Jetzt kostenlos abonnieren!

Führungswissen für Vorgesetzte

Nachrichten bekommen Sie überall - Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag. Wir werden Ihnen jede Woche einen Newsletter zusenden, den wir ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt haben. Stellen Sie sich jetzt Ihren ganz persönlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zusammen.

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:
RuFuS Newsletter
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.

RuFuS 160 - Checkliste: Kennzeichen von authentischen und erfolgreichen Menschen


Liebe Leserin, lieber Leser,

das Wort Authentizität kommt aus dem Griechischen und heißt wörtlich „Glaubwürdigkeit“. Demnach ist ein authentischer Mensch einer, der glaubwürdig ist. Was aber macht einen Menschen glaubwürdig? Der Jesuitenpater und Management-Trainer Rupert Lay sagt dazu: „Authentisch ist ein Mensch, der ‚mit sich identisch’ ist und in einer Balance der eigenen Identität und der sozialen Identität lebt.“ Mit anderen Worten, wer seine Persönlichkeit mit ihren Stärken und Schwächen, Ecken und Kanten kennt und diese auslebt, ist authentisch.

Testen Sie mit unserer Checkliste, wie authentisch Sie selber sind:

Sie sind authentisch, wenn Sie fähig und bereit sind,
  • Ihre Stärken, Schwächen und Grenzen kennen zu lernen und dazu zu stehen
  • in Freiheit und Autonomie Position zu beziehen, eigene Standpunkte herauszubilden und überzeugend zu vertreten
  • Ihre inneren und äußeren Grenzen zu definieren und differenziert auszubilden
  • Ihre eigenen Ziele zu definieren und umzusetzen, die sich von denen unterscheiden, die das soziale Umfeld vorgibt
  • in einer weiten Spanne Ihre widersprüchlichen persönlichen Eigenschaften zu akzeptieren und zu ertragen
  • Verantwortung für Ihr Handeln zu übernehmen 
  • Emotionen und Bedürfnisse, Interessen und Erwartungen, Rechte und Pflichten zu haben, die Sie von anderen unterscheiden
  • wahrhaft auch unangenehme Dinge auszusprechen und einsichtsvoll zu vermitteln
  • die gesellschaftlichen und menschlichen Dimensionen Ihres Handelns zu begreifen und anderen zu vermitteln
  • Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und zu pflegen, die von Respekt und Toleranz für die Andersartigkeit des anderen geprägt sind
Aus der größten deutschen Online-Bibliothek für Führungskräfte! Testen Sie sie für 4 Wochen gratis und ohne Risiko – einfach hier klicken!


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern

Zeitarbeit – Rechte und Pflichten des Entleihers
Teilzeitwunsch von Mitarbeitern darf abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen

So fördern Sie die soziale Kompetenz Ihrer Mitarbeiter
Befreien Sie sich aus dem Schatten Ihres Vorgängers

Steigen ab 2009 die Rundfunkgebühren auf über 19,- Euro?
So können Sie Ihre Energiekosten effektiv senken!

Mit Feedbackgesprächen die Qualität der Einrichtung steigern, Teil 1
Tipps zur Gestaltung Ihrer Spendenbriefe

Recht

Zeitarbeit – Rechte und Pflichten des Entleihers

Zeitarbeit bietet vielen Unternehmen eine flexible Lösung, um schnell auf einen erhöhten Personalbedarf zu reagieren oder erkrankte Arbeitnehmer zu ersetzen. Dabei schließt der Entleiher einen sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen, das als Verleiher agiert.

Die Besonderheit des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags besteht darin, dass ausschließlich das Zeitarbeitsunternehmen Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist und somit alle Arbeitgeberrechte und -pflichten bei ihm liegen. Allerdings überträgt das Zeitarbeitsunternehmen das fachliche Weisungsrecht für die Dauer des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers per Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auf den Entleiher.

