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Führungswissen für Vorgesetzte

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Überprüfen Sie, ob bei Ihnen schon Anzeichen für Burn-out erkennbar sind


Liebe Leserin, lieber Leser,

Zu viele Baustellen, verbunden mit zu viel Stress können dazu führen, dass Ihre Energiereserven immer weiter sinken und sich erste Ausfallerscheinungen einstellen. Der Fachbegriff für Überlastung heißt Burn-out. Burn-out steht zumeist im Zusammenhang mit dem Beruf und/oder mit Problemen der Vereinbarkeit mehrerer Lebensbereiche.

Burn-out-Gefahr besteht insbesondere beim Zusammentreffen großer Leistungsbereitschaft und hoher Ansprüche an sich selbst. Beides kann zu Überlastung führen und später zu dem Gefühl, selbst die Situation nicht verändern und kontrollieren zu können.

Gefährdet sind Sie vor allem dann, wenn die Beanspruchung über einen längeren Zeitraum größer ist als die Ressourcen und/oder wenn Sie ständig die eigenen Bedürfnisse ignorieren. Niemand ist plötzlich „ausgebrannt“. Der Prozess von gelegentlicher Überforderung bis zur ganzheitlichen Erschöpfung beginnt unauffällig und verläuft schleichend. Sind Sie Burn-out gefährdet? Machen Sie den Test! Beantworten Sie die folgenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“:
  • Möchten Sie oft nur noch in Ruhe gelassen werden?
  • Werden Sie hektisch, wenn Sie warten müssen?
  • Fühlen Sie sich oft erschöpft?
  • Fällt es Ihnen schwer, sich zu konzentrieren?
  • Fühlen Sie sich tagsüber ungewöhnlich müde?
  • Sprechen andere Sie manchmal darauf an, dass Sie zu viel arbeiten?
  • Sehen Sie Freunde und Bekannte seltener?
  • Sind Sie häufig erkältet?
  • Brausen Sie gegenüber anderen schneller auf als früher?
  • Haben Sie fast jeden Abend Kopfschmerzen?
  • Sind Sie vergesslicher als früher?
  • Hat Ihre Fähigkeit zur Begeisterung nachgelassen?
  • Können Sie abends nicht mehr richtig abschalten?
  • Wächst Ihre Gier nach Süßem, nach Alkohol oder Nikotin?
  • Leiden Sie zunehmend unter Schlaflosigkeit?
  • Fühlen Sie sich durch Ihre Mitmenschen genervt?
Auswertung: Wie viele Punkte haben Sie erreicht?

Bis zu 4 Ja-Antworten: Kein akuter Grund zur Sorge. Solche Symptome tauchen bei jedem zwischendurch mal auf. Erst wenn diese über längere Zeit anhalten oder sogar zunehmen, laufen Sie wirklich Gefahr, in einen Burn-out-Prozess zu geraten.

Bis zu 12 Ja-Antworten: Vorsicht! Bei Ihnen hat der Burn-out-Prozess offenbar schon begonnen. Sie sollten etwas unternehmen, um nicht tiefer in die Krise zu geraten.

13 Ja-Antworten und mehr: Höchste Alarmstufe! Sie stecken bereits mitten in einem Burn-out Prozess. Dabei können körperliche und seelische Schäden entstehen. Deshalb sollten Sie Ihre Lebensumstände unbedingt überprüfen und kürzer treten.

Aus unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Neuvergabe von Serviceleistungen stellt keinen Betriebsübergang dar
Warum Sie jedes Elektrogerät regelmäßig und strengnach Vorschrift überprüfen sollten

4 Tipps, wie Sie sich Namen merken können
Diese Regeln gelten für ein Mitarbeitergespräch

Gästebindung: Durch diese Geschenke behalten Ihre Gäste Sie lange in Erinnerung!
Berufsbekleidung: Kaufen oder Leasen – Was ist sinnvoller für Ihr Hotel?

