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Durch richtiges Delegieren schaffen Sie neue Freiräume für neue Aufgaben
Haben Sie oft das Gefühl: „Wenn alles laufen soll, muss ich doch alles allein machen“? Wenn dem so ist, müssen Sie unbedingt etwas ändern. Für Sie als Führungskraft mit den unterschiedlichsten und komplexesten Aufgabenstellungen ist es vollkommen unmöglich, alle Dinge allein zu erledigen.
Richtig zu delegieren heißt nicht, eine Arbeit abzugeben und die Hände in den Schoß zu legen. Ganz im Gegenteil: Sie müssen sich als Dienstleister für Ihre Mitarbeiter verstehen. Delegieren selbst ist eine Arbeit, und zwar die zentrale Aufgabe einer Führungskraft. Wie jede andere Aufgabe müssen Sie auch diese Tätigkeit zuerst erlernen.
Diese Gründe lassen sich durch eine gut organisierte Aufgabenverteilung in hohem Maß mindern oder beseitigen. Langfristig erreichen Sie bei Ihren Mitarbeitern durch gutes Delegieren
- ein höheres Selbstvertrauen,
- die Erweiterung von Fähigkeiten und Kompetenzen,
- die Förderung der Eigeninitiative und
- eine verbesserte Leistungsfähigkeit, denn Spaß am Job und eine berufliche Perspektive sind die wichtigsten Voraussetzungen für Spitzenleistung.
Führen Sie den folgenden Selbst-Test durch, und ermitteln Sie, wie leicht oder schwer Ihnen das Delegieren fällt. Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein:
Kennen Sie die folgenden Gedanken von sich selbst?
- Ich kann das sowieso besser und schneller erledigen.
- Ich möchte nicht, dass ein Mitarbeiter die Aufgabe besser erledigt als ich selbst.
- Ich habe Bedenken, dass die Sache schiefläuft und ich doch alles selbst machen muss.
- Ich weiß selbst am besten, was und wie es zu tun ist.
- Ich möchte nicht die Kontrolle über die Aufgabe verlieren.
- Ich möchte die Informationen nicht preisgeben, die mein Mitarbeiter zur Erledigung dieser Aufgabe benötigt.
- Ich möchte nicht, dass mein Mitarbeiter diese Aufgabe anders erledigt, als ich es vielleicht tun würde.
- Es dauert mir zu lange, die Aufgabe erst erklären zu müssen.
- Ich muss ohnehin ständig kontrollieren, wie die Aufgabe ausgeführt wird, wenn ich sie abgebe.
- Als Vorgesetzter muss ich Aufgaben selbst erledigen können, sonst werde ich unglaubwürdig.
- Wenn ich eine Aufgabe delegiere, wird sie nicht schnell genug erledigt.
Aus:Instandhaltung in der Praxis– klicken Sie hier für Ihren risikofreien 4-Wochen-Test!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Damit Ihre Weihnachtsfeier nicht zur Steuerfalle wird: Das sollten Sie bei einer Betriebsfeier beachten
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Demenz: Neue Stipendien der Robert-Bosch-Stiftung zur Fortbildung
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Recht |
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- Betriebsausflug von 2 oder mehr Tagen,
- Betriebsversammlung mit anschließendem „gemütlichem Beisammensein und Imbiss“,
- Kulturelles, sportliches oder gesellschaftliches Rahmenprogramm während oder im Anschluss an eine betrieblichen Fortbildungsveranstaltung,
- Überreichung von Geschenken (im Wert von maximal 40 €),
- Abgabe von Eintrittskarten (z. B. für Musical, Theater, Sportveranstaltung), Übernahme von Übernachtungskosten,
- Gestaltung einer Weihnachtsfeier (Gesamtbetrieb- oder Abteilungsfeier).
Selbst wenn sich die Veranstaltung auf einen kleineren Mitarbeiterkreis beschränkt, kann dies steuerlich in Ordnung sein. Das ist immer dann der Fall, wenn es für die Beschränkung auf bestimmte Teilnehmer einen guten Grund gibt. Deshalb sind die 3 Arten von Weihnachtsfeiern in der nebenstehenden Übersicht steuerlich anerkannt.
