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Führungswissen für Vorgesetzte

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Führen Sie Ihre Mitarbeiter teamorientiert


Liebe Leserin, lieber Leser,

ein gutes Team braucht eine gute Führung. Ob es gelingt, ein positives, konstruktives Arbeitsklima zu schaffen, hängt nicht zuletzt davon ab, wie Sie als Führungskraft Ihr Team leiten.

Die gute Führung einer Arbeitsgruppe ist ein wichtiger Faktor für die Produktivität und Effizienz der gemeinsamen Arbeit. Im Alltag zeigt sich allerdings, dass viele Führungskräfte noch lernen müssen, mit dieser besonderen Führungssituation richtig umzugehen. Häufige Probleme sind: Die Führungskraft mischt sich zu viel in die Alltagsgeschäfte ein, lässt zu wenig Gestaltungsspielräume, achtet nicht auf eine ausgewogene Arbeitsbelastung.

Hier eine kurze Einschätzungshilfe: Führen Sie Ihre Mitarbeiter teamorientiert?
  • Ich rege die Mitarbeiter zur Eigenverantwortung an.
  • Ich berücksichtige die Bedürfnisse und Interessen der Mitarbeiter.
  • Ich gestatte dem einzelnen Mitarbeiter, selbstständig zu arbeiten.
  • Ich empfinde andere Meinungen und andere Einstellungen als gut und wünschenswert.
  • Ich billige meinen Mitarbeitern das Recht zu, Fehler zu machen.
  • Ich ermutige meine Mitarbeiter zur Offenheit.
  • Meine Mitarbeiter wissen, dass sie akzeptiert werden.
  • Für mich sind Kritik und Anerkennung ein selbstverständlicher Teil des Umgangs miteinander.
  • Ich hole mir regelmäßig Feedback bei meinen Mitarbeitern.
Bei allen Fragen, bei denen Sie mit „Stimmt nicht“ geantwortet haben, sollten Sie Ihre Einstellung und Ihr Verhalten überdenken. Auch hier ist am besten: Fragen Sie Ihre Mitarbeiter. Denn sie kennen am besten ihre Stärken und ihre „Optimierungspotenziale“.

Führen Sie sich und Ihre Mitarbeiter sicher zum Erfolg! Mit dem Selbstlernkurs „Führen intensiv“. Jetzt 30 Tage testen!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Kündigung aus Krankheitsgründen nur unter Auflagen möglich
Scheinselbstständigkeit: Schützen Sie sich vor Versicherungsnachzahlungen, Teil 2

Gewinnen Sie Ihre Gesprächspartner mit Ihrer Körpersprache und Sprechtechnik
Spaß an der Arbeit - So steigern Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter

Weihnachtsgeschäft: Wie Sie jetzt durch Motivation die besten Umsätze erzielen
Aktions-Gastronomie: Begeistern Sie Ihre Gäste mit einer Einladung in Ihre Küche, Teil 1

So führen Sie professionelle Rückkehrergespräche
Pflegereform: Achten Sie in Zukunft noch stärker auf IhreStellenbeschreibungen

Recht

Kündigung aus Krankheitsgründen nur unter Auflagen möglich

In Ihrer täglichen Arbeit werden Sie immer wieder mit Fällen konfrontiert, bei denen Sie ratlos sind? Fragen Sie unsere Rechtsexperten. Als Abonnent/in erhalten Sie einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung.

Hier eine aktuelle Leserfrage aus der Redaktionssprechstunde des Praxishandbuch Sozial Management: Wir haben eine Mitarbeiterin, die immer wieder krank ist. Mittlerweile ist sie im Krankengeldbezug, zunächst durch aufaddierte kurze Krankenzeiten, jetzt ist sie allerdings schon über 6 Wochen krank. Unser Problem ist, dass wir immer erst am letzten Tag von einer erneuten Krankschreibung (meistens für ein bis 2 weitere Wochen) erfahren. Uns fehlt Planungssicherheit, gerade weil ein Mitarbeiter dieses Bereiches in den nächsten 2 Monaten in Rente geht. Wir werden dann mit der bereits für ihn eingestellten neuen Kraft einen echten Engpass haben. Unsere kranke Mitarbeiterin wird immer wieder in der Stadt gesehen. Müssen wir als Arbeitgeber das hinnehmen oder gibt es eine Möglichkeit, dieser Mitarbeiterin zu kündigen bzw. andere Schritte zu unternehmen?

Antwort unserer Rechtsexpertin:
Die personenbedingte Kündigung ist wegen häufiger Kurzerkrankungen oder wegen einer Langzeiterkrankung nach deutschem Arbeitsrecht besonders schwierig durchzusetzen. Dafür müssen zahlreiche Kriterien erfüllt sein, um eine solche krankheitsbedingte Kündigung durchzusetzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen im Schnitt Fehlzeiten von 25 bis 30 % erreicht werden. Darüber hinaus muss eine medizinische Prognose für die Zukunft davon ausgehen, dass dieser Prozentsatz auch zukünftig erreicht werden wird.

Arbeitgeber muss Überbrückungsmaßnahmen hinnehmen

Eine ordentliche personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen kommt erst dann in Betracht, wenn es dem Arbeitgeber zukünftig nicht mehr zuzumuten ist, eine Kündigung durch Überbrückungsmaßnahmen zu vermeiden. Sie müssen als Arbeitgeber also prüfen, ob sich negative betriebliche Auswirkungen durch die Einstellung von Hilfskräften, Mehrarbeit oder eine Versetzung vermeiden lassen. Das bedeutet aber auch, dass Sie als Arbeitgeber bei einem langjährig beschäftigten Arbeitnehmer einen längeren Zeitraum mit zumutbaren Überbrückungsmaßnahmen hinnehmen müssen als bei einem nur kurze Zeit für Sie tätigen Arbeitnehmer.

MDK überprüft Vorliegen einer Erkrankung
Wenn Sie insgesamt Zweifel haben, dass Ihre Mitarbeiterin tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist, können Sie dies beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen lassen. Ihre Mitarbeiterin ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Weigert sie sich, können Sie sie abmahnen. Grundsätzlich bedeutet eine attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht, dass Ihre Mitarbeiterin nur zu Hause im Bett bleiben muss. Selbstverständlich darf sie sich in der Stadt frei bewegen. Entscheidend ist, dass sie nicht in der Lage ist, aufgrund ihrer Erkrankung ihrer Arbeit nachzugehen. Das kann jedoch der MDK überprüfen.

Mitarbeiterin muss Aufhebungsvertrag zustimmen
Eine andere Möglichkeit der Trennung von Ihrer Mitarbeiterin ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Der Aufhebungsvertrag ist für Sie als Arbeitgeber immer noch die eleganteste Lösung, da er nicht mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden kann. Allerdings muss Ihre Mitarbeiterin einer solchen Aufhebung zustimmen, was in der Regel und in der Praxis nicht ohne Zahlung einer Abfindung zu erreichen ist. Die Höhe der Abfindung beläuft sich auf ein 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Scheinselbstständigkeit: Schützen Sie sich vor Versicherungsnachzahlungen, Teil 2

Als Arbeitgeber gehen Sie die geringsten Verpflichtungen ein und können flexibel auf die Auftragslage reagieren, wenn Sie bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten an Selbstständige übertragen. Darüber hinaus sparen Sie Sozialabgaben an den Staat. Doch die Verpflichtung mit Selbstständigen birgt auch Risiken. Überprüfen Sie daher bei Ihren Selbstständigen, ob eventuell eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Frage Scheinselbstständigkeit ja oder nein. Sie ersetzt nicht die endgültige Klärung durch einen Sachverständigen. Antworten Sie mehr als 3-mal mit Ja, lassen Sie den Fall überprüfen:

