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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 170 - Fettnäpfchen vermeiden beim Geschäftsessen


Liebe Leserin, lieber Leser,

geschafft: Der Vertrag ist erfolgreich abgeschlossen. Auch für die strittigen Punkte konnten Sie einen Kompromiss erzielen. Nun wollen Sie und Ihre Geschäftspartner den Abschluss mit einem Restaurantbesuch krönen. Der Tisch ist bestellt. Service und Qualität des Restaurants sind hervorragend. Doch als der Kellner Sie zum Tisch führen will, müssen Sie kurz überlegen. Wer geht nun direkt hinter dem Kellner? Sie oder Ihr(e) Partner? Um es kurz zu machen: Natürlich gehen Ihre Gäste zuerst. Das gebietet die Höflichkeit ihnen gegenüber. Doch die richtige Reihenfolge ist nicht der einzige Stolperstein, der Sie an diesem Abend möglicherweise erwartet. Mit einigen Tipps können Sie jedoch die typischen Fettnäpfchen vermeiden:
  • Fassen Sie Rot- und Weißweingläser nur am Stiel an. Die einzige Ausnahme sind Cognac-Schwenker: Sie liegen in der Hand.
  • Ein erfolgreicher Geschäftsabschluss ist ein großes Ereignis. Um ihn gebührend zu feiern, ist das Anstoßen mit den Gläsern erlaubt. Ansonsten aber gilt: zuprosten statt anstoßen. Korrektes Zuprosten sieht übrigens wie folgt aus: Sie heben das Glas, schauen in die Runde (bei nur einem Geschäftspartner schauen Sie ihn an), heben das Glas leicht, trinken, schauen wieder in die Runde, heben das Glas erneut leicht und setzen es ab.
  • Von Brot oder kleinen Brötchen brechen Sie mundgerechte Stücke ab und bestreichen sie mit Butter. Keinesfalls tauchen Sie das Stück Brot in die Butter oder in den gereichten Dip ein. Einzige Ausnahme: Bei Schnecken ist es erlaubt, das Brot in die Kräuterbutter zu tunken.
  • Die Serviette wird spätestens zum ersten Gang auf den Schoß gelegt (wenn Sie vorher schon Brot essen, auch früher), und zwar ungefähr zur Hälfte gefaltet. Wenn Sie zwischen den Gängen aufstehen, legen Sie sie niemals auf den Stuhl, sondern rechts neben den Teller. Nach Abschluss des Essens kommt die Serviette gegen die Knickrichtung gefaltet auf die linke Seite des Gedecks.
  • „Guten Appetit“ zu wünschen ist zu Beginn eines Geschäftsessens unüblich. Tut es dennoch einer Ihrer Gäste, wäre nichts zu antworten unhöflich. Sagen Sie dann: „Danke, gleichfalls.“
  • Bei mehreren Bestecken ist die richtige Reihenfolge relativ einfach: Sie essen von außen nach innen. Suppenlöffel liegen außerdem rechts vom Messer, Dessertbesteck oberhalb des Tellers. Wenn Sie das Essen unterbrechen müssen, um beispielsweise jemandem zuzuprosten, bleibt das Besteck auf dem Teller, und zwar über Kreuz gelegt.
Aus dem Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte – klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Dienstreise keine Arbeitszeit
Darauf sollten Sie bei befristeten Arbeitsverträgen achten

Wie Sie auf bedrückte Mitarbeiter zugehen
Ist das Elterngeld Anreiz genug?

Der Kaffeeboom hält weiter an
Was ist Wellness eigentlich wirklich?

So stellen Sie erfolgreich Projektteams zusammen
Modellprojekt "Anrechnung des Zivildienstes auf die Ausbildung zum Altenpflegehelfer"

Recht

Dienstreise keine Arbeitszeit

Jeder Vorgesetzte hat die Debatte wahrscheinlich schon einmal geführt: Gehört die Zeit der Anreise zu einem auswärtigen Geschäftstermin zur Arbeitszeit oder nicht? Sicher, Ihr Mitarbeiter befindet sich im Auftrag Ihrer Firma auf dem Weg zu einer wichtigen Besprechung in der Firmenzentrale oder vertritt Ihr Unternehmen auf einer Messe. Doch die Zeit, die er benötigt, um zum „Einsatzort“ zu kommen, gilt nicht als Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 11.07.2006, Aktenzeichen: 9 AZR 519/05 entschieden. Das heißt für Sie: Die Zeit, die Ihr Mitarbeiter im Meeting verbringt, zählt zur Arbeitszeit, die Reise dorthin jedoch nicht. Geklagt hatte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Bundesbehörde, der nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt wurde.

Häufige Dienstreisen

Aufgrund der ihm übertragenen Aufgaben musste der wissenschaftliche Mitarbeiter wiederholt Dienstreisen ins In- und Ausland unternehmen. In seiner Klage verlangte er eine Zeitgutschrift von 155 Stunden und 5 Minuten. Außerdem wollte er seinen Arbeitgeber verpflichten, seinen Dienstplan künftig so zu gestalten, dass er pro Arbeitstag maximal 10 Stunden arbeiten müsse – inklusive Reisezeiten. Das BAG wies die Klage ab. Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt nur die „Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als vergütungspflichtige Arbeitszeit“. Das heißt, Dienstreisezeiten müssen nicht wie Arbeitszeiten vergütet werden.

Autofahrt nicht anweisen

Auch nach dem Arbeitszeitschutzrecht gelten bei Dienstreisen anfallende Fahrzeiten nicht als Arbeitszeit. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht anweist, selbst mit dem Auto zum Ziel der Dienstreise zu fahren, sondern ihm freistellt, mit welchem Verkehrsmittel er dieses Ziel erreicht.

Dienstreisekosten regeln

Als Unternehmen können Sie eventuelle Unsicherheiten bei Ihren Mitarbeitern ausräumen, indem Sie klare Verhältnisse schaffen. Überprüfen Sie, ob der für Ihren Betrieb geltende Tarifvertrag eine entsprechende Regelung vorsieht. Ist das nicht der Fall, schaffen Sie eine Dienstreiseordnung, in der Sie die Themen Reisezeiten, Fahrzeiten und auswärtige Geschäftstätigkeit klar regeln. Übrigens hat der Betriebsrat beim Thema „Dienstreisekostenregelung“ kein Mitspracherecht.

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Darauf sollten Sie bei befristeten Arbeitsverträgen achten

Häufig besteht in einem Unternehmen ein Bedarf, Mitarbeiter befristet einzustellen, weil beispielsweise eine Mitarbeiterin wegen Elternzeit vorübergehend fehlt oder weil ein vorübergehender Arbeitskräftebedarf besteht.

Wichtig bei allen Arten von Befristungen ist, dass in jedem Fall Schriftform vor Arbeitsbeginn eingehalten wird. Andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Insbesondere bei Befristungen mit Sachgrund müssen Sie Vorsicht walten lassen, weil auch hier bei Fehlern u. U. unterstellt wird, dass das Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Bei allen Befristungen gilt, dass Sie das Mitbestimmungsrecht Ihres Betriebsrats, falls vorhanden, beachten müssen.

Grundsätzlich können Sie Arbeitnehmer ohne Sachgrund befristet einstellen. Die Befristung muss aber kalendermäßig bestimmbar sein, z. B. vom 01.01.2006 bis 31.12.2007, und darf insgesamt nicht länger als 2 Jahre dauern. Zudem dürfen Sie die Befristung nicht mehr als 3-mal verlängern.

Sofern Sie mit demselben Arbeitnehmer irgendwann einmal ein Arbeitsverhältnis, ob befristet oder unbefristet, eingegangen waren, dürfen Sie das Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Sachgrund befristen. Andernfalls gilt auch hier, dass das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt.

Die Voraussetzungen zur Befristung ohne Sachgrund ergeben sich aus § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Mit Hilfe der folgenden Checkliste können Sie jederzeit schnell und sicher überprüfen, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund befristen können.
  1. Die Befristung dauert insgesamt nicht länger als 2 Jahre
  2. Die Befristung ist kalendermäßig bestimmbar
  3. Sie haben die Befristungen insgesamt nicht mehr als 3-mal verlängert
  4. Sie haben den Arbeitnehmer zuvor noch niemals in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt
Auswertung: Haben Sie alle Aussagen mit „Ja“ beantwortet, liegen die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund vor. Andernfalls ist von einer Befristung ohne Sachgrund dringend
abzuraten.

