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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 157 - Werden Sie zum kompetenten Berater


Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie wissen, dass Ihre berufliche Entwicklung nicht nur von Ihren Leistungen und Erfolgen abhängt. Wichtig ist auch Ihr Image. Es muss Ihnen gelingen, Ihren Namen mit positiven Werten zu belegen. Vermarkten Sie sich selbst mit Ihren Kompetenzen, Ihrer Persönlichkeit, Ihren Potenzialen wie einen „Markenartikel“. Sie gewinnen an Respekt bei Ihren Kunden. Ihre Mitarbeiter sind stolz auf Sie, weil Sie die Abteilung erfolgreich machen. Ihre Teamerfolge werden bewusster als Ergebnis Ihrer Führung wahrgenommen. Ihre Vorgesetzten werden für die Zukunft von Ihnen noch mehr erwarten und Sie entsprechend fördern.

Praxis-Tipp: Werden Sie zum kompetenten Berater

Für Ihr Image als kompetenter Experte in Führungsverantwortung können Sie Folgendes tun:
  • Schaffen Sie sich Freiräume im Tagesgeschäft. Nutzen Sie die Zeit für das Lesen der Fachpresse und für Recherchen im Internet.
  • Verlassen Sie regelmäßig Ihr Chefbüro. Besuchen Sie Ihre Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen. Lassen Sie sich informieren, welche Techniken und Verfahren zum Einsatz kommen und wie sie sich bewähren.
  • Besuchen Sie Messen, Kongresse und Symposien. Orientieren Sie sich, was beim Wettbewerb in vergleichbaren Fachgebieten läuft. Finden Sie heraus, welche Trends sich am Markt abzeichnen.
  • Führen Sie Ideen-Workshops mit Ihren Mitarbeitern durch. Welche Trends und welche technischen Neuerungen können für den eigenen Betrieb bedeutsam sein oder in Zukunft bedeutsam werden?
  • Treten Sie mit Ihren Experten bei Präsentationen auf. Lassen Sie Ihr Team Vorschläge zu Verbesserungen machen.
  • Fördern Sie die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter bei bereichsübergreifenden Projekten. Lassen Sie sich informieren, was dort passiert und welche Erfahrungen die Mitarbeiter dort machen.
  • Schicken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weiterbildungen, Messen, Kundentreffs und Symposien. Lassen Sie sich und das ganze Team über das dort gewonnene neue Wissen informieren.
  • Erarbeiten Sie mit Ihren Mitarbeitern Ideen zu der Frage: „Wie können wir unser Expertenwissen auch für andere Abteilungen und Bereiche sichtbar und nutzbar machen?“
Aus dem Praxishandbuch leiten, führen, motivieren – testen Sie unser Standwardwerk jetzt ohne Risiko. Einfach hier klicken!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Kündigung von Mitarbeitern – Achten Sie auf die besonderen Kündigungsschutzbestimmungen
Gewalt in der Pflege – So handeln Sie rechtlich einwandfrei!

So entscheiden Sie schnell und treffsicher!
Nutzen Sie Geschäftsfreundschaften

Hersteller von Raucherkabinen sitzen in den Startlöchern
Wann besteht für Sie Auskunftspflicht bei Lohnpfändungen?

Schützen Sie Ihre Computerdaten vor „virtuellen Überfällen“
2. Tag der „Freiwilligendienste im Sport“ am 23. April 2007 in Berlin

Recht

Kündigung von Mitarbeitern – Achten Sie auf die besonderen Kündigungsschutzbestimmungen

Schwangere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter in Elternzeit oder Schwerbehinderte - in bestimmten Fällen unterliegen Mitarbeiter einem besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung müssen Sie daher als Arbeitgeber überprüfen, ob im konkreten Fall ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt und welche Voraussetzungen Sie für eine wirksame Kündigung beachten müssen.

