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RuFuS 166 – So führen Sie ein Gespräch, wenn Ihr Mitarbeiter etwas gestohlen hat
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Entwendung von firmeneigenen Gegenständen ist ein strafrechtliches Delikt, das je nach Schwere des Falls eine Kündigung zur Folge haben kann. Bevor Sie über die Konsequenz eines Diebstahls entscheiden, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen, die Ihren Mitarbeiter zu seiner Tat veranlasst haben könnten:
- Gerechtigkeitssinn: Er will sich durch den Diebstahl für etwas belohnen (falsche Abrechnung, um seinen Lohn zu erhöhen).
- Private Zwecke: Er nutzt Firmengegenstände zu seinem privaten Nutzen (Auto, Computer) und sieht darin lediglich ein Ausleihen der Gegenstände.
- Gewohnheit: Er nutzt oder entwendet Gegenstände, weil er es von seinem vorherigen Arbeitsplatz gewohnt war (Arbeitsmaterial, Lebensmittel).
- Identifikation: Er sieht Firmeneigentum als sein Eigentum an, weil er sich mit dem Unternehmen identifiziert.
- Bereicherung: Er entwendet firmeneigene Gegenstände zum reinen Selbstzweck (Büromaterial).
Tipps zur Gesprächsdurchführung
- Eröffnen Sie das Gespräch freundlich und höflich.
- Verurteilen Sie Ihren Mitarbeiter nicht zu früh. Sehen Sie sich nicht in der Rolle eines Richters, sondern eines Aufklärers, der seinen Mitarbeiter auf den richtigen Weg führen will und eventuelle persönliche Probleme zu lösen versucht.
- Verzichten Sie auf Smalltalk. Das Problem ist zu gewichtig und sollte nicht durch belanglose Worte abgeschwächt werden.
- Erläutern Sie Ihrem Mitarbeiter den Anlass Ihres Gesprächs. Kommen Sie direkt zum Thema und schildern Sie die Sachlage. Nennen Sie konkrete Fakten, was Ihr Mitarbeiter entwendet hat, wie oft und wann es geschah. Ihr Mitarbeiter sollte sofort mit der Wahrheit konfrontiert werden, um den Ernst der Lage zu erkennen und zu wissen, dass man ihm auf die Schliche gekommen ist und Ausreden keinen Sinn haben. Vermeiden Sie, Ihren Mitarbeiter mit folgenden Sätzen anzuklagen:
- „Endlich haben wir Sie erwischt!“
- „Jetzt sind Sie überführt!“
- „Endlich können wir Ihnen das Handwerk legen!“
- „Sie sind ein Dieb!“
- „Das hat Konsequenzen für Sie!“
Ihr Mitarbeiter ist sich eventuell der Anschuldigung nicht bewusst und handelte in keiner bösen Absicht.
- Fragen Sie ihn nach dem Grund des Diebstahls. Hören Sie ihm dabei konzentriert zu und lassen Sie sich eine Weile Bedenkzeit, die Motive Ihres Mitarbeiters zu verstehen.
- Klären Sie Ihren Mitarbeiter darüber auf, dass Diebstahl, egal aus welchem Grund, nicht hinnehmbar ist.
- Bei kleinen Diebstahlvergehen wie Entwendung von Büromaterial, sollten Sie Ihren Mitarbeiter verwarnen und klare Anweisung geben, wie er sich in Zukunft zu verhalten hat.
- Hat Ihr Mitarbeiter zu Unrecht und aus Unwissenheit Firmeneigentum genutzt (Geschäftsauto zu Privatzwecken) sollten Sie Ihren Mitarbeiter darüber aufklären und es bei einer Verwarnung belassen. Eine Abmahnung ist dann sinnvoll, wenn sich der Fall wiederholen sollte.
- Bei einem schweren Diebstahl wie zum Beispiel finanzielle Bereicherung durch Fälschung der Buchhaltungsunterlagen, sollten Sie die Kündigung aussprechen, da die Vertrauensbasis nachhaltig zerstört ist.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Auch Minijobber müssen Sie bei der Berufsgenossenschaft anmelden
Ist Ihr Internetauftritt rechtssicher?