Schlagfertigkeit: So fehlen Ihnen zukünftig nicht mehr die Worte
Landesheimgesetz in NRW kommt 2009

Recht

Neuvergabe von Serviceleistungen stellt keinen Betriebsübergang dar

Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn ein Unternehmen, das bei einer Auftragsneuvergabe berücksichtigt wurde, einen Servicevertrag fortführt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Im verhandelten Fall war der Kläger seit 1995 bei der CB GmbH beschäftigt, die mit etwa 20 Arbeitnehmern technische Dienstleistungen in einem Teilbereich des Klinikums C. erbrachte. Dafür benutzte sie Räume und Software des Klinikums; dieses zahlte Wasser und Elektrizität. Das Klinikum kündigte den Dienstleistungsauftrag gegenüber der CB GmbH zum 31.03.2006. Seit dem 01.04.2006 nimmt die CF GmbH die Aufgaben wahr. Diese beschäftigt ca. 1.900 Arbeitnehmer und nimmt für das gesamte Klinikum den technischen und kaufmännischen Service wahr. Der Kläger hielt die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Er war der Meinung, dass ein Betriebsübergang auf die CF GmbH vorliege. Außerdem habe die CB GmbH weder ihren Betrieb stillgelegt noch habe sie eine notwendige Massenentlassungsanzeige vorgenommen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht gab ihr statt. Die Revision der CF GmbH war in vollem Umfang erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht verneinte einen Betriebsübergang auf die CF GmbH. Ob die Kündigung des Mitarbeiters der CB GmbH aus anderen Gründen unwirksam ist, muss das Landesarbeitsgericht noch weiter überprüfen. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts argumentierten wie folgt: Führt ein Unternehmen, das bei einer Auftragsneuvergabe berücksichtigt wurde, einen Servicevertrag fort, so stellt dies für sich genommen keinen Betriebsübergang dar. Voraussetzung eines Betriebsübergangs ist, dass die wirtschaftliche Einheit im Wesentlichen unverändert unter Wahrung ihrer Identität fortgeführt wird. Daran fehlt es, wenn die Aufgabe künftig im Rahmen einer wesentlich anderen, deutlich größeren Organisationsstruktur durchgeführt wird, deren Aufgabenumfang zudem um ein Vielfaches größer ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2007, Aktenzeichen: 8 AZR 1043/06
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2006, Aktenzeichen: 15 Sa 1314/06


Aus dem Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test anfordern.
Warum Sie jedes Elektrogerät regelmäßig und strengnach Vorschrift überprüfen sollten

Verstöße gegen die Sicherheitsverordnung der Berufsgenossenschaft sind doppelt riskant: Es können Unfälle passieren und Sie riskieren ein Bußgeld. Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern in ihrer Sicherheitsverordnung BGV A3 (früher BGV A2 bzw. VBG 4) eine regelmäßige Überprüfung aller elektrischen Betriebsmittel.

Alles, was mit elektrischer Energie betrieben wird und von dem eine Gefahr ausgehen könnte, müssen Sie regelmäßig überprüfen. Im Klartext heißt dies: jeder Monitor, jede Kaffeemaschine, jeder Lötkolben und selbst ein Verlängerungskabel.

Was wird geprüft?
Zuerst muss eine Sichtprüfung erfolgen, bei der Sie den allgemeinen Zustand des Gerätes kontrollieren. Sind z. B. die Lüftungsschlitze eines Monitors durch Schmutz verstopft? Ist der Netzstecker einer Bohrmaschine ordnungsgemäß installiert? Weist das Gerät äußere Beschädigungen wie Risse oder Beulen auf? Danach erfolgt die elektrische Messung in Abhängigkeit der Schutzklasse nach VDE 0701/0702. Dabei werden die folgenden Messungen durchgeführt:
  • Widerstand des Schutzleiters,
  • der Isolationswiderstand und
  • der Ersatz-Ableitstrom
Die Messungen unterscheiden sich in die 2 Fälle: Überprüfung nach einer Instandsetzung (VDE 0701) und regelmäßige Wiederholungsprüfung (VDE 0702). Die Verfahren selbst unterscheiden sich dabei nur geringfügig. Für diese Messungen kommen immer handelsübliche Messgeräte zum Einsatz. Diese können beide Prüfabläufe durchführen. In der Praxis brauchen Sie das Messgerät nur auf die richtige Messung einzustellen und der Ablauf wird automatisch durchgeführt.

