Jetzt kostenlos abonnieren!

Führungswissen für Vorgesetzte

Nachrichten bekommen Sie überall - Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag. Wir werden Ihnen jede Woche einen Newsletter zusenden, den wir ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt haben. Stellen Sie sich jetzt Ihren ganz persönlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zusammen.

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:
RuFuS Newsletter
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.

RuFuS 169 - Ansporn geben!


Liebe Leserin, lieber Leser,

Der englische Begriff „incentive“ kommt vom lateinischen Verb incinere, was bedeutet: entzünden, anspornen.

Vieles, was Unternehmen ihren Mitarbeitern als Incentive bieten, kann kaum anspornen oder motivieren, weil der Zusammenhang zur Arbeitsleistung fehlt. Das gilt z. B. für Sachbezüge, Belegschaftsrabatte oder die Sportförderung. Die Mitarbeiter fassen derartige Angebote eher als Sozialleistung auf. Insofern sind sie natürlich wertvoll für die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen, aber motivierend wirken sie nicht.

Anerkennendes Geschenk


Wenn Sie als Vorgesetzter mit Incentives motivieren wollen, wählen Sie solche mit einem engen Leistungszusammenhang. Besonders motivieren Überraschungen, wenn Sie damit Anerkennung für eine Leistung ausdrücken. Überlassen Sie z. B. den Mitarbeitern, die mit großem Aufwand eine Veranstaltung organisiert haben, den Blumenschmuck für zu Hause. Das kostet nicht viel, drückt aber große Anerkennung aus, wenn Sie es richtig machen. Sagen Sie deshalb nicht einfach: „Nehmen Sie die Blumen mit nach Hause. Wir brauchen sie ja doch nicht mehr.“ Loben Sie ausdrücklich: „Liebe Frau Schmitz, ich weiß, wie viel Mühe Sie sich mit der Vorbereitung gemacht haben. Die Veranstaltung war dank Ihrer Hilfe ein voller Erfolg. Den Blumenschmuck haben Sie wirklich mit bestem Geschmack ausgesucht. Als Dank möchte ich Sie bitten, die Blumen mit nach Hause zu nehmen, damit Sie noch länger Freude daran haben.“ Ähnlich können Sie vorgehen, wenn Sie zur Anerkennung einer Leistung oder zu besonderen Gelegenheiten oder Geburtstagen überraschende Geschenke überreichen. Es kommt nicht auf den Wert an, sondern auf das Lob, das Sie damit verbinden.

Weiterbildung mit Erlebniswert

Weiterbildung ist nur in Ausnahmefällen ein Incentive, und zwar wenn ein Erlebniswert damit verbunden ist. Denken Sie etwa an Kongresse im Ausland oder Seminare in Verbindung mit dem Besuch eines Musicals, einer Sportveranstaltung oder in Kombination mit eigenen sportlichen Aktivitäten. Eine große Unternehmensberatung z. B. veranstaltet jeden Winter Ski-Tage, bei denen die Berater intensiv Erfahrungen austauschen und sich beim Skifahren erholen: eine Kombination von Leistung und Spaß. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die Ihr Unternehmen bietet. Machen Sie selbst Vorschläge, wenn Sie z. B. einem engagierten Mitarbeiter die Teilnahme an einem attraktiven Kongress ermöglichen wollen. Achten Sie aber immer darauf, dass die Weiterbildungsveranstaltung einen Zusammenhang mit den Aufgaben Ihrer Mitarbeiter hat. Unterhaltung und Spaß allein spornen nicht an.

