Jetzt kostenlos abonnieren!

Führungswissen für Vorgesetzte

Nachrichten bekommen Sie überall - Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag. Wir werden Ihnen jede Woche einen Newsletter zusenden, den wir ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt haben. Stellen Sie sich jetzt Ihren ganz persönlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zusammen.

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:
RuFuS Newsletter
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.
RuFuS 193

Selbstmotivation: Unangenehme Aufgaben schnell und effizient erledigen


Liebe Leserin, lieber Leser,

Wer kennt das nicht? Schon morgens auf dem Weg zur Arbeit würden Sie am liebsten umkehren. Alles kostet Sie Überwindung. Jegliche Motivation für die Aufgaben Ihres Jobs scheint Ihnen abhandengekommen zu sein. Und gerade heute müssen Sie den immer wieder aufgeschobenen Zwischenstandsbericht über Ihr wichtigstes Projekt abgeben. Was also tun?

Jeder weiß: Es ist schwer, sich selbst für ungeliebte Aufgaben zu motivieren. Viele Menschen entwickeln eine erstaunliche Kreativität, diesen Aufgaben aus dem Weg zu gehen, bis sie sie „auf den letzten Drücker“ erledigen. Leiten Sie diese Energien deshalb um – und zwar in Ihre Selbstmotivation. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, sich selbst zu motivieren:

Checkliste: So motivieren Sie sich selbst
  • Ich achte darauf, auch Routineaufgaben etwas Positives abzugewinnen.
  • Ich belohne mich selbst, wenn ich etwas Unangenehmes erledigt habe.
  • Ich betrachte Probleme als Herausforderung.
  • Ich habe einen Ausgleich zur Arbeit.
  • Ich lasse mich bei unangenehmen Aufgaben nicht ablenken.
  • Ich hole mir Anerkennung von außen.
  • Ich setze mir selbst realistische Ziele.
  • Ich unterscheide bei umfangreichen Aufgaben Wichtiges von Unwichtigem.
Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. KLICKEN Sie hier und fordern Sie das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test an!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern

Meilen und mehr: Wer darf sie verbuchen?
Scheinselbstständigkeit: Schützen Sie sich vor Versicherungsnachzahlungen (Teil 1)

So fordern Sie typgerecht mehr Engagement bei Präsentationen
So führen Sie Schritt für Schritt erfolgreiche Mitarbeitergespräche

Kundenbindung – So verblüffen Sie Ihre Stammgäste zu Weihnachten!
Zielgruppe Senioren – Was erwarten die „jungen Alten“ von Ihrem Hotel?

"Ich wünsche mir, ...." - Gestalten Sie einen Wunschzettel für Ihre Spender
Pflegereform vom Bundeskabinett verabschiedet

Recht

Meilen und mehr: Wer darf sie verbuchen?

Schon wieder eine Dienstreise! Der „Frequent Traveler“ häuft sie auf seinem Konto an, die Meilen und mehr. Doch wer darf eigentlich über die Bonusmeilen verfügen – der Mitarbeiter oder das Unternehmen? Sprich: Darf ein Mitarbeiter seine auf Dienstreisen gesammelten Meilen, Punkte oder Prämien privat nutzen? „Nein“, sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG).

„Miles & More“-Prämien, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erworben wurden, stehen dem Arbeitgeber zu (Urteil vom 11.04.2006, Aktenzeichen: 9 AZR 500/05). Prämien sind zwar immer personenbezogen, das heißt an natürliche Personen und damit nicht etwa an Unternehmen gebunden. Es gilt hier jedoch das Auftragsrecht, was bedeutet: Das Unternehmen hat seinen Mitarbeiter beauftragt, beispielsweise mit dem Flugzeug nach London zu fliegen. Deshalb stehen dem Unternehmen auch etwaige Vergünstigungen aus diesem Flug zu. Erhält also ein Arbeitnehmer, weil er Flugzeug oder Bahn benutzt, Prämien oder Gutscheine, so muss er sie an seinen Arbeitgeber weitergeben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie in einem inneren Zusammenhang mit dem Geschäft gestanden hat. Für das Bundesarbeitsgericht ist dieser innere Zusammenhang gegeben, wenn die objektive Gefahr bestehe, dass der Mitarbeiter die Interessen der Firma außer Acht lassen könnte, nur um an die Vergünstigungen zu gelangen.

