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Führungswissen für Vorgesetzte

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Haben Sie heute schon gelobt? Motivieren Sie in Anerkennungsgesprächen


Liebe Leserin, lieber Leser,

in deutschen Unternehmen wird zu wenig gelobt, was dazu führt, dass viele Mitarbeiter – vor allem auch Leistungsträger – sich demotiviert zurückziehen und die Produktivität sinkt.

Lassen Sie es nicht so weit kommen, und lernen Sie, dieses Führungsinstrument richtig einzusetzen. Es gibt 12 gute Gründe für positives Feedback:
  1. Positives Feedback stärkt die positive Selbsteinschätzung Ihrer Mitarbeiter.
  2. Positives Feedback steuert positives Verhalten: Mitarbeiter lernen aus positiven Rückmeldungen.
  3. Positives Feedback macht Mut.
  4. Positives Feedback hilft bei der Fehlersuche.
  5. Positives Feedback fördert persönliche Lernprozesse.
  6. Positives Feedback steigert die Motivation.
  7. Positives Feedback hilft, zielgerichtet zu arbeiten.
  8. Positives Feedback ermuntert die Mitarbeiter, sich hilfreiches Feedback zu holen.
  9. Positives Feedback führt zum Zuwachs an Einfluss beim Feedback- Empfänger und Geber.
  10. Positives Feedback bewirkt eine engere Verbindung mit der Aufgabe.
  11. Positives Feedback hilft bei der Identifikation mit der Arbeitsumgebung und bei der Planung beruflicher Entwicklungen.
  12. Positives Feedback festigt die Beziehung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter.
Richtig eingesetzt, steigert positives Feedback das Selbstwertgefühl der Mitarbeiter. Sie trauen sich mehr zu. Ihre Beziehungen zu allen Ihren Mitarbeitern werden transparenter, ehrlicher und belastbarer. Positives Feedback dient somit der „Beziehungshygiene im Alltag“.
 
Lassen Sie dieses wertvolle Instrument daher nicht ungenutzt!Das RuFuS-Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten!

 
Das RuFuS-Team wünscht Ihnen und Ihren Familien ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr 2008.
 
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Käufer muss Gebrauchsanweisung lesen
Ermahnung bei privater Grundbuchabfrage

Knüpfen Sie ein Netz für Ihren beruflichen Erfolg
Selbst-Test: Wie führe ich als Führungskraft

Energiekosten – So sparsam sind Energiesparlampen wirklich!
Aktions-Gastronomie: Begeistern Sie Ihre Gäste mit einer Einladung in Ihre Küche, Teil 2

Mit diesen 6 Grundsätzen gewinnen Sie 2008 endlich wieder mehr Zeit für das Wesentliche
Checkliste: Steigern Sie die Kundenorientierung in Ihrer Einrichtung

Recht

Käufer muss Gebrauchsanweisung lesen

Die Aufklärungspflicht ist dann erfüllt, wenn auf der Verpackung auf die Gefährlichkeit eines Gegenstandes hingewiesen wird und dieses mit der Aufforderung verbunden ist, die Gebrauchsanweisung zu lesen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, kann er die eintretenden Schäden nicht geltend machen. Das entschied das Amtsgericht München in folgendem Fall:

Der Kläger kaufte im Mai 2006 in einem Heimwerkermarkt eine Autobatterie. Auf der Oberseite der Hülle befanden sich 6 Warnzeichen in Form von Piktogrammen. Eines der Piktogramme hatte die Bedeutung „Verätzungsgefahr“. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Gebrauchsanweisung zu lesen sei. Jeweils an den Schmalseiten der Batterie kurz unterhalb der Oberkante befindet sich ein Entlüftungsloch von circa 3 mm im Durchmesser. Diese Löcher sind erforderlich, um einen Druckausgleich zu gewährleisten. Auf einer der Seitenflächen der Batterie ist eine Gebrauchsanweisung befestigt, in der ausgeführt wird, dass die Batterie nicht gekippt werden darf, da aus den Entgasungsöffnungen Säure austreten kann.