Für Sie als Entleiher bedeutet das zweierlei:

Der Zeitarbeitnehmer ist verpflichtet, Ihren Anweisungen zu folgen, sofern
  • sie für den Arbeitseinsatz notwendig sind,
  • die Grenzen des Weisungsrechts – maßgeblich sind die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Tätigkeiten und Bedingungen – nicht überschritten werden,
  • der Entleiher nicht von seinem originären Weisungsrecht Gebrauch macht.
Im Gegenzug müssen Sie gegenüber dem Zeitarbeitnehmer dieselben Schutz- und Fürsorgepflichten beachten wie gegenüber Ihren fest angestellten Mitarbeitern:
  • Gemäß § 75 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind Sie als Entleiher verpflichtet, alle im Betrieb tätigen Personen gleich zu behandeln (Gleichbehandlungsgrundsatz/ Diskriminierungsverbot). Das bedeutet, dass die soziale Stellung des Zeitarbeiters im Unternehmen nicht von der anderer Mitarbeiter abweichen darf.
  • Darüber hinaus müssen Sie diskriminierende Handlungen oder Äußerungen aktiv unterbinden sowie entsprechende Maßnahmen und Anordnungen treffen.
  • Als Entleiher sind Sie verpflichtet, Gesundheit, Leben und Eigentum des Zeitarbeitnehmers zu schützen. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie dafür sorgen müssen, dass der Zeitarbeiter sein Eigentum einschließen kann und sein Fahrzeug einen geschützten Parkplatz erhält.
  • Zu Ihren Aufgaben gehört es auch, den Zeitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit detailliert über alle spezifischen, arbeitsplatzbezogenen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten sowie über entsprechende Präventivmaßnahmen zu informieren. Wichtig ist, dass Sie die Unterweisung an der Qualifikation und Erfahrung des Mitarbeiters ausrichten. Anschließend muss er in der Lage sein, etwaige Gefahren später weitgehend selbst erkennen und sich entsprechend verhalten zu können.
  • Das Zeitarbeitsunternehmen stellt die Grundausstattung wie Arbeitskleidung, Handschuhe und Sicherheitsschuhe zur Verfügung. Für alles, was darüber hinaus im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart ist – zum Beispiel Gehörschutz, Schutzbrille oder Helm –, sind Sie als Entleiher zuständig.
Ausführliche Informationen und Führungstipps speziell für Vorgesetzte finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. Fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test an!
Teilzeitwunsch von Mitarbeitern darf abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen

Nicht immer kann dem Teilzeitwunsch von Arbeitnehmern - trotz Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - auch entsprochen werden. Dies ist dann der Fall, wenn betriebliche Gründe dem Teilzeitwunsch entgegenstehen, § 8 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Folgende betriebliche Gründe müssen Sie für eine Ablehnung dann allerdings nachweisen können:

Die Verringerung der Stundenanzahl führt
  • zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Organisation,
  • des Arbeitsablaufes,
  • der innerbetrieblichen Sicherheit oder
  • der Kostensituation für das Unternehmen.
Beachten Sie, dass die Ablehnung von Teilzeitarbeit spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich mitgeteilt werden muss. Maßgeblich ist dabei der Zugang der Ablehnung, nicht das Datum des Ablehnungsschreibens oder das der Absendung.

Wenn Sie einem Mitarbeiter nach der Elternzeit den Wunsch nach Teilzeitarbeit abschlagen müssen, können Sie anhand der folgenden Checkliste vorgehen.
  1. Überprüfen Sie, ob die gewünschte Arbeitszeitverringerung der Organisation und dem Konzept Ihrer Einrichtung/ Ihres Unternehmens entgegensteht.
  2. Kontrollieren Sie, ob die betrieblichen Gründe für die Ablehnung so gewichtig sind, dass es zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation, des Arbeitsablaufes, der Sicherheit in der Einrichtung/ im Unternehmen und zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen würde.
  3. Erläutern Sie Ihrem Mitarbeiter im Gespräch die Gründe, die für eine Ablehnung sprechen. Protokollieren Sie dieses Gespräch.
  4. Stellen Sie dem Mitarbeiter die Ablehnung schriftlich zu.
Hilfreiche Tipps und Informationen, speziell für Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen, finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell. Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe zum kostenlosen Test an!
Anzeige
Sind Sie vorbereitet auf REACH
(Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals)?

Am 1.6.2007 tritt die neue EU-Verordnung in Kraft. Bis dahin müssen Sie als Hersteller bzw. Importeur von Stoffen oder Zubereitungen Ihre Produkte registrieren lassen. Zusätzlich werden für zahlreiche Stoffe und Zubereitungen aufwändige toxikologische Untersuchungen vorgeschrieben. Für Sie als Laborleiter eine echte Herausforderung!

Schön, wenn es dafür Checklisten gäbe, damit Sie garantiert nichts übersehen.

Solche Checklisten finden Sie jetzt in

Der Laborleiter in der Praxis.

Neben hilfreichen Checklisten finden Sie dort auch wertvolle Praxis- Tipps, wie Sie REACH Schritt für Schritt professionell in Ihrem Labor installieren.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unverbindlich ein
kostenloses Ansichts-Exemplar.