Mit der Bahn der Prämie wegen
Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter sich für eine Bahnfahrt nach Paris entscheidet, statt den Flieger zu nehmen, nur um in den Genuss weiterer Bahnpunkte oder einer „Bahn-Comfort“- Karte zu kommen, kann das nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen. Diesen interessiert vielmehr das preisgünstigste oder allenfalls das schnellste Verkehrsmittel. Und ihm steht zweifelsfrei auch der Bonus zu, denn schließlich machte die von ihm beauftragte Reise ja erst den Rabatt möglich.

Betriebliche Übung
Wer als Mitarbeiter argumentiert: „Das machen schließlich alle im Unternehmen so“, muss damit rechnen, dass im Streitfall Richter hier genauer hinsehen. Denn beruft sich ein Mitarbeiter auf die so genannte betriebliche Übung im Unternehmen, muss dies eine Praktik sein, die tatsächlich das Gros der Mitarbeiter auch betrifft. Von betrieblicher Übung spricht man dann, wenn sich eine bestimmte Praxis im Unternehmen verfestigt hat, ohne dass sie explizit im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Wenn etwa jedes Jahr das Weihnachtsgeld unkommentiert ausgezahlt wurde, entsteht mit der Zeit für alle Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf diese Zahlung.

Für die Richter ist allerdings entscheidend, ob alle Mitarbeiter von dem „ungeschriebenen Gesetz“ profitieren oder nicht. Ist nur ein Teil der Belegschaft, zum Beispiel der Kreis der Außendienstmitarbeiter, von einer Praxis betroffen und profitiert davon, wertet das Bundesarbeitsgericht dies nicht als betriebliche Übung. Konkret bedeutet das: Wenn Sie auf einer Dienstreise Punkte, Prämien oder Meilen sammeln, müssen diese auch wieder Ihrem Arbeitgeber zugutekommen, bei der nächsten Dienstreise beispielsweise. Eine Ausnahme bilden Annehmlichkeiten, die direkt dem Reisenden zugutekommen, wie Zutritt zu bestimmten Lounges. Diese Extras fallen unter die Geringfügigkeitsklausel und Sie dürfen sie reinen Gewissens genießen.

Tipps und Informationen speziell für Führungskräfte finden Sie regelmäßig im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Scheinselbstständigkeit: Schützen Sie sich vor Versicherungsnachzahlungen (Teil 1)

Das Verpflichten von Selbstständigen zur Ausführung bestimmter Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb Ihres Unternehmens birgt mituntern Risiken. Zwar gehen Sie hierdurch als Arbeitgeber die geringsten Verpflichtungen ein, können flexibel auf die Auftragslage reagieren und sparen darüber hinaus Sozialabgaben an den Staat, doch prüfen Sie bei externen Dienstleistern genau, ob es sich hierbei um eine selbstständige oder scheinselbstständig Tätigkeit handelt.

Selbstständig oder scheinselbstständig?
Wenn Sie Ihren Vertrieb über externe Dienstleister organisieren wollen, müssen Sie die Gesetzgebung aus dem Sozialgesetzbuch berücksichtigen. Es genügt nicht, dass der Auftragnehmer für den Vertrieb Ihrer Produkte, z. B. Ihres Ozonmessgerätes eine Gewerbeanmeldung vorweisen kann. Egal ob Sie die Verträge als Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag bezeichnen, – prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um eine selbstständige Dienstleistung oder um einen Fall von Scheinselbstständigkeit handelt.

Hierunter versteht der Gesetzgeber Vertragsverhältnisse über selbständige Dienstleistungen für ein fremdes Unternehmen, die die gleichen Arbeiten beinhalten wie in einem Angestelltenverhältnis. Um eine echte Selbstständigkeit nachzuweisen, müssen unternehmerische Aktivitäten des Selbstständigen erkennbar sein. Dazu zählen:
  • eigene Marketingmaßnahmen,
  • Rechnungen im eigenen Namen,
  • mehrere Auftraggeber,
  • eigene Akquisition von Kunden,
  • freie Zeiteinteilung,
  • der Einsatz eigenen Kapitals,
  • Benutzung frei wählbarer Arbeitsmittel und Räume,
  • ein frei zu vereinbarender Preis.
Ihre Bücher dürfen auch ohne Verdacht geprüft werden!
Scheinselbstständigkeit ist nicht erlaubt und wird auch häufig von der Rentenversicherung Bund (früher: BfA) kontrolliert. Dazu muss kein Misstrauen Ihrem Unternehmen gegenüber vorliegen. Vielmehr handelt es sich um regelmäßige Prüfungen, die alle 2 bis 3 Jahre anstehen können. Arbeitet dann ein Auftragnehmer in Ihrem Büro, der evt. auch noch zur Mitarbeiterbesprechung gerufen wird, wird der Prüfer hellhörig und fragt nach den tatsächlichen Umständen des Vertragsverhältnisses. Sind Sie unsicher, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, können Sie auch vorbeugend direkt bei der Rentenversicherung ein Anfrageverfahren durchführen. Die Rentenversicherung stellt dann einen Status fest, der nach einer Einspruchsfrist von 4 Wochen unanfechtbar wird.

Prüfen Sie die Situation
Vermuten Sie eine Scheinselbstständigkeit bei einem Vertriebsmitarbeiter, einem freien Grafiker, oder einem Webdesigner, dann sprechen Sie diesen Mitarbeiter sofort an. Stellt sich heraus, dass die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen, haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder Sie trennen sich von Ihrem Dienstleister oder Sie bieten ihm einen Arbeitsvertrag an. Sonst kann es passieren, dass Sie die Versicherungsbeiträge der letzten 4 Jahre nachzahlen müssen. Die trägt der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber fast vollständig allein, denn der Arbeitnehmer ist nur für die 3 letzten Monate der Arbeitnehmer-Anteile verantwortlich. Für die fälligen Steuerbeträge haften sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

Mehr zum Thema Scheinselbstständigkeit lesen Sie in der kommenden Woche.

Aus: Technischer Vertrieb, dem Trainingsbrief für Ingenieure und technische Führungskräfte im Vertrieb.
Anzeige
Liebe Kollegen,
 
als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer! Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team (das Sie sich in der Regel nicht selbst zusammengestellt haben) häufig auch noch Gegenwind!

Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet,
  • Frau XY ein bisschen Engagement über den Dienst nach Vorschrift hinaus abzufordern, oder
  • die „Ja, aber“ - Sager zu ein bisschen mehr Macher-Mentalität und Eigeninitiative zu motivieren,
kriegen Sie von niemandem!

Und auf der anderen Seite: Wie können Sie Ihre Besten wirklich fördern und weiter auf einem hohen Leistungsniveau halten?

Hilfe und wirklich praktische Tipps für die Teamführung? Von wem sollen die kommen? Ich möchte Ihnen heute den Vorschlag machen, die größte Deutsche Online Bibliothek für Führungswissen zu testen:




Zum Seitenanfang

Mitarbeiterführung und -motivation

So fordern Sie typgerecht mehr Engagement bei Präsentationen

Bestimmt haben Sie schon die Erfahrung gemacht, dass Sie in manchen Präsentationen kurz davor sind, einzuschlafen, während andere Sie wirklich mitreißen. Nicht nur für Sie persönlich ist es wichtig, gute Präsentationen zu halten, sondern auch Ihre Mitarbeiter sollten diese Kunst beherrschen - schließlich repräsentieren Sie damit Ihren ganzen Führungsbereich.
 
Ermutigen Sie Zurückhaltende
Sprechen Sie Mitarbeitern, die zurückhaltend sind und ungern vor einer größeren Menge Menschen reden, Mut zu:

"Herr Meier, ich freue mich wirklich, dass Sie morgen den Zwischenbericht Ihres Projektes präsentieren wollen. Ich glaube nämlich, dass Sie dazu gut in der Lage sind. Ich weiß ja, dass Sie es nicht gerade lieben, im Mittelpunkt zu stehen. Aber genau das wirkt auf die Zuhörer sympathisch. Seien Sie ruhig so, wie Sie sind. Sie müssen nicht schauspielern. Dann verfliegt die Unsicherheit sowieso wie von alleine. Und wenn Sie sich doch einmal versprechen - solche Dinge wirken nur menschlich. Denken Sie daran, selbst Profis wie beispielsweise ein Tagesthemenmoderator verhaspeln sich bisweilen."

Kritisieren Sie - aber fair
Wenn Sie bemerken, dass Ihr Mitarbeiter eine Präsentation gehalten hat, die vor Charme nicht gerade sprühte und bei der die Zuhörer nicht wirklich bei der Sache waren, dann geben Sie ihm hierzu zeitnah Feedback.

"Herr Bleichel, Ihre Präsentation hat mich durch Ihr Faktenwissen und den Detailreichtum wirklich beeindruckt. Ich glaube, den anderen Zuhörern ging es genauso. Ich bin jedoch auch der Meinung, dass es bei einer Präsentation nicht nur darauf ankommt, die Fakten möglichst präzise wiederzugeben, sondern auch darauf, die Zuhörer zu packen, sie zu begeistern. Ich glaube, hier können Sie sich noch verbessern. Versuchen Sie doch beim nächsten Mal, ein wenig freier zu sprechen. Vielleicht schreiben Sie sich als Gedankenstütze nur ein paar Schlüsselbegriffe auf einen Zettel. Sie werden sehen, dass Ihre Präsentation so lebendiger wird!"


In der Kürze liegt die Würze
Andere Menschen können wortgewandt und blumig reden - die Zuhörer ziehen sie dennoch nicht in ihren Bann, weil es ihnen nicht gelingt, Kernaussagen zu formulieren. Zeigen Sie auch in solchen Fällen dem entsprechenden Mitarbeiter das Problem klar auf:

"Frau Dr. Scheller, ich habe Ihre Präsentation wirklich genossen, Sie waren mit Herz und Seele dabei. Ich finde allerdings, dass Sie versuchen sollten, die Aussage Ihrer Präsentation noch stärker herauszuarbeiten. Vielleicht überlegen Sie sich beim nächsten Mal noch genauer: Was will ich meinen Zuhörern vor allem mitteilen? Ich weiß, das fällt schwer, denn aus Ihrem Arbeitsgebiet gibt es immer eine Vielzahl von Ergebnissen zu berichten. Aber dennoch: Versuchen Sie, sich auf die wichtigsten Punkte zu konzentrieren - sonst erschlagen Sie Ihre Zuhörer mit Informationen."

Eine klare Struktur als Hilfe
Ist eine Präsentation zu chaotisch und keine klare Gliederung erkennbar, können Sie Ihre Kritik daran wie folgt äußern:

"Lieber Herr Köhler. Ihr Vortrag war wirklich sehr lebendig. Für meine Begriffe leider aber auch etwas zu lebendig. Sie sollten beim nächsten Mal auf eine bessere Gliederung achten. Auch wenn Sie dann beim Vortrag wieder davon abweichen, ist es gut, wenn Sie sich vorher einen roten Faden des Vortrags überlegt haben."

Loben Sie gute Präsentationen
Sind Sie mit einer Präsentation zufrieden, dann vergessen Sie auf keinen Fall, auch dies dem entsprechenden Mitarbeiter zu sagen.

Aus dem Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Jetzt 30 Tage GRATIS testen!
So führen Sie Schritt für Schritt erfolgreiche Mitarbeitergespräche

Mitarbeitergespräche sind kein leichtes Unterfangen, aber sie sind immer wieder notwendig, um bestimmte Dinge durchzusetzen und zu regeln. Die Art und Weise, wie Sie solche Gespräche führen, ist entscheidend für die anschließende Motivation des jeweiligen Mitarbeiters. Für ein effektives Gespräch können Sie die folgenden Schritte zur Orientierung nutzen:

