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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 168 - Mehrarbeit: Beachten Sie Grenzen


Liebe Leserin, lieber Leser,

sicher gab es in Ihrem Betrieb auch schon Stress, bestimmte Termine einzuhalten. Wenn Sie für eine gute Arbeitsatmosphäre gesorgt hatten, war das kein Problem: Ihre Mitarbeiter nehmen dann gelegentliche Belastungsspitzen als Herausforderung an.

Überlastet – Was können Sie unternehmen?

Anders sieht die Sache aus, wenn Ihr Team ständig mehr leisten muss, als es realistischerweise bewältigen kann. Dann haben Sie folgende Optionen:
  1. Sie stellen neue Mitarbeiter ein.
  2. Sie steigern die Effizienz
  3. Sie begrenzen den Auftragseingang und nutzen die Chance, Ihre Gewinnspanne anzuheben, indem Sie vorsichtig die Verkaufspreise anheben. 
  4. Sie fordern Mitarbeiter zur Mehrarbeit auf. Dann ist Ihre Firma verpflichtet, Überstunden zu bezahlen oder Zeitausgleich zu gewähren.
Beachten Sie die Rechtslage bei Mehrarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt (legalen) Überstunden Grenzen in Form der unten angegebenen Höchstarbeitszeiten. Sie als Führungskraft  vertreten den Arbeitgeber und können eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn Sie
  • Überschreitungen der werktäglichen (Montag bis Samstag) Arbeitszeit von 8 Stunden zulassen (in Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden möglich, § 3 ArbZG),
Hinweis: Sind im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag andere zeitliche Grenzen festgelegt, gehen diese der gesetzlichen Regelung vor. Das Gesetz darf jedoch durch den Arbeitsvertrag nicht umgangen werden.
  • Mitarbeitern vorgeschriebene Ruhepausen verweigern,
  • über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit nicht aufzeichnen oder die Aufzeichnungen weniger als 2 Jahre lang auf bewahren.
Gefährden Sie durch Ihre Handlungsweise die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, kann dies mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden (§ 23 Abs. 1 ArbZG).

Hinweis: Selbst wenn Sie nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gegen die obigen Vorgaben verstoßen, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt.

Aus: Der Laborleiter in der Praxis – klicken Sie hier für Ihre persönliche Gratisausgabe!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Vorsicht bei Verlängerung befristeter Arbeitsverträge!
Personalakten rechtssicher führen, Teil 1

8 Geheimnisse – das macht Sie als Chef erfolgreich
Dresscode – Auch Kleidung macht Karriere, Teil 1

Gastropass – Gutscheinbücher in der Gastronomie
Sommergeschäft – Outdoorgeschäft

So planen Sie Ihre eigene Weiterbildung richtig
Berufsbegleitende Weiterbildung: Sozialpädagogische Prozessbegleitung für verletzte Zeugen im Strafverfahren

Recht

Vorsicht bei Verlängerung befristeter Arbeitsverträge!

Befristete Arbeitsverträge werden mittlerweile sehr häufig angeboten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Frist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Die folgenden Fakten müssen Sie kennen, damit Ihnen bei befristeten Arbeitsverträgen keine Nachteile in Form von Klagen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.
  1. Die rechtlichen Grundsätze für die Vertragsverlängerung befristeter Arbeitsverträge sind im Teilzeitarbeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
  2. Befristete Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter dürfen sachgrundlos bis zu 3-mal innerhalb eines Zeitraumes von insgesamt 2 Jahren verlängert werden. Dabei darf das Arbeitsverhältnis jedoch keinesfalls unterbrochen werden. Auch die Unterbrechung um beispielsweise einen einzigen Tag ist nicht zulässig.
  3. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbaren, und zwar bevor der ursprüngliche Vertrag endet. Lassen Sie sich diese Vereinbarung von Ihrem Mitarbeiter unterschreiben. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis würde entstehen, wenn Sie die Vertragsverlängerung mit Ihrem Mitarbeiter nur mündlich besprechen und erst nach dem Beginn der Verlängerung schriftlich niederlegen.
Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen dabei, befristete Arbeitsverträge rechtssicher zu verlängern:
  • Sie wählen immer die Schriftform, wenn es um befristete Arbeitsverträge geht.
  • Sie haben befristete Arbeitsverträge nicht öfter als 3-mal innerhalb von 2 Jahren verlängert.
  • Sie haben darauf geachtet, dass die Verlängerung des Arbeitsvertrages nahtlos anschließt.
  • Sie sind sich bewusst, dass bereits die Unterbrechung von Vertrag und Verlängerung um einen Tag nicht zulässig ist.
  • Sie informieren den betreffenden Mitarbeiter, bei der in Kürze eine Vertragsverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ansteht, schriftlich über die Verlängerung.
  • Sie haben die Verlängerung des befristeten Vertrags schriftlich vereinbart, bevor der ursprüngliche Vertrag endet. 
  • Der Mitarbeiter hat das Schriftstück unterzeichnet. 
  • Sie haben sich befristete Arbeitsverträge auf Wiedervorlage gelegt.
Aus der aktuellen Ausgabe von Kindergarten & Hort aktuell, dem Fachmagazin für Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen. Fordern sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an.
Personalakten rechtssicher führen, Teil 1

Wer sich auf eine Position bewirbt, muss dem künftigen Arbeitgeber bestimmte Unterlagen vorlegen: Personalfragebogen, Lebenslauf, Nachweis über Schulabschluss und sonstige (Zusatz-) Qualifikationen, Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber etc.. Diese Unterlagen werden in der Regel in einer Personalakte zusammengefasst, die der Arbeitgeber anlegt und führt.

Die Personalakte soll dem Arbeitgeber ein vollständiges und möglichst objektives Bild über den Mitarbeiter selbst, seine Tätigkeit, seine Leistungen, seine berufliche Laufbahn und sein beruflich bedeutsames Verhalten geben.

Für jede Personalakte gelten die Grundsätze der Vollständigkeit und der Wahrheit. Führen Sie deshalb die Personalakten äußerst sorgfältig, um die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Sie müssen daher
  • die Personalakten Ihrer Mitarbeiter sorgfältig verwahren,
  • die Informationen vertraulich behandeln,
  • für vertrauliche Behandlung durch Personalsachbearbeiter sorgen, 
  • die Akte vor unbefugter Einsichtnahme schützen,
  • den Kreis der mit der Personalakte befassten Mitarbeiter möglichst klein halten.
Achten Sie zudem auf eine lückenlose Führung der Personalakte, indem Sie:
  • die Seiten durchnummerieren, damit keine Unterlagen unberechtigt entfernt werden können.
  • vollständige und richtige Angaben machen.
  • veraltete Abmahnungen löschen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt haben Arbeitnehmer das Recht, nach 2,5 Jahren Abmahnungen aus ihrer Personalakte entfernen zu lassen (ArbG Frankfurt/Main, Az.: 6 Ca 7219/98).
Eine Übersicht, was Sie beim Umgang mit den Personalakten beachten müssen, finden Sie in der kommenden Woche.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Kapitel P 13 des Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an!
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Einladung zum Spezial-Training für Vorgesetzte

Hiermit laden wir Sie ein, an einem Training speziell für Sie als Führungskraft mit wenig Zeit teilzunehmen:
  • Keine Anreise: Dieses Führungskräfte-Training findet bei Ihnen im Büro oder zu Hause statt.
  • Schnell und direkt einsetzbar: Sie wählen ganz gezielt die Themen aus, die für Sie gerade aktuell sind. Steht etwa ein Konfliktgespräch an, bereiten Sie sich einfach als Trainingseinheit 5 Minuten darauf vor. Neue Tipps und neue Strategien, die Sie in dieser kurzen, aber effektiven Trainingszeit entdecken, setzen Sie dann im folgenden Gespräch sofort ein.
  • Erfolgserprobt: Die Führungsinstrumente und -strategien, die Sie hier kennen lernen, haben sich in weltweit erfolgreichen Firmen bestens bewährt.
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Wenn Sie diese Einladung annehmen möchten, senden wir Ihnen das neue „Praxishandbuch leiten, führen, motivieren“ mit allen Trainingseinheiten kostenlos zu. Sie haben dann volle 4 Wochen Zeit, in aller Ruhe zu prüfen.




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Mitarbeiterführung und -motivation

8 Geheimnisse – das macht Sie als Chef erfolgreich

Was macht einen Vorgesetzten zu einem erfolgreichen Chef? Der Autor und Berater Ram Charan gibt in seinem jüngsten Buch die Antwort: 8 Geheimnisse unterscheiden eine gute Führungskraft von einer mittelmäßigen.

1.Wissen, wo man Geld verdient

Eine herausragende Führungskraft weiß, wo Geld zu holen ist. Sie hat das Gespür für den Markt und das Geschäft und kennt sich aus mit den Grundlagen des Geldverdienens – Gewinn, Umsatz, Umsatzwachstum und Investitionsquote. Sie müssen nicht mehr wissen als die Controller oder besser sein als die Analysten. Aber: Als Top-Führungskraft ahnen Sie als Erster voraus, dass sich der Geschäftsbereich verändert, eine Gefahr z. B. durch Monopolisierung droht, oder Sie erkennen vor allen anderen das große Potenzial einer neuen Technologie.

2. Wissen, wann Veränderungen notwendig sind

Sind Sie topp als Chef, finden Sie selbst heraus, wann die Zeit für Veränderungen reif ist. Sie brauchen keinen „Einflüsterer“. Sie selbst ordnen und bewerten die Fakten und erkennen Prioritäten.

3. Erkennen, wer das Potenzial zum Führen hat


Als Führungskraft sind Sie gut, wenn Ihr Geschäftsbereich heute besser dasteht als zu dem Zeitpunkt, an dem Sie ihn übernommen haben. Ein Weg dorthin ist, künftige Führungskräfte ausfindig zu machen und zu fördern.

4. Ein erfolgreiches Team entwickeln


Ein gutes Team von Führungskräften kann den entscheidenden Vorteil zum Wettbewerb liefern. Besonders wenn Ihr Team aus vielen Experten besteht, liegt Ihre Aufgabe als herausragende Führungskraft darin, die Mitarbeiter zu vernetzen.

5. Klare Strukturen schaffen

Gute Führungskräfte schaffen Möglichkeiten zum Austausch von Informationen, Diskussion von Entscheidungen und teilen Sie Entscheidungen zeitnah mit.

6. Gute Ziele setzen können

Ein Top-Chef kann Ziele setzen. Er schreibt nicht einfach die Ziele von einem Jahr zum nächsten Jahr fort, garniert mit einigen Änderungen.

7. Wissen, was zuerst zu tun ist

Prioritäten zu setzen heißt Ressourcen zu managen. Ein erfolgreicher Chef weiß Prioritäten zu setzen. Das bedeutet auch, die Ressourcen entsprechend diesen Prioritäten zu planen.

8. Zwischen Interessengruppen vermitteln

Wollen Sie Ihre Fähigkeiten als Führungskraft ausbauen, gewinnt die Fähigkeit zwischen unterschiedlichen Interessengruppen zu vermitteln, immer mehr an Bedeutung. Ganz gleich, wie gut Sie Ihren Geschäftsbereich führen, es gibt immer eine Gruppe, der nicht gefällt, was Sie tun – sei es in Bezug auf Ihre Strategie, Ihre Produkte oder Ihre Arbeitsmethoden.

Wenn Sie diese 8 Geheimnisse für sich entdecken, können Sie Ihre Führungsqualitäten ausbauen. Das Ziel ist nicht, ein perfekter Mensch zu werden, sondern zu erkennen, was Sie derzeit hindert, zu den 8 Geheimnissen vorzudringen. Bedenken Sie: Verbesserungen stellen sich nicht automatisch ein. Sie benötigen kontinuierliche Praxis, Feedback von Ihrem Vorgesetzten und Ihren Mitarbeitern, die Fähigkeit, eigene Fehler zu reflektieren. Erfolgreiche Chefs haben die Disziplin und den Ehrgeiz, sich immer weiterzuentwickeln.

Wie Sie In nur 6 Etappen Ihre Mitarbeiter (und sich selbst!) Schritt für Schritt zu Spitzenleistungen führen? Mit unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!
Dresscode – Auch Kleidung macht Karriere, Teil 1

Untersuchungen belegen, dass Ihr Gegenüber in den ersten 7 Sekunden Kleidung, Körper, Gestik, Mimik und Ton der Stimme erfasst. Grund genug also, Wert auf ein angemessenes Auftreten im Job zu legen.

Nach dem vorläufigen Ende des Internetbooms, der für kurze Zeit auch Turnschuh- und Jeansträger auf dem Börsenparkett zuließ, sind jetzt wieder konservativere Zeiten angebrochen. Das zeigt sich auch im Dresscode: Viele Unternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern inzwischen wieder, dass sie sich konservativ kleiden. Denn Anzug und Krawatte wirken vertrauenswürdiger als Jeans und T-Shirt.

Kleidung als Visitenkarte

Der Dresscode eines Unternehmens ist selten schriftlich festgelegt, aber es gibt ungeschriebene Regeln. Ein Mitarbeiter einer Werbeagentur kann sich anders kleiden als der Kundenberater einer Privatbank. Während für den einen eine ausgefallene Krawatte oder ein buntes Hemd zum kreativen Image passt, sind für den anderen Nadelstreifen und Manschettenknöpfe ein Muss. Doch egal, ob im Traditionsbankhaus, in der Agentur oder im mittelständischen Produktionsunternehmen:

Folgende 8 Todsünden sollten Sie auf jeden Fall vermeiden:

Für die Männer gilt:
  • Zu kurze und weiße Socken
  • Ungepflegte Schuhe, Slipper, Schuhe mit Kreppsohle
  • Zu lange Hosen 
  • Ungebügelte Hose
  • Hose mit Schlaufen ohne Gürtel
  • Grober Gürtel zu feinen Schuhen
  • Schlecht sitzendes Jackett; kurzärmeliges Hemd
  • Offener Kragenknopf unter der Krawatte
Für die Frauen gilt:
  • Söckchen unter einem Hosenanzug; Netzstrümpfe
  • Sandaletten, Schuhe mit zu hohen Absätzen
  • Zu kurzer Rock 
  • Zerknitterte Hose oder Rock
  • Rock oder Hose mit Schlaufen ohne Gürtel
  • Auffälliger Gürtel, der nicht zu den Schuhen passt
  • Ohne Jackett; nackte Arme zeigen
  • Tiefes Dekollete
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Für Führungskräfte aller Institutionen, Verbände und Organisationen. - Und für Sie!

Sind Sie:
  • eine angehende Führungskraft, die sich praxisorientiert auf die Übernahme einer Führungsfunktion vorbereiten will?
  • eine Führungskraft, die bereits Mitarbeiterverantwortung hat und ihrem Führungsstil eine professionelle Basis geben will?
  • eine gestandene Führungskraft, die ihre individuellen Führungskonzepte reflektieren möchte?
Egal welche Position Sie inne haben – Sie werden von den Tipps und Taktiken, die Ihnen das „Praxishandbuch leiten, führen, motivieren“ bietet, in Ihrem Führungsalltag profitieren!




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Hotelleitung

Gastropass – Gutscheinbücher in der Gastronomie

In jeder Stadt gibt es einen, mindestens, und die eine oder andere Restaurantkette und der eine oder andere Systemgastronom haben auch noch welche. Wovon die Rede ist? Von Gutscheinbüchern, Rabattheftchen, Sparaktionen oder ähnliches. Geiz ist geil ist die Mentalität und die Gastronomie mitten drin.

Für den Gast heißt es zwei Hauptgänge zum Preis von einem. Für den Wirt sollen sich Bekanntheitsgrad und Getränkeumsatz steigern. Außerdem sollen über solche Aktionen neue Stammgäste gewonnen werden. Doch geht diese Rechnung für den Gastronom auf?

„Ich meine ja, aber nur dann, wenn Sie strategisch richtig vorgehen“

Sie können damit rechnen, sich im Rahmen von Rabatt-Aktionen die eher „preisbewussten“ Gäste ins Haus zu hohlen. Um bei dieser Kundschaft eventuelle Zusatzverkäufe zu platzieren, muss eben ein wenig mehr verkäuferisches Talent aufgefahren werden.

Dazu sollte zuerst einmal der ganze betriebliche Ablauf den erhöhten Gästezahlen angepasst sein, denn sonst geht die Sache mit dem Bekanntheitsgrad nach hinten los.
  1. Danach sollten Sie das Anbieten und Verkaufen mit Ihren Mitarbeitern üben und gute Formulierungen notieren
  2. Wechselnde Angebote sollten geschaffen werden, preiswerte Vorspeisen und Dessert
  3. Dazu sollte täglich etwas anderes Angeboten werden (Montags > Weißbiertag, Dienstags > Desserttag)
  4. Vielleicht können Sie auch ein kleines Mitarbeiterspiel ins Leben rufen, der beste Verkäufer soll dann natürlich auch seine „Geheimnisse“ verraten
Denn werden solche Werbemaßnahmen mit der entsprechenden Akribie vorbereitet, dann haben Sie alles nötige getan um Rabattaktionen ein Erfolg werden zu lassen. Dann bleibt nur noch abzuwarten, ob der Gast auch dann wiederkommt wenn er morgen ein Essen mehr zahlen soll und ob wir nicht nur die Gäste ansprechen, die außerhalb solcher Aktionszeiträume kaum auswärts Essen gehen.
   
Weitere Marketingideen für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
Sommergeschäft – Outdoorgeschäft

Die Tage werden langsam länger, die Temperaturen steigen und immer öfter zeigt sich der blaue Himmel. Der Sommer kommt und mit ihm das Sommerloch? Nein, warum denn?

Wenn Sie für Ihre Gäste einen Platz an der Sonne schaffen wollen, sollte am Anfang ein stimmiges und durchdachtes Konzept stehen und ein passender Platz sollte schon auch da sein. Denn das Outdoorgeschäft hat ja seine Tücken und ein verregneter Sommer soll nicht alles wieder zunichte machen.

Hier ein paar Tipps wie Sie das zu kaufende Equipment auch möglichst lange und oft einsetzten können und so zumindest finanziell ganz sicher nicht im Regen stehen werden:
  1. Mobiliar, das ein halbes Jahr in der Garage steht kostet nicht nur sehr viel Lagerfläche, es macht auch keinen Umsatz in der Zeit. Was spricht also dagegen die Sommermöbel, vielleicht durch eine Husse „getuned“, auch in der kalten Jahreszeit als Bankettmöbel einzusetzen oder damit das Restaurant für die Weihnachtszeit enger zu Bestuhlen?
  2. Derselbe Gedanke sollte dann natürlich auch für möglichst viele weitere Ausstattungen gelten, die tragbare Kasseneinheit die auch im Bankettgeschäft nutzbar ist oder runde Tischplatten für die Terrassentische. Die Bankettabteilung freut sich über viele neue Argumente.  
  3. Blumenkübel können im Sommer die Terrasse auflockern und im Winter in der Lobby oder im Restaurant für frische Farbe sorgen.
  4. Wenn das Equipment so flexibel einsetzbar ist können Sie es natürlich auch zu Ihrem nächsten Catering mitnehmen
  5. Terrassensaison verlängern! Heißpilze oder ein Deckenverleih locken auch an kälteren Tagen an die frische Luft
Zum Schluss noch das wichtigste, Sie müssen auf schönes Wetter reagieren können, also legen Sie sich eine Kartei von einigen Aushilfen an, damit Sie flexibel handeln können.

Besuchen Sie doch mal wieder unsere Webseite: www.hotelleitung.org
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Liebe Kollegen,

als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer! Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team (das Sie sich in der Regel nicht selbst zusammengestellt haben) häufig auch noch Gegenwind!

Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet,
  • Frau XY ein bisschen Engagement über den Dienst nach Vorschrift hinaus abzufordern, oder
  • die „Ja, aber“ - Sager zu ein bisschen mehr Macher-Mentalität und Eigeninitiative zu motivieren,
kriegen Sie von niemandem!

Und auf der anderen Seite: Wie können Sie Ihre Besten wirklich fördern und weiter auf einem hohen Leistungsniveau halten? Hilfe und wirklich praktische Tipps für die Teamführung? Von wem sollen die kommen?

Ich möchte Ihnen heute den Vorschlag machen, die größte Deutsche Online Bibliothek für Führungswissen zu testen:




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Sozialmanagement / Nonprofit

So planen Sie Ihre eigene Weiterbildung richtig

Die persönliche Weiterbildung ist eine sinnvolle Investition in die eigene Zukunft und hilft unter anderem, beruflich auf dem Laufenden zu bleiben. Allerdings kostet Weiterbildung auch wertvolle Zeit, die Sie für andere Dinge gut verwenden könnten. Hinzu kommt, dass der ein oder andere vielleicht mit einem Seminar auch Pech hatte und am Ende feststellt, dass die Weiterbildung nicht den erhofften Nutzen gebracht hat.

Planen Sie Ihre Weiterbildung daher systematisch und gehen Sie sie richtig an. Nutzen Sie dafür die folgende Checkliste:
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob Sie über aktuelle Entwicklungen in Ihrem Fachgebiet auf dem Laufenden sind.
  • Informieren Sie sich über neue Ansätze in der Organisations- und Personalentwicklung.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Handwerkszeug pflegen und erweitern, um Mitarbeiter zu führen und zu motivieren.
  • Sichern Sie sich ein ausreichendes Wissen zur Teamentwicklung.
  • Überprüfen Sie jedes Jahr, ob Ihr Aufgabenspektrum für Sie noch Herausforderungen bietet und ob es nicht Zeit wäre, sich neuen Aufgaben zu stellen.
  • Verbessern Sie Ihre Kenntnisse in der richtigen Nutzung von Arbeitsmethoden, von der Entscheidungstechnik bis zum Zeitmanagement.
  • Bereiten Sie sich gezielt auf neue Herausforderungen vor.
  • Planen Sie Ihre Weiterbildung systematisch.
  • Überprüfen Sie Schulungsangebote, ob sie Ihren Zielen und Ihrem Bedarf entsprechen.
  • Achten Sie auf die Praxisnähe von Schulungsveranstaltungen.
Mehr zum Thema Weiterbildung finden Sie in Kapitel W 13 der aktuellen Ergänzungslieferung des Praxishandbuch Sozial Management, die am 25.6. erscheint. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Berufsbegleitende Weiterbildung: Sozialpädagogische Prozessbegleitung für verletzte Zeugen im Strafverfahren

Speziell für (sozial-) pädagogische Fachkräfte, die Erfahrung in der Arbeit mit Mädchen und Jungen haben, die Opfer von Misshandlung, sexualisierter und häuslicher Gewalt geworden sind, bietet das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. die berufsbegleitende Weiterbildung  "Sozialpädagogische Prozessbegleitung für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren" an.

Die Weiterbildung besteht aus acht Modulen (jeweils drei bis vier Tage), die berufsbegleitend an acht Wochenenden stattfinden. Sie schließt mit Zertifikat ab. Der Teilnahmebeitrag beträgt 700 € und enthält Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung für acht Module. Anmeldeschluss ist der 31. August 2007.

Nähere Informationen zur Weiterbildung finden Sie unter www.rwh-institut.de/.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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Schüler verletzt sich im Schulbus: Muss die Schule dafür gerade stehen?

Seitdem es Schulbusse gibt, gibt es die Streitfrage, wer im Falle einer Verletzung haftet. Als Erstes wenden sich die Eltern natürlich an Sie, den Schulleiter! Meist sind dann die Eltern sehr überrascht zu hören, dass sich der Verantwortungsbereich der Schule nicht auf den Schulweg erstreckt. Damit scheiden Haftungs- und Regressansprüche an die Schule, aber auch an Sie als Schulleiter aus.

Aber irgendjemand muss doch verantwortlich sein? Wenn nicht die Schule, dann der Lehrer? Falsch. Auch der Lehrer haftet nicht. Sondern in der Regel der Schulträger.

Als Schulleiter müssen Sie diesen Sachverhalt den Eltern erklären – und zwar so, dass diese auch verstehen, warum die Schule hier nicht der richtige Ansprechpartner ist. Dabei hilft Ihnen der neue Informationsdienst

„Rechtssicher handeln in der Schule“.

Fordern Sie eine kostenlose Ausgabe zur Ansicht an!

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Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
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Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

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