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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 145 - Integrieren Sie Mitarbeiter fremder Nationalität Schritt für Schritt in Ihr Team


Liebe Leserin, lieber Leser,

es gibt kaum ein Unternehmen in Deutschland, in dem die Mitarbeiterschaft nicht aus vielen Ländern stammt. Die Gründe hierfür sind verschieden – die Palette reicht von angelernten Arbeitern bis hin zu hochgebildeten Fachkräften und Spezialisten. Ebenso weit gefächert ist auch die kulturelle Herkunft ausländischer Mitarbeiter.

Versetzen Sie sich in die Lage des Neuankömmlings: Deutschland ist für ihn unter Umständen völlig fremd. Mit den deutschen Gepflogenheiten – beispielsweise gegenüber Behörden oder beim Knüpfen zwischenmenschlicher Kontakte – ist er häufig wenig oder gar nicht vertraut. Die folgenden Schritte erleichtern das Einleben:

Schritt 1: Bereiten Sie Ihr Team vor
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den neuen Kollegen, dessen Berufsausbildung, gegebenenfalls über dessen Fachkenntnisse sowie über sein Heimatland. Erklären Sie bei ausländischen Fachkräften, warum Sie oder Ihre Geschäftsleitung sich für einen Ausländer entschieden haben. Sie beugen so möglichen Gerüchten oder Arbeitsplatzängsten in Ihrem Team vor.

Schritt 2: Helfen Sie Ihrem neuen Mitarbeiter, seinen Platz zu finden
Zeigen Sie durch einfache Handreichungen bereits vor dem ersten Arbeitstag, dass Ihnen am Wohlergehen Ihres Mitarbeiters gelegen ist. Im Umgang mit Behörden kann Ihre Hilfe notwendig oder gar unabdingbar sein. Unter Berücksichtigung der Funktion Ihres ausländischen Mitarbeiters im Unternehmen und seiner Aufenthaltsdauer in Deutschland können Sie die nachfolgende Checkliste nutzen:

Arbeitserlaubnis: Wenn Ihr Mitarbeiter aus einem Nicht-EU-Land kommt, muss im Voraus eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Dafür ist die Ausländerbehörde Ihres Bundeslandes oder die Meldebehörde zuständig. (Infos bei den Länderinnenministerien)
Anmeldung bei Behörden: Voraussetzungen sind das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis und ein fester Wohnsitz.
Wohnungssuche: Versorgen Sie Ihren Mitarbeiter mit wichtigen Informationen über den Wohnungsmarkt – ortsübliche Preise, Adressen und Telefonnummern und die in Frage kommenden Wohngegenden. Sie können die Wohnungssuche natürlich auch aktiv, z. B. durch Einschalten eines Maklers unterstützen.
Umzug: Deutschland ist bei einem Umzug mit seinen „besenreinen“ Wohnungen eher eine Ausnahme. Gerade im angelsächsischen Raum werden häufig möblierte Wohnungen angeboten. Ist der neue Mitarbeiter darauf vorbereitet?
Sprache: Sorgen Sie dafür, dass Ihr neuer Mitarbeiter sich problemlos innerhalb Ihrer Firma verständigen kann.
Aus: Betriebsleitung aktuell!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Kündigung nach Abmahnung – Achten Sie auf besondere Umstände des Einzelfalls
Wichtige Neuregelungen in der Sozialgesetzgebung ab 1.1.2007

Arbeitssucht: Achten Sie auf Symptome bei Ihren Mitarbeitern
Schnell die richtige Strategie

So reagieren Sie auf das aktuelle Chaos um den Nichtraucherschutz richtig!
Tee wird in Deutschland immer beliebter!

Buchführung – Achten Sie auf korrekte Rechnungen
Chancen- und Teilhabegerechtigkeit sind wichtige Grundpfeiler einer sozial gerechten Gesellschaft

Recht

Kündigung nach Abmahnung – Achten Sie auf besondere Umstände des Einzelfalls

Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter müssen Sie als Arbeitgeber keinesfalls dulden. Ein
wirksames Instrument hiergegen ist die Abmahnung.