Wie oft muss geprüft werden?
Eine Prüfpflicht entsteht, nachdem ein Gerät einer Reparatur unterzogen wurde. Falls Sie also das Gerät durch eine Fremdfirma in Stand setzen lassen, fordern Sie ein Prüfprotokoll nach VDE 0701. Für Wiederholungsprüfungen gelten Richtwerte, die nicht zwingend vorgeschrieben sind. Im Allgemeinen können Sie bei ortsveränderlichen Geräten die Prüffristen zwischen einem 1/2 Jahr und einem Jahr festlegen, abhängig davon, wie häufig ein Gerät benutzt und vor allem bewegt wird. Verfügen die Geräte über Schutzvorrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter (RCD), so sind diese in ihrer Funktion arbeitstäglich zu überprüfen.

Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur von einer so genannten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Also muss eine entsprechende Ausbildung (Elektriker, Elektrotechniker, Elektroingenieur etc.) vorliegen.

Aus: Betriebesleitung aktuell. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
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Als Laborleiter wird von Ihnen viel mehr erwartet als nur Fach-Know-how

Als Laborleiter müssen Sie
  • die Fähigkeit haben, juristische Texte von Gesetzen und Verordnungen zu verstehen,
  • Kenntnisse im Controlling haben, um trotz gestiegener Kosten einen Gewinn zu erwirtschaften,
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Mitarbeiterführung und -motivation

4 Tipps, wie Sie sich Namen merken können

Können Sie sich auch so schwer Namen merken? Es kann unter Umständen sehr unangenehm sein, wenn man eine wichtige Person wiedertrifft und sich partout nicht an den Namen erinnern kann. Die folgenden 4 Tipps helfen Ihnen, damit Sie sich Namen besser einprägen können:
  1. Wiederholen
  2. Bilder machen
  3. Eselsbrücken bauen
  4. Nachfragen
Wiederholungen helfen, sich Namen zu merken
Oft merken wir uns nur deshalb Namen so schwer, weil wir sie meist nur einmal hören. Wiederholungen helfen dabei, sich Namen zu merken:
  • Wiederholen Sie gleich, wenn Sie jemandem vorgestellt werden, den Namen, indem Sie den anderen direkt ansprechen: „Es freut mich, Sie kennenzulernen, Frau Lukowski.“ „Wie geht es Ihnen, Herr Friedberg?“
  • Wiederholen Sie auch im Geist den Namen mehrmals.
  • Gehen Sie nach dem Gespräch noch einmal für sich die Namen mit den entsprechenden Gesichtern durch, und sprechen Sie jeden Namen mehrmals laut aus.
  • Schreiben Sie den Namen ruhig 1- oder 2 mal auf – damit prägen Sie ihn sich auch noch einmal ein.
  • Werden Visitenkarten ausgetauscht, halten Sie die empfangene Karte eine Weile in der Hand, und lesen Sie öfter den Namen, bevor Sie sie wegstecken.
Stellen Sie sich den Namen der Person bildlich vor
Es gibt sehr viele Namen, die Sie sich gut bildlich vorstellen können. Durch eine bildliche Assoziation prägt sich jeder Name viel besser und dauerhafter ein. Entscheidend ist, dass Sie vor Ihrem inneren Auge tatsächlich ein Bild entstehen lassen.

Entwickeln Sie Eselsbrücken
Es gibt Namen, zu denen fällt einem einfach kein Bild und keine Assoziation ein. Dann können Sie sich selbst eine Wort-Eselsbrücke dazu bauen.
Beispiel:
Herr Radewisko: „Das ist der Herr, der mit dem Rade im Winter kommt.“
Frau Norghein: „So ähnlich wie Nordheim, aber mit g und n.“

Solche Eselsbrücken müssen keine kreativen Wundertaten sein – es geht einzig darum, dass Sie sich damit den Namen merken können.

Der Trick mit den schwierigen Namen: Nachfragen
Manche Menschen haben ausgesprochen schwierige Namen, die auch wenig bildhaft sind. Namen dieser Art verstehen wir oft nur halb, und so hält unser Gedächtnis diese Information auch für „nicht merkenswert“. Fragen Sie deshalb nach. Lassen Sie sich den Namen buchstabieren. Keine Angst – damit fallen Sie nicht negativ auf. Im Gegenteil: Die Person wird froh sein, dass sich jemand die Mühe macht, ihren Namen wirklich zu verstehen. Vielleicht hat der Namensträger auch eine kleine Geschichte dazu oder erzählt Ihnen, woher der Name kommt. Dann fällt es Ihnen noch leichter, den Namen nicht mehr zu vergessen.

