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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 129 - Achten Sie auch im Büro auf eine ausgewogene Ernährung


Liebe Leserin, lieber Leser,

mit dem nötigen Ernährungsbewusstsein und ein wenig Kreativität können Sie sich auch am Arbeitsplatz oder auf Geschäftsreisen gesund ernähren. Hier ein paar Empfehlungen:
  • Sie frühstücken frühmorgens nicht gern? Dann beschränken Sie sich daheim auf ein kleines Frühstück, beispielsweise auf Vollkornbrot oder Müsli. Gönnen Sie sich 2 bis 3 Stunden später im Büro einen 2. Frühstücksnack, z. B. Obst oder Joghurt.
  • Mehrere kleine Zwischenmahlzeiten (fettarme Milchprodukte, dünn belegte Brote oder Obst) auf den Tag verteilt schonen Kreislauf und Verdauungsorgane, verhindern Heißhunger und fördern Ihre Konzentrationsfähigkeit.
  • Essen Sie nicht während der Arbeit. In einer kleinen Pause lässt sich die Mahlzeit viel mehr genießen. Außerdem können Sie so besser kontrollieren, wie viel Sie essen.
  • Vermeiden Sie fettes, salziges und einseitiges Fastfood. Die Alternative: Kochen Sie zu Hause eine Portion mehr und nehmen Sie das Essen am nächsten Tag mit ins Büro.
  • Wenn Sie um Fastfood nicht umhinkommen, achten Sie darauf, dass Sie Ihren Bedarf an Ballast-, Vitamin- und Mineralstoffen zwischendurch oder abends ausgleichen.
  • Schöpfen Sie das Speisenangebot Ihrer Kantine aus: Essen Sie nicht täglich das Gleiche und nicht zu viel.
  • Achten Sie auf ein gesundes Trinkverhalten. Es muss nicht immer Kaffee sein, und mehr als 4 Tassen à 125 ml pro Tag sollten es auch nicht sein. Gute Alternativen, um den täglichen Bedarf von 1,5 bis 2 Litern (je mehr, desto besser) zu decken, sind
    • Mineralwasser als Durstlöscher und Wachmacher,
    • Fruchtsäfte, auch als Schorle, ohne Zusatz von Zucker,
    • Gemüsesäfte als Vitaminquelle. Wichtig: Ihr Körper verwertet das in Karottensaft enthaltene Beta- Karotin nur in Verbindung mit Fett – ein Tropfen Olivenöl reicht, 
    • Grüner Tee, Kräuter- und Früchtetees, 
    • Eistee für den kühlen Kopf. Gekaufte Sorten sind wegen des meist hohen Zuckeranteils zu meiden. Übergießen Sie lieber einen Teebeutel Ihrer Wahl mit kaltem Mineralwasser, warten Sie eine 1/2 Stunde und fertig.
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Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Arbeitszeitverlängerung rechtens?
10 Maßnahmen für Ihre Vorbereitung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Weniger ist mehr: effektiv mitschreiben
Wo Konflikte enden und Mobbing beginnt

Kurzreise durch das touristische Deutschland im Jahr 2050:
Vermarktungsvorteile durch lokale Kooperationen

Kindern Grenzen zeigen und faires Verhalten fördern
2. Niedersächsische Fachtagung: Gesund aufwachsen in KiTa und Schule

Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen an Ihrer Schule
Bayern: E-Lerning-Weiterbildungsprogramm zum Informatiklehrer

Regeln Sie den Umgang mit Ihren Dienstfahrzeugen
Achten Sie auf sicheres und gesundes Schuhwerk Ihrer Mitarbeiter

So integrieren Sie erfolgreich Problemkandidaten wieder in Ihr Team
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser – Ausschreibungsverfahren läuft bis zum 20.9.2006

Recht

Arbeitszeitverlängerung rechtens?

Hier eine Frage aus der telefonischen Redaktionssprechstunde des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren:
In meiner Abteilung müssen über eine noch nicht absehbare Zeit – jedoch mindestens die kommenden 6 Wochen – Sonderschichten am Wochenende gefahren werden. Dies bedeutet für einige Mitarbeiter eine 6-Tage-Woche. Hinzu kommen die während der Woche anfallenden Überstunden. Wie lange beträgt die maximal mögliche Wochenarbeitszeit, und welche Ausnahmeregelungen gibt es? Wie sieht die rechtliche Situation für mich aus, wenn ich die Unternehmerpflichten übertragen bekommen habe? Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für mich?

Antwort unserer Fachanwältin: Zunächst muss ich vorausschicken, dass ich nach Ihrer Darstellung nicht weiß, ob Sie tarifgebunden sind oder ob Sie zur Arbeitszeit eine gültige Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat geschlossen haben – sofern es einen in Ihrem Unternehmen gibt. Das Arbeitszeitgesetz geht von einer Höchstarbeitszeit von 60 Stunden in der Woche (§ 3 Arbeitszeitgesetz) und einer 6-Tage-Woche aus, also Montag bis Samstag. Die Arbeitszeit darf auf täglich 10 Stunden verlängert werden, woraus sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten oder 24 Wochen die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet. Es muss also nach einem Block von Höchstarbeitszeit – in Ihrem Fall 6 Wochen – so viel Ausgleich gewährt werden, dass im Gesamtzeitraum nicht mehr als 8 Stunden täglich im Durchschnitt gearbeitet wurden.

Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit ist das erlaubte Maximum an Arbeitszeit, also einschließlich etwaiger Überstunden in dieser Zeit. Werden bei Ihnen Nachtschichten gefahren, dann gilt das oben Gesagte mit der Maßgabe, dass die werktägliche Arbeit nur dann auf 10 Stunden erhöht werden kann, wenn bereits innerhalb von einem Monat im Durchschnitt täglich 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 2 Arbeitszeitgesetz).

Für alle Arbeitnehmer gilt, dass sie nach Beendigung ihrer täglichen Arbeitszeit einen Anspruch auf mindestens 11 Stunden ununterbrochener Ruhe haben. Hierauf müssen Sie als Vorgesetzter unbedingt achten. Die gesetzliche Ruhezeit zwischen 2 Arbeitstagen/Schichten darf allerdings ausnahmsweise auf Grund einer Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeiten innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz).

Weitere Fragen unserer Leser finden Sie im Magazin Praxishandbuch leiten, führen, motivieren - klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!
10 Maßnahmen für Ihre Vorbereitung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Mit den folgenden 10 Maßnahmen sind Sie gut vorbereitet und können Schäden rechtzeitig abwenden. Denn Sie können nachweisen, dass Sie sich auf dieses neue Gesetz vorbereitet und eingestellt haben. Rechnen Sie damit, dass auch Ihre Mitarbeitervertretung bzw. der Betriebsrat sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auseinandersetzen wird. Sorgen Sie deshalb frühzeitig dafür, dass Sie gegen Angriffe gewappnet sind!

1. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter.

Sie sollten Ihre Mitarbeiter über die Diskriminierungsverbote informieren. Das können Sie per Rundschreiben oder Aushang am schwarzen Brett machen.

2. Prüfen Sie Ihre Stellenausschreibungen.
Prüfen Sie, ob alle Ihre Stellenanzeigen neutral formuliert sind. Entfernen Sie diskriminierende Forderungen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Veranlagung. Selbst eine Aussage wie z. B. „junge, kreative, belastbare Mitarbeiter“ kann angemahnt werden. Denn Sie grenzen damit ältere Mitarbeiter aus.

3. Überprüfen Sie Ihre Verträge.
Beauftragen Sie Ihre Personalabteilung bzw. den Verantwortlichen, alle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge auf eventuelle Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu überprüfen. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot können bei gleichgestellten Mitarbeitern unterschiedliche Regelungen zu Firmenwagen, Fortbildungen oder zusätzlichen Urlaubstagen sein. Falls Sie Ungleichbehandlungen aufdecken und Sie diese nicht durch einen sachlichen Grund begründen können, müssen Sie handeln.

4. Legen Sie klare und transparente Regeln für Vergütung und berufliche Karriere fest.
Besteht es in Ihrer Einrichtung noch nicht, sollten Sie umgehend ein System zur diskriminierungsfreien Durchführung des Arbeitsverhältnisses entwickeln. Das gilt insbesondere für die Auswahl von Kandidaten, z. B. für Beförderungen, Versetzungen oder Bonuszahlungen. Auch bei Ihren Vergütungsregelungen sollten Sie für klare, verbindliche und diskriminierungsfreie Regelungen sorgen.

5. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters müssen begründet sein.
Prüfen Sie alle Positionen in Ihrer Einrichtung, bei denen das Alter Beförderungs- oder Einstellungsbedingung ist. Wenn Sie Mitarbeiter wegen ihres Alters unterschiedlich behandeln wollen, müssen Sie dafür gute Gründe ins Feld führen können.

6. Jede Ungleichbehandlung müssen Sie gut begründen können.
Was früher selbstverständlich war, muss heute gut begründet sein. Zulässig ist eine Ungleichbehandlung nur dann, wenn die beruflichen Anforderungen sie rechtfertigen, z. B. bei körperlich schweren Arbeiten, bei denen sich der Einsatz von Frauen, älteren Männern oder Menschen mit Gebrechen verbietet.

7. Ernennen Sie einen Antidiskriminierungsbeauftragten.
Idealerweise sollten Sie einen erfahrenen, langjährigen Mitarbeiter aussuchen, der Ihre Einrichtung sehr gut kennt. Geben Sie ihm den Auftrag, tatsächliche Diskriminierungsrisiken in allen Arbeitsbereichen Ihrer Einrichtung aufzudecken.

8. Richten Sie eine Gleichbehandlungsstelle ein.
In größeren Einrichtungen kann es sinnvoll sein, wenn Sie eine Anlaufstelle, z. B. eine Gleichbehandlungs- oder Antidiskriminierungsstelle, einrichten. Hier sollten sich die Mitarbeiter – auch anonym – über (auch subjektiv empfundene) Diskriminierungen beschweren können. Von dieser Stelle müssen dann Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen ergriffen werden. Darüber hinaus muss diese Stelle das Opfer und Sie als Arbeitgeber über die Maßnahmen informieren.

9. Schulen Sie Ihre Führungskräfte.
Ihre Führungskräfte sollten Sie zum Thema Antidiskriminierung und Gleichbehandlung schulen lassen. Denn gerade Ihre Führungskräfte müssen in die Lage versetzt werden, dass sie Diskriminierungen rechtzeitig erkennen, sie verhindern bzw. sich dagegen wehren können. Es darf keiner Führungskraft mehr passieren, dass sie Aufgaben ausschließlich geschlechtsbezogen zuweist, wenn die Aufgabe selbst dies nicht erfordert.

10. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen.
Bewahren Sie Teilnehmerlisten von Schulungsmaßnahmen und die Schulungsunterlagen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf. Damit können Sie später nachweisen, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte informiert haben. Denken Sie vor allem daran: Stellenausschreibungen, Einstellungsentscheidungen, Beförderungen, Prämien bzw. Zusatzleistungen und Kündigungen haben einen hohen Beweiswert im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes.

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In Zukunft wird es 2 Sorten von Pflegediensten und Heimen geben:

Die, die sich frühzeitig auf neue Herausforderungen einstellen...... und die, die diese Trends ignorieren und bald von Markt verschwinden werden. Auf welcher Seite möchten Sie stehen?

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Mitarbeiterführung und -motivation

Weniger ist mehr: effektiv mitschreiben

Sie kommen gerade aus einer Besprechung und haben einen Packen beschriebenes Papier in der Hand. Sie haben sich zahlreiche Notizen gemacht und müssen nun entscheiden, was Sie damit tun.
  • Landet das komplette Paket im Papierkorb, weil Sie in dem Wust von Informationen das Wesentliche nicht mehr entdecken können?
  • Oder arbeiten Sie sich mühsam zu den wichtigen Informationen durch und übertragen sie in andere Dokumente?
  • 3. Möglichkeit: Sie entdecken, dass Sie wichtige Informationen wie Termine, Ziele überhaupt nicht notiert haben, und die unbeantwortete Frage: Wann muss der Bericht noch einmal fertig sein? kreist permanent in Ihrem Kopf.
Wenn Sie sich in einem der 3 Fälle wiedererkennen, sollten Sie dringend Ihre Mitschriften optimieren:
  1. Überlegen Sie vor einer Veranstaltung/ Besprechung: Was ist mein Interesse/Ziel?
  2. Klären Sie, ob es ein Handout gibt. 
  3. Tragen Sie Termine und Aufgaben direkt in Ihr Wochenbuch beziehungsweise Ihren Kalender ein. 
  4. Notieren Sie jedes Thema auf einem separaten Blatt. So können Sie später die einzelnen Notizen leichter abheften beziehungsweise weitergeben. 
  5. Halten Sie Ihre Mitschriften so kurz wie möglich.
  6. Versehen Sie Ihre Notizen stets mit dem Erstellungsdatum und dem Ort beziehungsweise Arbeitsbereich, wo Sie sie später wiederfinden wollen.
Praxistipp: Wenn Sie dazu neigen, zu viel mitzuschreiben, machen Sie folgenden Test. Schreiben Sie bei einem Meeting extrem wenig mit, nur das Wichtigste. Nach 3 Tagen vergleichen Sie Ihre Notizen mit dem Protokoll. Was fehlt Ihnen wirklich?

Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren - klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!

Wo Konflikte enden und Mobbing beginnt

Hat der Kollege nur wieder einen schlechten Tag oder ist das schon Mobbing? Solche und ähnliche Fragen stellen sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber des öfteren, denn vielen ist die Definition von Mobbing nicht wirklich bekannt.

Meistens werden unter diesem Begriff Konflikte aller Art zusammengefasst, was nicht immer richtig ist. Doch es ist auch nicht verwunderlich, dass schon kleine Auseinandersetzungen "Mobbing" genannt werden, denn die Berichterstattung über dieses Phänomen ist nicht immer eindeutig und bleibt teilweise sehr vage.

Tatsächlich sind die Übergänge von alltäglichen Streitereien zum Mobbing fließend, dennoch sollten die beiden Konflikttypen klar voneinander unterschieden werden. Mobbing ist klar gekennzeichnet durch eine besonders perfide Komponente: Mobbing hat Methode. Teilweise entwickeln die Täter mit großer Energie Strategien, wie sie dem Opfer schaden können.

Außerdem ist Mobbing keine punktuelle Erscheinung, sondern erstreckt sich über einen langen Zeitraum. Am Anfang dieses Phänomens steht meistens eine harmlosere Form des Konfliktes. Vielfach sind es Kleinigkeiten, die zwischen späterem Täter und Opfer im Raum stehen bleiben und nicht bereinigt werden. Daher ist, auch wenn sich natürlich nicht aus jedem kleinen Streit gleich Mobbing entwickeln muss, ein ausgeprägtes Konfliktmanagement notwendig. Werden Probleme gleich zu Beginn besprochen und wird persönlichen Auseinandersetzungen die Schärfe genommen, können die Beteiligten von vorne herein dafür sorgen, dass möglichem Mobbing die Grundlage entzogen wird.

Außerdem sollte zum Schutz der Betroffenen von tatsächlichem Mobbing der Begriff weniger inflationär benutzt werden. Menschen haben manchmal schlechte Laune und auch am Arbeitsplatz kann es sein, dass so manchem einfach der Hut hochgeht. Diejenigen, die dann durch eine gemeine Bemerkung getroffen werden, können davon bestimmt auch sehr verletzt werden, aber es ist trotzdem kein Mobbing. Denn erst Schikane mit Methode und über längere Zeit erfüllt die Bedingungen der Definition von Mobbing.

Über den Unterschied von Intrigen und Mobbing lesen Sie mehr auf unserer Webseite – klicken Sie hier!
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Speziell für Hoteliers

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




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Hotelleitung

Kurzreise durch das touristische Deutschland im Jahr 2050:

Für viele Klimaforscher steht seit einigen Jahren fest: Der gefürchtete weltweite Klimawandel hat bereits begonnen. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland soll sich in den kommenden 50 Jahren um ca. 3°C erhöhen, selbst wenn Umweltbelastungen, wie der CO2-Ausstoss merklich verringert würden. Wie wir heute schon bemerken, werden nahezu alle Bereiche unseres Lebens von den Folgen des Klimawandels betroffen sein und um eine Anpassung an vollkommen andere klimatische Begebenheiten wird niemand herum kommen. Wie könnte sich der Klimawandel auf Hotellerie und Tourismus in Deutschland auswirken? Begleiten Sie uns bereits heute auf eine kleine, kurze Reise in das Jahr 2050:

Hinterzarten im Februar
Ein seltenes Ereignis: Es hat mal wieder geschneit! Aber die paar Flocken bleiben nicht lange liegen und locken kaum noch Touristen in den Schwarzwald. Dazu ist es zu mild geworden. Schneekanonen werden schon seit über 20 Jahren nicht mehr eingesetzt, weil sie zu teuer und unrentabel geworden sind. Die Gäste kommen heute sowieso nicht mehr, um Wintersport zu treiben, sondern um zu Wandern und um sich in den Hotels zu erholen. Viele Hotels haben sich den vergangenen Jahren darauf spezialisiert, moderne Gesundheits- und Freizeitprogramme anzubieten. Die schöne Landschaft ist ja zum Glück erhalten geblieben. Leider kommt es jedoch immer häufiger zu Überschwemmungen und Erdrutschen, weil es besonders in den Wintermonaten so viel regnet. Aber daran haben sich die Menschen in der Region und die Touristen mittlerweile gewöhnt.

St. Peter-Ording im Juli
Hier oben lässt es sich aushalten: Nur 30°C und jede Menge erfrischendes Meerwasser! In Köln und Frankfurt stöhnen die Menschen, weil das Thermometer in den Sommermonaten oft über 40°C klettert. Immerhin hat heute fast jeder eine Klimaanlage in seinem Haus. Wer an der Nord- und Ostsee im Sommer seinen Urlaub verbringen möchte, muss sehr früh buchen. Zwar wurden in den letzten Jahren immer mehr Hotels gebaut, aber weil das Klima hier oben noch am angenehmsten ist und Flugreisen viel zu teuer geworden sind, ist die Nachfrage sehr groß. Die Preise hier oben sind zwar auch nicht niedrig, aber dafür bekommt man einen sehr guten Service und leckeres Essen aus heimischen Produkten, wie zum Beispiel Oliven, Passionsfrüchte und Feigen vom Kaiserstuhl. Sicherer ist es übrigens an der Küste auch, denn in anderen touristischen Regionen, wie etwa in der Lüneburger Heide, dem Schwarzwald oder Brandenburg kommt es im Sommer wegen der großen Trockenheit ständig zu gefährlichen Waldbränden. Nur über eines machen sich hier oben alle Sorgen; dem steigenden Wasserpegel. Die abschmelzenden Polkappen haben bereits vor einigen Jahren in Asien ganze Landstriche überflutet. Wenn sich nichts ändert, könnte uns dies in Norddeutschland auch passieren.

Neustadt an der Weinstraße im September
Seit Jahren verbringe ich zur Zeit der Weinlese einen Kurzurlaub in der Pfalz. Der herrliche Merlot und der spritzige Chablis, die hier seit Jahren angebaut werden, locken immer wieder aufs Neue. Überhaupt, die Pfalz war ja schon immer die Kornkammer der Republik: Hartweizen, Hirse, Zitronen, Orangen, Kiwi und natürlich auch das Obst und Gemüse, dass hier ganz früher schon gepflanzt wurde. Leider ist dies aber sehr teuer, weil es künstlich bewässert werden muss. Nur eines stört mich hier besonders: die vielen Mücken. Jedes Jahr gibt es unzählige Malariaerkrankungen. Eine Impfung sollte man daher keinesfalls versäumen. Auch die Hotels haben vorgesorgt. Moskitonetze hängen über allen Hotelbetten und spezielle Düfte, die durch die Klimaanlage verteilt werden, sollen die Mücken vertreiben. Das Wetter ist hier in der Pfalz sehr launisch. Mal ist es im Sommer wochenlang heiß und trocken, dann gibt es plötzlich ein so heftiges Unwetter mit Sturm und Wolkenbrüchen, dass fast die ganze Region für einen Tag überschwemmt ist. Weil im Sommer keine Schiffe mehr auf dem Rhein fahren können, werden seit einigen Jahren zwischen Worms und Ludwigshafen so genannte Ufer-Rallyes mit Geländewagen entlang des ausgetrockneten Flussbettes veranstaltet. Daran nehme ich dieses Jahr wohl auch mal teil. Schiffstouren kann man ja erst wieder ab November buchen, wenn der Rhein wieder genügend Wasser hat.

Besuchen Sie doch mal unsere Webseite!
Vermarktungsvorteile durch lokale Kooperationen

Hotels, die die Voraussetzungen erfüllen, sich als Wellnesshotels zu vermarkten, stehen in der Gunst unserer Gäste ganz weit oben. Vordergründig bedienen sie die Bedürfnisse ihrer Zielgruppe durch umfangreiche und oft aufeinander abgestimmte Angebote aus den Bereichen Sport, Erholung, Ernährung und Schönheitspflege. Andererseits bieten Sie, unabhängig vom seit Jahren anhaltenden Trend zu Wellness, automatisch Mehrwerte an, die andere Hotels in dieser Form kaum haben. Dadurch ist es für diese Hotels auch relativ einfach Zielgruppen zu gewinnen, für die Wellness gar nicht im Vordergrund steht. Alleine die vorhandenen Mehrwerte, wie beispielsweise ein direkt buchbarer Fitnesstrainer, ein modern und großzügig ausgestatteter Pool oder außergewöhnliche Ernährungsprogramme (Ayurveda, Heilfasten, etc) sind für viele Gäste ein Anreiz zur Buchung.
Auch wenn Sie kein Wellnesshotel sind, können Sie recht einfach lukrative und interessante Mehrwerte schaffen, durch die Sie Ihr Hotel effizienter vermarkten und sich Wettbewerbsvorteile verschaffen können. Sinnvoll ist hierbei die Kooperation mit Vereinen, Institutionen und Firmen Ihrer Stadt oder Region.

Beispiel 1: Kinderbetreuung
Wenn es in Ihrer Region eine private Kindertagesstätte gibt, sprechen Sie diese auf eine Kooperation an. Oft können Sie über solche Institutionen ausgebildete Erzieher oder Kinderbetreuer gewinnen, die dann in Ihrem Hotel einzeln oder in Gruppen Kinder unterhalten und betreuen. Geeignet ist ein solches Angebot für Familien- und Ferienhotels und begleitend zu Veranstaltungen (z. B. Brunch). Aus aktuellen Umfragen geht hervor, dass Geschäftsreisende immer häufiger ihre Familie mit auf Reisen nehmen würden, wenn Hotels adäquate Angebote zur Kinderbetreuung hätten.

Beispiel 2: Persönlicher Fitness-Trainer
In größeren Fitness-Studios finden Sie Trainer oder auch Therapeuten die oft Interesse daran haben, Ihre Gäste persönlich und in Ihrem Hotel zu betreuen. Sprechen Sie vorher ab, welche Aktivitäten genau angeboten werden können und zu welchen Zeiten der Trainer buchbar ist. Abhängig von Ihren räumlichen Begebenheiten und Möglichkeiten können Sie auch Gruppenprogramme für Seminare anbieten.

Beispiel 3: Geführte Wanderungen
Vielerorts gibt es traditionsreiche Wander- und Alpenvereine. Engagierte Mitglieder stellen sich gegen einen oft geringen Obolus dafür zur Verfügung, organisierte Wanderungen für Gäste durchzuführen. Besonders geeignet sind solche Programme für Reise- und Seminargruppen. Darüber hinaus bieten auch Förster häufig Führungen durch die heimischen Wälder an, bei denen die Gäste viel über Fauna und Flora erfahren.

Prüfen Sie welche Kooperationen in Ihrer Stadt oder Region möglich sind und welche zu Ihrem Haus und Ihren Zielgruppen passen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Kooperationspartner nicht zu hohe Preise/Stundensätze verlangen, die Sie an Ihre Gäste dann kaum weitergeben können. Nur wenn Sie „verkaufbare“ Mehrwerte anbieten, können Sie und Ihr Kooperationspartner gleichfalls davon profitieren.

Weitere Vermarktungsideen für Hoteliers gesucht? Die finden Sie in jeder Ausgabe von Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie hier für Ihre Gratis-Testausgabe!
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Motivierte Mitarbeiter auch in Krisenzeiten

Bei der derzeitigen Wirtschaftslage sind motivierte Mitarbeiter für Sie als Führungskraft besonders wichtig. Das "Praxishandbuch leiten - führen - motivieren" zeigt Ihnen, mit welchen Mitteln Sie Ihre Mitarbeiter optimal führen und motivieren. Mit praxisnahen Beiträgen, Checklisten und Musterschreiben.

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Kindergarten und Hort

Kindern Grenzen zeigen und faires Verhalten fördern

Sicherlich haben Sie schon oft in Ihrer Einrichtung Situationen erlebt, in denen sich Kinder darüber streiten, wer mit einem bestimmten Spielzeug gerade spielen darf. Dabei wird nicht immer mit fairen Mitteln gekämpft.

Zeigen Sie Kindern daher Grenzen auf und vermitteln Sie ihnen, ihre Bedürfnisse an die jeweilige Situation anzupassen und sich beim Umgang mit anderen Kindern fair zu verhalten. Um einen fairen Umgang zu fördern und die Kinder dazu zu bringen, Grenzen zu akzeptieren, sollten Sie gemeinsame Regeln aufstellen.

Folgende Regeln fördern das faire Verhalten von Kindern und helfen, Streitigkeiten zu vermindern:
  • Begrenzen Sie die Kinderanzahl bei sehr beliebten Spielbereichen, z. B. 4 Kinder im Musikzimmer
  • Fertigen Sie eine Liste an, in die Kinder sich für einen bestimmten Raum oder einen Spielbereich mit ihrem Namen eintragen lassen können.
  • Fertigen Sie Bilder, Zeichen oder Fotos als Gedächtnisstütze, um keine Regeln zu vergessen, z. B. durchgestrichene Schuhe als Symbol dafür, dass die Kinder den Snoezelen-Bereich auf Strümpfen betreten.
Das Aufstellen von Regeln in Ihrer Einrichtung erfordert, dass die Kindern mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie Regeln überschreiten. Dabei sollten die Konsequenzen für die Kinder vor allem verständlich und nachvollziehbar sein. Mehr hierzu erfahren Sie in der kommenden Woche.

Ausführliche pädagogische Tipps und Informationen finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell. Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe, die am 15.9.2006 erscheint, an!

2. Niedersächsische Fachtagung: Gesund aufwachsen in KiTa und Schule

„essen – bewegen – wohl fühlen“, Gesund aufwachsen in Kita und Schule, das ist das Motto der 2. Niedersächsischen Fachtagung, die am 12. Oktober 2006 in Hannover stattfindet.

Die Fachtagung richtet sich vor allem an Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Schulleiter, Kindertagesstättenleiter sowie Gesundheitsförderer. Anhand bereits laufender Modellprogramme zum Thema wird die praktische Umsetzung mit den Teilnehmern erörtert sowie zentrale Fragen beantwortet, wie etwa:
  • Wie muss Prävention in KiTas und Schulen angelegt sein, um langfristig und nachhaltig zu wirken?
  • Warum ist Evaluation wichtig? 
  • Was von diesen Programmen kann erfolgreich auf andere Einrichtungen übertragen werden?
Mehr Informationen zur Tagung sowie zur Anmeldung erhalten Sie unter www.gesundheit-nds.de oder bei der

Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V.
Fenskeweg 2
30165 Hannover
Tel.: 05 11 / 3 50 00 52
Fax: 05 11 / 3 50 55 95
Email: info@gesundheit-nds.de

Anmeldeschluss ist der 20. September 2006

Übrigens: Leckere Rezeptideen sowie Spiele und Geschichten für Kindergartenkinder finden Sie in Praxisgestaltung in Kindergarten & Hort. Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe, die am 19.9.2006 erscheint, 2 Wochen gratis!


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Der Sicherheitsberater für Leiterinnen

Stellen Sie sich vor: Zwei Kinder schaukeln während der Kindergartenzeit auf einer Wippschaukel. Plötzlich fällt ein Kind von der Schaukel, die Schaukel wippt zurück und schlägt dem Kind zwei Schneidezähne aus. Sie als Leiterin einer Kindertagesstätte können sich diese Situation sicher gut vorstellen. Was müssen Sie als Leiterin im Vorfeld unternommen haben, damit man Ihnen keinen Vorwurf machen kann?

Lesen Sie in

wie Sie sicherstellen, dass man Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen nichts anhängen kann!



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Schulmanagement

Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen an Ihrer Schule

Im Rahmen der schulischen Fürsorgepflicht sind Schulen verpflichtet, Schaden von Leib und Leben und an der Gesundheit von den Schülern abzuwenden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung der Schule, bei Unfällen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu veranlassen.

Hier ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen an Ihrer Schule:
  • Informieren Sie beim 1. Elternabend des Schuljahres die Eltern über die ärztliche Notversorgung.
  • Weisen Sie darauf hin, wie wichtig die telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist, und bitten Sie um Mitteilung bei Veränderungen.
  • Aktualisieren Sie die Daten 2-mal im Jahr mit Hilfe eines Formblattes.
  • Nehmen Sie Beschwerden der Schüler über gesundheitliche Probleme ernst.
  • Wägen Sie sorgfältig ab, was notwendig ist:
    • den Schüler in Begleitung nach Hause schicken,
    • den Schüler in Begleitung zum Hausarzt oder ins Krankenhaus bringen,
    • oder ob akuter Handlungsbedarf durch ärztliche Notversorgung besteht.
  • Überlassen Sie im Zweifel immer einem Arzt und medizinischen Fachleuten die Entscheidung
Mehr Tipps und Informationen zum Thema finden Sie in Rechtsicher handeln in der Schule. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 19.9.2006. Jetzt kostenlos testen!
Bayern: E-Lerning-Weiterbildungsprogramm zum Informatiklehrer

In Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/ Nürnberg, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Technischnische Universität München ein E-Lerning-Weiterbilungsprogramm zum Informatiklehrer entwickelt.

Das Weiterbildungsprogramm richtet sich vor allem an Mathematik- und Physiklehrer bayerischer Gymnasien und schließt mit dem Informatik-Staatsexamen ab. Das Konzept des Studiums sieht vor, dass die Teilnehmer sich die zentralen Lerninhalte überwiegend selbst erarbeiten sowie das Studium flexibel gestalten können.

Nähere Informationen zum Weiterbildungsprogramm erhalten Sie unter http://ddi.in.tum.de/index.php?id=536 oder bei der

Technischen Universität München
Institut für Informatik
Ursula Eschbach
eschbach@in.tum.de
Tel. 089-289-17828

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite. Hier finden Sie hilfreiche Fachartikel sowie nützliche Checklisten und Muster für die Praxis.


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Was tun, wenn die Verwaltungsarbeit in Ihrer Gemeinde immer weiter zunimmt?

Als zusätzlicher Aufwand zu Gottesdienst und Seelsorge führen anwachsende Verwaltungstätigkeiten in den Kirchengemeinden zu unentwegtem Stress und Überforderung. Die Aufgabenlast scheint ständig zuzunehmen.

Lassen Sie sich von Ihren Mitarbeitern gezielt unterstützen!
Die Lösung: Übertragen Sie Aufgaben an Ihre Mitarbeiter. Teilen Sie Arbeit und Verantwortung.

Wie das geht?

Holen Sie sich Rat von außen und fordern Sie jetzt  „Gemeinde gestalten“ an.
Kostenlos für 30 Tage als Leseprobe.




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Pflegemanagement

Regeln Sie den Umgang mit Ihren Dienstfahrzeugen

Viele ambulante Pflegedienste verfügen nicht über eine eindeutige Regelung, welcher Mitarbeiter für vorhandene Dienstfahrzeuge sowie deren Nutzung und Pflege zuständig ist. Dies kann zu Unstimmigkeiten in Ihrem Team führen, da sich letztendlich keiner zuständig fühlt.

Treffen Sie daher eine eindeutige Regelung. Denn das Dienstfahrzeug sowie dessen Zustand ist ein Aushängeschild Ihrer Einrichtung und dient dazu, sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Zum Umgang mit dem Dienstfahrzeugen sollten Sie daher Ihren Mitarbeitern folgende Verfahrensanweisung an die Hand geben:
  • Jeder Mitarbeiter ist während der Benutzung des Dienstfahrzeugs für dieses Fahrzeug hauptverantwortlich.
  • Es gilt ein generelles Rauchverbot in allen Dienstfahrzeugen.
  • Es dürfen keine Patienten, Angehörige, andere Personen oder Tiere ohne vorherige Genehmigung durch die Verantwortliche Pflegefachkraft in den Dienstfahrzeugen transportiert werden.
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist strikt einzuhalten. Etwaige Strafzettel wegen verkehrswidrigen Verhaltens sind vom Fahrer zu bezahlen.
  • Es dürfen keine Medikamente, Daten, geschützte Unterlagen, Kundenschlüssel, Dienstpläne usw. offen sichtbar im Innenraum des Dienstfahrzeugs liegen.
  • Wenn Schäden oder Mängel am Fahrzeug entdeckt werden, ist umgehend die Verantwortliche Pflegefachkraft zu informieren.
  • Bei einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug beteiligt der Inhaber den Mitarbeiter in Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  • Die zugeteilten Dienstfahrzeuge sind dem Tagestourenplan zu entnehmen.
  • Vor und nach jeder Diensttour ist vom jeweiligen Mitarbeiter die Dienstfahrzeug-Checkliste vollständig auszufüllen und darin genannte Maßnahmen sind bei Bedarf umgehend zu ergreifen.
  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Fahrtenbuch vor, während und nach der Diensttour sachgerecht zu führen.
  • Jeder Mitarbeiter trägt während der gesamten Dienstzeit festes Schuhwerk.
Mehr Informationen, speziell für Führungskräfte ambulanter Pflegedienste, finden Sie in pdl.konkret ambulant. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 15.9.2006. KLICKEN Sie hier und fordern Sie die aktuelle Ausgabe zum kostenlosen Test an!


Achten Sie auf sicheres und gesundes Schuhwerk Ihrer Mitarbeiter

Stationäre Pflegekräfte sind den überwiegenden Teil der Arbeitszeit zu Fuß unterwegs. Daher sollten Sie als Pflegedienstleitung darauf achten, dass Ihre Pflegekräfte während der Arbeitszeit gesundes und sicheres Schuhwerk tragen.

Das Schuhwerk sollte daher folgende Anforderungen erfüllen:
  • Rutschfestigkeit auf nassen Böden
  • geschlossene Schuhe
  • Schuhe, die bei schnellen Drehbewegungen Standsicherheit bieten
  • Feste Fersenkappen zum Schutz von Sehnen, Bändern und Gelenken
  • Regulierbare Spannweite, um den Sitz dem Fuß genau anzupassen
  •  Anatomisch geformtes Fußbett
  • Gedämpfte Sohle
  • Wasserabweisendes, strapazierfähiges und atmungsaktives Material
Mehr Informationen zu aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsentwicklungen in der stationären Pflege finden Sie in Stationäre Pflege aktuell. Fordern Sie noch heute die aktuelle Ausgabe, die am 14.9.2006 erscheint, zum kostenlosen Test an!
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pdl.konkret ambulant – Ihr Fachinformationsdienst für Leitungsfragen in der ambulanten Pflege...

...macht Theoretisches praktisch, Kompliziertes einfach, Umständliches kurz und prägnant: von Qualitätssicherungthemen über Haftungsfragen bis hin zur Gewinnung von qualifiziertem Personal – unsere Redakteure wissen, wo Ihnen der Schuh drückt – und wie Sie Abhilfe schaffen können! pdl.konkret ambulant – Endlich bekommen Sie die Tipps und Ratschläge, die Sie sich schon immer gewünscht haben!

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Sozialmanagement / Nonprofit

So integrieren Sie erfolgreich Problemkandidaten wieder in Ihr Team

In jedem Team gibt es immer wieder Teammitglieder, die für Störungen und Unruhe sorgen. Solange nach einiger Zeit wieder Ruhe in den Arbeitsalltag einkehrt, ist das nicht weiter problematisch. Was aber ist, wenn ein Mitglied Ihres Teams ständig negativ auffällt und die gemeinsame Arbeit behindert?

Versuchen Sie, diese Person rechtszeitig zu erkennen und die Ursachen zu ergründen. Nur wenn es Ihnen geling, den Problemkandidaten wieder in Ihr Team zu integrieren, können Sie auf Dauer erfolgreich zusammen arbeiten.

Die folgenden Checkliste hilft Ihnen, Problemkandidaten wieder in Ihr Team zu integrieren:
  • Überprüfen Sie, ob es möglicherweise Rollenprobleme in Ihrem Team gibt. Ist jedem Mitarbeiter klar, welche Rolle er im Team hat? Beherrscht ein Mitarbeiter seine Rolle? Gibt es Auseinandersetzungen um Rollen?
  • Treffen Sie keine vorschnellen Urteile. Rollen in einem Team entwickeln sich und kristallisieren sich erst nach einiger Zeit heraus.
  • Nehmen Sie Rollen und Rollenzuweisungen in Ihrem Team regelmäßig unter die Lupe.
  • Erstellen Sie für einen 1 großen Überblick ein Soziogramm und ergänzen Sie es mit Ihren eignen Beobachtungen.
  • Führen Sie eine detaillierte Analyse für jedes einzelne Team-Mitglied durch.
  • Konzentrieren Sie sich nicht nur auf „gefährliche“ Rollen wie Gegenführer oder Karrierist. Achten Sie auch auf Einzelgänger oder Mitläufer.
  • Überprüfen Sie regelmäßig auch Ihre eigene Rolle im Team.
  • Brechen Sie negative Rollen auf. Geben Sie dem Team-Mitglied Gelegenheit, eine andere produktive Rolle einzunehmen.
Mehr zum Thema erfahren Sie in Kapitel T 21 des Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie noch ein heute das umfassende Grundwerk, inklusive der aktuellen Ergänzungslieferung, die am 16.9.2006 erscheint, zum kostenlosen Test an!
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser – Ausschreibungsverfahren läuft bis zum 20.9.2006

Noch bis zum 20. September 2006 können sich interessierte Projekte, Einrichtungen und Träger für eine Aufnahme in das erste Ausschreibungsverfahren des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser bewerben.

Ziel des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser ist es, bis Ende 2010 in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus aufzubauen und so die Möglichkeit zur Begegnung von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zu schaffen. Die Einrichtungen sollen vor allem offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt sein, in denen unterschiedliche Aktivitäten und Serviceleistungen angeboten werden. Hierzu gehören etwa Familienberatung, Seniorenbildung, Patenschaften, familienunterstützende Dienstleistungen oder Beschäftigungsförderung.

Ausführliche Informationen zum Aktionsprogramm sowie zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

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