Preise

Anspornend im wörtlichen Sinne wirken Preise, die im vorhinein auf ein bestimmtes Ergebnis ausgelobt werden, z. B. für Verbesserungsvorschläge oder für das Einhalten enger Termine. Motivationseffekte haben ausgelobte Preise aber nur, wenn sie die Ausnahme bleiben. Versuchen Sie nicht, auf diese Weise Dauerstress zu rechtfertigen. Ihre Mitarbeiter fühlen sich dann schnell ausgenutzt. In der richtigen Dosierung aber sind Preise sehr wirkungsvoll. Beliebt und hochwertig sind Incentive-Reisen. Aber auch kleinere Preise wirken anspornend, z. B. eine Kiste Champagner, wenn ein Auftrag schneller als gewöhnlich erledigt wird. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen.

Gemeinsame Feiern

Feiern Sie gemeinsame Erfolge, wenn Sie z. B. eine Verhandlung oder ein Projekt abgeschlossen haben. Laden Sie die beteiligten Mitarbeiter z. B. in ein gutes Restaurant ein. Je geringer der Zusammenhang zur Leistung, umso geringer ist der Motivationseffekt. Das gilt zum Beispiel für die Weihnachtsfeier oder den Betriebsauflug. Deren Zweck liegt primär in der Bindung der Mitarbeiter.

Noch weitere Ideen, wie Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter motivieren können, lesen Sie im „Motivationscheck – mit zahlreichen Beispielen und Checklisten. Klicken Sie hier für mehr Informationen!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern

Personalakten rechtssicher führen, Teil 2
Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht voll pfändbar

Dresscode – Auch Kleidung macht Karriere, Teil 2
Streithähne erkennen – Konflikte ausräumen

Jeder kann Mitarbeiter motivieren
Outsourcing und die Probleme

6 Merkmale, die eine kundenorientierte Organisation kennzeichnen
Weiterbildungsseminare für Nonprofit-Führungskräfte

Recht

Personalakten rechtssicher führen, Teil 2

Die Personalakte soll dem Arbeitgeber ein vollständiges und möglichst objektives Bild über den Mitarbeiter selbst, seine Tätigkeit, seine Leistungen, seine berufliche Laufbahn und sein beruflich bedeutsames Verhalten geben. Was Sie beim Führen der Personalakten beachten sollten, um die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten, haben wir Ihnen in der vergangenen Woche erläutert.

Die Folgende Übersicht hilft Ihnen dabei, den Umgang mit den Personalakten in Ihrem Unternehmen rechtssicher zu gestalten::
  • Aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführte Personalakte Einsicht zu nehmen.
  • Als Arbeitgeber müssen Sie alle Mitarbeiter darüber informieren, wo und wann sie Einsicht in ihre Personalakten nehmen können. Hierzu können Sie z. B. feste Sprechstundenzeiten in der Verwaltung oder Personalabteilung festlegen.
  • Ihr Mitarbeiter muss die Einsichtnahme Ihnen gegenüber nicht begründen.
  • Ihr Mitarbeiter darf bei der Einsichtnahme eine Vertrauensperson, z. B. aus dem Betriebsrat, zur Unterstützung hinzuziehen.
  • Das Studium der Unterlagen darf nur im Beisein eines Mitarbeiters, z. B. der Personalabteilung, geschehen.
  • Der Mitarbeiter darf keine Unterlagen herausnehmen oder entwenden.
  • Es ist umstritten, ob Sie Ihrem Mitarbeiter das Anfertigen von Fotokopien gestatten müssen. Da nachträgliche Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis aber missverständlich werden können, sollten Sie Ihrem Mitarbeiter in jedem Fall erlauben, sich Notizen zu machen.
  • Neben dem betroffenen Mitarbeiter haben nur der Einrichtungsträger, Geschäftsführer und direkte Vorgesetzte das Recht, die Personalakte einzusehen.
  • Ihr Mitarbeiter darf der Personalakte Erklärungen beifügen. Er kann zu ihn betreffenden Maßnahmen Stellung nehmen und Gegendarstellungen zu Vorgängen, die Sie in die Personalakte eingebracht haben, abgeben. 
  • Ihr Mitarbeiter kann die Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte dann verlangen, wenn diese unrichtig sind, ihn belasten oder unzulässig in die Personalakte aufgenommen wurden. Dieser Anspruch ist insbesondere im Zusammenhang mit unberechtigten Abmahnungen von praktischer Bedeutung.
  • Die Akten ausgeschiedener Mitarbeiter müssen Sie für einen angemessenen Zeitraum (3 Jahre, § 195 BGB) archivieren. Dies ist vor allem für ausgeschiedene Mitarbeiter, die verspätet ein Arbeitszeugnis anfordern müssen, hilfreich.
Aus: Heimleitung konkret. Jetzt die aktuelle Ausgabe zum kostenlosen Test anfordern!
Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht voll pfändbar

