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RuFuS 149 - 3 Regeln für mehr Kreativität im interdisziplinären Team
Liebe Leserin, lieber Leser,
„Ich habe nie etwas durch rationale Überlegungen entdeckt.“
(Albert Einstein)
Dieser Ausspruch eines der kreativsten Denker sollte auch Ihnen Mut zum Probieren machen, und vergessen Sie den negativen Beigeschmack, der diesem Begriff oft anhaftet.
Was die Kreativität hemmen kann
Warum ist es überhaupt so schwer, kreativ zu sein? Wenn Sie eine kreative Idee haben, ist das immer eine außergewöhnliche Lösung, die aber auch häufig eine außergewöhnliche Zustimmung oder Ablehnung hervorruft. Aus diesem Grund sind viele Menschen gerade in einem Team sehr gehemmt.
Verpflichten Sie alle auf feste Regeln – die 3 wichtigsten Startregeln im interdisziplinären Team
Wenn Sie ein Team aus unterschiedlichen Fachleuten zusammengestellt haben, um eine bestimmte Problemlösung zu erarbeiten, sollten Sie zunächst einmal die folgenden 3 Regeln festlegen:
Regel 1:
Jedes Teammitglied muss sich so ausdrücken, dass die anderen Teilnehmer es auch verstehen. Fachausdrücke und spezielle Zusammenhänge müssen erklärt werden. Es muss der Wunsch bestehen, vom anderen verstanden zu werden.
Regel 2:
Die Empfänger müssen auf jeden Fall bereit sein, die für sie fremden Zusammenhänge auch verstehen zu wollen.
Regel 3:
Einigen Sie sich auf eine einheitliche Methodik.
Diese 3 Regeln bilden die elementare Basis für eine effektive Kommunikation innerhalb eines interdisziplinären Teams. Darüber hinaus muss die Bereitschaft bestehen, die oft unterschiedliche Sichtweise des anderen Experten zu akzeptieren.
Beispiel:
Ein Marketing-Spezialist versucht, ein Produkt immer aus Kundensicht zu sehen („Was bringt mir dieses Gerät?“), für einen Entwickler stehen das Machbare und die „elegante Lösung“ im Vordergrund („Was kann das Gerät?“). Eine Abwertung der anderen Sichtweise zerstört jede Kreativität.
Aus: Betriebsleitung aktuell – mehr Informationen hier!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Personal-, Lebensmittel- und Betriebshygiene – Beachten Sie die Einhaltung der EU-Verordnung, Teil 2
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Mit Kompass durch den Dschungel der Management-Literatur
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So prüfen Sie, ob individuelle Gehaltserhöhungen gerechtfertigt sind!
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Zukunftspreis 2007 - Innovative Projekte aus dem Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung gesucht
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Recht |
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In der vergangenen Woche haben wir Ihnen aufgezeigt, was Sie in Ihrer Einrichtung im Hinblick auf die europaweit einheitliche Verordnung über Lebensmittelsicherheit und Hygiene (EU-Verordnung (EG) 853/2004) im Bereich der Personalhygiene beachten sollten.
Neben der Personalhygiene müssen Sie allerdings auch die Einhaltung der Lebensmittelhygiene in Ihrer Einrichtung sicher stellen. Fordern Sie daher von Ihrem Personal folgende Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene einzuhalten:
- Ihr Personal darf nur einwandfreie Ware annehmen und verarbeiten.
- Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum dürfen nicht weiterverarbeitet werden, sie sollten umgehend vernichtet werden.
- Ihr Küchenpersonal muss die Küche in einem reinen und einen unreinen Arbeitsbereich einteilen. Im reinen Bereich darf etwa Salat geputzt oder Kuchen zubereitet werden. Im unreinen Bereich muss das Fleisch zubereitet und gewürzt werden.
- Speisen müssen immer abgedeckt oder in geeignete Gefäße zur kurzfristigen Aufbewahrung abgefüllt werden.
- Verderbliche Ware muss immer kühl gelagert werden.
