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RuFuS 134 - Die neue Rechtschreibung – pro und contra
Liebe Leserin, lieber Leser,
seit dem 01.08.2006 gelten die Regeln einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung. Diese Regeln machen das Leben leichter!
Einige der Veränderungen erleichtern uns und unseren Schülern das Arbeiten, denn sie sind logisch und einleuchtend. Lange Wörter sind für schwache Leser eine große Hürde. Wenn Sie für diese Kinder eigene Texte entwerfen, helfen Sie ihnen beispielsweise mit dieser Regel: Mehrteilige Zusammensetzungen können Sie mit einem Bindestrich koppeln, z. B. vitamin-C-reich. Das gilt auch für das Zusammentreffen 3 gleicher Buchstaben, z. B. Bett-Tuch. Damit sind kürzere Wortbestandteile gekennzeichnet und Ihre Schüler erfassen das Gesamtwort schneller.
Am gründlichsten wurden die Regeln der Trennung durchdacht. Alle Wörter werden nun nach Silben am Zeilenende getrennt, z. B. Dis-tel, Zu-cker. Ihre Schüler können die Silben im Takt klopfen oder beim Diktieren leise nachsprechen. Dann fällt die Trennung auch Kindern mit Rechtschreibproblemen leichter, denn sie hören sehr genau die Pause im Wort.
Verwirrung besteht jedoch weiterhin, denn etwas schwieriger nachzuvollziehen sind die zahlreichen Ausnahmen und Varianten der Getrennt- und Zusammenschreibung. Sie bringen Ihren Schülern spätestens in der 2. Klasse bei, Substantive und Verben zu unterscheiden. Die Wortgruppe „wir wollen Fahrrad fahren“ schreiben die Kinder sicher und richtig. Doch auch hier legte der Rat für Deutsche Rechtschreibung eine Liste mit Ausnahmen fest, z. B. eislaufen, kopfstehen, leidtun. Obwohl überall ein Substantiv in den Worten enthalten ist, wird es als Verbzusatz bezeichnet. In weiteren 4 Übergangsfällen können Sie die Schreibung selbst wählen: z. B. Acht geben / achtgeben, Acht haben / achthaben, Halt machen / haltmachen, Maß halten / maßhalten. Durch die vielen nicht eindeutig erkennbaren Sonderregelungen ist es für Sie und Ihre Schüler schwer, den Überblick zu behalten.
Wichtiger Hinweis: Überholte Schreibungen dürfen in den deutschen Schulen bis zum 31.07.2007 nicht als Fehler angerechnet werden.
Aus unserem neuen Infoletter: Grundschulpraxis konkret – klicken Sie hier für Ihre Gratis-Testausgabe!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Rechtsberatungsgesetz wird liberalisiert
Gesetzesänderung: Versteckte Sparmöglichkeiten für Sie aufgedeckt!
3 Trends bei Weiterbildungen
Umgangsformen zählen
So gehen Sie mit blinden Gästen richtig um!
Auch Musik auf Ihrer Internetseite kostet GEMA-Gebühren!
Mit Lerngruppen die sozialen Kompetenzen von Hortkindern steigern
Reagieren Sie angemessen auf Beschwerden von Eltern
Stärken Sie das Zusammenleben durch das Aufstellen von Klassenregeln
Online-Portal zu Reformmaßnahmen im Bildungssystem
Gewinnen Sie Freiwillige für eine Tätigkeit in Ihrer Einrichtung
Start der Informationsveranstaltungen für das Diakonische Jahr im Ausland
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Recht |
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll das geltende Rechtsberatungsgesetz (1935) vollständig aufheben. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten. Dazu ist die Zustimmung durch den Bundesrat nicht nötig.
Der Kernbereich der rechtlichen Beratung soll weiterhin allein Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Allerdings sollen Rechtsberatungen, die lediglich eine Nebenleistung darstellen, für alle unternehmerisch tätigen Personen zulässig sein.
Die unentgeltliche Rechtsberatung, die derzeit noch verboten ist, soll mit dem RDG ebenfalls möglich werden. Damit soll auch das bürgerschaftliche Engagement gefördert werden.
Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung stehen, sollen insgesamt freigegeben werden. Alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, müssen entweder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte juristische Anleitung ihrer Mitarbeiter sicherstellen.
Probleme der geplanten Reform: Werden Sie unqualifiziert oder falsch von einem juristischen Laien beraten, kann Sie das unter Umständen teuer zu stehen kommen, denn Sie werden entweder überhaupt keinen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens haben oder diesen so gut wie gar nicht durchsetzen können. Rechtsanwälte sind hingegen gesetzlich verpflichtet, sich für Fälle der Haftung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzusichern.
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Auf einige Gesetzesänderungen können Sie jetzt noch oder schon reagieren, um sich geldwerte Vorteile im kommenden Jahr zu verschaffen. Neben der viel diskutierten Erhöhung des erweiterten Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 % wird es im kommenden Jahr eine Reihe von weiteren Gesetzesänderungen geben, die Sie wahrscheinlich betreffen und deshalb jetzt kennen sollten.
Versicherungsteuer
Parallel zur Umsatzsteuer wird auch die Allgemeine Versicherungsteuer von 16 auf 19 % erhöht. Darüber hinaus gilt diese Erhöhung, im Gegensatz zur Umsatzsteuer, auch für ermäßigte Sätze. So steigt beispielsweise der Steuersatz der Brandversicherung von 11 auf 14 % und für die Gebäudeversicherung mit Feuer von 14,75 auf 17,75 %. Diese Steuern bedeuten Kosten, die sich unmittelbar auf Ihr Betriebsergebnis auswirken. Ein Wechsel der Versicherung macht keinen Sinn, da durch die Erhöhung der Steuer kein Sonderkündigungsrecht entsteht und Allgemeingültigkeit besteht. Im Übrigen sind aufende Verträge von der Steuererhöhung gleichermaßen betroffen wie Verträge, die erst im Jahr 2007 abgeschlossen werden.
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
Als Ausgleich zur Mehrwertsteuererhöhung hat die Regierung eine Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ab 01. 01. 2007 beschlossen. Der Beitragssatz sinkt somit von 6,5 auf 4,5 %, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1 % teilen.
Steuerfreie Zuschläge
Die Steuerfreiheit für Zuschläge, die für Sonn- und Feiertags- sowie für Nachtarbeit von Ihnen gezahlt werden, bleibt auch im kommenden Jahr bei einem Grundstundenlohn von bis zu 50 Euro erhalten. Allerdings werden Sie ab Januar ab einem Grundstundenlohn von 25 Euro bereits voll sozialversicherungspflichtig, was in diesem Fall zu höheren Lohnnebenkosten führt.
Steuer-Spar-Tipp: Degressive Abschreibung
Bis Ende 2007 können Sie teuere Wirtschaftsgüter noch schneller abschreiben. Voraussetzung ist, dass die Abschreibung degressiv, das heißt in fallenden Jahresraten und nicht linear mit konstanten Jahresraten erfolgen muss. Statt bisher 20 % können so jährlich 30 % des Kaufpreises als Betriebsausgabe von der Steuer abgezogen werden. Größere Anschaffungen sollten Sie daher noch in diesem Jahr umsetzen.
Entfernungspauschale
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz im Rahmen der Pauschalversteuerung ersetzen, können Sie dies ab Januar 2007 erst ab dem 21. Kilometer tun. Wie bisher gilt lediglich die einfache Fahrtstrecke zu einem Kilometersatz von 0,30 Euro. Fahrtkosten, die Sie darüber hinaus erstatten, gelten als Arbeitslohn, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Gelockerter Kündigungsschutz
Die Lockerung des Kündigungsschutzes ist zwar noch nicht endgültig beschlossen, wird aber nach Ansicht von Experten ab 2007 kommen. Danach soll die Probezeit bei neu eingestellten Mitarbeitern von derzeit 6 auf maximal 24 Monate von Ihnen als Arbeitgeber erweitert werden können. In dieser Probezeit können Sie einem Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder kündigen. Parallel dazu soll es dann nicht mehr möglich sein, ohne sachliche Gründe Arbeitsverhältnisse auf bis zu 24 Monate zu befristen. Die Regierung sieht darin die Möglichkeit, den Unternehmen einen Anreiz zu geben, mehr Beschäftigungsverhältnisse aufgrund der gelockerten Bindung zu schaffen. Der Erfolg dieses Gesetzes ist jedoch sehr umstritten.
Weitere Gesetzesänderungen für Hoteliers finden Sie auch in Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie hier für Ihre kostenlose Testausgabe!