Grundsätzlich dürfen Sie 2 Betriebsfeiern im Jahr steuerfrei durchführen. Dabei gilt generell: Ob nun gemütliches Zusammensein, festlicher Theaterbesuch, feuchtfröhlicher Event oder 2-tägige Spritztour an einem (Advents-) Wochenende: Der steuerlich anerkannte Höchstbetrag liegt bei 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung. Mit diesem Betrag müssen sämtliche Kosten der Weihnachtsfeier abgedeckt sein, also z. B. die Aufwendungen für Getränke, Speisen, Eintrittskarten und den äußeren Rahmen.
Hinweis: Der genannte Betrag versteht sich einschließlich Umsatzsteuer (USt.). Pro Mitarbeiter stehen Ihnen also maximal 92,43 € (bei 19 % USt.) netto zur Verfügung, wenn Sie alle Steuervorteile ausschöpfen wollen.
Achtung bei der Teilnahme von Angehörigen und externen Gästen!
An Betriebsveranstaltungen dürfen auch Angehörige Ihrer Mitarbeiter teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie unter Umständen die Veranstaltungskosten mit besonders spitzem Bleistift kalkulieren. Denn die 110-€-Grenze gilt nicht pro Teilnehmer, sondern auch dann pro Arbeitnehmer. Dabei sind die Angehörigen den jeweiligen Arbeitnehmern zuzurechnen.
Regel Sie die Kosten über 110 € vor der Feier
Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter etwas Besonderes wie etwa einen Wochenendausflug planen und die Kosten entsprechend hoch sind oder wenn Angehörige der Mitarbeiter teilnehmen und die 110-€-Grenze nicht gefährdet werden soll, kommen Zuzahlungen in Betracht. Diese können Sie entweder von Ihren Mitarbeitern, aber auch von den Angehörigen verlangen. Entscheidend ist, dass es Ihnen gelingt, die Kosten pro Mitarbeiter auf maximal 110 € zu senken. Hierzu können Sie eine Selbstverpflichtung unterschreiben lassen. Dabei müssen Sie jedoch unbedingt beachten, dass diese vor Beginn der Betriebsveranstaltung unterschieben ist. Geschieht dies erst hinterher, wird die Selbstverpflichtung vom Finanzamt nicht anerkannt. Für die Selbstverpflichtung können Sie die folgende Formulierung nutzen:
Übersteigen die Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung am ... den Betrag von 110 € je Arbeitnehmer, verpflichte ich mich, den übersteigenden Betrag, der auf mich entfällt, selbst zu tragen. Dieser Betrag wird bei der nächsten Lohnabrechnung von meinem Nettogehalt abgezogen.Tipp: Verbrauchen Sie die 110 € bei Ihrer Weihnachtsfeier nicht, so können Sie für jeden Mitarbeiter noch ein kleines Präsent kaufen. Das erhöht die Motivation und gibt Schwung für das neue Arbeitsjahr!
Antwort unserer Rechtsexpertin: Rechtlich könnte die Unterzeichnung des Protokolls Ihnen nur eine bessere Beweislage bescheren, mehr nicht. Auch ohne Unterschrift haben Sie aber ein Dokument, das Sie in einen Prozess einführen können. Die Verweigerung der Unterschrift zeigt meines Erachtens sogar, dass die Aussagen gegebenenfalls keine hohe Beweiskraft haben, da die Betroffenen nicht dazu stehen. Es liegt zudem die Vermutung nahe, dass die Mitarbeiter aufgestachelt wurden, um entsprechende Vorwürfe zu artikulieren, die sie sich selbst dann später nicht mehr zuschreiben wollen.
Haben Sie konkrete Aussagen / Vorwürfe, können Sie zivilrechtlich deren Unterlassung verlangen. Strafrechtlich können Sie einen Strafantrag wegen Verleumdung stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann unabhängig von Ihnen und wird die Betroffenen und auch Sie dazu befragen. Ist das Verhalten der Mitarbeiter bereits Mobbing, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie zu schützen. Dies resultiert aus der Schutz- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Der Arbeitgeber muss in Mobbing- Situationen eingreifen und diese durch geeignete Maßnahmen abstellen.
In Ihrer täglichen Arbeit werden Sie immer wieder mit Fällen konfrontiert, bei denen Sie ratlos sind? Fragen Sie unsere Rechtsexperten. Als Abonnent/in erhalten Sie einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Es gilt als anrüchig, sich für Gerüchte zu interessieren. Auf der anderen Seite bringt der „Flurfunk“ auch immer wieder interessante Neuigkeiten, die man nicht verpassen sollte. Menschen, die von den „Buschtrommeln“ gar nichts hören, werden immer wieder als Letzte von Ereignissen überrascht.
Als Führungskraft müssen Sie wissen, wann Sie sich von der „Gerüchteküche“ strikt fernhalten sollten. Sie müssen allerdings auch die Gelegenheiten erkennen, bei denen „Gemunkel“ Ihre Chance ist, zum Kern der Wahrheit vorzustoßen.
Keine Einmischung
Mischen Sie als Führungskraft nicht aktiv in der Gerüchteküche mit. Machen Sie folgende Maximen auch zu Ihren Grundsätzen:
1. Sie selber dürfen niemals als Urheber von Gerüchten gelten.
2. Sie sollten in eigenem Interesse wissen, was „gemunkelt“ wird. Merksatz: „Gerüchte im Betrieb: Ohren auf. Mund zu.“
3. Sie wollen nicht, dass Mitarbeiter durch beunruhigende Gerüchte ihre Motivation verlieren.
4. Sie wollen nicht, dass wertvolle Arbeitszeit durch Geschwätz vergeudet wird.
5. Sie wollen nicht, dass ein Mitarbeiter als Opfer eines Gerüchtes diffamiert oder gemobbt wird.
6. Sie dürfen nicht zulassen, dass Gerüchte über Sie Ihre Autorität angreifen. Beugen Sie durch eine offene Kommunikationskultur Angst machenden Gerüchten mit 3 Strategien vor:
1. Leben Sie einen möglichst offenen Führungsstil.
2. Legen Sie Sprachregelungen fest. Einigen Sie sich mit Ihren Führungskollegen auf eine gemeinsame Informationspolitik bei Veränderungen.
3. Zeigen Sie sich selbst ruhig und zuversichtlich in Zeiten der Veränderung. Ein verunsichert auftretender Chef kann Mitarbeiter in Panik versetzen.
Besuchen Sie uns unter www.vorgesetzter.net - Die größten deutsche Online-Bibliothek für Führungskräfte!
- Halten Sie sich an die Regel Nr. 1: Keine Besprechung ohne Termin (auch Zweiergespräche sind Besprechungen!).
- Legen Sie eine bestimmte Tageszeit oder 1- bis 2-mal wöchentlich stattfindende Meetings fest, in denen Sie für Ihre Mitarbeiter ein offenes Ohr haben.
- Beantworten Sie Anfragen von Kollegen und Mitarbeitern per E-Mail noch am selben Tag.
- Nutzen Sie Symbole wie offene/geschlossene Tür, um Gespräche zuzulassen/zu verhindern. William McGowan, Gründer von MCI Telecommunications, benutzte 2 Schreibtische: Den einen konnte man von der Zimmertüre aus sehen, den andern nicht. Arbeitet McGowan am "sichtbaren" Schreibtisch, durften Mitarbeiter hineingehen - ansonsten nicht.
- Stehen Sie auf, wenn jemand unangemeldet in Ihr Büro kommt, und setzen Sie sich erst, wenn der Besucher gegangen ist. So wird es für niemanden zu einladend.
- Mit einer Aktenmappe auf dem Besucherstuhl verhindern Sie, dass sich ein Besucher häuslich bei Ihnen einrichtet.
- Wählen Sie die richtige Gesprächseröffnung. Fragen Sie statt "Wie geht es Ihnen?" Zeit sparender: "Was kann ich für Sie tun?"
- Stecken Sie einen zeitlichen Rahmen: "Wir haben 10 Minuten Zeit, also worum geht es?"
- Bleiben Sie im Zimmer eines Kollegen, der gerne zu ausschweifenden Vorträgen ansetzt, an der Tür stehen, so signalisieren Sie Zeitdruck.
