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Ein durchdachtes Notfallmanagement kann Leben retten
Auf spektakuläre Unfälle und technische Defekte sollten Sie in Ihrem Unternehmen immer vorbereitet sein, um schnelle Hilfe zu gewährleisten oder auch nur, um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Führen Sie dazu regelmäßige Informationsgespräche mit allen Mitarbeitern und stellen Sie neuen Mitarbeitern einen „Sicherheitspaten“ zur Seite, der Grundsätzliches wie mögliche Fluchtwege oder Standorte der Feuerlöscher vermittelt. So sollten Ihre Mitarbeiter für den Notfall wissen, wo sich zentrale Sperrvorrichtungen für Gas, Wasser und Strom befinden und wo der Erste-Hilfe-Schrank ist.
Elementar wichtig für alle Maßnahmen zur Rettung oder Schadensabwehr ist eine Telefonliste mit aktuellen Notrufnummern, die Sie neben dem Basistelefon gut sichtbar anbringen sollten. Diese Liste sollte mindestens folgende Rufnummern beinhalten:
- Feuerwehr
- Polizei
- Stadtwerke/ Energieversorger
- Notarzt/ Rettungsdienst
- Zuständiges Krankenhaus
- Bereitschaft der Haustechnik
- Hausmeister
- Betriebsarzt/ Hausarzt
- Nach regionaler Lage Berg- oder Wasserwacht
- Giftnotruf für Verätzungen
Oft wird die Einweisung von Helfern vergessen, die wertvolle Zeit kostet. Stellen Sie einen Mitarbeiter ab, um im Außenbereich eintreffende Rettungs- oder Hilfskräfte zu delegieren.
Stellen Sie sicher, dass Sie bei Vorfällen persönlich sofort informiert werden, weil Sie als Führungskraft gegenüber Ihrer Firmenleitung oder Ihrem Träger sowie betroffenen Mitarbeitern aufklärungspflichtig sind.
Aus: Der Küchenchef in der Praxis. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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So mahnen Sie rechtssicher ab, Teil 2
Gesetzliche Kündigungsfristen können verlängert werden
Mit allen Sinnen – Lernen ein Leben lang
Wenn ausländische Investoren das Ruder übernehmen
Tagungsmarkt: Welche Ansprüche stellen heute Seminarveranstalter?
Qualitätsmanagement: Testen Sie die Servicebereitschaft Ihrer Mitarbeiter!
6 Punkte, die Sie bei schwierigen Mitarbeitertypen beachten sollten
Sozialsponsoring – So füllen Sie Ihre Kasse
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Recht |
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In der vergangenen Woche haben wir Ihnen die ersten (beiden) Schritte erläutert, die Sie vor einer Abmahnung beachten sollten. Prüfen Sie nun, ob eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, beschreiben Sie den konkreten Vorfall und stellen Sie die Abmahnung Ihrem Mitarbeiter zu.
Schritt 1: Prüfen Sie, ob eine Abmahnung erforderlich ist
Ausnahmsweise müssen Sie in folgenden Fällen nicht abgemahnt haben, bevor Sie kündigen:
- wenn eine Abmahnung keinen Erfolg verspricht, weil sich Ihr Mitarbeiter hartnäckig weigert, oder wenn er von vornherein zu erkennen gibt, dass ihn nur eine Kündigung von einem bestimmten Verhalten abbringen kann. Vorsicht: Wenn Sie Ihren Verzicht auf eine Abmahnung so begründen, müssen Sie sich Ihrer Sache ganz sicher sein,
- wenn ein besonders schwerer Verstoß vorliegt oder
- wenn Ihr Mitarbeiter Ihr Vertrauen in besonders schwerwiegender Weise verletzt hat.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschlichen oder abgeändert
- Annahme von Schmiergeldern
- Ankündigung einer Krankheit
- Betrug
- Diebstahl im Betrieb
- Grobe Beleidigung von Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten
- Schwerer Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
- Sexuelle Belästigung
- Unterschlagung
- Verrat von Betriebsgeheimnissen
Ein Musterformular für eine Abmahnung sowie eine Checkliste können Sie im Abonnentenbereich unter www.ingenieur-verlag.de kostenfrei herunterladen.
Schritt 3: Stellen Sie die Abmahnung rechtssicher zu
Damit eine Abmahnung wirksam wird, muss Ihr Mitarbeiter Kenntnis von der Abmahnung und deren Inhalt haben. Am besten händigen Sie Ihrem Mitarbeiter die Abmahnung persönlich aus und lassen sich schriftlich den Empfang bestätigen. Wenn er die Unterschrift verweigert, ziehen Sie einen Zeugen hinzu, der die Entgegennahme im Streitfall bestätigen kann.