Der Kläger transportierte die Batterie stehend im Fußraum nach Hause, ohne die Gebrauchsanweisung vorher gelesen zu haben. Als er die Batterie aus dem Auto nehmen wollte, war sie umgefallen. Durch die seitlichen Öffnungen war Säure ausgelaufen und hatte im Fußbodenteppich des Pkw ein Loch von 5 cm verursacht. Dadurch entstanden Kosten von 1.800 Euro. Außerdem verätzte sich der Kläger an den Händen. Der Kläger verlangte von dem Heimwerkermarkt den Ersatz des Schadens und Schmerzensgeld von 200 Euro. Er machte geltend, nicht genügend über die Gefährlichkeit der Batterie aufgeklärt worden zu sein. Die Hinweise auf der Verpackung würden dafür nicht genügen.

Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München wies die Klage ab: Die Autobatterie sei ausreichend verpackt gewesen, da die Öffnungen notwendig waren, um den Überdruck zu vermeiden. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht sei nicht gegeben. Schließlich befinde sich auf der Batterie der Hinweis, dass es sich um ein säurehaltiges Produkt handele. Weiter würde auf die an der Batterie angebrachte Gebrauchsanweisung hingewiesen. Diese könne problemlos entfernt und gelesen werden. In der Gebrauchsanweisung würde nochmals auf die Verätzungsgefahr hingewiesen und Hinweise zum Transport und zur Lagerung gegeben.

Wenn der Kunde die Gebrauchsanweisung in einem solchen Fall nicht lese, könne er spätere Schäden auch nicht ersetzt verlangen. Gebrauchsanweisungen seien bereits vor dem Heimtransport zu lesen, wenn bereits auf der Verpackung auf die Gefährlichkeit der Säure hingewiesen wurde.

Arbeitsgericht (ArbG) München, Urteil vom 02.03.2007, Aktenzeichen: 121 C 26450/06

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Ermahnung bei privater Grundbuchabfrage

In Ihrem Führungsalltag werden Sie immer wieder mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert, bei denen Sie bisweilen ratlos sind, wie Sie sie lösen können. Fragen Sie unsere Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht Petra Kansy. Für Abonnenten des „Praxishandbuch leiten - führen - motivieren – Das Handbuch für den Vorgesetzten“ liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.

Hier eine aktuelle Leserfrage: Einer meiner Mitarbeiter ist für die elektronische Abfrage von Grundbucheinträgen zuständig. Dieser Mitarbeiter ist äußerst korrekt und wahrt immer den Datenschutz. Im vergangenen Jahr hat er 3-mal für sich privat eine Grundbuchabfrage gemacht. Unter anderem ging es dabei um die Grundbucheintragung nach dem Tod seines Vaters. Ich habe mit dem Mitarbeiter gesprochen und ihn schriftlich ermahnt. Außerdem habe ich ihn aufgefordert, die Gebühren, die er nicht abgeführt hat, im Nachhinein zu begleichen. Außerdem habe ich ihm gesagt, dass ein solches Verhalten dienstrechtliche Konsequenzen haben könnte. Halten Sie diese Ermahnung für ausreichend?

Antwort unserer Rechtsexpertin:
Aus meiner Sicht ist dem Sachverhalt Genüge getan. Sie haben umfassend abgewogen und nach Ihrem Ermessen entschieden. Der Mitarbeiter hat in Einzelfällen für sich persönlich eine solche Abfrage gestartet und sich nicht von Dritten instrumentalisieren lassen. Wenn der Mitarbeiter ansonsten zuverlässig ist und seine Arbeit hervorragend erledigt, reicht eine schriftliche Ermahnung als Sanktion völlig aus. Zudem hat er sich bereit erklärt, die angefallenen Gebühren, auch wenn er selbst Sachbearbeiter ist, zu entrichten. Er hat also den möglicherweise entstandenen Schaden wiedergutgemacht. Jede andere Reaktion wie Versetzung oder Entzug des Fachbereichs wäre aus meiner Sicht überzogen.
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Kritisieren ohne zu verletzen?

Sie möchten ein Kritikgespräch führen aber ohne Ihren Mitarbeiter zu verletzen,
möchten über Fehlzeiten oder das Arbeitsklima sprechen oder einfach Ihren Mitarbeitern ein Feedback geben?

Es gibt unzählige Situationen, in denen man die richtigen Worte finden muss.
Mit dem Gesprächs-Check sind Sie für jedes Mitarbeitergespräch gut gerüstet.
 
Wie Sie sich am besten auf ein Gespräch vorbereiten, welche Gesprächsarten und -techniken es gibt, sagt Ihnen jetzt der Gesprächs-Check.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Knüpfen Sie ein Netz für Ihren beruflichen Erfolg

Glauben Sie, dass Networking nichts anderes ist als ein Small Talk in der Kaffeepause? Dann irren Sie. Der kleine Plausch ist „nur“ der 1. Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Beziehungsmanagement. Professionelles Networking ist für Führungskräfte ein maßgeblicher Karrierefaktor. Vom unbürokratischen Informationsaustausch über Synergieeffekte bis hin zum Sprung auf der Karriereleiter – wer über die richtigen Kontakte verfügt und diese effektiv nutzt, kommt leichter ans Ziel. Ein effektives Beziehungsmanagement erfordert jedoch viel Kreativität, Eigeninitiative und kontinuierliche Pflege. Und es beschränkt sich keineswegs auf den Arbeitsplatz.

Lesen Sie hier, wie Sie in 5 Schritten ein effektives Beziehungsmanagement aufbauen:

1. Schritt: Legen Sie Ihre Ziele fest
  • Welche realistischen Haupt- und Teilziele verfolgen Sie mit der Netzwerkarbeit?
  • In welchen Bereichen wollen Sie sich besonders engagieren?
  • Welche Erwartungen haben Sie an potenzielle Netzwerkmitglieder?
2. Schritt: Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer bereits bestehenden Kontakte
Jeder Mensch hat ein Basisnetzwerk von Primärkontakten. Manch einer ist sich jedoch der Vielzahl oder der Qualität der vorhandenen Verbindungen gar nicht bewusst, weil er geschäftliches und privates Networking strikt trennt, nur direkte Kontakte berücksichtigt und übersieht, dass auch der Kontakt über 3 Ecken wichtig sein kann.

3. Schritt: Erweitern Sie Ihr Basisnetzwerk

In jedem Unternehmen gibt es informelle Kontaktnetze zu Kunden, Vorgesetzten, Kollegen. Einige Firmen bieten zudem formelle Netzwerke, wie beispielsweise Führungskräftetreffen an. Bauen Sie Schritt für Schritt Ihr Netzwerk am Arbeitsplatz aus.

4. Schritt: Pflegen Sie Ihre Kontakte kontinuierlich
Effektive Kontaktpflege ist mehr, als sich nur hin und wieder bei seinen Netzwerkpartnern zu melden. Sie profitieren nur dann dauerhaft von Ihrem Netzwerk, wenn Sie Kontakte pflegen wie Profis:
  • ein positives Image aufbauen und es aufrechterhalten,
  • die geknüpften Kontakte systematisch ausbauen und
  • sie nicht grundlos abreißen lassen.
5. Schritt: Nutzen Sie das Netzwerk in eigener Sache
Beziehungen zu nutzen heißt, gekonnt zwischen Geben und Nehmen zu balancieren. Diese Balance ist Garant für ein funktionstüchtiges Netzwerk. Für Sie als Führungskraft bedeutet das auch, dass es sinnvoll ist, Ihr Team in Ihr Netzwerk einzubeziehen. Denn je besser Kommunikation, Arbeitsmoral und Zusammenarbeit in Ihrer Abteilung sind, desto besser fallen auch die Arbeitsergebnisse aus – und davon profitieren beide Seiten.

Mehr zum Thema Networking lesen Sie im Kapitel N 15 des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Jetzt zum Gratis-Test anfordern!
Selbst-Test: Wie führe ich als Führungskraft

Führen Sie eher aufgabenorientiert oder eher mitarbeiterorientiert? Beantworten Sie die folgenden Aussagen mit "Ja", wenn Sie sie für Ihren Führungsstil typisch halten, um Ihren Führungsstil zu testen:
  1. Ich verlange von meinen Mitarbeitern, strikte Leistungsstandards einzuhalten.
  2. Ich bin immer freundlich und bei Problemen direkt für meine Mitarbeiter ansprechbar.
  3. Ich mache meine Rolle als Führungskraft in meinem Umgang mit den Mitarbeitern immer deutlich.
  4. Meine direkten Anweisungen sollen auch genauso von meinen Mitarbeitern durchgeführt werden.
  5. Ich nehme auf die Bedürfnisse meiner Mitarbeiter immer Rücksicht.
  6. Ich beziehe die Meinungen meiner Mitarbeiter in meine Entscheidungen mit ein.
  7. Der Wert eines Mitarbeiters bemisst sich für mich allein aus den Leistungen, die er erbringt.
  8. Ich achte darauf, dass sich meine Mitarbeiter in ihrer Arbeit verwirklichen können.
  9. Ich überprüfe die Arbeit meiner Mitarbeit durch häufige Kontrollen.
  10. Ein freundliches Arbeitsklima innerhalb meiner Abteilung ist für mich sehr wichtig.
Auswertung: Die Fragen 1, 3, 4, 7, 9 weisen auf eine aufgabenorientierte Führung, die Fragen 2, 5, 6, 8, 10 dagegen auf beziehungsorientiertes Führungsverhalten hin. Welche der Fragen haben Sie häufiger mit "Ja" beantwortet?

Nur wenn es Ihnen als Vorgesetztem gelingt, beide Bereiche abzudecken und anzuwenden, verfügen Sie über einen optimalen Führungsstil.

Aktuelles Führungswissen für Vorgesetzte finden in der Größten Deutschen Online-Bibliothek für Führungskräfte: www.vorgesetzter.net. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!
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Wie Sie Ihr Know-how als Leiter der Instandhaltung konsequent und systematisch erweitern

Mit dem Instandhalten der Ihnen anvertrauten Anlagen ist es nicht getan. Damit von der Produktion bis zur Unternehmensleitung alle mit Ihrer Leistung zufrieden sind, müssen Sie über Dinge Bescheid wissen, die über die technische Instandhaltung weit hinausgehen. Deshalb erwartet man von Ihnen, dass Sie wissen,
  • wie Sie Ihre Instandhaltungsplanung und Betriebsmitteldisposition optimieren,wie Sie erhebliche Kosteneinsparungen erzielen,
  • wie Sie die neuesten Diagnosetechniken (z. B. die DIN 31051) einführen und anwenden,
  • wie Sie Ihre Mitarbeiter zu dauerhafter Höchstleistung motivieren,
  • wie Sie Arbeitsschutz, Umweltschutz und Betriebssicherheit überwachen,
  • wie Sie eine einwandfreie Dokumentation aller Daten, Vorfälle und Lösungen sicherstellen.
Zu all diesen Themen können Sie sich jetzt schnell und zuverlässig auf dem Laufenden halten. Lesen Sie
 
Instandhaltung in der Praxis,
den Fachinformationsdienst für Leiter der Instandhaltung.

Fordern Sie jetzt unverbindlich ein kostenloses Ansichts-Exemplar an! Sie werden staunen, wie viel praktischen Nutzwert Sie dort finden!
 



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Hotelleitung

Energiekosten – So sparsam sind Energiesparlampen wirklich!

Im Rahmen der Diskussionen um den Klimaschutz steht immer wieder der Einsatz von Energiesparlampen im Mittelpunkt des Geschehens. Obwohl schon lang bekannt ist, dass eine Sparlampe im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühbirne eine wesentlich längere Lebensdauer hat und vor allem weniger Strom verbraucht, wird sie immer noch viel zu wenig eingesetzt; auch in der Hotellerie!

Häufiges Schalten verkürzt die Lebensdauer nur gering

Weit verbreitet ist in der Hotellerie die Meinung, dass Energiesparlampen nur dort sinnvoll eingesetzt werden können, wo die Lichtquelle nicht häufig ein- und ausgeschaltet werden muss. Deshalb setzen Hoteliers die Sparlampen oft lediglich in Fluren, Hotelhallen oder im Restaurant ein. Doch diese Ansicht ist durch aktuelle Tests widerlegt. Zumindest hochwertige Sparlampen sind heute so schaltfest, dass sich ihre Lebensdauer nur geringfügig verkürzt. Daher können sie auch überall eingesetzt werden.

Nur geringer Helligkeitsverlust nach 18.000 Stunden
Welches Sparpotenzial Energiesparlampen haben, wird allein schon durch die Lebensdauer deutlich. Eine Glühbirne brennt bei Dauerbetrieb etwa 1.000 Stunden. Eine hochwertige Sparlampe schafft dagegen über 18.000 Betriebsstunden. Qualitativ hochwertige Leuchten, etwa von Philips oder Osram, haben am Ende ihrer Lebensdauer dabei gerade einmal 5 % an Helligkeit verloren. Bei häufigem An- und Ausschalten verringert sich die Brenndauer dieser Lampen um etwa 10 %. Doch dies ist bei Glühbirnen kaum anders.

Amortisation nach 2 Jahren
Viele Hoteliers schrecken zunächst zurück, wenn sie feststellen, welche Gesamtkosten eine komplette Umstellung auf Sparlampen verursacht. Denn neben den höheren Anschaffungskosten können zusätzliche Kosten durch den Einbau von Vorschaltgeräten entstehen. Da sich jedoch der Stromverbrauch um bis zu 80 % reduziert, amortisiert sich die Umstellung relativ schnell, wie durch das nebenstehende Beispiel deutlich wird. Energieexperten gehen davon aus, dass ein Hotel mit 100 Zimmern, Tagungsbereich und einer Auslastung von 70 % etwa 2.000 € jährlich an Stromkosten einsparen kann, wenn ausschließlich Energiesparlampen eingesetzt werden. Die Kosten einer Umstellung wären somit bei vielen Hotels bereits nach 2 Jahren amortisiert.

Beispiel: 60-Watt-Glühbirne gegen 11-Watt-Sparlampe
Die 60-Watt-Birne hat eine Lebensdauer von ca. 1.000 Betriebsstunden. Wird sie über 12.000 Stunden betrieben, verbraucht sie etwa 720 kWh. Dies entspricht bei einem Strompreis von 14 Cent je kWh 100,80 Euro. Über die Betriebsdauer fallen zusätzlich Anschaffungskosten in Höhe von 9 Euro an. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von 109,80 Euro für 12.000 Betriebsstunden. Die Energiesparlampe mittlerer Qualität hat eine Lebensdauer von 12.000 Stunden, wenn sie häufig bedient wird. Sie kostet mit Vorschaltgerät 12 Euro. Ihr Stromverbrauch liegt bei 132 kWh. Bei einem Strompreis von 14 Cent je kWh verursacht die Sparlampe also insgesamt Kosten in Höhe von 30,48 Euro während der 12.000 Betriebsstunden.

PraxisTipp: Dies sollten Sie beim Kauf von Sparlampen beachten
  • Bei Sparlampen fehlt im Gegensatz zu Glühbirnen die Rotkomponente. Dadurch wirken rote Räume unbehaglich.
  • Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die gewünschte Sparlampe in den entsprechenden Glaskörper passt.
  • Achten Sie darauf, dass es Sparlampen mit unterschiedlicher Lichtpräsenz gibt.
  • Für Fassungen in der Größe E14 ist das Angebot oft gering. Bestellen Sie daher frühzeitig.
Aktions-Gastronomie: Begeistern Sie Ihre Gäste mit einer Einladung in Ihre Küche, Teil 2

In der vergangenen Woche haben wir Ihnen die Idee eines Küchenbuffets näher erläutert. Hier ein paar Tipps, die Sie bei Ihrem 1. Küchenbuffet beachten sollten:

Setzen Sie Prioritäten in Planung und Ablauf:
  • Terminieren Sie ein Küchenbuffet auf den umsatzschwächsten Tag der Woche. Da ein A-la-carte-Betrieb an diesem Abend nicht möglich ist, enttäuschen Sie dann keine Gäste, die lieber aus Ihrer Karte bestellen möchten.
  • Lassen Sie immer nebenher noch kleine Vor- und Zubereitungsarbeiten durchführen, das belebt ungemein und macht sehr authentisch.
  • Mit Themenbuffets wie „Mediterranes Gemüse“, „Köln kocht kölsch“ oder „Alles aus dem Backofen“ spezialisieren Sie diesen Buffet-Trend nochmals.
  • Weisen Sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf Ihr Alleinstellungsmerkmal als Trendmacher hin. So gilt die Konkurrenz als Nachahmer Ihrer Ideen.
  • Produzieren Sie Schaumsuppen oder Desserts à la minute: Karamellisieren Sie katalanische Creme vor dem Gast oder schlagen Sie seine Rohrzucker-Minz-Sabayon frisch auf.
  • Abhängig von Standort und Gästestruktur sollten Sie dieses Trendbuffet wöchentlich, monatlich oder quartalsmäßig, aber immer regelmäßig anbieten. Für eine definitive Erfolgsaussage führen Sie mindestens 4 Küchenbuffets durch.
  • WICHTIG: Klären Sie mit Ihrer Versicherung definitiv ab, dass ein Verletzungsrisiko Ihrer Gäste abgedeckt ist.
Setzten Sie Akzente und schaffen Sie neue Trends. Ihre Gäste werden es Ihnen danken.

Weitere Tipps und Informationen speziell für Küchenprofis finden Sie in „Der Küchenchef in der Praxis“. Klicken Sie hier und testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe.
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Speziell für Hoteliers:
 
Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen.
 
Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




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Sozialmanagement / Nonprofit

Mit diesen 6 Grundsätzen gewinnen Sie 2008 endlich wieder mehr Zeit für das Wesentliche

Als Heimleitung werden Sie täglich, nicht nur in der Weihnachtszeit, mit komplexen Herausforderungen und vernetzten Situationen konfrontiert. Vielen Führungskräften fällt es nicht immer leicht, sich bei der Vielzahl dieser Anforderungen auf das Wesentliche zu konzentrieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich konsequent bemühen, die wichtigen von den weniger wichtigen Dingen zu unterscheiden und auf diese Weise zu einem optimalen Zeitmanagement zu kommen. Mit den nachfolgenden 6 Grundsätzen für Ihr persönliches Zeitmanagement fällt es Ihnen leichter, Ihre hohe Belastung in den Griff zu bekommen.

1. Grundsatz: Konzentrieren Sie sich auf echte Chefsachen

Skizzieren Sie Ihre wichtigsten Aufgaben und Tätigkeiten. Stellen Sie anschließend jede Tätigkeit und jede Aufgabe auf den Prüfstand. Können Sie zu jedem dieser Stichpunkte guten Gewissens sagen, dass es sich um eine „Chefsache“ handelt?

2. Grundsatz: Delegieren Sie so viel wie möglich
Aufgrund Ihrer Bilanz werden Sie einige Ihrer Aufgaben und Tätigkeiten als weniger wichtig eingestuft haben. Oder Sie haben erkannt, dass Sie gelegentlich Ihre Zeit mit Tätigkeiten vergeuden, die Ihre Mitarbeiter genauso gut erledigen könnten. Aufgaben, für die das zutrifft, sollten Sie delegieren.

3. Grundsatz: Ernennen Sie einen Vertrauten
Suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter, der Ihr persönlicher Assistent werden könnte. Dieser kann in vielen Bereichen entscheidungsvorbereitend für Sie tätig werden, Informationen filtern, Projekte anstoßen, durchführen und überwachen sowie direkt an Sie berichten.

4. Grundsatz: Straffen Sie die Kommunikationsabläufe
Legen Sie klare Informationswege fest: Wer berichtet wann wie an wen? Straffen Sie Ihre Besprechungen konsequent, führen Sie sie z. B. im Stehen statt im Sitzen durch.

5. Grundsatz: Investieren Sie täglich 10 Minuten in die Planung

Nehmen Sie sich morgens 10 Minuten Zeit, auch wenn Sie unter Druck stehen. Diese 10 Minuten holen Sie zeitlich um ein Vielfaches wieder her aus. Notieren Sie alle Aufgaben, die Sie heute noch erledigen wollen. Es spielt keine Rolle, wie wichtig oder dringend Ihnen eine Aufgabe jetzt erscheint. Prüfen Sie anschließend jede einzelne Aufgabe. Welche können Sie ohne große Konsequenzen verschieben oder absagen? Verschieben Sie jedoch nicht gedankenlos, sondern nur, wenn es diesen Tag entzerrt und den nächsten Tag nicht unnötig überlastet. Entscheiden Sie, welche der Aufgaben Sie delegieren können, und geben Sie diese Aufgaben konsequent ab.

6. Grundsatz: Setzen Sie nur Machbares auf Ihre Aufgabenliste
Schauen Sie sich Ihre verkürzte Aufgabenliste noch einmal an: Welche Tätigkeiten können Sie so aufteilen, dass Sie heute nur den aktuell wichtigsten Teil erledigen? Notieren Sie hinter jeder Aufgabe die Zeit, die Sie für die Erledigung ansetzen. Planen Sie auch Zeit für kleine Pausen und Mahlzeiten und vor allem für Unvorhergesehenes ein. Schreiben Sie die Zeitsumme auf. Haben Sie heute ausreichend Zeit, um alle Aufgaben zu schaffen? Dann beginnen Sie gleich damit, Ihren neuen wohlüberlegten und strukturierten Tagesplan umzusetzen. Ist die Summe des Zeitbedarfs größer als Ihr Zeitbudget? Dann streichen und vertagen Sie noch einmal einige Aufgaben.

Aus der aktuellen Ausgabe von „Heimleitung konkret“.
Checkliste: Steigern Sie die Kundenorientierung in Ihrer Einrichtung

Die folgende Checkliste soll Ihnen Anregungen geben, wie Sie die Kundenorientierung in Ihrer Einrichtung oder auch in Ihrem Unternehmen noch steigern können:
  • Sie motivieren Ihre Mitarbeiter für (mehr) Kundenorientierung, indem Sie ihnen ihren (nicht Ihren!) Nutzen in Form von Arbeitserleichterung, Arbeitszufriedenheit, Anerkennung und Erfolg kommunizieren.
  • Sie kommunizieren den Nutzen so plastisch wie möglich, damit jeder das versteht und im Kopf behalten kann.
  • Sie flankieren Ihre Kundenorientierungsbemühungen mit einer adäquaten Führungskultur der internen Kundschaft.
  • Sie beseitigen konsequent jene Prozesshemmnisse, die Ihre Mitarbeiter davon abhalten, kundenorientiert zu arbeiten.
  • Sie organisieren Arbeitsprozesse so, dass interne und externe Kunden gleichermaßen damit zufrieden sind.
  • Sie trainieren Kundenorientierung.
  • Sie trainieren vor allem, mit den Augen des Kunden zu sehen, mit seinen Ohren zu hören.
  • Sie sammeln mit Ihren Mitarbeitern Ideen zu mehr Kundenorientierung.
  • Sie überführen diese Ideen in Projekte.
  • Sie managen diese Projekte nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
  • Sie führen regelmäßige und zuverlässige Kundenbefragungen durch.
  • Sie arbeiten mit den Ergebnissen der Kundenbefragungen und setzen entsprechende Projekte auf.
  • Sie trainieren (mit Ihren Mitarbeitern) Empathie.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management.
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Führen Sie Ihre stationäre Pflegeeinrichtung sicher und auf hohem Niveau.

Nutzen Sie Checklisten, Muster und Verfahrensanweisungen, um die Qualität Ihrer Einrichtung zu sichern. Hier finden Sie Praxistipps zur erfolgreichen Mitarbeiterführung und ein effektives Qualitäts- und Kostenmanagement.




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Info
Fachverlag für Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
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Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

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Tel.: 0228/9550130
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Redaktion

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Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
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