Zum Seitenanfang

Mitarbeiterführung und -motivation

So fördern Sie die soziale Kompetenz Ihrer Mitarbeiter

Manche Menschen sind von Natur aus mit sozialer Kompetenz ausgestattet: Sie sind freundlich, höflich, hilfsbereit und verbreiten eine motivierende Atmosphäre.

Wenn Mitarbeiter diese Naturbegabung nicht haben, können Sie ihnen helfen, soziale Kompetenz zu lernen. Am besten gehen Sie folgendermaßen vor:

Seien Sie ein Vorbild, dem Ihre Mitarbeiter nacheifern können.
Unterstützen Sie die Mitarbeiter bei Problemen, gehen Sie mit ihnen zum Essen und interessieren Sie sich für die Arbeit jedes Einzelnen.

Loben Sie gezielt soziale Verhaltensweisen: „Toll, dass Sie gestern noch dageblieben sind, um mit Frau Meyer die Abrechnungen durchzugehen.“

Dieses positive Feedback motiviert Ihre Mannschaft, sich weiterhin so vorbildlich zu verhalten.

Entmutigen Sie durch Ihre Hilfsbereitschaft Nörgler und Miesmacher.

Wird wieder einmal über zu viel Arbeit gestöhnt, dann fragen Sie, wie man denn am besten helfen könne. Meist wiegelt der Jammerer von selbst ab, um nicht offen legen zu müssen, dass es doch nicht so schlimm ist.

„Gegenangriff“ ist gerade in diesem Fall ein probates Mittel, Nörgler auszubremsen.

Mehr zum Thema Mitarbeiterführung finden Sie in der größten deutschen Online-Bibliothek für Führungskräfte! Testen Sie sie für 4 Wochen gratis und ohne Risiko – einfach hier klicken!
Befreien Sie sich aus dem Schatten Ihres Vorgängers

Wer in eine Führungsposition aufsteigt oder innerhalb dieser wechselt, sieht sich oftmals nicht nur mit den inhaltlichen Herausforderungen seines neuen Jobs konfrontiert, sondern auch mit dem Vermächtnis seines Vorgängers. Wie ein dunkler Schatten schwebt dieser zuweilen über den ersten Wochen und Monaten des „Neuen“. Alles, was dieser tut, wird gemessen an dem, was der Vorgänger zu tun pflegte.

Kritik vermeiden und offen kommunizieren
Besonders in den ersten Tagen wird jede Geste und jedes Wort, das Sie als neue Führungskraft kommunizieren, auf die Goldwaage gelegt. Versuchen Sie daher nicht, um Ihre Mitarbeiter für sich zu gewinnen, den Führungsstil Ihres Vorgängers zu kritisieren. Auf diese Weise verspielen Sie ebenso Ihre Glaubwürdigkeit, als wenn Sie versprechen, alles besser zu machen als der andere.

Vergessen Sie nicht: Ein Vorgesetzter wird – sobald er nicht mehr an seinem Posten ist – schnell idealisiert, auch wenn es mit ihm Konflikte gab. Versuchen Sie stattdessen herauszufinden, warum Ihr Vorgänger so beliebt war. Fragen Sie Ihre Mitarbeiter, was ihnen an seinem Führungsstil gut gefallen hat und wo es Probleme gab. Fragen Sie nach Veränderungswünschen.

Vorsicht vor Verbrüderungen!
Auch ungeliebte Chefs, auf die es sich nach deren Weggang prächtig schimpfen lässt, können sich unerwartet in wahre Idole verwandeln. Hüten Sie sich also davor, in die Kritik an Ihrem Vorgänger einzustimmen. Unter Umständen werden dessen Vorzüge wieder gelobt, sobald Sie eine unpopuläre Entscheidung treffen.

Kontakt halten
Sollte Ihr Vorgänger nach Ihrem Aufstieg nun Ihr eigener Vorgesetzter sein, so empfiehlt es sich, von Anfang an einen guten Kontakt zu ihm zu halten: Fragen Sie ganz direkt nach Problemen und Besonderheiten in Ihrem neuen Einsatzgebiet. Bitten Sie ihn um eine Einschätzung der Mitarbeiter.