Checkliste
  • Arbeitet der freie Mitarbeiter allein, ohne eigene Arbeitnehmer?
  • Beschäftigt der Subunternehmer ausschließlich geringfügig Beschäftigte?
  • Bestehen die Arbeitnehmer ausschließlich aus Familienangehörigen?
  • Ist der freie Mitarbeiter faktisch an einen Auftraggeber gebunden, weil eine weitere Erwerbstätigkeit dem freien Mitarbeiter gar nicht möglich oder gar verboten ist?
  • Verdient der freie Mitarbeiter mehr als fünf Sechstel seines Einkommens mit nur einem Auftraggeber? (Verbundene Auftraggeber zählen zusammen, beispielsweise verschiedene Unternehmen mit denselben Inhabern.)
  • Ist der freie Mitarbeiter ähnlich in das Unternehmen eingebunden, wie die dort fest angestellten Mitarbeiter?
  • Ist die geschuldete Leistung im Ergebnis vom freien Mitarbeiter persönlich zu erbringen?
  • Ist der Arbeitsort des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben?
  • Ist die Arbeitszeit des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben?
  • Ist die Art und Weise der Auftragsabwicklung des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben?
  • Sind Termine des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben?
  • Trägt der freie Mitarbeiter das volle unternehmerische Risiko, ohne dass sich ihm aber die unternehmerischen Chancen eröffnen?
  • Ist der freie Mitarbeiter an Preisvorgaben gebunden?
  • Ist der freie Mitarbeiter an Bezugsquellen gebunden?
  • Ist der freie Mitarbeiter in der Entscheidung über Einsatz von Kapital, Personal und Maschinen gebunden?
Aktuelle Informationen speziell für Ingenieure und Führungskräfte finden Sie in „Technischer Vertrieb“. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
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Was tun Sie als Vorgesetzter, wenn ...

... Mitarbeiter Ihnen ständig und ausschweifend erklären: „Das kann doch gar nicht klappen, was Sie da vorschlagen“?

... zwei Mitarbeiter sich ständig streiten ... und Sie sich manchmal vorkommen wie in einem Kindergarten? ...

...Sie 2-mal haarklein vorkauen, was jemand genau tun soll ... und beim 3. Mal macht er es trotzdem wieder falsch?

... Sie merken, dass sich ein Mitarbeiter vor der Arbeit drückt, wo er nur kann – und seinen PC schon 10 Minuten vor Arbeitsende ausschaltet?

... Untergebene Sie gerne kritisieren – aber immer hinter vorgehaltener Hand?

Haben Sie nur einen dieser Punkte schon einmal erlebt? Dann entdecken Sie das wohl flexibelste Management-Training Deutschlands, bestehend aus Praxis-Kurs PLUS vertiefendem E-Learning-System, das sich Ihren Lern-Anforderungen anpasst und nicht umgekehrt.
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Mitarbeiterführung und -motivation

Gewinnen Sie Ihre Gesprächspartner mit Ihrer Körpersprache und Sprechtechnik

Die Sprache des Körpers, das heißt die Haltung, die Sie einnehmen, Mimik, Gestik und Ihre Stimmlage, sind mit ausschlaggebend für Ihren Erfolg in schwierigen Gesprächen. Ihre Körperhaltung wirkt nicht nur auf die Zuhörer, sondern beeinflusst rückwirkend auch Sie selbst als Redner. Die Selbstsicherheit, die Sie mit Ihrem Körper ausstrahlen, wirkt auch auf Sie wieder zurück. Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, als souveräner Gesprächspartner zu erscheinen:

1. Nehmen Sie eine aufrechte, präsente Körperhaltung ein

Erinnern Sie sich auch während einer Verhandlung immer wieder daran, eine aufrechte, präsente Körperhaltung einzunehmen. Indem Sie die Schultern nach hinten ziehen und den Oberkörper aufrichten, kann sich Ihre Stimme gut entfalten. Um Ihr Anliegen überzeugend vermitteln zu können, brauchen Sie jetzt selbst genügend Raum, indem Sie groß und aufrecht stehen bzw. sitzen.

2. Eine gute Beziehungsebene lebt vom Blickkontakt
Ein guter Kontakt, d. h. auch eine gute Beziehungsebene, lebt vom Blickkontakt. Ihr Gegenüber fühlt sich angesprochen und geschätzt, wenn Sie regelmäßig Blickkontakt halten. Gleichzeitig können Sie an den Gesichtern ihrer Gesprächspartner ablesen, wie Ihr Beitrag, Ihr Statement "ankommt", wie viel Zweifel und Widerstand vielleicht noch zu überwinden sind. Zum anderen kann ein ausweichender Blick bei Ihrem Gegenüber auch als Zeichen von Unsicherheit oder Unaufrichtigkeit ankommen. Bleibt das Gesicht des Gesprächspartners unbewegt und sein Blick starr, kann das erhebliche Unruhe auslösen.