Aus: Der Laborleiter in der Praxis. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Hier die Frage eines Lesers des Praxishandbuch Sozial Management: Wie viele Monate beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn ein Mitarbeiter mindestens 5 Jahre in einer Einrichtung beschäftigt ist? Können wir im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass sich die Kündigungsfristen jeweils für beide Seiten, also für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, verlängern, wenn das Gesetz eine Verlängerung zugunsten des Arbeitnehmers vorsieht?
Antwort unserer Rechtsexpertin: Die Verlängerung gilt für Arbeitgeber, die einem langjährigen Arbeitnehmer nicht kurzfristig kündigen können. Sie dürfen die Verlängerung auch für die Kündigung von Arbeitnehmerseite vereinbaren, indem Sie eine Anpassungsklausel in die Arbeitsverträge aufnehmen. Mit einer solchen Anpassungsklausel haben Sie für beide Seiten, sowohl für die des Arbeitnehmers als auch für die des Arbeitgebers, immer die gleichen Kündigungsfristen. Unzulässig wäre jedoch eine Vereinbarung darüber, die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen zu verkürzen. Auch die verlängerten Kündigungsfristen nach dem Gesetz sind Mindestfristen, da sie eine Schutzfunktion für den Arbeitnehmer haben.
Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch Sozial Management. Klicken Sie hier und fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk für soziale Führungskräfte zum kostenlosen Test an!
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Das will nicht in Ihren Kopf?
Wann haben Sie das letzte Mal gelernt? Was haben Ihre Mitarbeiter bei der letzten Weiterbildung tatsächlich behalten? Ist es ihnen schwergefallen? Hatten sie Probleme, sich bestimmte Begriffe und Definitionen zu merken, oder haperte es an der Übertragung in die Praxis?
Lernen mit allen Sinnen
Dann haben sie vielleicht nicht alle verfügbaren Sinneskanäle für die Bewältigung ihres Lernstoffs genutzt. Wussten Sie, dass ein durchschnittlicher Student
- durch bloßes Lesen 10 % des Inhaltes,
- durch Zuhören 20 % und
- durch Sehen 30 % des Lernstoffs behält?
Das bedeutet, dass es zwar unterschiedliche Lerntypen gibt – die einen nehmen Informationen besser auditiv, visuell, taktil oder intellektuell auf –, grundsätzlich fällt aber Lernen umso leichter, je mehr Sinne beteiligt sind.
Hans-Werner Rückert, Leiter der zentralen Studienberatung an der Freien Universität Berlin, rät daher:
- Lernen Sie mit Musik. Musik erleichtert die Synchronisation von Reizen im Gehirn.
- Strukturieren Sie den Lernstoff. Gruppieren Sie die Inhalte zu bestimmten Themenschwerpunkten.
- Bilden Sie 7er-Einheiten. Besser als 30 neue Begriffe sollten Sie in 7er-Päckchen lernen. Diese können Sie sich besonders gut merken.
- Verknüpfen Sie Lerninhalte mit Bildern. So genannte Gedächtniskünstler merken sich lange Zahlenreihen häufig, indem sie sie mit einem Gebäude verknüpfen.
So legen sie beispielsweise im Badezimmer an bestimmten Stellen Begriffe ab, die sie dann beim gedanklichen Gang durch das Zimmer leichter wieder abrufen. - Lernen Sie nicht zu lange. Und beachten Sie dabei Ihren Biorhythmus.
- Lernen Sie nach Plan. Erstellen Sie einen realistischen Plan mit To-do-Listen zum Abhaken.
Gesellschafter kennen lernen
Machen Sie sich klar, warum der neue Gesellschafter sich ausgerechnet in Ihrem Unternehmen engagiert. Handelt es sich um einen Finanzinvestor, der mit Ihrem Unternehmen sein Portfolio bereichern will? Ein solcher Investor ist immer daran interessiert, dass der Unternehmenswert wächst, auch wenn er Ihr Unternehmen nach kurzer Zeit weiterverkaufen will (Exit-Strategie). Vielleicht verschafft Ihr Unternehmen dem neuen Gesellschafter aber auch Zugang zu einem wichtigen Markt. Verfügt Ihr Unternehmen über Vertriebskanäle, die der neue Eigentümer nutzen möchte, oder zielt er auf Lizenzen, Patente oder spezielles Know-how?
Stärken und Schwächen finden
- Machen Sie eine SWOT-Analyse: Erkennen Sie Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken aus Eigentümer-Perspektive.
- Finden Sie Analogien: Gab es andere Unternehmenskäufe, mit welcher Strategie?
- Sammeln Sie möglichst viele Informationen über den neuen Eigentümer: Recherchieren Sie im Internet, studieren Sie Geschäftsberichte, Pressemitteilungen, Zeitungsartikel.
- Tauschen Sie sich mit Ihren Kollegen aus. Sprechen Sie mit neuen Kollegen aus dem ausländischen Unternehmen.
Veränderungen sollten Sie immer proaktiv angehen, Abwarten oder Aussitzen grenzt hingegen Ihre Gestaltungsspielräume ein. Bedenken Sie, dass der neue Eigentümer an einer möglichst reibungslosen Übernahme interessiert ist. Er ist daher auf der Suche nach motivierten und vertrauenswürdigen Ansprechpartnern. Empfehlen Sie sich.
Wie Sie In nur 6 Etappen Ihre Mitarbeiter (und sich selbst!) Schritt für Schritt zu Spitzenleistungen führen? Mit unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!
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Hotelleitung |
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In den Schulungsakademien der Banken und Versicherungen, die eigentlich für firmeninterne Veranstaltungen entstanden sind, melden immer mehr externe Seminarveranstalter ihre Schulungen an, weil sie wesentlich preisgünstiger sind als Hotels. Selbst Jugendherbergen verfügen mittlerweile über technisch perfekt ausgestattete Tagungsräume und nehmen durch geringe Mitgliedsbeiträge der Hotellerie die klassischen Tagungskunden weg.
Auch die Qualität ist für Veranstalter entscheidend
Doch nach wie vor entscheidet nicht alleine der Preis darüber, wo eine Firma ihre Außendienst-Tagung oder ihr Motivationstraining durchführt. Auch die Qualität in Bezug auf Unterbringung, Betreuung und Service ist für viele Veranstalter genau so maßgeblich. Hotels, die die heutigen Ansprüche der Seminarveranstalter kennen, können auch mit höheren Preisen ihre Veranstaltungsräume gut auslasten und im Wettbewerb bestehen.
Tipp 1: Tagungsangebote auf die Ziele des Kunden abstimmen
Wenn Sie Kontakt zu einem potenziellen Neukunden im Tagungsbereich haben, sollten Sie feststellen, welche Art von Veranstaltung er bei Ihnen durchführen würde und, was für Sie entscheidend ist, was er durch das Seminar erreichen will. Damit er seine Veranstaltung erfolgreich durchführen kann, braucht er einen Veranstaltungsort, der ihm dafür optimale Voraussetzungen bietet und ihn dabei unterstützt. Genau dieses Gefühl müssen Sie ihm vermitteln.
Tipp 2: Speiseangebot individuell anpassen
Bewertungslisten von Seminarteilnehmern machen immer wieder deutlich, wie wichtig das Speiseangebot für Teilnehmer und Referenten eines Seminars sind. Deshalb sollten Sie dieses den Ansprüchen der Seminarveranstalter anpassen. Im besten Falle sprechen Sie vorher ab, ob die Teilnehmer eher bürgerliche oder leichte Speisen wünschen. Grundsätzlich sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass die Teilnehmer fast den ganzen Tag sitzen und somit eher ein leichtes und vollwertiges Essen sinnvoll ist. Werben Sie damit, dass Sie Ihr Speiseangebot nicht pauschal anbieten, sondern auf die Bedürfnisse des Veranstalters abstimmen.
Tipp 3: Moderne Technik anbieten
Die Seminarveranstalter wissen, dass fast jedes Hotel mit einer modernen Tagungstechnik wirbt, diese jedoch oft veraltet ist. Auch wenn damit einige Investitionen verbunden sind, sollten Sie darauf achten, Ihre Standard-Tagungstechnik immer in einwandfreiem Zustand und auf dem neuesten Stand zu halten.
Für Technik, die Sie nicht regelmäßig brauchen, wie beispielsweise eine Videokonferenz-Anlage, sollten Sie sich einen Zulieferer in Ihrer Nähe suchen, bei dem Sie die Technik anmieten können.
Tipp 4: Wettbewerb permanent beobachten
Bedenken Sie, dass Ihre Mitbewerber wahrscheinlich auch beobachten, wie Ihre Tagungsangebote gestaltet sind und welche Firmen auf Ihrer Veranstaltungstafel stehen. Umgekehrt sollten Sie das Selbe tun. Denn einerseits können Sie dadurch eventuelle Marktlücken auf regionaler Ebene erkennen und besser einschätzen, wie wettbewerbsfähig Ihre Seminarangebote in Bezug auf Preis und Leistung sind. Wenn es zum Beispiel in Ihrer Nähe einen See gibt, der bisher von noch keinem Hotel genutzt wird, könnten Sie der Erste sein, der seinen Seminargästen ein spannendes Wettrudern als Rahmenprogramm anbietet. Denn auch Aktiv- und Rahmenprogramme sind für Seminarveranstalter heute von großer Bedeutung.
Mehr auf unserer Webseite: www.hotelleitung.org
Die Wahrnehmung Ihrer Gäste zählt
Darüber hinaus können Ihre Mitarbeiter noch so gut geschult sein, was letztendlich zählt, ist die subjektive Meinung, wie ein Gast das Verhalten Ihrer Mitarbeiter wahrnimmt und auffasst. Um dies heraus zu finden und zu optimieren, eignen sich anonyme Tests. Solche „Mystery-Checks“, die eine mögliche Variante von Qualitätskontrollen sind, können Sie in 2 Arten durchführen:
- in Form von Laien-Tests, durch einen unbekannten Test-Gast
- in Form von professionellen Quality-Audits, durch einen geschulten Tester
Der Laien-Test eignet sich vorwiegend dann, wenn Sie lediglich einen Routine-Check durchführen möchten, um die Reaktionen einzelner Mitarbeiter zu testen. Sie erstellen selbst einen Leitfaden, nach dem der Tester vorgehen muss. Besondere Wünsche zu außerordentlichen Zeiten, Reaktionen auf Beschwerden und Anregungen, aber auch die Effektivität Ihres Zimmerservice oder Weckdienstes können Sie beispielsweise gezielt auf den Prüfstand stellen.
Wichtig ist jedoch, dass der Tester nicht als solcher auffällt und er in der Lage ist, seine Eindrücke auch objektiv zu erfassen. Der Vorteil bei Laien-Tests liegt vorwiegend darin, dass der Tester branchenfremd ist und somit seine Eindrücke frei von fachlichen Kenntnissen bestimmt sind. Sie erhalten somit eher eine Meinung, die aus Sicht eines Gastes kommt.
Umfangreicher Testbericht bei Quality-Audits
Wesentlich teurer, aber dafür auch zumeist professionell durchgeführt sind so genannte Quality-Audits. Diese können Sie vorwiegend dann einsetzen, wenn Sie Mängel in der Servicebereitschaft und im Verhalten Ihrer Mitarbeiter aufdecken und beseitigen möchten. Solche professionellen Hoteltests können sehr umfangreich sein und sind somit wesentlich aussagekräftiger als Laientests. Die Tester sind Hotelfachleute, die nach einem Leitfaden, der in Abstimmung mit Ihnen erstellt wurde vorgehen. Nach dem Mystery-Check erhalten Sie einen umfassenden Testbericht und zugleich Empfehlungen, wie Sie Qualitätsmängel ausräumen können.
Auch wenn solche Tests nur eine Momentaufnahme sind, können professionelle Tester dennoch gut beurteilen, ob es sich um Ausrutscher oder symptomatische Mängel handelt.
Auch Stärken werden aufgedeckt
Je nach Umfang, zahlen Sie für ein professionelles Audit ab cirka 1.200 Euro. Dabei können jedoch bereits bis zu 350 Bewertungen vorgenommen werden. 350 Bewertungen, die Ihnen nicht nur Auskunft über Ihre Schwächen, sondern auch über Ihre besonderen Stärken geben, die Sie dann noch gezielter einsetzten können.
Mehr zum Thema Qualitätsmanagement für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Achten Sie darauf, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht die Arbeit und die Zusammenarbeit im Team behindern.
- Machen Sie sich bewusst, dass besondere Eigenheiten einzelner Mitarbeiter positiv für die Arbeit genutzt werden können.
- Suchen Sie nach solchen Einsatzmöglichkeiten. Dies müssen nicht immer gleich ganze Arbeitsplätze sein, vielfach bieten sich auch bestimmte Sonderaufgaben an.
- Versuchen Sie, die Motivation dieser Mitarbeiter zu erhalten, indem Sie – in gewissem Rahmen – den Eigenarten gerecht werden.
- Machen Sie auch deutlich, dass Sie kein Verhalten dulden werden, welches der Arbeit oder der Zusammenarbeit abträglich ist.
- Kritisieren Sie, wo nötig, aber kritisieren Sie nicht zu viel.
- Verstärken Sie durch Lob Verhalten, das sich positiv auf die Erfüllung der Arbeitsaufgaben auswirkt. Mit Lob erreicht man meist mehr als mit Kritik.
Ausführliche Informationen zum Thema Umgang mit schwierigen Mitarbeitern finden Sie im Kapitel U64 der aktuellen Ergänzungslieferung des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test anfordern!
Sie können – selbstverständlich nach Rücksprache mit Ihrem Träger – mit einem Unternehmen oder einer Privatperson einen so genannten Sponsoring-Vertrag abschließen. Im Rahmen eines solchen Vertrags wird festgelegt, womit der Sponsor Ihre KiTa unterstützt. Die Unterstützung kann in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen erfolgen. Im Gegenzug werden Sie sich in diesem Vertrag verpflichten, auf die Unterstützung des Sponsors in geeigneter Weise hinzuweisen. Steuerlich werden die Unterstützungsleistungen beim Sponsor entweder als Betriebsausgaben oder als Spenden behandelt und sind daher steuerlich absetzbar.
Das Sozialsponsoring ist sicher kein Allheilmittel, um finanzielle Schwierigkeiten in Ihrer KiTa in den Griff zu bekommen. Es ist aber eine interessante Möglichkeit, um konkrete Projekte mit Drittmitteln umzusetzen, und außerdem bietet es eine Chance, eine dauerhafte Verbindung zu einem finanzstarken „Gönner“ aufzubauen, der Ihre Einrichtung wahrscheinlich langfristig unterstützen wird.
Machen Sie sich anhand der folgenden Tipps auf die Suche nach einem Sponsor:
1. Tipp: Legen Sie sich auf ein konkretes Projekt fest: Sponsoren können mit allgemeinen „Förderzielen“ meist nicht viel anfangen. Sie wollen i. d. R. ganz konkret wissen, was mit ihrem Geld passieren soll. Erarbeiten Sie daher, bevor Sie an potenzielle Sponsoren herantreten, ein Konzept, mit dem Sie ein konkretes Projekt und seine Ziele beschreiben, z. B. den Bau einer Vogelnestschaukel zur Förderung der sensorischen Entwicklung der KiTa-Kinder.
2. Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Träger: Als Leiterin sind Sie nur sehr eingeschränkt berechtigt, Verträge abzuschließen. Der Abschluss eines Sponsoring-Vertrags geht in jedem Fall über Ihre Kompetenzen. Sprechen Sie daher mit Ihrem Träger und überzeugen Sie zunächst ihn von Ihrer Idee. Wichtig ist, dass alle vertraglichen Vereinbarungen mit dem Sponsor von einem Vertreter Ihres Trägers unterschrieben werden.
3. Tipp: Suchen Sie geeignete Sponsoren: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Sponsor zu finden. Es bietet sich natürlich an, zunächst einmal Eltern, die selbst Unternehmer sind, anzusprechen. Auch ehemalige Eltern und ehemalige Schützlinge kann man kontaktieren. Auch die ortsansässigen Unternehmen sind häufig bereit, Kindertageseinrichtungen zu unterstützen, versprechen sie sich hiervon doch positive Auswirkungen auf ihr Image. Handwerker-Netzwerke sind oft eine gute Anlaufstelle. Ob Sie sich persönlich, telefonisch oder schriftlich mit dem potenziellen Sponsor in Verbindung setzen, müssen Sie im Einzelfall entscheiden. Wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt gut „rüberbringen“.
4. Tipp: Klären Sie gegenseitige Vorstellungen und Erwartungen: Sozialsponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Vielfach haben KiTas die Befürchtung, dass der Sponsor ihnen in ihre pädagogische Arbeit hineinredet. Dies ist aber in aller Regel nicht Ziel des Sponsors. Sein Interesse liegt darin, dass er z.B. in der KiTa-Broschüre als Sponsor des Klettergerüsts genannt wird. Klären Sie in den ersten Gesprächen, was Sie und der Sponsor für Erwartungen und Vorstellungen haben. So können Sie von Anfang an Missverständnisse vermeiden.
5. Tipp: Schließen Sie einen Sponsoring-Vertrag: Haben Sie sich mit dem Sponsor geeinigt, können Sie einen Sponsoring-Vertrag abschließen, in den genau aufgenommen werden sollte, zu welchen Leistungen sich der Sponsor verpflichtet und worin genau die Gegenleistung Ihrer KiTa besteht. Geregelt werden sollte außerdem die Dauer des Sponsorings.
Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie mit dem Sozialsponsoring sonst unbezahlbare KiTa-Projekte finanzieren.
Aus: Recht & Sicherheit in der KiTa.
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