Mehr Tipps, wie Sie Ihr Gedächtnis trainieren und fit halten, finden Sie im Kapitel G05 des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Klicken Sie hier und fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk für Führungskräfte zum 30-Tage-Test an!
Diese Regeln gelten für ein Mitarbeitergespräch

Zeitgemäße Personalführung zeigt sich auch in der regelmäßigen Durchführung von Mitarbeitergesprächen. Mitarbeitergespräche werden in der Regel jährlich, mindestens jedoch alle 2 Jahre, durchgeführt. Sinn und Zweck ist es, dem Mitarbeiter ein Feedback über seine bisherige Leistung zu geben und neue Ziele zu vereinbaren. Die häufigsten Mitarbeitergespräche sind das Zielvereinbarungs- und das Jahresendgespräch.

Als Führungskraft obliegt Ihnen die Verantwortung für die Vorbereitung und den Ablauf des Mitarbeitergesprächs. Am besten gelingt Ihnen dieses, wenn Sie folgende Regeln beachten:

Das Mitarbeitergespräch ist ein sachlicher und partnerschaftlicher Dialog. Es dient der persönlichen und beruflichen Entwicklung Ihres Mitarbeiters. Das setzt ein gewisses Maß an Vertrauen auf beiden Seiten voraus. Bleiben Sie deshalb neutral gegenüber Themen, die nichts mit dem Inhalt des Gesprächs zu tun haben. Erwecken Sie keinesfalls den Eindruck, das Gespräch diene beispielsweise der Vorbereitung einer Abmahnung wegen Fehlverhaltens.

Vereinbaren Sie die zukünftige Arbeitsleistung gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter. Nehmen Sie sich aber selbst zurück, wenn es um die Definition von Zielen geht. Ihr Mitarbeiter sollte nicht den Eindruck gewinnen, dass ihm Ziele vorgegeben werden, die nur wenig mit ihm zu tun haben.

Seien Sie konkret – und zwar bei der Beschreibung der zurückliegenden Leistung Ihres Mitarbeiters wie auch in der Ausformulierung der künftigen Ziele. Sagen Sie also: „Das Unternehmen strebt eine Fehlerquote von unter 3 % an“ statt „Wir wollen in Zukunft weniger Fehler machen“.

Achten Sie darauf, dass Ihr Mitarbeiter genauestens beschreiben kann, wie er seine Ziele erreichen will. Erst dann ist das Ziel auch wirklich klar.

Erarbeiten Sie einen Maßnahmenkatalog, in dem Sie genau festlegen, wie welches Ziel erreicht werden soll. Sorgen Sie aber dafür, dass die Zielvereinbarungen nicht auf Kosten Dritter gehen.

Fixieren Sie die wesentlichen Ergebnisse des Mitarbeitergesprächs schriftlich. In den meisten Fällen reicht dafür ein vorgefertigtes Gesprächprotokoll, das Sie während des Gesprächs handschriftlich im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter ausfüllen können. Das Protokoll ist vertraulich und muss von Ihnen und Ihrem Mitarbeiter unterzeichnet werden.

Formular: Mitarbeitergespräch
 
Anliegen des Gesprächs:
Gesprächsart:
Ziel des Gesprächs:
Geplante Dauer des Gesprächs:
Gesprächsteilnehmer:
Gesprächsort:
Hintergrundinformationen:
Notwendige Gesprächsunterlagen:
Argumente:
Geplante Maßnahmen:
Ergebnis:
Analyse:
Fazit:

 
Übrigens: Ausführliche Informationen zum Thema Mitarbeiterführung finden Sie in der Größten Deutschen Online-Datenbank für Ingenieure und technische Führungskräfte. Jetzt zum kostenlosen Test-Abo anmelden!
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Was tun Sie als Vorgesetzter, wenn ...

... Mitarbeiter Ihnen ständig und ausschweifend erklären: „Das kann doch gar nicht klappen, was Sie da vorschlagen“?

... zwei Mitarbeiter sich ständig streiten ... und Sie sich manchmal vorkommen wie in einem Kindergarten? ...

...Sie 2-mal haarklein vorkauen, was jemand genau tun soll ... und beim 3. Mal macht er es trotzdem wieder falsch?

