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RuFuS 128 - Messeeinkauf: Marktneuheiten zu günstigen Preisen
Liebe Leserin, lieber Leser,
Messebesuche sind je nach Branche eher unbeliebt. Sie kosten Zeit und Geld und am Ende eines langen Messetages hat man außer schmerzenden Beinen und mit Prospekten gefüllten Tüten kaum etwas mitgenommen. Auch wenn diese vorherrschende Meinung in Teilen richtig ist, kann ein gezielter und gut geplanter Messebesuch doch eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringen.
Durch gute Vorbereitung Zeit und Geld sparen
Wenn Sie eine größere Investition geplant haben, ist es durchaus sinnvoll, neben Angeboten von bereits bekannten Firmen einen Messebesuch mit einzubeziehen. Entscheidend ist jedoch, dass Sie sich auf Ihren Messebesuch so vorbereiten, dass Ihnen möglichst wenig Zeit- und Kostenaufwand entsteht und Sie sich gut über das Produkt, das Sie anschaffen möchten, informiert haben, um optimal verhandeln zu können.
Schritt 1: Die Reiseplanung
Beginnen Sie mit Ihrer Planung frühzeitig. Im besten Fall finden Sie eine Messe, die sich im Umkreis von maximal 300 km von Ihrem Standort befindet. Sie ersparen sich somit lange Fahrtzeiten und gegebenenfalls teure Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Prüfen Sie, ob Sie Ihre Reise mit einem Kundenbesuch kombinieren können.
Schritt 2: Die passenden Aussteller finden
Auf den Internetseiten der Messegesellschaft finden Sie ein Ausstellerverzeichnis, das Ihnen bereits erste Auskunft über deren Angebote verschafft. Auch können Sie direkt einen Ausstellerkatalog anfordern, in dem die Kontaktadressen aufgeführt sind. Entweder informieren Sie sich nun über die Website des Ausstellers über dessen Angebote oder Sie lassen sich Prospektmaterial von ihm zuschicken. Wählen Sie die Firmen aus, deren Produktangebot Ihren Vorstellungen am meisten entspricht.
Schritt 3: Termine großzügig planen
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu den Firmen auf und vereinbaren Sie Termine auf der Messe. Häufig erhalten Sie von den Ausstellerfirmen Karten, die Ihnen freien Eintritt zur Messe gewähren. Lassen Sie sich die Termine unter Angabe des genauen Standorts, der Uhrzeit und des Ansprechpartners schriftlich bestätigen. Achten Sie darauf, dass Sie für jeden Termin etwa eine Stunde Zeit einplanen und sich zwischen den Terminen mindestens eine halbe Stunde Zeit lassen.
Schritt 4: Der Messebesuch – Wer gut vorbereitet ist, erfährt mehr
Informieren Sie sich vorab anhand der Prospekte oder auf den Internetseiten der Aussteller über mögliche Unterschiede bei der Funktion des Produkts und über Neuheiten auf dem Markt. Dies verschafft Ihnen den Vorteil, auf Verkaufsargumente der Aussteller besser reagieren zu können. Notieren Sie sich Fragen, die Sie bezüglich des Produkts an den Aussteller haben. Lassen Sie sich während des Termins das Produkt genau erklären und gegebenenfalls vorführen. Notizen zu Preisen, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie besonderen Eigenschaften des Produkts erleichtern Ihnen später die Entscheidung, bei welchem Aussteller Sie letztendlich kaufen. Verlangen Sie auf jeden Fall einen Messerabatt. Manche Firmen gewähren auf Messen Rabatte bis zu 30 %. Informieren Sie sich auch über Ausstellungsprodukte. Verlangen Sie von jedem Aussteller ein schriftliches Angebot, in dem die versprochenen Konditionen nachvollziehbar sind.