Wie Sie als Vorgesetzter Führungsqualitäten aufbauen und verbessern können, erfahren Sie im Beitrag „Wirtschaftspsychologie: Entwickeln Sie Ihren optimalen Führungsstil (P 96a)“ in der größten deutschen Online-Bibliothek für Führungskräfte! Testen Sie sie für 4 Wochen gratis und ohne Risiko – einfach hier klicken!
Anzeige
NEU: Vertraulicher Strategie-Navigator 2007-2010

Weltweite Frühindikatoren aus Wirtschaft und Technik, die bisher nur Aufsichtsräten, Vorständen, Geschäftsführern und ihren Beratern gegen 5-stellige Honorare zur Verfügung standen, exklusiv analysiert von  Europas führendem Trendforscher Matthias Horx.
Gratis probelesen!



Zum Seitenanfang

Hotelleitung

Steigen ab 2009 die Rundfunkgebühren auf über 19,- Euro?

Zum Thema Rundfunkgebühren ist derzeit kaum etwas in den Medien zu hören. Gab es doch vor weniger als einem Jahr so stürmische Debatten um eine Änderung des jetzigen Gebühreneinzugssystems und die Art und Weise, wie in Zukunft die Rundfunksteuer berechnet werden könnte. Von einer Gebühr pro Kopf war ebenso die Rede, wie auch von der Abschaffung der kostenträchtigen GEZ. Auch die hitzigen Diskussionen der letzten Gebührenerhöhung vom April 2005 und die Einführung einer Rundfunktaxe auf Computer erregten bis vor ein paar Monaten noch die Gemüter von Hoteliers, Berufsverbänden und Privatverbrauchern. Doch abgesehen von den Schlagzeilen um den Korruptionsverdacht bei der GEZ, ist es seit Beginn dieses Jahres ruhig um die Rundfunkgebühren geworden.

Dies wird sich jedoch wohl bald wieder ändern. Denn in aller Ruhe bereiten ARD und ZDF derzeit ihren nächsten Angriff auf die Geldbörsen ihrer Zuschauer und vorzugsweise wieder einmal der Hotellerie vor. Zwar sind die jetzigen Gebühren von monatlich 17,03 € bis Ende 2008 erst einmal durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben. Doch um möglichst übergangslos eine Gebührenerhöhung auf politischer Ebene durchsetzten zu können, müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten schon bald einen Antrag bei der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) einreichen. Das ZDF hat bereits vor ein paar Wochen dezent angedeutet, dass der Sender über das Jahr 2008 hinaus einen zusätzlichen Finanzbedarf von 80 Millionen Euro hat. Grund dafür sei die Einführung der hoch auflösenden Übertragungstechnik HDTV, durch die der Zuschauer durch noch schärfere und hochwertige Fernsehbilder profitiere. Welche Summe die ARD benötigt, ist derzeit noch nicht bekannt. Dass die ARD ebenfalls eine Gebührenerhöhung beantragen wird, gilt jedoch als sicher. Dies hat zumindest der NDR-Verwaltungsdirektor kürzlich klar geäußert. Experten gehen davon aus, dass ARD und ZDF gemeinsam mindestens 200 Millionen Euro an zusätzlichen Gebühren bei der KEF beantragen werden.

Auch wenn die KEF diesem Antrag zustimmen sollte, ist es zweifelhaft, dass die Ministerpräsidenten dies ebenso tun. Denn dies würde bedeuten, dass die Rundfunkgebühren ab 2009 bei monatlich über 19,- Euro liegen würden. Schon nach der letzten Gebührenerhöhung kündigten einige Länderchefs, allen voran der bayerische Ministerpräsident Stoiber an, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahre 2009 mit einer Nullrunde bei den Gebühren rechnen müssten. Auch andere Politiker forderten die Sender auf, statt über eine Gebührenerhöhung, über Sparpotenziale nachzudenken.

Ob es nun zu einer erneuten Rundfunkgebührenerhöhung ab dem Jahr 2009 kommt oder nicht, eines ist sicher: die Diskussion darum wird spätestens Ende diesen Jahres, wenn die genaue Gebührenforderung der Sender veröffentlicht wird, wird von neuem beginnen.

Weitere aktuelle Informationen für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
So können Sie Ihre Energiekosten effektiv senken!