Aus: Recht in der ambulanten Pflege von A – Z. Jetzt zum kostenlosen Probelesen anfordern!
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Was tun Sie als Vorgesetzter, wenn ...

... Mitarbeiter Ihnen ständig und ausschweifend erklären: „Das kann doch gar nicht klappen, was Sie da vorschlagen“?

... zwei Mitarbeiter sich ständig streiten ... und Sie sich manchmal vorkommen wie in einem Kindergarten? ...

 ...Sie 2-mal haarklein vorkauen, was jemand genau tun soll ... und beim 3. Mal macht er es trotzdem wieder falsch?

... Sie merken, dass sich ein Mitarbeiter vor der Arbeit drückt, wo er nur kann – und seinen PC schon 10 Minuten vor Arbeitsende ausschaltet?

... Untergebene Sie gerne kritisieren – aber immer hinter vorgehaltener Hand?

Haben Sie nur einen dieser Punkte schon einmal erlebt? Dann entdecken Sie das wohl flexibelste Management-Training Deutschlands, bestehend aus Praxis-Kurs PLUS vertiefendem E-Learning-System, das sich Ihren Lern-Anforderungen anpasst und nicht umgekehrt.




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Mitarbeiterführung und -motivation

Wie Sie auf bedrückte Mitarbeiter zugehen

Manche Mitarbeiter können Ihnen als Chef nicht offen widersprechen, sondern „fressen“ ihren Unmut in sich hinein. Das ist schlecht fürs Arbeitsklima. So beugen Sie dem vor:
  • Sprechen Sie den Mitarbeiter wegen eines routinemäßigen Problems an und fühlen Sie ihm „auf den Zahn“. Vielleicht verrät er, wo der Schuh drückt.
  • Hilft das nichts, müssen Sie deutlicher werden: „Wie finden Sie eigentlich die neue Pausenregelung?“ Selbst wenn Sie in der Sache nicht nachgeben können, wird sich der Mitarbeiter nach dem Gespräch besser fühlen.
  • Haben Sie gar keinen Verdacht, wo das Problem liegt, bekennen Sie offen: „Ich habe den Eindruck, dass Sie in letzter Zeit etwas bedrückt wirken. Kann ich Ihnen irgendwie helfen?“
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Ist das Elterngeld Anreiz genug?

Das Elterngeld wird nach Einschätzung von Personalchefs nicht dazu führen, dass mehr Mütter und Väter zu Hause bleiben. Nach einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) rechnen 80 % der Personalleiter nicht damit, dass sich das Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro im Monat auf die Unternehmen auswirken wird.

Eltern unterstützen

57 % der 142 befragten Personalchefs glauben, dass die Personalplanung in Unternehmen flexibler werden müsse, z. B. auch durch familien- freundliche Angebote der Firmen. Große Unternehmen haben hier die Nase vorn: Sie bieten Hilfestellung bei der Kinderbetreuung und Weiterbildung während der Elternzeit an oder haben Netzwerk- und Patenprogramme für junge Eltern entwickelt.

Hilfreich für Eltern sind auch Ferienprogramme für Kinder und ein Eltern-Kind-Notfalldienst, bei dem Kinder in Ausnahmefällen auch mal mit zur Arbeit genommen werden können und in einem Spielzimmer betreut werden. Nur 7 % der untersuchten Unternehmen wollen jedoch die Einführung des Elterngeldes zum Anlass nehmen, verstärkt über eine familienorientierte Personalpolitik nachzudenken. 47 % gaben an, sich seit längerem intensiv mit dem Thema zu beschäftigen.

Führungskräfte sensibilisieren

59 % der befragen Personalmanager können sich vorstellen, künftig Führungskräfte gezielt für die Belange der Eltern zu sensibilisieren. So wünschen sich 54 % der Personalchefs für die Einführung und Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen mehr Unterstützung durch die Führungskräfte.

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Der Motivations-Check ist da!