Gehen Sie Ihren Antipathien auf den Grund
Natürliche Autorität braucht Glaubwürdigkeit
Einkaufsorganisation – Die wichtigsten Regeln für einen strukturierten Einkauf
Tagungsmarkt: Welche Ansprüche stellen heute Seminarveranstalter?
Mit Qualitätszirkeln die Qualität der Einrichtung sichern und verbessern
6 Tipps für eine erfolgreiche Präsentation
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Recht |
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Jedes Jahr müssen Sie als Arbeitgeber die Anzahl der Mitarbeiter bzw. die Summe der Löhne und Gehälter der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) melden. Vergessen Sie nicht, dass Sie als Arbeitgeber auch verpflichtet sind, die so genannten Minijobber der BGW zu melden. Dies geschieht, wie für alle anderen Beschäftigten, im Lohnnachweis, auf dessen Grundlage die Beitragshöhe bestimmt wird. Nur die Meldung an die Bundesknappschaft als zuständige Stelle für die Minijobber reicht nicht aus.
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter einen Arbeitsunfall hat, dann tritt die BGW als gesetzliche Unfallversicherung ein. Sollte sich dabei herausstellen, dass Ihr Mitarbeiter bzw. Minijobber bei den Jahresmeldungen an die BGW nicht angegeben worden ist, wird die BGW die ausstehenden Beiträge der letzten Jahre nachträglich einfordern. Wenn versehentlich auch die Meldung weiterer Minijobber vergessen wurde, werden auch für diese Beitragsnachforderungen fällig und möglicherweise kann sogar ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden.
Damit Sie erst gar kein Bußgeld zahlen oder höhere Beiträge nachzahlen müssen, sollten Sie Ihre Minijobber bei Ihren Meldungen auch immer gleich mit einbeziehen.
Sollten Sie in Ihrer Einrichtung ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese ebenfalls der BGW melden. Einen kleinen Trost gibt es hier allerdings: Die ehrenamtlich Beschäftigten genießen beitragsfreien Versicherungsschutz bei der BGW.
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Viele Firmen und Einrichtungen verfügen heute über einen eigenen Internetauftritt. Doch ist Ihr Internetauftritt auch rechtssicher? Überprüfen Sie Ihr Impressum? Enthält es alle notwendigen Pflichtangaben?
Nach dem Teledienstgesetz (TDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) sind Sie zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Welche Website unter welches Gesetz fällt, ist nicht immer eindeutig, aber in beiden Gesetzen enthalten die Pflichtangaben wortgleiche Regelungen. Bei Webseiten mit redaktionellen Texten (wie Pressemeldungen) muss nach MDStV lediglich noch ein Verantwortlicher für den Inhalt zusätzlich namentlich erwähnt werden.
Laut Gesetz müssen Sie die Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar halten. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.07.2006, Aktenzeichen: IZR 228/03) ist es nicht mehr zwingend, dass Sie diese Angaben auf der Startseite bereithalten oder dass sie gar während eines Bestellvorgangs für Ihren Kunden sichtbar sein müssen. Mit diesem Urteil gibt der BGH Ihnen als Unternehmer ein Stück Freiheit bei der Gestaltung Ihrer Seite zurück. Noch vor 2 Jahren wurde gefordert, dass die Daten sofort offensichtlich sein müssen, nicht erst nach Suchen und Scrollen auf der Seite (Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 29 U 4564/03).
Rechtssicher sind Ihre Pflichtangaben in jedem Fall, wenn Sie auf der Startseite einen Link mit dem Wort „Impressum“ oder „Kontakt“ zu den Pflichtangaben setzen. Hingegen sind Ihre Pflichtangaben nicht rechtssicher, wenn Sie das Impressum als „Backstage“ bezeichnen und man dort auch noch hinscrollen muss (Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.11.2002, Aktenzeichen: 5 W 80/02).
Im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit kann ein Verstoß gegen die erforderlichen Pflichtangaben ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen: Ordnungswidrig handelt auch, wer fahrlässig Informationen nicht oder nicht richtig bereithält. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat Ihr Mitbewerber das Recht, Sie durch einen Anwalt (§ 12 UWG) abmahnen zu lassen. Den gegnerischen Anwalt müssten Sie im Falle einer rechtmäßigen Abmahnung auf jeden Fall bezahlen. Wenn Sie nicht reagieren, kann Ihr Mitbewerber auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, und sei es wegen einer Kleinigkeit, suchen Sie in jedem Fall einen Anwalt auf. Er wird Ihre Interessen sachgerecht vertreten, denn schließlich hat es kaum etwas mit unlauterem Wettbewerb zu tun, wenn jemand beispielsweise vergisst, seine Aufsichtsbehörde im Impressum zu nennen. Hier entscheiden die Gerichte oft auch zu Gunsten des Abgemahnten (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.04.2006, Aktenzeichen: 4 U 1587/04 – Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum).
Eine Übersicht der notwendigen Pflichtangaben im Impressum finden Sie in der kommenden Woche.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Wie im privaten Leben so begegnen einem im Berufsalltag immer wieder Menschen, die man zutiefst unsympathisch findet. Da hilft es manchmal wenig, sich zu sagen, dass Mitarbeiter ja nicht die besten Freunde werden müssen, denn selbst der wenige Umgang bei der Arbeit kann einem manchmal schwer fallen.
Finden Sie die Gründe heraus
Sich Antipathien einzugestehen ist keine Schande, aber natürlich müssen Sie sich im Arbeitsalltag davon frei machen. Finden Sie dazu zunächst einmal heraus, warum Ihnen ein bestimmter Mitarbeiter so unangenehm ist:
- Wenn Sie schon auf seine Sprechweise oder sein Auftreten allergisch reagieren, dann stimmt schon die Basis nicht zwischen Ihnen.
- Anders ist es mit Mitarbeitern, die Ihnen erst nach und nach unsympathisch werden. Das kann der Fall sein, wenn Sie mit den Reaktionen und Handlungen des Mitarbeiters immer weniger zufrieden sind, dies aber noch nie offen ausgesprochen haben.
Wer einen Mitarbeiter meidet, ihm mit Nichtachtung und allzu offensichtlicher Wortknappheit begegnet, muss damit rechnen, dass dies dem Gegenüber übel aufstößt.
Dass sich der Mitarbeiter weiterhin engagiert für die Arbeit und die Belange der Firma einsetzt, ist kaum wahrscheinlich. Sie riskieren also nur, eine leistungsfähige Arbeitskraft zu verprellen.
Vielleicht wird Ihr Mitarbeiter Sie eines Tages auch selbst auf Ihre abweisende Art ansprechen. Streiten Sie in diesem Fall nicht alles ab und / oder reden Sie sich nicht mit „viel Stress und wenig Zeit“ heraus – Sie ändern so nichts.
Wagen Sie vielmehr den Schritt nach vorn: Sagen Sie offen, was los ist. Bekennen Sie sich zu Ihrem Problem, das Sie mit ihm haben.
Und vergessen Sie dabei nicht, noch ein lobendes Wort über seine Arbeit zu verlieren, das verbessert die Stimmung wenigstens ein bisschen!
So gehen Sie in 3 Schritten mit persönlichen Antipathien um
1. Schritt: Achten Sie auf das Positive an der betreffenden Person.
Das kann der gut funktionierende Kundenkontakt sein oder die Beliebtheit im Team, die Ruhe und Ausgeglichenheit. So erweitern Sie Ihren Blick und tun einen weitern Schritt in Richtung eines fairen Verhaltens.
2. Schritt: Trennen Sie Sympathie und Anerkennung
Loben Sie den Mitarbeiter, wenn er gute Arbeit geleistet hat.