Durch welche Maßnahmen kann ein Hotel seine Energiekosten wirksam senken? In jüngster Zeit wurden im Rahmen der aktuellen Klimaschutz-Diskussion immer wieder Schlagworte wie Energiesparlampen, Wärmedämmung oder Stand-by-Betrieb von Elektrogeräten in den Raum geworfen. Doch wie groß ist das Sparpotenzial solcher Maßnahmen in einem Hotel tatsächlich? Studenten einer Schweizer Universität haben nun am Beispiel eines 100-Zimmer-Wellnesshotels mit einer jährlichen Auslastung von 70% errechnet, wie groß das Sparpotenzial tatsächlich sein kann, wenn bestimmte technische und bauliche Maßnahmen, aber auch Verhaltensänderungen der Mitarbeiter konsequent umgesetzt werden, ohne dass dabei Komfort und Service leiden müssen. Die Ergebnisse der nachfolgenden Beispiele sind erstaunlich:

MaßnahmeSparpotenzial pro Jahr
Wärmedämmung am Gebäude1.000,- Euro
Einbau Niedertemperatur-Heizkessel4.500,- Euro
Bewegungsmelder und Sparlampen auf den Etagenfluren500,- Euro
Einführung von Energiesparlampen im gesamten Hotel2.000,- Euro
Reduzierung der Spülwassermenge im WC2.000,- Euro
Wassersparende Duschköpfe2.000,- Euro
Permanentes Ausschalten des TV-Stand-by-Betriebs200,- Euro
Warmwasseranschluss der Spülmaschine200,- Euro
Senkung der Rücklauftemperatur am Heizkörper (45 Grad)700,- Euro
Bessere Belüftung der Minibar-Kondensatoren400,- Euro
Einführung monatliches Energiecontrolling2.500,- Euro

Würden Sie diese Maßnahmen in Ihrem Hotel umsetzten, könnten Sie etwa 16.000,- Euro jährlich an Energiekosten einsparen. Natürlich sind nicht alle Maßnahmen in jedem Hotel umsetzbar. Welche Sparpotenzial an Energie ein Hotel tatsächlich hat, ist beispielsweise von den technischen Begebenheiten ebenso abhängig, wie auch von baulichen. Geprüft werden muss dies im Einzelfall von Energieexperten.

Wenn Sie das Sparpotenzial in Ihrem Hotel prüfen und sich beraten lassen möchten, erfahren Sie über die Internetseite des DEHOGA (www.dehoga.de) im Rahmen der „Energiesparkampagne Hotellerie & Gastgewerbe“, wie Sie vorgehen und an wen Sie sich wenden müssen.

Kommen Sie uns auf unserer Webseite mal wieder besuchen: www.hotelleitung.org!
Anzeige
Speziell für Hoteliers:

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




Zum Seitenanfang

Sozialmanagement / Nonprofit

Mit Feedbackgesprächen die Qualität der Einrichtung steigern, Teil 1

Qualität spiegelt sich nicht zuletzt im Umgang Ihrer Mitarbeiter miteinander und in den Kommunikationsstrukturen Ihrer Einrichtung wieder. Eine offene und konstruktive Gesprächskultur trägt viel zu einem positiven Betriebsklima und damit zu besseren Arbeitsergebnissen bei. Das Feedbackgespräch ist dabei ein gutes Instrument, um diesem Qualitätsanspruch näherzukommen.

Beim Feedback geht es darum, dem Gegenüber eine konstruktive Rückmeldung über dessen eigenes Verhalten zu geben. Es sollte dem anderen dabei helfen, sich selbst zu hinterfragen, und ist eben kein Kritikgespräch, als es oft missverstanden wird.

Wollen Sie als Führungskraft Ihrer Einrichtung das Instrument des Feedbacks einsetzen, um Ihren Kollegen Dinge zu verdeutlichen oder Denkprozesse in Gang zu setzen, so setzt das immer 4 elementare Dinge voraus:
  1. Feedback ist immer freiwillig, niemand kann zum Feedback gezwungen werden.
  2. Feedback ist immer subjektiv, da der Feedbackgebende grundsätzlich nur die Wirkung eines Verhaltens auf ihn persönlich reflektiert.
  3. Feedback ist immer ressourcenorientiert, das heißt, es sollen die positiven Dinge in den Vordergrund gerückt werden.
  4. Feedback dient lediglich als Anstoß für eine mögliche Verhaltensänderung, ist aber nicht als abschließende oder wertende Beurteilung zu betrachten.
Um ein konstruktives Feedbackgespräch in Gang zu setzen, sollte der Feedbackgebende, als auch der Feedbacknehmende, während des Gesprächs einige wichtige Regeln beachten. Mehr hierzu erfahren Sie in der kommenden Woche.