- Tiefkühlkost darf nur im Kühlschrank aufgetaut werden. Nicht zulässig ist der Auftauvorgang im Spülbecken oder auf der Küchentheke.
- Beim Erwärmen von Gerichten darf die Temperatur nicht unter 65 Grad sinken.
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sollten Sie als Arbeitgeber prüfen, ob Ihr Mitarbeiter unter Umständen die Zahlung einer Abfindung beanspruchen kann.
Eine Abfindung ist eine Leistung, die Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter in Form von Geld- oder Sachbezügen als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlen. Einen gesetzlichen Anspruch hat Ihr Mitarbeiter darauf nicht. Allerdings sind Sie als Arbeitgeber in manchen Fällen verpflichtet, eine Abfindung an den Mitarbeiter zu zahlen.
Dies ist der Fall,
- wenn Sie das Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses im Urteil zur Zahlung verpflichtet,
- wenn Ihr Mitarbeiter nach einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet und stattdessen eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1a KSchG) geltend macht,
- wenn Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses einen Vergleich schließen, der eine Abfindungszahlung beinhaltet,
- wenn Sie mit Ihrem Mitarbeiter in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindungszahlung vereinbaren,
- wenn ein Sozialplan Ihres Betriebs dies so vorsieht,
- wenn Sie als Arbeitgeber von einem mit dem Betriebsrat geschlossenen Interessenausgleich über geplante Betriebsänderungen ohne zwingenden Grund abweichen (Nachteilsausgleich),
- wenn ein für Sie gültiger Tarifvertrag die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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In der letzten Woche haben Sie bereits 7 Tipps für ein richtiges Feedback kennen gelernt. Nun können Sie mit diesem Test prüfen, ob sie Ihren Mitarbeitern motivierende Feedbacks geben:
- Habe ich meinen Mitarbeiter wissen lassen, wie gut / schlecht seine Leistungen sind?
- Habe ich ihm klar gemacht, welche Leistung ich von ihm erwarte?
- Kennt der Mitarbeiter die Regeln, nach denen er arbeiten soll?
- Habe ich ihn seinen Fähigkeiten gemäß entsprechend gut ausgebildet und gefördert?
- Habe ich ihm offen die Probleme erörtert, denen er sich bei seiner Arbeit gegenübersieht und die ihm den Erfolg erschweren?
- Kennt mein Mitarbeiter die Bedeutung seiner Arbeit, ihren Stellenwert, die Auswirkung schlechter Leistung?
- Haben wir in der Diskussion Übereinstimmung darüber erzielt, was von ihm erwartet wird?
- Wird er über die Vorgänge in der Abteilung und im Betrieb auf dem Laufenden gehalten?
- Hat mein Mitarbeiter genügend Freiheit bei der Arbeit?
- Durfte er bei der Zielsetzung und über die Art und Weise, diese Ziele zu erreichen, mitbestimmen?
- Fanden die guten Leistungen des Mitarbeiters angemessenes Echo und regelmäßige Anerkennung?
- Betone ich das Positive mehr als das Negative?
Weitere Motivationstechniken stellen wir Ihnen in unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“ vor! Klicken Sie hier!
Managementmethoden sind wie die Mode: Sie wechseln zyklisch und verkaufen Altes immer wieder als neu. Und so wie in Modezeitschriften Rocklängen variieren, Farben an- oder abgesagt sind und Stile in oder out, so verhält es sich auch in der Managementliteratur: Paradigmen wechseln, Führungsqualitäten werden neu bewertet und – wie in der Mode – Stile sind in oder out.
Dennoch: So wie niemand sich dem Modetrend gänzlich entziehen kann, so müssen auch Führungskräfte die Fachliteratur im Auge behalten, denn Weiterbildung auf theoretischem Gebiet wird von Ihnen in einer Top-Position erwartet. Wie aber fischen Sie aus der Flut von Neuerscheinungen zum Thema Management, die über Sie hereinbricht, die besten Fische heraus? 3.500 Bücher zu Managementthemen erscheinen jährlich, hinzu kommen zahlreiche Fachartikel. Auf 30.000 Fachbücher ist die weltweite Managementbibliothek inzwischen angewachsen.