Hier eine Frage aus dem Magazin des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren: Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen einen Mitarbeiter auf dem Tisch. In diesem Monat bekommt der Mitarbeiter neben seiner regulären monatlichen Vergütung auch noch Zuschläge und Weihnachtsgeld. Muss ich alle Beträge zur Ermittlung des Bruttoeinkommens zusammenrechnen oder muss ich die Zahlungen zerlegen und daraus jeweils den Pfändungsbetrag errechnen? Wir zahlen jährlich 170 % des Gehalts als „Sonderleistungen“, davon 100 % im November und 70 % im Frühsommer.

Antwort von Petra Kansy, Rechtsanwältin: Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen, Treuegelder sowie teilweise Weihnachtsvergütungen dürfen nicht gepfändet werden. Das regelt § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Demnach sind diese Beträge vom pfändbaren Bruttoeinkommen abzuziehen. „Freiwillige Sozialleistungen“ des Arbeitsgebers, die als Jahresleistungen bezeichnet werden, dürfen ebenfalls nicht gepfändet werden. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung der Leistungen, sondern der Sinn und Zweck, den diese Leistungen erfüllen. Gerade wenn – wie in Ihrem Fall – ein Mitarbeiter die Auszahlung von 170 % seines Gehalts aufgeteilt auf 2 Tranchen zu Weihnachten und im Frühsommer ausgezahlt bekommt, ist Sinn und Zweck dieser Regelung, dass der Mitarbeiter die üblicherweise erhöhten Ausgaben zu Weihnachten und zur Urlaubszeit hiervon begleichen soll. Aus diesem Grund sind diese Zahlungen nicht bzw. nur eingeschränkt zu pfänden. So kann die Weihnachtsvergütung z. B. bis zur Hälfte des monatlichen Bruttogehalts, höchstens aber in Höhe von 500 ? gepfändet werden.

Wenn Sie als Arbeitgeber diese eingeschränkte Pfändbarkeit nicht beachten, müssen Sie Ihrem Mitarbeiter die Beträge erstatten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 06.11.2006 (LAG Nürnberg, Urteil vom 06.11.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 716/05) entschieden.

Aus dem Magazin des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Probelesen anfordern!
Anzeige
Als Betriebsleiter müssen Sie nicht nur wissen, wie Sie Ihren Betrieb optimal führen und organisieren.

Daneben müssen Sie sich auch noch auskennen bei
  • Gesundheitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Unfallverhütung
  • Umweltschutz
In allen Punkten geht es um die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen. Verstöße dagegen können mit Geldstrafen geahndet werden. Außerdem können verschärfte Kontrollen die Folgen sein. Das führt nicht nur zu höheren Kosten, sondern bringt auch Unruhe in den Betrieb. Dinge, für die Sie verantwortlich sind. Und deshalb nicht gut für die Karriere sind.

Informieren Sie sich über die jeweils neuesten Änderungen der jeweiligen Gesetze und Verordnungen. Wo?

In „Betriebsleitung aktuell“. Dort erfahren Sie alles und zwar nicht in Juristen-Deutsch, sondern leicht verständlich.

Wollen Sie sich überzeugen?
Fordern Sie ein kostenloses Ansichtsexemplar an!

Einfach hier anklicken!