3. Setzen Sie Sprechpausen ein
Ihr Sprechen sollte sich nach dem individuellen Atemrhythmus richten. Achten Sie deshalb darauf, in "Portionen" zu sprechen, d.h. sich immer wieder Sprechpausen zu gönnen. Pausen gehören zu den wichtigsten rhetorischen Stilmitteln! Sie sind von entscheidender Bedeutung - für Sie als Redner und Ihre Zuhörer! Sie dienen dazu, Ihren Argumenten genügend Geltung zu verschaffen. Geben Sie Ihren Zuhörern genügend Zeit, die Argumente zu verarbeiten und nachwirken zu lassen.

4. Sprechen Sie eher zu langsam als zu schnell
Bei einem langsamen Sprechtempo hören Ihnen Ihre Gesprächspartner besser zu und Sie selbst haben als Redner genügend Zeit für Atmung und Sprachpausen. Als Folge davon können Sie deutlicher sprechen und betonen.

5. Sprechen Sie in Bogensätzen
Senken Sie Ihre Stimme zum Satzende hin. Damit signalisieren Sie sich und Ihren Zuhörern, dass der Satz zu Ende ist. Sie sollten nach jedem Satz "Punkt. Pause" sagen können. Das Gegenteil von solchen Bogensätzen sind so genannte "Girlandensätze". Dabei geht die Stimme wie bei einem Fragezeichen nach oben. Das führt dazu, dass der Redner keine Pause macht, weiterspricht und weitere Nebensätze anfügt. Die einzelnen Argumente gehen in einem Wortmeer unter. Girlandensätze wirken unsicher und fragend, Bogensätze entschieden und souverän.

Mehr Tipps und Tricks für Führungskräfte finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Jetzt zum kostenlosen Probelesen anfordern.
Spaß an der Arbeit - So steigern Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter

Unmotivierte Mitarbeiter, die wenig Engagement für die eigene Arbeit zeigen, können mitunter die Kreativität und den Eifer eines ganzen Teams lahm legen.

Mit den folgenden Tipps können Sie gegen Demotivation Ihrer Mitarbeiter vorgehen:
  • Loben Sie Ihre Mitarbeiter nach guten Leistungen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es wichtig, den Mitarbeitern Anerkennung und somit Sicherheit zu geben. Wer dagegen immer zu wenig positives Feedback bekommt, der fühlt sich zurückgesetzt und nicht anerkannt, die Arbeitsleistung geht automatisch zurück.
  • Es dient der Motivation ganz ungemein, wenn der Einzelne nicht nur als Rädchen im Getriebe funktioniert, sondern ihm auch klar wird, warum welche Entscheidungen gefällt wurden. Verändert sich etwas im Unternehmen, muss jedem klar sein, was das für ihn bedeutet. Wer in dem täglichen Bewusstsein arbeitet, ersetzbar zu sein, der bringt sich auch nicht hundertprozentig in die Arbeit ein. Mitarbeitergespräche oder Teambesprechungen, bei denen jeder zu Wort kommen kann, sind da bereits hilfreich.
  • Bieten Sie Perspektiven. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass sie sich unter Ihrer Führung weiter entwickeln können. Mit regelmäßigen Trainings und Weiterbildungen unterstreichen Sie, dass alle Mitarbeiter wichtig sind und dass Sie auch in Zukunft auf sie bauen.
  • Kümmern Sie sich um Neulinge. Der Grundstein, ob ein Mitarbeiter langfristig von Ihrer Abteilung und Ihrem Unternehmen begeistert ist oder nicht, wird häufig schon in den ersten Tagen gelegt. Kümmern Sie sich deshalb um Neuankömmlinge besonders intensiv. Wenn Ihnen persönlich dies nicht möglich ist, ernennen Sie Mentoren, die für die Integration der neuen Kollegen verantwortlich sind.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite: www.vorgesetzter.de
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Mitarbeiterführung leicht gemacht
 
Unmotivierte Mitarbeiter? Dauernd Ärger im Team? Neu in der Führungsposition? Antworten zu allen Fragen rund um die Führung von Mitarbeitern finden Sie im
 
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Hotelleitung

Weihnachtsgeschäft: Wie Sie jetzt durch Motivation die besten Umsätze erzielen

In diesen Tagen generieren viele Hotels ihre besten Umsätze. Das Weihnachtsgeschäft gilt nach wie vor als Umsatzgarant, bedingt durch Weihnachtsfeiern, Restaurantbesuche während der Feiertage, Gruppen- und Urlaubsgeschäft und natürlich den klassischen Silvesterball.

Um einen ordentlichen Gewinn aus dem Weihnachtsgeschäft zu erzielen und zugleich den gewohnt anspruchsvollen Service für Ihre (Stamm-)Gäste zu sichern, sollten Sie sich und Ihr Team zu Beginn unserer stressigsten Jahreszeit bestens vorbereiten und motivieren. Sie vermeiden somit krankheitsbedingte Personalausfälle, Unzufriedenheit, Versagensängste und Konflikte unter Ihren Mitarbeitern.

1. Stimmen Sie Ihr Team ein, Sie sind der Coach!

Vermitteln Sie Ihrem Team, wie wichtig die kommenden Wochen für Ihr Hotel sind, und stellen Sie offen dar, wie anstrengend und stressig diese Zeit wird. Geben Sie Ziele vor und stellen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeiter in den Vordergrund.

2. Zeigen Sie Präsenz, Sie sind der Leitwolf!
Leben Sie Ihrem Team vor, was Sie selbst von ihm erwarten. Zeigen Sie gerade bei starkem Geschäft Präsenz. Gehen Sie regelmäßig in alle Abteilungen und sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern. Nur so bekommen Sie aus erster Hand die Stimmungslage in Ihrem Team mit und können spontan auf Probleme reagieren.

3. Setzen Sie psychologisches Feingefühl ein, Sie sind der Mentor!
Machen Sie aus zerstörendem Stress anregenden Stress. Wenn Ihr Team unter extremem Druck steht, stresst es sich selbst. Aktivieren Sie Ihre Mitarbeiter, indem Sie sich in das Geschehen einbringen und mit zwischenmenschlicher Kompetenz Hektik und Instabilität beseitigen.

4. Motivieren Sie durch Emotionen, Sie sind der größte Fan Ihres Teams!

Erfreuen Sie sich mit Ihrem Team gemeinsam am Erfolg. Loben Sie Ihre Mitarbeiter auch bei Kleinigkeiten. Seien Sie jedoch bei Misserfolgen auch kritisch und besprechen Sie Lösungen.

Aus: „Hotelleitung in der Praxis“
Aktions-Gastronomie: Begeistern Sie Ihre Gäste mit einer Einladung in Ihre Küche, Teil 1

Die Idee wurde ursprünglich aus der Not geboren: Wegen extremen Platzmangels wurde das Buffet bei einer exklusiven Hochzeitsfeier einfach in der Küche aufgebaut.

Diese Aktion begeisterte die Gäste dermaßen, dass nun der Donnerstagabend mit „Der Küchenchef bittet an seinen Tisch“ zum umsatzstärksten Tag geworden ist. Hier und dort wird so eine Aktion bereits beworben und der Erfolg ist umwerfend. Wann darf sich der Gast schon mal in Ihrer Küche blicken lassen, zwischen Fisch, Fleisch, Geflügel, Gemüse, frischer Pasta, Risottos und Beilagen wählen und mit der Küchenbrigade fachsimpeln? Besser kann Kommunikation zwischen Gast und Küche nicht funktionieren und ist bei einem herkömmlichen Buffet nicht annähernd so intensiv.

Während des Küchenbuffets wird hier noch eine Sauce passiert, eine Ente tranchiert und dort eine knusprige Kalbshaxe entbeint. Den Knochen packen Sie Ihrem hundebegeisterten Gast natürlich zum Mitnehmen ein. So produzieren Sie mit wirklichen Kleinigkeiten Freude. Auf den nächsten Besuch.

So kann Ihr Küchenbuffet ablaufen:

Hängen Sie die Küchenwände des gesamten Buffet-Nutzbereichs so hoch wie möglich bis ca. 2 cm über den Boden mit großen, strahlend weißen Tischdecken ab. Ebenso alle Geräte, Maschinen und Kühlungen, die Sie zum Nachschub nicht benötigen. Sparen Sie auf den Arbeitstischen die Flächen aus, auf denen Sie Schneidebretter positionieren wollen.

Kalte Schauplatten, Salate, Vorspeisen und Desserts halten Sie wie bei jedem anderen Buffet im Kühlhaus zum Nachlegen bereit, warme Speisen fertig vorbereitet im Konfektomaten. Keinesfalls benötigen Sie Chafing Dishes zum warmhalten, da Sie direkt auf den Öfen, Grillplatten oder Induktionsschleifen heißlegen und präsentieren. Optisch ansprechende Einsätze sind obligatorisch, allerdings können Sie ein Hirschragout oder eine Saibling-Kressesuppe natürlich stilgerecht aus dem Topf servieren.

Ein aufmerksamer Service ist auch hier unerlässlich Servicemitarbeiter sollten im Hintergrund immer helfend zur Seite stehen und dürfen dem Gast, der sich mit dem Poissonier diskussionsfreudig am Thema Plattfische „festbeißt“, gern ein Gläschen Chardonnay in der Küche servieren. Auch sollte der Service dem Gast beim Transport zumindest der warmen Speisen in den Gastraum behilflich sein.

Lassen Sie Ihren Gast vorab immer von allem probieren. Reichen Sie dazu Mittelteller und Moccalöffel. So stellen Sie sicher, dass Sie aus der übergroßen Auswahl, die Sie bieten, exakt seinen Geschmack treffen. Sie erfüllen damit die Gästeerwartung nicht nur, sondern übertreffen sie um ein Vielfaches.

Chef-Tipp: Setzen Sie neue Trends zur rechten Zeit: Im Gegensatz zu eigener Innovation erkennt Ihr informierter Gast das nachträgliche Aufspringen auf einen erfolgreichen Trend schnell als Mittelmaß. Z.B. signalisiert „ERSTES PFÄLZER KÜCHENBUFFET“ Originalität. Sie sind der Initiator. Sie sind der Macher!

Mehr Tipps für Ihr gelungenes Küchenbuffet finden Sie in der kommenden Ausgabe.

Übrigens: Informationen und Tipps für Küchenprofis finden Sie in „Der Küchenchef in der Praxis“. Klicken Sie hier und testen Sie die aktuelle Ausgabe.
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Kritisieren ohne zu verletzen?

Sie möchten ein Kritikgespräch führen aber ohne Ihren Mitarbeiter zu verletzen,
möchten über Fehlzeiten oder das Arbeitsklima sprechen oder einfach Ihren Mitarbeitern ein Feedback geben?

Es gibt unzählige Situationen, in denen man die richtigen Worte finden muss. Mit dem Gesprächs-Check sind Sie für jedes Mitarbeitergespräch gut gerüstet. Wie Sie sich am besten auf ein Gespräch vorbereiten, welche Gesprächsarten und -techniken es gibt, sagt Ihnen jetzt der Gesprächs-Check.

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Sozialmanagement / Nonprofit

So führen Sie professionelle Rückkehrergespräche

Häufige Ausfälle von Mitarbeitern wegen Krankheit können bei der ohnehin knappen Personaldecke in sozialen Einrichtungen schnell zu Engpässen führen. Arbeit bleibt liegen, Versorgungs- und Betreuungsleistungen können nicht mehr erbracht werden. Mit Hilfe regelmäßiger Rückkehrergespräche können Sie als Vorgesetzter die Fehlzeiten in Ihrem Bereich deutlich senken.

Bedenken Sie dabei: Rückkehrgespräche können nicht alles lösen und nicht alles leisten. Sie sollten sich nicht darauf einlassen
  • medizinische Diagnosen zu prüfen,
  • medizinische Tipps / Verhaltenshinweise zu geben,
  • Beratung bei psychischen Belastungssituationen zu geben,
  • Mitarbeiter von ihren persönlichen Problemen und Belastungen befreien zu wollen.
Verweisen Sie hier auf Fachdienste im Hause und andere Hilfsangebote.

Die folgende Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Punkte auf, die Sie bei Rückkehrgesprächen beachten sollten:
  • Überprüfen Sie, welche Fehlzeiten angefallen sind.
  • Versuchen Sie, die Ursachen zu ermitteln. Notieren Sie sich alle Fakten, die Ihnen bekannt sind.
  • Begrüßen Sie den Mitarbeiter an seinem ersten Arbeitstag nach seiner Abwesenheit. Erkundigen Sie sich nach seiner Gesundheit.
  • Laden Sie ihn zu einem Gespräch ein.
  • Nehmen Sie sich für das Gespräch Zeit. Achten Sie auf den richtigen Rahmen.
  • Verdeutlichen Sie dem Mitarbeiter die Folgen seiner häufigen, langen Abwesenheit.
  • Achten Sie auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre.
  • Falls möglich, vereinbaren Sie konkrete Maßnahmen.
  • Bereiten Sie das Gespräch nach.
Zeigen Sie Ihre Kompetenz als Führungskraft, indem Sie auch die Verantwortung für die Reduzierung von Fehlzeiten übernehmen. Mit dem Rückkehrergespräch steht Ihnen ein wirksames Instrument zur Verfügung.

Mehr zum Thema Rückkehrgespräche finden Sie im Kapitel R92 der aktuellen Ergänzungslieferung des Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Probelesen an!
Pflegereform: Achten Sie in Zukunft noch stärker auf IhreStellenbeschreibungen

Ein Kernpunkt des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist die Verbesserung der Qualität in der Pflege. Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards festzulegen und Transparenz zu schaffen. Der MDK überprüft die Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen und veröffentlicht die Ergebnisse.

Die Qualitätsprüfung wird ausgebaut und erfolgt alle 3 Jahre (Regelprüfung). Unangemeldete Kontrollen sind für bestimmte Prüfverfahren zwingend vorgeschrieben. Prüfungen zur Nachtzeit (22 bis 8 Uhr) sind dann verstärkt durchzuführen, wenn z. B. Hinweise darauf bestehen, dass eine ungenügende personelle Besetzung vorliegt und die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen nicht gewährleistet ist.

Im Rahmen der geforderten Qualitätsverbesserung ist auch das Thema Stellenbeschreibungen ein wichtiger Aspekt für Ihre Einrichtung. Stichworte sind hier zum einen die Versorgung der Pflegebedürftigen und zum anderen die Transparenz der Pflegeeinrichtung.

Stellenbeschreibungen regeln z.B., welche Qualifikation im einzelnen erforderlich ist, um Behandlungspflegemaßnahmen zu erbringen – Stichwort „Versorgung der Pflegebedürftigen“. Der MDK vergleicht bei seinen Qualitätsprüfungen beispielsweise gern, was in den Stellenbeschreibungen für Pflegehelfer steht. Beispiel: „Mithilfe bei Verbänden“ und was tatsächlich im Leistungsnachweis abgezeichnet wurde. Kommt es dort zu Differenzen, kommt die Pflegeeinrichtung in Erklärungsnotstand.

Der zweite Begriff „Transparenz“ bedeutet im Zusammenhang mit Stellenbeschreibungen, dass die Pflegeeinrichtung deutlich macht, welcher Mitarbeiter mit welcher Qualifikation welche Tätigkeiten ausführen kann, darf und soll. Diese Transparenz ist insbesondere für Ihre Pflegekunden wichtig. Denn diese müssen wissen, wer was machen darf und wer nicht!

Mehr Informationen, wie Sie Stellenbeschreibungen für Ihre Pflegeeinrichtung entwickeln und aufbauen, finden Sie in der aktuellen Ausgabe von „Qualität in der Pflege“. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
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So arbeitet der Elternbeirat noch besser mit Ihnen zusammen:

Nutzen Sie jetzt kostenlos die wertvolle Checkliste „So gelingt Ihnen die effiziente Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat“.

So geht’s:

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Hier können Sie sich diese und andere Checklisten, Ideen, Gesprächsleitfäden und noch mehr wertvolle Sofort-Hilfen herunterladen – so viele Sie wollen!



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