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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 151 - Branchenverzeichnisse: Die dreisten Tricks der Werbebetrüger


Liebe Leserin, lieber Leser,

in Ihrer Tagespost finden Sie ein Schreiben, auf dem in fetten Lettern der Aufdruck „Ihr Eintrag ins Branchenbuch“ steht. Daneben ist ein auffälliges Logo abgebildet, das Sie sofort in Verbindung mit den Gelben Seiten bringen. In der Betreffzeile weist man Sie auf einen Korrekturabzug hin, den Sie prüfen, unterschreiben und an den Absender zurückschicken sollen, damit Ihr Eintrag ins Branchenbuch gesichert ist.

Auftragsbestätigung statt Korrekturabzug

Fast 600 deutsche Unternehmer haben in den vergangenen 2 Jahren den so genannten Korrekturabzug unterschrieben und zurückgeschickt. Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht bemerkt haben: Im Kleingedruckten des Schreibens war vermerkt, dass der Korrekturabzug zugleich auch die Auftragsbestätigung für einen nutzlosen Internet-Branchenbucheintrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer jährlichen Gebühr von 1.400 Euro war. Mit den original Gelben Seiten hatte das Schreiben nichts zu tun.

Klagen bleiben erfolglos

Viele der betroffenen Unternehmer haben gegen den Absender des Schreibens, eine dubiose Werbefirma aus Süddeutschland, geklagt. Doch bisher ohne Erfolg. Denn ein Widerrufsrecht wie bei Privatgeschäften gibt es zwischen Unternehmen nicht. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen arglistiger Täuschung konnten die Geschäfte der Werbefirma bisher nicht stoppen.

Hinzu kommt, dass es sich dabei auch nicht um einen Einzelfall handelt. Immer mehr ominöse Werbefirmen versuchen, mit immer dreisteren Tricks meist wertlose Werbeverträge aufzuzwingen.

Internet-Branchenregister sind nutzlos

Grundsätzlich sollten Sie in Bezug auf Angebote für Branchenbucheinträge 2 Fakten berücksichtigen:
  1. Für Werbeeinträge in die Gelben Seiten, das Örtliche und das herkömmliche Telefonbuch besucht Sie einmal jährlich ein Vertreter des zuständigen Verlages (z. B. Krick Verlag). Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Werbeeintrag für ein weiteres Jahr. Danach erhalten Sie eine ordentliche Rechnung, die Sie erst nach Erscheinen des Telefonbuchs bezahlen.
  2. Außer den oben genannten brauchen Sie keine weiteren Einträge in Branchenverzeichnissen, weil Sie dort kaum jemand sucht bzw. weil sie meist nicht bekannt sind oder gar nicht existieren.
Zahlen Sie vorerst nicht!

Sollten Sie dennoch eine Auftragsbestätigung unterschrieben und nun eine Rechnung oder Mahnung in der Post haben, reagieren Sie folgendermaßen:
  • Ignorieren Sie zunächst die Rechnung, und warten Sie ab, ob eine Mahnung folgt.
  • Erhalten Sie eine Mahnung, schreiben Sie dem Absender, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen, weil Sie sich arglistig getäuscht fühlen, und dass Sie bei einer weiteren Mahnung die IHK und Ihren Anwalt einschalten.
In einigen Fällen haben solche Drohungen Wirkung gezeigt, so dass die Firmen von weiteren Zahlungsaufforderungen Abstand nahmen. Fruchtet Ihre Reaktion jedoch nicht, bleibt Ihnen der Anruf bei Ihrem Anwalt wohl nicht erspart. Wie erfolgreich eine Klage dann jedoch ist, hängt vorwiegend davon ab, ob man der Werbefirma arglistige Täuschung oder Betrug nachweisen kann. Die Werbefirma aus Süddeutschland ist jedenfalls auch heute noch tätig.

Weitere Tipps für Hoteliers finden Sie in Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie hier für mehr Informationen!


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Gehen Sie Vorwürfen nach und greifen Sie rechtzeitig ein
Übertragung von Resturlaub im Folgejahr

Think positive – Anti-Jammer-Strategien
Kleiner Talk mit großem Potenzial

Ist Zeitarbeit für die Hotellerie wirklich so unlukrativ?
Was Sie schon immer über Ihr Betthupferl wissen wollten!

In 10 Schritten zu einer effektiven Mitarbeiterfortbildung
Start des 6. Transatlantischen Ideenwettbewerbs der Körber-Stiftung

Recht

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Gehen Sie Vorwürfen nach und greifen Sie rechtzeitig ein

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt und kommt häufiger vor, als mitunter vermutet wird. 2 von 3 Frauen haben sich schon einmal in ihrem Berufsleben sexuell belästigt gefühlt. Die Palette reicht hierbei vom Hinterherpfeifen, Anstarren und Bemerkungen zur äußeren Erscheinung bis hin zu scheinbar zufälligen Berührungen und dem Aufdrängen sexueller Handlungen. Allerdings zählen nicht nur Frauen zu den Opfern. Auch Männer können Opfer eines sexuellen Übergriffs sein.

Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sexuell belästigt, so steht ihr oder ihm gemäß § 3 Beschäftigtenschutzgesetz ein Beschwerderecht zu. Als Vorgesetzter müssen Sie den Vorwürfen auf jeden Fall nachgehen und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Sanktionen ergreifen, um die Fortsetzung einer festgestellten sexuellen Belästigung zu unterbinden.

Die Belästigung muss dabei einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben. Der Arbeitsplatz im Sinne des Gesetzes ist dabei umfassend zu verstehen und umfasst auch
  • das Nachbarbüro,
  • den Weg zur Toilette,
  • betriebliche Wasch- und Umkleideräume,
  • Dienstreisen,
  • Tagungen oder Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Betriebsausflüge und
  • Weihnachtsfeiern.
Fehlt ein solcher Bezug, können Sie als Vorgesetzter gegen den Belästiger wegen des außerdienstlichen Verhaltens nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen vorgehen.

Hinweis: Als Vorgesetzter sollten Sie in jedem Fall beherzt gegen sexuelle Belästigung von  Mitarbeitern einschreiten, denn die Leistung der betroffenen Mitarbeiter wird sonst unweigerlich sinken und die Kranken- und Kündigungsquote steigen.

Praxis-Tipp: Hängen Sie das Beschäftigtenschutzgesetz für jedermann sichtbar am „Schwarzen Brett“ auf, wie es auch in § 7 Beschäftigtenschutzgesetz vorgeschrieben ist.

Mehr Tipps und Informationen speziell für Vorgesetzte finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Übertragung von Resturlaub im Folgejahr

Nicht immer ist es möglich, dass Mitarbeiter ihren Jahresurlaub bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres nehmen können. Dann muss der Resturlaub gegebenenfalls übertragen oder abgegolten werden.

Eine Übertragung des Urlaubs bis zum 31.03. des Folgejahres kommt immer dann in Betracht, wenn der Urlaubsgewährung betriebliche oder persönliche Gründe entgegenstanden (§ 7 Abs. 3 BUrlG), etwa wenn Ihr Mitarbeiter länger erkrankt war und deshalb seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Wird der Urlaub im Übertragungszeitraum bis 31.03. des Folgejahres nicht genommen, verfällt er endgültig.

Allerdings gilt die kurze Übertragungszeit bis zum 31.03. in einigen Sonderfällen nicht:
  • Bei schwangeren Mitarbeiterinnen wird der Urlaub, der vor einem Beschäftigungsverbot bestanden hat, auf das gesamte Jahr, das nach dem Beschäftigungsverbot folgt, übertragen.
  • Kehrt Ihr Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück, dann kann er vor der Elternzeit noch nicht gewährten Urlaub während des laufenden und des nächsten Urlaubsjahrs beanspruchen.
  • Vergleichbare Regelungen gelten auch für Mitarbeiter, die wegen eines Wehr- oder Ersatzdiensts ausgefallen sind.
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"Konflikte lösen - Energie freisetzen"

Endlich Schluss mit den schlimmsten Zeit- und Effizienzräubern am Arbeitsplatz: Konflikte durch Neid, Missgunst, Mobbing ...

Jetzt zum 1,5 tägigen Seminar anmelden!

Unser Versprechen:

Nach nur 1,5 Tagen Training und Coaching beginnt für Sie und Ihre Mitarbeiter eine ganz neue Zeit der Offenheit, des Vertrauens und der erfolgreichen Zusammenarbeit an gemeinsamen Zielen.

Sie erreichen Ihr Arbeitsziel in einer kleinen Gruppe (max. 12 Personen). Sie lernen und üben an konkreten Beispielen.

So wird das Ergebnis des Seminars aussehen:
  • Synergie-Effekte führen zu ungeahnten Erfolgserlebnissen bei allen Beteiligten
  • Sie vermitteln Ihren Mitarbeitern den Wert von Fairness und Lösungsorientierung 
  • Auch alte und "unlösbare" Konflikte klären Sie endlich ein für alle Mal 
  • Einfache Maßnahmen garantieren nachhaltige Konfliktprävention und verhindern versteckte Aggressionen

Mit diesem Seminar wird 2007 zum entscheidenden Wendepunkt Ihres gesamten Berufslebens.
Seminar-Termin: Donnerstag 8.3.2007, 14 Uhr bis Freitag 9.3.2007 17.30 Uhr
Seminar-Ort: Köln, Hotel Maternushaus, www.maternushaus.de




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Mitarbeiterführung und -motivation

Think positive – Anti-Jammer-Strategien

Was tun Sie, wenn in Ihrer Abteilung die Jammeritis ausgebrochen ist, Mitarbeiter in Lethargie verfallen und Innovationen in den Schubladen stecken bleiben?

Nicht in die Jammerfalle tappen

Wenn Sie bemerken, dass sich negatives Denken in Ihrem Team breitmacht, gehen Sie das Problem systematisch an. Vermeiden Sie zu Beginn 2 Kardinalfehler:

Verbieten Sie das Jammern nicht.

Ein klares Machtwort vom Chef beendet das Lamentieren nicht. Im Gegenteil: Die Mitarbeiter bemerken, dass es schlecht ankommt, sich zu beklagen, und tun es im Geheimen. Der Nachteil für Sie als Vorgesetzter: Sie verlieren die Kontrolle. Sie erfahren nicht mehr, worüber sich Ihre Mitarbeiter beklagen, und können nicht gegensteuern.

Jammern Sie nicht über das Jammern

Tappen Sie nicht selbst in die Jammerfalle und beschweren Sie sich über die miese Stimmung. Handeln Sie.

Wir kennen es längst, das Prinzip der „Self-fulfilling prophecies“ – der sich selbst erfüllenden Prophezeiungen. Wer sich oft genug einredet: „Diese Jahrespräsentation wird ein Reinfall“, der glaubt am Ende daran und setzt sie tatsächlich in den Sand. Denn die Vorstellung, die Aufgabe nicht zu schaffen, blockiert Kreativität und Leistung, so dass das Ergebnis tatsächlich mittelmäßig oder schlecht ausfällt.

Mit Strategien aus dem Jammertal

Doch warum sollte es dann nicht auch umgekehrt funktionieren: Sie stellen sich vor, die Präsentation wird ein großer Erfolg, und schon gelingt sie. Das klappt tatsächlich, weshalb einige Unternehmen inzwischen auf mentales Training und Visualisierungsmethoden setzen.

Denn unsere Vorstellungskraft kann Leistungsgrenzen sprengen. Ein Beispiel aus dem Sport untermauert dies. Über Jahre haben Gewichtheber die 500-Pfund-Marke nicht geschafft. Als es dann einem Sportler gelang, schafften es kurz darauf viele andere. Die scheinbar unüberwindbare Grenze wurde überschritten.

Ein Bild vom Erfolg machen

Die Visualisierung wird ebenfalls im Sport erfolgreich praktiziert. So stellen sich beispielsweise Skispringer kurz vor dem Absprung auf der Schanze den perfekten Sprung genau vor, sehen sich die Traummarke überspringen und auf das Siegerpodest steigen. Sie programmieren ihr Unterbewusstsein und lenken ihre komplette Aufmerksamkeit auf den Erfolg.

Diese Strategie der Spitzensportler können Sie ins Unternehmen übertragen: Stellen Sie sich genau vor, wie Sie Ihre Präsentation halten, wie Sie geschickt eine Spannung aufbauen, die Highlights pointiert einleiten und zum Ende überzeugende Schlussfolgerungen präsentieren. Stellen Sie sich das anerkennende Lächeln Ihres Chefs vor, die Beifall spendenden Kollegen.

Ziele statt Probleme formulieren

Eine weitere Strategie gegen miese Stimmung ist die Reteaming-Methode, die auf die Finnen Ben Furman und Tapani Ahola zurückgeht. Das Prinzip beruht auf der Umdeutung von Problemen in Ziele. In einem ersten Schritt fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, die schlechte Stimmung rauszulassen, dann arbeiten Sie konstruktiv an Lösungen. Sprechen Sie also zunächst mit Ihren Mitarbeitern darüber, was bisher schiefgelaufen ist. Weshalb das Unternehmen zurzeit keinen Erfolg hat, warum die Konkurrenz immer einen Schritt voraus ist.

Erst in einer 2. Runde entwickeln Sie Ideen. Konzentrieren Sie sich dabei nicht auf die Probleme, sondern auf Ihre Ziele. Der Grundgedanke lautet: Ziele sind positiv besetzt, sind mit Zuversicht und Energie verknüpft und liegen in der Zukunft. Probleme dagegen machen schwach und ängstlich und ihre Ursprünge liegen in der Vergangenheit.

Probieren Sie es aus: Teilen Sie ein großes Blatt in 2 Spalten auf. Notieren Sie auf die linke Seite die Probleme Ihres Teams oder Unternehmens. Schreiben Sie dann rechts auf das Blatt positiv formulierte Ziele. Danach trennen Sie die linke Seite ab und werfen sie weg.

Konzentrieren Sie sich nur noch auf die Ziele. Sie werden merken, wie Sie negativen Ballast abwerfen.

Auch kleine Erfolge suchen

Es gibt immer auch die Ausnahme von der Regel. Das heißt, es ist nie alles nur schlecht. Diese Maxime liegt einer erweiterten Strategie gegen Jammeritis zugrunde, genannt Appreciate Inquiry (Positiv-Befragung). Stellen Sie in Ihrem Team die Frage: Wann lief in letzter Zeit etwas besonders gut? Wann hatten wir einen kleinen Erfolg? Bei der ersten Erfolgsmeldung haken Sie nach: Welche Umstände haben zum Erfolg geführt? Welche Stärken haben den Erfolg möglich gemacht?

Praxis-Tipp: Führen Sie ein Erfolgstagebuch, in dem Sie täglich aufschreiben, was gut gelaufen ist. So können Sie sich besser selbst motivieren. Eine Alternative: Sorgen Sie für Unterstützung im privaten Umfeld durch positives Feedback. Statt der Frage  „Wie war’s im Büro?“, auf die Sie mit der gesamten Litanei dessen reagieren, was schlecht gelaufen ist, bitten Sie Ihren Partner zu fragen: Was lief heute gut im Job? Sie werden merken, dass Sie automatisch Ihr Augenmerk auf die positiven Ereignisse richten.

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Kleiner Talk mit großem Potenzial

Sie knüpfen an und sind gespannt, wo der andere weiterknüpft. Sie fädeln geschickt ein und mühelos kann Ihr Gegenüber den Faden weiterspinnen. Im Idealfall plätschert es dahin, bis ein Zeitraum überbrückt ist oder in eine tiefere Gesprächsebene hinabgetaucht werden kann. Smalltalk heißt die Kunst des belanglosen Geplauders, die manchmal nur eine angenehme Atmosphäre schafft, bisweilen aber sogar Karrieretüren öffnet.

Gekonnt getalkt

Smalltalk zu beherrschen ist ein Zeichen von sozialer Kompetenz. Wer sich zwanglos unterhalten kann, sich leicht auf sein Gegenüber einstellen und peinliche Pausen wegplaudern kann, wirkt sympathisch, gewandt und kompetent. Wer dagegen kein Wort herausbekommt, wenn er seinen Chef im Aufzug trifft, erscheint unbeholfen und gehemmt.

Ein guter Trick, um ins Gespräch zu kommen, ist den Ball nach der Begrüßung sofort zurückzuspielen. Schließen Sie eine Frage an, mit der Sie den anderen aus der Reserve locken. Hilfreich ist es, wenn Sie persönliche Vorlieben oder Hobbys bereits kennen:

Beim Talk tabu

Vermeiden Sie negative Stimmungen beim Smalltalk und tappen Sie nicht in Fettnäpfchen. Hier die wichtigsten Tipps für einen erfolgreichen Plausch:
  1. Nicht lästern: Kritisieren und Lästern ist gefährlich. Nur wenn Sie sicher sein können, dass der andere Ihre negative Einstellung teilt, können Sie sich zu ironischen oder zynischen Bemerkungen hinreißen lassen. Im Smalltalk hat dies jedoch nichts zu suchen. Denn Sie kennen Ihren Gesprächspartner in der Regel kaum und können nicht einschätzen, wie er denkt und fühlt. Eine Anpielung auf eine Berufsgruppe wie „So sind sie eben, die EDV-Fuzzies“ kann schnell nach hinten losgehen, wenn sich Ihr Seminarnachbar plötzlich als EDV-Spezialist entpuppt.
  2. Keine Witze: Bemüht lustig zu sein kommt nicht gut an. Besser ist Situationskomik geeignet, um das Eis zu brechen. Doch das kann nicht jeder. Daher gilt: Humor ist gut, Witzereißen nicht.
  3. Nicht negativ: Für den Smalltalk eignen sich positive Themen wie der erfolgreiche Messeauftritt oder die gelungene Produkteinführung. Meiden Sie alles, was negative Stimmungen aufbaut. So sind Krankheiten, Fehler und ausgesprochene Reizthemen tabu. Klammern Sie auch politische Themen aus, denn Sie fordern damit zumindest Anhänger der politischen Gegenseite zum Widerspruch heraus.
  4. Nicht mit der Tür ins Haus: Gerade für Gespräche unter Kollegen oder mit dem Vorgesetzten gilt: Lassen Sie den Plausch zu. Auch wenn Ihnen ein wichtiges Thema unter den Nägeln brennt, lassen Sie dem Gespräch Zeit, sich langsam zu entwickeln. Denn Sie verlieren dadurch nicht etwa wichtige Minuten, sondern gewinnen eine positive Gesprächsatmosphäre, in der Sie vielleicht Ihr Anliegen viel besser durchsetzen können.Das gilt auch für Gehalts- und Vorstellungsgespräche.
QuickTipp: Sorgen Sie dafür, dass das Gehaltsgespräch auch für Ihren Chef angenehm verläuft. Stellen Sie in der Smalltalkphase zu Beginn interessierte Fragen zu seinem Lieblingsprojekt oder seinen Hobbies.

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Motivierte Mitarbeiter auch in Krisenzeiten

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Hotelleitung

Ist Zeitarbeit für die Hotellerie wirklich so unlukrativ?

Fast eine halbe Million Menschen waren Ende 2006 bei Zeitarbeitsfirmen in Deutschland beschäftigt. Etwa 90.000 davon sind alleine im vergangenen Jahr dazu gekommen. Und diese Entwicklung wird auch in diesem Jahr anhalten. Bereits im Herbst vergangenen Jahres vermeldete die Zeitarbeitsfirma Randstad fast 6.000 freie Stellen. Auch die anderen großen Verleihfirmen wie Manpower und Adecco veröffentlichten ähnliche Zahlen. Eingestellt wird für nahezu alle Branchen: Groß- und Kleinindustrie, Finanzdienstleistungen, Handwerk und Handel. Doch mit den klassischen Dienstleistungssektoren Hotellerie und Gastronomie tun sich Zeitarbeitsfirmen nach wie vor schwer. Allenfalls Caterer und Großküchen zählten bislang zu ihren Kunden.

Warum die Hotellerie bisher nicht auf Zeitarbeit gesetzt hat, ja, ihr sogar ablehnend gegenüber stand, erklärt sich aus mehreren Faktoren.
  • Leiharbeiter gelten in der Regel als weniger qualifiziert und schwer integrierbar
  • die Stundensätze liegen oft über den Tariflöhnen in der Hotellerie
  • zu betrieblichen Spitzenzeiten werden Aushilfen eingesetzt
Das Image der Zeitarbeitsfirmen hat sich in den vergangenen 2 bis 3 Jahren wesentlich verbessert. Nach dem Randstad als erste Zeitarbeitsfirma einen gewerkschaftlich akzeptierten Tarifvertrag vorlegte und auf dieser Basis Arbeiter einstellte und verlieh, zogen zumindest die anderen großen Leihfirmen nach. Die Forderung nach Mindestlöhnen wird von den Marktführern mittlerweile sogar unterstützt, weil dadurch die kleinen Zeitarbeitsfirmen ihre Lohnpolitik zugunsten ihrer Mitarbeiter ebenfalls ändern müssten. Der Markt würde auf diese Weise bereinigt. Doch auch hinsichtlich branchenbezogener Auswahlverfahren, Ausbildung und Hygiene- und Sicherheitsschulungen haben die Zeitarbeitsfirmen in den letzten Jahren viel getan, sodass die Kundenzufriedenheit stark gestiegen ist.

Davon könnte in einigen Bereichen auch die Hotellerie profitieren. Denn selbst wenn eine Zeitarbeitsfirma einen 3,- € höheren Stundensatz verlangt, als beispielsweise einer Küchenhilfe oder einer Zimmerdame laut Hotel- und Gaststättentarif gezahlt werden, ergeben sich im Vergleich zur Aushilfe doch einige Vorteile. So sind Leiharbeiter jederzeit kurzfristig abrufbar und „kündbar“. Es entstehen keine Lohnnebenkosten und weniger Verwaltungsaufwand. Auch arbeitsrechtliche Belange werden in den meisten Fällen von den Zeitarbeitsfirmen abgewickelt.

Dass Zeitarbeit für viele Hotels künftig sogar eine wichtige Strategie zur Wettbewerbssicherung und Kostensenkung darstellen kann, sehen auch die beiden Betriebswirtschaftler Prof. Dr. Olderog und Andree Westermann. In ihrem Buch „Wertschöpfungsmanagement und Zeitarbeit in der Hotellerie“ erklären sie ausführlich, wie Hotels Zeitarbeit sinnvoll einsetzten können, ohne dabei Qualitätsverluste zu erleiden.

Olderog/Westermann - Wertschöpfungsmanagement und Zeitarbeit in der Hotellerie
1. Auflage, 239 Seiten, gebunden, € 19,90
ISBN-10: 3-00-019452-5 / ISBN-13: 978-3-00-019452-8
Was Sie schon immer über Ihr Betthupferl wissen wollten!

Es muss im Frühjahr 1958 gewesen sein, als sich ein österreichischer Süßwarenfabrikant namens Pischinger darum Gedanken machte, mit welchem Sortiment er wohl zum nächsten Weihnachtsfest gute Geschäfte erzielen kann. Er mischte und probierte, verfeinerte und probierte erneut und heraus kam dabei ein aus heutiger Sicht eher unspektakuläres Schokoladen-Waffel-Konfekt. Damit das Gebäck sich auch besonders gut verkaufen sollte, packte er es in ein blau-weiß-rotes Staniolpapier. Auf der Suche nach dem passenden Namen, muss er wohl irgendwie zu der Erkenntnis gelangt sein, dass seine süße Kreation offensichtlich die beste Wirkung entfaltet, wenn man sie kurz vor dem Schlafengehen verzehrt. Deshalb gab er dem Konfekt den etwas schlüpfrigen Namen „Betthupferl“. Die Schokoladenwaffel des Konditors Pischinger wird in Österreich noch heute verkauft, auch wenn sie statt dem Staniolpapier mittlerweile ein Plastikkleid trägt. Der Name allerdings hat es weit über die Landesgrenze des Alpenstaates hinaus gebracht, bis tief hinein in fast alle deutschen Hotelzimmer.

Mit der Pischinger-Waffel bringt in unseren Tagen keiner mehr das Betthupferl in Verbindung. Nicht einmal der Duden, der es ganz banal als „Süßigkeit vor dem Zubettgehen“ definiert. Auch über die Wirkung, die den Erfinder schließlich erst auf den Namen brachte, sind Betthupferl-Verzehrer genauso geteilter Meinung, wie auch die Betthupferl-Verteiler. Kunstvoll dekorierte Pralinen finden sich heutzutage ebenso auf den Kissen der Gäste, wie auch lila Schokoladentäfelchen oder Mini-Gummibärchen, deren Ruf als Einschlafhilfe jedoch besonders zweifelhaft ist. Es gab sogar schon Hotelgäste, die Traubenzucker-Päckchen auf ihrem Nachtlager vorgefunden haben sollen. Doch vermutlich handelte es sich hierbei vielmehr um den Versuch, der Hotelbar zu später Stunde noch ein paar Gäste zu bescheren, die nicht einschlafen können. Besonders in Ferienhotels ist so mancher Hotelchef schon auf die Idee gekommen, statt einer ungesunden und kalorienreichen Süßigkeit, seine Gäste mit einer persönlich ausgewählten Einschlaf-Literatur zu überraschen. Vom Märchen, über anspruchsvolle Kurzgeschichten bis hin zu frivolen Gedichten reicht hier die Palette der Literatur mit angeblichem Sandmännchen-Effekt.

Doch möchten dass die Gäste überhaupt? Haben sie nicht längst gemerkt, dass die mit Logo und Firmenanschrift bedrucken Einschlafhilfen oft nur aus Gründen des Marketings liebevoll in die Kissen gebettet werden? Keinesfalls, die meisten Gäste erwarten das Betthupferl bereits wenn sie ihr Zimmer betreten. Ja, sie freuen sich darauf und lassen sich sogar dazu hinreißen, die Leistung eines Hotels mit der Qualität des Betthupferls in Verbindung zu bringen. Wehe dem, der Gummibärchen auslegt! Jede Zimmerdame kann bestätigen, dass die süßen Häppchen am Morgen danach zu 90% verschwunden sind. Wenn auch nicht immer gleich im Magen des Gastes, sondern oft auch als kleines Mitbringsel für die Lieben daheim oder als Nervenfutter für die bevorstehende Autofahrt. Dies ist sogar empirisch belegt durch eine Studie von Hotelfachschülern aus den 90er Jahren.

Und nach was die Gäste sich am meisten sehnen, wenn sie ihr Hotelzimmer am Abend betreten und voller Erwartung auf ihr Kopfkissen schauen, liefert die Studie gleich mit. Wie könnte es anders sein: hausgemachte Pralinen vorzugsweise mit einem Spritzer Alkohol! Aber auch industriell gefertigte Schokolade genießt ein hohes Ansehen, wenn sie von guter Qualität und schön verpackt ist. Alles was klebrig und gummiartig ist, wie die bereits mehrfach erwähnten Bärchen, rangiert eher auf den untersten Rängen. Die anspruchsvolle Gute-Nacht-Literatur kommt übrigens gar nicht schlecht weg, wenn sie in Verbindung mit einem guten Stück Schokolade steht. Ein doppeltes Betthupferl so zusagen.

Dem österreichischen Konditor und Erfinder dürfte das Betthupferl im Nachhinein allerdings so manche schlaflose Nacht bereitet haben. Denn ein Patent darauf hätte ihn sicherlich ruhiger und sorgloser einschlafen lassen.

Weitere Ideen für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie hier!


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Sozialmanagement / Nonprofit

In 10 Schritten zu einer effektiven Mitarbeiterfortbildung

Eine gute Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter kommt nicht nur dem einzelnen Mitarbeiter zugute, sondern kann sich auch positiv auf die gesamte Teamarbeit auswirken.

Als Führungskraft sollten Sie daher auf eine qualifizierte Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter achten, die sich letztendlich aber auch für Ihre Einrichtung auszahlen muss. Denn schließlich müssen Sie Ihren Mitarbeiter unter Umständen für den Besuch der Fortbildung von seiner Arbeit freistellen oder übernehmen einen Teil der Fortbildungskosten.

Damit eine Fortbildung sich für Ihre Einrichtung auszahlt, sollten Sie sich an folgenden 10 Punkten orientieren:
  1. Nehmen Sie die Fortbildungswünsche Ihres Mitarbeiters als Gesprächsanlass.
  2. Überlegen Sie mit Ihrem Mitarbeiter gemeinsam, ob die Fortbildungswünsche dem Bedarf entsprechen.
  3. Achten Sie auf Indikatoren, die auf Fortbildungsbedarf hinweisen.
  4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter Fortbildungsziele.
  5. Achten Sie auf versteckten Qualifizierungsbedarf des Teams.
  6. Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt zur Durchführung der Fortbildung.
  7. Achten Sie auf den richtigen Lernweg. 
  8. Unterstützen Sie die Umsetzung des Gelernten.
  9. Nutzen Sie Seminarteilnehmer als Multiplikatoren. Denn möglichst alle Mitarbeiter sollten von der Qualifizierungsmaßnahme profitieren können.
  10. Überprüfen Sie den Erfolg der Qualifizierung.
Mehr Informationen zum Thema Fortbildungen finden Sie im Kapitel F 20 des Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an.
Start des 6. Transatlantischen Ideenwettbewerbs der Körber-Stiftung

Der Transatlantische Ideenwettbewerb geht in die nächste Runde! Ab sofort können Projektideen, Initiativen und Methoden aus den USA zum Thema „Empowerment. Menschen stärken“, die auch in Deutschland erfolgreich sind, bei der Körper-Stiftung eingereicht werden.

Gesucht werden insbesondere Beiträge, die Menschen zu mehr Eigeninitiative und gesellschaftlicher Beteiligung befähigen. Im Rahmen des Wettbewerb, der bereist zum sechsten Mal durch die Körber-Stiftung ausgeschrieben wird, werden unter anderem Ideen- und Projektpreise sowie Fördemittel vergeben. Der Wettbewerb ist mit insgesamt 150.000 Euro dotiert. Einsendeschluss ist der 31.10.2007.

Neben den verschiedenen Preisgeldern bietet der Ideenwettbewerb den Preisträgern zudem die Möglichkeit, auf ein umfassendes Netzwerk zurückzugreifen sowie die Chance auf Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops und Tagungen. Nähere Informationen sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.usable.de.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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Wie oft müssen Sie sich als PDL mit lästigen Rechtsfragen herumschlagen?

Machen Sie sich Ihren Arbeitsalltag wieder leichter! Mit den fertig zu übernehmenden Praxis-Tipps, Checklisten, Briefen und Musterstandards aus dem Praxishandbuch „Recht in der ambulanten Pflege von A - Z“. Mehr dazu hier:

„Recht in der ambulanten Pflege von A - Z“.
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