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Ziehen Sie eine Grenze zwischen Beruf und Privatleben
Arbeit und Privatleben sind 2 verschiedene Lebensbereiche – und das sollte auch so bleiben. Wer immer im Dienst ist, lässt dem Ausgleich keine Chance. Selbstverständlich gibt es Unterschiede: Der eine ist mehr, der andere weniger mit seinem Job verwachsen. Der eine hat eine 38-, der andere eine 70-Stunden-Woche.
Doch irgendwo ist Schluss. Damit Sie genügend Ausgleich zum anstrengenden Arbeitsalltag haben, damit Sie regelmäßig zu sich finden und neue Kraft tanken können, finden Sie hier einige Hinweise:
- Handy ausschalten
- Anrufe auf dem Anrufbeantworter oder durch die Mailbox abfangen
- Computer gar nicht erst hochfahren
- Die Geschäftspost wirklich nur an den Werktagen im Büro lesen und nicht am Frühstückstisch
Schenken Sie Ihrer Familie, Ihren Freunden und Verwandten, Ihren Hobbys und Ihren Freizeitaktivitäten genügend Zeit und Ihre gesamte Aufmerksamkeit. Nur so werden Sie die Ruhe und den Ausgleich finden, den Sie brauchen, um auch für den Beruf langfristig fit zu bleiben.
Lösen Sie sich auch gedanklich von Ihrer Arbeit
Viel und intensiv arbeiten heißt nicht automatisch, dass Ihr Selbstmanagement nicht stimmt. Entscheidend sind weniger Ihre tatsächliche Arbeitszeit und Ihr Arbeitseinsatz, sondern Ihre Einstellung zur Arbeit.
Zur richtigen Abgrenzung gehören beispielsweise diese Punkte:
1. Beginnen Sie jeden Tag in Ruhe
Stürzen Sie nicht in den Tag bzw. ins Büro, um dann bereits abgehetzt und gestresst mit der Arbeit zu beginnen. Gestalten Sie Ihren Tagesbeginn so, wie Sie es mögen, jedenfalls in Ruhe. Nehmen Sie sich genügend Zeit für das Frühstück, das Lesen der Morgenzeitung oder was Sie sonst gerne tun.
2. Fangen Sie erst am Arbeitsplatz an zu arbeiten
Wie oft gehen uns gleich nach dem Aufwachen die wichtigsten Programmpunkte des Tages durch den Kopf: Unter der Dusche denken wir daran, was wir keinesfalls mitzunehmen vergessen dürfen. Planen Sie besser am Vorabend den kommenden Tag im Detail – und verabschieden Sie sich dann gedanklich davon.
3. Lassen Sie Ihre Arbeit im Büro
Nehmen Sie keine Arbeit mit nach Hause, auch nicht „ausnahmsweise“. Denn durch jedes Mitnehmen von Arbeit prägen Sie Ihre Einstellung zu Ihrer Erholung: Sie stellen sie hintenan. Also lassen Sie es. Sie nehmen umgekehrt ja auch Ihr Hobby nicht mit ins Büro.
Aus unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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So setzen Sie das neue Nichtraucherschutzgesetz in Ihrem Heim um
Arbeitnehmer-Erfindungen – Ihre Rechte und Pflichten
Teamchef mit Teamgeist
Lassen Sie sich leicht ablenken?
Achten Sie auf die Überstunden Ihrer Teilzeitkräfte!
Professionelles Telemarketing kann Umsätze erheblich steigern!
So sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Kosten von Leistungen und Material
Erleichtern Sie mit einem Kalender und einem Infobuch Praktikanten den Start in Ihrer Einrichtung
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Recht |
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Rauchen verboten! – Doch es gibt Ausnahmen
Für die Heime bedeutet der Nichtraucherschutz, dass das Rauchen in den Einrichtungen grundsätzlich erst einmal verboten ist. Allerdings muss auch das Selbstbestimmungsrecht des Bewohners geachtet werden. Deshalb gilt für Pflegeeinrichtungen in den „Vorreiterländern“ Folgendes:
- Das Nichtrauchgebot gilt in allen Räumen der Einrichtung, z. B. auch im Verwaltungsbereich.
- In der Cafeteria gilt das Gleiche wie im Gaststättenbereich: Das Rauchen darf nur in einem vollständig umschlossenen Nebenraum gestattet werden, der kleiner sein muss als der übrige Cafeteriabereich.
- In den Gemeinschaftsräumen müssen Sie das Rauchen grundsätzlich verbieten.
- Im Gegensatz zu Krankenhäusern sind in Heimen aber vollständig abgeschlossene Raucherräume erlaubt. Diese dürfen von Bewohnern und Personal gleichermaßen genutzt werden.
- Das Rauchverbot gilt nicht für Räume, die von Bewohnern privat genutzt werden. D. h., die Bewohner können in ihren (Einzel-) Zimmern weiterhin frei entscheiden.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.nichtraucherschutz.de
Aus Heimleitung konkret, dem Informationsdienst für Heimleiterinnen und Heimleiter. Klicken Sie hier und fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe an!
- durch „erfinderische Tätigkeit“ zustande kam,
- über den Stand der Technik hinausgeht und
- wirtschaftlich verwertbar ist?
Rechte Ihres Arbeitgebers
Wenn Sie Arbeitnehmer (dies gilt auch für Universitätsangestellte) sind, müssen Sie jede Erfindung, die eine Diensterfindung sein könnte, unverzüglich Ihrem Arbeitgeber schriftlich melden und zugleich kenntlich machen, dass Sie eine Erfindung melden (§ 5 Abs. 1 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)): Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Erfindungen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses (und innerhalb eines Jahres nach dessen Beendigung) gemacht werden, zumindest durch die Arbeit in dem betreffenden Unternehmen angeregt wurden. Daher spricht das ArbnErfG Ihrem Arbeitgeber das Recht zu, dauerhaft über die von Ihnen erarbeitete Erfindung zu verfügen.
So gehen Sie rechtssicher vor, wenn Sie eine Erfindung gemacht haben:
Schritt 1: Melden Sie Ihre Erfindung
Fertigen Sie eine detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung mit Datum und Ihrem Namen in 2-facher Ausfertigung an. Fügen Sie gegebenenfalls Zeichnungen bei. Übergeben Sie Ihre Erfindungsmeldung an einen vertrauenswürdigen Vorgesetzten – am besten in Gegenwart einer weiteren Person als Zeugen. Lassen Sie sich den Erhalt quittieren und Ihre identische Kopie der Meldung gegenzeichnen.
2. Schritt: Die Prüfungsfrist des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber hat jetzt 4 Monate Zeit, Ihre Erfindung zu bewerten. Innerhalb dieser Frist muss er Ihnen mitteilen, ob er sein Verfügungsrecht über das Patent ganz oder teilweise ausüben will.
3. Schritt: Die Anmeldung zum Patent
Beansprucht Ihr Arbeitgeber das Patent, verlieren Sie Ihre Erfinderrechte. Im Gegenzug trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten der Anmeldung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Patentes und ist verpflichtet, Ihre Leistung angemessen zu vergüten (§ 9 Abs. 1. ArbnErfG). Ihre Erfindung wird dann als Patent Ihres Arbeitgebers angemeldet, wobei Sie als Erfinder genannt werden.
Praxis-Tipp: Kümmern Sie sich um eine schnellstmögliche Anmeldung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, ihm gemeldete Diensterfindungen unverzüglich anzumelden. Verzichtet Ihr Arbeitgeber schriftlich auf sein Verfügungsrecht oder lässt er die 4-Monats-Frist verstreichen, dürfen Sie Ihre Erfindung (vollständig oder teilweise) selbst verwerten. Allerdings müssen Sie dann die im Zusammenhang mit dem Patent anfallenden Kosten tragen.
4. Schritt: Verhandeln Sie
Beansprucht Ihr Arbeitgeber die Erfindung, dann müssen Sie intensiv mit ihm über Ihre Erfindervergütung verhandeln. Wenn Sie die Erfindung im Zusammenwirken mit Kollegen gemacht haben, ist auch zu klären, welchen Anteil Sie beigetragen haben.
Praxis-Tipp: Führen Sie die Diskussion mit Ihren Miterfindern möglichst frühzeitig – am besten, bevor Sie die Erfindung melden. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und lassen Sie es von allen Beteiligten gegenzeichnen.
Aus: Der Laborleiter in der Praxis. Klicken Sie hier und fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe an!
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Doch zwischen Ideal und Wirklichkeit klafft oft eine große Lücke. „Dreamteams“, die sich fast blind verstehen und ein reibungsloses Arbeiten möglich machen, sind selten. In der Realität gibt es vielmehr in jedem Team Quertreiber und Querulanten, die sich nur schwer auf eine gemeinsame Marschrichtung einschwören lassen.
Jetzt ist der Teamleiter gefragt. Mit folgenden Tipps gelingt es Ihnen, den nötigen Teamgeist entstehen zu lassen:
- Übernehmen Sie als Teamleiter klar die Führung und geben Sie konkrete Ziele vor. Aber übertreiben Sie nicht. Kontrollieren Sie nicht jeden Arbeitsschritt und lassen Sie dem Team genügend Bewegungsfreiheit.
- Als Teamleiter sind Sie Moderator: Setzen Sie Mitarbeiter nach ihren Talenten ein. Fördern Sie sie individuell.
- Lassen Sie Kontroversen zu, sie schweißen Ihr Team zusammen. Denn: „Man liebt sich auseinander, aber man zankt sich zusammen“ (Kurt Tucholsky).
- Binden Sie alle Mitarbeiter nach ihren Fähigkeiten ein. Vermeiden Sie Über- und Unterforderung.
- Das Telefon klingelt.
- Mitarbeiter fangen Sie auf dem Gang ab, um „ganz kurz“ was zu bereden.
- Ein kurzes Telefonat zieht sich schließlich auf eine Stunde.
- Die kurze Entspannungspause zieht sich länger hin als ursprünglich geplant.
Inwieweit stimmen Sie folgenden Aussagen zu?
- Ich richte mir am Tag störungsfreie Zeiten ohne Telefongeklingel ein, an denen ich das Telefon auf einen Kollegen umstelle oder den Anrufbeantworter einschalte. Die Anrufe arbeite ich dann später alle auf einmal ab.
- Bevor ich zum Hörer greife, überlege ich erst mal, ob ein Fax oder eine E-Mail nicht die bessere Alternative wäre. Am Telefon fasse ich mich recht kurz.
- Ich mache keine Besprechung ohne Termin, damit ich nicht aus meiner Arbeit gerissen werde. Wenn jemand auf dem Gang „nur ganz kurz“ etwas klären möchte, frage ich, worum es geht und mache einen Termin für später aus.
- Ich führe grundsätzlich keine Besprechungen oder Sitzungen in meinem Zimmer.
- Wenn ich konzentriert arbeiten muss, schließe ich die Tür. Wenn jemand dennoch hereinkommt, stehe ich auf und bleibe während des Gespräches stehen, damit auch der Besucher nicht in Versuchung kommt, sich zu setzen.
- Bei geschäftlichen Besprechungen frage ich nicht als erstes: „Wie geht es Ihnen?“, sondern „Was kann ich für Sie tun?“
- Ich versuche, mich während der Arbeitszeit nicht mit sympathischen Kollegen zu „verquatschen“. Für Privatgespräche verabrede ich mich lieber zum Mittagessen oder für den Abend.
- Wenn ich mit einer Arbeit nicht weiterkomme, mache ich eine Entspannungsübung oder eine Ruhepause am Fenster.
- Ich wechsele nicht zwischen meinen Tätigkeiten, sondern erledige eins nach dem anderen.
- Ich lenke mich nicht selber durch Computerspiele oder Internet-Surfen ab.
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Hotelleitung |
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- Regeln Sie die Mehrarbeit von Teilzeitkräften eindeutig durch eine Überstundenklausel im Arbeitsvertrag
- Achten Sie darauf, dass Teilzeitkräfte generell nur gelegentlich Überstunden leisten. Überstunden entstehen nachweislich immer dann, wenn besondere, nicht planbare Umstände entstehen, z. B. Krankheit von anderen Mitarbeitern oder unerwartet starkes Geschäft
- Stellen Sie fest, dass eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr als vereinbart arbeitet, sollten Sie direkt handeln. Entweder Sie stellen unmittelbar eine Aushilfe ein oder Sie bieten der Teilzeitkraft flexible Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise Stundenkonten oder Freizeitausgleich an
- Überprüfen Sie monatlich, ob Ihre Teilzeitkräfte die vereinbarte Arbeitszeit einhalten
Mehr zum Marketing für Ihr Hotel lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis! Klicken Sie hier für Ihre Gratis-Testausgabe!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Der regelmäßige Schwund von Büromaterialien kostet Sie außerdem Geld, das in dem knappen Budget Ihrer Einrichtung einfach nicht vorhanden ist. Nicht nur aus diesem Grund sollten Sie deshalb bei Ihren Mitarbeitern ein Bewusstsein für die Kosten von Materialien und Leistungen schaffen. Wie das geht, erfahren Sie nachfolgend:
- Hier ein Kugelschreiber, der verschwindet, dort ein Paar Einmal-Handschuhe: Im Grunde handelt es sich hierbei um „Centbeträge“, die abhanden kommen. Doch die Masse macht es! Stellen Sie deshalb am Jahresende eine Liste auf, wann Sie neues Büromaterial bestellt haben. Listen Sie Posten wie Schreibmaterial und alles, was besonders häufig wegkommt, gesondert auf. Benennen Sie konkret die zusätzlichen Kosten, die Ihnen im Laufe des Jahres entstanden sind. Lassen Sie jedem Mitarbeiter diese Liste zukommen.
- Viele Mitarbeiter haben mittlerweile kein Bewusstsein mehr dafür, dass manche Leistungen eines Arbeitgebers freiwillig sind. Wenn Ihre Gehälter also über dem Durchschnitt liegen oder Sie freiwillige Leistungen zahlen, sollten Ihre Mitarbeiter das auch wissen. Fertigen Sie deshalb einen Katalog mit sämtlichen freiwilligen Leistungen an, die Sie anbieten. Schicken Sie jedem Mitarbeiter ein Exemplar oder hinterlegen Sie es an einem für alle zugänglichen Ort.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umgehend, wenn Ihre Einrichtung zusätzliche Leistungen gewährt oder alte durch neue ersetzt.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Gemeinkosten. Wenn in Ihrer Einrichtung beispielsweise eine Gemeinschaftssekretärin arbeitet, können Sie die jährlich anfallenden Kosten (Gehalt, Arbeitsplatzausstattung, Schulungen etc.) auf einen Stunden- oder „Minutenlohn“ herabrechnen. Listen Sie auf, wie viel demnach die Kopie eines 10-seitigen Gutachtens kostet oder ein Telefonat mit dem städtischen Jugendamt. Natürlich können Sie diese Kosten nicht einsparen – darum geht es auch nicht. Die Preisbeispiele helfen aber, ein stärkeres Kostenbewusstsein für den Umgang mit Gemeinleistungen zu schaffen.
Im Kalender halten Sie alle Termine in einem so genannten Tischkalender oder Wochenplaner fest. Termine sind z. B.:
- Feste, Feiern
- Aktionen außerhalb der Einrichtung, Ausflüge der zugeteilten Gruppe
- Einrichtungstermine wie Tag der offenen Tür, Gottesdienste
- Stadtfeste
- Besprechungszeiten
- Fortbildungstermine
- Geburtstage
Das Informationsbuch kann aus 1 bis 2 kopierten und zusammengehefteten DIN-A4-Blättern bestehen. Nutzen Sie das Infobuch auch für neue Mitarbeiterinnen! Folgende Inhalte helfen dem Praktikant, sich innerhalb Ihrer Einrichtung zurechtzufinden:
- Wie wird der Alltag geplant?
- Wie werden Räume belegt?
- Welche Gruppen und welches Alter gibt es bei Ihnen?
- Wer arbeitet in welcher Gruppe?
- Welche Regeln gibt es?
- Welche Projekte sind aktuell?
- Wie stellen Sie sich den Umgang mit Eltern oder Besuchern vor?
- Welche Kompetenzen hat der Praktikant in Bezug auf Elterngespräche, Aufsichtspflicht etc.?
- Gibt es eine bestimmte Kleiderordnung bei Ihnen in der Einrichtung?
- Welche Reflektion bieten Sie an?
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