Zum Seitenanfang

Mitarbeiterführung und -motivation

Dresscode – Auch Kleidung macht Karriere, Teil 2

In der letzte Woche haben wir Ihnen die Todsünden des Dresscode aufgezählt. Hier nun ein paar Tipps, auf welche Farben Sie achten sollten.

Männliche Farbpalette

Männer, die dem Business-Dresscode folgen wollen, dürfen keine Vorliebe für grelle Farben haben: Die Farbpalette für den Anzug mit und ohne Weste reicht von Schwarz über Grau zu Blau. Die Schuhe sollten immer schwarz sein. Farbig sind beim Mann nur Krawatte und Hemd. Das Hemd ist hellblau oder weiß bei förmlichen Anlässen. Klassisch sind auch das blau-weiß gestreifte Hemd und Hemden in Pastellfarben. Zu große Muster sind jedoch tabu. Ein hochwertiges Hemd erkennen Sie am exakten Verlauf des Musters und den Nähten. Zudem sind Knöpfe von Hand angenäht und der Übergang vom Ärmel zur Manschette mit mehreren Falten versehen.

Bei der Krawatte sollten Sie Seide bevorzugen, das sieht edel aus und lässt sich gut binden. Verwenden Sie einen doppelten Windsor-Knoten: Legen Sie die Krawatte um den Kragen. Der Abstand zwischen schmalem und breitem Ende beträgt 30 cm. Schlagen Sie das breite Ende rechts und links um das schmale Ende, dann noch einmal um den Knoten. Nehmen Sie nun das breite Ende und ziehen es durch die große Schlinge nach oben und durch die kleine, vorn aufliegende Schlinge wieder nach unten.

Die Farben der Frauen

Frauen in Führungspositionen tragen Hosenanzug, Kostüm oder Kleid. Beachten Sie die unterschiedliche Wirkung, die Farben haben: So signalisiert Blau Zuverlässigkeit, Ordentlichkeit, Seriosität. Rot hingegen ist eine Signalfarbe. Wer sich rot kleidet, steht gerne im Mittelpunkt und strahlt Selbstbewusstsein und Energie aus. Diese Farbe sollten Sie z. B. bei Verhandlungen tragen. Gelb steht für Optimismus und Offenheit. Allerdings sollten Sie diese grelle Farbe nur als „Farbklecks“ einsetzen. Rosa ist eine sehr feminine Farbe. Sie wirken damit sanft und zugänglich. Wollen Sie etwas durchsetzen, sollten Sie also kein Rosa tragen. Wer Grün trägt, gilt als selbstbewusst und ausgeglichen. In Braun wirken Sie bodenständig und freundlich. Schwarz wirkt oft feierlich und geheimnisvoll, steht aber nicht jedem. Frischen Sie Schwarz daher mit anderen Farben auf. Dasselbe gilt für Grau. Grundsätzlich sollten Frauen ihre weiblichen Reize nicht zu sehr betonen.

Auch bei den Accessoires gilt: Weniger ist mehr. Bei Basics wie Gürtel, Taschen, Uhren, Schreibgerät und Timer sollten Sie – ebenso wie männliche Kollegen – auf gute Qualität achten. Schmuck muss nicht echt sein, sollte jedoch zu Ihrem Typ passen und dezent eingesetzt werden. 

Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch leiten - führen - motivieren - klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!
Streithähne erkennen – Konflikte ausräumen

Kollegen kann man sich nur selten aussuchen. So ist es die Regel, dass Menschen oft Jahre lang zusammenarbeiten, die sich privat nichts zu sagen haben. Diese Konstellation funktioniert nicht immer reibungslos.

Denn die meisten Konflikte am Arbeitsplatz entstehen nicht auf sachlicher Ebene, sondern aus persönlichen Antipathien heraus. Im Extremfall konzentrieren sich die Kontrahenten nur noch auf ihren Konflikt und vergiften die gesamte Arbeitsatmosphäre – die Arbeit bleibt liegen.