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Auf Grund des steigenden Wettbewerbs sind Mitarbeiter offensichtlich zunehmend bereit, sich beim Thema Weiterbildung nicht ausschließlich auf die Firma zu verlassen, sondern die eigene Qualifikation selbst voranzubringen. Dies ist eine positive Entwicklung. Sie sollten diese Bereitschaft als Führungskraft nutzen und das Engagement Ihrer Mitarbeiter in die richtigen Bahnen lenken. Ziehen Sie sich als Vorgesetzter nicht aus der Verantwortung. Es ist eine Aufgabe des Vorgesetzten, seine Mitarbeiter zu fördern – und auch Gelegenheiten dafür zu schaffen. Beachten Sie dabei folgende Trends.
1. Mitarbeiter investieren selbst
Mitarbeiter nehmen ihre Weiterbildung zunehmend auch selbst in die Hand. RWI Systems Personaldienstleistungen und die International School of Management, Dortmund, fanden heraus: 1/3 der 198 Befragten sind der Meinung, dass Arbeitnehmer für ihre Weiterbildung selbst verantwortlich sind. 47 % der interviewten Mitarbeiter aller Hierarchieebenen gaben an, bereits in die eigene Weiterbildung investiert zu haben. Genannt wurden Sprach- und IT-Kurse sowie das Lesen von Büchern, Fachzeitschriften in der Freizeit. Offenbar ist die Bereitschaft unter den Arbeitnehmern gestiegen, sich in ihrer Freizeit weiter zu qualifizieren. 67 % der Befragten räumten ein, dass sie bereit seien, Wochenendseminare zu besuchen. 53 % wären außerdem bereit, dafür auch einen Teil der Gebühren zu übernehmen.
2. Top-Thema Führungskompetenz
Das Thema Führungskompetenzen rangiert mit 23,5 % auf Rang 1 der gefragtesten Seminarthemen. Die Vermittlung von Führungsthemen ist damit gefragter als IT-Seminare, die noch vor 2 Jahren an der Spitze der Hitliste standen. Das ergab eine Auswertung von nachgefragten Seminarthemen der Weiterbildungsdatenbank Seminus im Zeitraum 2003 bis 2005. Hitliste der Weiterbildungsthemen
- Führungskompetenzen 23,5 %
- IT-Anwendungen 20,7 %
- Kaufmännische
- Fachkompetenzen 19,5 %
- IT-Profi-Seminare 14,7 %
- Soziale und persönliche Soft Skills 9,5 %
- Gewerbliche und technische
- Fachkompetenzen 4,4 %
- Qualitätssicherung 3 %
Auch bei den E-Learning-Angeboten lässt sich eine Verschiebung zu Gunsten der kommunikativen Themen beobachten:
Der Bereich Kommunikation, Rhetorik, Präsentation steht mit 15 % heute an der Spitze der bestellten E-Learning-Kurse. Auf Platz 2 rangierten Management und Unternehmensführung (14 %). IT-Anwenderschulungen rangierten lediglich auf Platz 3 (9 %).
4. Mehr Motivation durch Weiterbildung
Die Teilnahme an Seminaren erhöht nicht nur das Wissen, sondern wirkt sich auch positiv auf das Unternehmen aus: Loyalität und Motivation steigen.
Nutzen Sie daher den Trend zu mehr Eigenverantwortung für Ihr Unternehmen: Denken Sie beim nächsten Zielvereinbarungsgespräch darüber nach, ob ein besonders gutes und teures Seminar zum Teil von Ihrem Mitarbeiter selbst bezahlt wird oder er dafür einen Teil seiner Freizeit einbringt.
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Bei Geschäftsverhandlungen zählt nicht nur eine perfekte inhaltliche Vorbereitung, vielmehr gibt es auch einige allgemeine Dinge, die es zu beachten gilt. Vor allem tadellose Umgangsformen sollten eine Selbstverständlichkeit sein.
Aber auch auf eher oberflächlichere Faktoren kommt es an. Den Herren sei dringend von Krawatten mit humorvollen Motiven abgeraten. Manch einer empfindet das vielleicht als seinen persönlichen Stil, in ernsten Situationen sind diese Krawatten allerdings völlig unangebracht. Eine eher konservative Kleidung in gedeckten Farben ist sehr passend und vor allem universell. So wirkt man seriös und unaufdringlich, was bei geschäftlichen Verhandlungen nur hilfreich sein kann.
Wichtig ist es auch, eine möglichst entspannte Atmosphäre herstellen zu können. Dazu eignet sich nach wie vor Small Talk am allerbesten. Diese Form der lockeren, nach Möglichkeit humorvollen Unterhaltung kann eine Grundlage der allgemeinen Sympathie schaffen, was auch die ernsthaften Gespräche vereinfachen kann.
Beim Small Talk wie bei anderen Kommunikationssituationen sollte man übrigens auf die Körpersprache achten. Man sollte eine aufrechte Haltung einnehmen, allerdings Verkrampfungen vermeiden. Das Körpergewicht ruht am besten auf den eigenen Füßen, sich auf Tische aufzustützen oder gegen Wände zu lehnen ist nach wie vor kein passendes Benehmen.
Um nicht uninteressiert zu wirken ist es auch nicht ratsam, sich gemütlich in einen Stuhl fallen zu lassen. Viel besser ist es, im Stuhl etwas weiter vorne zu sitzen und außerdem Blickkontakt zu suchen. Das vermittelt Aufmerksamkeit und außerdem Selbstbewusstsein.
Die Hände sollten bei Unterhaltungen übrigens möglichst ruhig gehalten werden. Natürlich sind Gesten mit den Händen zwar wichtig zur nonverbalen Kommunikation, aber hier gilt wie bei so vielem: weniger ist mehr. Man sollte also nicht jede Aussage mit Gefuchtel untermalen. Das wirkt leicht sehr irritierend. Außerdem soll die Aufmerksamkeit der Zuhörer ja dem Gesagten gelten und nicht den akrobatischen Verrenkungen. Wer nicht so recht weiß, wohin mit seinen Händen, sollte sie locker aneinander gelegt auf dem Tisch oder Schoß halten. Das wirkt kontrolliert und ruhig. Wenn dann auch noch die Tischmanieren stimmen, werden die Verhandlungen nicht am Benehmen der Teilnehmer scheitern.
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Hotelleitung |
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Wenn blinde oder stark sehbehinderte Gäste Hotels und Restaurants besuchen, reagieren unsere Mitarbeiter oft unsicher, weil sie selten informiert sind, wie sie richtig Hilfe anbieten können. Dabei sind es oft nur Kleinigkeiten, die den Mitarbeitern nicht bewusst sind, die aber darüber entscheiden, ob ein blinder Gast sich wohl fühlt oder nicht.
Daran erkennen Sie blinde oder stark sehbehinderte Gäste:
In der Regel tragen diese Gäste eine gelbe Armbinde und /oder einen weißen Stock, sowie eine Ansteckplakette. Die Armbinde ist entweder gelb mit drei schwarzen Punkten (altes Modell) oder mit einem Piktogramm eines blinden Menschen versehen (neues Modell). In jedem Fall ist die Binde aus stark reflektierendem Material. Wird der Blinde von einem Blindenhund geführt, so trägt dieser ein weißes Geschirr mit Fuhrbügel.
So führen Sie einen blinden Gast durch Ihr Hotel:
Hat der Gast weder eine Begleitperson noch einen Hund bei sich, ist er auf Ihre Hilfe oder die Ihrer Mitarbeiter angewiesen. Die sicherste Art einen blinden Menschen zu führen ist, wenn er die Hand an Ihre Schulter oder Ihren Oberarm legt und Sie einen Schritt voraus gehen. So spürt er Ihre Bewegungen und kann Ihnen leicht folgen. Fragen Sie den Gast einfach, wie es ihm am liebsten ist. Vergessen Sie jedoch nicht, frühzeitig auf Hindernisse oder Richtungsänderungen hinzuweisen, also wenn es beispielsweise eine Treppe hinauf oder hinab geht, Stufen oder Schwellen im Weg sind, wenn es nach links oder rechts geht oder wenn ein Tisch oder Stuhl im Weg steht. Hat der Gast einen Blindenhund dabei, müssen Sie einfach vorausgehen, denn der Hund wird Ihnen folgen. Auf keinen Fall sollten Sie den Hund streicheln, damit er nicht abgelenkt wird. Wenn Sie den Gast zu einem Tisch in Ihr Restaurant führen, legen Sie seine Hand auf die Stuhllehne um ihm seinen Sitzplatz anzuzeigen. Sagen Sie Ihm präzise „vor Ihnen links …“, „vor Ihnen rechts ist ein freier Platz“. Bieten Sie ihm auch Hilfe beim Ablegen seiner Jacke an.
So gehen Sie mit einem blinden Gast in Ihrem Restaurant um:
Wird der Gast von einer Person begleitet, sprechen Sie bei der Bestellung niemals nur diese, sondern auch immer den Gast selbst an. Sagen Sie dem Gast, insbesondere dann wenn er alleine ist, was sich auf dem Tisch befindet (Blumenvase, Dekoration, Menagen, etc.) und fragen Sie ihn, ob Sie diese „Hindernisse“ entfernen sollen. Ist keine Begleitperson anwesend, muss Ihr Servicepersonal dem Gast die Karte vorlesen. Beim Servieren muss Ihr Mitarbeiter dem Gast immer sagen, was er serviert und wo er es positioniert. Auf heiße Teller muss Ihr Personal unbedingt hinweisen. Auch die Position von Fleisch und Beilagen auf dem Teller sollten dem Gast genannt werden. Hilfreich ist es, dies anhand des Systems eines Uhrenziffernblattes zu erklären, zum Beispiel Kartoffeln zwischen 12.00 und 03.00 Uhr, Fleisch auf 06.00 Uhr und Gemüse auf 09.00 Uhr. Fragen Sie während des Essens öfter als bei sehenden Gästen, ob der Gast noch Wünsche hat.
Nennen Sie dem Gast beim Bezahlen den Rechnungsbetrag. Üblicherweise haben Blinde Ihre Geldscheine nach einem System in ihrer Geldbörse geordnet und finden dadurch die Scheine recht einfach. Gibt es trotzdem dabei Probleme, bieten Sie Hilfe an. Anhand der Blindenschrift auf Euro-Banknoten können Blinde problemlos zahlen. Wenn Sie Wechselgeld herausgeben, zählen Sie die Münzen und Banknoten laut vor.
Versuchen Sie grundsätzlich im Gespräch mit blinden Gästen nicht krampfhaft Wörter wie „blind“ oder „sehen“ zu vermeiden. Auch ein freundliches „Auf Wiedersehen“ ist kein Tabuwort für blinde Menschen.
Besuchen Sie doch mal unsere Webseite: www.hotelleitung.org
Hintergrundmusik auf Internetseiten soll den Betrachter dazu animieren möglichst lange und intensiv auf den entsprechenden Seiten zu verweilen und Interesse an den angebotenen Produkten und Leistungen zu wecken. Auch viele Hotels nutzen auf ihren Homepages musikalische Einspielungen, um Emotionen bei potenziellen Gästen hervorzurufen, die die Lust auf einen Hotelaufenthalt fördern sollen. Seit einiger Zeit wecken solche Klänge auch vermehrt das Interesse der GEMA-Kontrolleure. Denn wenn emotionsgeladene Werke aus dem GEMA-Repertoire über das Internet verbreitet werden, fallen ähnlich wie bei der Warteschleife der Telefonanlage, GEMA-Gebühren an.
Da auf den Internetseiten von Hotels die Musikeinspielungen in der Regel nicht zur Hauptpräsentation dienen oder in direktem Zusammenhang mit den angebotenen Produkten und Leistungen stehen, fallen sie laut GEMA-Satzung unter „gewerbliche Unternehmen mit begrenztem Musiknutzungsumfang“. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Dauer der Einspielung und der Anzahl der Zugriffe. Wenn beispielsweise Vivaldis „Vier Jahreszeiten“ nicht länger als 10 Minuten den potenziellen Gast beim Surfen begleiten und nicht mehr als 25.000 Zugriffe pro Jahr auf entsprechende Seite mit Musiknutzung stattfinden, zahlt der Hotelier GEMA-Gebühren in Höhe von € 70,00 pro Jahr.
Läuft die Musik länger oder greifen mehr als 25.000 Nutzer auf die musikgeladene Seite zu, unterstellt die GEMA dem Hotelier, dass er die Musik auf seiner Internetseite zur direkten Information und Präsentation seiner Leistungen nutzt. Dann erhöhen sich die Gebühren gravierend. Bis zu 5 Minuten Vivaldi kosten dann gleich € 25,00 pro Monat. Jede weitere Minute € 5,00 zusätzlich.
Wenn Sie auf Ihrer hoteleigenen Internetseite Hintergrundmusik laufen lassen, sollten Sie diese Punkte beachten:
- Teilen Sie Ihrem Provider mit, dass die Gesamtlänge von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire nicht mehr als 10 Minuten betragen darf. Welche Musiktitel dies betrifft können Sie auf der Internetseite der GEMA einsehen. (www.gema.de)
- Lassen Sie die Hintergrundmusik möglichst nur einmal laufen. Mehrere verschiedene Musiktitel auf verschiedenen Seiten erhöhen die Spieldauer und die Anzahl der Zugriffe.
- Prüfen Sie, ob Archivwerke der GEMA als Hintergrundmusik auf Ihrer Homepage passen. Diese kosten in der Regel weniger Gebühren.
- Melden Sie GEMA-pflichtige Hintergrundmusik auf Ihrer Homepage direkt bei der GEMA an. Stellt ein GEMA-Beauftragter im Nachhinein fest, dass die Musik nicht angemeldet war, kommt Sie die Nachzahlung in Verbindung mit einem eventuellen Bußgeld teuer zu stehen. Detaillierte Informationen zu diesem Thema und ein Anmeldeformular zum Download finden Sie auf www.gema.de
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Kindergarten und Hort |
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Das gemeinschaftliche Lernen in einer Gruppe, außerhalb des schulischen Lernens oder bei den Hausaufgaben, ist für Hortkinder ein entscheidender Schritt in Richtung Problemlösung und Kooperation, Rücksichtnahme und Toleranz. Denn die Kinder lernen hierbei ihre gegenseitigen Sichtweisen, Perspektiven und den unterschiedlichen Wissensstand kennen und motivieren sich gegenseitig beim Lernen.
Wenn das Lernen in Gruppen für die Kinder in Ihrem Hort noch ungewohnt ist, sollten Sie eine Lerngruppe behutsam einführen und folgendermaßen strukturieren:
1. Eine Lerngruppe sollte aus 3 bis 4 Kindern bestehen, bei mehr Kindern würden sich diese gegenseitig behindern.
2. Die Kinder können dabei durchaus verschiedene Fähigkeiten und Kompetenzen mitbringen, dadurch gewährleisten Sie, dass jedes Kind seine Ideen einbringen kann und keines der Kinder sich als Verlierer fühlen muss.
3. Geben Sie der Lerngruppe eine klare Aufgabe, und sprechen Sie das Ziel ab, das die Gruppe erreichen soll. Eine mögliche Aufgabe ist etwa, dass jedes Kind für sich einen kleinen Teil eines Textes erschließt und dieses Stück den anderen Kindern nahe bringt. Ziel der Aufgabe ist es, dass alle Kinder den gesamten Text kennen und verstehen.
Gemeinsames Lernen macht nicht nur Spaß, sondern hilft auch, den gelernten Stoff besser zu behalten. Zudem schaffen Sie hierdurch eine Grundlage für die sozialen Kompetenzen der Kinder und unterstützen so die Bildung von Fähigkeiten wie Teamarbeit und kollegiale Beratung, die im zukünftigen Berufsleben gefordert werden.
Mehr Ideen und Informationen für Ihre Arbeit mit Hortindern finden Sie in Praxisgestaltung in Kindergarten & Hort - Jetzt kostenlos testen!
Beschwerden von Eltern sind immer unangenehm. Dennoch müssen Sie als Leiterin der Kindertageseinrichtung angemessen darauf reagieren, insbesondere, wenn die Beschwerde durch lautstarke Äußerungen vorgebracht wird oder der Beschwerende sich in der Wortwahl vergreift.
Hier ein paar Tipps, wie Sie angemessen reagieren können:
- Reagieren Sie um so ruhiger, je aufgeregter Ihr Gesprächspartner ist. Nehmen Sie seine Überreaktion nicht persönlich.
- Bitten Sie die Eltern (oder eine andere Person, die sich beschwert) ruhig in Ihr Büro.
- Bitten Sie sie, sich erst einmal hinzusetzen. Hören Sie sich niemals Beschwerden im Stehen an, das würde die beiderseitige Aggressivität fördern.
- Servieren Sie eine Tasse Kaffee oder Tee, und schließen Sie die Tür, damit dieses Gespräch nicht unterbrochen werden kann.
- Bewahren Sie Ruhe, und bleiben Sie freundlich.
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Schulmanagement |
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Beim Zusammenleben entstehen immer wieder Konflikte. Ihre Schüler müssen erkennen, dass das normal ist, denn jeder hat andere Interessen und Gründe für sein Verhalten. Angemessen darauf zu reagieren ist eine Kunst, die man lernen kann.
Helfen Sie Ihren Schülern dabei, indem Sie gemeinsame Klassenregeln aufstellen.
Beachten Sie beim Aufstellen von Klassenregeln, dass
- die Notwendigkeit von Ihren Schülern erkannt wird,
- die Kinder die Regeln von sich aus aufstellen (erstens fühlen sie sich dabei respektiert, zweitens verstehen sie besser, was sie selbst formulieren),
- nur wenige Regeln aufgestellt werden,
- die „Ich“- Form die Schüler persönlich anspricht,
- negative Formulierungen vermieden werden (statt: „Ich beleidige andere nicht“ verwenden Sie: „Ich gehe freundlich mit anderen um“),
- das Positive verstärkt dargestellt wird,
- der Zeitraum für diese Regeln benannt wird,
- eventuelle Konsequenzen deutlich werden.
Reformmaßnahmen im Bildungssystem systematisch zu erfassen und an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen – dies ist die Hauptaufgabe des neuen Innovationsportals von Bund und Ländern, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird.
Zentrum des Portals ist die zentrale Datenbank „Innovative Projekte und Programme von Bund und Ländern zur Qualitätsentwicklung des Bildungssystems“. Die Datenbank ermöglicht dem Nutzer die Recherche nach Innovationsbereichen, Projekttypen, Bundesländern sowie nach verschiedenen Bildungsbereichen.
Das Innovationsportal wird vom Informationszentrum für Bildung und Forschung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung betreut und ist über den Deutschen Bildungsserver unter www.bildungsserver.de/innovationsportal/ erreichbar.
Sie suchen Informationen zum Thema Schule und Schulmanagement? Besuchen Sie uns jetzt auf unserer Internetseite: www.schule-management.de.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Die Arbeit vieler sozialer Einrichtung ist ohne das ehrenamtliche Engagement freiwilliger Helfer heute fast nicht mehr vorstellbar. Denn aufgrund finanzieller Einsparungen ist die Arbeit allein durch hauptamtliche Mitarbeiter nicht mehr zu bewältigen.
Um möglichst viele Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit in Ihrer Einrichtung zu gewinnen, sollten Sie daher entsprechende Angebote schaffen sowie optimale Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche bieten.
Entwickeln Sie Engagementbereiche und Aufgaben speziell für Ehrenamtliche in Ihrer Einrichtung. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Verschaffen Sie sich zunächst einen 1. Überblick über die Tätigkeitsfelder Ihrer Organisation und suchen Sie nach Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige.
- Prüfen Sie, ob sich Aufgaben teilen lassen und definieren Sie auch Einzelaufgaben, die für sich allein erledigt werden können.
- Bestimmen Sie möglichst eine Vielzahl von Aufgaben, denn daraus werden später konkrete Angebote für ein Engagement von Freiwilligen.
- Wie sieht es mit der Abgrenzung zu den Aufgaben von Hauptamtlichen aus?
- Wo gibt es Kooperationsmöglichkeiten zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen?
- Wie werden diese Projekte und Aufgaben „geführt“?
- Welche Ressourcen werden benötigt für die Aufgabenerfüllung?
Junge Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die ab September 2007 einen sozialen Dienst im Ausland absolvieren möchten, können sich ab Mitte Oktober über die Möglichkeit eines Diakonischen Jahres im Ausland informieren. Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. bietet hierzu bundesweit Informationsveranstaltungen an.
Zu den möglichen Einsatzbereichen im Rahmen des Diakonischen Jahres im Ausland gehören etwa Kinder- und Jugendeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Projekte in sozialen Brennpunkt, Begegnungszentren oder Kirchengemeinden. Die Unkosten für die Teilnehmer belaufen sich einmalig auf 1250 Euro. Hierfür erhalten die Freiwilligen während ihres Auslandsaufenthaltes ein Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Kranken, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie verschiedene Vorbereitungs- und Begleitseminare. Zudem kann in einigen Teilnahmeländern ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden.
Informationen zum Diakonischen Jahr im Ausland sowie den Informationsveranstaltungen finden Sie unter www.djia.de oder bei
Sabine Ross
Evangelische Freiwilligendienste für junge Menschen FSJ und DJiA gGmbH
Diakonisches Jahr im Ausland
Otto-Brenner-Straße 9
30159 Hannover
Telefon: 0511 - 4 50 00 83 42
Fax: 0511 - 4 50 00 83 31
E-mail: s.ross@ev-freiwilligendienste.de
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