Jetzt kostenlos abonnieren!

Führungswissen für Vorgesetzte

Nachrichten bekommen Sie überall - Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag. Wir werden Ihnen jede Woche einen Newsletter zusenden, den wir ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt haben. Stellen Sie sich jetzt Ihren ganz persönlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zusammen.

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:
RuFuS Newsletter
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.

RuFuS 146 - Europass macht Auslandsqualifikationen vergleichbar


Liebe Leserin, lieber Leser,

Unternehmen können ab sofort mit dem neuen Europass im Ausland erworbene Qualifikationen von Bewerbern beurteilen. Das meldet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.

Die wichtigsten Vorteile: Auslandstätigkeiten von Bewerbern werden nach einem standardisierten Muster aufgeführt. Gleichzeitig macht der Pass auch Arbeits- und Bildungsaufenthalte von Beschäftigten in Europa vergleichbar. So werden beispielsweise europaweit sehr unterschiedliche Arbeitszeugnisse durch ein einheitliches Kompetenzprofil ergänzt.

Der Europass ist eine Mappe, in die 5 Elemente eingelegt werden können. Dazu gehören das Standardmuster eines europäischen Lebenslaufs und eine Übersicht, in die der Bewerber oder Beschäftigte seine Fremdsprachenkenntnisse präzise eintragen kann. Außerdem erklärt das Diplom den Universitätsabschluss sowie das Hochschulwesen des jeweiligen Landes.

Das 5.Element des Europasses ist die so genannte Zeugniserläuterung. Diese liefert eine Kurzbeschreibung der durch den Abschluss erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie zum Bildungsgang, auf dem dieser erreicht werden kann. Zudem gibt sie Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die dieser Abschluss qualifiziert, sowie zur Bewertungsskala der Benotung.

Die Industrie- und Handelskammern beraten Unternehmen und Beschäftigte zum Europass. Sie verschicken auf Anfrage die kostenlose Mappe an Betriebe und Interessenten. Nähere Informationen finden Sie unter www.europass-info.de/de/start.asp.

Aus dem Praxishandbuch für technische Führungskräfte!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern

Formulieren Sie Ihre Stellenausschreibungen rechtssicher
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorheriges Präventionsverfahren

Schlauer als der Chef – was tun?
Fit durch Schlaf

Regionalpost – 40% weniger Portokosten!
Durch Erfolgsbeteiligungen motivieren Sie Ihre Führungskräfte und binden Sie an Ihren Betrieb

Stehen Sie unter Zeitnot und Leistungsdruck? Machen Sie den Test!
Spenden Sie Ihr Alt-Handy für einen guten Zweck

Recht

Formulieren Sie Ihre Stellenausschreibungen rechtssicher

Als Führungskraft gehört es zu Ihren Aufgaben, Personal für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung auszuwählen. Eine qualifizierte Personalsuche beginnt mit der richtigen Stellenausschreibung. Achten Sie hier insbesondere darauf, dass Ihre Stellenausschreibungen in rechtlicher Hinsicht einwandfrei formuliert sind. Sonst könnten Schadensersatzklagen von abgelehnten Bewerbern auf Sie zukommen.

Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie bei Stellenausschreibungen sowie anschließenden Vorstellungsgesprächen beachten sollten:
  • Sie haben für die freie Stelle die geschlechtsneutrale Formulierung w/m gewählt.
  • Sie haben beide Geschlechter angesprochen.
  • Sie haben in der Berufsbezeichnung die männliche und weibliche Form verwendet oder Überbegriffe gewählt.
  • Sie haben auf eine geschlechtsspezifische Ausschreibung zurückgegriffen, wenn Sie beweisen und begründen können, dass das favorisierte Geschlecht nötig ist.
  • Sie haben keine Altersbegrenzung in Ihrer Stellenbeschreibung verwendet.
  • Sie haben genau formuliert, welche Anforderungen Sie mit der Stellenbesetzung verknüpfen.
  • Sie haben das Vorstellungsgespräch nicht allein geführt.
  • Sie haben nach dem Vorstellungsgespräch schriftliche Notizen über mögliche Ablehnungsgründe festgehalten.
  • Sie bewahren diese Notizen einige Zeit (etwa 1 Jahr) auf.
Aus: Kindergarten & Hort aktuell, dem Fachmagazin für Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorheriges Präventionsverfahren

Die Einhaltung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten. Steht die Pflichtverletzung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung und verspricht das Verfahren von vornherein keinen Erfolg, so braucht es nicht durchgeführt zu werden. Kann dagegen das Präventionsverfahren im Arbeitsverhältnis des Schwerbehinderten auftretende Schwierigkeiten beseitigen, so kann die Unterlassung des Verfahrens zu Lasten des Arbeitgebers bei der Bewertung des Kündigungsgrundes Berücksichtigung finden.

Im konkreten Fall war dem mit einem Grad von 70 schwerbehinderten Kläger ordentlich gekündigt worden, weil er sich an mehreren Tagen hintereinander jeweils ca. 2 Stunden vor Ende der bezahlten Arbeitszeit von der Arbeitsstelle entfernt hatte. Der Kläger berief sich u.a. darauf, die Kündigung sei unwirksam, weil die Beklagte das in § 84 Abs. 1 SGB IX vorgeschriebene Präventionsverfahren versäumt habe.

Die Klage blieb - wie schon vor dem Landesarbeitsgericht - auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts musste ein Präventionsverfahren hier angesichts der Schwere der vom Landesarbeitsgericht festgestellten Pflichtverletzungen nicht durchgeführt werden. Zwar ist, nach § 84 Abs. 1 SGB IX, der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten gehalten, ein im Gesetz näher ausgestaltetes Präventionsverfahren durchführen. Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, ohne zuvor dieses Präventionsverfahren durchlaufen zu haben, so führt dies für sich genommen aber nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die Einhaltung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten. Die Nichtdurchführung des Präventionsverfahrens kann allenfalls im Rahmen der Bewertung des Kündigungsgrundes zu Lasten des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Das gilt aber nur, wenn das Präventionsverfahren geeignet gewesen wäre, die aufgetretenen Schwierigkeiten zu beseitigen. Was dann nicht der Fall, wenn die Pflichtverletzungen in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen und die Durchführung eines Präventionsverfahrens von vornherein nicht erfolgversprechend war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Dezember 2006. Az.: 2 AZR 182/06

Besuchen Sie uns doch mal wieder auf unserer Webseite:  www.vorgesetzter.de.
Anzeige
Wo Sie als Betriebsleiter punkten können:
So führen Sie ein
erfolgreichen Kostenmanagement


Die Devise „Kosten sparen“ gilt heute in jedem Betrieb. Der Unterschied: Manche Betriebsleiter können es besser als andere. Was macht nun ein erfolgreiches Kostenmanagement aus?

Für den Informationsdienst „Betriebsleitung aktuell“ ist ein Betriebsleiter dann besonders erfolgreich, wenn es ihm gelingt:
  • Die Einkaufskosten spürbar und dauerhaft zu senken
  • Preiserhöhungen von Lieferanten abwehren
  • Den Wettbewerbsdruck auf Lieferanten erhöhen
  • Instrumente zur Erkennung von Kosteneinsparpotenzialen entwickeln
  • Die Stückkosten zu senken
Mehr dazu erfahren Sie in „Betriebsleitung aktuell“.
Fordern Sie jetzt ein kostenloses Ansichtsexemplar an!





Zum Seitenanfang

Mitarbeiterführung und -motivation

Schlauer als der Chef – was tun?

Zu schlau für diese Welt? Hochintelligente und sehr gut qualifizierte Führungskräfte haben es oft im Berufsalltag schwer mit ihrem direkten Vorgesetzten. Nämlich dann, wenn dieser merkt, dass der Junior, den er soeben eingestellt hat, ihm selbst um Meilenlängen voraus ist. Die Konkurrenz im eigenen Team fürchten viele Chefs so sehr, dass sie versuchen, den talentierten Mitarbeiter mit weniger interessanten und prestigeträchtigen Projekten abzuspeisen. Nicht die ideale Taktik. Souveräne Chefs haben mit schlauen Köpfen in ihrem Team keine Probleme, sondern nutzen die Stärken für den Erfolg der Abteilung aus. Wenn Sie aber an einen Boss geraten, der Angst vor möglicher Konkurrenz hat, sollten Sie folgende Punkte beachten:
  • Machen Sie niemals abfällige Bemerkungen über Intelligenz und Kompetenz Ihres Vorgesetzten.
  • Machen Sie sich gegenüber Ihrem Chef nützlich.
  • Teilen Sie mit ihm Lob für gute Arbeit, z. B. eine gelungene Präsentation, bei der Sie ihm den allgemeinen Teil überlassen, während Sie selbst den spezialisierten Teil übernehmen.
  • Erkennen Sie Leistungen Ihres Chefs an und zeigen Sie es ihm. 
  • Achten Sie auf Ihre Wortwahl und vermeiden Sie eine zu „abgehobene“ Sprache.
Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, aber immer noch das Gefühl haben, von Ihrem eigenen Chef „ausgebremst“ zu werden, bleibt Ihnen nichts anderes zu tun, als sich nach einem schlaueren Chef umzusehen, der Ihre Talente und Fähigkeiten zum Wohl des Unternehmens einzusetzen weiß.

Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren - klicken Sie hier für Ihren 4-Wochen-Test ohne Risiko!
Fit durch Schlaf

Jeder 3. Erwachsene schläft nachts nicht durch. Ausreichend intensive Nachtruhe ist jedoch für die Leistungsfähigkeit im Beruf unabdingbar. Folgende Tipps helfen, abends besser abzuschalten. Probieren Sie es mal aus:
  • Beginnen Sie eine halbe Stunde vor Arbeitsende mit dem Ausstieg aus der Arbeit. Räumen Sie Ihren Schreibtisch auf, machen Sie einen Tagesplan für den nächsten Tag, rufen Sie zu Hause an und sortieren Sie Ihre Unterlagen.
  • Versuchen Sie, nach dem Job auf andere Gedanken zu kommen: Treiben Sie Sport, beschäftigen Sie sich mit Ihrer Familie, frönen Sie Ihrem Hobby oder gehen Sie ins Kino.
  • Nehmen Sie abends einen leichten Imbiss zu sich.
  • Trinken Sie nicht mehr als ein Glas Wein oder eine Flasche Bier, keine harten Spirituosen. 
  • Machen Sie Yoga, autogenes Training oder progressive Muskelentspannung, um sich zu entspannen.
  • Sprechen Sie mit vertrauten Menschen über Ihre Gefühle und Ängste.
  • Lesen Sie vor dem Einschlafen ein unterhaltsames Buch.
Wie Sie In nur 6 Etappen Ihre Mitarbeiter (und sich selbst!) Schritt für Schritt zu Spitzenleistungen führen? Mit unserem Selbstlernkurs „Führen intensiv“! Klicken Sie hier für Ihr 30tägiges Probestudium!
Anzeige
"Konflikte lösen - Energie freisetzen"

Endlich Schluss mit den schlimmsten Zeit- und Effizienzräubern am Arbeitsplatz: Konflikte durch Neid, Missgunst, Mobbing ...

Jetzt zum 1,5 tägigen Seminar anmelden

Unser Versprechen:
Nach nur 1,5 Tagen Training und Coaching beginnt für Sie und Ihre Mitarbeiter eine ganz neue Zeit der Offenheit, des Vertrauens und der erfolgreichen Zusammenarbeit an gemeinsamen Zielen.

Sie erreichen Ihr Arbeitsziel in einer kleinen Gruppe (max. 12 Personen). Sie lernen und üben an konkreten Beispielen.

So wird das Ergebnis des Seminars aussehen:
  • Synergie-Effekte führen zu ungeahnten Erfolgserlebnissen bei allen Beteiligten
  • Sie vermitteln Ihren Mitarbeitern den Wert von Fairness und Lösungsorientierung 
  • Auch alte und "unlösbare" Konflikte klären Sie endlich ein für alle Mal 
  • Einfache Maßnahmen garantieren nachhaltige Konfliktprävention und verhindern versteckte Aggressionen
Mit diesem Seminar wird 2007 zum entscheidenden Wendepunkt Ihres gesamten Berufslebens.
Seminar-Termin: Donnerstag 8.3.2007, 14 Uhr bis Freitag 9.3.2007 17.30 Uhr
Seminar-Ort: Köln, Hotel Maternushaus, www.maternushaus.de




Zum Seitenanfang

Hotelleitung

Regionalpost – 40% weniger Portokosten!

Wurden Ihnen auch schon einmal Briefe früh morgens mit der Tageszeitung oder um 18.00 Uhr abends zugestellt? Wenn es sich dabei nicht gerade um eine Expresssendung gehandelt hat, könnte die Ursache darin liegen, dass einige Ihrer Absender mit einer so genannten Regionalpost-Zustellung zusammenarbeiten. Immer mehr Behörden und Unternehmen, die einen hohen Anteil an Regionalpost haben, beauftragen statt der Deutschen Post AG private Zusteller. Und das aus gutem Grund, denn diese arbeiten oft effektiver und bieten ihren Kunden in der Regel deutlich niedrigere Portogebühren an. Sie nennen sich Postino, Arrivo oder Prosa Direkt Post und sind bundesweit kaum bekannt. Doch in fast jeder Region gibt es mittlerweile private Regionalpost-Zusteller, die in ihrem Zustellbereich, der nach Postleitzahlen festgelegt ist, Aufträge von Firmenkunden entgegennehmen dürfen. Die Zustellung von Privatpost ist bis zum Fall des Postmonopols am 31.12.2007 für sie noch tabu.

Auch für Hotels sind die Regio-Zusteller interessant, insbesondere dann, wenn regelmäßig Rechnungen, Angebote oder Mailings an lokale Firmen- oder Privatkunden verschickt werden. Nicht selten können hierbei bis zu 40% der üblichen Portokosten eingespart werden, denn die privaten Zusteller bieten zum Teil vollkommen andere Preismodelle als die Deutsche Post AG an. So bieten einige Regio-Zusteller statt eines gewichtabhängigen Portos, wie bei der Deutschen Post, eine Gebühr an, die von der Größe des Briefes abhängt. Dies hat den Vorteil, dass einer Rechnung zusätzlich Werbeflyer oder Prospekte beigelegt werden können, ohne dass sich dadurch das Porto erhöht. Verschickt beispielsweise ein Hotel in Mainz einen 30g schweren Brief an einen Kunden in der Region, zahlt es bei der bundesweit operierenden Post derzeit 90 Cent. Der Regional-Zusteller Postino berechnet für denselben Brief gerade einmal 51 Cent. Bei Geschäftsbriefen im B-4-Format kann die Ersparnis sogar bis zu 1,- € betragen.

Doch nicht nur die Gebühren sprechen für die Regional-Zusteller. Auch der Service übertrifft in vielen Bereichen den der Monopolpost. So werden die Briefe beim Absender zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und innerhalb eines Tages dem Empfänger zugestellt. Vorfrankierte Umschläge, auf Wunsch mit kostenpflichtigem individuellem Firmenaufdruck, ersparen den Empfangsmitarbeitern das oft lästige Wiegen und Frankieren. Stattdessen versenden die Privat-Zusteller übersichtliche Monatsrechnungen. Im Vergleich zur Deutschen Post entsteht dem Kunden dadurch der Vorteil, dass er nicht vorab für die Leistung bezahlt. Bei Reklamationen kann somit der Kunde auch über eine Gutschrift zufrieden gestellt werden.

Da die Regio-Zusteller ihre Dienste nicht von Mindestmengen abhängig machen, bieten sie ihre Dienste auch bei kleineren Mengen und bei nicht regelmäßiger Beauftragung an. Selbst wenn ein Hotel nicht mehr als 10% Regionalpost verschickt, macht sich die jährliche Portoersparnis bereits bemerkbar. Ein noch größeres Sparpotential dürfte es dann ab Januar 2008 geben, wenn das Postmonopol endgültig endet und bundesweit Wettbewerb entsteht.

Weitere Einspar-Tipps finden Sie in Hotelleitung in der Praxis!
Durch Erfolgsbeteiligungen motivieren Sie Ihre Führungskräfte und binden Sie an Ihren Betrieb

Viele Hotelbetriebe leiden an einer zu großen Personalfluktuation. Spielt sich diese dann auch noch im Führungskräftebereich ab, kann es schnell zu Qualitätsschwankungen und steigenden Personalkosten kommen. Denn die Akquisition von neuen Führungskräften kostet Geld und Zeit. Ein guter Weg, um Führungskräfte an Ihren Betrieb langfristig zu binden und dabei zu motivieren, sind erfolgs- und leistungsabhängige Gehaltsmodelle. Ehrgeizige Mitarbeiter können hierbei regelmäßig ihr Gehalt steigern und fühlen sich dabei in ihrer Tätigkeit herausgefordert. Zugleich können Sie dadurch die Produktivität in Ihrem Hotel erhöhen und möglicherweise von steigenden Umsätzen profitieren.

Grundlage für solche Gehaltsmodelle sind Ihr jährliches Budget oder individuelle Zielvereinbarungen mit den betreffenden Führungskräften, die schriftlich festgehalten werden. Besonders sollten Sie dabei berücksichtigen, dass sich die Schlüsselzahlen, die als Zielvorgabe vereinbart wurden, auf einem realistischen Niveau abspielen. Ansonsten erreichen Sie genau das Gegenteil. Denn wenn ein Mitarbeiter merkt, dass der Erfolg nicht für ihn greifbar ist, verliert er irgendwann die Lust und sucht sich eine neue Stelle. Nachfolgende Beispiele bieten sich für erfolgs- und leistungsabhängige Gehaltsmodelle in der Hotellerie an:

Praxis Beispiel 1: Küchenchef

Ihr Küchenchef erhält einen Brutto-Grundlohn von monatlich € 3.600,-. Liegt am Jahresende der Gesamtwareneinsatz im F&B-Bereich nicht über 30% und werden die Speiseumsätze im Vergleich zum Vorjahr um 10% gesteigert, erhält er eine Brutto-Erfolgstantieme von 3,5% vom Speiseumsatz. Steigt der Umsatz um 15%, erhält er eine Tantieme von 4%, steigt er über 20% werden 5% Erfolgsbeteiligung fällig.

Praxis Beispiel 2: Reservierungsleiter

Sie zahlen Ihrem Reservierungschef ein monatliches Bruttogehalt von € 3.200,-. Darüber hinaus fixieren Sie für das Folgejahr eine Zielvereinbarung:
  • Steigerung der jährlichen Zimmerauslastung um mindestens 5%
  • Steigerung der Netto-Durchschnittsrate um mindestens 10%
Bei Erreichen dieser Schlüsselzahlen erhält Ihr Reservierungsleiter eine Brutto-Tantieme von 2% von Logisumsatz. Ab einer Steigerung der Zimmerauslastung von 8% und einer gesteigerten Durchschnittsrate von mindestens 12% erhöht sich seine Tantieme um 0,5 %.
Aus beiden Beispielen wird deutlich, dass die Zahlung einer Erfolgstantieme für Ihren Betrieb eine Investition bedeutet, die sich in höheren Umsätzen und besseren Erträgen auswirkt. Ebenso machen Sie sich durch solche Gehaltsmodelle für neue Führungskräfte als Arbeitgeber attraktiver.

Besuchen Sie doch mal wieder unsere Webseite: www.hotelleitung.org

Anzeige
Kritisieren ohne zu verletzen?

Sie möchten ein Kritikgespräch führen aber ohne Ihren Mitarbeiter zu verletzen,
möchten über Fehlzeiten oder das Arbeitsklima sprechen oder einfach Ihren Mitarbeitern ein Feedback geben?

Es gibt unzählige Situationen, in denen man die richtigen Worte finden muss. Mit dem Gesprächs-Check sind Sie für jedes Mitarbeitergespräch gut gerüstet. Wie Sie sich am besten auf ein Gespräch vorbereiten, welche Gesprächsarten und -techniken es gibt, sagt Ihnen jetzt der Gesprächs-Check.

