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RuFuS 158 - Mit diesen 6 Tipps können Sie leicht 4-stellige Beträge bei der Energie sparen
Liebe Leserin, lieber Leser,
für alle Maßnahmen des Kostenmanagements gilt: Nur die Summe aller Einsparungen führt letztendlich zum Erfolg. Wenn Sie in allen Bereichen konsequent, aber nicht übertrieben optimieren, haben Sie letztendlich den größten Nutzen. Im Folgenden werde ich Ihnen 6 Tipps verraten, wie Sie ohne großen Aufwand oder beim nächsten Umbau jede Menge Geld sparen können.
Tipp 1: 1 °C weniger senkt die Kosten um 6 %
Die einfachste Methode, bei den Heizkosten zu sparen, ist eine generelle Absenkung der Temperaturen. Dabei sollen Ihre Mitarbeiter natürlich nicht frieren. Das subjektive Empfinden, ob eine Temperatur als angenehm empfunden wird, ist aber von sehr vielen Faktoren abhängig. Überlassen Sie die Temperaturregelung möglichst nicht den Mitarbeitern selbst. Heizungsregler werden sehr häufig aufgedreht, aber nur selten zurück. Eine Gewöhnung an immer höhere Temperaturen ist die Folge. Intelligente Heizungsregler erlauben die Eingabe von Heizkurven.
Tipp 2: Verkürzen Sie die Heizperiode
Jedes Jahr stehen Sie im Frühjahr und im Herbst vor der Frage, wann die Heizung komplett abgeschaltet bzw. wieder in Betrieb genommen wird. Diese Frage ist für die Höhe einer Einsparung von maßgeblicher Wichtigkeit, denn gegenüber einer im Stand-by-Betrieb laufenden Anlage spart die Komplettabschaltung bis zu 40 % Energie. Im Idealfall verfügen Sie über einen Regler, der diese vollständige Abschaltung unter bestimmten Voraussetzung von allein vornimmt. Das kann dann auch bei sehr warmen Übergangsphasen vorkommen.
Tipp 3: Erstellen Sie für jeden Raum ein Temperaturprofil
Viele Räume werden nicht über den ganzen Tag gleichmäßig genutzt. Erstellen Sie für diese Räume Temperaturprofile. Das können Sie natürlich nur dann realisieren, wenn Ihre Heizungsanlage über eine Einzelraumregelung verfügt.
Tipp 4: Verbessern Sie die Nutzung von Tageslicht
Tageslicht ist die preisgünstigste und qualitativ hochwertigste Beleuchtung. Versuchen Sie, möglichst viel Tageslicht durch Lichtkuppeln, Fensterflächen etc. einzusetzen. Das ist nicht immer ganz einfach, denn die Fensterflächen liegen aus bautechnischen Gründen nicht immer in einem optimalen Einfallwinkel. Sie können aber auch durch das Anbringen von Reflektoren Licht in abgeschattete Bereiche lenken.
Tipp 5: Verwenden Sie sparsame und langlebige Leuchtmittel
Um elektrische Energie in Licht zu wandeln, gibt es mittlerweile von der Glüh- bis zur Gasentladungslampe oder den Leuchtdioden zahlreiche technische Verfahren. Den Tipp, Glühlampen gegen Energiesparleuchtmittel auszutauschen, muss man nicht mehr extra erwähnen. Die Frage ist aber immer noch: Welche Energiesparlampen sind die besten? Dabei sollten Sie die folgenden Fragen abklären:
- Wie hoch ist die Lichtausbeute bezogen auf die elektrische Leistung (Lumen/W)? Eine Glühlampe erreicht gerade mal 5 bis 8 Lumen/W, eine Natriumdampf-Hochdrucklampe erreicht 150 Lumen/ W.
- Welche Lebensdauer ist zu erwarten?
- Wie hoch sind die Investitionskosten für eine Umstellung?
- Wie hoch sind die Kosten für den regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel? Wobei auch die Entsorgung gerechnet werden muss.
Tipp 6: Licht automatisch an- und abschalten
Auch beim Licht gilt: Es sollte nur dann vorhanden sein, wenn es gebraucht wird! Beim Licht ist das aber noch leichter zu realisieren, weil es optimal zu regeln ist und weil keine Vor- und Nachlaufzeiten wie beim Heizen zu beachten sind. Gerade zusammen mit der Tageslichtnutzung ist eine Regelung sehr wichtig. In dunklen Phasen schalten die Mitarbeiter oft manuell zusätzliches Licht (das oft aber zu spät, was die Produktivität stört). Wenn es nun wieder heller wird, bemerkt niemand das Zusatzlicht und es bleibt eingeschaltet. Helligkeitssensoren können hier die Lichtstärke messen und gegebenenfalls Zu- und Abschaltungen vornehmen. Anwesenheitsschalter erkennen, ob überhaupt jemand im Raum ist, und mit Segmentsteuerungen schalten Sie nur das Licht in den Bereichen, wo es benötigt wird.
Weitere Einspartipps lesen Sie in Betriebsleitung aktuell – klicken Sie hier für Ihren Gratis-Test!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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So gehen Sie rechtssicher mit Bewerbungsunterlagen um
Haftung von Mitarbeitern bei Beschädigung von Arbeitsmaterialien
Führungswechsel ohne Konflikte
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter mit entscheiden
E-Mail-Versand – Gesetzgeber verlangt Angaben über den Versender
Sind Sie für die bevorstehende Biergartensaison optimal vorbereitet?
Förderprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen
Nutzen Sie Controlling als Steuerungsinstrument in Ihrer Einrichtung?
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Recht |
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Als Führungskraft sind Sie an der Einstellung neuer Mitarbeiter maßgeblich mitbeteiligt. Sie sammeln und sichten Bewerbungsunterlagen und bereiten Vorstellungsgespräche vor. Achten Sie bei der Sichtung der Bewerbungen darauf, dass Sie die Ihnen zugeschickten Bewerbungsunterlagen sorgfältig behandeln und aufbewahren, denn diese bleiben Eigentum des Bewerbers, der Anspruch auf Rücksendung hat.
Im Folgenden finden Sie ein paar hilfreiche Regeln, die Sie im Hinblick auf einen rechtlich einwandfreien Umgang mit den Bewerbungsunterlagen berücksichtigen sollten:
1. Regel: Sie sind zur sorgfältigen Aufbewahrung verpflichtet
Dazu gehört, dass Sie eine Liste mit allen Ihnen zugegangenen Bewerbungen anlegen, auf der Sie auch eintragen, wann Sie welche Bewerbung zurückgesandt haben. Eine Verpflichtung Ihrerseits, dem Bewerber den Eingang der Bewerbung in Ihrer Einrichtung zu bestätigen, besteht jedoch nicht. Sollten die Unterlagen bereits auf dem Postweg verloren gegangen sein, haftet Ihre Einrichtung nicht.
2. Regel: Haftung bei Verlust von Unterlagen
Gehen Unterlagen verloren, haften Sie als Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Unterlagen schuldhaft verletzt hat. Zu beachten ist aber, dass dieses Verschulden laut Gesetz grundsätzlich vermutet wird, wenn Sie sich nicht entlasten können.
Das bedeutet: Gehen Bewerbungsunterlagen bei Ihnen unter, müssen Sie den schwierigen Nachweis erbringen, dass Sie mit den Unterlagen stets sorgfältig umgegangen sind. Um diesen Nachweis führen zu können, sollten Sie sehr sorgfältig mit den Unterlagen des Bewerbers umgehen:
- Sammeln Sie die Bewerbungen in einer Kiste mit Deckel, die Sie in einem verschließbaren Schrank in Ihrem Büro aufbewahren.
- Vergewissern Sie sich auch, ob jede Bewerbung das Anschreiben der Bewerberin enthält, damit Sie die Unterlagen jederzeit namentlich zuordnen können.
- Mit einem Gummiband um die jeweilige Bewerbung können Sie sicherstellen, dass einzelne Blätter nicht in die falsche Akte rutschen.
Kommt das Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber nicht zustande, sind Sie verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen Unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zurückzusenden. Haben Sie sich also für einen Bewerber entschieden, sind Sie verpflichtet, den Absagebriefen an die anderen Bewerber deren Bewerbungsunterlagen beizufügen. Keinesfalls dürfen Sie sie ohne
Einwilligung behalten, um für eine spätere Neueinstellung Unterlagen vorzuhalten.
Sie sind Leiterin oder Leiter einer Kindertageseinrichtung und suchen rechtliche Tipps und Informationen, zur Unterstützung Ihrer täglichen Arbeit? Fordern Sie jetzt Recht & Sicherheit in der KiTa zum kostenlosen Test an!
Manche Mitarbeiter gehen mit dem Eigentum ihres Arbeitgebers nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt um. So kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter etwa ein Medizingerät nicht in den Schrank oder die Schublade zurücklegt, sondern wirft. Mögliche Folge: Das Gerät ist defekt und muss nach kurzer Zeit ersetzt werden.
Wenn ein solches fahrlässiges Verhalten für Mitarbeiter keine Folgen hat, kann das für Sie als Arbeitgeber unter Umständen recht teuer werden. Grundsätzlich gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet auch dafür. Dies ist im Arbeitsverhältnis nicht immer der Fall, denn Ihr Mitarbeiter haftet in bestimmten Fällen nur teilweise oder gar nicht. Dies nennt man Haftungsprivilegierung. Wenn Sie Ihren Mitarbeiter also für einen Schaden in die Haftung nehmen wollen, müssen die nachfolgend dargestellten Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Es liegt die Verletzung eines Rechtsguts vor, z. B. Eigentum, Gesundheit
Ihr Mitarbeiter beschädigt einen Gegenstand oder Arbeitsmaterialien, die Ihnen als Arbeitgeber gehören, verletzt damit also Ihr Eigentum.
Dies ist z. B. der Fall, wenn er ein von ihm beherrschbares Medizinprodukt falsch handhabt, weshalb es zu einem Schaden am Gerät kommt, oder wenn er an Ihrem Firmenfahrzeug einen Unfallschaden verursacht.
2. Der Schaden ist bezifferbar
Verletzt Ihr Mitarbeiter einen anderen, z. B. einen Kollegen oder Bewohner, ergibt sich die Schadenshöhe u. a. aus den Heil- und Pflegekosten. Liegt eine Sachbeschädigung vor, entspricht der Schaden den Reparaturkosten und ggf. der Wertminderung, die z. B. Ihr Firmenfahrzeug durch den Unfall erfahren hat.
3. Der Schaden wurde vom Mitarbeiter verursacht
Von einer Schadensverursachung durch Ihren Mitarbeiter können Sie ausgehen, wenn z. B. Ihr Hausmeister mit Ihrem Firmenfahrzeug bei einer Dienstfahrt einen Unfall hat, bei dem er auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt.
4. Der Mitarbeiter hat eine Pflichtverletzung begangen
Ist Ihr Hausmeister wegen zu hoher Geschwindigkeit auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgefahren, hat er den Schaden schuldhaft verursacht und damit eine Pflichtverletzung begangen. Voraussetzung ist zudem, dass der Unfall bei normalem Tempo nicht passiert wäre.
5. Es liegt ein Verschulden vor
Beim Verschulden werden im Bürgerlichen Recht 2 Arten unterschieden:
1. Fahrlässigkeit: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“ (§ 276 BGB). Als fahrlässig gilt bereits, wenn jemand durch mehr Achtsamkeit einen Schaden hätte vermeiden können.
Die Rechtsprechung unterscheidet 3 Grade von Fahrlässigkeit:
a) Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ihr Mitarbeiter grundsätzlich nicht. Als leicht fahrlässiges Verhalten werden typische „Missgeschicke“ betrachtet, z. B. das versehentliche Herunterstoßen eines Glases oder einer Brille.
b) Mittlere Fahrlässigkeit: Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter aufgeteilt. Mittlere Fahrlässigkeit ist eine „Zwischenstufe“ zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Die Pflichtverletzung Ihres Mitarbeiters ist zwar mehr als geringfügig, aber noch nicht grob fahrlässig erfolgt.
c) Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit muss Ihr Mitarbeiter den gesamten Schaden allein tragen. Grobe Fahrlässigkeit liegt im Unterschied zu leichter Fahrlässigkeit dann vor, wenn Ihr Mitarbeiter die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. D. h., wenn der Handelnde das, was im gegebenen Fall jedermann einleuchten muss, nicht beachtet.
2. Vorsatz: Auch bei Vorsatz muss Ihr Mitarbeiter den gesamten Schaden allein tragen. „Vorsatz“ ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs. Beim Vorsatz weiß der Schädiger, dass er mit seinem Handeln einen Schaden verursachen wird, und er zielt auf genau diesen Schaden ab, oder er verfolgt ein anderes Ziel, nimmt den Schaden aber zumindest billigend in Kauf.Aus: Heimleitung konkret, dem Fachmagazin für Heimleiterinnen und Leiter stationärer Pflegeeinrichtungen. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Probeausgabe an!
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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„Der geschickte Umgang mit den Erwartungen von Vorgesetzten und Mitarbeitern gehört zu den wichtigsten Kompetenzen erfolgreich wechselnder Führungskräfte“, erklärt der Psychologe und Managementberater Peter Fischer. „Klug agiert, wer die 3 wichtigsten Ziele für seine Abteilung oder seinen Bereich beim Vorgesetzten erfragt und nachhakt, warum diese Ziele in der Vergangenheit nicht konsequent angegangen wurden.“
So erfährt der Manager, welche Probleme es in dem Bereich gibt, und er spart sich, in dieselben Fallen zu tappen wie sein Vorgänger.
Auch Symbole spielen bei der Wahrnehmung einer neuen Führungskraft eine nicht zu unterschätzende Rolle. So zählt es nach Ansicht von Daniel Pinnow, Geschäftsführer der Akademie für Führungskräfte in Bad Harzburg, zu den häufigsten Kardinalfehlern, die eine neue Führungskraft begehen kann, wenn „der neue Chef als 1. Amtshandlung einen neuen teuren Veloursteppich in sein Büro legen lässt“. Solche protzigen Statussymbole seien vor allem dazu geeignet, Argwohn im Team zu wecken.
Gleiches gelte auch
- für Entscheidungen, die ohne genaue Kenntnis der Sachlage gefällt werden,
- wenn Mitarbeiter unterer Hierarchiestufen ignoriert würden,
- wenn die neue Führungskraft sich als „Heilsbringer“ betrachte,
- für abwertende Äußerungen über den Status quo des Unternehmens in externer Runde oder
- für negative Bewertungen der Vorgängerleistung.
Es gibt ein einfaches Prinzip, mit dem sich Ihre Mannschaft dauerhaft motivieren lässt: Beziehen Sie sie bei Entscheidungen so weit wie möglich mit ein:
Bilden Sie Gruppen
Denn Gruppenarbeit ermöglicht es Mitarbeitern, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Diese Gruppen sollten möglichst überschaubar sein und klar voneinander abgegrenzte Aufgabengebiete bearbeiten. Am Anfang müssen Sie die Gruppen noch coachen und Arbeitsstrukturen vorgeben.
Regen Sie Diskussionen an
Verlangen Sie von den Mitarbeitern Vorschläge, wie sie ihre Arbeit verbessern können. Die am Anfang noch zurückhaltenden Mitarbeiter können Sie ermutigen, indem Sie am Anfang von jedem Mitarbeiter einen Verbesserungsvorschlag einfordern.
Wählen Sie Verbesserungsvorschläge aus
Zunächst sortieren Sie jene Verbesserungsvorschläge aus, die auf Grund der Rahmenbedingungen keine Chance auf Realisierung haben. Wichtig ist dabei, dass Sie den betroffenen Mitarbeitern die Gründe dafür klar kommunizieren. Die anderen Verbesserungsvorschläge stellen Sie in den Gruppen zur Diskussion.
Setzen Sie gute Ideen um
Lassen Sie die restlichen Vorschläge dann in den Teams zur Entscheidungsreife bringen. Die Gruppen diskutieren die Reihenfolge und die Priorität, mit der Verbesserungen umgesetzt werden sollen.
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Hotelleitung |
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Durch die Nutzung von elektronischer Post können Unternehmen besonders durch 2 Punkte profitieren: Der Versand ist weitaus kostengünstiger als die herkömmliche Briefpost und die Informationen können wesentlich schneller zugestellt werden. Auch Hotels versenden immer häufiger Werbebriefe, Reservierungsbestätigungen, Newsletter und sonstige Gästekorrespondenz bequem und kostengünstig per E-Mail. Bisher mussten Hoteliers dabei keine besonderen rechtlichen Formen beachten. Doch dies hat sich seit 01. Januar 2007 geändert.
Informationen zur Rechtsform des Hotelbetriebes, wie sie bisher nur auf gedrucktem Geschäftspapier vorgeschrieben waren, müssen nun auch in E-Mails eingefügt sein. Dabei reicht es nicht, einfach nur einen Link auf das Impressum der eigenen Homepage zu setzten, auf dem der Empfänger dann die Angaben nachlesen kann. Die Angaben müssen direkt in der Mail zu lesen sein.