3. Schritt: Treten Sie in einen aktiven Dialog mit ihm:
Wenn man einen Menschen nicht mag, so spürt man auch wenig Veranlassung, sich mit ihm zu unterhalten. Jedes Wort, das über das absolut Notwendige hinausgeht, wird vermieden. So allerdings werden Sie bestehende Konflikte wohl kaum lösen können. Je mehr Sie ihn hingegen zum Reden bringen, umso leichter wird es Ihnen auch irgendwann fallen, ihn auf seine unangenehmen Seiten anzusprechen. So besteht immerhin die Chance, aus einem verkorksten Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis eine neutrale Basis für Ihre zukünftige Zusammenarbeit zu schaffen.
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Mitarbeiter brauchen Orientierung. Besonders, wenn um sie herum alles im Fluss ist, Zuständigkeiten immer wieder neu geordnet, Hierarchieebenen abgebaut und übergreifende Projektteams gebildet werden, sehnen sich viele Angestellte nach einem „Leuchtturm“, der ihnen die Richtung weist, in die es zu segeln gilt.
Starke Führungskräfte sind gefragt, die sagen, wo es langgeht. Doch nicht den Despoten wünschen sich Firmen wie Mitarbeiter gleichermaßen zurück, sondern die Führungspersönlichkeit mit natürlicher Autorität.
An Autorität gewinnen
Doch wie können Sie mit Autorität führen, ohne autoritär zu sein? Was unterscheidet den einen Führungsstil von dem anderen?
Merkmale eines autoritären Führungsstils sind:
- Auf die Stellung in einer Hierarchie pochen: „Ich bin hier der Chef.“
- Macht missbrauchen: „Die Diskussion können wir abbrechen. Ich bestehe darauf, dass Sie das von mir vorgetragene Konzept ohne Abstriche umsetzen.“
- Mitarbeiter willkürlich kontrollieren: „Zeigen Sie mal, was Sie da wieder machen.“
- In Kompetenzbereiche von Mitarbeitern eingreifen: „Ich muss die Aussage meines Mitarbeiters korrigieren. Eigentlich wollte er...“
- Wenig Gesprächsbereitschaft zeigen: „Ich habe für Diskussionen jetzt keine Zeit.“
- Fehler auf Mitarbeiter abschieben.
- sich selbst und seinen Werten treu bleiben
- berechenbar sein (konsistentes Verhalten: z. B. Zu-spät-kommen wird immer moniert)
- verlässlich sein (Zusagen werden eingehalten)
- gut zuhören können
- auf Einsicht setzen statt auf Befehl und Gehorsam
- Verantwortung übernehmen (der Chef stellt sich vor seine Mitarbeiter, wenn mal etwas schief gegangen ist)
- sich an Zielen messen lassen
Diese Art von autoritärer Führung können Sie nicht in Seminaren erlernen. Vielmehr tragen Sie die Basis eines solchen Führungsstils in sich: Ihre eigene Persönlichkeit, die Sie voll und ganz in die Beziehung Mitarbeiter – Vorgesetzter einbringen. Wenn Sie auf diese Weise authentisch sind, werden Sie zur Führungspersönlichkeit, die die Kraft besitzt, andere Menschen zu begeistern und zu lenken.
Autorität in der Sache
Eine Führungskraft mit Autorität muss nicht die Aura eines charismatischen Führers besitzen. Oft sind es die eher Unauffälligen, Bescheidenen, die, die andere Meinungen gelten lassen und sich auf die Sache konzentrieren, die Mitarbeiter wegen ihrer Führungsqualität schätzen. Mitarbeiter wollen Entscheidungen verstehen. Sie wollen nachvollziehen können, warum ein Projekt in Windeseile durchgepeitscht werden muss, warum schon wieder ein Audit ansteht oder Unternehmensberater durch die Flure huschen.
Autorität im Netzwerk
Wollen Sie als Führungskraft glaubwürdig sein, reicht es nicht, den Rückhalt im eigenen Team durch Authentizität aufzubauen. Sie brauchen auch eine starke Position innerhalb des Unternehmens, um wichtige Ziele zu erreichen. Haben Sie einflussreiche Befürworter Ihrer Ideen, gewinnt Ihr Wort an Gewicht, was schließlich Ihrem Team zugute kommt.