Wie viele Abmahnungen Sie gegenüber einem Mitarbeiter aussprechen müssen, bevor Sie ihm kündigen, hängt dabei von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören:
  • Art und Schwere der Pflichtverletzung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit und des beanstandeten Verhaltens
  • Zeitraum zwischen den beanstandeten Fehlverhalten
  • Rechtfertigungsgründe für das Fehlverhalten
Als Faustregel gilt: Je schwerwiegender der Verstoß ist, desto weniger Abmahnungen sind erforderlich. Handelt es sich lediglich um leichte Pflichtverstöße, sind mehrere Abmahnungen erforderlich. Wie immer sollten Sie hier die besonderen Umstände des Einzelfalls beachten.

Mehr Informationen und Hinweise zum Thema Abmahnung finden Sie in Recht in der ambulanten Pflege von A – Z – klicken Sie hier und fordern Sie eine kostenlose Leseprobe an!
Wichtige Neuregelungen in der Sozialgesetzgebung ab 1.1.2007

Zum 1. Januar 2007 treten im Bereich der Sozialgesetzgebung wichtige Neuregelungen in Kraft, die insbesondere für Arbeitssuchende von Bedeutung sind.

Hier die wichtige Neuregelungen:

Vermittlungsgutscheine
Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen. Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) beanspruchen. Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert. Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

Sanktionen
Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Regelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen. Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent und jede weitere wiederholte Pflichtverletzung einen kompletten Wegfall aller Leistungen (Regelsatz und Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge hat.
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Bezieher der Leistung innerhalb eines Jahres nach Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes Anlass für weitere Sanktionen gegeben hat. Nur in Ausnahmefällen kann die Minderung des Alg II ab der dritten Pflichtverletzung auf 60 Prozent begrenzt werden. Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate. In Ausnahmefällen werden dieser Personengruppe die Leistungen für Unterkunft und Heizung in vollem Umfang weiter gezahlt.

Rentenversicherung
Grundsätzlich sind Bezieher des Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin pflichtversichert. Für sie wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ab dem 1. Januar ein monatlicher Beitrag in Höhe von 40,00 Euro (bisher 78,00 Euro) abgeführt. Neu ab dem Jahreswechsel ist, dass für Personen, die neben Alg II-Leistungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, diese Versicherungspflicht nicht mehr eintritt. Dies gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I. Damit wird eine Doppelversicherung verhindert.

Neue EU-Mitglieder
Bulgarien und Rumänien treten am 1. Januar der EU bei. Auch nach dem Beitritt besitzen Staatsangehörige dieser Staaten noch nicht die volle Freizügigkeit und dürfen in Deutschland nur dann eine Arbeit aufnehmen, wenn sie bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eine sogenannte „Arbeitsgenehmigung-EU“ erhalten haben.

Bundesagentur für Arbeit, PM 90 vom 18.12.2006

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Mitarbeiterführung und -motivation

Arbeitssucht: Achten Sie auf Symptome bei Ihren Mitarbeitern

Obwohl Arbeitssucht in Deutschland als eine Form von Abhängigkeit seit mehr als 30 Jahren bekannt ist, wird sie in den wenigsten Unternehmen thematisiert. Der Grund: Im Gegensatz zu anderen Suchtkranken (zum Beispiel Alkoholiker) bilden Workaholics in unserer Leistungsgesellschaft eine „ehrbare Kaste“. Deshalb bereitet auch der Ausstieg aus dieser Sucht besondere Schwierigkeiten.

Denn im Gegensatz zu Alkohol- oder Drogensüchtigen, die oftmals passiv und labil wirken, scheinen arbeitssüchtige Mitarbeiter besonders aktiv, lebenstüchtig und zufrieden zu sein. Hinzu kommt, dass die Gründe für eine Arbeitssucht sehr unterschiedlich sein können.

Beobachten Sie potenzielle Kandidaten genau
Prinzipiell gibt es 4 Grundtypen von Workaholics. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinaus folgende Symptome bei einem Ihrer Mitarbeiter beobachten, so kann das auf eine Arbeitssucht hindeuten:

Zwanghafte Arbeiter
Der zwanghafte Arbeiter prägt wesentlich das klassische Klischee des Workaholics. Er ist relativ leicht zu erkennen und seine Sucht meist offensichtlich, weil er ständig arbeitet.

Arbeitssüchtige mit plötzlichen Arbeitsanfällen
Diese Mitarbeiter verhalten sich scheinbar normal, bis sie plötzlich einen Arbeitsanfall bekommen. Ihre Sucht erkennen Sie an der Intensität der Arbeitsweise, nicht an deren Beständigkeit.

