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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 139 - Gehen Sie in Ihrer Arbeit zu perfektionistisch vor?


Liebe Leserin, lieber Leser,

Mark Twain sagte einmal: „Und gäbe es die letzte Minute nicht, so würde niemals etwas fertig!“ Treffender können Perfektionisten nicht beschrieben werden. Erkennen Sie sich in diesem Zitat wieder? Dann können Sie viel Zeit sparen, indem Sie Ihrem eigenen Perfektionsdenken wirkungsvolle Strategien entgegensetzen. Überprüfen Sie anhand unseres Selbsttests, ob Sie zu Perfektionismus neigen.

Gehen Sie in Ihrer Arbeit zu perfektionistisch vor?
  • Verrichten Sie Aufgaben und anfallende Arbeiten am liebsten selbst?
  • Überarbeiten Sie häufig bereits erledigte Aufgaben nochmals?
  • Glauben Sie, dass die Erledigung jeder Aufgabe noch weiter verbessert werden kann?
  • Fällt es Ihnen schwer, mit erledigten Aufgaben zufrieden zu sein?
  • Geraten Sie durch die Überarbeitung und Verbesserung von Aufgaben in Zeitnot, weil Ihnen die Zeit für andere Aufgaben fehlt?
  • Fällt es Ihnen schwer, Aufgaben zu delegieren?
  • Glauben Sie, niemand kann die Aufgabe so perfekt erledigen wie Sie selbst?
Auswertung:
0- bis 1-mal „Ja“: Glückwunsch! Sie sind nicht gefährdet, Ihre Arbeit zu perfektionistisch
zu erledigen.

2- bis 4-mal „Ja“: Achtung! Ihr Perfektionsdenken raubt Ihnen bereits Energien.
Sie verschwenden häufig Ihre kostbare Arbeitszeit, indem Sie unverhältnismäßig viel Zeit und Energien in die Erledigung einer Aufgabe stecken.

5- bis 7-mal „Ja“: Erhöhte Vorsicht! Sie befinden sich schon in einem Dilemma: Ein gutes Arbeitsergebnis reicht Ihnen nicht aus, denn es weckt keine Zufriedenheit bei Ihnen. Das Resultat, das Sie erreichen wollen, soll perfekt sein. Mit einer solchen Einstellung investieren Sie zu viel Zeit bei der Verrichtung jeder Aufgabe. Ihre zeitlichen Ressourcen werden immer knapper, denn unzählige neue Aufgaben warten in der Zwischenzeit auf Sie. 

Aus: Kindergarten & Hort aktuell – klicken Sie hier für Ihre persönliche Testausgabe!


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Kündigung einer Teilzeitkraft trotz Elternzeit
Beachten Sie als Vorgesetzter das Arbeitszeitgesetz

Checkliste: An diesen 9 Signalen erkennen Sie drohende Konflikte
Männlicher Stil und weibliche Intuition: das Dilemma der Chefinnen

Professionelles Telemarketing kann Umsätze erheblich steigern!
Deshalb sollten Sie ausgelagerte Festplatten nicht auf den Müll werfen!

Weihnachtszeit ist Spendenzeit – Starten Sie einen Spendenaufruf
Mehr finanzielle Förderung für Jugendfreiwilligendienste

Recht

Kündigung einer Teilzeitkraft trotz Elternzeit

Befinden sich einzelne Mitarbeiter Ihrer Einrichtung in der Elternzeit, so gilt für diese Kräfte ein besonderer Kündigungsschutz nach § 18 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Eine Kündigung ist danach nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Anders ist es aber, wenn Sie eine Teilzeitkraft beschäftigen, die sich zurzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber befindet. Wenn Sie dieser Kraft kündigen wollen, so ist dies nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts möglich.

In konkreten Fall ging es um eine Krankenhausärztin, die während der Elternzeit Teilzeitarbeit in einem anderen Krankenhaus leistete. Als der Teilzeitarbeitgeber ihr kündigte, klagte sie dagegen und berief sich auf den Sonderkündigungsschutz nach § 18 BErzGG.

Die Richter hielten die Kündigung des Arbeitgebers für wirksam. Nach Ansicht des Gerichts gelte der Sonderkündigungsschutz des § 18 BerzGG nur für das Arbeitsverhältnis, in dem die Elternzeit beantragt und genommen wurde. Für andere Arbeitsverhältnisse, die während der Elternzeit bei anderen Arbeitgebern aufgenommen wurden, gelte der besondere Kündigungsschutz nicht.

Hinweis: Stellen Sie eine Teilzeitkraft ein, die sich in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber befindet, brauchen Sie nicht den besonderen Kündigungsschutz des BErzGG zu beachten, der eine Kündigung fast unmöglich macht. Für eine Kündigung dieser Kraft gelten die „normalen“ Bedingungen, die an jede Kündigung zu stellen sind.

BAG, Urteil vom 02.02.2006, Az.: 2 AZR 596/04

Mehr Tipps und Hinweise zu aktuellen Urteilen finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Stationäre Pflege aktuell, die am 23.11.2006 erscheint. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar an!
Beachten Sie als Vorgesetzter das Arbeitszeitgesetz

Als Vorgesetzter sind Sie verpflichtet, bestimmte Rechtnormen, insbesondere zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, einzuhalten. Bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen Rechtsnormen drohen Ihnen ansonsten.
  • bei Straftaten Haft oder Geldstrafen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Eintragungen in das Bundeszentralregister.
  • bei Ordnungswidrigkeiten empfindliche Geldbußen.
Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie in Ihrem Führungsalltag achten sollten, um nicht persönlich haften zu müssen.

In Ihrer Funktion als Vorgesetzter sollten Sie daher unter anderem das Arbeitszeitgesetz beachten:

Sie handeln als Vorgesetzter ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig
  • einen Mitarbeiter über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigen,
  • ihm nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause gewähren,
  • einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigen und / oder ihm keinen Ersatzruhetag gewähren,
  • die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer nicht entsprechend aufzeichnen oder die Aufzeichnungen weniger als 2 Jahre aufbewahren.
Lesen Sie in der kommenden Woche, wie sich die mangelnde Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat für Sie auswirken kann.

Ausführliche Informationen für Führungskräfte, sowie hilfreiche Checklisten und Muster, finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen - motivieren. KLICKEN Sie hier und fordern Sie noch heute Ihr persönliches Probeexemplar an!
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Mitarbeiterführung und -motivation

Checkliste: An diesen 9 Signalen erkennen Sie drohende Konflikte

Wo gehobelt wird, fallen Späne, und wo gearbeitet wird, entstehen Konflikte. Auseinandersetzungen in der Sache und persönliche Animositäten gehören zum Joballtag. Sie sollten jedoch nicht als notwendiges Übel akzeptiert oder gar unter den Teppich gekehrt werden. Konflikte sind dazu da, sich auseinander zu setzen: als Vorgesetzter mit den Mitarbeitern, die Kollegen untereinander.

Drohende Konflikte zeigen sich nicht nur durch offene Angriffe oder lautstarke Auseinandersetzungen. Häufig weisen auch Kleinigkeiten wie geänderte Umgangsformen oder endlose Diskussionen auf mögliche Probleme hin. Nutzen Sie die folgende Checkliste, um gezielt ein Frühwarn-System aufzubauen.

Checkliste: An diesen 9 Signalen erkennen Sie drohende Konflikte
  • Die Umgangsformen werden immer förmlicher.
  • Beschwerden nehmen zu.
  • Tratsch und Klatsch machen die Runde.
  • Kleine Pannen und Missverständnisse häufen sich.
  • Informationen werden verspätet, verfälscht oder gar nicht mehr weitergegeben.
  • Die Mitarbeiter gehen sich aus dem Weg.
  • Gegenseitige Schuldzuweisungen nehmen zu.
  • Es kommt immer wieder zu Sticheleien.
  • Es bilden sich Cliquen und Gruppen.
Ein Signal für sich allein gesehen deutet allerdings noch nicht zwangsläufig auf einen drohenden Konflikt hin. Vielleicht hatten ja wirklich einige Mitarbeiter keine Zeit, an der letzten Feier teilzunehmen. Möglicherweise liegen die Ursachen für Pannen ja auch an neuen Arbeitsabläufen. Achten Sie aber in jedem Fall sorgfältig auf die Signale und gehen Sie den Ursachen auf den Grund.

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Männlicher Stil und weibliche Intuition: das Dilemma der Chefinnen

Frauen, die es bis in die Führungsetagen geschafft haben, sind hin- und hergerissen. Auf der einen Seite haben sie von ihren männlichen Kollegen auf ihrem Weg nach oben gelernt, wie sie erfolgreich, das heißt nach männlichen Regeln, kommunizieren. Auf der anderen Seite versuchen sie, als Frau und Chefin authentisch zu sein, das heißt, sie folgen ihrer weiblichen Intuition.

Typisch: weibliche und männliche Sprache
Doch was charakterisiert einen weiblichen beziehungsweise männlichen Kommunikationsstil? Forscher fanden heraus, dass Männer die Sprechweise von Frauen so umschreiben:
  • Oft unüberlegt
  • Nicht linear
  • Kompliziert
  • Zu viele Rückfragen
  • Wenig strukturiert
  • Emotional
  • Unpräzise
  • Indirekt (im Konjunktiv)
Frauen hingegen empfinden die Sprache der Männer so:
  • Dominant
  • Laut
  • Nicht umfassend
  • Emotionslos
  • Aggressiv
  • Vereinfachend
  • Viele unbegründete Behauptungen
  • Hierarchisch orientiert
Wenn eine Chefin jetzt gelernt hat, wie ihre Kollegen zu argumentieren und zu kommunizieren, stößt sie damit ihre Mitarbeiter oft vor den Kopf. Denn dadurch, dass sie den männlichen Kommunikationsstil kopiert, verliert sie weibliche Authentizität.

So bestätigt die Studie der Universität Leipzig „Leader-Behavior in the context of gender relationships“, dass Mitarbeiter ihren Chefinnen grundsätzlich weniger fachliche Kompetenz zutrauen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma ist, je nach Situation zwischen dem männlichen Kommunikationsverhalten und der weiblichen Intuition zu wechseln. Das heißt, weibliche Führungskräfte sollten situativ kommunizieren. In wichtigen Sachgesprächen und Meetings ist eine direkt, klare Sprache mit unverschnörkelten Anweisungen angebracht. In Gesprächen auf der Beziehungsebene hingegen, wenn es beispielsweise darum geht, Konflikte zu lösen oder Kritik zu üben, sollten Chefinnen ihre emotionale Kompetenz bewusst einsetzen.

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„Einem Ingeniör ist nichts zu schwör“

Je größer die technische Herausforderung ist, umso größer ist der Reiz daran. Aus Sicht der Vorgesetzten fehlen den Fachgenies jedoch oft die Management-Qualitäten, die nötig sind, um Mitarbeiter und Abteilungen zu führen. Das „Praxishandbuch für technische Führungskräfte“ schließt diese Lücke und unterstützt den Techniker auf dem Weg zum erfolgreichen Manager.




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Hotelleitung

Professionelles Telemarketing kann Umsätze erheblich steigern!

Immer mehr Unternehmen haben in den vergangenen Jahren auf Telemarketing gesetzt, um ihre Produkte zu verkaufen. Diese Art des direkten Vertriebes kann sehr erfolgreich sein, birgt jedoch auch große Risiken. Denn unprofessionelle Anrufe bei potenziellen Kunden wirken schnell aufdringlich oder führen den Eindruck herbei, man bekommt etwas „angedreht“. Nicht selten leidet darunter letztendlich auch der Ruf des Unternehmens, das die Anrufe in Auftrag gibt. Telemarketing als Weg des direkten Verkaufs ist in der Hotellerie kaum umsetzbar. Aber es ist im Rahmen der Kundenakquisition bei professioneller Handhabung als kommunikatives Instrument sehr gut zu nutzen.

Telemarketing in der Hotellerie dient vordergründig zur Kontaktaufnahme zu potenziellen Neukunden und der Beschaffung von verkaufsrelevanten Informationen. Beispiele: Ermittlung von Entscheidungsträgern, Feststellung des Buchungspotenzials, Erstellung eines Kundenprofils, Wettbewerbsanalyse, Einladung zu Hausbesichtigungen, Probebuchungen, etc.

Langfristiges Ziel ist natürlich die Realisierung von Geschäft. Doch der Weg dorthin ist oftmals lang. Denn ist einmal ein Kontakt per Telefon entstanden, muss dieser durch Folgeanrufe oder Termine solange gepflegt werden, bis ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, das dann unter Umständen Geschäft zur Folge hat.

Die wichtigste Voraussetzung, um erfolgreich Telemarketing in der Hotellerie betreiben zu können, ist dafür einen Mitarbeiter einzusetzen, der über Ausstrahlung am Telefon und Sachverstand verfügt. Ausstrahlung am Telefon heißt, eine freundliche Stimme, die ein Lächeln am Telefon ausdrücken kann und dabei deutlich, sicher und nicht zu schnell spricht. Sachverstand heißt, die Vorzüge des Hotels gegenüber den Mitbewerbern (USP’s) genau zu kennen und zu vermitteln. Darüber hinaus muss der Anrufer über die Bedürfnisse und Anforderungen, die potenzielle Kunden an das Hotel stellen, Bescheid wissen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss ein geeigneter Mitarbeiter entsprechend intensiv geschult werden. Ebenso sollte nur dieser Mitarbeiter das Telemarketing permanent durchführen, denn Kontaktpflege zu Kunden ist sehr personenbezogen. Ständig wechselnde Ansprechpartner wirken dann auf den Kunden eher störend.

Mehr zum Marketing für Ihr Hotel lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis! Klicken Sie hier für Ihre Gratis-Testausgabe!
Deshalb sollten Sie ausgelagerte Festplatten nicht auf den Müll werfen!

Als im Sommer des vergangenen Jahres ein Hotelier aus Frankfurt sich eine neue Hotelsoftware anschaffte, dachte er sich nicht viel dabei, dass sein Sohn die alte Hardware samt Festplatte zum örtlichen Bauhof brachte. Schließlich wurden die alten Daten auf das neue System aufgespielt, sodass alle wichtigen Informationen auf dem neuen Rechner vorhanden waren. Als der Hotelier jedoch 4 Monate später eine Steuerprüfung seines Finanzamtes bekam, wurde er eines besseren belehrt: Die Finanzbehörde wies ihn auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) hin, welche u. a. besagen, dass er neben allen steuerlich relevanten Unterlagen in Papierform, auch alle speicherfähigen Datenträger aufbewahren muss, mit denen er Belege und Rechnungen digital erstellen kann. Die jeweiligen Aufbewahrungsfristen korrespondieren mit denen in Papierform.

Insbesondere unterstellte das Finanzamt dem Hotelier, dass er einerseits beim Übertragen der Daten vom alten auf das neue System filtern kann, in welchem Umfang er den Datentransfer vornimmt. Ein glaubwürdiger Nachweis über eine vollständige Datenübernahme sei daher nicht möglich. Ebenso erklärten die Steuerprüfer, dass schließlich auch über Textverarbeitungs- und E-Mail-Programme Rechnungen produziert werden könnten, die auf dem neuen System nicht mehr vorhanden und prüfbar sind. Da die Beamten am Ende der Prüfung in den vorhandenen Unterlagen keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten feststellten, beließen sie es bei einer Vermahnung, ohne dass der Hotelier mit weiteren Konsequenzen rechnen musste.

Nicht immer kommen Unternehmer so glimpflich davon, wenn es bei Steuerprüfungen um die GDPdU geht. Auch Hoteliers mussten aufgrund fehlender oder nicht lesbarer Datenträger bereits Steuerschätzungen hinnehmen. Die Hauptursache dafür liegt in der mangelhaften Informationspolitik der Finanzverwaltungen. Denn auch fast 5 Jahre nach Einführung der GDPdU wissen viele Unternehmer nicht, was hinter diesem Begriff steckt.

Dies müssen Sie bezüglich des Zugriffs und der Prüfbarkeit von digitalen Unterlagen für eine Steuerprüfung unbedingt wissen:
  • Die elektronische Steuerprüfung bezieht sich auf Ihre gesamte Reservierungs- und Buchungssoftware (PMS), auf Kassensysteme, E-Mail-Programme oder sonstige Software, mit der Sie Buchungen und Belege produzieren können.
  • Ausgelagerte Datenträger müssen von Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht so archiviert werden, dass sie bei einer Prüfung jederzeit zurückgeführt, lesbar und auswertbar gemacht werden können.
  • Bei einer Softwareumstellung oder einem Update müssen Sie die alte Software aufbewahren, um die darauf erstellten Daten lesbar und auswertbar zu machen.
Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Lücken im Rahmen der GDPdU in Ihrem Hotel feststellbar sind, die Sie jetzt noch schließen können. Sie minimieren somit im Falle einer elektronischen Steuerprüfung die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Finanzamt Sie mit unangenehmen und teuren Steuerschätzungen belastet.

Garantiert keine Lücke: unsere Webseite www.hotelleitung.org
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Speziell für Hoteliers:

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in




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Sozialmanagement / Nonprofit

Weihnachtszeit ist Spendenzeit – Starten Sie einen Spendenaufruf

Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Denn gerade jetzt haben viele Menschen das Bedürfnis, Gutes zu tun und andere zu unterstützen. Nutzen Sie diesen Umstand für Ihre Organisation und starten Sie in der Vorweihnachtszeit einen Spendenaufruf.

Hier ein paar Tipps:
  • Bei einem Spendenaufruf bitten Sie Ihre potentiellen Spender nicht nur um eine Spende für einen konkreten Zweck. Selbst wenn der Leser Ihres Spendenaufrufs grundsätzlich bereit ist, für Ihren Zweck zu spenden, wird er den Zahlschein nicht sofort ausfüllen. Er wird erst spenden, wenn er den festen Eindruck hat, dass Ihre Organisation seriös ist und seine Spende wirklich ankommt.
  • Fassen Sie Ihr Anliegen in leicht verständliche Worte und machen Sie es Ihren potentiellen Spendern einfach. Je weniger Ihr potentieller Spender Ihre Organisation kennt, desto wichtiger sind Ihre Texte. Appellieren Sie weniger an Vernunft und Ratio, sondern mehr an das Herz und das Gefühl.
  • Bei der Gestaltung Ihres Spendenbriefes sollten Sie zudem Folgendes beachten:
    • Wählen Sie das DIN A4-Format für Ihren Brief. Sie können den Brief und den Zahlschein getrennt voneinander halten oder einen Brief mit angehängtem Zahlschein und Quittung für den Auftraggeber einsetzen.
    • Der Betreff sollte ohne das Wort „Betreff“ zu schreiben wie „handschriftlich geschrieben“ aussehen, farblich auffällig und längstens 1 bis 2 Zeilen lang sein.
    • Ihre Schriftart sollte seriös, klar und deutlich sein.
    • Ihre Sätze sollten höchstens 2 bis 3 Zeilen lang sein.
    • Absätze sollten höchstens aus 3 bis 6 Zeilen bestehen.
    • Unterstreichungen können auch „handgezeichnet“ und farblich gekennzeichnet sein. „Handgemalte“ Unterstreichungen vermitteln laut Marketing-Experten mehr Authentizität. Wenn Ihnen das zu teuer ist, können Sie auch ganz „normale“ Unterstreichungen verwenden.
    • Unterstreichen Sie maximal 3⁄4 einer Zeile eines Absatzes oder 2 bis 3 Wörter eines Absatzes.
    • Fettungen sollten nur einzelne Worte oder andere wichtige Hinweise haben.
    • Kursivschrift ist generell weniger geeignet, da sie schlecht lesbar ist.
    • In die „PS-Zeile“ gehören besonders wichtige Informationen oder Slogans.
    • Nutzen Sie die Rückseite für weitere spezifische Informationen oder Hinweise zur steuerlichen Abzugsfähigkeit.
    • Nutzen Sie den Umschlag (Vorder- und Rückseite) für Ihren Slogan.
Mehr zum Thema Spenden finden Sie in Kapitel S 60 des Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie noch heute Ihre kostenloses Probeexemplar an!
Mehr finanzielle Förderung für Jugendfreiwilligendienste

Jugendfreiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr, werden im kommenden Jahr mit insgesamt 19 Millionen Euro gefördert. Die sind 1 Millionen Euro mehr als bisher angenommen.

Die zusätzlichen Mittel, die aus dem Europäischen Sozialfonds stammen, sollen vor allem dafür verwendet werden, die Teilnahme von Jugendliche mit einem Haupt- oder Realschulabschluss oder mit Migrationhintergrund zu ermöglichen. Den gerade diese Jugendlichen finden nur schwer Zugang zu Jugendfreiwilligendiensten.

Im letzten Jahr haben sich über 18.000 Jugendliche für ein Freiwilliges Soziales Jahr im In- und Ausland beworben sowie 4.000 junge Männer, die anstelle von Zivildienst einen Freiwilligendienst absolviert haben. Dabei bildet die Gruppe der Abiturienten bei den Teilnehmenden am Freiwilligen Sozialen Jahr die größte Gruppe.

Mehr Informationen zum Thema Jugendfreiwilligendienste sowie zur zusätzlichen Förderung im kommenden Jahr finden Sie unter www.bmfsfj.de und unter www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,39435,00.html.

Sie suchen Informationen speziell für den Non-Profit-Bereich? Besuchen Sie uns jetzt auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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So vermeiden Sie das Burnout-Syndrom

Permanentes „Sparen müssen“ bringt Sie in nicht endenden Dauerstress und Überlastung, Das führt dann zum gefürchteten „Burnout-Syndrom“.

Was tun? Gibt es einen Ausweg?

Ja, es gibt einen Ausweg! Allerdings nur, wenn Sie nicht darauf beharren, alles alleine und aus eigener Kraft zu stemmen. Niemand kann das.

Das Gebot der Stunde heißt herauszufinden, mit welchen Ideen und Vorschlägen Sie die derzeitige Situation nachhaltig zum Besseren wenden können. Die Antwort dazu finden Sie im:

Praxishandbuch Sozial Management.

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Kostenlos für 4 Wochen!

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Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
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Handelsregisternummer: HRB 8165
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