... Sie merken, dass sich ein Mitarbeiter vor der Arbeit drückt, wo er nur kann – und seinen PC schon 10 Minuten vor Arbeitsende ausschaltet?

... Untergebene Sie gerne kritisieren – aber immer hinter vorgehaltener Hand?

Haben Sie nur einen dieser Punkte schon einmal erlebt? Dann entdecken Sie das wohl flexibelste Management-Training Deutschlands, bestehend aus Praxis-Kurs PLUS vertiefendem E-Learning-System, das sich Ihren Lern-Anforderungen anpasst und nicht umgekehrt.



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Hotelleitung

Gästebindung: Durch diese Geschenke behalten Ihre Gäste Sie lange in Erinnerung!

Gastgeschenke haben Tradition. Wenn der Gastgeber dem Gast als Geste der Gastfreundschaft zur Begrüßung oder zum Abschied ein Geschenk überreicht, soll dies den Zweck haben, eine Verbindung an seinen Aufenthalt herzustellen. Immer dann, wenn der Beschenkte sein Gastgeschenk später in den Händen hält oder es benutzt, soll er an seinen Aufenthalt und den Gastgeber positiv erinnert werden. Was eigentlich eine schöne und wirksame Möglichkeit der Gästebindung sein könnte, wird in der Hotellerie oft oberflächlich behandelt und wenig wirksam genutzt.

Geschenke zur Kundenbindung müssen nützlich sein

Zwar hält fast jedes Hotel in irgendeinem Backoffice-Schrank ein so genanntes Give-away parat, das man gerne einem Gast als Wiedergutmachung bei einer Beschwerde überreicht oder einem potenziellen Neukunden nach einer Hausführung mit auf den Weg gibt. Den Zweck als traditionelles Gastgeschenk haben solche Gesten dann allerdings nicht. Hinzu kommt, dass Qualität und Nutzen der Werbegeschenke oft zu wünschen übrig lassen. Den Schlüsselanhänger mit Minitaschenlampe „made in China“ wird ein Gast eher als billige Geste empfinden. Ebenso wird er das 10. Mousepad genauso in irgendeiner Schublade ungenutzt verschwinden lassen wie auch den 5. Kaffeebecher mit Hotellogo.

Die individuelle Note darf nicht fehlen
Wirksam im traditionellen Sinn sind Gastgeschenke nur, wenn sie für den Gast nützlich sind, also keine Nippes darstellen und wenn dieser das Geschenk möglichst lange in Verbindung mit dem Hotel bringt. Daher sollte Ihr Gastgeschenk eine individuelle Note haben und „von Herzen“ kommen.

Tipp 1: Die hausgemachte Marmelade
Viele familiengeführte Hotels haben schon lange erkannt, dass sich ihre Gäste besonders darüber freuen, wenn sie zum Abschied etwas Hausgemachtes, das sie nicht in einem Supermarktregal finden, geschenkt bekommen. Die selbst gemachte Marmelade, das Bärlauch-Pesto, der Heidelbeer-Likör, das Kräuteröl oder das regionaltypische Buttergebäck sind nur einige Beispiele. Geschmackvoll verpackt, die Inhaltsstoffe und das Herstellungsdatum gekennzeichnet und mit einem handgeschriebenen Gruß des Hotels versehen. So schenken Sie Ihren Gästen im wahrsten Sinne des Wortes nicht nur etwas Geschmackvolles, sondern weisen auch auf die Qualität Ihrer Küche hin.

Tipp 2: Wohltuende Klänge

Schenken Sie Ihren Gästen bei ihrer Abreise Musik. Bei der Münchner Firma Neptun können Sie sich eine CD mit Entspannungs- oder Wellnessmusik individuell auswählen und nach Ihren Wünschen gestalten lassen. Beispielsweise kann das Cover mit einer Außenaufnahme von Ihrem Hotel gestaltet sein oder das beiliegende Booklet spezielle Wünsche von Ihnen an Ihre Gäste beinhalten. Sie geben Ihren Gästen somit ein auf lange Zeit nutzbares Geschenk mit, das diese beim Hören immer wieder mit Ihrem Hotel in Verbindung bringen. Eine CD mit Aufdruck Ihres Hotellogos erhalten Sie bei einer Mindestabnahmemenge von 500 Stück ab 1,59g. Kontakt: www.neptun24.de

Tipp 3: Utensilien mit hohem Nutzenswert

Es gibt simple Gebrauchsgegenstände, die im 1. Moment banal wirken, für bestimmte Gäste jedoch einen hohen Nutzenswert haben. Für Geschäftsreisende, die viel unterwegs sind, haben beispielsweise ein Eiskratzer, eine Parkscheibe, ein Koffergurt oder ein USB-Stick einen hohen Nutzenswert und werden auch nicht als Nippes angesehen. Jedoch immer vorausgesetzt, die Gegenstände sind von akzeptabler Qualität mit einer möglichst langen Lebensdauer.

Tipp 4: Geschenke mit lokalem oder historischem Bezug

Sicher gibt es auch in Ihrer Stadt oder Region bekannte Persönlichkeiten, Ereignisse oder Sehenswürdigkeiten, über die es Bücher gibt. Zwar können Sie aus Kostengründen nicht jedem Gast ein solches Buch schenken. Doch für den Gast, den Sie langfristig gewinnen möchten oder der Ihnen hohe Umsätze beschert, sollte ein solches Geschenk, mit einer persönlichen Widmung, Ihnen nicht zu teuer sein. Der Vorteil: Beim Lesen baut der Gast einen Bezug zu Ihrer Region auf und entdeckt vielleicht Dinge, die ihn zur baldigen Wiederkehr anregen.

Praktische Tipps und hilfreiche Informationen für Hoteliers finden Sie in Hotelleitung in der Praxis. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Berufsbekleidung: Kaufen oder Leasen – Was ist sinnvoller für Ihr Hotel?

Das Erscheinungsbild Ihrer Mitarbeiter ist geprägt von deren Arbeitskleidung. Ob traditionell, modern geschnitten oder peppig, die Kleidung Ihrer Belegschaft spiegelt das Image Ihres Hotels wider. Hinzu kommt, dass eine einheitliche Arbeitskleidung einen hohen Widererkennungswert gegenüber Ihren Gästen hat. Nicht zuletzt soll die Kleidung natürlich auch funktionell sein. Berufsbekleidung, die diese Kriterien auf hohem Qualitätsniveau erfüllt, hat ihren Preis. Doch nicht nur die Anschaffung verursacht Kosten. Besonders die Reinigung, Pflege und Reparatur lässt hohe Folgekosten entstehen. Herrscht dann noch eine rege Personalfluktuation, muss möglicherweise permanent neue Kleidung angeschafft werden.

Sie reduzieren Folgekosten und vermindern den Pflegeaufwand
Anbieter von Berufsbekleidung haben darauf schon vor einigen Jahren reagiert. Mieten statt kaufen – für immer mehr Hotels wird dies die Formel zur Reduzierung des Kostenfaktors Arbeitskleidung. Und in der Tat beinhaltet der Mietservice eine ganze Reihe von Vorteilen, die deutlich machen, dass die Kaufvariante häufig unrentabel ist. Wenn Sie Berufsbekleidung kaufen, decken Sie sich doppelt oder dreifach mit einer Kollektion je Mitarbeiter ein. Je nach Qualität und Einsatzhäufigkeit werden Sie nach einiger Zeit feststellen, dass die Kleidung verschlissen ist und somit alles andere als eine Visitenkarte Ihres Hotels darstellt. Folglich müssen Sie regelmäßig einzelne Wäscheteile nachkaufen oder sich gar gleich eine komplett neue Kollektion anschaffen.

Ersatz bei Verschleiß ist im Mietservice inbegriffen!
Durch das Mieten von Arbeitskleidung entstehen Ihnen zwar im Laufe einer Mietdauer von 3 Jahren in der Regel höhere Kosten als beim Kauf, jedoch haben Sie praktisch keinen Aufwand und keine Folgekosten mehr. Reinigung, Pflege, Instandhaltung und der Ersatz bei Verschleiß sind im Mietservice inbegriffen.

Vermeiden Sie zu lange Laufzeiten

Die Tarife der Anbieter sind sehr unterschiedlich. Jedoch sind sie grundsätzlich auch von der Qualität der Kleidung, der Menge und der Häufigkeit der Reinigung abhängig. Wichtig ist neben dem Mietpreis die Laufzeit. Um möglichst hohe Erträge über die Mietzeit zu erzielen, streben die Anbieter in der Regel eine Mindestmietzeit von 3-5 Jahren an. Laufzeiten, die darüber hinausgehen, sollten Sie nicht akzeptieren, um in der Auswahl der Kleidung flexibel zu bleiben.

Das Erscheinungsbild Ihres Hotels wird positiv beeinflusst
Im direkten Vergleich wird das Mieten von Berufsbekleidung zunächst immer teuerer sein, als der Kauf. Berücksichtigen Sie jedoch den geringeren Reinigungs- und Pflegeaufwand, die Bereitstellung von Ersatz und die Tatsache, dass Sie fortwährend eine gepflegte Garderobe für Ihre Mitarbeiter sicherstellen, ist der Mietservice letztendlich rentabler als der Kauf. Insbesondere auch im Hinblick darauf, dass eine das Erscheinungsbild Ihres Hotels durch eine hochwertige und ordentliche Kleidung Ihrer Mitarbeiter positiv beeinflusst wird. Empfehlenswerte Anbieter von Bekleidungslösungen auf Mietbasis finden Sie auf www.boco.de (Firma HTS), www.dbl.de (Firma Deutsche Berufskleider-Leasing) und www. bardusch.de (Firma Bardusch).

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.hotelleitung.org.
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Speziell für Hoteliers:
 
Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




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Sozialmanagement / Nonprofit

Schlagfertigkeit: So fehlen Ihnen zukünftig nicht mehr die Worte

„Ihnen fehlt ja jeglicher Teamgeist!“ – Wer verbal so angegriffen wird, wünscht sich in diesem Moment vor allem eins: eine schlagkräftige Antwort, mit der er den Kontrahenten verbal nicht nur in die Schranken weist, sondern auch souverän auf die Situation reagieren kann. Doch leider fällt den meisten die passende Antwort erst sehr viel später ein – zu spät, um sie noch wirkungsvoll einsetzen zu können.

So wie in diesem Beispiel geht es vielen Menschen. Doch bis heute umgibt das Thema „Schlagfertigkeit“ ein gewisser Mythos: Entweder Sie beherrschen sie oder nicht. Sicherlich gibt es – wie in jedem anderen Bereich auch – Naturtalente, denen die Schlagfertigkeit mit in die Wiege gelegt zu sein scheint. Doch das sind Ausnahmen. Die meisten Menschen, die wir als schlagfertig empfinden, haben an dieser Eigenschaft hart gearbeitet. Warum sollte es also Ihnen nicht gelingen, Ihre Schlagfertigkeit zu trainieren?

Wahrscheinlich haben Sie es schon bemerkt: Aber die Situationen, in denen Sie sich etwas mehr Schlagfertigkeit wünschen, wiederholen sich. Deshalb können Sie auch Standardantworten entwickeln, auf die Sie immer wieder zurückgreifen können. Das tun auch Moderatoren wie Harald Schmidt und Thomas Gottschalk – in Deutschland Repräsentanten dafür, in nahezu jeder Situation eine schlagfertige Antwort parat zu haben. Wir nennen Ihnen 4 Methoden:

Die Übersetzungsmethode
Diese Methode eignet sich für Kränkungen, Beleidigungen oder unsachliche Kritik. Vergleichbar mit einem Übersetzer nehmen Sie die Worte des Kontrahenten auf und übersetzen sie. Der oben genannte Vorwurf, nicht über ausreichenden Teamgeist zu verfügen, ist deshalb ein gutes Beispiel, um diese Methode anzuwenden. Antworten Sie beispielsweise mit „Ja, ich denke, dass ich anspruchsvolle Aufgaben selbstständig lösen kann“, und Sie haben die Situation souverän gemeistert.

Die Konter- oder Erwiderungsmethode

Mit dieser Methode verbindet man am ehesten den Begriff der Schlagfertigkeit. Auf einen verbalen Angriff erfolgt ein versteckter Gegenangriff. Dabei werden gern wichtige Formulierungen übernommen, um daraus eine noch originellere Antwort zu machen. Das sicherlich bekannteste Beispiel für die Konter- oder Erwiderungsmethode lieferte der ehemalige britische Premier Winston Churchill. Bei einer Abendgesellschaft wurde er von Lady Astor angegriffen: „Wenn ich Ihre Frau wäre, würde ich Ihnen Gift geben.“ Darauf antwortete Churchill: „Wenn ich Ihr Mann wäre, würde ich es nehmen.“

Die Fragemethode
Diese Methode ist besonders dann geeignet, wenn Sie einen provozierenden Angreifer wieder zurück auf die Sachebene holen wollen. Am ehesten gelingt das, indem Sie mit einer strategisch klugen Gegenfrage antworten. Dies ist eine subtilere, strategischere Art der Schlagfertigkeit, die vor allem im Geschäftsleben und bei Politikern anzutreffen ist. Dazu zählen simple „offene“ Fragestellungen wie
„Was verstehen Sie unter…?“ oder „Worauf wollen Sie konkret hinaus?“

Die Ausweichmethode
Manche Gesprächspartner versuchen, Sie während einer geschäftlichen Besprechung unter Druck zu setzen, indem sie eine Entscheidung sofort erwarten oder einen Termin sofort durchsetzen wollen. Wenn Sie sich nicht sofort entscheiden können oder wollen, sollten Sie auf die Ausweichmethode setzen. Antworten Sie z. B.: „Diese Entscheidung kann ich nicht sofort treffen. Ich werde mich aber in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.“

Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch Sozial Management. Klicken Sie hier und fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk für soziale Führungskräfte zum kostenlosen Test an!
Landesheimgesetz in NRW kommt 2009

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass bis 2009 ein eigenes, „bestmögliches“ Heimgesetz für NRW geschaffen werden soll. Das geltende Recht müsse dringend umfassend modernisiert werden, so der Sozialminister in NRW, Karl-Josef Laumann. Damit solle die Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr beachtet werden. Ziel sei:
  • weniger Bürokratie,
  • mehr Flexibilität sowie
  • Praxisnähe und Effizienz.
Künftig soll das Heimrecht deutlich schlanker und weniger bürokratisch gestaltet sein. Die Teilhabemöglichkeiten für Ältere und Behinderte sollen gestärkt werden. In den Heimen sollen in Zukunft Kontrollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Zudem will der Minister für Angehörige mehr Transparenz schaffen: „Wir müssen einen fairen Weg finden, die Ergebnisse der Kontrollen auch zu veröffentlichen. Denn Transparenz schafft Vertrauen“.

Die Ziele im Überblick:
  • Das Gesetz soll so wenig staatliche Kontrolle wie nötig vorgeben und den Trägern von Heimen so viel Eigenverantwortung wie möglich einräumen.
  • Es bleibt bei der Schutzfunktion des Heimgesetzes. Deshalb sollen Heimkontrollen auch unangemeldet erfolgen.
  • Der Vorschriftenkatalog für Träger von Heimen soll reduziert, Kontrollen sollen besser koordiniert und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden.
  • Das Landesheimgesetz soll mehr Rechtssicherheit für innovative Wohnformen schaffen und klarer formulieren, wann eine Wohnform ein Heim ist und wann nicht.
  • Der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, sollen der Ausgangspunkt für die Mindestpersonalanforderungen sein. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss dabei nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen.
  • Die baulichen Anforderungen sollen modernisiert werden.
  • Heimbewohner sollen ihre Mitwirkungsrechte einfacher in Anspruch nehmen können.
Hinweis: Die Eckpunkte des Heimgesetzes können Sie auf www.mags.nrw.de kostenlos herunterladen.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.nonprofit.de.
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Was können Sie als Schulleiter tun,
 
wenn Eltern erst einer Klassenfahrt zustimmen, dann aber die Kosten für ihr Kind nicht bezahlen wollen?

Leider kommt es immer wieder vor: Die Schule kündigt eine Klassenfahrt an, die Eltern sind einverstanden. Aber wenn Sie dann die Eltern zum Zahlen auffordern, sind immer wieder einige dabei, die die Zahlung verweigern. Wie ist dabei die Rechtslage?

Natürlich sind Eltern, die der Klassenfahrt zustimmen, auch verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich von den Eltern schon zusammen mit der Einverständniserklärung auch eine Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Was Sie sonst noch beachten müssen oder was Sie unternehmen können, wenn Eltern dennoch nicht zahlen, lesen Sie in unserem Informationsdienst

„Rechtssicher handeln in der Schule“.
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