Prüfen Sie anhand der folgenden Checkliste, ob Ihr Mitarbeiter einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt. Beantworten Sie folgende Fragen:
  1. Ihre Mitarbeiterin ist schwanger.
  2. Ihre Mitarbeiterin befindet sich im Mutterschutz (bis 4 Monate nach der Geburt).
  3. Ihr Mitarbeiter beantragt Elternzeit und bis zum Beginn der Elternzeit sind es noch höchstens 6 Wochen.
  4. Ihr Mitarbeiter befindet sich bereits in der Elternzeit.
  5. Ihr Mitarbeiter ist zu mindestens 50 % schwerbehindert und bereits seit 6 Monaten bei Ihnen beschäftigt.
  6. Das Integrationsamt hat Ihren Antrag auf Kündigung des schwerbehinderten Mitarbeiters abgelehnt.
Auswertung: Sollten Sie bereits eine Frage mit „Ja“ beantwortet haben, liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor. Sie können dann nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in Kapitel K 65 der aktuellen Ergänzungslieferung von Recht in der ambulanten Pflege von A – Z. Jetzt zum kostenlosen Probelesen anfordern!
Gewalt in der Pflege – So handeln Sie rechtlich einwandfrei!

Gewalt im häuslichen Umfeld ist immer wieder ein Thema, mit dem insbesondere ambulante Pflegedienste konfrontiert werden. Hier die aktuelle Frage einer Leserin, die sich an uns gewandt hat:

Frage: Unser Pflegedienst versorgt einen Patienten, der bei seinen Kindern im (dunklen) Keller lebt. Die Kinder sind beide berufstätig und den ganzen Tag nicht zu Hause. Unsere Einsätze beinhalten die Körperpflege und den Inkontinenzmaterialwechsel. Mehr Leistungen wünschen die Kinder nicht, obwohl diese dringend nötig wären. Der alte Mann erhält von den Kindern täglich das Essen hingestellt, kann es aber nicht sehen und rührt es deshalb nicht an. Von der Familie kümmert sich keiner darum – sie sagen, sie hätten keine Zeit. Außerdem würde der Opa doch bald sterben. Ich als Pflegedienstleitung habe deshalb schon viele Gespräche geführt – ohne jeden Erfolg. Nun ist der alte Mann schon so schwach, dass er sofort umfällt, wenn man ihn auf die Bettkante setzt. Wenn ich nun den MDK einschalte, könnte das zu einer Prüfung unseres Pflegedienstes führen – das möchte ich nicht. Was kann ich also tun, um dem alten Herrn zu helfen, ohne unserem Pflegedienst zu schaden?

Hier die Antwort von Annett Urban, Chefredakteurin von pdl.konkret ambulant:
Sehr oft bekommen Pflegemitarbeiter mit, dass etwas in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen nicht stimmt. Im konkreten Fall bin ich der Ansicht, dass es sich um massive Gewalthandlungen in der häuslichen Pflege handelt: Körperverletzung, Freiheitsberaubung, unterlassene Hilfeleistung und Verletzung der Menschenwürde sind schwere Straftaten. Es sind nicht nur Schläge gemeint, wenn von Gewalt in der Pflege gesprochen wird. Auch das Vernachlässigen von alten Menschen durch Angehörige gehört dazu, wenn sie z. B. zu wenig zu trinken und zu essen bekommen, nur 1-mal am Tag zur Toilette geführt werden, oft wochenlang kein Tageslicht sehen, unbehandelte Druckstellen vom Liegen haben oder beschimpft werden.

Wenn, wie im geschilderten Fall, konkrete Hinweise vorliegen, sollten Sie schleunigst etwas unternehmen. Führen Sie deshalb schnellstmöglich eine Pflegevisite durch und informieren Sie die Angehörigen über den notwendigen Hilfebedarf. Wenn sie alle Angebote ablehnen, sollten Sie gleich im Anschluss an die Pflegevisite ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen und gemeinsam überlegen, was unternommen werden kann, um Ihren Patienten aus dem Wirkungskreis seiner Angehörigen zu holen. Allerdings kann der Arzt sehr häufig auch nur ein Gespräch mit den Angehörigen führen. Es ist daher sinnvoll, sich direkt vertrauensvoll an die Polizei zu wenden. Die Polizei entscheidet dann, welche Schritte erforderlich sind. Der MDK ist hier gar nicht der richtige Ansprechpartner.