Konflikte entschärfen

Sie als Vorgesetzter können Streitigkeiten am Arbeitsplatz nicht vermeiden, aber Sie können Konfliktsituationen entschärfen. Dafür sollten Sie die 4 wichtigsten Konflikttypen kennen:

Stellen Sie zunächst fest, ob die Auseinandersetzung von einer Person herrührt, zwischen 2 oder mehreren Personen, innerhalb eines Teams oder zwischen Teams entstanden ist.

Individuelle Ursachen

Konflikte einer bestimmten Person betreffen zunächst einmal auch nur diesen einen Mitarbeiter. Die häufigsten Ursachen für individuelle Konflikte sind Stress, Frustration, z. B. durch fehlende Anerkennung, oder Unvermögen. Darüber hinaus können es persönliche Eigenschaften sein wie fehlende Flexibilität („Das hat doch immer wunderbar funktioniert“) eine negative Grundeinstellung („Es bringt nichts, wenn ich mich engagiere“) oder Egoismus („Immer soll ich die schwierigen Aufgaben übernehmen.“). Beobachten Sie das Verhalten Ihrer Mitarbeiter sorgfältig, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Haben Sie das Gefühl, das Verhalten eines Mitarbeiters habe sich in letzter Zeit verändert, suchen Sie nach konkreten Anhaltspunkten dafür und holen Sie mit neutral gestellten Fragen („Wie kommen Sie denn mit Frau Müller zurecht?“) die Meinung von Dritten ein.

2-Personen-Konflikt

Konflikte zwischen 2 oder mehreren Personen entstehen oft, weil unterschiedliche Wertesysteme, Eigenarten und Erfahrungen aufeinander prallen. Solche konfliktträchtigen Gegensatzpaare sind z. B.:
  • Wertkonservativ – innovativ
  • Raucher – Nichtraucher
  • Karriereorientierung – Dienst nach Vorschrift
  • Akribisch – chaotisch
  • „Gesundheitsapostel“ – Genießer
Als Führungskraft können Sie Konfliktpotenziale entschärfen, indem Sie sich mit den persönlichen Eigenarten Ihrer Mitarbeiter vertraut machen. So sollten Sie z. B. darauf achten, „Gegenspieler“ nicht in einem Raum unterzubringen, wenn neue Büros eingeteilt werden.

Streit im Team

Auseinandersetzungen im Team müssen prinzipiell nicht negativ sein – im Gegenteil: Sie können die Arbeit voranbringen. In einem Team laufen jedoch permanent gruppendynamische Prozesse ab: Mitarbeiter übernehmen ihre Rolle als Gestalter, Ideengeber, Gruppenclown, Mitläufer oder Außenseiter.

Damit ein Team funktioniert, müssen Sie darauf achten, dass die Rollenverteilung abgeschlossen ist und den Erwartungen der Team-Mitglieder entspricht. Konflikte drohen dann, wenn ein Mitarbeiter in eine Rolle gedrängt wird, die er nicht ausfüllen kann oder will.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter eine Führungsposition übernehmen soll, die anderen Team-Mitglieder ihn in dieser Rolle aber nicht akzeptieren.

Konfliktkultur aufbauen

Dass Konflikte zwischen Menschen normal sind, müssen viele erst lernen. Entscheidend ist, dass Sie Konfliktpotenziale offen ansprechen und gemeinsam mit Ihrem Team Lösungen entwickeln. Sorgen Sie außerdem für klare Zuständigkeiten, gerechte Arbeitsverteilung und passende Arbeitsfelder, um Konflikte zu vermeiden. Entwickeln Sie im Team Spielregeln für den Umgang untereinander. Sorgen Sie dafür, dass diese Regeln eingehalten werden.