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Hotelleitung |
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Kreative Aktionen sichern Ihre Wettbewerbsfähigkeit
Dass F&B-Aktionen kein permanentes Verlustgeschäft für ein Hotel darstellen dürfen, liegt klar auf der Hand. Werden sie jedoch von vornherein nur auf möglichst hohe Erträge, die kurzfristig erzielt werden sollen, reduziert und somit lediglich aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet, macht es oftmals keinen Sinn, solche Aktionen überhaupt durchzuführen. Nicht selten passiert es dann, dass kreative F&B-Aktionen mit vielleicht hohem Marketingwert regelrecht totkalkuliert und deshalb nicht umgesetzt werden. Die Folge: Das Hotel verliert langfristig Wettbewerbsanteile und vergibt Umsatzchancen.
F&B-Aktionen als Teil Ihrer Marketingstrategie
Gastronomische Sonderveranstaltungen und Spezialitätenwochen sind für ein Hotel hervorragende Marketinginstrumente, um
- neue Gäste zu gewinnen, die langfristig Folgegeschäft durch wiederkehrende Restaurantbesuche und Bankettveranstaltungen bringen,
- nach innen und nach außen hin die gastronomische Stärke des Hotels darzustellen,
- durch Öffentlichkeitsarbeit den Bekanntheitsgrad auf dem lokalen Markt zu steigern.
Verlustrisiko kann durch gute Planung minimiert werden
Um das Risiko zu minimieren, dass Sie durch Ihre F&B-Aktion zu hohe Kosten verursachen, die möglicherweise auch langfristig nicht durch zusätzliche Umsätze ausgeglichen werden, sollten Sie bei der Planung einige wichtige Punkte beachten.
Punkt 1: Ihre F&B-Aktionen müssen populär genug sein
Überlegen Sie sich vorab genau, ob Sie mit Ihren geplanten Sonderaktionen auch eine breite Zielgruppe ansprechen. Durch Angebote, die zu sehr auf kleinere Personenkreise spezialisiert sind, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihre Kosten nicht decken.
Punkt 2: Vermarktungsstrategie
Bestimmen Sie frühzeitig, über welche Medien Sie Ihre Aktionen bewerben. Prüfen Sie genau, ob Sie Ihre Zielgruppen auch erreichen. Somit können Sie Ihre Kosten überblicken und diese in Ihre Kalkulation einbeziehen.
Punkt 3: Kosten- und Erlöskalkulation
Ermitteln Sie alle planbaren Kosten, die Ihre Aktion verursacht, und stellen Sie diese Ihren erwarteten Erlösen gegenüber. Auf diese Weise können Sie absehen, wie viele Plätze Sie beispielsweise bei einer Silvestergala verkaufen müssen, um kostendeckend zu arbeiten.
Punkt 4: Lieferanten als Sponsoren
Um Ihre Kosten zu mindern, sollten Sie versuchen, Ihre Lieferanten für die Beteiligung an den Werbekosten zu gewinnen, beispielsweise bei Flyern, Anzeigen oder auch bei der Dekoration und Ausstattung.
Punkt 5: Pressearbeit
Gestalten Sie inhaltlich zumindest einen Teil Ihrer jährlichen F&B-Aktionen so, dass Sie sie für Pressemitteilungen nutzen können. Dies könnten eine Tombola für einen guten Zweck oder eine so außergewöhnliche Aktion sein, dass Ihre Lokalzeitung sie als Nachricht ansieht und darüber berichtet.
Setzen Sie Aktionen um, von denen Sie überzeugt sind!
Die Gastronomie zum Mittelpunkt Ihres Hotels zu machen sollte Ihr Ziel sein, um hohe Erträge im F&B-Bereich zu erzielen. Kreative Aktionen, von deren Wirksamkeit Sie überzeugt sind, sollten Sie als Mittel zur Erreichung dieses Ziels einsetzen, auch wenn die Kalkulation nicht immer gleich dafür spricht.