Mehr Informationen sowie hilfreiche Tipps zu rechtlichen Fragen finden Sie regelmäßig in pdl.konkret ambulant. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeabo an!
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Mitarbeiterbesprechungen
effizienter gestalten

Interne Meetings verschlingen viel Zeit. Häufig steht das Ergebnis in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand. Der Fachinformationsdienst „Betriebsleitung aktuell“ liefert dazu folgende Tipps:

Tipp 1: Halten Sie die Besprechung im Stehen ab. Ist total ungewöhnlich, funktioniert aber! Sie sorgen für Dynamik und verkürzen die Besprechungsdauer bis zu 50 %.

Tipp 2: Machen Sie Ihre Teambesprechungen zu einem lohnenden Ritual für alle Beteiligten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter kurz über das Neueste aus der Chefetage, loben Sie Mitarbeiter für besondere Einkaufserfolge, kritisieren Sie niemals und niemanden vor versammelter Mannschaft und erinnern Sie Ihr Team an die Ziele 2007.

Tipp 3: Kommen Sie schnell auf den Punkt und verlangen Sie dies auch von Ihren Mitarbeitern.

Weitere praktische Tipps, wie Sie als Betriebsleiter Ihre Herausforderungen erfolgreich meistern, finden Sie in unserem neuen Fachinformationsdienst

Betriebsleitung aktuell.

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Mitarbeiterführung und -motivation

So entscheiden Sie schnell und treffsicher!

Täglich treffen Sie Entscheidungen – manche mit geringen, andere mit weitreichenden Konsequenzen. Vieles kann auf dem Spiel stehen: der persönliche Erfolg, die Zukunft Ihrer Mitarbeiter, die Unternehmensentwicklung. Je weitreichender eine Entscheidung ist, desto schwieriger fällt sie meist. Während Sie in vielen Fällen sicherlich auf Ihren Erfahrungsschatz bei der Lösung wiederkehrender Probleme zurückgreifen können, entstehen immer wieder neue Situationen, die strategische und innovative Lösungswege verlangen. Nutzen Sie diese 8 Entscheidungshilfen bei Ihrem nächsten Problem:

1. Intuitiv oder rational

Viele Entscheidungen treffen Sie täglich intuitiv. Diese Lösungen aus dem Bauch heraus haben einen entscheidenden Vorteil: Sie sind schnell. Ein Nachteil kann jedoch sein: Sie sind subjektiv. Denn Sie sind geprägt durch Ihr Vorwissen und Ihre persönlichen Erfahrungen. Deshalb treffen Sie intuitive Entscheidungen nur mit ausreichendem Erfahrungshintergrund. Im anderen Fall wählen Sie rationale Entscheidungen, die zwar mehr Zeit kosten, dafür aber Ihre Lösung absichern und nachvollziehbar machen.

2. Ausgangsfrage formulieren

Wie immer kommt es bei der Entscheidungsfindung auf eine genaue Analyse an. Albert Einstein hat gesagt: „Ein Problem zu erkennen ist wichtiger, als ein Problem zu lösen, denn erst die genaue Darstellung des Problems führt fast automatisch zur richtigen Lösung.“ Was wollen oder müssen Sie entscheiden? Drücken Sie Ihr Problem in einer Frage aus. Das funktioniert auch, wenn der Sachverhalt sehr kompliziert ist. Überlegen Sie als Nächstes, welche Ziele Sie erreichen wollen. Gewichten Sie nach Muss-Zielen, die Sie unbedingt erreichen müssen, Soll-Zielen, die Sie möglichst erreichen wollen, und Kann-Zielen, deren Erreichen von Vorteil wäre.

3. Informationen sammeln

Jede gute Entscheidung braucht als Basis fundierte Informationen. Nutzen Sie Wissen von Fachkräften, grenzen Sie wichtige Informationen ein, prüfen Sie immer die Informationsquelle. Verwenden Sie auch informelle Quellen, wie Tipps von Bekannten.

