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RuFuS 140 - Alle Jahre wieder: was ist mit dem Weihnachtsgeld?
Liebe Leserin, lieber Leser,
alle Jahre wieder kommt die Frage auf, ob Ihre Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Testen Sie hier, wie der Stand in Ihrem Unternehmen oder Einrichtung ist:
Test: So erkennen Sie, ob Ihr Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld hat
- Haben Sie Regelungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag bzw. einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag getroffen?
- Sind Sie an einen Tarifvertrag gebunden?
- Haben Sie Regelungen zum Weihnachtsgeld in einer Betriebsvereinbarung getroffen?
- Besteht ein Rechtsanspruch aus dem Grundsatz der betrieblichen Übung?
- Besteht ein Rechtsanspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz?
Aus unserem Standardwerk: Recht in der ambulanten Pflege von A – Z – klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!
Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreiche und schöne Woche!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Fehler bei der Sozialauswahl führt nicht zur Unwirksamkeit aller Kündigungen
Beachten Sie als Vorgesetzter das Betriebsverfassungsgesetz
Mit Fair Play zum Ziel – So parieren Sie miese Rhetoriktricks
10 Tipps, wie Sie durch Ihre Kunden innovativer werden
Zaubern Sie das Kaninchen aus dem Zylinder!
Kritik ist ein wichtiges Führungsinstrument
Reden halten - Setzten Sie am Anfang und am Ende Ihrer Rede Akzente
Förderprogramm der Aktion Mensch für gemeinnützige Organisationen
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Recht |
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In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtssprechung im Hinblick auf die fehlerhafte Sozialauswahl einer betriebsbedingter Kündigung aufgegeben.
Der Entscheidung liegt folgende Rechtslage zugrunde:
Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 KSchG).
Dabei kann der Arbeitgeber zur Objektivierung und besseren Durchschaubarkeit seiner Auswahlentscheidung die sozialen Gesichtspunkte mit einem Punktesystem bewerten, sodann anhand der von den einzelnen Arbeitnehmern jeweils erreichten Punktzahlen eine Rangfolge der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer erstellen und die zu kündigenden Arbeitnehmer nach dieser Rangfolge bestimmen.
Unterläuft bei der Ermittlung der Punktzahlen ein Fehler mit der Folge, dass auch nur einem Arbeitnehmer, der bei richtiger Ermittlung der Punktzahlen zur Kündigung angestanden hätte, nicht gekündigt wird, so wurden nach der bisherigen Rechtsprechung die Kündigungen aller gekündigten Arbeitnehmer als unwirksam angesehen. Dies galt, obwohl bei fehlerfreier Erstellung der Rangfolge nur ein Arbeitnehmer von der Kündigungsliste zu nehmen gewesen wäre (sog. Domino-Theorie).
Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aufgegeben. Kann der Arbeitgeber in Fällen der vorliegenden Art im Kündigungsschutzprozess aufzeigen, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste anhand des Punktesystems zur Kündigung angestanden hätte, so ist die Kündigung - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam. In diesen Fällen ist der Fehler für die Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers nicht ursächlich geworden und die Sozialauswahl jedenfalls im Ergebnis ausreichend.
Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber wegen rückläufiger Aufträge einen Beschäftigungsüberhang im gewerblichen Bereich. Er erstellte anhand eines Punktesystems eine Rangfolge. Die 55 Arbeitnehmer mit den niedrigsten Punktzahlen wählte der Arbeitgeber zur Kündigung aus. Darunter befanden sich alle sechs Kläger. Sie machten mit ihren Kündigungsschutzklagen geltend, der Arbeitgeber habe einem bestimmten Arbeitnehmer 5 Punkte zuviel zugemessen. Ziehe man dem betreffenden Arbeitnehmer diese 5 Punkte ab, so „rutsche“ er auf die Liste der 55 zu kündigenden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber entgegnete, selbst wenn das richtig wäre und dem betreffenden Arbeitnehmer an sich zu kündigen gewesen wäre, so könne davon doch nur derjenige Arbeitnehmer profitieren, der bei richtiger Berechnung der Punktzahl ungekündigt geblieben wäre, also der bisher auf Platz 55 der Rangliste gesetzte Arbeitnehmer. Das sei bei keinem der sechs Kläger der Fall. Sie blieben auf Grund ihrer Punktzahlen auch dann unter den 55 Arbeitnehmern mit den geringsten Sozialpunkten, wenn dem von ihnen benannten und fälschlich mit zuviel Punkten bedachten Arbeitnehmer gekündigt worden wäre.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. November 2006 , 2 AZR 812/05
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Als Vorgesetzter sind Sie verpflichtet, bestimmte Rechtnormen, insbesondere zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, einzuhalten. Bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen Rechtsnormen drohen Ihnen ansonsten.
- bei Straftaten Haft oder Geldstrafen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Eintragungen in das Bundeszentralregister.
- bei Ordnungswidrigkeiten empfindliche Geldbußen.
Besteht in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, müssen Sie in Ihrer Funktion als Vorgesetzter auch das Betriebsverfassungsgesetz beachten. Insbesondere dürfen Sie gemäß § 119 BetrVG die Wahl von Betriebsräten weder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen noch durch Gewährung oder Versprechung von Vorteilen beeinflussen.
Außerdem dürfen Sie
- Ihren Mitarbeitern nicht verbieten, sich mit ihren Angelegenheiten an den Betriebsrat zu wenden,
- einen Aushang mit der Empfehlung anbringen, eine Betriebsversammlung nicht zu besuchen und
- sich generell nicht weigern, mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Die Voraussetzung für ein gutes Gespräch ist das Fair Play der Teilnehmer. Denn nur in einer Vertrauensatmosphäre können Sie Ergebnisse erzielen, mit denen beide Seiten gewinnen. Was aber können Sie tun, wenn Ihr Gegenüber mit miesen Rhetoriktricks versucht, Sie über den Tisch zu ziehen, und dabei nur seinen eigenen Vorteil im Blick hat? Hier heißt es aufgepasst und sofort parieren.
Entscheidend ist, dass Sie auf unfaire Tricks in richtiger Form reagieren. Der Inhalt kommt erst an 2. Stelle.
- Achten Sie auf Ihre Körpersprache. Stehen oder sitzen Sie aufrecht. Signalisieren Sie Präsenz und Selbstbewusstsein. Stellen Sie Blickkontakt her.
- Kontrollieren Sie Ihr Sprechen. Artikulieren Sie klar, moduliert, laut und nicht zu schnell.
- Die Stimmlage transportiert Ihre Botschaft. Bemühen Sie sich um einen freundlichen, aber bestimmten Tonfall.
Achtung vor Schmeicheleien. Wenn Ihr Gegenüber Sie mit Lob und Komplimenten einlullen will, bleiben Sie wachsam. Kontern Sie mit der „Geradeweil-Konstruktion“: „Gerade weil das Projekt so erfolgreich war, bin ich skeptisch.“
Erkennen Sie versteckte Ablehnung in „Ja-aber-Sätzen“. Hinter der zunächst formulierten Zustimmung verbirgt Ihr Gesprächspartner seine Ablehnung. Sie sollten um eine Präzisierung seiner Argumente bitten.
Wer versucht, sich mit Imponiergehabe einen Vorteil zu verschaffen, hat das Bedürfnis nach Anerkennung und Bewunderung. Sie reagieren am besten, indem Sie schnörkellos auf die Sachebene zurückkehren.
Bei Killerphrasen oder persönlichen Beleidigungen hilft nur, einen kühlen Kopf zu bewahren. Betrachten Sie die Gesprächssituation aus der Distanz. Machen Sie deutlich, dass Sie an der Fortsetzung des Gesprächs nur interessiert sind, wenn fair gespielt wird.
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Leiten Ihre Kunden die Entwicklungsabteilung? Nein? Schade, denn die Kunden wissen am besten, welche Produkte und Leistungen sie in Zukunft möchten. Holen Sie Ihre Entwickler aus dem Elfenbeinturm, und sorgen Sie dafür, dass Innovationsimpulse Ihrer Zielgruppe direkt in innovative Angebote verarbeitet werden.
Wie Sie das machen? Hier 10 Tipps:
- Gründen Sie ein Kundenparlament, deren „Abgeordnete“ wichtige Kunden sind. 1- oder 2-mal jährlich müssen die Geschäftsführung und die Entwickler vor diesem Gremium Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.
- Entwickeln Sie zusammen mit und für Kunden neue Produkte und Leistungen.
- Testen Sie Innovationen an Testkunden und verbessern Sie mit deren Erfahrungen Ihr Angebot.
- Wählen Sie für Testwerbung repräsentative Adressgruppen aus.
- Setzen Sie sich die Kundenbrille auf und kaufen Sie bei sich selbst ein (Stichwort: Mystery Shopping).
- Mit einem Kennzahlensystem erkennen Sie, in welchen Bereichen Verbesserungspotenziale liegen.
- Was kauft Ihre Zielgruppe bei Ihren Wettbewerbern? Werten Sie deren Kataloge und Webseiten aus.
- Besuchen Sie einzelne, ausgewählte Kunden und lernen Sie deren Bedürfnisse kennen.
- Befragen Sie Ex-Kunden, warum sie nicht mehr bei Ihnen kaufen.
- Fragen Sie aktive Kunden, warum sie sich für Ihr Unternehmen entschieden haben.
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Hotelleitung |
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Unsere Gäste sind vergesslich. Dies bemerken wir einerseits immer wieder daran, dass die Einträge in unseren Fundbüchern täglich um Handy-Ladegeräte, Schuhe, Socken oder Krawatten ergänzt werden müssen.
Andererseits fragen unsere Gäste aber auch häufig nach Dingen, die sie während ihres Aufenthaltes dringend brauchen, jedoch zu Hause vergessen haben. Kann in diesem Fall die Rezeption schnell und problemlos aushelfen, ist dies ein Zeichen von guter Servicebereitschaft, die dem Gast auffällt und in Erinnerung bleibt. Am besten wird dieser Effekt erzielt, wenn nicht erst der Hausmeister in den nächsten Supermarkt fährt, um das vergessene Modem-Kabel zu besorgen, sondern der Empfangsmitarbeiter, wie ein Magier das Kaninchen aus dem Zylinder zaubert, das fehlende Utensil direkt parat hat. Je ungewöhnlicher und seltener der Wunsch ist, desto mehr können Sie Ihre Gäste verblüffen.
Natürlich können Sie nicht alles in Ihrem Depotschrank an der Rezeption bereithalten. Jedoch gibt es eine Reihe von Dingen, die Gäste besondern häufig vergessen, bzw. die Sie in kleinen Mengen auch über einen längeren Zeitraum lagern können.
Hier einige Beispiele:
Diese Artikel sollten Sie immer an Ihrem Empfang bereithalten: Kamm, Nagelfeile, Näh-Etui, Damen-Hygieneartikel, Taschentücher, Brillenputztuch, Zahnputzset, Rasierset, Adapter für amerikanische Stecker, Batterien, Handy-Ladegeräte (die von anderen Gästen vergessen wurden!), Regenschirm
Mit diesen Artikeln können Sie Ihre Gäste verblüffen: Haar-Schaumfestiger, Notpaket Baby-Windeln, Krawatten (neutral in blau oder schwarz), Knöpfe, Manschettenknöpfe, Gürtel, Kontaktlinsen-Flüssigkeit, Ersatzlesebrille in verschiedenen Stärken, Modemkabel, CD’s zum Brennen von Daten, USB-Speicher-Stift, Ersatz-Computer-Maus, Eiskratzer, Überbrückungskabel für Autobatterie, Hunde-Trockenfutter
Weitere Tipps zum Thema Kunden finden Sie in jeder Ausgabe von „Hotelleitung in der Praxis“! Klicken Sie hier für Gratis-Probeexemplar!
Ihr Restaurantleiter gibt sich die größte Mühe, im jetzt stressigen Weihnachtsgeschäft alles optimal zu organisieren und durchzuführen. Doch zum wiederholten Mal stellen Sie fest, dass die Flaschen im Leergutlager nicht richtig sortiert sind, sodass sich bereits die Lieferanten darüber bei Ihnen beschwert haben. Eigentlich müssten Sie jetzt Ihren Restaurantchef kritisieren. Doch Sie sind verunsichert, weil Sie seine Reaktion nicht richtig einschätzen können.
Wird er sich gekränkt fühlen? Kommt es zu Spannungen mitten im so wichtigen Weihnachtsgeschäft? Lässt er seine Reaktion an den Mitarbeitern aus? Demotiviert ihn die Kritik?
Kritikgespräche sind ein wichtiges Führungsinstrument. Allerdings können Sie es nur dann sinnvoll anwenden, wenn Sie die Kritik so platzieren, dass der Betroffene seinen Fehler erkennt und mit Ihrer aktiven Unterstützung an der Fehlerbeseitigung arbeitet. Nur dann kann Kritik aufbauend und motivierend wirken. Doch viele Führungskräfte empfinden Kritiksituationen als schwierig.
Der zaghafte Kritiker übt sich in Zurückhaltung, weil er Bedenken hat, seinen Mitarbeiter zu brüskieren. Ein Fehlverhalten spricht er entweder gar nicht oder nur unbestimmt an. Folglich kann der betroffene Mitarbeiter weder den Fehler beseitigen, noch wird er dadurch motiviert.
Der offensive Kritiker poltert dagegen direkt los. Er verletzt und schüchtert ein. Doch auch damit erreicht er nicht die gewünschte Verhaltensänderung. Eher verhärten sich die Fronten, sodass der Mitarbeiter sich mehr oder weniger offen verweigert und demotiviert wird.
Damit Kritik auch in schwierigen Situationen (z. B. Weihnachtsgeschäft) eine aufbauende Wirkung erzielt und gleichzeitig damit Fehler beseitigt werden, sollten Sie in Ihren Führungsverhalten diese Punkte berücksichtigen:
- Schaffen Sie eine offene Fehlerkultur, in dem Sie auch Kritik an Ihrer Person zulassen
- Sprechen Sie Kritik immer in zeitlicher Nähe zum auslösenden Ereignis an, aber niemals in Gegenwart von Unbeteiligten
- Reden Sie Klartext und beschreiben Sie offen Ihre Gedanken und Gefühle, die das Verhalten bei Ihnen ausgelöst hat
- Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter ein klares Ziel und wie er dies erreichen kann
- Benennen Sie ihm Vorteile, die er durch seine Verhaltensänderung erzielt
- Geben Sie in der Folgezeit regelmäßig Feedback zu seiner Entwicklung
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Es gibt es zahlreiche Anlässe, bei denen Sie als Führungskraft Ihrer Organisation eine Rede halten müssen. Dies kann im Rahmen der eigenen Weihnachtsfeier Ihrer Einrichtung oder auch aus Anlass eines Jubiläums sein.
Hadern Sie jetzt nicht mit sich selbst, sondern treten Sie souverän und sicher vor Ihre Zuhörer. Setzten Sie am Anfang und am Ende Ihrer Rede Akzente. So bleiben Sie Ihren Zuhörern in guter Erinnerung. Hier ein paar Tipps:
Mit Ihren ersten Sätzen sollten Sie einen positiven Kontakt zu Ihrem Publikum herstellen. So können Sie leichter und nachhaltiger Ihre Vorstellungen, Ideen oder Informationen an Ihre Zuhörer vermitteln. Versuchen Sie Ihre Zuhörer in Ihren ersten Sätzen persönlich zu berühren. Starten Sie etwa Ihre Rede, indem Sie
- an die aktuelle Situation anknüpfen,
- ein gemeinsames Erlebnis erwähnen,
- eine Anekdote erzählen,
- ein persönliches Erlebnis schildern oder
- Neugierde wecken.
Beenden Sie Ihre Rede lieber mit einem
- Zitat
- Leitgedanken
- Ausblick
- Appell oder Aufforderung
- Bild
Im Rahmen des Projekts „Die Gesellschafter“ und der damit verbundenen Aufklärungskampagne „In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?“, hat die Aktion Mensch ein eigenes Förderprogramm eingerichtet.
Neue Aktionen und Projekte von freien gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die wesendlich von ehrenamtlichen und freiwilligen Menschen getragen werden und zum Ziel haben, neue Freiwillige zu gewinnen, können ab sofort Förderanträge stellen.
Die Fördergrenze für ein Projekt beträgt 4000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die einzelnen Projekte zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen und Antwort auf die Frage geben können: „In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?“
Mehr Informationen zur Kampagne sowie dem Förderprogramm finden Sie unter http://diegesellschafter.de/aktion/foerderprogramm/index.php?. Der Förderantrag kann online gestellt werden.
Besuchen Sie uns auf unserer Webseite unter www.nonprofit.de! Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Projektarbeit und Projektfinanzierung.
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