Schritt 5: Der Kauf, im Zweifel nicht vor Ort abschließen
Einen direkten Kaufvertrag sollten Sie auf der Messe nur dann unterschreiben, wenn Sie sich sicher sind, auch tatsächlich das beste Angebot erhalten zu haben. Sinnvoller ist es, die Angebote zu Hause in Ruhe zu prüfen und erst dann einen Auftrag zu erteilen. Die meisten Aussteller halten ihre Messeangebote auch für ein paar Tage nach der Messe aufrecht. Auch für Nachverhandlungen können Sie nach der Messe einen Termin mit dem Aussteller vereinbaren.
Weitere Tipps speziell für Hoteliere lesen Sie in: Hotelleitung in der Praxis. Klicken Sie hier für Ihre Gratis-Testausgabe!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Betriebsrat muss sich abmelden
Aktuelles Urteil: Geld für Urlaub
Führen auf Distanz: Dezentrale Teams brauchen klare Regeln
Wie Sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen können
VG-Media-Gebühren: Teilerfolg für Hoteliers nach Urteil des LG Köln
Imageverbesserung durch einfache PR-Aktionen
So führen Sie professionelle Vorstellungsgespräche
Ist Ihre Einrichtung „fit“ für einen Sponsor?
Überprüfen Sie geplante Fortbildungsveranstaltungen Ihrer Lehrkräfte
Streitschlichtungskongress für Lehrkräfte und Betreuer von Streitschlichtungsprojekten an Schulen
Neue Begutachtungsrichtlinien von Pflegebedürftigkeit treten ab 01.09.2006 in Kraft
Unterstützen Sie ausländische Mitarbeiter beim beruflichen Einstieg
Welche gemeinnützige Rechtsform bietet sich für Ihre Organisation an?, Teil 4
Nutzen Sie die Spendenmotive Ihrer Spender für Ihr Fundraising
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Recht |
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Hier wieder eine Frage aus der Redaktionssprechstunde des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren: Unsere Firma ist dem Metallarbeitgeberverband angeschlossen. Wir haben im Unternehmen 2 freigestellte und 2 nicht freigestellte Betriebsräte (BR). Muss sich ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied beim Vorgesetzten abmelden? Welche Tätigkeiten des Betriebsrats muss der Chef akzeptieren und welche nicht? Kann ich auch einen Betriebsrat wegen Fehlverhaltens rügen, z. B. in einer Aktennotiz?
Antwort unserer Anwältin: Grundsätzlich darf ein Betriebsrat sich nur für Tätigkeiten des Betriebsrats von seinem Arbeitsplatz entfernen. Jeder Mitarbeiter, der vorübergehend als Betriebsratsmitglied arbeitet, muss sich beim Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzten abmelden. Folgende Betriebsratsaufgaben gelten als erforderlich:
- Teilnahme an Betriebsratssitzungen (auch des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats)
- Betriebs- und Arbeitsversammlungen
- Ausschusssitzungen
- Sprechstunden des Betriebsrats
- Besuch auswärtiger Betriebsstellen
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen als Beteiligter
- Erforderliche Schulungsveranstaltungen
Grundsätzlich dürfen Sie auch gegenüber Betriebsratsmitgliedern Abmahnungen oder Ermahnungen aussprechen. Hier gibt es keinen besonderen Schutz, anders als bei einer möglichen Kündigung.
Weitere Fragen unserer Leser finden Sie im Magazin Praxishandbuch leiten, führen, motivieren - klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gelten auch diejenigen Personen, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Der Fall: Eine Frau hatte in einer Klinik Nachtwachen übernommen. Nun forderte sie für ihren nicht in Anspruch genommenen Urlaub die entsprechende Vergütung. Der Arbeitgeber wollte nicht zahlen. Die Klinik führte als Begründung an, dass es der Frau selbst überlassen war, sich als Nachtwache in die Dienstpläne einzutragen. Damit hat, so jedenfalls die Meinung des Arbeitgebers, lediglich ein auf die Dienste beschränktes Dienstverhältnis vorgelegen. Für ihn war die Frau keine reguläre Arbeitnehmerin, die entsprechenden Urlaubsanspruch gehabt hätte. Demzufolge wollte die Klinik ihr kein Geld für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub bezahlen.
Die Bundesarbeitsrichter waren anderer Meinung und verurteilten die Klinik zur Zahlung der geforderten Vergütung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Frau. Sie erhielt das ihr zustehende Geld für den entgangenen Urlaub von der Klinik ausbezahlt.
Fazit: Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter ohne zeitliche Beschränkung gestatten, sich in die monatlichen Dienstpläne einzutragen, ermöglichen Sie ihm damit eine fortlaufende und weitere Beschäftigung in Ihrem Unternehmen. Dadurch wird der Mitarbeiter wirtschaftlich abhängig von Ihnen. Damit ist er als Arbeitnehmer zu qualifizieren und hat Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dies sollten Sie bei allen Beschäftigungen Ihrer Mitarbeiter bedenken.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2005, Aktenzeichen: 9 AZR 626/04
Aus dem Magazin des Praxishandbuch Sozial Management – klicken Sie hier für Ihren risikolosen 4-Wochen-Test dieses Standardwerkes!
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Jeder 5. Manager arbeitet heute schon in einem virtuellen beziehungsweise dezentralen Team. Das heißt, die einzelnen Teammitglieder sind zwar geografisch voneinander getrennt, gehören aber dennoch zur selben Abteilung. Man sollte meinen, die reibungslose Kommunikation sei heute dank E-Mail, Fax, Telefon, Internet und Handy kein Problem. Tatsächlich erfordert die Führung dezentraler Teams vom Vorgesetzten ganz besondere Fähigkeiten, allen voran kommunikative Kompetenz. Denn dezentrale Teams weisen folgende Besonderheiten auf:
- Der Kontakt ist reduziert.
- Kein Raum für spontane Meetings; es besteht die Gefahr der Isolation.
- Die Kommunikation läuft überwiegend über elektronische Medien.
- Die Leistungsbeurteilung ist schwieriger.
- Informeller Informationsaustausch findet selten statt.
- Die Abstimmung ist erschwert.
1. Schritt: Bilden Sie ein Team
Schaffen Sie Teamgeist. Investieren Sie dafür als Vorgesetzter in den ersten Monaten viel Zeit. Laden Sie in kurzen Abständen – 1-mal pro Monat – Ihr Team zu Workshops ein, in denen die Teambildung im Vordergrund steht.
2. Schritt: Schaffen Sie Regeln
Mehr als in realen Teams brauchen Sie in virtuellen Teams Regeln und Routinen sowie konkrete Aufgabenbeschreibungen:
- Legen Sie regelmäßige Termine für interne Besprechungen fest.
- Schaffen Sie Events, um die zwischenmenschlichen Kontakte zu pflegen.
- Vereinbaren Sie für alle im Team Reaktionsgeschwindigkeiten von beispielsweise einem Tag bei Anfragen.
- Dokumentieren Sie Ergebnisse und Prozesse systematisch und einheitlich.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Team einen Kommunikations- und Kompetenzplan.
- Legen Sie fest, wer an wen berichtet, wen informiert, wer auf welche Dateien Zugriff hat und wer wofür zuständig ist.
- Besuchen Sie Ihre Teammitglieder regelmäßig.
- Vereinbaren Sie einheitliche Standards für Status- und Abschlussberichte sowie für Projekt- und Jahresplanungen.
Der Krankenstand unter den Arbeitnehmern befindet sich von Jahr zu Jahr auf niedrigerem Niveau. Aber werden die Beschäftigten wirklich immer gesünder? Besteht also Grund zur Freude? Wohl kaum. Nach wie vor gehen die meisten Arbeitnehmer lieber krank zur Arbeit, als dass sie zu Hause bleiben.
Aber die Arbeitgeber sollten sich nicht freuen, schon gar nicht in der Annahme, es sei mit Kosteneinsparungen zu rechnen, wenn die Mitarbeiter weniger oft fehlten. Denn wissenschaftliche Studien belegen, dass der Ausfall durch Krankheit nur einen kleinen Teil der Gesundheitskosten der Unternehmen ausmachen.
Sehr viel größer sind die Kosten für den krankheitsbedingten Leistungsausfall. Das heißt, der kranke Mitarbeiter, der trotzdem zur Arbeit kommt, aber nicht die volle Leistung bringen kann, ist unter dem Strich teurer, als wenn er zu Hause bliebe. Außerdem nimmt die Gefahr von Arbeitsunfällen exponentiell zu. Leider sehen viele Unternehmen diese mehr indirekten Kosten nicht. Doch angesichts der Umstände, die Einsparungen an allen Ecken und Enden erfordern, sollten die Arbeitgeber besser Tatsachen als solche anerkennen und dem entgegensteuern.
Die sinnvollste Strategie dazu lässt sich mit dem Begriff "Gesundheitsmanagement" beschreiben. Darin enthalten sind klassische Sportprogramme, die von dem Unternehmen organisiert werden ebenso wie Kochkurse und Ernährungsseminare. Unternehmen, die bereits aktives Gesundheitsmanagement betreiben, haben sehr positive Erfahrungen damit gemacht. So sind die Mitarbeiter motivierter und leistungsbereiter, wenn sie gesund und körperlich fit sind. Außerdem minimieren sich so die überflüssigen Kosten für Arbeitszeit, in der nichts geleistet werden kann.
Wem das immer noch keine ausreichenden Argumente sind, dem sei ein Begriff genannt: demografischer Wandel. Die zunehmende Alterung betrifft auch die Arbeitgeber, die in naher Zukunft weniger jugendlichen Nachwuchs finden werden. Bei dem heute bereits in einigen Branchen herrschenden Fachkräftemangel, der sich noch weiter ausbreiten wird, kann es sich kein Arbeitgeber mehr leisten, auf ältere Mitarbeiter zu verzichten. Im Zusammenhang mit dem Stichwort Gesundheitsmanagement soll aber niemand denken, diese sei vor allem für ältere Beschäftigte gedacht. Es ist viel mehr eine Möglichkeit, von Seiten des Unternehmens aktiv die Gesundheit und damit die Leistungsfähigkeit der Belegschaft jeden Alters zu fördern.
Noch mehr zu diesem Thema lessen Sie auf unserer Webseite in dem Artikel Motivation durch Gesundheitsvorsorge: Warum sich hier Investitionen lohnen.
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Hotelleitung |
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Seit Beginn des vergangenen Jahres fordert die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen, kurz VG Media, Gebühren für die Weiterleitung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Hotelzimmer. Der aktuelle Gebührensatz liegt bei € 6,80 pro Zimmer und Jahr. Ein Hotelier hatte gegen diese „zweite Rundfunkgebühr“ geklagt. Das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 28 O 3/06) hat nun das Urteil in diesem für die Hotellerie wichtigen Prozess gesprochen. Auch wenn das Gericht festgestellt hat, das der Anspruch der VG Media nach dem Urheberrecht grundsätzlich rechtens ist, sehen der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und die IHA doch zumindest einen Teilerfolg für die Hotellerie.
Diese Ansicht begründet sich daraus, dass laut dem Urteil ein Hotel keine Gebühren für private Rundfunkprogramme zahlen muss, wenn es die Programme von einem Kabelnetzbetreiber bezieht, dem die VG-Media bereits die Lizenz zur Weiterleitung auf die Hotelzimmer eingeräumt hat. Da dies bei dem klagenden Hotelier der Fall war, ist er nach dem Urteil des Landgerichts zunächst von der Zahlung der Gebühr befreit. Die VG-Media hat jedoch direkt nach der Urteilsverkündung Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Welche Auswirkungen hat das Urteil aus jetziger Sicht auf Ihr Hotel?
- Wenn Sie von der VG-Media vertretene Programme (z.B. RTL-Gruppe, Pro7, SAT1) über Satellit beziehen, sind Sie zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
- Beziehen Sie diese Programme über einen Kabelnetzbetreiber, der von der VG-Media keine Lizenz zur Weiterleitung in Hotelzimmer besitzt, sind Sie ebenso zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
- Auf das Urteil des LG Köln können Sie sich derzeit dann berufen, wenn Sie die Programme von folgenden Kabelnetzbetreibern beziehen: Kabel Deutschland, ISH, iesy und Kabel Baden-Württemberg.
- Von der Gebühr befreit sind Sie auch dann, wenn Sie einen Vertrag mit einem zwischengeschalteten Kabelnetzlieferanten haben, der die Programme wiederum von einem der vorab genannten Anbieter bezieht. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vertragspartner, ob er die VG-Media-Rechte besitzt.
Die VG-Media hat bereits einige Hotels verklagt, die ohne Lizenz ihre vertretenen Programme über ihre Hotelzimmer weiterleiten und weitere Klagen angekündigt. Betroffene Hotels sollten sich mit dem DEHOGA unter Tel. 030-72 62 52 0 oder info@dehoga.de in Verbindung setzten.
Mit jeder Ausgabe von Hotelleitung in der Praxis erhalten Sie weitere wichtige Informationen für Sie als Hotelier – klicken Sie hier für Ihre Gratis-Testausgabe!
Ein gutes Image wirkt! Gerade Hotels haben sehr gute Möglichkeiten, die Öffentlichkeit als Meinungsbildner zu nutzen, um ihr Image aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Entgegen der weitläufigen Meinung, dass man für gute PR spezielle Agenturen und ein hohes Budget braucht, gibt es in der Praxis viele Beispiele dafür, dass eine kreative Idee, gute Organisation in der Umsetzung und entsprechende Pressekontakte eigentlich schon ausreichen.
„Tue Gutes und rede darüber“, dieser Grundsatz der Öffentlichkeitsarbeit lässt sich hervorragend zum Jahresabschluss umsetzten, weil in dieser Zeit unter der Bevölkerung eine große Spendenbereitschaft besteht. Außerdem haben Hotels in dieser Zeit gute Möglichkeiten, etwa bei Weihnachtsfeiern oder der Silvester-Gala, eine öffentlichkeitswirksame PR-Aktion in ihr Programm einzubauen.
Das nachfolgende Beispiel für eine PR-Aktion zu einer Silvesterveranstaltung, bei der Gegenstände, die in Zusammenhang mit dem Hotel stehen höchstbietend für einen guten Zweck versteigert werden, kann praktisch jedes Hotel einfach umsetzten:
Schritt 1: Der gute Zweck
Überlegen Sie sich, für welche Institution Sie die Erlöse spenden möchten. Vielleicht gab es in den letzten Wochen in den lokalen Medien Berichte über Einrichtungen, die dringend finanzielle Mittel für bestimmte Dinge benötigen. Gerade hier könnten Sie die Aktualität nutzen, um zu helfen und eine gute Schlagzeile zu gewinnen. Beispiel: Sie unterstützen eine Einrichtung für behinderte Kinder, der Geld zur Reparatur von Spielgeräten auf einem Spielplatz fehlt. Natürlich müssen es nicht immer aktuelle Hilfsaktionen sein. Wichtig ist jedoch, dass die Spende in der Öffentlichkeit als sinnvoll angelegt betrachtet wird.
Schritt 2: Die Auktionsgegenstände
In jedem Hotel befinden sich Gegenstände, die sich ohne weiteres für einen sozialen Zweck versteigern lassen. Prüfen Sie zum Beispiel Ihr „Fundbüro“. Noch brauchbare Gegenstände, die Gäste in Ihrem Hotel liegen gelassen haben und die Sie nicht mehr zuordnen konnten, eignen sich oft. Vielleicht haben auch prominente Gäste einmal Dinge in Ihrem Hotel zurückgelassen, die jetzt bei Ihnen unter den Hammer kommen. In diesem Zusammenhang können Sie ruhig auch etwas offensichtlich und bewusst flunkern. Rahmen Sie beispielsweise ein Foto von einem Prominenten, der nachweislich zu Gast in Ihrem Hotel war mit einer Scheibe Toast ein und behaupten Sie mit einem zwinkerndem Auge, dass der Prominente in diesen Toast gebissen hat. Schließlich „kaufen“ Ihre Gäste das Objekt für einen guten Zweck! Fehlende Auktionsgegenstände können Sie sich auch von Ihren Lieferanten sponsern lassen. Die Bereitschaft dafür ist in der Regel groß.
Schritt 3: Die Auktion
Wie bei einer richtigen Auktion legen Sie die Gegenstände vorher zur Besichtigung aus. Ganz Wichtig: Informieren Sie hierbei die Gäste in Form von Flyern umfassend, für welchen Zweck die Erlöse gespendet werden sollen. Den Part des Auktionators übernehmen Sie. Führen Sie die Versteigerung unterhaltsam durch, um die Erlöse nach oben zu treiben und geben Sie am Ende die eingegangenen Erlöse bekannt.
Schritt 4: Die Schlagzeilen
Bereits im Vorfeld, sollten Sie mittels einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit über Ihre Aktion informieren. Im günstigsten Fall haben Sie einen Redakteur Ihrer Lokalzeitung zu Ihrer Veranstaltung eingeladen, um eine umfassende Berichterstattung zu bekommen. Ansonsten können Sie auch im Nachhinein selbst eine entsprechende Pressemitteilung verfassen. Zur Übergabe der Spende an die Institution, vielleicht mit dem obligatorischen übergroßen Scheck, den Sie von Ihrer Bank bekommen, sollte ein Fotojournalist Ihrer Zeitung anwesend sein. Ist dies nicht möglich, müssen Sie selbst ein Foto von der Übergabe machen und einen Pressetext erstellen. Achten Sie bei der Berichterstattung darauf, dass nicht Ihr Hotel, sondern die sachliche Information Ihrer Spendenaktion im Mittelpunkt steht. PR zur Imageverbesserung wirkt dann am besten, wenn sie von der Öffentlichkeit nicht als Werbung verstanden wird.
Mehr zum Thema Strategisches Marketing lesen Sie auch hier auf unserer Webseite!
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Kindergarten und Hort |
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Sie suchen eine neue Mitarbeiterin für Ihre Kindertageseinrichtung und haben verschiedene Bewerberinnen in die engere Auswahl gezogen? Dann ist es an der Zeit, mit den Bewerberinnen Vorstellungsgespräche zu führen.
Ihr Vorstellungsgespräch verläuft professionell, wenn Sie sich an folgenden Ablauf halten:
- Im Warming-up sagen Sie einige freundliche Sätze, um der Bewerberin die Anspannung zu nehmen.
- Stellen Sie nun kurz Ihre Einrichtung dar, um grundlegende Informationen, wie Ziele, konzeptionelle Schwerpunkte und pädagogische Grundlagen zu vermitteln.
- Lassen Sie dann der Bewerberin Zeit für eine Selbstdarstellung, in der sie über ihren persönlichen Werdegang berichten kann.
- Im Anschluss daran schließt sich dann eine wechselseitige Frage- und Antwort-Phase an, in der Sie und die Bewerberin noch offene Fragen klären können. Nutzen Sie diese Phase, um die Bewerberin zu ihren Stärken, Schwächen, Vorlieben und Kompetenzen zu befragen. Stellen Sie auch fest, warum die Erzieherin sich in Ihrer Einrichtung beworben hat.
- Treffen Sie am Ende des Gesprächs eine verbindliche Absprache mit der Bewerberin, in der Sie ihr mitteilen, bis wann Sie sich entscheiden wollen.
Sponsoren, die Ihre Kindertageseinrichtung finanziell unterstützen, sind nicht einfach zu finden. Denn Sponsoring bedeutet, dass Sie etwa mit einem Unternehmen oder einem Verein eine langfristige Partnerschaft eingehen.
Bevor Sie mit einem potenziellen Sponsor in Kontakt treten, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Einrichtung „fit“ für einen Sponsor ist. Machen Sie den Test. Beantworten Sie folgende Fragen mit „Ja“ oder „Nein“:
- Sie haben keine Berührungsängste gegenüber Unternehmen, Vereinen, ...?
- Sie akzeptieren, dass Ihr Partner eine „Gegenleistung“ erwartet?
- Sind Sie gewillt, Ihre(n) Partner bei Veranstaltungen etc. namentlich zu erwähnen?
- Sie können Ihrem Partner Mitspracherechte zubilligen (z.B. ein Platzkontingent für Kinder von Firmenmitarbeitern)?
- Sie oder/ und eine Ihrer Mitarbeiterinnen haben ausreichend Zeit für die Kontaktpflege mit dem Sponsor?
- Ihre Mitarbeiterinnen – und vor allem der Träger – sind über das Thema Sponsoring informiert und grundsätzlich damit einverstanden?
- Jede Mitarbeiterin hatte ausreichend Zeit, sich zum Thema oder über potenzielle Sponsoren zu äußern?
- Der Sponsoringpartner steht grundsätzlich im Einklang mit Ihrem Leitbild/ Ihrer Konzeption?
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.pro-kiga.de? Hier finden Sie wertvolle Tipps und Informationen für Ihre praktische Arbeit im Kindergarten & Hort.
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Schulmanagement |
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Fortbildungen von Lehrkräften sind enorm wichtig, aber keine Privatangelegenheit. Meistens werden Fortbildungen vom Dienstgeber finanziert und finden während der Unterrichtszeit statt. Überprüfen Sie daher, ob die geplante Fortbildung Ihrer Kollegen einen Bezug zum Fortbildungsplan Ihrer Schule hat und lassen Sie sich im Vorfeld von Ihren Lehrkräften über die Inhalte der Fortbildung informieren.
Um zu entscheiden, ob Sie eine besuchte Veranstaltung als Fortbildung anrechnen können, sollten Sie folgende Kriterien anwenden: Hat die Fortbildung
- einen Bezug zum Unterricht,
- einen Bezug zum Lehrplan,
- einen Bezug zur Schule und
- trägt sie zur Professionalisierung bei.
Ausgewählte Informationen speziell für Schulleiter und Leiterinnen von Grund- und Hauptschulen finden Sie in Schulleitung intern. KLICKEN Sie Hier und fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar an!
Immer mehr Schulen führen Streitschlichtungsprojekte als Bestandteil von Gewaltpräventionsprogrammen ein. Doch nicht alle Projekt werden erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen des diesjährigen Streitschlichtungskongresses, der vom 8. bis 10. Dezember 2006 in Bergisch-Gladbach stattfindet, sollen die unterschlichen Modelle und Methoden der Streitschlichtung aufgezeigt werden.
Ziel des Kongresses ist es,
- den gegenseitigen Erfahrungsaustausch über Methoden und Modelle zu ermöglichen und zu fördern
- eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation fortzuführen
- sich mit aktuellen Herausforderungen, die auf Streitschlichtungsprojekte zukommen, auseinander zusetzen
- Standards für Streitschlichtungsprojekte zu diskutieren
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.schule-management.de! Hier finden Sie hilfreiche Checklisten und Muster speziell für Schulleiter und Lehrkräfte.
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Pflegemanagement |
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Das Bundesgesundheitsministerium hat den neuen Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz zugestimmt. Ab dem 01.09.06 treten diese jetzt in Kraft.
Neu ist u. a., dass bei der Begutachtung nicht mehr nur der Leistungsbedarf im Rahmen der Pflegeversicherung, sondern auch hinsichtlich der Krankenkassenleistungen erhoben werden muss. Diese Änderung wird sich wesentlich auf die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und der jeweiligen Pflegestufe auswirken.
Neu ist weiterhin, dass bei Pflegebedürftigen, die sich für die Geldleistung entschieden haben, detailliert angegeben werden muss, welche Person welche Leistungen erbringt. Dieses wird überprüfbar dokumentiert. Dadurch, dass die Pflegeperson detailliert bekannt und damit überprüfbar ist, soll auch der zunehmenden Schwarzarbeit entgegen gewirkt werden.
Die Begutachtung von Demenzerkrankten (bisher nach der Richtlinie zur "Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz") und die "Härtefallregelung" für Personen mit einem Pflegebedarf oberhalb der Stufe 3 wurden in die neue Richtlinie integriert.
Hinweis: Ab sofort können Sie die aktuellen Begutachtungsrichtlinien unter www.pflege-management.de kostenlos herunterladen.
Immer häufiger bewerben sich ausländische Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen, was für Ihre Einrichtung ein Gewinn sein kann. Allerdings ist der Start für Ihre ausländischen Mitarbeiter nicht immer ganz unproblematisch.
Unterstützen Sie Ihren ausländischen Mitarbeiter und bieten Sie Ihre Hilfe beim beruflichen Einstieg an. Folgende Fragen sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter klären:
- Hat der Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis? (gilt nur für Nicht-EU-Länder) Achtung: Bürger aus den neuen osteuropäischen EU-Beitrittsländern benötigen eine Arbeitserlaubnis, weil für sie die Niederlassungsfreiheit noch nicht gilt!
- Ist der Mitarbeiter bei den Behörden gemeldet? Voraussetzungen sind das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis (Nicht-EU-Bürger) und ein fester Wohnsitz.
- Hat der Mitarbeiter eine geeignete Wohnung?
- Kann der Mitarbeiter selbstständig und ohne Hilfe umziehen?
- Beherrscht der neue Mitarbeiter die deutsche Sprache fließend?
- Verfügt der Mitarbeiter über Informationen zu unserem Steuersystem?
- Kennt der Mitarbeiter seinen neuen Arbeitsweg?
- Hat der Mitarbeiter eine Bankverbindung?
Aus: Stationäre Pflege aktuell. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Probeexemplar an.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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In den vergangenen Wochen haben wir Ihnen einige Vor- und Nachteile gemeinnütziger Rechtsformen aufgezeigt, die sich für Ihre Non-Profit-Organisation anbieten. Lesen Sie zum Abschluss, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer Gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) für Ihre Organisation hat.
Die Rechtsform einer Gemeinnützige Aktiengesellschaft bietet Ihrer Organisation folgende Vorteile:
- Die Gemeinnützige Aktiengesellschaft besitzt eine hohe Flexibilität, da der Vorstand volle Entscheidungsbefugnis hat.
- Das Mitspracherecht ist durch die Aktionäre gesichert.
- Bei der gAG handelt es sich um eine innovative Rechtsform im Gemeinnützigkeitsbereich.
- In Deutschland sind kaum Erfahrungen mit dieser Rechtsform vorhanden.
- Die Aktiengesellschaft hat bei den Spendern einen schlechten Ruf und erzeugt Misstrauen.
Mehr Informationen für den Non-Profit-Bereich finden Sie unter www.nonprofit.de!
Ob eine Fundraising-Maßnahme erfolgreich ist, ist von vielen einzelnen Faktoren abhängig. Ein entscheidender Faktor sind Ihre Spender und deren Motive. Je mehr Sie über die Menschen und deren Spendenmotive wissen, desto erfolgreicher wird auch Ihre Fundraising-Maßnahme sein, denn diese Spendenmotive können Sie erfolgreich für sich verwenden.
Gründe, warum Menschen Ihre Einrichtung oder Organisation unterstützen, sind:
- Dankbarkeit („Mir ist geholfen worden, also helfe ich auch anderen.“)
- Beruhigung des eigenen Gewissens („Mir geht es gut, darum soll es anderen auch gut gehen.“)
- Sozialprestige („Wenn ich spende, bekomme ich Anerkennung.“)
- Betroffenheit („Mein Kind hat auch ein Herzproblem.“)
- Zukunftsvorsorge („Wenn ich helfe, wird mir auch geholfen.“)
- Mitleid („Die armen Kinder müssen so leiden.“)
- Verantwortung für die Umwelt („Wenn die Wälder abgeholzt werden, ist das Artensterben programmiert.“)
- Steuerersparnis („Warum soll ich mein Erbe 2-mal versteuern? Ich spende es lieber für einen guten Zweck.“)
Ausführliche Informationen sowie hilfreiche Tipps zum Thema Fundraising finden Sie in Kapitel F55 des Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an!
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