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Hotelleitung |
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Frische Lebensmittel landen verstärkt im Mülleimer, fehlende Waren müssen ständig nachgekauft werden, die Lagerbestände nehmen inflationäre Ausmaße an, die monatlichen Einkaufskosten steigen permanent – all dies sind Hinweise dafür, dass mit der Organisation des Wareneinkaufs irgendetwas nicht stimmt.
Spätestens jetzt wird die Kontrolle des Einkaufs zur Chefsache, denn die Folgen eines unstrukturierten und schlecht organisierten Einkaufs können auf Dauer hohe Kosten verursachen, die jeden Preisvorteil und jeden noch so guten Wareneinsatz schnell zunichte machen.
Bestellvorgänge müssen transparent sein
Insbesondere dann, wenn Sie kein elektronisches Warenwirtschaftsprogramm nutzen, sind klare Regeln, die Ihren Mitarbeitern durchweg bekannt sind und konsequent eingehalten werden, die Basis für einen transparenten und gut strukturierten Einkauf.
Regel 1: Feste Bestellzeiten einführen
Je nachdem, wie oft Sie von den jeweiligen Lieferanten beliefert werden, sollten Sie feste Zeiten vereinbaren, zu denen die Bestellung abgegeben werden muss. Rufen nicht Sie, sondern Ihr Lieferant an, um die Bestellung aufzunehmen, sprechen Sie mit ihm eine Uhrzeit ab, zu der er immer anrufen soll (zum Beispiel zwischen 10.00 und 11.00 Uhr). Sie vermeiden dadurch Bestellanrufe zu Service- oder Pausenzeiten. Außerdem wissen Ihre Mitarbeiter dann ganz genau, bis wann die Bestellungen fertig sein müssen.
Regel 2: Erfassung von ausgehenden Waren
Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, ausgehende Waren rechtzeitig zu erfassen. Dafür hat jede Abteilung eine Bestellliste, die jedem Mitarbeiter zugänglich ist. Der Abteilungsleiter prüft vor der Bestellung die Liste und überträgt die fehlenden Waren in sein Bestellbuch.
Regel 3: Kompetenzen deutlich machen
Nicht jeder Mitarbeiter darf befugt sein, Bestellungen in Auftrag zu geben. In der Regel ist der Abteilungsleiter in seinem Arbeitsbereich für die Bestellungen verantwortlich. Darüber hinaus gibt es einen Stellvertreter, der die Bestellungen in Abwesenheit des Abteilungsleiters durchführt. Ein Lieferantenwechsel oder die Aufnahme eines neuen Lieferanten darf nur in Absprache mit Ihnen vorgenommen werden, da dies mit Verhandlungen über Preise und anderen Konditionen verbunden ist.
Regel 4: Dokumentation erleichtert die Kontrolle
Legen Sie für jede Abteilung ein Buch an, in dem alle Bestellungen mit Angabe des Datums und des Lieferanten erfasst werden müssen. Die vereinbarten Bestellzeiten mit den jeweiligen Lieferanten sind hier ebenso vermerkt, wie auch der Abteilungsleiter die Abgabe der Order bestätigt. Können bestimmte Waren nicht geliefert werden, wird dies mit der Angabe der eventuellen Nachlieferung auch im Bestellbuch eingetragen. Anhand dieses Buches können Sie die Bestellungen jederzeit kontrollieren. Gleichermaßen kann durch das Bestellbuch eine Kontrolle bei der Warenlieferung durch einen Abgleich mit dem Lieferschein vorgenommen werden.
Regel 5: Direktkäufe vermeiden. Sie sind nur vermeintlich günstiger!
Viele Hotels schicken Mitarbeiter zu einem Großmarkt, um Waren einzukaufen, die dort offensichtlich günstiger sind als bei den Lieferanten. Solche Einkäufe sind jedoch selten von Vorteil, weil sie mit Kosten und Risiken verbunden sind. Einerseits ist die Entsendung von Mitarbeitern mit Kosten für Arbeitszeit und Fahrt verbunden. Andererseits wird beim Einkauf von frischen und gefrorenen Waren, im Gegensatz zur Belieferung, die Kühlkette unterbrochen, was gegen das Lebensmittelrecht verstößt. Direkteinkäufe sollten Sie daher auf Ausnahmen beschränken, beispielsweise wenn unvorhergesehen Waren gebraucht werden oder dringend benötigte Waren nicht mitgeliefert wurden.
Mehr zum Thema Finanzen und Planung für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
Für privat geführte Einzelhotels wird es immer schwieriger Neukunden im Tagungs- und Seminargeschäft zu gewinnen. Jahr für Jahr entstehen in den Großstädten neue hochmoderne Konferenz- und Businesscenter, die teilweise mit Dumpingpreisen neue Kunden locken.
In den Schulungsakademien der Banken und Versicherungen, die eigentlich für firmeninterne Veranstaltungen entstanden sind, melden immer mehr externe Seminarveranstalter ihre Schulungen an, weil sie wesentlich preisgünstiger sind als Hotels. Selbst Jugendherbergen verfügen mittlerweile über technisch perfekt ausgestattete Tagungsräume und nehmen durch geringe Mitgliedsbeiträge der Hotellerie die klassischen Tagungskunden weg.
Auch die Qualität ist für Veranstalter entscheidend
Doch nach wie vor entscheidet nicht alleine der Preis darüber, wo eine Firma ihre Außendienst-Tagung oder ihr Motivationstraining durchführt. Auch die Qualität in Bezug auf Unterbringung, Betreuung und Service ist für viele Veranstalter genau so maßgeblich. Hotels, die die heutigen Ansprüche der Seminarveranstalter kennen, können auch mit höheren Preisen ihre Veranstaltungsräume gut auslasten und im Wettbewerb bestehen.
Tipp 1: Tagungsangebote auf die Ziele des Kunden abstimmen
Wenn Sie Kontakt zu einem potenziellen Neukunden im Tagungsbereich haben, sollten Sie feststellen, welche Art von Veranstaltung er bei Ihnen durchführen würde und, was für Sie entscheidend ist, was er durch das Seminar erreichen will. Damit er seine Veranstaltung erfolgreich durchführen kann, braucht er einen Veranstaltungsort, der ihm dafür optimale Voraussetzungen bietet und ihn dabei unterstützt. Genau dieses Gefühl müssen Sie ihm vermitteln.
Tipp 2: Speiseangebot individuell anpassen
Bewertungslisten von Seminarteilnehmern machen immer wieder deutlich, wie wichtig das Speiseangebot für Teilnehmer und Referenten eines Seminars sind. Deshalb sollten Sie dieses den Ansprüchen der Seminarveranstalter anpassen. Im besten Falle sprechen Sie vorher ab, ob die Teilnehmer eher bürgerliche oder leichte Speisen wünschen. Grundsätzlich sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass die Teilnehmer fast den ganzen Tag sitzen und somit eher ein leichtes und vollwertiges Essen sinnvoll ist. Werben Sie damit, dass Sie Ihr Speiseangebot nicht pauschal anbieten, sondern auf die Bedürfnisse des Veranstalters abstimmen.
Tipp 3: Moderne Technik anbieten
Die Seminarveranstalter wissen, dass fast jedes Hotel mit einer modernen Tagungstechnik wirbt, diese jedoch oft veraltet ist. Auch wenn damit einige Investitionen verbunden sind, sollten Sie darauf achten, Ihre Standard-Tagungstechnik immer in einwandfreiem Zustand und auf dem neuesten Stand zu halten.
Für Technik, die Sie nicht regelmäßig brauchen, wie beispielsweise eine Videokonferenz-Anlage, sollten Sie sich einen Zulieferer in Ihrer Nähe suchen, bei dem Sie die Technik anmieten können.
Tipp 4: Wettbewerb permanent beobachten
Bedenken Sie, dass Ihre Mitbewerber wahrscheinlich auch beobachten, wie Ihre Tagungsangebote gestaltet sind und welche Firmen auf Ihrer Veranstaltungstafel stehen. Umgekehrt sollten Sie das Selbe tun. Denn einerseits können Sie dadurch eventuelle Marktlücken auf regionaler Ebene erkennen und besser einschätzen, wie wettbewerbsfähig Ihre Seminarangebote in Bezug auf Preis und Leistung sind. Wenn es zum Beispiel in Ihrer Nähe einen See gibt, der bisher von noch keinem Hotel genutzt wird, könnten Sie der Erste sein, der seinen Seminargästen ein spannendes Wettrudern als Rahmenprogramm anbietet. Denn auch Aktiv- und Rahmenprogramme sind für Seminarveranstalter heute von großer Bedeutung.
Mehr auf unserer Webseite: www.hotelleitung.org
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Als Qualitätszirkel bezeichnet man einen innerbetrieblichen Arbeitskreis, der dazu dienen soll, das Wissenspotenzial, den Ideenreichtum und die Erfahrung Ihrer Mitarbeiter zu nutzen. Die Arbeit in einem Qualitätszirkel bringt zahlreiche Vorteile mit sich. So lässt sich beispielsweise die Qualität innerhalb Ihrer Einrichtung sichern und verbessern. Außerdem erhöht der Qualitätszirkel das Qualitätsbewusstsein, die Motivation und Selbstsicherheit der Mitarbeiter.
Qualitätszirkel sind auf Dauer angelegte Arbeitsgruppen, in denen sich Ihre Mitarbeiter freiwillig engagieren. In einem Qualitätszirkel sollten sich abhängig von der Größe Ihrer Einrichtung 4 bis 9 Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen, beispielsweise 1-mal im Monat, für 1 bis 2 Stunden treffen, um Fragen aus dem Alltag Ihrer Einrichtung zu diskutieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Die Zeit, die Ihre Mitarbeiter für ihre Arbeit im Qualitätszirkel investieren, sollte auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Bei der Auswahl der Teilnehmer sollten Sie darauf achten, dass möglichst alle Berufsgruppen, die in Ihrer Einrichtung tätig sind, vertreten sind.
Die Teilnehmer des Qualitätszirkels entscheiden selbstständig über die Themenwahl. Es sollte aber immer auch möglich sein, dass Vorschläge des gesamten Mitarbeiterteams, einschließlich des Inhabers, eingebracht werden können.
Die Teilnehmer bestimmen einen Moderator für die Leitung des Qualitätszirkels. Der Moderator ist verantwortlich für
- die Einladung zu den Treffen,
- die Einhaltung der Tagesordnung und vorgegebener Zeiten, beispielsweise für die Diskussion,
- die ergebnisorientierte Moderation sowie
- die Bekanntmachung der Ergebnisse gegenüber der Pflegedienstleitung und der Geschäftsführung sowie anschließend dem gesamten Team.
Tipps und Informationen zum Thema Qualitätsmanagement finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an!
Als Führungskraft einer sozialen Einrichtung werden Sie häufig damit konfrontiert, Arbeitsergebnisse oder Projekte vor einer Gruppe zu präsentieren. Doch gerade dies gestaltet sich mitunter schwierig.
Damit Ihre Präsentationen gelingt und Sie Ihre Zuhörer nicht mit langatmigen oder schwer verständlichen Inhalten überfordern, hier ein paar Tipps:
Erstellen Sie für Ihre Präsentation einen Plan nach den folgenden 6 Punkten:
- Rücken Sie das Thema in das Interesse des Zuhörers
- Geben Sie Informationen über das Thema
- Diskussion: Zeigen Sie das Für und Wider auf
- Heben Sie den Nutzen hervor
- Vertiefen oder Appellieren Sie das Thema
- Wenden Sie das Thema an einem praktischen Beispiel an
Tipp: Erstellen Sie einen Ablaufplan für Ihre Präsentation. Sie sollte keinesfalls mehr als 45 Minuten dauern. Länger sind die Teilnehmer nicht konzentriert.
Mehr Informationen und praktische Tipps zum Thema Präsentationen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de in der Rubrik Selbstmanagement.
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