Heimliche Arbeiter
Heimliche Arbeiter lassen sich in mindestens 2 Typen einteilen:
Der 1. Typus versteckt seine Arbeit vor seiner Familie oder Freunden.
Der 2. Typus erfindet Ausflüchte, um seine Arbeit zu erledigen.

Chronisch Arbeitsunlustige
Arbeit um jeden Preis zu vermeiden kann ebenso zwanghaft sein wie die Sucht nach immer mehr Arbeit.

Weitere typische Auffälligkeiten bei allen 4 Grundtypen sind:
  • eine starke Ich-Bezogenheit und
  • Mangel an Nähe, der bis zur Isolation innerhalb des Kollegenkreises reichen kann.
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Schnell die richtige Strategie

Was tun, wenn Sie nach Lösungen für große Probleme suchen, aber nicht wissen, in welcher Richtung Sie suchen müssen? Mit einer relativ einfachen Technik können Sie das Problem genauer definieren und innerhalb kurzer Zeit eine fundierte Wissensbasis für Ihre Entscheidung schaffen.

Erstellen Sie dazu eine Liste mit allen Rahmenbedingungen, Einflussgrößen und Einzelproblemen, die Ihnen einfallen. Dann überlegen Sie, wie es in den 3 besten aller Fälle (Best-Case-Szenario) und im schlimmsten aller Fälle (Worst-Case-Szenario) laufen könnte.

Suchen Sie nach Informationen, die Ihnen helfen, zu entscheiden, wie realistisch jedes ist. Dann versuchen Sie, einen der 3 besten aller Fälle zu realisieren. Das Szenario mit dem schlimmsten aller Fälle hilft Ihnen, die Risiken im Auge zu behalten.

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Unmotivierte Mitarbeiter? Dauernd Ärger im Team? Neu in der Führungsrolle und noch nicht sicher, wie Sie sich durchsetzen sollen?

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Hotelleitung

So reagieren Sie auf das aktuelle Chaos um den Nichtraucherschutz richtig!

Noch vor wenigen Wochen waren sich viele Beobachter der seit Sommer anhaltenden Debatte sicher: eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten steht bald bevor. Als dann jedoch Mitte Dezember die Bundesregierung bekannt gab, dass es eine gesetzliche Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen nur auf Länderebene geben wird, schienen selbst einige Politiker überrascht zu sein. Rechtsexperten hielten schon kurz darauf entgegen, dass rauchfreie Restaurants sehr wohl Sache des Bundes wäre, denn Nichtraucherschutz bedeute auch Arbeitsschutz. Und der wiederum sei eindeutig nicht, wie das Gaststättengesetz, durch die Länder zu ändern. Die seit 20 Jahren anhaltende Diskussion wird uns also auch in diesem Jahr beschäftigen, ohne dass eine vernünftige und für die gesamte Hotellerie praktikable Lösung in Sicht ist.

So chaotisch die politische Debatte um dieses Thema auch wirkt, einen Vorteil können Sie als Hotelier jetzt schon daraus ziehen. Denn je intensiver der Nichtraucherschutz von den Medien in der Öffentlichkeit aktuell gehalten wird, desto besser können Sie damit Marketing betreiben. Der Blick auf andere europäische Länder, wie beispielsweise Italien und Irland, in denen es bereits strenge Nichtrauchergesetze gibt, macht deutlich, dass zumindest Hotels und Restaurants keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Im Gegenteil, viele gastronomische Betriebe berichten sogar von gestiegenen Umsätzen und gesunkenen Instandhaltungskosten. Auch deutsche Restaurants, die die Glimmstengel bereits aus Ihren Häusern verbannt haben, sehen durchweg mehr Vorteile, als Einbußen oder Nachteile.

Wenn Sie also jetzt Ihren Betrieb rauchfrei machen und dies durch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bekannt machen, können Sie dadurch relativ leicht Ihre Umsätze langfristig steigern. Denn wie stark die Nachfrage nach rauchfreien Restaurants ist, wird insbesondere bei Betrieben deutlich, die bereits über einen getrennten Raucher- und Nichtrauchergastraum verfügen. Der qualmfreie Raum ist in der Regel zuerst belegt und der Raucherraum verfügt oft noch über freie Plätze. Auch repräsentative Umfragen belegen immer wieder, dass selbst viele Raucher es akzeptieren und befürworten würden, wenn sie in Hotels oder Restaurants nicht mehr rauchen dürften. Wenn Sie also planen, Ihren Betrieb rauchfrei zu machen, ist jetzt der beste Zeitpunkt. Denn welches Resultat letztendlich die politische Debatte irgendwann in Zukunft einmal bringen mag; wenn Sie durch ein Gesetz dazu gezwungen sind, Ihr Hotel rauchfrei zu machen, wird es schwer für Sie, dann noch Profit daraus zu schlagen.

Weitere wichtige rechtliche Informationen für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie hier für Ihr kostenloses Probeexemplar!
Tee wird in Deutschland immer beliebter!

Dass die Deutschen eine Nation von Kaffeetrinkern sind, ist hinlänglich bekannt. Gefördert wurde der Kaffeegenuss jedoch zusätzlich, als vor einigen Jahren die Hersteller von Kaffeevollautomaten den Privatmarkt eroberten. Seit dem werden Latte Macchiato und Co. nicht mehr nur im Café oder Restaurant, sondern auch vermehrt zu Hause wie selbstverständlich aufgeschäumt und konsumiert. Bei dieser Entwicklung könnte man schnell auf den Gedanken kommen, dass der Konsum von Tee dabei ins Hintertreffen geraten ist. Doch das Gegenteil ist der Fall: die Deutschen trinken immer mehr Tee!

Noch zu Beginn der 90er Jahre lag der durchschnittliche pro Kopf Konsum von Tee bei ca. 200 Tassen im Jahr. Im Jahr 2005 trank jeder Deutsche etwa 480 Tassen, was etwa 55 l entspricht. Für die Hotellerie ist dabei besonders interessant, welche Teesorten bevorzugt werden und zu welcher Tageszeit Tee am Liebsten von den Gästen konsumiert wird. Denn auch hier haben die Deutschen ihre Gewohnheiten geändert. Vorbei sind die Zeiten, wo Schwarztee vorwiegend zum Frühstück und Früchtetee hauptsächlich an kalten Winterabenden getrunken wurde.

Laut einer aktuellen Studie wird das teeinhaltige Aufgussgetränk immer öfter auch im Sommer und, anstelle von Kaffee, auch nachmittags genossen. Beeinflusst wurde dieses Verhalten in erster Linie durch die Industrie, die seit einigen Jahren ein immer breiteres Angebot an Trend-Teesorten für jeden Anlass und nahezu jeden Geschmack bereithält. Neben den klassischen Schwarzteesorten wie Dajeerling, Assam oder Earl Grey, bevorzugen Teegenießer heute Aromamischungen wie Melone-Aloe-Vera, Salbei-Honig oder Minze-Cassis. Unter dem Schlagwort „Wellness“ werden diese Sorten, ebenso wie Grüner und Weißer Tee, derzeit bevorzugt verkauft. Diese Nachfrage macht auch vor der Hotellerie nicht halt. Hotelgäste erwarten heute ein breites Angebot an Schwarztees, sowie Früchte- und Kräutertees. Und das nicht nur zum Frühstück, sondern auch am Nachmittag oder als Digestif nach dem Abendessen.

Aufgrund der starken Nachfrage, können Hoteliers durch Tee heute ähnlich gute Umsätze erzielen wie durch Kaffee. Neben einer breiten Auswahl ist jedoch auch die Art der Präsentation und Zubereitung entscheidend. Mit einer individuellen Teekarte lässt sich beispielsweise der Verkauf besser forcieren, als durch die allgemeine Bewerbung am Ende der Getränkekarte. Zum Frühstück sollten die gut sortierte Tee-Aromabox und der Samowar mit permanent heißem Wasser die Lust am Teegenuss steigern. Und am Nachmittag kann Teetrinken zu einer Zeremonie werden, wenn neben ausgewähltem Teegebäck ein Stövchen mit duftendem Tee auf dem Tisch steht. Frische und Qualität sollte dabei immer im Vordergrund stehen. Denn passionierte Teegenießer legen Wert auf offenen Tee, dessen Aroma sie riechen können. Außerdem möchten viele Gäste ihren Tee selbst dosieren und die Dauer des Ziehens selbst bestimmen können.

Wenn Sie Ihre Teeumsätze steigern möchten, sprechen Sie mit Ihrem Teelieferanten. Die meisten Lieferanten stellen Aromaboxen, Samoware, individuell gedruckte Teekarten, Geschirr und sonstiges Zubehör oft im Rahmen eines Werbekostenzuschusses ihren Kunden zu Verfügung.

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Speziell für Hoteliers

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




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Sozialmanagement / Nonprofit

Buchführung – Achten Sie auf korrekte Rechnungen

Die Buchführung in Ihrer Einrichtung, insbesondere die Bearbeitung und Erstellung von Rechnungen, erfordern eine besondere Sorgfalt. Je genauer Sie hier arbeiten, desto weniger Arbeit haben Sie im Hinblick auf kommende Betriebsprüfungen und die Zusammenarbeit mit anderen Firmen und Kunden.

Welche Angaben auf einer Rechnung enthalten sein müssen, damit sie als „Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes“ angesehen wird, ist in § 14 ff. Umsatzsteuergesetzt geregelt. Hiernach muss eine Rechnung folgende Bestandteile enthalten:
  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Leistung ausführt.
  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
  • Die Steuernummer, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt zugeteilt worden ist, oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IdNr.)
  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung durch den Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird.
  • Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung/ Leistung oder Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, sofern er feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt
  • Eine Aufschlüsselung des Entgeltes (= Nettobetrag) nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen und den anzuwendenden Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer, der auf das Entgelt entfällt.
  • Ein korrekter Hinweis auf im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgeltes wie Skonti, Boni und Rabatte.
Übrigens: Mehr zum Thema Rechnungsstellung und Mahnwesen finden Sie in Kapitel R 03 des Praxishandbuch Sozial Management – klicken Sie hier und fordern Sie noch heute eine kostenloses Probeausgabe an.
Chancen- und Teilhabegerechtigkeit sind wichtige Grundpfeiler einer sozial gerechten Gesellschaft

Chancen- und Teilhabegerechtigkeit sind nach Ansicht vieler deutscher Parlamentarier die wichtigsten Grundpfeiler einer sozial gerechten Gesellschaft. Dabei ist das Verständnis von sozialer Gerechtigkeit vor allem bei den jüngeren Politikern bis 35 Jahre am stärksten ausgeprägt. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und in Kooperation mit der Heinz Nixdorf Stiftung und der Ludwig-Erhard-Stiftung durchgeführt wurde.

Allerdings gehen die Einschätzungen von Politikern und Bevölkerung deutlich auseinander bei der Frage, wie gerecht die Verteilung von Vermögen und Einkommen in Deutschland ist. Während 60 Prozent aller befragten Parlamentarier die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für gerecht erachten, teilt in der Bevölkerung nicht einmal jeder Dritte diese Einschätzung. 56 Prozent der Bevölkerung hält die gegebene Verteilung von Einkommen und Besitz in Deutschland für nicht gerecht.

Eine Zusammenfassung der aktuellen Umfrage, für die insgesamt 384 der insgesamt 2500 Parlamentarier des Deutschen Bundestages, der Länderparlamente sowie aus der Gruppe der deutschen Europaabgeordneten befragt wurden, finden Sie unter www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_36181.htm.

Mehr aktuelle Informationen und Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite: www.nonprofit.de!
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Wie Sie sparen können, ohne das soziale Leistungsangebot
radikal zu kürzen.


Das Schlimmste für den Leiter einer sozialen Einrichtung ist, wenn er sein Leistungsangebot kürzen muss. Was aber tun, wenn das neue Budget nicht mehr vorne und hinten reicht?

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Führen Sie ein striktes Kostenmanagement ein!
  • Reagieren Sie sofort, wenn die ersten Defizite da sind
  • Nutzen Sie eine von 2 Möglichkeiten auf Defizite zu reagieren
  • Befolgen Sie die Ratschläge um Kosten zu senken, die Kostenstruktur zu verbessern, Erfahrungen zu maximieren
  • Richten Sie Ihr Hauptaugenmerk auf die Personalkosten
  • Optimieren Sie Betriebsabläufe
Wie das alles im Detail funktioniert finden Sie im
Praxishandbuch Sozial Management.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

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Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

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53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
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