4. Innovative Imitation

Um gute Ideen zu finden, lohnt es sich oftmals, zu schauen, wie andere ein ähnliches Problem gelöst haben. Trauen Sie sich, Lösungen von anderen zu übernehmen und an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Innovative Imitation heißt diese Strategie. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen Sie sich auf Ihre eigene Fantasie verlassen müssen. Hier gilt: Gute Ideen kommen oft unverhofft und von ganz allein. Manchmal hilft es, sich kurz mit einem anderen Thema zu beschäftigen, und schon haben Sie einen Geistesblitz, der Sie Ihrer Problemlösung näher bringt.

5. Pro und Kontra abwägen

Haben Sie mehrere gute Lösungsansätze gefunden, hat sich eine Abwägung nach Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken bewährt. Wenn Sie die einzelnen Punkte außerdem nach Prioritäten ordnen, erhöhen Sie deren Aussagekraft.

6. Umsetzbarkeit prüfen

Viele Entscheidungen sind zwar gut, aber in der Praxis nicht durchführbar. Vergleichen Sie daher immer auch Aufwand und Nutzen.

7. Zur Entscheidung stehen

Wenn Sie sich entschieden haben, sollten Sie zu dieser Entscheidung stehen. Zumindest so lange, bis sich neue, wichtige Aspekte ergeben, die die Entscheidung in neuem Licht zeigen. Dann müssen Sie den Entscheidungsprozess neu aufrollen.

8. Aus Entscheidungen lernen

Aus Entscheidungen können Sie lernen. Fragen Sie sich: Warum war die Entscheidung genau richtig? Oder: Warum habe ich dieses Mal danebengelegen? Nehmen Sie zur Prüfung nochmals Ihre Ziele zur Hand.

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Nutzen Sie Geschäftsfreundschaften

Netzwerke sind ein wichtiger Karrierefaktor, über den Sie Wissen und neuen Umsatz generieren können. So nutzen Sie den Erfolgsturbo gewinnbringend:

Seien Sie vorbereitet

Auf jedem Geschäftstreffen, jeder Messe, jedem Kongress oder Seminar können Sie neue, interessante Kontakte knüpfen. Rechnen Sie daher immer mit Fragen wie „Und was machen Sie?“ oder „Was veranlasste Sie, heute Abend hier zu sein?“. Halten Sie sich bereit, eine 15- Sekunden-Einführung aus dem Hut zu zaubern. Vermeiden Sie, dass nach Ihrer Ausführung eine zu lange Pause entsteht, sondern halten Sie z. B. mit einer Gegenfrage das Gespräch in Gang. Denken Sie grundsätzlich daran, Ihr Gegenüber einzubeziehen. Fragen Sie nach, statt nur über sich selbst zu dozieren. Besonders gefährlich sind Phrasen wie „Ich habe“, „Ich kann“, Ich will“. Vermeiden Sie auch das in den USA übliche „Dropping“ bekannter, wichtiger Namen, das wirkt hier zu Lande meist zu dick aufgetragen.

Gehen Sie alleine

Wer alleine auf Veranstaltungen geht, dem fällt es leichter, die Zeit zu nutzen und sich ins Gespräch zu bringen, statt gemütlich mit einem Geschäftskollegen in einer Ecke zu plaudern. Außerdem werden Sie auch von Umstehenden eher ins Gespräch gezogen, wenn Sie alleine auftreten.

Bedanken Sie sich

Haben Sie eine nette Begegnung gemacht, ein interessantes Gespräch geführt, versteht es sich von selbst, Visitenkarten auszutauschen. Damit lässt sich am nächsten Tag schnell eine EMail aufsetzen, mit der man sich Geschäftsfreundschaften bedankt und wieder in Erinnerung ruft und dabei einen positiven Eindruck hinterlässt. Außerdem können Sie Ihre Daten (z. B. in Form der E-Mail-Signatur) noch einmal unaufdringlich anbringen.

Pflegen Sie die Kontakte

Benutzen Sie Ihr Netzwerk nicht nur einseitig, indem Sie sich, nur, wenn Sie etwas brauchen, melden. Tauschen Sie sich regelmäßig aus und versorgen Sie Ihre Kontakte z. B. mit interessanten Fachartikeln oder Neuigkeiten aus ihrer Branche zu versorgen. Vergessen Sie auch nicht, zum Geburtstag, zu Jubiläen oder sonstigen besonderen Ereignissen zu gratulieren.

Würdigen Sie wichtige Kontakte

Netzwerke müssen aufgebaut, stabilisiert und gepflegt werden. Um wichtige Geschäftspartner für sich einzunehmen, eignet es sich beispielsweise, sie als Redner einzuladen. Sie können auch Events nutzen, um Ihren Geschäftspartner stärker in den Mittelpunkt zu rücken, etwa durch eine Einladung zu einem kulturellen Abend, bei dem Sie als Sponsor auftreten, zum Oktoberfest oder zu einem Incentive.

QuickTipp: Vermeiden Sie, während des Treffens Geschäftsgespräche zu initiieren. Nur wenn Ihr Gegenüber selbst beginnt, ist das okay.

Partner als Botschafter

In Ihrer Gemeinde, beim Förderverein der Schule oder dem Elternbeirat könnte Ihr Partner ein wichtiger Botschafter für Sie und Ihre Geschäfte sein.

Zufällige Begegnungen über Dritte

Lassen Sie externe Dienstleister wissen, dass Sie den einen oder anderen Geschäftspartner, der Ihnen wichtig ist, einmal „zufällig treffen“ wollen. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem freundlichen Plausch. Zeigen Sie sich als guter, unaufdringlicher Zuhörer.

Üben Sie sich in Geduld

Netzwerke wirken langfristig. Denn Sie müssen sich erst einen Ruf als interessante, glaubhafte Persönlichkeit erarbeiten, mit der Ihr Kontakt glänzen und sich selbst wichtiger fühlen kann – nach Psychoanalytiker Freud eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Bedenken Sie, rät der Unternehmensberater Wolf Ehrhardt: „Sie werden als Persönlichkeit erst wahrgenommen, dann gesehen, anschließend erkannt und danach auch akzeptiert, das braucht Zeit.“ Mindestens 5 Jahre, schätzt der Fachmann, der früher als Führungskraft in der IT-Branche tätig war.

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Was tun Sie als Vorgesetzter, wenn ...

... Mitarbeiter Ihnen ständig und ausschweifend erklären: „Das kann doch gar nicht klappen, was Sie da vorschlagen“?....

... zwei Mitarbeiter sich ständig streiten ... und Sie sich manchmal vorkommen wie in einem Kindergarten? ....

 ...Sie 2-mal haarklein vorkauen, was jemand genau tun soll ... und beim 3. Mal macht er es trotzdem wieder falsch?....

... Sie merken, dass sich ein Mitarbeiter vor der Arbeit drückt, wo er nur kann – und seinen PC schon 10 Minuten vor Arbeitsende ausschaltet?....

... Untergebene Sie gerne kritisieren – aber immer hinter vorgehaltener Hand?

Haben Sie nur einen dieser Punkte schon einmal erlebt? Dann entdecken Sie das wohl flexibelste Management-Training Deutschlands, bestehend aus Praxis-Kurs PLUS vertiefendem E-Learning-System, das sich Ihren Lern-Anforderungen anpasst und nicht umgekehrt.




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Hotelleitung

Hersteller von Raucherkabinen sitzen in den Startlöchern

Sie nennen sich „Smoke and Talk“ oder „“Rauchertreff“ und sehen aus wie kleine Bushaltestellen, in die man aus Gründen des Komforts und der Kommunikation Stehtische gestellt hat. Mal sind sie aus nüchternem Aluminium gefertigt, mal wirken sie durch edle Holzverkleidungen regelrecht einladend. Doch wie auch immer sie heißen oder aussehen, sie sollen alle den gleichen Zweck erfüllen. Nämlich rauchenden Mitarbeitern und Kunden trotz kommenden Nichtraucherschutz einen „Überlebensort“ in Betrieben zu sichern.