1. Schritt: Gesprächsbeginn
  • Grundvoraussetzung eines jeden Gesprächs sind Höflichkeit und Freundlichkeit.
  • Begegnen Sie Ihrem Gesprächspartner unvoreingenommen und ohne persönliche Wertung.
  • Gehen Sie auf ihn zu und begrüßen Sie ihn mit einem Händedruck. Danken Sie ihm für sein Kommen.
  • Setzen Sie sich mit ihm an einen aufgeräumten Tisch, auf dem nur die Gesprächsunterlagen liegen. Setzen Sie sich nicht genau gegenüber, sondern platzieren Sie sich über Eck.
  • Konzentrieren Sie sich auf Ihren Gesprächspartner, halten Sie Blickkontakt und sprechen ruhig und nicht hastig. Gehen Sie auf die Argumente Ihres Gegenübers ein.
2. Schritt: Erörterung des Gesprächsanlasses
  • Erläutern Sie detailliert das Ziel Ihres Gesprächs. Nennen Sie den Zeitrahmen.
3. Schritt: Die Position Ihres Gesprächspartners klären
  • Fragen Sie Ihren Kommunikationspartner nach seiner Sichtweise.
  • Machen Sie sich Notizen und unterbrechen Sie ihn nicht.
4. Schritt: Ihre eigene Position klären
  • Haken Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
  • Stellen Sie Ihre eigene Sichtweise dar.
  • Bestätigen Sie den Standpunkt Ihres Gegenübers oder überzeugen Sie ihn von Ihrer Sichtweise.
5. Schritt: Negative Faktoren abbauen
  • Schaffen Sie Vertrauen, indem Sie auf die Gefühle Ihres Gesprächspartners eingehen. Akzeptieren
  • Sie gegebenenfalls auch dessen Emotionalität. Achten Sie jedoch darauf, dass das Gesprächsziel nicht aus den Augen verloren wird.
  • Reagieren Sie auf Aggression nicht mit Gegenaggression.
6. Schritt: Das Kerngespräch
  • Erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner einen für beide Seiten akzeptable
  • Lösungsweg. Suchen Sie nach Ursachen für die unterschiedlichen Sichtweisen.
  • Seien Sie flexibel und tolerant.
  • Verlieren Sie das Gesprächsziel nicht aus den Augen.
  • Wenn Ihr Gesprächspartner seine Meinung nicht sofort ändern möchte, vertagen Sie den Punkt und bieten Sie an, sich Gedanken hierzu zu machen, weitere Informationen einzuholen und diesen Punkt dann zu einem neu vereinbarten Termin noch einmal zu besprechen.
7. Schritt: Gesprächsabschluss
  • Fassen Sie die wichtigsten Punkte zusammen. Erörtern Sie noch einmal die Kompromisse und Differenzen.
  • Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest, und geben Sie eine Kopie an Ihren Gesprächspartner weiter.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg eines Gesprächs ist die Verständlichkeit, mit der Sie die Informationen weitergeben. Wertvolle Tipps und Informationen zu diesem Thema finden Sie in der größten deutschen Online-Bibliothek: www.vorgesetzter.net.
Anzeige
Spezial Training für Vorgesetzte

Unmotivierte Mitarbeiter? Dauernd Ärger im Team? Neu in der Führungsrolle und noch nicht sicher, wie Sie sich durchsetzen sollen?

Antworten zu allen Fragen rund um die Führung von Mitarbeitern finden Sie im "Praxishandbuch leiten, führen, motivieren". Nutzen Sie dieses wichtige Werkzeug für alle Führungskräfte mit zahlreichen Checklisten, Musterschreiben und Praxishilfen.




Zum Seitenanfang

Hotelleitung

Kundenbindung – So verblüffen Sie Ihre Stammgäste zu Weihnachten!

Wahrscheinlich werden auch Sie in wenigen Tagen wieder liebevoll gestaltete Weihnachtskarten mit einem individuellen Gruß an Ihre treuesten und wichtigsten Kunden verschicken. Doch Ihre Stammgäste sind begehrt, denn insbesondere Ihre Firmenkunden sind nicht nur allein Ihre besten Umsatzbringer, sondern auch die Ihrer Mitbewerber. Nicht selten türmen sich dann in der Weihnachtszeit bei diesen Kunden die Grußkarten, Weinflaschen oder Christstollen auf den Schreibtischen. Oft wissen die Empfänger gar nicht mehr, was sie von wem bekommen haben. Ein Kundenbindungseffekt wird dabei kaum noch erzielt.

Kleine Gesten können große Wirkung erzielen

Grund genug, in diesem Jahr einmal ganz andere Wege zu gehen, die im Gegensatz zum üblichen Weihnachtsgruß Ihren Stammkunden auch länger in Erinnerung bleiben und zugleich Dank für die Zusammenarbeit und Treue ausdrücken. Dabei sollte der Grundsatz gelten: Weniger ist mehr! Denn zum einen sollen Sie Ihr Budget dadurch nicht überstrapazieren und zum anderen können Sie gerade mit kleinen Gesten oft eine große Wirkung erzielen.

Tipp 1: Ihre lokalen Firmenkunden
Da sich Ihre LCR-Kunden alle in Ihrem direkten Umfeld befinden und die Anzahl in der Regel überschaubar ist, sollten Sie diese mit einem persönlichen Besuch überraschen. Am wichtigsten sind für Sie die Entscheider und Bucher in den jeweiligen Firmen. Bereiten Sie für jede Person einen Korb mit roten, blank polierten Äpfeln vor. Kündigen Sie Ihre Besuche bei den Firmen nicht vorher an. Schließlich wollen Sie Ihre Kunden überraschen. Wenn möglich, nehmen Sie einen Mitarbeiter aus Ihrer Reservierung mit, der den Kunden bisher nur vom Telefon her kannte. Überreichen Sie die Äpfel mit dem Hinweis, dass diese eine Geste des Dankes für die gute Zusammenarbeit, aber auch ein Symbol des Glücks und der Gesundheit sind. Nutzen Sie diesen Besuch, der nicht länger als 10–15 Minuten dauern sollte, zu einem kurzen Gespräch im Rahmen der Beziehungspflege.

QuickTipp: Auch potenzielle Stammkunden berücksichtigen
Beschränken Sie sich bei der Auswahl Ihrer Besucherliste nicht nur auf Firmen, die Ihnen im vergangenen Jahr bereits große Umsätze gebracht haben. Beziehen Sie auch lokale Firmen ein, von denen Sie wissen, dass Buchungspotenzial vorhanden ist, die aber bisher wenig bei Ihnen gebucht haben. Ihr Weihnachtsbesuch könnte somit ein entscheidender Schritt zu einer engeren Geschäftsbeziehung sein.

Tipp 2: Ihre überregionalen Firmenkunden

Auch wenn Weihnachten vor der Tür steht: Ihre Botschaft muss nicht immer mit Kerzen und Weihnachtsmännern geschmückt sein, um sich zum Jahresabschluss zu bedanken. Gerade wenn Sie im Sinne der Kundenbindung auffallen wollen, sollten Ihre Ideen origineller sein. Verwenden Sie beispielsweise statt einer Weihnachtskarte für Ihre überregionalen Kunden eine Frühlingsgrußkarte in einem Umschlag, dem Sie ein kleines Päckchen Blumensamen oder Ihre „hauseigene“ Rezeptur für eine Maibowle beilegen. Ihr Weihnachtsgruß wird dadurch individueller und zusätzlich erhält er etwas „Bleibendes“.

Tipp 3: Ihre Individual-Stammgäste
Viele Ihrer Stammgäste kommen immer wieder zu Ihnen, weil sie sich in Ihrem Hotel wohl und persönlich gut betreut fühlen. Deshalb sollte auch Ihr Weihnachtsgruß eine persönliche, familiäre Note haben. Entwerfen Sie ein großes Plakat oder ein Banner mit der gut lesbaren Aufschrift: „Vielen Dank für Ihre Treue!“ Positionieren Sie Ihre gesamte Belegschaft in Arbeitskleidung mit dem Banner vor Ihrem Hotel, um ein Foto machen zu lassen. Schreiben Sie Ihren Weihnachtsgruß mit persönlicher Ansprache handschriftlich auf die Rückseite dieser Karte. Im besten Falle lassen Sie alle Mitarbeiter ebenso unterschreiben.

Sympathische Ideen erzeugen eine stärkere Bindung
Je sympathischer und kreativer Ihre Idee und je persönlicher Ihre Ansprache ist, desto größer wird auch die emotionale Bindung zu Ihren Kunden sein. Im Übrigen sollten Sie nicht nur die Weihnachtszeit nutzen, um Ihren Kunden zu sagen: „Ich denke an Dich, Du bist mir wichtig!“

Mehr Ideen und Informationen für Hoteliers finden Sie in Hotelleitung in der Praxis.
Zielgruppe Senioren – Was erwarten die „jungen Alten“ von Ihrem Hotel?

Die Zielgruppe „Senioren“ wird von der Konsumwirtschaft als immer wichtiger definiert. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und -struktur, die seit Jahren heftig in der Öffentlichkeit diskutiert wird, hat man erkannt, dass bereits heute und vor allem in Zukunft Menschen ab 60 zu einer der wichtigsten Käufergruppe zählen werden. Auch die Hotellerie hat sich darauf eingestellt und bewirbt ganz gezielt diesen kaufkräftigen Gästekreis. Doch immer wieder zeigt sich, dass die Angebote der Hotels an den Bedürfnissen dieser Zielgruppe vorbeigehen, weil sie falsch eingeschätzt werden oder sich an nicht mehr aktuellen Klischees orientieren.

Senioren sind erfahrene Einkaufsprofis
Die Senioren von heute haben andere Bedürfnisse und Ansprüche als ihre Altersgenossen vor 25 Jahren. Gesundheit, Sicherheit und selbstständiges Handeln sind dabei vordergründig. Sie sind ausgesprochen qualitätsbewusst und in ihrer Kaufentscheidung kritisch, denn sie sind aufgrund ihrer Lebenserfahrung Einkaufsprofis. Diese Kriterien sollten Sie schon bei der Akquisition und Bewerbung dieser Zielgruppe berücksichtigen. Mit Schnäppchenangeboten oder Last-Minute-Offerten können Sie daher kaum ältere Menschen für Ihr Hotel begeistern oder gar binden. Stattdessen sollten Sie auf Angebote Wert legen, die auf Dauer ausgerichtet sind und eine gegenseitige vorteilhafte Beziehung schaffen können. Darüber hinaus haben Senioren einen großen Informationsbedarf. Deshalb sollten Sie Ihre Angebote detailliert und gut verständlich beschreiben.

Senioren wollen nicht Senioren genannt werden
Hotelzimmer, die mit verstellbaren Betten, Haltegriffen im Badezimmer oder Fernbedienungen mit großen Tasten ausgestattet sind, sprechen Senioren ebenso an, wie ein breit angelegtes Sport- und Fitnessangebot und eine moderne, gesundheitsbewusste Küche. Auch wenn ältere Menschen Wert auf speziell für sie konzipierte Produkte und Dienstleistungen legen, möchten sie diese jedoch nicht offen wahrnehmen. Einige Bezeichnungen wirken auf sie sogar regelrecht beleidigend.

Bedarfsorientierte Voraussetzungen schaffen
Wenn Sie Gäste ab 60 an Ihr Hotel binden möchten, müssen Sie dafür die Voraussetzungen schaffen, die auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe ausgerichtet sind. Ihre Angebotspolitik spielt dabei ebenso eine Rolle wie auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich des Umgangs mit den Gästen.

Überblick: Bedürfnisse und Ansprüche von Senioren
  • Gesundheitsbewusstsein: Gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten, die selbstständig durchgeführt werden können, Ruhe und Erholung
  • Qualitätsbewusstsein: Hohe Ansprüche an Komfort und Dienstleistung, Bereitschaft, auch einen höheren Preis zu zahlen, wenn Nutzen und Qualität erkennbar sind
  • Sicherheitsbedürfnis: Reagieren auf unverständliche Angebote skeptisch, gehen kein Risiko ein, wollen ausführlich und unmissverständlich beraten werden
  • Selbstständiges Handeln: Eigenständige Lebensführung, Unternehmenslust, vielfältiges Interesse oft auch an bisher Unbekanntem (z. B. Internet, Handy etc.)
Senioren sind treue Gäste
Berücksichtigen Sie diese Bedürfnisse bei Ihrer Angebotsgestaltung, haben Sie gute Voraussetzungen geschaffen, um ältere Gäste für Ihr Hotel interessant zu machen. Dabei sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass Senioren sehr treue Stammgäste werden können. Denn konstante Qualität, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit sind gerade auch für Senioren wichtige Argumente, ein Hotel immer wieder zu berücksichtigen.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite: www.hotelleitung.org.
Anzeige
NEU nur für Hoteliers! Exklusive Fachinformationen von Hoteliers für Hoteliers!

z. B.: 30 % Energiekosten ohne großen Aufwand sparen!
Wie Sie den „unverbesserlichen“ Mitarbeitern doch noch auf die Sprünge helfen!
So machen Sie Schluss mit unsinniger Preispolitik und erzielen trotzdem mehr Auslastung!

„Hotelleitung in der Praxis – Der Managementbrief für erfolgreiche Hoteliers“



Zum Seitenanfang

Sozialmanagement / Nonprofit

"Ich wünsche mir, ...." - Gestalten Sie einen Wunschzettel für Ihre Spender

Gerade an Weihnachten ist das Spendenaufkommen besonders hoch. Denn viele Menschen haben gerade jetzt das Bedürfnis, etwas dazu beizutragen, damit es auch anderen besser geht. Nutzen Sie dieses Bedürfnis für Ihre Organisation und schreiben Sie Ihren persönlichen Wunschzettel. So können Sie potenzielle Spender über Ihre Tätigkeit sowie über Projekte oder Projektideen informieren und dazu beitragen, dass Ihre Organisation für Spender transparenter wird.

Lassen Sie in Ihrem Wunschzettel nicht nur Hinweise über Ihre Tätigkeit und über Projekte einfliesen, sondern danken Sie gleichzeitig auch Spendern für Ihre Unterstützung in der Vergangenheit, bzw. weisen Sie darauf hin, dass die Spender auch in Zukunft Ihrer Organisation verbunden bleiben mögen.

Im Verlauf des Jahres können Sie Ihren Wunschzettel immer wieder zum Anlass nehmen, um Spender zu erreichen. So können Sie etwa den Spendern Mitte des Jahres mitteilen, welche Ihre "Wunschzettelwünsche" bereits realisiert werden konnten und welche bisher nicht.

Ausführliche Tipps und Informationen zum Thema Fundraising finden Sie im Kapitel F55 und F66 des Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test an!
Pflegereform vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat die Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Im Einzelnen sieht die Pflegereform Leistungs- und Strukturverbesserungen vor:
  • Pflegestützpunkte: Je 20.000 Einwohner soll es einen Stützpunkt geben. Dort sollen Case-Manager arbeiten, die Pflegebedürftige und Angehörige beraten und alle notwendigen pflegerischen, rehabilitativen und sozialen Leistungen zusammenstellen, koordinieren und beschaffen.
  • Poolen von Leistungen: Mehrere Pflegebedürftige können Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen.
  • Verbesserung für Demenzkranke und psychisch Kranke: Der Betreuungsbetrag von derzeit jährlich 460 € wird auf 2.400 € angehoben. Anspruchsberechtigt sind auch Demenzkranke, die nicht in einer Pflegestufe eingestuft sind.
  • Dynamisierung: Für die ambulante Pflege werden die Sachleistungsbeträge in allen Stufen schrittweise angehoben; für die stationäre Pflege werden die Leistungen der Versicherung in der Stufe 3 und bei Härtefällen erhöht.
  • Finanzierung: Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,25 Prozentpunkte. Im Gegenzug soll es eine Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung geben.
  • Qualität und Transparenz: Pflegeeinrichtungen sollen alle 3 Jahre nach einheitlichen Kriterien auf ihre Qualität überprüft werden; auch Einrichtungen wie der TÜV sollen die Kontrollen durchführen können; die Ergebnisse sollen transparent werden. Im Regelfall sollen die Prüfungen unangemeldet erfolgen.
Bezahlter Pflegeurlaub ist noch umstritten
Es wurde in der Koalition bisher keine Einigung darüber erzielt, ob pflegenden Angehörigen ein bezahlter Urlaubsanspruch von 10 Tagen zugesprochen werden soll. Allerdings soll Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub gewährt werden.

Hinweis: Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden und soll im Sommer 2008 in Kraft treten.

Aus: pdl.konkret ambulant
Anzeige
Kritisieren ohne zu verletzen?

Sie möchten ein Kritikgespräch führen aber ohne Ihren Mitarbeiter zu verletzen,
möchten über Fehlzeiten oder das Arbeitsklima sprechen oder einfach Ihren Mitarbeitern ein Feedback geben?

Es gibt unzählige Situationen, in denen man die richtigen Worte finden muss. Mit dem Gesprächs-Check sind Sie für jedes Mitarbeitergespräch gut gerüstet.
 
Wie Sie sich am besten auf ein Gespräch vorbereiten, welche Gesprächsarten und -techniken es gibt, sagt Ihnen jetzt der Gesprächs-Check.

Jetzt 157 Seiten mit Anleitungen und Checklisten zu Rhetorik, Gesprächsführung und Körpersprache bestellen, die Sie sicher und souverän durch jedes Gespräch führen!



Zum Seitenanfang

Info
Fachverlag für Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Unternehmensbereiche der
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

Fachverlag für  Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Andrea Heckmann
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Zum Seitenanfang

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG