bei Rechnern, die für Unbefugte einfach zugänglich sind, sollte diese Zeitspanne noch kürzer sein.
- Stellen Sie sicher, dass vertrauliche oder geheime Informationen wie Know-how-Berichte nicht einfach als normale E-Mail versendet werden. Solche Sendungen sollten zumindest verschlüsselt werden. Besser verschicken Sie solche Informationen per Post.
- Lagern Sie Sicherungen wichtiger Daten an einem anderen sicheren, sodass selbst ein Brand ihnen nichts anhaben kann.
Aus: Der Laborleiter in der Praxis – klicken Sie hier für Ihre kostenlose Test-Ausgabe!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Käufer trägt Beweislast für gewährleistungspflichtigen Sachmangel
Abfindung kann beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sein
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Recht |
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Im verhandelten Fall hatte der Käufer einen neuen Pkw erworben, bei dem 4 Monate später ein Kupplungsdefekt aufgetreten war. Nachdem im Verlauf der nächsten Monate der gleiche Kupplungsschaden noch 2-mal aufgetreten war, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag und verlangte dessen Rückabwicklung. Zwischen den Parteien war streitig, ob ein technischer Defekt oder eine Fehlbedienung durch den Kläger zum 3-maligen Austausch der Kupplung geführt hatte. Ein Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, der Kupplungsschaden sei durch eine fehlerhafte Bedienung (langes Schleifenlassen der Kupplung) eingetreten. Der Käufer war jedoch anderer Auffassung: Da der Schaden erstmalig innerhalb der 6 Monate nach Kauf des Fahrzeugs aufgetreten sei, gelte die gesetzliche Vermutung (§ 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), dass der Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden gewesen sei. Der Verkäufer müsse deshalb beweisen, dass der Defekt nicht bei Übergabe des Fahrzeugs angelegt gewesen, sondern infolge einer Fehlbedienung entstanden sei. Damit hatte er keinen Erfolg.
Ein Käufer ist grundsätzlich dann zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn die Kaufsache bei Übergabe mit einem Mangel behaftet ist und 2 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind (§§ 437, 440 BGB). Dabei gilt im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs die gesetzliche Vermutung, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel auftritt (§ 476 BGB).
Das bedeutet im Einzelfall nicht, dass jeder innerhalb von 6 Monaten auftretende Defekt immer ein Sachmangel ist, der auch nach dem Gewährleistungsrecht zu beurteilen ist. Kommen mehrere mögliche Schadensursachen in Betracht (entweder mangelhafte Sachbeschaffenheit oder Bedienungsfehler), so muss der Käufer, der sich auf den Mangel beruft, beweisen, dass der Defekt auf die Sachbeschaffenheit und nicht auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist.
Das Fahrzeug wies zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Kupplungsschaden auf. Der Kläger hätte deshalb nachweisen müssen, dass der 4 Monate später aufgetretene Kupplungsschaden bei Übergabe bereits in der Kaufsache angelegt war und das Fahrzeug von vornherein einen werksseitig zu vertretenden Grundmangel aufwies, der zu dem späteren Kupplungsschaden führte.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.07.2007, Aktenzeichen: 13 U 164/06
Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test anfordern!
Im verhandelten Fall hatte ein technischer Angestellter mit seinem Arbeitgeber vereinbart, sein Arbeitsverhältnis zum 30.06.2004 zu beenden. Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhielt er eine Abfindung von 26.000 Euro. In der Folgezeit vom 1.07.2004 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Oktober 2005 sollte er im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit 400 Euro monatlich beschäftigt werden. Ab dem 01.07.2004 bezog der Angestellte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Anlässlich einer Betriebsprüfung forderte der Deutsche Rentenversicherungs Bund (DRV) von dem Arbeitgeber Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von 2.301,38 Euro aus der gezahlten Abfindung nach. Dagegen klagte dieser. Zur Begründung führte er an, es handele sich um 2 rechtlich voneinander getrennte Arbeitsverhältnisse, weshalb in Bezug auf die Abfindung keinerlei Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten seien.
Das Sozialgericht (SG) Dortmund wies die Klage ab. Nach dem Urteil der Richter kann die DRV zu Recht aus der Abfindung Rentenversicherungsbeiträge fordern. Bei der Abfindung handelt es sich nach Auffassung der Sozialrichter um ein einmaliges Arbeitsentgelt, das beitragspflichtig ist. Bei der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sie „Aufhebungsvertrag“ genannt haben, handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts um eine Änderungskündigung, die vom Arbeitnehmer angenommen wurde. Der Arbeitnehmer hat in der Vereinbarung die Änderung seiner Arbeitsbedingungen, nämlich seinen Vollzeitarbeitsplatz aufzugeben und zukünftig im Rahmen eines Minijobs Bereitschaftsdienste zu verrichten, gegen Zahlung der Abfindung akzeptiert. Das Sozialgericht führte weiter aus: Während echte Abfindungen lediglich deshalb nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet werden, weil sie als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes für eine Zeit nach Ende der Beschäftigung gezahlt werden, trifft dies bei Abfindungen wegen der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht zu. Der Angestellte verrichtete weiterhin eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bei dem Unternehmen. Der Arbeitgeber hat wegen der vereinbarten Geringfügigkeit Pauschalbeiträge in der Renten- und Krankenversicherung zu entrichten.
Folge: Bei Umwandlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine geringfügige Beschäftigung bestehen damit auf das Arbeitsentgelt bezogene Beitragspflichten. Diese lassen es gerechtfertigt erscheinen, die anlässlich der Umwandlung gezahlte Abfindung als einmaliges Arbeitsentgelt beitragspflichtig zu machen. Es handelt sich um eine Entgeltkompensation, die der Beschäftigte bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis von seinem Arbeitgeber als Gegenleistung für die Zeit einer Beschäftigung erhält. Die Beitragspflicht ist sachgerecht, weil eine umfassende Berücksichtigung aller im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehenden Einnahmen als Arbeitsentgelt dem Solidaritätsprinzip entspricht und in der Rentenversicherung der Sicherung höherer Leistungsansprüche dient.
Sozialgericht Dortmund, Meldung vom 21.11.2006, Aktenzeichen: S 34 R 217/05
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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So setze die Mehrheit (59 %) der Befragten auf diplomatische Strategien und ein respektvolles Miteinander. Nur noch für jeden Fünften sei es vorrangig, sein persönliches Ziel zu verfolgen. Führungskräfte, die dieses diplomatische Handeln beherrschen, – d. h. über diese politischen Skills verfügen –, schaffen es in der Regel, sich durch geschicktes Verhalten und Kommunizieren eine Machtbasis im Unternehmen aufzubauen und gleichzeitig die richtigen Beziehungen für die eigene Karriere zu knüpfen.
Außerdem sind diese Fähigkeiten die Basis für den Unternehmenserfolg. So wird es im Zuge der Globalisierung immer wichtiger, entscheidende Situationen zu erkennen, den richtigen Zeitpunkt für Aktionen zu erfassen und schließlich die passenden Mitarbeiter mit Projekten zu betrauen. Die Fähigkeit, über die eigenen Interessen hinaus zu denken, wird in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen. Denn auch Unternehmen werden im Zuge der Globalisierung lernen müssen, Beziehungen mit externen Partnern aufzubauen.
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Wählen Sie gründlich aus
Konzentrieren Sie sich auf Ihre konkrete Aufgabenstellung, beispielsweise die Erarbeitung eines Marketingkonzeptes.
Stellen Sie dann alle relevanten Informationen zusammen. Reservieren Sie sich hierfür 70 % der einkalkulierten Zeit, denn die Informationsauswahl ist die Basis für ein erfolgreiches Konzept. Stellen Sie alle Materialien an einem klar abgegrenzten Platz Ihres Büros zusammen. So haben Sie alle Unterlagen stets im Blick und griffbereit.
Bereiten Sie alle Materialien schriftlich auf (Computerausdrucke statt Dateien).
Ordnen Sie Informationen optisch übersichtlich an. Legen Sie beispielsweise Informationen zu Mitbewerbern in einem roten Aktenordner ab und Produktinformationen in einem grünen.
Strukturieren Sie mit System
Es gibt verschiedene Methoden, die Ihnen helfen, Informationen sinnvoll zu strukturieren. Exemplarisch stellen wir hier die KJ-Methode vor, benannt nach dem japanischen Anthropologen Jiro Kawakita.
- Notieren Sie sich zu jeder gelesenen Information ein paar Stichwörter auf der Vorderseite einer kleinen Karteikarte. Auf der Rückseite vermerken Sie Quelle und Aufbewahrungsort. Es können 300 bis 400 Karten zusammenkommen. Statt großer Aktenberge haben Sie nun gut handhabbare, überschaubare Kartenstapel.
- Breiten Sie die Karten nun auf Ihrem Schreibtisch oder dem Fußboden aus und bilden Sie Cluster, indem Sie Karten mit ähnlichen Inhalten stapeln.
- Prüfen Sie, welche dieser Stapel wiederum ähnliche Inhalte haben. Es sollten maximal 7 bis 10 Stapel übrig bleiben.
- Untersuchen Sie jetzt die einzelnen Cluster auf Beziehungen und Abhängigkeiten. Schieben Sie erstens Stapel mit enger Beziehung nahe zusammen oder verbinden Sie sie durch Pfeile.
- Nehmen Sie jetzt einzelne Karten zur Hand und lesen Sie Einzelinformationen genauer.
Formulieren Sie klar und deutlich
Sie wollen Ihre Zuhörer mit Ihrem Konzept überzeugen. Nutzen Sie also eine eingängige Sprache.
- Schreiben Sie prägnant, konkret und verständlich.
- Vermeiden Sie Fachchinesisch, Anglizismen und Passiv-Sätze.
- Verzichten Sie auf Schachtelsätze.
- Lockern Sie den Text mit Tabellen und Grafiken auf.
- Verwenden Sie originelle Metaphern.
Wie Sie In nur 6 Etappen Ihre Mitarbeiter (und sich selbst!) Schritt für Schritt zu Spitzenleistungen führen? Mit unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!
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Hotelleitung |
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- auch eine Folge einer resignativen Einstellung von Gästen sein
- auch das Ergebnis einer unternehmerischen Abwehr von Beschwerden sein, weil man denkt damit Aufwand und Kosten zu minimieren
- Herstellung von (Beschwerde-) Zufriedenheit
- Vermeidung von Opportunitätskosten durch andere Reaktionsformen unzufriedener Gäste
- Umsetzung und Verdeutlichung einer gästeorientierten Unternehmensstrategie
- Schaffung zusätzlicher akquisitorischer Effekte mittels Beeinflussung der Mundkommunikation
- Auswertung und Nutzung der in Beschwerden enthaltenen Informationen
- die Unzufriedenheit des Gastes zu beheben
- Fehler und Schwachstellen im Unternehmen zu entdecken und zu beheben
- weil Wissen und Fähigkeiten ausgetauscht werden, lernen sie voneinander und profitieren gemeinsam
- durch den Austausch von Kennzahlen können wertvolle Benchmarking-Informationen auf lokaler Ebene ausgetauscht werden, die als betriebswirtschaftliche Richtwerte dienen
- sie erforschen gemeinsam Markttrends und können Strategien finden, von denen alle Mitglieder am Standort einen Nutzen haben
- sie können Kooperationen in den Bereichen Einkauf, Marketing und Personalbeschaffung bilden und dadurch Kosten einsparen und Erträge erhöhen
- sie können gegenüber Institutionen gemeinsam auftreten und somit ihre Ziele besser durchsetzten
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Schritt 1: Sensibilisierung
Notieren Sie die Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Ziele haben wir?
- Was sind unsere Kernaufgaben?
- Warum machen wir Fundraising?
Sammeln Sie alle Fakten über Ihren Verein, z. B.:
- Geschäftsberichte
- Presseberichte
- Interviews von Vereinsmitgliedern
Formulieren Sie Ihre Fundraising-Ziele und machen Sie einen Zeit- und einen Kostenplan.
Schritt 4: Taktik entwickeln
Bei diesem Schritt wählen Sie die Fundraising-Instrumente aus, die Sie nutzen wollen. Sie planen
die Verwendung aller Medien und eventuelle Personalressourcen.
Schritt 5: Umsetzung
Sie setzen die beschlossenen Instrumente um. Wichtig ist jetzt ein Produktions- und Ablaufplan.
Schritt 6: Erfolgskontrolle
Zum Abschluss einer Aktion führen Sie eine Erfolgskontrolle durch. In quantitativer Hinsicht prüfen Sie die Spendeneingänge, in qualitativer Hinsicht, ob Ihre Aktion z. B. in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden ist.
Tipp: Das 6-Phasen-Modell sollten Sie nicht allein durchplanen. Empfehlenswert ist eine kleine Arbeitsgruppe von max. 3 Personen, die den gesamten Planungsentwurf entwickelt und vorstellt. Wenigstens ein Ehrenamtlicher sollte dieser Arbeitsgruppe angehören.
Ausführliche Informationen zum Thema Fundraising finden Sie im Kapitel F66 des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt kostenlos testen!
Voraussetzung für die Erteilung einer Niedersächsischen Ehrenamtskarte ist, das der Ehrenamtliche
- ein freiwilliges Engagement von mindestens fünf Stunden in der Woche ohne Bezahlung in Vereinen, Selbsthilfegruppen, karitativen und anderen Hilfsorganisationen leistet
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- die freiwillige Tätigkeit seit rund drei Jahren ausübt.
Besuchen Sie uns doch mal wieder auf unserer Internetseite: www.nonprofit.de!
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