Grundlegendes zum Thema Motivation, Selbstmotivation für Führungskräfte und vor allem: Mitarbeitermotivation im Führungsalltag werden in Ihrem Motivations-Check behandelt.
Sie erfahren, wie Sie die Motivationslage einzelner Mitarbeiter prüfen, wie Sie sich aber auch durch eine gezielt durchgeführte Mitarbeiterbefragung ein Gesamtbild Ihrer Belegschaft oder Ihrer Abteilung verschaffen.

Außerdem finden Sie hier Motivationsfelder von A-Z von Anerkennung über Herausforderungen, Karrieremöglichkeiten und Teamklima bis zu Zeit für Privatleben und Zielvereinbarung.

Extras in diesem Kapitel:
  • Motivation von Top-Leistungsträgern, die Extraanforderungen stellen.
  • Motivation durch Persönlichkeit, Anforderungen an Sie als Führungskraft sowie
  • Demotivation vorbeugen/verhindern mit vielen Extra-Tipps.



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Hotelleitung

Der Kaffeeboom hält weiter an

Wenn man dem Kaffeeverband glauben darf, dann hält der Kaffeeboom in Deutschland weiter an. Mit mittlerweile getrunkenen 146 Litern Kaffee pro Kopf im Jahr trinkt der Deutsche nicht nur mehr Kaffee als der Italiener, sondern auch mehr Kaffee als Bier und Wasser.

Besondere Gewinner innerhalb des Kaffeesegments sind übrigens mit etwa 20 % Wachstum die Espresso und Cafe Creme Sorten, sowie der immer noch wachsende Markt der Einzelportionen in Form von Pads oder Kapseln.

Für die Gastronomie bedeutet das zwei Dinge:
  1. Weiterhin gute Absatzchancen für ein ertragsstarkes Produkt
  2. Die Qualität muss stimmen!
Durch die wachsende Anzahl von hochwertigen Kaffeemaschinen in Privathaushalten werden unsere Gäste zunehmend qualitätsbewusster und erwarten nicht den mehrere Stunden alten Filterkaffee, sondern einen frisch gebrühten sowie gut geschultes Personal. Schaffen Sie die nötige Hardwarebasis in Form einer guten Kaffeemaschine (ob Siebträger oder Vollautomat bietet Diskussionsstoff) und trainieren, aber fordern Sie auch von Ihren Mitarbeiter Produktwissen sowie das Verkaufen der Produktpalette. Schließlich gehört mittlerweile für viele der Espresso oder Cappuccino nach dem Essen zum guten Ton.

Dann bieten sich gute Chancen sich mit einem hochwertigen Produkt am Markt zu profilieren und den Durchschnittsbon nachhaltig zu erhöhen.
 
Weitere Ideen für Ihre erfolgreiche Hotelführung lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
Was ist Wellness eigentlich wirklich?

Mit „Wellness“ wurde schon immer viel gespielt. Der Begriff Wellness, der bereits im 17. Jahrhundert als „wealnesse“ im Oxford-Englisch Dictionary als „gute Gesundheit“ erste Erwähnung fand, wurde als ganzheitliches Gesundheitskonzept in den 50er Jahren in den USA mehr und mehr zu einem Oberbegriff in der Gesundheitsbewegung. Seit Beginn der 90er Jahre wird er auch in Deutschland, vor allem von der Werbeindustrie, gerne mal dort eingesetzt, wo er sich offensichtlich besonders gut vermarkten lässt. Nach dem die Hotellerie und die Tourismusbranche den Begriff Wellness vor etwa 15 Jahren in der Öffentlichkeit mit Wellness-Programmen, als moderne Form der veralteten Kur oder des Gesundheitsurlaubs, bekannt machten, brach eine Schwemme von Wellness-Produkten über die Nation herein: Wellness-Tee, Wellness-Wasser, Wellness-Bekleidung, Wellness-Kosmetik, Wellness-Musik und so weiter und so fort.

Ärzte und Tourismusexperten weisen immer wieder darauf hin, dass der eigentliche Sinn von Wellness durch die Vielfältigkeit der zum Teil zweifelhaften Produkte vollkommen falsch dargestellt wird. Selbst dort, wo Wellness wirklich wirken könnte, nämlich im Hotel- und Tourismussektor, wird es oft irreführend angeboten. Wenn ein Hotel mal eben ein Kurzurlaubsprogramm zusammenstellt und es deshalb „Wellness-Wochenende“ nennt, weil das Hotel zufällig einen eigenen Pool hat und in einer schönen Region liegt, ist dies jedoch noch lange kein Wellness-Angebot im eigentlichen Sinn.

Der Begriff „Wellness“ als ganzheitliches Gesundheitskonzept basiert auf 4 Säulen:
  1. einer bewussten ganzheitlichen Ernährung
  2. einer bewussten Bewegung in Form von regelmäßigen Therapien, z. B. Sport, Physiotherapie, etc.
  3. bewusste mentale Entspannungs- und Stressmanagementmethoden, z. B. autogenes Training, Qigong, etc.
  4. ein bewusstes Verhältnis zur Natur
Fasst man diese 4 Säulen zusammen, wird alleine dadurch schon deutlich, dass ein wirksames Wellness-Programm nicht von Freitag bis Sonntag durchgeführt werden kann. Dies muss der Anbieter von Wellness-Offerten ebenso berücksichtigen, wie es auch dem Gast klar sein muss. Natürlich muss ein „Wellness-Hotel“ in einer ruhigen Gegend mit möglichst unberührter Natur liegen, die darüber hinaus über eine breite Palette an Freizeit- und Sportmöglichkeiten bietet. Und es muss natürlich auch selbst jene Entspannungsmöglichkeiten nachweisen können, die ein Wellness-Urlauber braucht, vom passenden Speisenangebot bis hin zu Pool, Biosauna und Massagen. Doch ein Hotel kann in der Regel nicht alle Leistungen, die ein ganzheitliches Gesundheitskonzept im Sinne von Wellness vorweisen muss, selbst erbringen. Dazu sind beispielsweise Kooperationen mit Therapeuten, Mentaltrainern, Heilpraktikern oder auch Sporttrainern notwendig. Mindestens 1 Woche, eher mehr, davon gehen Gesundheitsexperten aus, braucht ein aufeinander abgestimmtes Wellness-Programm, damit ein Gast davon profitiert und Erfolge an Leib und Seele spürt.

Seit einigen Jahren ist man vorwiegend in Kurstädten dazu übergegangen, Wellness-Aufenthalte mit Gesundheitschecks bei Ärzten vor Ort zu verbinden. Dadurch ist der Begriff Medical Wellness entstanden, indem viele Kurstädte eine Chance zur Kommpension der durch die mehrfach reformierte Gesundheitspolitik abhanden gekommene Sozial-Kur sehen. Doch bisher sind die Erfolgsmeldungen in der Vermarktung dieser erweiterten Form von Wellness eher verhalten.

Wenn Sie sich über die Möglichkeiten von Wellness und die entsprechende Vermarktung für Ihr Hotel informieren möchten, bietet Ihnen der Deutsche Wellness Verband dafür eine ideale Plattform auf www.wellnessverband.de.

Besuchen Sie doch mal wieder unsere Webseite: www.hotelleitung.org.
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Zauderer, Formalisten, Giftzwerge und Besserwisser:
Wie Sie schwierige Mitarbeiter typengerecht führen und zu konstruktiver Mitarbeit motivieren 

Als Vorgesetzter und Führungskraft wissen Sie es vermutlich aus eigener, mehr oder weniger leidvoller Erfahrung am besten: Immer wieder gibt es Mitarbeiter, die Ihnen, den übrigen Mitarbeitern im Team und sich selbst das Leben unnötig schwer machen. Während die „Eigenbrötler“ dabei noch positiv motiviert sind, „glänzen“ die „Destruktiven“ durch negative Aktivitäten. Für Sie als Führungskraft kommt es entscheidend darauf an, Mitarbeiter klar zu klassifizieren – und typengerecht zu führen!




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Sozialmanagement / Nonprofit

So stellen Sie erfolgreich Projektteams zusammen

Der Erfolg von Projekten hängt zum einen von einer fähigen Leitung, aber auch von der Auswahl der richtigen Mitarbeiter ab. Nur wenn es Ihnen gelingt, eine leistungsstarke und motivierte Mannschaft zusammenzustellen und daraus ein Team zu formen, haben Sie eine sichere Grundlage für den Erfolg Ihres Projektes.

Bei der Auswahl von Mitarbeitern für Projekte sollten Sie sich von 2 Gedanken leiten lassen:
  • Ein Team ist immer nur so gut wie die Summe der Fähigkeiten der Mitarbeiter.
  • Im Team sollten sich die Persönlichkeiten, Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Mitglieder zu einer harmonischen Einheit ergänzen.
Sichern Sie daher die Auswahl der Teammitglieder durch ein systematisches Vorgehen ab. Gehen Sie in den folgenden 8 Schritten vor:
  1. Bestimmen Sie die Art des Projektes.
  2. Erstellen Sie ein Anforderungsprofil.
  3. Berücksichtigen Sie Sachzwänge bei der Zusammenstellung des Teams.
  4. Suchen Sie Mitarbeiter mittels Anforderungsprofils aus.
  5. Beachten Sie das Zusammenspiel der Persönlichkeiten.
  6. Vermeiden Sie Reibungsverluste von Anfang an.
  7. Führen Sie ein Erstgespräch mit jedem potenziellen Teammitglied.
  8. Sorgen Sie für ein schnelles Kennenlernen.
Neugierig geworden? Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Klicken Sie hier und fordern Sie das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test an!
Modellprojekt "Anrechnung des Zivildienstes auf die Ausbildung zum Altenpflegehelfer"

Zivildienstleistenden, die ihren Zivildienst in Baden-Württemberg ableisten, wird im Rahmen eines Modellprojekts erstmalig die Gelegenheit geboten, ihren Zivildienst auf die einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer anrechnen zu lassen. Nach dem neun Monate dauernden Zivildienst wird für die restlichen drei Monate ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, so dass die Prüfungsvoraussetzung von einem Jahr Ausbildungszeit erfüllt wird.

Das Modellprojekt soll im Herbst 2007 beginnen. Je nach Ausbildungsstelle wird der Beginn am 10. September oder am 1. Oktober 2007 sein.

Im Rahmen des Modellprojekts wird der Zivildienst neun Monate mit allen Rechten und Pflichten eines Zivildienstleistenden in der Zivildienststelle, die gleichzeitig Ausbildungsstelle ist, abgeleistet. Zudem wird der Zivildienst nach den Maßgaben der Ausbildung zum Altenpflegehelfer stattfinden. Das heißt, jeder Auszubildende nimmt am theoretischen Unterricht in der Altenpflegeschule teil und wird in der praktischen Ausbildungsphase in der Ausbildungsstelle eingesetzt.

Mehr Informationen zum Modellprojekt finden Sie unter www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=98932.html.
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Wissen Sie, wie weit Ihre Aufsichtspflicht als Leiterin einer KiTa geht ?

Geht sie so weit, dass Sie praktisch nicht den Raum verlassen dürfen, ohne eine Ersatzaufsicht zu holen?

Gott sei Dank geht Ihre Aufsichtspflicht ganz so weit nicht. Je nach Situation können Sie für eine kurze Zeit den Raum verlassen, z. B. um auf die Toilette zu gehen, um auf dem Gang einen Telefonanruf entgegenzunehmen oder um kurz mit einer Mutter zu sprechen.

Was aber, wenn dann genau in dieser einen Minute, wo Sie nicht im Raum sind, ein Kind vom Hocker fällt und sich verletzt? Auch dann sind Sie in den meisten Fällen nicht haftbar. Wenn also Eltern in so einem Fall drohen, Sie anzuzeigen und vor Gericht zu bringen, braucht Sie das nicht aufzuregen. In den allermeisten Fällen kann Ihnen – wenn Sie die Grundregeln für eine gute Aufsicht befolgt haben – nichts passieren.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie es um Ihre Aufsichtspflicht und Haftung als Leiterin einer KiTa bestellt ist, ist die Lektüre von Recht & Sicherheit in der KiTa, der Informationsbrief mit umfassender Rechtsberatung speziell für Sie als Leiterin einer KiTa, die optimale Wahl. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Ansichtsexemplar an. Die Tipps sind echt Gold wert!




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Info
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Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
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Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

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