Jetzt kostenlos abonnieren!
Nachrichten bekommen Sie überall - Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag. Wir werden Ihnen jede Woche einen Newsletter zusenden, den wir ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt haben. Stellen Sie sich jetzt Ihren ganz persönlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zusammen.
![]()
|
RuFuS 147 - 5 Schritte zur effektiven Selbstmotivation
Liebe Leserin, lieber Leser,
Wenn Sie mehr leisten wollen, setzen Sie da an, wo Sie den größten Einfluss besitzen: bei sich selbst, bei Ihrer intrinsischen Motivation.
1) Schließen Sie einen Vertrag mit sich selbst
Machen Sie sich bewusst, welches Ziel Sie anstreben. Formulieren Sie dieses Ziel schriftlich und unterzeichnen Sie es wie einen Vertrag. Platzieren Sie diesen Vertrag so, dass Sie ihn oft vor Augen haben, damit Sie immer wieder an Ihr Ziel erinnert werden. Der Ort sollte aber zu Ihrem Charakter passen: Extrovertierte Menschen werden den Vertrag eher für jedermann sichtbar aufhängen als introvertierte, die einen dezenteren Platz bevorzugen werden, etwa eine häufig benutzte Schublade.
2) Setzen Sie Prioritäten
Wenn Sie Ihr Ziel konsequent verfolgen wollen, müssen Sie sich frei machen: von Randaktivitäten, dem alltäglichen Papierkrieg und dem nur Dringenden. Wägen Sie deshalb genau ab, welche Aufgaben, Informationen und Fakten für Ihr Ziel wesentlich sind, und konzentrieren Sie sich darauf. Alles andere sollten Sie konsequent delegieren. Lassen Sie sich über den Fortschritt informieren. Sie dürfen aber Ihre Mitarbeiter nicht nur als „Handlanger“ sehen. Mobilisieren Sie vielmehr deren Motivation und Leistungsbereitschaft, indem Sie Ihre Mitarbeiter herausfordern und für Ihr eigenes Ziel begeistern.
3) Neutralisieren Sie Störfaktoren
Trotz Prioritäten und Delegation werden immer wieder unterwartete Dinge Sie dabei stören, Ihr Ziel konsequent zu verfolgen, z. B. kleinere berufliche oder private Krisen, fordernde Kunden. Überlegen Sie genau, wie weit Sie sich hier engagieren müssen. Begrenzen Sie das Risiko, sich zu verzetteln, indem Sie sich selbst immer wieder ermahnen durch einen Appell, der für Sie wichtig ist, z. B.:
- Ich lerne, NEIN zu sagen.
- Ich bin Herr des Telefons, nicht sein Sklave.
4) Überwinden Sie Blockaden durch Affirmation
Unter Affirmationen versteht die Psychologie Aussagen, die einen Zustand beschreiben, bei dem ein Problem überwunden und erledigt ist. Affirmationen beschreiben einen Idealzustand. Wenn Sie beispielsweise mit Arbeit überhäuft werden und nicht mehr wissen, was Sie zuerst erledigen sollen, weil alles wichtig ist, so versuchen Sie es mit folgender Affirmation: „Ich vertraue meiner inneren Urteilskraft und weiß, dass ich unbewusst immer das Wichtigste zuerst erledige.“
Affirmationen verstärken Ihr Selbstvertrauen, geben Ihnen Ruhe und Abstand, so dass Sie klarer nach vorn blicken können.
5) Erfrischen Sie Körper und Geist
Anhaltende Höchstleistung macht krank. Sie fühlen sich ausgebrannt. In diesem Zustand helfen weder Verträge mit sich selbst noch Motivationskarten. Ruhe und Entspannung sind unerlässlich, um Geist und Körper zu regenerieren. Machen Sie Urlaub und genießen Sie ihn. Nehmen Sie keine Arbeit mit. Wenn Sie wieder erfrischt zur Arbeit zurückgekehrt sind, bemühen Sie sich täglich um Entspannung. Suchen Sie aus der Vielfalt der Entspannungstechniken die heraus, die zu Ihnen passt. Es muss nicht unbedingt autogenes Training oder Yoga sein. Wenn Sie sich beim Golfspielen, auf Spaziergängen oder beim Kochen delikater Menüs ebenso gut entspannen können, dann tun Sie es.
Eine dazu passende Checkliste sowie viele weitere Anregungen und Listen zum Thema Motivation finden Sie in unserem Check – für mehr Informationen klicken Sie hier!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern
Sichern Sie Ihre finanziellen Aufwendungen für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
Auszahlung von Überstunden – Bei Zweifeln muss Mitarbeiter Anspruch beweisen
So knüpfen Sie erfolgreich Ihr Netz für den beruflichen Erfolg
Sturmwarnung: Mail-Flut im PC
Konjunkturumfrage: Höhere Zimmerpreise, aber kaum Investitionen!
So machen Sie Ihren Betrieb fit für die nächste Steuerprüfung!
Gehen Sie bewusst mit Ihren Zeit- und Kraftreserven um
Weiterbildung zur politischen Selbstvertretung behinderter Menschen
|
|
Recht |
|
Die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und der Personalentwicklung. Nur mit kontinuierlicher Weiterbildung können Ihre Mitarbeiter qualitativ hochwertige Arbeit leisten und nur so können Sie sicherstellen, auch für anspruchsvolle Aufgaben qualifiziertes Personal bereitstehen zu haben.
Allerdings kosten Lehrgänge nicht nur Geld, sondern auch Zeit, während der die Mitarbeiter freigestellt werden müssen und nicht für ihre sonstigen dienstlichen Aufgaben bereitstehen. Häufig wird während der Freistellung eine Ersatzkraft beschäftigt werden müssen, die wiederum Geld kostet.
Die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen stellt daher eine Kostenlast für Ihr Unternehmen dar; sie ist aber zugleich eine Investition in die personellen Ressourcen Ihres Unternehmens. Wie bei allen Investitionen sollten Sie daher auch hier darauf achten, dass sich Ihre Investition lohnt.
Die Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich in erster Linie für Ihr Unternehmen rechnen. Vor allem müssen Sie der Situation vorbeugen, dass ein Mitarbeiter auf Ihre Kosten eine Weiterbildung absolviert, dann aber Ihren Betrieb verlässt und zur Konkurrenz wechselt, ohne dass Ihre Aufwendungen für die Weiterbildung ersetzt werden.
Damit dies funktioniert, müssen Sie einige rechtliche Aspekte beachten:
- Fixieren Sie eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung mit Ihrem Mitarbeiter
- Halten Sie die möglichen Umstände des Ausscheidens des Mitarbeiters schriftlich fest.
- Halten Sie den Umfang Ihrer Ersatzansprüche vertraglich fest.
- Vereinbaren Sie eine Karenzzeit, nach deren Ablauf die Rückzahlungsansprüche erledigt sind.
Immer wieder kommt es vor, dass Ihre Mitarbeiter Überstunden machen, um anfallende Arbeiten zu erledigen. Dabei müssen die Überstunden nicht zwingend angeordnet werden. Ausreichend ist es, dass die angefallenen Überstunden zur Erledigung der geschuldeten Leistung zwingend notwendig waren.
Sind die angefallenen Überstunden nicht durch Freizeitausgleich abzubauen, so kann Ihr Mitarbeiter die Auszahlung der Überstunden fordern. Haben Sie als Vorgesetzter Zweifel an den Überstunden eines Mitarbeiters, muss dieser seinen Anspruch beweisen, indem er folgendes darlegt:
- dass die Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus geleistet wurden.
- dass die zusätzlichen Arbeitsstunden angeordnet oder
- betriebsnotwendig waren und
- durch die unmittelbare Leitung billigend in Kauf genommen wurden.
LAG Köln, Urteil v. 30.07.2003, Az.: 8(3) Sa 220/3
Überstunden sind ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor für Ihre Einrichtung. Halten Sie daher diese Kosten von Anfang an im Blick. Hier ein paar Tipps, wie Sie Überstunden Ihrer Mitarbeiter in den Griff bekommen:
- Weisen Sie die Bereichsleitungen an, ständig den Stand der Überstunden zu prüfen. Mitarbeiter, die Überstunden abbauen müssen, sollen bei Leerlauf den Arbeitstag früher beenden.
- Treffen Sie eine Regelung, dass entstandene Überstunden unmittelbar in der Woche, in der sie entstanden sind, durch Freizeitausgleich abgebaut werden müssen.
- Regeln Sie über eine Dienstanweisung, dass Überstunden, die monatlich 40 Stunden überschreiten, gestrichen werden.
| Anzeige | |
|
|
|
Mitarbeiterführung und -motivation |
|
Netzwerke aufzubauen ist Arbeit, aber sie lohnt sich. Investieren Sie Zeit in die Beziehungspflege, ob bei der Arbeit oder im privaten Umfeld. Aber erwarten Sie nicht zu schnelle Erfolge. Irgendwann wird sich ein Kontakt als nützlich erweisen.
Bis dahin achten Sie darauf, dass Geben und Nehmen im Gleichgewicht bleiben. Wichtig ist auch, dass Sie als Führungskraft Ihre Mitarbeiter in Ihr persönliches Netzwerk einführen, um die geknüpften Kontakte vielfältiger zu nutzen. Wie Sie zum guten Netzwerker werden, erfahren Sie mit Hilfe dieser Checkliste:
- Nehmen Sie das Thema Beziehungsmanagement ernst und räumen Sie ihm auch im Alltag einen festen Platz ein.
- Trainieren Sie die Eigenschaften eines guten Networkers.
- Halten Sie sich an die Devise „Geben und Nehmen“.
- Verabschieden Sie sich vom Konkurrenzdenken.
- Verzichten Sie auf Empfehlungsmarketing und Vetternwirtschaft.
- Bestimmen Sie konkrete und realistische Ziele, die Sie mit Ihrer Netzwerkarbeit verfolgen möchten.
- Erweitern Sie gezielt und geduldig Ihr Basis-Netzwerk.
- Arbeiten Sie kontinuierlich an einem positiven und vertrauenswürdigen Image.
- Nutzen Sie das informelle Netzwerk am Arbeitsplatz.
- Binden Sie Ihre Mitarbeiter in Ihr Netzwerk mit ein.
Wie oft leeren Sie Ihren elektronischen Briefkasten? 1-mal am Tag? Stürmt Ihnen dann eine Flut ungelesener Mails entgegen, die Sie mühsam in wichtige und unwichtige trennen, beantworten und ablegen müssen? Fast 2 Millionen Stunden pro Tag benötigen Mitarbeiter in deutschen Unternehmen, um ältere Mails wiederzufinden, so fand der ITDienstleister SER Solution Deutschland heraus. Zeit, die Sie nutzbringender in Ihre Projekte investieren könnten.
Brief per Mausklick
Die Möglichkeit, meist kurze Nachrichten in Windeseile an einen gigantischen Verteiler zu verschicken, verführt dazu, auch Belangloses durch die firmeninternen oder externen Computernetze zu schicken. Ein lustiger Bildschirmschoner, eine Grußkarte oder schlicht der aktuelle Menüplan der Kantine, via E-Mail verschickt, blockieren die Datenleitungen und rauben vor allem Mitarbeitern wichtige Arbeitszeit, die sie für das Schreiben und Lesen solcher E-Mails verwenden. Deshalb sind einige Unternehmen dazu übergegangen, den E-Mail-Verkehr einzuschränken beziehungsweise neu zu regeln. Haben Sie noch keinen Mail-Knigge in Ihrer Firma verabschiedet, können Sie sich an folgenden Punkten orientierten:
1. Kleine Verteiler:
Schützen Sie Ihre Kollegen vor unnötigem Mail-Ballast. Adressieren Sie Ihre Mails sorgfältig. Nur derjenige gehört in die Empfängerzeile, der auf die Mail reagieren soll. Je weniger Namen dort stehen, umso besser. Möchten Sie Vorgesetzte oder Kollegen in Kenntnis setzen, dann genügt es, diese in der CC-Zeile aufzuführen. Denken Sie aber auch hier daran: Weniger ist mehr. Maximal 5 Personen sollten hier erscheinen.
2. Formatvorlagen nutzen:
Erleichtern Sie die Zuordnung und Archivierung von E-Mails, indem Sie unterschiedliche Formate verwenden. So sollten beispielsweise Terminankündigungen, Protokolle, Statusberichte schon an ihrer Form eindeutig zu erkennen sein.
3. Alternativen zur E-Mail:
Nicht immer ist die Mail das Mittel der Wahl. Ein Gespräch unter Kollegen führt oft schneller zum Ergebnis, als eine E-Mail 2-, 3-mal hin und herzuschicken. Auch haben Mitteilungen an alle nichts auf dem Postweg verloren. Heften Sie stattdessen Ihre Nachricht ans Schwarze Brett – sei es im Abteilungsflur oder im Intranet.
4. Transparente Ablage:
Ebenso wichtig wie die schnelle Beantwortung der an Sie adressierten Mails ist die Ablage nach Kriterien, die Sie später nachvollziehen können. So empfiehlt es sich, zu größeren Projekten eigene Ablageordner im Mailsystem anzulegen. Entscheiden Sie auch, ob Sie die Mail oder nur die Anlage weiter benötigen. Diese können Sie dann bequem im Projektordner auf Ihrer Festplatte ablegen.
Schränken Sie Ihre Beschäftigung mit E-Mails ein. Es stört Ihren Arbeitsablauf, wenn Sie sich jede neue Mail auf dem PC anzeigen lassen. Reservieren Sie sich stattdessen morgens oder nach dem Mittagessen eine 1/2 bis 1 Stunde, um Ihre Mails abzuarbeiten.
Mehr zum Thema Zeitmanagement finden Sie in der größten deutschen Online-Bibliothek für Führungskräfte! Testen Sie sie für 4 Wochen – einfach hier klicken!
| Anzeige | |
|
|
|
Hotelleitung |
|
Die Geschäftslage der Unternehmen im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe hat sich in der Sommer- und Herbstsaison 2006 gefestigt. Dies geht aus den aktuellen Konjunkturumfragen der Regionalstellen der Industrie- und Handelskammern hervor, die Ende Dezember veröffentlicht wurden. Nach dem in den vergangenen Jahren insbesondere kleine und mittelständische Hotels im 3- und 4-Sterne-Segment über sinkende Umsätze und Erträge, sowie über fallende Zimmerraten klagten, zeigt sich das Bild nun wesentlich positiver. Im Durchschnitt konnten mehr als zwei Drittel aller befragten Betriebe die Geschäftslage in der Zeit von Juli bis November 2006 als befriedigend bis gut bezeichnen. Mehr als ein Drittel der Betriebe erwirtschafteten demnach höhere Umsätze. Über gestiegene Gästezahlen freuten sich sogar mehr als 50% der Hotels. Lediglich gut 10% beklagten auch weiterhin gesunkene Umsätze und weniger Ankünfte.
Den Ausblick auf das gerade begonnene Geschäftsjahr sehen die meisten Betriebe unterm Strich leicht optimistisch. Knapp ein Drittel der befragten Hoteliers gehen von einer weiteren Geschäftsbelebung aus. Immerhin ein Viertel rechnet mit einem Rückgang. Als Grund dafür steht vor allem die erhöhte Mehrwertsteuer und ein dadurch verändertes Nachfrageverhalten der Gäste. Die Mehrwertsteuer ist neben den hohen Energiekosten auch die Ursache dafür, dass nahezu jeder zweite Hotelbetrieb zum Jahresbeginn die Zimmerpreise erhöht hat.
Die Investitionspläne im Hotel- und Gaststättengewerbe sind für das laufende Jahr eher verhalten. In der Hotellerie plant nur etwa jedes fünfte Unternehmen mit einer Investitionszunahme. Fast ebenso viele Betriebe werden weniger als im Vorjahr investieren. Die Ursache hierfür ist Ausdruck der Unsicherheit über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr. Denn trotz einer überwiegend positiven Grundstimmung ist angesichts der höheren Mehrwertsteuer und weiter steigenden Kosten das Konsumverhalten der Verbraucher nur schwer kalkulierbar. Die Berufsverbände DEHOGA und IHA weisen schon seit Jahren darauf hin, dass immer mehr Hotelbetriebe mittel- bis langfristig in ihrer Existenz gefährdet sind, weil sie gar nicht oder nur unzureichend investieren. Entweder verfügen die Betriebe aufgrund der schwierigen Geschäftslage der vergangenen Jahre über zu wenige Rücklagen oder sie scheuen zusätzliche Belastungen durch Darlehen, weil sie künftige konjunkturelle Entwicklungen zu schlecht einschätzen können.
Besuchen Sie doch mal wieder unsere Webseite: www.hotelleitung.org
Wenn Sie mit Ihrem Hotel einen Umsatz von mehr als 630.000,- € oder einen steuerlichen Gewinn von mindestens 51.000,- € jährlich machen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Finanzamt alle 10 Jahre zwecks einer Steuerprüfung besucht werden. In der Regel bekommen Sie dann mindestens 2 Wochen vor dem Prüftermin eine schriftliche Prüfungsanordnung, in der der Termin genau bestätigt und der Umfang der Prüfung erklärt wird. Ab jetzt tickt die Uhr, denn wenn Sie sich jetzt optimal auf den Prüftermin vorbereiten, kann dies einen entscheidenden Einfluss auf den Ablauf und somit auch auf das Ergebnis der Prüfung haben.
Tipp 1: Steuerberater einbeziehen
Informieren Sie unmittelbar Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über den Prüftermin. Auch wenn damit zusätzliche Kosten verbunden sind, sollte dieser während der Prüfung anwesend sein, da er oftmals aus steuerlicher Sicht besser Auskunft geben kann, als Sie selbst. Ebenfalls sinnvoll ist ein Vorbereitungsgespräch, bei dem Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen, welche Unterlagen Sie genau bereitstellen müssen und wie Sie sich bei bestimmten Fragen verhalten.
Tipp 2: Widerspruch, Einspruch oder Terminverschiebung prüfen
Natürlich können Sie gegen die Prüfungsanordnung direkt schriftlich Einspruch oder Widerspruch einlegen, wenn es dafür stichhaltige und plausible Gründe gibt. Auch eine Terminverschiebung können Sie direkt beantragen, wenn Sie beispielsweise erkrankt sind oder Ihr Steuerberater aus einem wichtigen Grund nicht anwesend sein kann. Doch Vorsicht, durch Einsprüche oder Terminverschiebungen können Sie auch den Eindruck erwecken, Sie wollten etwas verschleiern. Die Folge könnten intensivere Prüfungen oder eine steigende Anzahl von Außenprüfungen sein.
Tipp 3: Unterlagen vorbereiten
Der zu prüfende Zeitraum ist in der Prüfungsanordnung definiert. Meist werden die letzten 3 Jahre geprüft. Sinnvoll ist es, dem Prüfer einen separaten Raum zur Verfügung zu stellen. Richten Sie ihm einen „Schreibtisch“ mit einem Grundbedarf an Büromaterial, Telefon- und Internetanschluss her. Stellen Sie in diesem Raum alle notwendigen Buchhaltungsunterlagen, übersichtlich und nach Monaten und Jahren sortiert bereit, sodass der Prüfer gar nicht erst nach Vorgängen suchen muss. Sehen Sie den Prüfer nicht als Ihren Feind an. Schaffen Sie ihm gute Arbeitsbedingungen und seinen Sie kooperativ. Bedenken Sie, dass der Prüfer nach § 199 der Abgabenordnung zu Ihren gunsten, wie auch zu Ihren ungunsten prüfen muss.
Tipp 4: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) prüfen
Natürlich können Sie innerhalb von 2 Wochen nicht nachholen, was Sie möglicherweise in Jahren versäumt haben. Nach den GoB muss der Prüfer in die Lage versetzt werden, sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick und verständlichen Einblick in Ihre Buchhaltung zu verschaffen. Dies können Sie auch dadurch erreichen, in dem Sie vorab prüfen, dass die Unterlagen vollständig und lesbar sind. Finden Sich beispielsweise Belege oder Rechnungen, die nicht mehr lesbar sind, können Sie diese über ihr System nachträglich ausdrucken.
Tipp 5: Elektronische Datenspeicher und Programme bereithalten
Berücksichtigen Sie, dass der Prüfer möglicherweise auch auf elektronische Daten zugreifen will. Dazu müssen Sie alle Datenspeicher und Programme, auf denen Rechnungen und Belege produziert werden können, bereithalten. Hierzu zählen alte Festplatten ebenso, wie auch Disketten und andere Speichermedien. Auch e-Mail-Programme wurden schon von Prüfern zur Einsicht verlangt. Selbst alte Daten, die aufgrund von Software-Updates auf aktuellen Programmen nicht mehr abrufbar sind, müssen Sie dem Prüfer zugänglich machen, in dem Sie alte Soft- und Hardware aufbewahren.
Mehr zum Thema Finanzen für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
| Anzeige | |
|
|
|
Sozialmanagement / Nonprofit |
|
Als Führungskraft sind Sie verpflichtet, Ihre Aufgaben qualitativ hochwertig zu erfüllen. Diese Verpflichtung können Sie langfristig nur erfüllen, wenn Sie Ihre Aufgaben und Tätigkeitsbereiche genau auswählen. Grenzen Sie Ihre Leistungsbereitschaft daher ganz bewusst ein. Wenn Sie jede neue Aufgabe selbst erledigen wollen, geraten Sie in einen verzwickten Kreislauf: Ihre Zeit wird knapper und Sie müssen alle noch anstehenden Aufgaben schneller erledigen.
Hier ein paar Tipps, wie Sie bewusst mit Ihren Zeit- und Kraftreserven umgehen:
- Wählen Sie wichtige Aufgaben und Tätigkeiten, die unmittelbar mit Ihrer Leitungsfunktion verbunden sind, ganz gezielt aus. Planen Sie genügend Zeit für wichtige Aufgaben und Projekte ein, damit Sie diese qualitativ hochwertig erledigen können.
- Versuchen Sie mit den Grundsatz „Weniger ist mehr“ an Ihre Arbeit heranzugehen. Besinnen Sie sich dabei auf solche Aufgaben, die für Ihre Leitungsfunktion wichtig sind, wie etwa Personalgespräche mit Mitarbeitern zum Zwecke von Zielvereinbarungen und Feedback oder der Bearbeitung von Beschwerden, die an Sie als Vorgesetzten gerichtet sind.
- Versuchen Sie, sich Freiräume zu schaffen, in denen Sie Leitungsaufgaben erledigen können. Dies schaffen Sie nur, wenn es Ihnen gelingt, Störungen in dieser Zeit weitestgehend auszuschalten. Vereinbaren Sie etwa mit Ihren Mitarbeitern ein Zeichen, damit diese erkennen können, wann Sie nicht gestört werden wollen. Erledigen Sie wichtige Arbeiten in Ihren Hochphasen, die Zeiten nach dem Mittagessen oder kurz vor Dienstschluss sind nicht geeignet.
Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter bietet vom 1. Februar 2007 bis 30. April 2008 für behinderte Menschen einen neuen E-Learning-Weiterbildungskurs zur politischen Selbstvertretung behinderter Menschen an.
Die Weiterbildung richtet sich vor allem an behinderte und chronisch kranke Menschen, die in der Behindertenpolitik tätig sind oder Öffentlichkeitsarbeit machen möchten. Die Kosten für die Weiterbildung, die durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird, belaufen sich auf insgesamt 600 Euro. Darin enthalten sind Trainergebühren sowie die Übernachtung und Verpflegung für ein Seminarwochenende.
Ausführliche Informationen zur Weiterbildung finden Sie unter www.bifos-ok.de. Bewerbungen können direkt per E-Mail an Ottmar Miles-Paul, E-Mail ottmar.miles-paul@bifos.de, gerichtet werden.
Übrigens: Mehr Tipps und Informationen zum Thema Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit finden Sie auf unserer Internetseite: www.nonprofit.de!
| Anzeige | |
|
| Info |
|



"Konflikte lösen - Energie freisetzen"