Schon lange bevor man in Berlin und andern Orts über die Eckpunkte eines Nichtraucherschutzgesetztes verhandelte, begannen in- und ausländische Spezialfirmen damit, Raucherkabinen in Deutschland anzubieten. Allen voran stehen natürlich Hotels, Restaurants und Gaststätten auf den Akquisitionslisten dieser Firmen, insbesondere auch deshalb, weil dort die Angst besonders groß ist, durch eine gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz Umsätze einzubüßen. Zusätzlich verbreiten die Anbieter von Raucherkabinen das unschöne Bild von rauchenden Gästen, die bei Wind und Wetter unweit von Mülltonnen und in Hinterhöfen ihre Glimmstängel inhalieren müssen, weil es anderswo nicht mehr erlaubt ist. Auch wenn es künftig trotz Nichtraucherschutzgesetz diese Szenarien in Hotels mit Sicherheit nicht geben wird, könnte die Anschaffung solcher Kabinen dennoch sinnvoll sein.

Denn die Wirkung von qualitativ hochwertigen Raucherkabinen ist selbst unter Experten unumstritten. Durch effiziente Abluftsysteme wird der Nikotinqualm komplett zunächst in ein Filtersystem gezogen und dann zusätzlich durch verschiedene hoch komplizierte Mechanismen, die auf elektrostatischen Spannungsfeldern basieren, gereinigt. Somit werden etwa 99% der verunreinigten Partikel zurückbehalten, bevor die saubere Luft wieder in die Kabine geblasen wird. Die unterschiedlichen Systeme sind so wirkungsvoll, dass die Anbieter seit einigen Monaten darum bemüht sind, ein Zertifikat auf Basis von bereits existierenden Luft-Schadstoffnormen zu bekommen. Ebenso hoffen sie darauf, dass ihre Kabinen im Rahmen des gesetzlichen Nichtraucherschutzes in Betrieben anerkannt werden. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Wird beispielsweise eine Raucherkabine in eine Hotelhalle integriert, werden dadurch nicht nur die Gäste, sondern auch die Mitarbeiter geschützt. Somit würden Raucherkabinen, im Gegensatz zu abgetrennten Raucherzimmern, auch im Sinne des Arbeitsschutzes weitaus wirkungsvoller sein.

Auf den für die Hotellerie so wichtigen Aspekt der Ästhetik haben die Anbieter längst reagiert. Die Kabinen lassen sich ohne weiteres in Hotelhallen und Pausenfoyers so einsetzten, dass darunter weder die Atmosphäre noch das Erscheinungsbild leidet. Selbst die in die Stehtische eingebauten Aschenbecher sind so konstruiert, dass sie weder riechen, noch Nachqualm verursachen.

Einsteigermodelle, beispielsweise für Personalräume gibt es ab ca. 500,- €. Eine hochwertige Raucherkabine, die in die eine vorhandene Infrastruktur formschön eingebaut werden soll, kann, je nach Größe, bis zu 5.000,- € kosten. Bei der Anschaffung sollte man darauf achten, dass die Kabine ein TÜV-Siegel enthält. Ratsam ist eine Anschaffung jedoch erst, wenn feststeht, ob Raucherkabinen im Rahmen des Nichtraucherschutzes gesetzlich anerkannt werden.

Besuchen Sie doch mal unsere Webseite: www.hotelleitung.org
Wann besteht für Sie Auskunftspflicht bei Lohnpfändungen?

Obwohl sich die wirtschaftliche Lage im vergangenen Jahr allgemein verbessert hat und die Kaufkraft der Deutschen gestiegen ist, lag die Anzahl der Privatinsolvenzen so hoch wie noch nie. Über 130.000 private Konkursanmeldungen, 40% mehr als im Vorjahr, mussten die Amtsgerichte zwischen Flensburg und Garmisch in 2006 verzeichnen. Aktuelle Statistiken deuten bereits an, dass auch in diesem Jahr kaum weniger Privathaushalte überschuldet sein werden. Auch Sie als Arbeitgeber bekommen diese Entwicklung zu spüren, denn mit den Privatinsolvenzen steigt auch die Zahl der Lohnpfändungen an.

Wenn nun ein Gläubiger einer Ihrer Mitarbeiter wegen einer Pfändung an Sie herantritt, stellt sich die Frage, in welchen Fällen Sie überhaupt verpflichtet sind, Auskünfte über das Arbeitsverhältnis und die Einkünfte Ihres Mitarbeiters zu geben oder gar direkt die Lohnzahlung an den Gläubiger zu veranlassen. Grundsätzlich gilt hierbei für Sie: Ohne Anspruchsgrundlage keine Auskunft und schon gar keine Zahlung! Anspruchsgrundlage bedeutet in diesem Fall, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss in schriftlicher Form vorlegen muss.
Ruft beispielsweise ein Anwalt oder Inkassobüro bei Ihnen an, um Auskünfte zur Lohnpfändung eines Mitarbeiters einzuholen, sollten Sie dieser Anfrage keinesfalls folgen. Auch wenn der Gläubiger oder seine Vertreter mit vielerlei Tricks auf Sie Druck ausüben wollen, dürfen Sie sich nicht einschüchtern lassen. Ein Auskunftsrecht für den Gläubiger Ihres Mitarbeiters besteht nur, wenn dieser einen vollstreckbaren Titel vorlegt. In der Regel wird Ihnen dieser durch einen Gerichtsvollzieher, in manchen Fällen auch durch einen Vertreter des Gläubigers zugestellt. Nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses sind Sie dazu verpflichtet zu erklären, dass Sie
  • dem Gläubiger innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses mitteilen, ob und inwieweit Sie die Forderung als begründet anerkennen und zur Zahlung bereit sind
  • ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung geltend machen
  • ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung möglicherweise bereits für andere Gläubiger gepfändet ist
Die Vorlage eines Pfändungsbeschlusses verbietet Ihnen, gepfändetes Einkommen an den Mitarbeiter zu zahlen. Bei höheren Pfändungsbeträgen ist es wichtig, dass Sie anhand der gültigen Lohnpfändungstabellen ermitteln, welches Einkommen überhaupt pfändbar ist, um zu vermeiden, dass Sie Ihrem Mitarbeiter durch die Pfändung des Arbeitseinkommens die Lebensgrundlage entziehen. Diese Tabellen können Sie über das Amtsgericht einsehen. Ihre Buchhaltung sollte in jedem Fall über eine gültige Lohnpfändungstabelle verfügen. Kosten und Auslagen, die Ihnen durch die Lohnpfändung entstehen, können Sie Ihrem Mitarbeiter zusätzlich vom Lohn abziehen.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
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Spezial Training für Vorgesetzte

Unmotivierte Mitarbeiter? Dauernd Ärger im Team? Neu in der Führungsrolle und noch nicht sicher, wie Sie sich durchsetzen sollen?

Antworten zu allen Fragen rund um die Führung von Mitarbeitern finden Sie im "Praxishandbuch leiten, führen, motivieren". Nutzen Sie dieses wichtige Werkzeug für alle Führungskräfte mit zahlreichen Checklisten, Musterschreiben und Praxishilfen.




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Sozialmanagement / Nonprofit

Schützen Sie Ihre Computerdaten vor „virtuellen Überfällen“

Digitale Angriffe auf Computerdaten sind keine Seltenheit. Gerade bei der beruflichen Nutzung des Computers sollten Sie daher nichts dem Zufall überlassen und auf eine ausreichende Sicherung Ihrer Daten achten.

Mit Hilfe der folgenden Checkliste können Sie die Sicherheit Ihres Computers überprüfen und sich vor „virtuellen Überfällen“ schützen. Denken Sie bitte daran: Ohne Maßnahmen zur Datensicherheit riskieren Sie, dass wichtige oder sensible Informationen, die Sie auf Ihren Computer gespeichert haben, urplötzlich für immer verschwunden sind oder von Unbefugten eingesehen werden.

Checkliste: So sorgen Sie für mehr Datensicherheit
  • Halten Sie sich immer vor Augen, welche Gefahren beim Computereinsatz drohen. Seien Sie ruhig ein wenig misstrauisch.
  • Gewöhnen Sie sich an, Ihre Dokumente bei der Bearbeitung in kurzen Abständen immer wieder zu speichern. 
  • Lassen Sie Ihre Programme – wenn möglich – automatisch Sicherungskopien erstellen. 
  • Legen Sie regelmäßig Kopien von wichtigen Dokumenten auf Ihrer Festplatte an. Benutzen Sie dazu einen eigenen Ordner. 
  • Erstellen Sie regelmäßig Sicherungskopien auf externen Datenträgern – z. B. einer CD, einer DVD oder einem USB-Stick.
  • Halten Sie Ihre Sicherungskopien auf einem aktuellen Stand.
  • Schützen Sie Ihre Daten und Ihren Rechner durch Kennwörter. 
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kennwörter geheim bleiben und nicht erraten werden können.
  • Sperren Sie Ihren Rechner, wenn Sie nicht am Arbeitsplatz sind.
  • Installieren Sie spezielle Sicherheits-Software und halten Sie diese Software auf einem aktuellen Stand. 
  • Aktivieren Sie im Browser und im E-Mail-Programm die maximalen Sicherheitseinstellungen. 
  • Installieren Sie keine Programme, wenn Sie nicht genau wissen, was das Programm macht und woher es kommt.
  • Überprüfen Sie jedes Programm vor der Installation auf einen möglichen Virenbefall.
  • Öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails, wenn Sie dem Absender nicht vertrauen.
  • Halten Sie Ihr Betriebssystem auf dem aktuellsten Stand.
Wie Sie Ihre Daten mit einfachen Maßnahmen vor „virtuellen Überfällen“ schützen, lesen Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
2. Tag der „Freiwilligendienste im Sport“ am 23. April 2007 in Berlin

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann in den unterschiedlichsten Bereichen absolvieren werden. Neben dem Freiwilligendienst im sozial und ökologischen Bereich, bietet auch das Freiwillige Soziale Jahr im Sport jungen Menschen interessante Einsatzmöglichkeiten, die am 23. April 2007 in Berlin, am 2. Tag der „Freiwilligendienste im Sport“, ausführlich dargestellt werden.

Entscheidungsträger und -trägerinnen aus Sport und Politik werden an diesem Tag über die Perspektiven der Freiwilligendienste diskutieren und Statements zu aktuellen Entwicklungen abgeben. Zudem können Interessierte sich umfassend über die Möglichkeiten des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), den Generationsübergreifenden Freiwilligendienst (GÜF) sowie über den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) im Sport informieren.

Zur Zeit sind mehr als 1000 junge Menschen in Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres im Sport tätig und hier vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aktiv. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) leiten beispielsweise Kinder- und Jugendgruppen, gestalten Feriensportfreizeiten oder organisieren Turniere für den Sportnachwuchs. Ähnliche Aufgaben werden auch von den mittlerweile über 200 Teilnehmern am Generationsübergreifenden Freiwilligendienst (GÜF) wahrgenommen, der sich an Menschen aller Altersgruppen richtet und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Modellprojekts Generationsübergreifende Freiwilligendienste im Sport gefördert wird.

Informationen zum 2. Tag der „Freiwilligendienste im Sport“ finden Sie unter www.dosb.de/de/sportjugend/jugend-news/detail/news/
zweiter_tag_der_freiwilligendienste_im_sport_am_23_april_in_berlin/8578/cHash/d5bfafe0dd/.

Mehr Informationenen zum Freiwilligendienst im Sport finden Sie unter www.freiwilligendienste-im-sport.de.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite: www.nonprofit.de! Neben ausgewählten Fachartikeln finden Sie hier zahlreiche Checklisten und Muster zum kostenlosen Download.
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Was bringt Ihnen als Schulleiter ein Zeugnisgespräch
mit Eltern und Kind?


Viel, wenn es richtig geführt wird. Tatsache ist, dass viele Zeugnisse für Kind und Eltern unverständlich sind. Was sollen sie mit Formulierungen anfangen wie „Die Sozialkompetenz des Schülers ist noch zu wenig entwickelt“? An solchen Bemerkungen reiben sich Eltern besonders gerne und nehmen sie als Anlass, sich bei Ihnen zu beschweren.

Besser ist es, die Hintergründe und Zusammenhänge in einem Zeugnis-gespräch zu erklären. Damit es ein Erfolg wird, gilt es allerdings, einige Punkte zu beachten. Der Managementbrief „Schulleitung intern“ hat 7 wichtige Punkte für ein Zeugnisgespräch zusammengestellt.

Interessiert? Dann fordern Sie jetzt eine kostenlose Ausgabe von 

„Schulleitung intern“

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