Ausführliche Tipps und Informationen für Hoteliers finden Sie im Fachinformationsdienst: Der Hotelleiter in der Praxis. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Ermitteln Sie die angestrebte Auslastung möglichst genau
Küchenkonzepte und –planungen wandeln sich kurzfristig. Passen Sie das technische Equipment also an. Heute holt sich der Gardemanger seinen Tagesbedarf an geschlagener Sahne 2-mal täglich aus der Patisserie. Klarer Vorteil:
- Sie setzen Investitionspotenzial für andere Anschaffungen frei
- Energieeinsparung
- Reinigungs- und Wartungskosten nur noch für ein Gerät
ChefTipp: Beachten Sie folgende Kriterien vor der Kaufentscheidung
- Strenge Bedarfs- und Kapazitätsermittlung
- Für den gelegentlichen Einsatz, z.B. für ein Catering, ist eventuell ein gutes Gebraucht- oder sogar Leihgerät ausreichend.
- Berücksichtigen Sie notwendige bauliche Veränderungen für Anschluss oder Abluft.
- Oft ist eine Mehrfachnutzung durch Nutzung von Kombigeräten die rentable Lösung.
- Ein neuer Standort für das Gerät könnte von Vorteil sein, um Arbeitsprozesse zu optimieren, etwa beim postenübergreifenden Einsatz.
Erhöhen Sie den Nutzgrad
Sie erhöhen durch eine gezielte Standortwahl den Nutzgrad erheblich, wenn etwa der Konfektomat für Saucier, Gardemanger, Entremetier und Patisserie leicht zugänglich, also einfach praktisch aufgestellt ist. Damit schaffen Sie einen an die Rentabilität angepassten und zusätzlichen Bedarf. Eine Bedarfsermittlung nach persönlichen Ansprüchen bedeutet also keinesfalls, billig, klein oder qualitativ minderwertig zu wählen. Denken Sie daran: Nur bestangepasste Technik amortisiert sich schnell.
Aus: Der Küchenchef in der Praxis.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Hier ein paar Hinweise, wie Sie typische Fehler bei Ihrer Rede vermeiden:
- Beachten Sie, dass Ihre Rede in Aufbau und Struktur transparent ist. Lassen Sie Ihre Zuhörer nicht zu lange im Ungewissen, sondern geben Sie bereits zu Beginn der Rede einen kurzen Überblick über den Inhalt.
- Der Aufbau Ihrer Rede sollte einen kurzen Einstieg, einen einfachen und übersichtlichen Hauptteil und einen Schluss haben. Beachten Sie dabei, dass Sie einfache und kurze Sätze formulieren, die wenig Adjektive und Fremdwörter enthalten. Auch auf Aufzählungen sollten Sie verzichten. Das macht es Ihren Zuhörern leichter zuzuhören.
- Halten Sie Ihre Rede kurz und knapp und vermeiden Sie eine Anhäufung von Fakten und Zahlen.
- Wenn Sie über bestimmte Personen im Publikum sprechen, achten Sie auf die richtige und korrekte Anrede. Bei schwierigen Nachnamen sollten Sie vorher die korrekte Aussprache üben.
Das Programm bietet den Teilnehmern neben Zuschüssen zu Studien- und Seminargebühren sowie zu Reise- und Aufenthaltskosten auch organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung von Bildungsmaßnahmen im Ausland. Vor- und Nachbereitungsseminare dienen der Optimierung der Durchführung der Bildungsmaßnahme und des Transfers der Auslandserfahrungen in das eigene Berufsfeld.
Das Angebot richtet sich an Pflegefachkräfte und Ärzte, an Sozialarbeiter und Pädagogen, Architekten und Ingenieure sowie an Angehörige weiterer Berufsgruppen, die Menschen mit Demenz begleiten oder die Voraussetzungen für ihre Betreuung schaffen.
Weitere Informationen sowie eine Programmbeschreibung und ein Antragsformular (als PDF-Datei) erhalten Sie unter www.g-plus.org. Anträge können jeweils zum Ende eines Quartals eingereicht werden.
Übrigens: Fachinformationen sowie praktische Tipps zum Thema Demenz finden Sie in unserem Fachinformationsdienst: Demenz: Pflege und Betreuung kompakt. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
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