Ratsam ist es daher, dass Hoteliers prüfen, ob sie die rechtlichen Angaben zusätzlich zu ihrer Anschrift als Signatur in ihrem Mail-Programm gespeichert haben. Durch diese einmalige Eingabe ist gewährleistet, dass alle notwendigen Informationen zur jeder Zeit dem Empfänger erreichen. Ein angezeigter Verstoß gegen die Angabepflicht wird zwar lediglich als Ordnungswidrigkeit gewertet. Allerdings kann das Registergericht bei fortwährendem Verstoß auch ein Zwangsgeld von bis zu 5.000,- Euro festsetzen.
Diese Angaben müssen seit 01.01.2007 auch in E-Mails enthalten sein: Beispiel GmbH
Hotel Seeblick GmbH
Seestraße 1
12345 Seefeld
www.hotel-seeblick.de
Geschäftsführer: Wolfgang Maier
Amtsgericht Seefeld, HRB 1234
Weitere Tipps und Hinweise zum Recht für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
Die jetzt beginnende Freiluftgastronomie spielt in vielen Hotels als Umsatzträger eine bedeutende Rolle. Damit möglichst die Gäste beim Anblick Ihres Biergartens bereits von Wohlfühlgedanken erfüllt und somit angelockt werden, sind Sie als Hotelier bei der Gestaltung Ihrer Freiluftgastronomie gefordert. Die Ansprüche unserer Gäste sind enorm und wer im harten Wettbewerb die Nase vorn haben möchte, braucht gute Ideen und muss sich optimal vorbereiten – und das nicht nur beim Speise- und Getränkeangebot. Prüfen Sie anhand der nachfolgenden Checkliste, wie fit Ihre Außengastronomie für die jetzt beginnende Saison ist.
- Die schlimmsten Umsatzbrecher der Freiluftgastronomie sind kühles und nasses Wetter. Wichtig ist daher, dass Sie über eine gute und wirksame Ausstattung verfügen, um Ihre Gäste trotz niedriger Temperaturen und Regen bei Laune zu halten. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Schirme, Markisen, Zelte, Pavillions und Heizstrahler sauber und für die gesamte Saison einsatzfähig sind.
- Auch der Zustand Ihres Mobiliars ist entscheidend dafür, ob sich Ihre Gäste draußen auch richtig wohl fühlen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Mobiliar sauber, bequem und möglichst noch von langer Lebensdauer ist. Beschädigte Stühle, Bänke oder Tische sollten Sie kompromisslos ersetzten. Polsterauflagen sollten sauber und unbeschädigt sein.
- Wenn Ihre Außengastronomie in einem nicht windgeschützten Bereich liegt, sollten Sie dafür sorgen, dass Windbrecher an besonders anfälligen Stellen angebracht werden. Sinnvoll ist hier der Einsatz von Werbeflächen, die Sie sich beispielsweise über Ihre Lieferanten sponsern lassen können. Berücksichtigen Sie jedoch, dass dadurch die Sicht zu interessanten Stellen nicht zu sehr eingeschränkt wird. Schließlich möchten Ihre Gäste das Geschehen um Ihr Hotel herum beobachten und auch gesehen werden!
- Schaffen Sie durch Blumenkästen, Rankgitter und andere Bepflanzungen ein angenehmes Ambiente. Vermeiden Sie jedoch zu viele blühende Pflanzen, weil dadurch zu viele Insekten angezogen werden.
- Auch draußen gilt: Ein gutes Mise en place ist alles! – Insbesondere die Voraussetzung, um auch starkes Geschäft ohne lange Wartezeiten effizient bedienen zu können. Schaffen Sie sich daher die Möglichkeit, Besteck, Geschirr, Gläser und sonstige häufig benötigte Gegenstände nahe am Geschehen lagern und nach Geschäftsschluss, z. B. durch Rollwagen schnell wieder verstauen zu können.
- Treffen Sie Maßnahmen, um Ihren Mitarbeitern lange Arbeitswege zu ersparen. Beispielsweise durch strategisch sinnvolle Abräumstationen oder Funkterminals zur Abrechnung.
- Haben Sie für Spitzenzeiten ausreichend Personal eingeplant? Stehen Aushilfen zur Verfügung, die bei unvorhersehbarem Stoßgeschäft schnell einsatzfähig sind?
Kennen Sie schon unsere Webseite www.hotelleitung.org?
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Gemeinnützige Vereine und Initiativen, die sich mit Partnern in Mittel- und Osteuropa oder Israel langfristig für die Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen engagieren, können bis zum 15. Juli Fördermittel aus dem Förderprogramm „Hilfsbereitschaft stiften - Internationale Partnerschaften der Altenhilfe in Mittel- und Osteuropa und Israel“ beantragen.
Ziel der Projektförderung des Fonds „Erinnerung und Zukunft“ ist es, bürgerschaftliches Engagement und praktische Hilfen zu Gunsten älterer Menschen zu mobilisieren und die Anbahnung internationaler Partnerschaften zu unterstützen.
Eingehende Projektanträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Verbesserung der Lebensqualität von hilfsbedürftigen älteren Menschen, insbesondere NS-Opfern
- bürgerschaftliches Engagement - Hilfe zur Selbsthilfe
- dauerhafte Wirkung
- partnerschaftliche Zusammenarbeit der internationalen Projektpartner
- Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten
- Wirtschaftlichkeit des Projekts
- inhaltliche und administrative Umsetzung
- Eigen- und Drittmittel
- Einwerbung weiterer Mittel und Spenden für das Projekt
Übrigens: Praktische Arbeitshilfen zum Thema Projektmanagement finden Sie auf unserer Internetseite: www.nonprofit.de.
Wirtschaftliches Handeln und innerbetriebliche Kosten-Nutzen-Orientierung sind auch für soziale Einrichtungen immer wichtiger, um auf Dauer bestehen zu können. Doch wissen Sie, wie Sie die richtigen Leistungen erfolgreich anbieten und Ihre betrieblichen Abläufe wirtschaftlich und qualitativ hochwertig gestalten zu können?
Um dies zu erreichen, sollten Sie Controlling als Steuerungsinstrument in Ihrer Einrichtung nutzen. Controlling bedeutet die Vorbereitung von Entscheidungen und steuern anhand von Zielen. Damit ist Controlling ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Unternehmens- und Einrichtungsführung. Controlling will auf der Leistungs- wie auf der Kostenseite Informationen beschaffen und auswerten sowie Planung und Koordination erleichtern.
Mit Hilfe des folgenden Selbsttests können Sie feststellen, ob Sie Controlling als Steuerungsinstrument in Ihrer Einrichtung benötigen. Beantworten Sie folgende Fragen und geben Sie sich Punkte:
- Kennen Sie die Ziele Ihrer Organisation und die Zielsetzungen einzelner Dienstleistungen? (3 Punkte)
- Wissen Sie genau, mit welchen Leistungen Sie Ihre Ziele am wirkungsvollsten (effektivsten) und am wirtschaftlichsten (effizientesten) erreichen? (2 Punkte)
- Wissen Sie, welche alternativen Leistungen Sie entwickeln können, um Ihre Ziele effektiv und effizient erreichen zu können? (1 Punkt)
- Kennen Sie die Einflussfaktoren für Ihre Ergebnisse? (2 Punkte)
- Kennen Sie die Wünsche Ihrer Adressaten und wissen Sie, was ihnen Ihr Angebot wert ist? (3 Punkte)
- Können Sie die Leistungen Ihrer Mitarbeiter beurteilen? (2 Punkte)
- Kennen Ihre Mitarbeiter die Ziele Ihrer Organisation und die Zielsetzungen einzelner Dienstleistungen? (3 Punkte)
- Wenn Ziele nicht erreicht werden, wissen Sie rasch über die Ursachen Bescheid und können Sie rechtzeitig gegensteuern? (2 Punkte)
- Wissen Sie, welche „Kostentreiber“ es in Ihrer Organisation gibt? (3 Punkte)
- Kennen Sie die Bedeutung der Verwaltung für den Leistungsprozess und können sie quantifizieren? (2 Punkte)
- Wissen Sie, wie Sie im Vergleich zu Ihren Konkurrenten dastehen und wie Ihre Kunden/Adressaten Sie einschätzen? (2 Punkte)
Wenn Sie 20 oder mehr Punkte erreicht haben, dann betreiben Sie bereits in gewissem Umfang Controlling in Ihrer Einrichtung.
Haben Sie 10 bis 20 Punkte erreicht, dann reicht Ihr Wissen über Ihrer Einrichtung weit bis sehr weit, Sie setzen es aber weniger als Steuerungsinstrument ein, diesen Bereich sollten Sie stärken.
Bei weniger als 10 Punkten sollten Sie sich unbedingt rasch und intensiver mit dem Thema auseinander setzen.
Mehr Informationen zum Thema Controlling finden Sie in Kapitel C 40 des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt kostenlos testen!
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