Jeffrey Pfeffer, Professor für Organizational Behaviour an der Stanford University, gibt keine Top-Twenty-Liste heraus – die wäre sowieso bald überholt –, sondern empfiehlt vielmehr kritisches Lesen. Hier 5 Tipps, um bei Management-Publikationen die Spreu vom Weizen zu trennen.
Hüten Sie sich vor allem, was „neu“ ist.
Wirklich neu ist sehr wenig. Schauen Sie sich die Riege der Nobelpreisträger an. Sie bauen in der Regel auf die Entdeckungen und Schlussfolgerungen ihrer Vorväter auf. Innovationen gelingen, wenn Ideen neu verknüpft oder in neue Anwendungsgebiete transformiert werden. So mixte 1885 der amerikanische Apotheker Dr. John Pemberton aus Koka-Blättern eine Universalmedizin. 1892 erwarb Apotheker Chandler die Rechte an der Rezeptur und gründete die Coca-Cola-Company.
Fazit: Suchen Sie bei der Auswahl von Managementliteratur nicht nach dem „Neuen“, suchen Sie nach dem Richtigen, was Unternehmen vorangebracht hat. Unternehmen, die sich z. B. auf Systeme für Qualitätsmanagement konzentriert und dabei ihr Kerngeschäft vernachlässigt haben, hatten keinen Erfolg. Toyota hingegen hat kontinuierlich die vorhandenen Abläufe und Prozesse optimiert und damit seinen Gewinn gesteigert.
Methode vorhanden?
Anekdoten mögen zwar Zusammenhänge aufhellen, verschleiern sie aber ebenso oft. Lassen Sie sich nicht von einem gefälligen Stil blenden. Hinterfragen Sie immer genau Ursache und Wirkung von Managementmethoden. Eine McKinsey-Studie war laut Professor Pfeffer gespickt mit fesselnden Geschichten, aber die Autoren hielten sich nicht an die Reihenfolge: Sie bewerteten zuerst die Leistung und fanden dann die Methode, die angeblich zum Unternehmenserfolg geführt hatte.
Fazit: Nicht die locker geschriebenen Bücher sind die wichtigen. Muten Sie sich auch mal schwere Kost zu. Was schwer zu erklären ist, birgt bisweilen tiefe Wahrheiten.
Hüten Sie sich vor Halbwahrheiten
Wer nur die halbe Wahrheit sagt, sagt teilweise Richtiges, aber auch teilweise Falsches. Beispiele sind die Forderungen nach finanziellen Leistungsanreizen ebenso wie die Differenzierung zwischen Arbeits- und Privatwelt.
Fazit: Relativieren Sie Ratschläge und übernehmen Sie sie nicht 1:1. Erkennen Sie die Schwachstellen – gut, wenn das Buch sie nicht verschweigt. Um entscheiden zu können, müssen Sie die ganze Geschichte hören.
Selbst ernannte Gurus meiden
Experte kann sich jeder nennen. Bleiben Sie kritisch, wenn ein Autor im Klappentext zum Guru hochstilisiert wird. Hören Sie lieber auf Empfehlungen von Fachkollegen.
Offen für Neues?
Menschen hören lieber gute Nachrichten als schlechte und Menschen überbringen lieber gute Botschaften als schlechte. Und wir hören lieber Menschen zu, die unsere Meinung teilen. Das bedeutet, Autoren, die etwas behaupten, was bisher in unserem Erklärungskontext nicht vorkam, lehnen wir intuitiv ab. Das ist ein Fehler, denn Sie profitieren am meisten durch konstruktive Kritik.
Fazit: Setzen Sie sich mit Ansätzen auseinander, die gegen Ihre bisherige Sicht sprechen. Entweder Sie teilen einige der Ansichten der Gegenseite, oder Sie sammeln Argumente, um künftig Anhänger dieser Methode schachmatt zu setzen.
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Hotelleitung |
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Wenn Sie sich Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung aus dem Dezember 2006 anschauen, werden Sie feststellen, dass es auch im vergangenen Jahr wieder einmal die Energiekosten waren, die am Stärksten gestiegen sind. Je nach Region sind die Tarife für Heizöl, Gas, Wasser und Strom um bis zu 25% nach oben geschnellt. Viele Hoteliers versuchen seit Jahren in allen Bereichen Ihres Betriebes den Verbrauch zu senken, um auf diese Weise die Kosten geringer zu halten. Doch mittlerweile stellen sich immer Hotelinhaber die Frage, wo sie denn überhaupt noch den Energieverbrauch drosseln können, zumal die hohen Tarife kaum noch auf die Zimmerpreise umzulegen sind.
Unterstützung bietet seit einiger Zeit der Hotel- und Gaststättenverband, gemeinsam mit der IHA, durch eine so genannte Energiekampagne an. Mitgliedsbetriebe bekommen hierbei kostenlos die Möglichkeit, sich über Fördermaßnahmen für umweltfreundliche und Energie senkende Umbauten und Erneuerungen zu informieren. Ein Zugriff auf eine Datenbank verschafft hierbei einen Überblick, wie Hoteliers und Gastronomen durch von Bund und Ländern geförderte Programme ihren Energiekostenblock reduzieren können. Im Mittelpunkt stehen hierbei beispielsweise der Einsatz von Blockheizkraftwerken, Solartechnik oder Wärmepumpen.
Häufig ist die Ursache von zu hohen Verbrauchswerten, insbesondere bei der Wärme- und Heißwasserversorgung, eine veralterte oder nicht mehr voll funktionsfähige Technik. Hierfür bietet die DEHOGA-Energiekampagne Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit eines Pumpenchecks zur Überprüfung der Effizienz von Umwälz- und Zirkulationspumpen bei Heizanlagen.
Nicht zuletzt stehen aber auch die viel diskutierten Konditionen der Energiekonzerne im Visier der Berufsverbände. Die hohen Netzgebühren, zu Unrecht weitergegebene Kosten für Lizenzen und die gezielte Blockierung von alternativen Anbietern mit günstigeren Tarifen haben die Glaubwürdigkeit der Energiekonzerne im vergangenen Jahr schwinden lassen. Ob sich der Markt in diesem Jahr weiter öffnet, ist trotz aller Versprechungen der Politik zweifelhaft. Zumindest können Hoteliers im Rahmen der Energiekampagne mittels eines Tarifrechners prüfen, wo in ihrer Region die günstigsten Anbieter für Strom und Gas sind.
Informationen über die Teilnahme der Energiekampagne finden Sie auf www.dehoga.de.
Irgendwann kommt der Tag, da steht wieder einmal einer Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Büro, schaut Sie mit Dackelaugen an und fragt Sie, meist zögerlich und zurückhaltend, nach einer Gehaltserhöhung. Was nun? Argumentieren Sie mit der Standardausrede, dass die Geschäfte momentan so schlecht laufen, dass Gehaltserhöhungen derzeit grundsätzlich ausgeschlossen sind, obwohl der Mitarbeiter genau weiß, dass dies gar nicht der Fall ist? Oder vertrösten Sie ihn erst einmal auf den nächsten Tag, um damit Zeit zum Nachdenken zu gewinnen? Oder erteilen Sie ihm direkt eine Absage mit dem Hinweis, dass Sie über den gültigen Tarifvertrag hinaus keine höheren Löhne und Gehälter zahlen? Schließlich würde bei einer Zusage bald Ihre ganze Belegschaft in Ihrem Büro stehen, um nach einer Gehaltserhöhung zu fragen!
Grundsätzlich sollten Sie bei der Frage einer individuellen Lohn- oder Gehalterhöhung folgende Punkte berücksichtigen:
- Wird der entsprechende Mitarbeiter gemäß seiner Funktion angemessen entlohnt (mindestens nach Tarif)?
- Entspricht sein Lohn/Gehalt dem seiner gleichgestellten Kollegen oder ist er benachteiligt?
- Hat er aufgrund seiner Leistungen eine Lohnerhöhung verdient? Kann er damit weiter motiviert werden?
- Ist eine Lohnerhöhung aus betriebswirtschaftlicher Sicht derzeit möglich?
Erhält der Mitarbeiter bei gleicher Leistung weniger Lohn als seine Kollegen, beispielsweise weil er noch ein Einstiegsgehalt bezieht, sollten Sie seinen Lohn kurzfristig anpassen.
Ob eine Lohnerhöhung aufgrund guter Leistungen gerechtfertigt wäre, mit der Sie auch eine motivierende Wirkung erzielen könnten, können Sie anhand der nachfolgenden Checkliste prüfen:
- Hat der Mitarbeiter seine Aufgaben im Griff?
- Werden vereinbarte Ziele erreicht?
- Stehen sein Arbeitsengagement und seine erzielte Leistung in einem guten Verhältnis?
- Arbeitet der Mitarbeiter zuverlässig und selbstständig?
- Werden Stresssituationen engagiert überwunden?
- Arbeitet der Mitarbeiter kollegial?
- Trägt er zu einem guten Arbeitsklima bei?
- Werden Vertretungen und spontane Einsätze bereitwillig übernommen?
- Lässt der Mitarbeiter erkennen, dass ihm nicht nur der eigene Erfolg, sondern der des gesamten Teams wichtig ist?
- Können Sie sich auch bei Krisen und Engpässen auf ihn verlassen?
- Hat der Mitarbeiter Ideen und Verbesserungsvorschläge in seinem Arbeitsbereich?
- Reagiert er auf Veränderungen positiv?
PraxisTipp: Lesen Sie in der März-Ausgabe von Hotelleitung in der Praxis, wie Sie als Hotelier bis zu € 8.000,- im Jahr an Lohnnebenkosten einsparen können, in dem Sie Lohnerhöhungen durch die Zahlung von Gehaltsextras vergüten.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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In der vergangenen Woche haben wir Ihnen einige Vorteile aufgezeigt, die Ihre Einrichtung durch einen festen Qualitätszirkel hat. Doch lohnt sich die Installation eines festen Qualitätszirkels überhaupt für Ihre Organisation?
Überprüfen Sie dies anhand der folgenden Aussagen:
- In meiner Einrichtung wird der Qualität eine hohe Bedeutung beigemessen.
- Der „Kundenkreis“ meiner Einrichtung legt Wert auf eine hohe und gesicherte Qualität.
- Unser Kostenträger verlangt von uns Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
- Die rechtlichen Anforderungen an unsere Tätigkeiten verändern sich laufend.
- Wir verrichten in unserer Einrichtung immer wiederkehrende Tätigkeiten, die einen gleich bleibende hohen Standard erfordern.
- Wir stehen mit unserer Einrichtung im Wettbewerb zu anderen Anbietern.
Mehr zum Thema Qualitätszirkel finden Sie in Kapitel Q 64 des Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie noch heute ein kostenloses Probeexemplar an.
Innovative Projekte, die sich im Bereich der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen engagieren, können sich noch bis zum 28. Februar 2007 für den Zukunftspreis 2007 bewerben. Der Preis, der bereits zum dritten Mal durch die PwC-Stiftung ausgeschrieben wurde, ist mit 50.000 Euro dotiert.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle gemeinnützigen Trägervereine sowie andere Kultur- und Bildungseinrichtungen, die sich im Rahmen eines bereits laufenden Projekts für die kulturelle Bildung von Kindern- und Jugendlichen einsetzen. Das Projekte sollte zudem noch nicht abgeschlossen sein sowie einen innovativen und modellhaften Charakter aufweisen.
Nähere Informationen zum Zukunftspreis sowie Bewerbungsformulare finden Sie unter www.pwc-stiftung.de. Hier finden Sie auch ausführliche Informationen zu bereist geförderten Projekten und den bisherigen Preisträgern.
Besuchen Sie uns doch mal wieder auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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