Wie Sie In nur 6 Etappen Ihre Mitarbeiter (und sich selbst!) Schritt für Schritt zu Spitzenleistungen führen? Mit unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!
Anzeige
Worüber müssen Sie als Laborleiter stets aktuell informiert sein?

Um Ihre Aufgabe als Laborleiter verantwortungsvoll zu erfüllen, müssen Sie wissen,
  • welche neuen Gesetze und Verordnungen es zu beachten gilt (z. B. Details zur neuen EU-Verordnung 7524/06), 
  • welche Neuentwicklungen in der Labortechnik es gibt und welche davon für Ihr Labor wichtig sind,
  • welche neuen Urteile, Gesetze und Verordnungen im Arbeitsrecht (Einstellung, Kündigung, Zeugnis) zu beachten sind,
  • welche Forderungen im Arbeitsschutz Sie erfüllen müssen,
  • welche Verfahren im Controlling Ihnen am besten helfen, Ihr Labor wirtschaftlich und profitabel zu führen,
  • welche Motivationstechniken am besten geeignet sind, Ihre Mitarbeiter zum Erfolg zu führen.
All das erfahren Sie jetzt regelmäßig in

Der Laborleiter in der Praxis,

dem Fachinformationsdienst für Laborleiter eines firmeneigenen oder unabhängigen Labors.

Fordern Sie jetzt unverbindlich ein kostenloses Ansichts-Exemplar an!
Sie werden es nicht bereuen!


Hier anfordern!



Zum Seitenanfang

Hotelleitung

Jeder kann Mitarbeiter motivieren

Oder sollte man vielmehr damit beginnen, seine Mitarbeiter nicht zu demotivieren oder zu zermotivieren? Mitarbeitermotivation, ein Thema, welches uns nur zu oft begegnet, regelmäßig in den Medien, in unserer täglichen Arbeit und noch viel mehr in einschlägigen Büchern und Ratgebern. Doch wie stelle ich es nun an, dass unsere Mitarbeiter bestens motiviert an die Arbeit gehen? Leider kann und will ich an dieser Stelle auch kein Geheimrezept verraten, höchstens vielleicht, dass ich der Meinung bin, dass es gar kein Geheimrezept gibt.

Denn das würde ja vermuten lassen, dass ich mit eben solchem alle Probleme auf einen Schlag los wäre, aber so einfach ist das nicht. Genauso wie jeder Mensch ein Individuum ist, ist jedes Problem, das mit dem Menschen im Zusammenhang steht, auch einzigartig. Also müssen individuelle Lösungen für jeden Mitarbeiter gefunden werden. Nun gut, man kann sicher Grundregeln erlernen und einmal erprobte und für gut befundene Lösungen auch an anderer Stelle anwenden. Nur eine Garantie gibt es halt nicht.

Für alles, was wir tun, haben wir Motive. Doch was uns motiviert, ist äußeren Einflüssen unterworfen. Demnach kann die Motivation Ihrer Mitarbeiter im beruflichen Bereich gezielt beeinflusst werden. Als Hoteldirektor, Abteilungsleiter oder selbstständiger Gastronom besteht eine Ihrer wesentlichen Aufgaben darin, die Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen und das Gegenteil, also die Demotivierung zu verhindern. Ihr nutzen daraus ist:
  • mehr Nähe und Vertrauen zu schaffen
  • verbesserte Kommunikation erzielen
  • und wirksame Leistungs-Anreize zu schaffen
Der erste Ansatz in vielen Büchern ist übrigens das Demotivieren zu verhindern. Motivation beginnt also noch nicht mal damit, die Leistung seiner Mitarbeiter zu erhöhen, sondern zu verhindern, dass durch das Verhalten der Führungskraft die Arbeitsleistung sinkt!

In ganz vielen Fällen sind es nämlich die Kleinigkeiten die schon zur Demotivierung führen, das fehlende Interesse am Menschen, die falsche Ansprache in einer Stresssituation, fehlender Informationsfluss und viele dieser Dinge mehr.  

Nehmen Sie sich also die Zeit und arbeiten Sie an der Motivation Ihrer Mitarbeiter und Sie werden sehen, die Qualität der Dienstleistungen in Ihrem Betrieb wird sich verbessern. Denn ich glaube es tatsächlich: Jeder kann Mitarbeiter motivieren!
Outsourcing und die Probleme

Es ist modern geworden, auch in der Gastronomie. Outsourcen. Aber warum vergibt man eigentlich einzelne Aufträge an einen externen Dienstleister?

Also, die Vorteile des Outsourcings sind schnell aufgezählt:
  • Klar definierte Kosten; vereinbarte Monatsrechnung, z.B. Fixum pro Zimmerreinigung
  • Mitarbeiterdisposition zu Lasten des Dienstleisters
  • Keine aufwendige Dienstplangestaltung mehr
  • Arbeitsunfähigkeitsrisiko zu Lasten des Dienstleisters
  • Einfache Erfolgskontrolle nach Vertrag
Sie sind interessiert? Sie möchten auch den einen oder anderen Bereich outsourcen? Dann habe ich hier eine kleine Checkliste für Sie:
  • Es handelt sich um einen einfachen Prozess!
  • Sie können die gewünschten Ergebnisse genauestens im Vertrag beschreiben und fixieren, damit man auch eine Möglichkeit hat die Arbeit des Dienstleisters zu überprüfen und zu  beurteilen.
  • Sie haben die Möglichkeit die eigenen freiwerdenden Mitarbeiter in andere Abteilungen zu versetzen oder müssen den Arbeitsplatz gerade neu besetzen
  • Sie wissen was Sie der eigene Mitarbeiter in dieser Abteilung kostet (genau, inkl. Arbeitgeberanteile, Urlaubsvertretung und fiktiver Fehlzeiten) als Basis um die Angebote der Dienstleister beurteilen zu können
  • Sie sind sich der rechtlichen Bedingungen bewusst, oder werden sich noch informieren
Das ist dann aber noch nicht alles, es gibt auch Probleme, wenn externe Arbeitskräfte in den Betrieb kommen. In der Regel wird schlicht vergessen, auch diese Mitarbeiter in den eigenen Betrieb zu integrieren, aber diese Mitarbeiter sollten, ja müssen, in den Betrieb aufgenommen werden.

Sollten deshalb, weil auch diese „externen“ eine wichtige Rolle im Team sind und damit zur Gesamtleistung Ihres Betriebes beitragen. Eine Zweiklassengesellschaft darf nicht entstehen, und bedenken Sie, dass z.B. Zimmermädchen eine wichtige Informationsquelle für den Empfang sind und können somit aktiv zur Stammkundenakquise beitragen können. Müssen deshalb, weil Sie ja auch für diese Mitarbeiter eine Verantwortung haben. Sie als Auftraggeber sind zum Beispiel für alle den Betrieb betreffenden Schulungen zuständig. Da wären also Hygiene-, Feuerschutz- und Arbeitssicherheitsschulungen, für die Sie die Verantwortung tragen. Ebenso obliegt Ihnen die Pflicht zu prüfen ob der Auftragnehmer diese Arbeitnehmerüberlassung durchführen darf. Weisungsbefugt sind Sie als Auftraggeber diesen Mitarbeitern dennoch nicht direkt.

Es gilt also einiges zu bedenken, bevor man sich für das Outsourcen entscheidet.

Mehr zum Thema Outsourcing für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
Anzeige
Speziell für Hoteliers:

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




Zum Seitenanfang

Sozialmanagement / Nonprofit

6 Merkmale, die eine kundenorientierte Organisation kennzeichnen

Viele Träger sozialer Einrichtungen stehen unter Druck. Sie kämpfen um die finanzielle Absicherung ihrer Angebote und versuchen, die Kürzung öffentlicher Mittel möglichst ohne Qualitätseinbußen mit dem vorhandenen oder gar weniger Personal aufzufangen. Dies gelingt leider nicht immer. Die Folgen der beschriebenen Entwicklung spüren häufig die Besucher der Einrichtung im direkten Kontakt mit den Mitarbeitern.

Dabei ist eines völlig klar: Auch soziale Einrichtungen überleben in einem schwierigen Umfeld auf Dauer nur dann, wenn es ihnen gelingt, sich konsequent auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzustellen.

Im Folgenden finden Sie 6 wichtige Merkmale, die eine kundenorientierte Organisation kennzeichnen:
  1. Führungskräfte setzen sich dafür ein, den Mitarbeitern optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie die Kundenwünsche zufrieden stellend erfüllen können.
  2. Beförderungen hängen neben dem Dienstalter von den Serviceleistungen ab.
  3. Mitarbeiterschulungen (sowohl fachliche als auch serviceorientierte) haben einen hohen Stellenwert.
  4. Die Mitarbeiter kennen Ihre Kunden und deren Bedürfnisse.
  5. Mitarbeiter, die Arbeitseffizienz und Kundenzufriedenheit optimal verbinden, werden in besonderer Weise anerkannt.
  6. Zu allen wichtigen Kundenthemen werden die Mitarbeiter gehört; ihre Erfahrungen und Hinweise fließen in die Entscheidungen des Managements mit ein.
Die Ausrichtung Ihrer Einrichtung auf die Bedürfnisse der Kunden ist auch im sozialen Bereich ein zentrales Thema. So überzeugen Sie auf Dauer furch Qualität und Leistung und verschaffen sich einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen sozialen Anbietern.

Übrigens: Mehr zum Thema Kunden- und Serviceorientierung finden Sie im Kapitel K 73 der aktuellen Ergänzungslieferung des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Weiterbildungsseminare für Nonprofit-Führungskräfte

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Nonprofit-Management gGmbH bietet die Universität Münster wieder ab September 2007 jeweils 3 Seminare für Nonprofit-Führungskräfte an. Die Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Vereinen, Verbänden und Stiftungen abgestimmt und können auch vor Ort beim Kunden abgehalten werden.

Themen der aktuellen Seminarangebote sind:
  • Interessenvertretung und Lobbying vom 29.9. bis 3.10.2007 in Berlin
  • Stiftungsmanagement vom  5. 10. - 9. 10. 2007 in Münster
  • Engagement in kirchlichen Handlungsfeldern vom 5. 10. - 9. 10.2007 in Münster
Ausführliche Informationen zu den Seminaren sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.npm-online.de/ueber_uns_aus-_und_weiterbildung.htm.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
Anzeige
Mitarbeiter motivieren – auch ohne Geld möglich!

Viele Führungskräfte denken bei Motivation in erster Linie an finanzielle Anreize. Richtig dosiert eingesetzt, kann man damit Mitarbeiter auch gut motivieren, vor allem im Verkauf und im Vertrieb.

Was aber mit den Mitarbeitern im Innendienst? Hier zeigt sich, dass häufig nicht finanzielle Anreize stärker motivieren. Die wichtigsten Instrumente dafür sind
  • die Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben
  • Ausweitung des Entscheidungsbereichs
  • Anerkennung und Lob für gute Leistung
  • die Mitarbeiter um Rat fragen
Allerdings – ganz so leicht, wie es sich hier liest ist es nicht. Gerade beim Aussprechen von Anerkennung und Lob werden zum zum Teil schwere Fehler gemacht.

Besser ist es, sich vorher zu informieren. Im Praxishandbuch - leiten - führen – motivieren.

Fordern Sie jetzt ein Exemplar kostenlos für
4 Wochen zur Ansicht an.

Einfach hier anklicken!



Zum Seitenanfang

Info
Fachverlag für Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Unternehmensbereiche der
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

Fachverlag für  Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Julia Nickel
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Zum Seitenanfang

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG