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RuFuS 156 - Rhetorik-Regeln für Ihre Mitarbeitergespräche
Liebe Leserin, lieber Leser,
wollen Sie Ihren Mitarbeiter mit den richtigen Worten überzeugen, müssen Sie genau wissen, was Sie erreichen wollen und warum Sie sprechen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg eines Mitarbeitergesprächs ist die Verständlichkeit, mit der Sie die Informationen erfolgreich weitergeben. Viele Tipps aus der Rhetorik, die speziell bei Reden und Plädoyers eingesetzt wird, nutzen Ihnen auch in einem 4-Augen-Gespräch.
Nutzen Sie einfach unsere Checkliste:
- Ich verwende eine einfache und klare Satzformulierung.
- Komplizierte Sachverhalte versuche ich zu vermeiden oder erkläre sie verständlich und anschaulich.
- Bevor ich spreche, sortiere ich meine Gedanken und unterscheide Wesentliches von Unwesentlichem.
- Ich achte immer darauf, den „roten Faden“ zu behalten.
- Wichtige Inhalte oder Wörter unterstütze ich durch Pausen, Betonungen, Zusammenfassungen oder Zwischenbemerkungen.
- Ich achte stets auf die Satz- oder Redelänge und vermeide Ausschweifungen oder zu knappe Formulierungen.
- Meine Redeinhalte versuche ich durch humorvolle Wörter und interessante Zitate spannend und anregend zu gestalten.
- Ich formuliere meine Sätze nach dem Motto „In der Kürze liegt die Würze“ und verwende lieber prägnante Sätze.
- Fremdwörter setze ich sparsam ein und dem Bildungsstand meiner Zuhörer angemessen.
- Auf Füllwörter wie „an und für sich“, „wohl“ oder „halt“ verzichte ich.
- Ich verwende rhetorische Fragen, indem ich meinen Gedankengang als Frage umformuliere. Dadurch steigere ich die Aufmerksamkeit meiner Zuhörer.
- Wichtige Aussagen vertiefe ich durch Wiederholungen.
- Um richtig verstanden zu werden, spreche ich langsam und deutlich.
- Meine Lautstärke passe ich der Umgebung an und strapaziere meine Zuhörer nicht mit zu lauten oder zu leisen Worten.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Wichtige Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Teil 2
Abberufung eines Datenschutzbeauftragten setzt Teilkündigung voraus
Zurück zum alten Arbeitsplatz mit neuen Erkenntnissen
Mitarbeiter als Anteilseigner selten
Überraschen Sie Ihre Stammgäste zu Ostern!
Neue Mitarbeiter – Dies sollten Sie bei der Einarbeitung beachten!
Was tun Sie für die Sicherheit Ihrer Computerdaten?
Erfolgreich führen – Vermeiden Sie typische Führungsfehler
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Recht |
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Zu den wichtigsten Funktionen, die ein Betriebsrat innerhalb eines Unternehmens innehat, gehören die verschiedenen Mitwirkungsrechte, wie etwa Informations- und Beratungsrechte oder Anhörungsrechte. Hieraus ergeben sich für den Betriebsrat vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, aus denen sich wichtige Regeln ableiten lassen und die Sie bei Ihrer alltäglichen Führungsarbeit beachten sollten.
Damit Sie als Vorgesetzter stets korrekt mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten, hier die wichtigsten Regeln :
- Schreiben Sie bei der Personalsuche Stellen auch intern aus.
- Beteiligen Sie den Betriebsrat bei der Personalauswahl und Einstellung.
- Managen Sie Versetzungen richtig.
- Stimmen Sie Ein-/Umgruppierungen mit dem Betriebsrat ab.
- Gestalten Sie die Einarbeitung und Integration von neuen Mitarbeitern richtig.
- Handeln Sie bei Mitarbeiterbeurteilungen richtig.
- Beteiligen Sie den Betriebsrat bei der Aufstellung von Vergütungsregeln.
- Beteiligen Sie den Betriebsrat bei Fragen zur Mitarbeiterförderung und – entwicklung
- Berücksichtigen Sie die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
- Informieren Sie den Betriebsrat rechtzeitig über (Re-)Organisationsmaßnahmen.
- Beteiligen Sie den Betriebsrat an Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Gesundheitsschutz.
- Stimmen Sie Fragen der Betriebsordnung mit dem Betriebsrat ab.
- Führen Sie Urlaubsplanungen korrekt durch.
- Achten Sie auf die korrekte Kontrolle von Mitarbeiter-Leistung und -Verhalten
- Gehen Sie mit Beschwerden von Mitarbeiter korrekt um.
- Schalten Sie den Betriebsrat bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein.
Wird ein Arbeitnehmer mit seinem Einverständnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, ändert sich sein Arbeitsvertrag. Er schuldet gegenüber seinem Arbeitgeber nunmehr zusätzlich die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Der Widerruf der Bestellung nach § 4f Abs. 3 Satz 4 Bundesdatenschutzgesetz ist deshalb nur wirksam bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglichen Aufgabe als Datenschutzbeauftragter. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2007, Az. 9 AZR 612/05, hervor.
Im konkreten Fall war der Kläger seit 1989 im Krankenhaus der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Die Krankenhausleitung bestellte ihn mit Schreiben vom 1. Juli 1995 zum Datenschutzbeauftragten. Nachdem das Regierungspräsidium Chemnitz die Bestellung wegen formeller Fehler beanstandet hatte, widerrief der Krankenhausträger diese mit Schreiben vom 16. Juni 2003. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass er weiterhin Datenschutzbeauftragter bei der Beklagten ist.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos.
Nach Ansicht der Richter fehle es hier für eine wirksame Abberufung des Klägers als Datenschutzbeauftragter an der erforderlichen Teilkündigung durch die Beklagte. Denn mit der Ernennung des Arbeitnehmers zum Datenschutzbeauftragten schulde dieser nun zusätzlich zu seinen bisherigen arbeitsvertraglichen Pflichten auch die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Für einen wirksamen Widerruf der Bestellung müsse daher auch eine entsprechende Teilkündigung des Arbeitsvertrags erfolgen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2007 , Az.: 9 AZR 612/05 –
Vorinstanz: Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Juli 2005 3 Sa 861/04
Hinweis: Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz haben öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Diese Bestellung kann gemäß § 4f Abs. 3 Satz 4 1. Halbsatz Bundesdatenschutzgesetz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB widerrufen werden.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Mitarbeiter, die nach längerer Zeit wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, tauchen in eine zwar noch vertraute, aber veränderte Welt ein. Nach einer Elternzeit, einem Auslandsaufenthalt oder einer langen Krankheit haben häufig die Koordinaten der Arbeitswelt gewechselt. So sind vielleicht neue Kollegen dazugekommen, das Aufgabenspektrum ist gewachsen, neue Kunden wurden akquiriert und nicht zuletzt neue PC-Programme eingeführt.
Andererseits ist auch Ihr Mitarbeiter nicht mehr ganz der „alte“. Er hat neue Lebenserfahrung gesammelt, ist in eine fremde Kultur eingetaucht oder bis an seine körperliche Grenze gelangt. Machen Sie sich als Vorgesetzter die wertvollen Erkenntnisse, die Ihr Mitarbeiter fernab des Büros gesammelt hat, zu Nutze.
Gespräch mit dem Rückkehrer
Damit der Neustart in Ihrem Unternehmen reibungslos funktioniert, sollten Sie sich gerade zu Beginn Zeit nehmen. Führen Sie ein ausführliches Rückkehrgespräch. Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Führen Sie das Gespräch möglichst am 1. Arbeitstag, auf jeden Fall aber in der 1. Woche. Sind Sie als Vorgesetzter verhindert, sorgen Sie dafür, dass jemand anders – z. B. ein Mitarbeiter der Personalabteilung – diese Aufgabe zunächst übernimmt. Holen Sie das Gespräch aber auf jeden Fall zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach.
- Planen Sie genügend Zeit ein. Ein Rückkehrgespräch können Sie nicht zwischen Tür und Angel führen. Sie müssen dem Mitarbeiter Gelegenheit geben, über die Zeit fernab des früheren Jobs zu berichten. Beantworten Sie ausführlich seine Fragen und vermitteln Sie ihm das Gefühl der Wertschätzung.
- Als Vorgesetzter haben Sie Erwartungen, was die Einarbeitung des Mitarbeiters betrifft. Formulieren Sie diese so konkret wie möglich. Ihr Mitarbeiter soll wissen, was ihn erwartet und wie Sie seinen Neuanfang geplant haben. Davon profitieren beide Seiten.
- Recherchieren Sie den Grund der Abwesenheit: Kehrt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nach der Elternzeit zurück in die Firma, beendet ein Vertriebsmitarbeiter einen 2-jährigen Auslandsaufenthalt in Asien oder kommt ein Kollege nach einer schweren Erkrankung erstmals wieder ins Büro? Je nach Situation müssen Sie den optimalen Wiedereinstieg planen.
Ein Mitarbeiter hat nach einem längeren Auslandsaufenthalt viel zu berichten. Er hat nicht nur eine andere Kultur und eine fremde Sprache erlebt. Er hat auch gespürt, wie sich Entscheidungen, die in der heimischen „Zentrale“ getroffen werden, vor Ort auswirken. Diese Außensicht bringt er jetzt in Ihr Team ein. Nutzen Sie seinen Blick über den Tellerrand hinaus. Regen Sie ihn an, möglichst viele seiner Erfahrungen weiterzugeben. Das bringt frischen Wind in die Abteilung und lässt manche Entscheidung in neuem Licht erscheinen.
Kind und Küche statt Kollegen und Computer
Frauen oder Männer, die nach einer Elternzeit in den Betrieb zurückkehren, waren zwar nicht im Ausland, aber haben auch in einer anderen Welt gelebt. Auch sie haben Kompetenzen dazugewonnen. Sie haben gelernt, ihren Tag nach den Bedürfnissen des Kindes zu strukturieren, dennoch ihre eigenen Wünsche durchzusetzen, in Erziehungsfragen konsequent zu sein und auch einmal 3 Dinge gleichzeitig zu tun. Nutzen Sie diese Fähigkeiten am Arbeitsplatz. Ermöglichen Sie selbstständiges Arbeiten.
Von 0 auf 60 %?
Kehrt ein Mitarbeiter nach langer Krankheit wieder in seinen Job zurück, ist er vielleicht noch nicht wieder bei vollen Kräften. Darauf müssen Sie Rücksicht nehmen, um den Mitarbeiter nicht zu Beginn zu überfordern und einen Rückfall zu riskieren. Das Rückkehrgespräch ist hier in erster Linie eine psychologische Hilfe. Knüpfen Sie an frühere Leistungen an, und machen Sie klar, wie Sie den Wiedereinstieg geplant haben. Fragen Sie auch nach den möglichen Auslösern seiner Krankheit. Aber Achtung: Ihr Mitarbeiter muss keine Diagnose nennen. Finden Sie heraus, was er sich momentan zutraut, und vereinbaren Sie einen schrittweisen Einstieg in Projekte.
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Nur jeder 10. Betrieb in Deutschland beteiligt seine Mitarbeiter am Erfolg. Das fand das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, heraus. 9 % der Firmen lassen laut IAB-Studie einen Teil ihrer Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben. 2 % haben Kapitalbeteiligungsmodelle und 1 % der Unternehmen bieten beide Formen der Mitarbeiterbeteiligung an.
Damit bewegt sich Deutschland im internationalen Vergleich lediglich im Mittelfeld. In ausländischen Unternehmen seien Mitarbeiterbeteiligungen häufiger anzutreffen. So hätten in Frankreich gesetzliche Verpflichtungen und in Großbritannien steuerliche Anreize zu mehr Anteilseignern unter den Mitarbeitern geführt. Das IAB sieht daher für Deutschland noch ungenutzte Potenziale, denn die Einführung von Systemen der Gewinn und Kapitalbeteiligung schaffe Anreize für mehr Leistung.
Auch bevorzugten besonders qualifizierte junge Leistungsträger Unternehmen, in denen Mitarbeiter in irgendeiner Form am Erfolg des Unternehmens teilhaben. Dies sei im Hinblick auf den zu erwartenden Fachkräftemangel ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, so die Studie.
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Hotelleitung |
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In der Vorweihnachtszeit überhäufen wir unsere Stammgäste und LCR-Kunden in der Regel mit Grußkarten und Geschenken. Von einer Überraschung mit Kundenbindungseffekt kann in diesem Zusammenhang kaum noch die Rede sein. Denn die Gäste wissen häufig schon gar nicht mehr, wer ihnen was geschickt hat. Spätestens am 3. Januar landen die Karten dann im Mülleimer und die Geschenke, meist Wein, Gebäck und kleine give-aways, sind längst verdaut oder weitläufig verstaut.
Was an Weihnachten nur ganz besonders kreativen Hoteliers noch gelingt, könnte an Ostern etwas besser funktionieren. Denn zum großen Frühlingsfest werden Stammgäste und Firmenbucher noch nicht in dem Ausmaß beschenkt, wie zum Jahresabschluss. Der Überraschungs- und Kundenbindungseffekt ist dementsprechend noch größer. Verblüffen Sie Ihre besten Stammkunden oder die, die es werden sollen, doch zu Ostern mit einer dieser Ideen:
Idee 1: Handgefertigte Pralinen
Ausgewählte und handgefertigte Pralinen gelten seit jeher als etwas Besonders und Individuelles. Der „Pralinenclub Deutschland“ bietet eine monatlich wechselnde Kollektion von Pralinen und Trüffeln der besten Chocolatiers zwischen Flensburg und Garmisch an, die Sie auch als Geschenk an Ihre besten Kunden verschicken können. Sie präsentieren sich somit nicht nur als kreativer, sondern auch als großzügiger Gastgeber und Geschäftspartner, denn handgefertigte Pralinen gelten als wertvolles Geschenk, dass man nicht einfach verschlingt wie eine Tafel Schokolade. Aber keine Sorge, die Geschenkkollektion des Pralinenclubs kostet weniger als 20,- €, inklusive Versand und einer Grußkarte mit Text nach Ihren Wünschen. www.pralinenclub.de
Idee 2: Individueller Osterkalender
Zum Jahresende werden Ihre Gäste und Kunden mit Kalendern überhäuft. Warum sollte ein Kalender nicht einmal von April bis März gestaltet sein, wenn der Betrachter dabei monatlich an Ihr Hotel erinnert wird? Gestalten Sie Ihren Osterkalender mit eigenen Fotos von Ihrem Hotel und Ihrem Team. Dies sollten Sie allerdings etwas langfristiger planen, in dem Sie über das Jahr hinweg immer wieder jahreszeitlich angepasste Bilder mit einer Digitalkamera machen. Beispielsweise könnten dies Fotos von Ihrem Team beim sommerlichen Grillfest, Momentaufnahmen vom traditionellen Gänseessen oder vom festlich wirkenden Weihnachts- und Osterbrunch sein. Über das Internet können Sie sich mit diesen Fotos Ihren individuellen Kalender dann gestalten. Das Deckblatt sollten Sie mit dem Namen und der Firma des Beschenkten krönen. Für einen Tischkalender zahlen Sie ca. 10,- €. Einen Wandkalender bekommen Sie ab ca. 15,- €. www.fotoquelle.de oder www.fotopost.de
Idee 3: Oster-Überraschungsbesuch bei Stammfirmen
Da sich Ihre LCR-Kunden alle in Ihrem direkten Umfeld befinden und die Anzahl in der Regel überschaubar ist, können Sie diese mit einem persönlichen Besuch überraschen. Bei der Auswahl der Personen sollten Sie sehr sorgfältig vorgehen, damit Sie gerade innerhalb großer Firmen niemanden vergessen. Am wichtigsten sind für Sie die Entscheider und Bucher in den jeweiligen Firmen. Bereiten Sie für jede Person einen Topf mit einer Narzisse vor. Kündigen Sie Ihre Besuche bei den Firmen nicht vorher an. Schließlich wollen Sie Ihre Kunden überraschen. Wenn möglich, nehmen Sie einen Mitarbeiter aus Ihrer Reservierung mit, der den Kunden bisher nur vom Telefon her kannte. Überreichen Sie die Narzisse mit dem Hinweis, dass diese ein Symbol für den Frühling und eine Geste des Dankes für die gute Zusammenarbeit ist. Nutzen Sie diesen Besuch, der nicht länger als 10-15 Minuten dauern sollte, zu einem kurzen Gespräch im Rahmen der Beziehungspflege.
Kennen Sie schon unsere Webseite www.hotelleitung.org?
Die Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter ist immer mit Aufwand verbunden. Schließlich möchten Sie, dass sich der „Neue“ möglichst schnell in seinem Arbeitsbereich zurecht findet, von Beginn an motiviert arbeitet und bald die volle Leistung bringt. Ebenso ist es wichtig, dass ein neuer Mitarbeiter sich schnell in das bestehende Team einfindet und dabei keine Konflikte entstehen. Fakt ist: je besser es Ihnen gelingt einen neuen Mitarbeiter zu integrieren, desto motivierter geht dieser seine Ausgaben an und desto schneller zeigen sich positive Ergebnisse. Um dies zu erreichen, sollten Sie diese Punkte von Beginn an berücksichtigen:
Beginnen Sie mit der Einarbeitung schon im Bewerbungsgespräch
Erklären Sie bereits im Vorstellungsgespräch den Bewerbern die künftige Tätigkeit detailliert und schildern Sie realistisch, wie das Tätigkeitsumfeld in Ihrem Hotel konstruiert ist. Verschweigen Sie auf keinen Fall negative Seiten. Die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiter die sich nach realistischen und detaillierten Anfangsinformationen für eine Stelle entscheiden, eine stärkere Bindung an das Unternehmen entwickeln und oft sehr erfolgreich werden.
Binden Sie Ihr neues Teammitglied noch vor dem 1. Arbeitstag ein
Nutzen Sie die Zeit zwischen dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dem Arbeitsbeginn, um den neuen Mitarbeiter bereits durch erste Informationen und Kontakte in Ihren Hotelbetrieb einzubinden. Lassen Sie ihm Broschüren, Preislisten, Verkaufsmappen, Speisekarten, Arbeitsanleitungen, Teamanweisungen, Handbücher und ähnliches zukommen. Da der Mitarbeiter jetzt noch nicht unter Druck steht, kann er sich in aller Ruhe und ohne die konkurrierende Informationsflut, die ohnehin in den ersten Arbeitswochen auf ihn zukommt, mit den Informationen beschäftigen. So mit gestaltet sich sein Arbeitsbeginn einfacher. Während dieser Zeit können Sie den neuen Mitarbeiter auch zu Meetings oder Schulungen einladen. Somit entsteht bereits der erste Kontakt zu den anderen Teammitgliedern.
Bereiten Sie Ihr Team auf den neuen Kollegen vor
Sobald Sie sich nach dem Bewerbungsvorgang für den neuen Mitarbeiter entschieden haben, sollten Sie Ihr Team darüber informieren. Sagen Sie etwas zur Person des neuen Kollegen (Name, Alter, Familienstand, Wohnort), über seine Qualifikation (Ausbildung, bisheriger Berufsweg) und zu den Gründen, warum Sie sich für ihn entschieden haben. Vermeiden Sie jedoch unbedingt Aussagen, die bereits im Vorfeld Konkurrenzsituationen schaffen könnten. „Der neue Mann ist eine absolute Spitzenkraft!“ oder „Dann werden wir ja sehen, ob der Neue die Arbeit nicht noch schneller schafft!“, solche Äußerungen müssen tabu sein. Sie würden dadurch die Akzeptanz des neuen Teammitglieds im bestehenden Team behindern.
Organisieren Sie die Einarbeitungszeit
Stellen Sie sicher, dass Arbeitsmittel, Arbeitsanweisungen und notwendige Informationen bereit liegen. Besonders in den ersten Tagen sollten Sie großen Wert darauf legen, dass permanent ein erfahrener Mitarbeiter in der Nähe ist, der Fragen beantworten und Arbeitsvorgänge richtig erklären kann. Auch Sie sollten sich in der Anfangsphase gezielt Zeit für Einführungs- und Informationsgespräche nehmen. Berücksichtigen Sie auch, dass Sie bewusst Kontakte zu Kollegen, aber auch Gästen und Geschäftspartnern herstellen. Sie erleichtern dem neuen Mitarbeiter somit den Einstieg.
Geben Sie Ihrem neuen Mitarbeiter klare Perspektiven und erreichbare Ziele
Abhängig davon, ob es sich um einen Berufsanfänger, Jobwechsler oder routinierte Führungskraft handelt, müssen Sie dem neuen Mitarbeiter zur Orientierung Perspektiven und Ziele vorgeben, die jedoch verständlich und erreichbar sein sollten. Überfordern Sie ihn nicht mit langfristigen strategischen Unternehmenszielen, sondern mit kleinen, für seinen Tätigkeitsbereich relevanten operativen Zielsetzungen. Je schneller er diese erreicht, desto stärker wird er motiviert. Und desto höher können Sie die weiteren Zielvorgaben setzten.
Mehr zum Thema Mitarbeiterführung für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Viele Menschen sind im Umgang mit Daten im Computer erstaunlich sorglos. Dabei lauern gerade hier nicht ganz unerhebliche Gefahren, wie etwa der Verlust oder die Änderung von Daten durch unbefugte Dritte oder ein digitaler Angriff durch Viren und Würmer. Gerade bei der beruflichen Nutzung des Computers sollten Sie allerdings auf eine ausreichende Sicherung Ihres Daten achten, denn ein Datenverlust bedroht nicht nur die Handlungsfähigkeit Ihrer Einrichtung, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben.
Bereits durch ein paar einfach umzusetzende Maßnahmen können Sie die Datensicherheit erheblich verbessern. Machen Sie zunächst eine kurzen Test. So können Sie feststellen, was Sie bisher für den Schutz Ihrer Daten tun. Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
- Sensible Daten schütze ich durch besondere Maßnahmen – z. B. durch Kennwörter oder durch Verschlüsselung.
- Ich setze ein spezielles Programm zum Schutz vor Bedrohungen ein – z. B. einen Virenscanner – und achte darauf, dass dieses Programm ständig auf dem neuesten Stand ist.
- Ich erstelle regelmäßig Sicherungskopien von wichtigen Daten.
- E-Mails von unbekannten Absendern lösche ich ungeöffnet.
- Programme aus dem Internet setze ich nur dann ein, wenn ich genau weiß, dass sie aus einer zuverlässigen Quelle stammen.
- Ich weiß jederzeit, wer Zugriff auf meinen Computer hat.
- Datenträger wie USB-Sticks oder CDs / DVDs schließe ich in meinen Schreibtisch ein.
- Anhänge in meinen E-Mails öffne ich nur dann, wenn ich genau weiß, woher der Anhang kommt und was sich hinter dem Anhang verbirgt.
- Wenn ich Datenträger mit sensiblen Informationen nicht mehr brauche, sorge ich dafür, dass die Daten nicht mehr gelesen werden können.
- Ich schreibe Kennwörter nicht auf, sondern lerne sie auswendig.
0 bis 2 Ja-Antworten: Datensicherheit hat für Sie keine Bedeutung. Ihr Computer ist weitgehend ungeschützt und auch gegen Datenverluste haben Sie keine Vorkehrungen getroffen.
3 bis 6 Ja-Antworten: Sie kennen einige Risiken beim Umgang mit dem Computer und haben auch entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Es gibt aber noch einige ungeschützte Stellen.
mehr als 6 Ja-Antworten: Sie haben bereits viele effektive Maßnahmen zur Datensicherheit umgesetzt. Wie Sie Ihrer Daten noch besser sichern können, erfahren Sie in der kommenden Woche.
Tipps und Tricks zum Thema Datensicherheit finden Sie im Kapitel D 09 des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt kostenlos testen!
Wie oft haben Sie in Ihrer Funktion als Führungskraft Ihrer Einrichtung vielleicht schon im guten Glauben gehandelt und hinterher waren Mitarbeiter von Ihnen enttäuscht. Damit sich so etwas nicht wiederholt, sollten Sie typische Führungsfehler genau kennen und vermeiden.
Ermitteln Sie mit Hilfe des folgenden Tests, ob Ihnen typische Führungsfehler unterlaufen. Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
- Sprechen Sie vor Ihren Mitarbeitern darüber, dass Sie als Vorgesetzter mehr Freiheiten und Rechte haben?
- Äußern Sie vor Ihren Mitarbeitern, dass Sie derjenige sind, der die Zeugnisse schreibt?
- Kritisieren Sie Mitarbeiter öffentlich vor anderen?
- Nehmen Sie sich mehr Freiheiten heraus, als Sie Ihren Mitarbeitern zugestehen?
- Verlangen Sie von Ihren Mitarbeitern Dinge, die Sie selbst nicht tun würden?
- Ist es schwierig für Sie, eigene Fehler offen vor Ihren Mitarbeitern einzugestehen?
- Fällt es Ihnen schwer, Ihren Mitarbeitern ein ehrliches Feedback zu geben?
0- bis 1 Ja-Antworten: Herzlichen Glückwunsch! Ihnen passieren kaum Führungsfehler. Machen Sie weiter so.
2- bis 3 Ja-Antworten: Ihnen unterlaufen noch einige Führungsfehler. Schauen Sie anhand Ihrer Antworten nach, in welchen Bereichen Sie zu Fehlern neigen und versuchen Sie diese zu vermeiden.
4- bis 7 Ja-Antworten: Sie sollten dringend an sich arbeiten. Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter
so, wie Sie auch selbst behandelt werden möchten. Wertvolle Tipps und Hinweise, wie Sie Ihr Team professionell führen, finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Kindergarten & Hort aktuell. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Hinweis: Teamführung ist eine schwierige Aufgabe. Als Leiter einer sozialen Einrichtung geben Sie zwar Ihr Bestes, aber dennoch können Sie es nicht allen recht machen. Doch darum geht es auch nicht: Wichtig ist, dass Sie Ihr Team verlässlich und nachvollziehbar führen und dabei ein klares Profil zeigen.
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