Jetzt 157 Seiten mit Anleitungen und Checklisten zu Rhetorik, Gesprächsführung und Körpersprache bestellen, die Sie sicher und souverän durch jedes Gespräch führen!



Zum Seitenanfang

Sozialmanagement / Nonprofit

Stehen Sie unter Zeitnot und Leistungsdruck? Machen Sie den Test!

„Himmel, wie die Zeit vergeht!“ Sicherlich haben Sie dies so oder so ähnlich auch schon einmal gedacht. Kein Wunder, den gerade als Führungskraft einer sozialen Einrichtung werden Sie mit immer mehr Aufgaben und einem immer größeren Verantwortungsbereich konfrontiert.

Zwar können Sie diese Entwicklung nicht stoppen, allerdings können Sie lernen bewusster mit Ihrer Zeit umzugehen.

Machen Sie zunächst den Test: Stehen Sie unter Zeitnot und Leistungsdruck? Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein.
  1. Fallen Ihnen nachts Aufgaben ein, die Sie in Ihrer Einrichtung erledigen müssen?
  2. Nehmen Sie sich Arbeit aus Ihrer Einrichtung mit nach Hause, weil Ihnen die Arbeitszeit nicht ausreicht?
  3. Fühlen Sie sich gehetzt, jede Aufgabe verstärkt Ihren Druck?
  4. Haben Sie Angst davor, neue Aufgaben nicht schnell und gründlich genug erledigen zu können?
  5. Unterlaufen Ihnen bei einem zügigen Arbeitstempo viele Fehler?
Wenn Sie 2 oder mehr der Fragen mit Ja beantwortet haben, sollten Sie bewusster mit Ihrer Zeit umgehen und Ihre Zeit- und Kraftreserven anders nutzen lernen.

Mehr hierzu lesen Sie in der kommenden Woche.

Profitieren Sie von einem effektiven Zeitmanagement. Mehr Informationen und Praxistipps finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Probeexemplar an!
Spenden Sie Ihr Alt-Handy für einen guten Zweck

Ausgediente Handys sind sicherlich in fast jedem Haushalt zu finden. Bevor Ihr altes Handy nutzlos im Regal einstaubt, spenden Sie es doch einfach für einen guten Zweck. Denn Alt-Handys haben einen hohen Recycling-Wert und beinhalten wertvolle Edelmetalle. In Zusammenarbeit mit E-Plus haben die Malteser im September 2006 eine bundesweite Sammelaktion für Alt-Handys gestartet.

Alte Handys können in allen E-Plus Shops sowie an zentralen Sammelstellen der Malteser abgegeben oder per Post portofrei direkt an die Verwerter geschickt werden. Den Erlös für jedes alte Handy erhält die „Malteser Lebensfreude“, ein Aktionspool von besonders drängenden karitativen Projekten, wie etwa Besuch- und Betreuungsdienst, Behindertenarbeit, Familiendienst, Schulsanitätsdienst oder Migranten Medizin.

Mehr Informationen zur Aktion finden Sie unter www.malteser-sammeln-handys.de. Hier können Sie zudem auch kostenfrei vorgefertigte Umschläge zur Versendung der Alt-Handy bestellen.

Sie suchen Informationen und Praxistipps aus dem Bereich Fundraising und Ehrenamt? Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de.
Anzeige
Wie reagieren Sie als GrundschullehrerIn richtig, wenn Eltern Sie scharf kritisieren? Die Ansprüche der Eltern nehmen immer mehr zu. Eltern liegt das Wohl des eigenen Kindes am Herzen. Ihre Sorge drückt sich häufig in überzogenen Erwartungen und Forderungen aus – und belastet Ihren Arbeitsalltag in der Schule zusätzlich.

Lesen Sie ab sofort regelmäßig in „Grundschulpraxis konkret“ wie Sie mit diesen Erwartungen und daraus resultierender Kritik umgehen, um weiterhin gut mit den Eltern zusammenzuarbeiten.




Zum Seitenanfang

Info
Fachverlag für Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Unternehmensbereiche der
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

Fachverlag für  Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Julia Nickel
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Zum Seitenanfang

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG