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RuFuS 153 - Getränke und Lebensmittel im Labor: Für Sie kein Problem?
Liebe Leserin, lieber Leser,
sicher wissen Ihre Mitarbeiter ganz genau, dass sie im Labor weder essen noch trinken dürfen. Schließlich hören sie das von Ihnen in jeder Sicherheitsbelehrung, die Sie regelmäßig durchführen. Anschließend lassen Sie jeden Mitarbeiter die Teilnahme mit seiner Unterschrift quittieren. Dennoch sind Speisen und Getränke in vielen Labors ein Dauerproblem, das bei allen Beteiligen Magengrummeln verursacht. Ist das Thema in Ihrem Labor tatsächlich „gegessen“?
Hieraus folgt ein doppeltes Problem:
- Menschen werden einem ernst zu nehmenden und vermeidbaren Gesundheitsrisiko durch Chemikalien oder andere schädliche Materialien ausgesetzt.
- Materialien, mit denen gearbeitet wird (z. B. Proben), können kontaminiert werden.
Labormitarbeiter gehen hin und wieder in den Pausenraum, um einen Kaffee zu kochen, wenn sie keinen eigenen Büro-Arbeitsplatz haben. Da das Getränk nicht im Handumdrehen zubereitet und heruntergeschluckt ist, mündet das ein oder andere zufällige Treffen in ein Gespräch. Aus Ihrer Sicht als Laborleiter sieht das ganz anders aus: Ihre Mitarbeiter „hängen“ schon wieder im Pausenraum herum, obwohl Sie kaum wissen, wie Ihr Team die Arbeit schaffen soll. Nicht zielführend ist es, Getränke deswegen im Labor zu dulden.
… und Notwendigkeiten
Haben Sie einen Diabetiker im Team? Wissen Sie, dass Diabetiker bei Unterzuckerung plötzlich und unvorbereitet bewusstlos werden können? Ist Ihnen klar, dass eine solche Bewusstlosigkeit in ein Koma münden und zum Tod führen kann, wenn dem Mitarbeiter niemand hilft? Was passiert, wenn einer Ihrer Mitarbeiter bewusstlos zusammensackt und sich dabei ernsthaft verletzt?
Als Laborleiter haben Sie eine Fürsorgepflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass Diabetiker jederzeit Zugriff auf Lebensmittel wie schnell verwertbaren Traubenzucker und/oder abgepackten Orangensaft haben, die innerhalb kurzer Zeit den Blutzuckerspiegel anheben können. Zwar sind Traubenzucker-Päckchen klein. Dennoch ist die Laborkittel-Tasche, in der sich auch schon einmal benutzte Spatel finden, kein akzeptabler Aufbewahrungsort.
Wie gehen Sie als Laborleiter mit solchen häufig verborgenen Fallstricken angemessen um? 2 Maßnahmen sollten Sie treffen:
Schritt 1: Formalrechtliche Absicherung
Wenn Sie die Sicherheitsbelehrung, wie oben erwähnt, konsequent durchführen, erreichen Sie den allgemeinen Standard. Hinter diesen dürfen Sie auf keinen Fall zurückfallen. Besser präsentieren Sie die wichtigsten Kernsätze nochmals auf einem Blatt. Dazu gehört das Verbot von Getränken und Lebensmitteln im Labor. Dieses Blatt verbinden Sie fest mit der Unterschriftenliste, so dass die Kernsätze der Belehrung sofort ins Auge fallen. Beispielsweise können Sie dafür Heftklammern verwenden. Noch besser ist es, wenn die Kernsätze und die Unterschriften auf demselben Blatt Platz finden. Die Unterschriften beweisen dann zweifelsfrei, dass Sie die Information gegeben haben – selbst wenn Sie sie bei der Belehrung ausgelassen haben sollten.
Schritt 2: Finden Sie akzeptable Lösungen
Überlegen Sie, welche Schwierigkeiten mit Speisen und Getränken sich für Ihre Mitarbeiter aufgrund der räumlichen Verhältnisse ergeben. Verwenden Sie die angeführten Beispiele als Ausgangspunkt. Selbstverständlich können (und wollen) Sie nicht jedem Mitarbeiter ständig über die Schulter schauen. Trotzdem sind Sie als Laborleiter verantwortlich.
Wenn Sie nicht wissen, auf welche Weise Ihre Mitarbeiter eventuelle Probleme lösen, wie
- die Bereitstellung von „schnellem“ Zucker für Diabetiker,
- das Trinken während der Arbeitszeit oder
- die „zugriffssichere“ Lagerung privater Lebensmittel,
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Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Diese Anforderungen muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllen
Altersvorsorge Selbständiger wird deutlich verbessert
Checken Sie Ihr Handgepäck
Geben Sie dem Teamkiller Neid keine Chance
Arbeitet Ihre Fremd-Reinigungsfirma seriös?
Steht die größte Bier-Hochzeit aller Zeiten bevor?
Tragen Sie als Führungskraft zu einem ausgewogenen Betriebklima bei
Gesucht! Die 10 besten sozialen Projekte von Kindern und Jugendlichen
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Recht |
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Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es häufiger zu krankheitsbedingten Ausfällen von Mitarbeitern. In einem solchen Fall ist Ihr Mitarbeiter nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes verpflichtet, Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der erkrankte Mitarbeiter Ihnen zudem eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorlegen und Ihnen mitteilen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dabei folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen:
- Die Bescheinigung muss von einem approbierten Arzt ausgestellt sein,
- es muss sich um eine schriftliche Erklärung handeln, die den behandelnden Arzt ausweist und die auch von ihm unterschrieben ist,
- die Bescheinigung muss darlegen, dass Ihr Mitarbeiter arbeitsunfähig ist,
- die Bescheinigung muss angeben, bis zu welchem Zeitpunkt oder wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.
- Ist Ihr Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss die Bescheinigung eine Erklärung des behandelnden Arztes enthalten, dass diese unverzüglich eine Meldung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit erhält
- Die Art der Krankheit und deren Ursachen müssen hingegen nicht benannt werden.
- zunächst zu einem Gespräch bitten und ihn ermahnen,
- im Wiederholungsfall abmahnen.
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Die Altersvorsorge selbständiger Unternehmer soll zukünftig besser vor Einzel- und Gesamtvollstreckungen geschützt sein. Dies sieht eine gesetzliche Neuregelung vor, die den Pfändungsschutz für Lebensversicherungen verbessert und somit die Altersvorsorge Selbständiger sichert.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen. Damit wird, so Bundesjustizministerin Zypries,
- das Existenzminimum des Selbstständigen im Alter gesichert
- der Staat von Sozialleistungen entlastet
- eine bessere Rahmenbedingung für Existenzgründungen geschaffen
- und eine Kultur der Selbständigkeit gefördert.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Die Vielflieger unter Ihnen haben es längst erlebt: Seit Anfang November 2006 sind die Sicherheitsvorschriften an deutschen Flughäfen verschärft worden. Ein wesentlicher Punkt sind dabei Flüssigkeiten im Handgepäck. Fluggäste dürfen auf allen Flughäfen der EU, Norwegen, Island und der Schweiz Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch unter bestimmten Voraussetzungen mitnehmen. Flüssigkeiten (z. B. Zahnpasta, Sonnencreme, Lipgloss) dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie sich
- in Verpackungseinheiten bis max. 100 ml und
- in einem transparenten Plastikbeutel mit integriertem Verschluss und einem Fassungsvermögen mit max. 1 l Volumen befinden.
Der Reisende sollte jedoch die Notwendigkeit für die Dauer des Fluges plausibel erklären bzw. nachweisen können.
Es ist daher am einfachsten, sämtliche Flüssigkeiten im Reisegepäck zu verstauen. Erwerben Sie etwas in den Duty-free-Shops, werden diese Waren speziell verpackt und sollten von Ihnen erst am Bestimmungsort geöffnet werden.
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Neid entsteht dann, wenn ein Mitarbeiter das Gefühl hat, er habe keine Chance, das zu erreichen, was der Beneidete geschafft hat. Genau an diesem Punkt müssen Sie als Chef ansetzen. Definieren Sie mit dem neidischen Kollegen realistische Ziele, die er auch erreichen kann. Vielleicht haben Sie seine Fähigkeiten überschätzt, und er ist jetzt frustriert, weil er seine Ziele immer nur teilweise erreicht, nie erfüllt, geschweige denn übertrifft. Führen Sie ein Mitarbeitergespräch, und halten Sie klare Unterziele fest, sodass Ihr Mitarbeiter zu individuellen Erfolgen kommen kann.
Fokussieren Sie Ihre Aufmerksamkeit in den nächsten Monaten auf den neidischen Kollegen. Ermuntern Sie ihn, wenn er Engagement zeigt. Geben Sie, wenn seine Leistungen besser werden, positives Feedback. Zeigen Sie ihm, welche Fähigkeiten Sie an ihm schätzen. „Ich sehe Ihre Stärken in der Organisation. Deshalb traue ich Ihnen zu...“
Nicht immer ist aber der Erfolgreiche unschuldig an den neidischen Seitenblicken seiner Kollegen. Es gibt Mitarbeiter, die aalen sich geradezu in der Sonne ihres Erfolgs. Auch hier sollten Sie als Vorgesetzter regulierend eingreifen, damit das Klima im Team nicht vergiftet wird. Haben Sie das Gefühl, dass der Stolz Ihres besten Mitarbeiters übertrieben zur Schau getragen wird, überlegen Sie, ob sich dieser Mitarbeiter nicht ausreichend anerkannt fühlt. Reden Sie mit Ihrem Mitarbeiter. Machen Sie deutlich, welche Rolle er in Ihrem Team spielt und dass Sie seine Leistungen sehr schätzen. So können Sie den neidschaffenden Profilierungsdrang eindämmen.
Als Vorgesetzter wissen Sie, dass jeder Mitarbeiter in Ihrem Team seine individuellen Fähigkeiten besitzt. Im Zusammenspiel bilden alle zusammen ein schlagkräftiges Team. Es wird immer Leistungsträger und Mitläufer geben. Deshalb können Sie nicht alle Mitarbeiter in gleichem Maße zum Erfolg führen. Es gibt gute und weniger leistungsfähige Mitarbeiter. Beachten sie daher folgende Tipps:
- Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter – ob Sie Ihnen sympathisch sind oder nicht – fair und gleich.
- Legen Sie nachvollziehbare Beurteilungskriterien fest, wenn Sie Ziele vereinbaren und Aufgaben verteilen. Nennen Sie auch Kriterien, an denen Sie Teamverhalten, Kundenorientierung, Umgang mit Ressourcen oder bereichsübergreifende Zusammenarbeit messen.
- Seien Sie gerecht bei Lob und Kritik.
- Verteilen Sie angenehme wie unangenehme Arbeiten fair im Team.
- Sagen Sie Ihren Mitarbeitern, was sie tun können, um Erfolge zu erreichen.
- Meiden Sie direkte Vergleiche zwischen Mitarbeitern. Sagen Sie nie: „Warum hat Herr Meier seine Verkaufsziele erreicht und Sie nicht?"
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Leistungsträger gemeinsam mit den Schwächeren in Projekten zusammenarbeiten. So können die weniger erfolgreichen Mitarbeiter von den besseren Kollegen lernen und haben Anteil am Erfolg, was sie zusätzlich motivieren wird.
- Leben Sie vor, wie Sie selbst neidlos die Erfolge anderer Menschen anerkennen.
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Hotelleitung |
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„Illegal beschäftigte Reinigungskräfte aus Osteuropa in deutschen Hotels!“, „Zimmermädchen in Hamburger Hotel arbeitet für 2,15 € die Stunde!“, Ausbeutung von Reinigungskräften in der Hotellerie!“, solche und andere Schlagzeilen wurden in jüngster Vergangenheit immer wieder von den Medien verbreitet. Zwar sind solche Meldungen oft nicht falsch. Doch dass die betroffenen Mitarbeiter in der Regel bei Fremd-Reinigungsfirmen und nicht direkt bei den Hotels beschäftigt sind, wird meist erst irgendwann am Ende der Meldung verkündet. Somit entsteht in der Öffentlichkeit schnell der Eindruck, dass in der Hotellerie zunehmend mit unlauteren Mitteln gearbeitet wird.
Fixe Lohnkosten in variable Reinigungskosten umzuwandeln stellt für jeden Hotelbetrieb einen wirtschaftlichen Reiz dar. Doch nicht um jeden Preis, denn nicht selten leidet die Qualität, wenn das Housekeeping an externe Firmen ausgelagert wird. Hotelchefs verlieren dann den direkten Einfluss darauf, dass Zimmer und öffentliche Bereiche nach ihren Ansprüchen gereinigt werden. Treten Mängel auf, können diese allenfalls bei der Reinigungsfirma reklamiert werden. Oft jedoch ohne nachhaltigen Erfolg, denn die Mitarbeiter solcher Firmen sind selten gut geschult und motiviert, weil sie ständig wo anders eingesetzt werden und schlecht bezahlt sind. Häufig kommen Hoteliers dann irgendwann zu dem Schluss, doch wieder eigenes Reinigungspersonal zu beschäftigen.
Doch nicht jede Reinigungsfirma arbeitet nach minderen Qualitätsansprüchen, Billiglöhnen oder gar illegal beschäftigten Mitarbeitern. Hoteliers sollten, bevor sie einen Vertrag mit einer Fremd-Reinigungsfirma abschließen, genau prüfen, welchen Ruf die Firma in der Branche genießt und nach welchen Qualitätskriterien sie arbeitet.
Checkliste:
- Welche Referenzen aus der Hotellerie kann die Fremdfirma nachweisen?
- Bietet die Firma Pauschalpreise an oder werden Einzelleitungen gesondert berechnet?
- Wie werden Beschwerden behandelt?
- Nach welchem Tarif zahlt die Fremdfirma ihre Mitarbeiter?
- Wie viel Zeit wird den Mitarbeitern pro Bleibe- und Abreisezimmer vorgegeben?
- Wie und durch wen wurden die Mitarbeiter geschult?
- Wurden polizeiliche Führungszeugnisse vor Einstellung der Mitarbeiter gefordert?
Kennen Sie schon unseren Webauftritt: www.hotelleitung.org?
Eigentlich ist es derzeit recht ruhig auf dem deutschen Biermarkt. Zwar kämpfen die Brauereien seit Jahren gegen den sinkenden Bierabsatz und stagnierende Preise, doch alles in allem ist die Umsatz- und Gewinnentwicklung der großen Brauerein nicht schlecht. Durch neue Marken und Bier-Mixgetränke konnten die Brauer zumindest den Kopf über Wasser halten. Doch dies könnte sich bald ändern, denn die scheinbare Ruhe entpuppt sich zunehmend als Ruhe vor dem Sturm. Fast unbemerkt verhandeln seit Monaten die beiden Biergiganten Anheuser-Busch und Inbev über einen Zusammenschluss. Würde diese Mega-Fusion zustande kommen, würde dies den gesamten deutschen Biermarkt mit größter Wahrscheinlichkeit komplett aufrollen.
Das belgische Unternehmen Inbev ist derzeit der größte Bierbrauer der Welt. Der Konzern, der jährlich 202 Millionen Hektoliter Bier und über 30 Millionen Hektoliter Softdrinks ausstößt, entstand 2004 aus einer Fusion der Firmen Interbrew und Anbev. Unter den 200 Marken, die Inbev in seinem Portfolio hält gehören auch so wohlklingende deutsche Namen wie Beck’s, Hasseröder, Franziskaner, Löwenbräu oder Dinkelacker. Die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch, gegründet 1870 von 2 deutschen Braumeistern, verkauft derzeit weltweit 150 Millionen Hektoliter Bier, vorwiegend auf dem amerikanischen Kontinent. Die Topmarke des Unternehmens ist Budweiser. Ein Name, der allen noch gut von der vergangenen Fußball-Weltmeisterschaft in Erinnerung sein müsste.
Eine Vermählung beider Konzerne würde ein Bier-Imperium mit bisher ungekannten Ausmaßen schaffen. Der Vergleich mit Deutschland zeigt die Größenordnung: Sowohl Inbev als auch Anheuser-Busch allein, sind größer als alle deutschen Bierbrauer zusammen. Der deutsche Marktführer Radeberger, der zum Oetker Konzern gehört, kommt gerade einmal auf einen Jahresausstoß von 15 Millionen Hektoliter. Die deutsche Bierbranche ist durch die Fusionspläne aufgeschreckt. Der Albtraum der Brauer: das neue Bier-Imperium könnte ein Dumping-Bier auf den deutschen Markt werfen, der derzeit noch von traditionell heimischen Unternehmen beherrscht wird. Die Folge wären ein drastischer Preisverfall, Personalabbau und weitere Firmenübernahmen.
Bislang profitierten die deutschen Brauer noch vom sehr speziellen Trinkverhalten ihrer Landsleute, die der Qualität und dem deutschen Reinheitsgebot im Bierglas den Vorzug geben. Anheuser-Busch’s „Bud“, gilt dagegen als billiges Industriebier. Dies drückten die Deutschen auch ganz entschieden während der vergangenen Fußball-Weltmeisterschaft aus, in dem sie Budweiser, dass aufgrund eines Werbevertrages mit der FIFA die alleinigen Schankrechte in den Stadien bekam, die kalte Schulter zeigten. Doch dies könnte sich ändern. Die deutsche Brauereibranche stellt seit Jahren mit Sorge fest, dass auch in Deutschland immer stärker der Preis vor die Qualität tritt. Besonders im Hotel- und Gaststättengewerbe sehen internationale Bierbrauer künftig Ihre Chancen, stärker in den deutschen Markt einzugreifen. Denn dort ist die Nachfrage durch jüngere Biertrinker, die weniger auf Qualität achten ebenso groß, wie auch der Anteil ausländischer Gäste, die kaum Wert auf deutsche Braukunst legen.
Weitere Branchen-News finden Sie in Hotelleitung in der Praxis!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Die gute Arbeitsleistung eines Teams steht und fällt mit der Stimmung im Team, die wiederum maßgeblich von Ihnen als Führungskraft geprägt wird. Denn ein Teamleiter, der sich nicht um die Stimmung in seinem Team kümmert oder die Erledigung der Aufgaben nicht kommentiert, demonstriert gegenüber seinen Mitarbeitern, dass sie und ihre Arbeit ihm egal sind.
Darunter leidet nicht nur Ihr Ruf innerhalb Ihrer Einrichtung, sondern auch die Stimmung in Ihrem Team sowie die Qualität der Arbeit. Versuchen Sie daher Ihre Mitarbeiter zu motivieren. So tragen Sie zu einem ausgewogenen Betriebklima in Ihrer Einrichtung bei.
Berücksichtigen Sie dabei die folgenden 5 Faktoren:
- Ignorieren Sie niemals ein Problem, weder sachlicher noch zwischenmenschlicher Art.
- Lassen Sie Ihre Mitarbeiter merken, dass Sie den Fortgang der Arbeit im Auge haben.
- Sprechen Sie unterlaufene Fehler an und analysieren Sie diese sachlich gemeinsam mit den Betroffenen.
- Loben Sie regelmäßig und ehrlich, vor allem bei besonderen Leistungen.
- Klären Sie Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihren Teammitgliedern.
Einmal im Jahr zeichnet die gemeinnützige Kinderhilfsorganisation CHILDREN for a better World e.V. die 10 besten sozialen Projekte von Kindern und Jugendlichen aus. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren, die sich sozial engagieren, sind daher aufgerufen, sich für den diesjährigen JUGEND HILFT! Wettbewerb zu bewerben.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Kinder und Jugendlichen maßgeblich an dem sozialen Projekt beteiligt sind und das Projekt bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt ist. Zudem sollte es auch gelungen sein, die Öffentlichkeit auf das soziale Projekt aufmerksam zu machen und Sponsoren und Spender zur finanziellen Unterstützung zu finden. Einsendeschluss für die Projekte ist der 31. März 2007.
Übrigens: Alle eingereichten Projekte nehmen automatisch am JUGEND HILFT! Fonds teil, der vier Mal im Jahr Fördergelder für soziale Projekte von Kindern und Jugendlichen auslobt.
Mehr Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.jugendhilft.de.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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