Mehr Informationen sowie praktische Tipps für Ihre tägliche Arbeit finden Sie in Qualitätsbeauftragte in der Pflege. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Tipps zur Gestaltung Ihrer Spendenbriefe

In Zeiten knapper Kassen sind viele Organisationen darauf angewiesen, Spendengelder zu akquirieren. Werbemäßig gut gestaltete und persönliche Spendenbriefe sind ein Weg, die leeren Kasse Ihrer Organisation aufzufüllen.

Hier ein paar Tipps, die Sie bei der Gestaltung Ihrer Spendenbriefe beachten sollten
  • Wahlen Sie das DIN A4-Format für Ihren Brief. Sie können den Brief und den Zahlschein getrennt voneinander halten oder einen Brief mit angehängtem Zahlschein und Quittung für den Auftraggeber einsetzen.
  • Der Betreff sollte ohne das Wort „Betreff“ zu schreiben wie „handschriftlich geschrieben“ aussehen, farblich auffällig und längstens 1 bis 2 Zeilen lang sein.
  • Ihre Schriftart sollte seriös, klar und deutlich sein.
  • Ihre Sätze sollten höchstens 2 bis 3 Zeilen lang sein.
  • Absätze sollten höchstens aus 3 bis 6 Zeilen bestehen.
  • Unterstreichungen können auch „handgezeichnet“ und farblich gekennzeichnet sein. „Handgemalte“ Unterstreichungen vermitteln laut Marketing-Experten mehr Authentizität. Wenn Ihnen das zu teuer ist, können Sie auch ganz „normale“ Unterstreichungen verwenden.
  • Unterstreichen Sie maximal 3⁄4 einer Zeile eines Absatzes oder 2 bis 3 Wörter eines Absatzes.
  • Fettungen sollten nur einzelne Worte oder andere wichtige Hinweise haben.
  • Kursivschrift ist generell weniger geeignet, da sie schlecht lesbar ist.
  • In die „PS-Zeile“ gehören besonders wichtige Informationen oder Slogans.
  • Nutzen Sie die Rückseite für weitere spezifische Informationen oder Hinweise zur steuerlichen Abzugsfähigkeit.
  • Nutzen Sie den Umschlag (Vorder- und Ruckseite) für Ihren Slogan.
Hinweis: Wahlen Sie nur eine Art der Hervorhebung im Text. Gemäß dem Motto: Weniger ist mehr.

Tipp: Legen Sie Ihrem Spendenbrief etwas zum Anfassen bei. Menschen reagieren nicht nur auf Briefe und Texte, sondern besonders auf Dinge, die sie anfassen können. Legen Sie Ihrem Mailing Postkarten bei oder Absender-Adressaufkleber oder beim Weihnachtsmailing einen Papierstern. Alles, was Menschen anfassen oder auch benutzen können, bewahrt Ihren Brief vor dem Papierkorb und bleibt zudem langer im Gedächtnis.

Tipps und Informationen zum Thema Fundraising, Spender und Sponsoren finden Sie regelmäßig in Gemeinde gestalten. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar zum kostenlosen Test an!
Anzeige
Ihr Kunde möchte Sicherheit.
Geben Sie ihm eine  GARANTIE!

Was hält einen Auftraggeber ab, bei Ihnen zu bestellen? Zweifel.
Denn der Kunde fragt sich: „Was passiert, wenn ...?“

Zeigen Sie Verständnis. Und nehmen Sie Ihrem Kunden seine Zweifel. Durch eine überzeugende Garantie. Der Fachinformationsdienst „Technik & Vertrieb aktuell“ nennt 10 Garantietypen, die sich speziell beim Verkauf technischer Produkte und Problemlösungen anbieten. Hier sind sie:
  1. Ausstattungs-Garantie
  2. Dringlichkeits-Garantie
  3. Qualitäts-Garantie
  4. Zertifizierungs-Garantie
  5. Lager-Garantie
  6. Termin-Garantie
  7. Erreichbarkeits-Garantie
  8. Dokumentations-Garantie
  9. Kontinuitäts-Garantie
  10. Berater-Garantie
Welche Garantie wann empfehlenswert ist und wie die einzelne Garantie ausgestaltet sein soll, erfahren Sie in
Technik & Vertrieb aktuell.

Fordern Sie jetzt unverbindlich ein
kostenloses Ansichts-Exemplar an!

Sie werden staunen, wie viel praktischen Nutzwert Sie dort finden!

Hier anfordern!



Zum Seitenanfang

Info
Fachverlag für Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Unternehmensbereiche der
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

Fachverlag für  Produktion und Technik,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
Julia Nickel
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Zum Seitenanfang

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG