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RuFuS 138 - Checkliste: Richtig informieren
Liebe Leserin, lieber Leser,
Sehr geehrter Herr/Frau...,
wie zufrieden sind Ihre Mitarbeiter mit den Informationen, die Sie ihnen geben? Verschaffen Sie sich mit unserer Checkliste einen Überblick.
- Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Mitarbeiter jederzeit auf die Informationen zugreifen können, die sie für ihre Arbeit benötigen.
- Beugen Sie durch eine gute Informationspolitik Gerüchten und Tratsch vor.
- Achten Sie auf den richtigen Informationsweg.
- Überfrachten Sie Ihre Mitarbeiter nicht mit unnötigen Informationen.
- Informieren Sie umfassend genug.
- Achten Sie auf das Informationsbedürfnis der einzelnen Mitarbeiter.
- Informieren Sie sachlich und verständlich.
- Geben Sie wichtige Informationen auch schriftlich weiter.
- Vermeiden Sie Missverständnisse durch exakte Information.
- Machen Sie aus Ihren Mitarbeitern Informationsträger.
- Sorgen Sie für Informationsdisziplin.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Vorstellungsgespräch - Informieren Sie sich über zulässige und unzulässige Fragen
Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten eines früheren Bewohners
So vergrößern Sie das Fachwissen Ihrer Mitarbeiter
So werden Sie fit für den Erfolg
Hat Ihr Hotel eine eigene Identität?
Mehrwertsteuererhöhung – Das sollten Sie am 31. Dezember 2006 wissen!
Ist Ihre Einrichtung fit für ein neues Dienstleistungsangebot?
2. bundesweiter „Sozialer Tag“ am 19. Juni 2007
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Recht |
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Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters haben Sie als Arbeitgeber eine hohe Verantwortung für Ihr Unternehmen. Fehler in diesem Bereich können hohe Kosten verursachen, denn unter Umständen müssen Sie das neue Arbeitsverhältnis mit Ihrem Mitarbeiter lösen und ein neues und kostenintensives Bewerbungsverfahren durchführen.
Gehen Sie daher gut vorbereitet in ein Vorstellungsgespräche. Informieren Sie sich zudem über zulässige Fragen, die Sie im Vorstellungsgespräch stellen dürfen sowie über unzulässige Fragen, auf die der Bewerber wissentlich falsch antworten darf.
Zulässige Fragen, die Sie als Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch stellen dürfen sind:
- Fragen nach dem bisherigen beruflichen Werdegang
- Fragen nach Krankheiten, wenn Sie Auswirkungen auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses haben, wie etwa psychische Leiden.
- Fragen nach Schwerbehinderteneigenschaften
- Fragen nach Vorstrafen, soweit diese in polizeiliche Führungszeugnisse aufzunehmen sind und der Arbeitsplatz eine wahrheitsgemäße Beantwortung erfordert, wie etwa Vorstrafen wegen Körperverletzung oder sexuellen Missbrauch
Folgen Fragen dürfen Sie im Vorstellungsgespräch nicht stellen, bzw. der Bewerber darf hierauf wissentlich falsch antworten oder schweigen.
- Fragen nach früher bezogenen Vergütungen
- Fragen nach der konfessionellen Zugehörigkeit, außer Sie arbeiten unter einer kirchlichen Trägerschaft
- Fragen nach der persönlichen Familienplanung oder nach Umzugsplänen, wenn die Arbeitsstelle weit weg vom Wohnort liegt
- Fragen nach einer vorliegenden Schwangerschaft, außer es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis
- Fragen nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit
- Fragen nach geleistetem Wehr- oder Ersatzdienst
Die Leiterin eines Alten- und Pflegeheims braucht für die Kosten der Bestattung eines früheren Heimbewohners nicht aufzukommen, wenn sie eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich vertraglich übernommen hat. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 24. Oktober 2006, Az.: 2 K 522/06.TR.
Im konkreten Fall klagte die Inhaberin eines Alten- und Pflegeheims gegen eine Verbandsgemeinde, in deren Auftrag ein früherer Heimbewohner der Klägerin eingeäschert und beigesetzt worden war. Sowohl die Betreuerin als auch der für den Verstorbenen zuständige Sozialhilfeträger hatten eine Kostenübernahme abgelehnt. Verwandte und Nachlass waren nicht vorhanden. Die Verbandsgemeinde verlangte nun von der Klägerein die Übernahme der Bestattungskosten in Höhe von 1.200,00 €, da sie „sonstige Sorgeberechtigte" i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes sei. Die Klage der Inhaberin des Alten- und Pflegeheims gegen die Verbandsgemeinde hatte Erfolg.
Nach Auffassung des Gerichts sei der Begriff des „sonstigen Sorgeberechtigten" einer derart weiten Auslegung nicht zugänglich. Der Gesetzgeber habe mit diesem Begriff vielmehr lediglich Personen in den Blick nehmen wollen, die in einem persönlichen Näheverhältnis zu dem Verstorbenen gestanden hätten, wie beispielsweise die Partner einer Lebensgemeinschaft. Dass der Gesetzgeber mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 Bestattungsgesetz nicht auch außenstehende Dritte in den Kreis der Verantwortlichen habe einbeziehen wollen, zeige sich bereits daran, dass der „sonstige Sorgeberichtigte" in der Liste der im Gesetz genannten verantwortlichen Personen zwischen den Eltern des Verstorbenen und dessen Geschwistern eingeordnet sei. Lediglich in § 9 Abs. 2 Bestattungsgesetz sei eine Regelung für außenstehende Dritte getroffen, die danach nur dann bestattungsrechtlich verantwortlich seien, wenn sie eine entsprechende vertragliche Verpflichtung übernommen hätten, was bei der Klägerin jedoch nicht der Fall sei. Deren vertraglich übernommene (Versorgungs-)Verpflichtung gegenüber dem früheren Heimbewohner habe vielmehr mit dessen Tod geendet.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
VG Trier, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 2 K 522/06.TR
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Wer mehr weiß, kann bessere Arbeit leisten. Vergrößern Sie deshalb systematisch das Fachwissen Ihres Teams. So gehen Sie gezielt vor:
Interne Kommunikation nutzen
Berücksichtigen Sie die internen Kommunikationssysteme Ihres Unternehmens (z. B. Intranet, öffentliche Netzwerke) als Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter, Wissen schnell abrufbar zu hinterlegen. Änderungen können Sie auf diese Weise von einer zentralen Stelle aus vornehmen.
Mitarbeiter schulen Mitarbeiter
Arbeiten Sie nach dem Prinzip „Mitarbeiter schulen Mitarbeiter“. Dadurch bekommen neue Teammitglieder nicht nur Wissen und Informationen eines Mitarbeiters, sondern Ihre Mitarbeiter können sich auch besser über die jeweiligen Fachgebiete austauschen.
Fachzeitschriften abonnieren
Abonnieren Sie Informationsbriefe und Zeitschriften und lassen Sie diese zirkulieren. Lesen Sie die Publikationen vorab und streichen Sie wichtige und interessante Artikel an. Lassen Sie besonders spannende und jobrelevante Beiträge kopieren, damit sie stärkere Beachtung finden. Bauen Sie mit Fachbüchern eine kleine Bibliothek auf, die Sie und Ihre Mitarbeiter nutzen können.
QuickTipp: Animieren Sie Ihre Mitarbeiter, Ihnen Titel vorzuschlagen, die deren Ansicht nach wichtig und interessant für den Bereich sein könnten.
Seminare besuchen
Schicken Sie Mitarbeiter auf Seminare. Da dies sehr kostenintensiv ist, achten Sie darauf, dass das gewonnene Wissen auch wirklich in Ihrer Abteilung umsetzbar ist. Informieren Sie sich über das Seminarangebot von Handwerkskammern oder der IHK – diese sind oft preisgünstiger. Wenn mehrere Mitarbeiter geschult werden müssen, rechnen Sie durch, ob ein Inhouse-Seminar nicht billiger ist.
Informationsrunden halten
Beginnen Sie Meetings stets mit einer Informationsrunde über den Stand der aktuellen Projekte, damit alle Teilnehmer auf dem gleichen Wissensstand sind.
Experten-Teams gründen
Bauen Sie einen kleinen Stamm von Experten auf, die Sie oder Ihre Mitarbeiter zu einem bestimmten Thema befragen können. Solche Experten begegnen Ihnen in anderen Abteilungen Ihres Unternehmens, auf Tagungen, Messen oder Seminaren. Überlegen Sie mit Ihrem Team, was Sie diesen Experten im Gegenzug anbieten können.
Internet-Liste erstellen
Oft haben Mitarbeiter für sich persönlich eine Liste mit Web-Seiten erstellt, auf die sie bei bestimmten Fragestellungen zurückgreifen. Geben Sie eine Liste herum, in die Ihr Team die wichtigsten Internet-Seiten eintragen kann, und verteilen Sie die komplette Liste an alle Mitarbeiter.
Jobrotation fördern
Fördern Sie „Schnuppertage“, an denen sich Ihre Mitarbeiter die Arbeit anderer Abteilungen, mit denen sie zusammenarbeiten, zeigen lassen.
QuickTipp: Viele Beschäftigte haben eine Abneigung dagegen, Wissen mit anderen zu teilen. Loben Sie deshalb besonders jene vorbildlichen Mitarbeiter, die andere durch die Weitergabe von Wissen unterstützen.
Mehr Fachwissen finden Sie in der größten deutschen Online-Bibliothek für Führungskräfte! Testen Sie sie für 4 Wochen gratis und ohne Risiko – einfach hier klicken!
Als Führungskraft sind Sie nicht nur für Ihre Mitarbeiter, Ihre Projekte und das Unternehmen verantwortlich, sondern auch für sich selbst. Sorgen Sie daher dafür, dass Sie sowohl körperlich als auch mental fit bleiben: Ausdauersport, Entspannungsübungen, die richtige Ernährung und ergonomische Arbeitsverhältnisse tragen dazu bei. So schieben Sie gesundheitlichen Risiken und der Managerkrankheit Burn-out wirksam einen Riegel vor:
- Schaffen Sie ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Fitness, Berufs- und Privatleben.
- Wechseln Sie 2- bis 4-mal pro Stunde zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen.
- Sitzen Sie aufrecht und dynamisch.
- Bringen Sie mehr Bewegung in Ihren Arbeitsalltag.
- Erledigen Sie Tätigkeiten wie Telefonieren oder Lesen im Stehen, wenn möglich an einem Stehpult.
- Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz ergonomisch.
- Nutzen Sie auf Geschäftsreisen jede Möglichkeit, sich zu bewegen.
- Trainieren Sie gesundheitsorientiert, regelmäßig und Ihrem Leistungsniveau entsprechend.
- Kombinieren Sie 3- bis 4-mal pro Woche Ausdauer- und Muskeltraining.
- Ernähren Sie sich ausgewogen, vielseitig und genussreich.
- Finden und nutzen Sie die richtige Entspannungstechnik.
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Hotelleitung |
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Die Persönlichkeit eines Menschen erkennen wir an seinem äußeren Erscheinungsbild, an der Art und Weise wie er sich verständigt und an seinem Verhalten. Die Summe dieser Eigenschaften wirkt auf uns als sein Charakter. Mal erscheint uns dieser positiv, mal negativ. Mal wirkt er auffällig, mal eher unscheinbar. Schon lange hat man die Grundlagen der Persönlichkeitsentstehung des Menschen auf Unternehmen übertragen. Denn auch ein Unternehmen soll als ein einheitlicher Akteur mit bestimmten Merkmalen, die nur für dieses Unternehmen stehen wahrgenommen werden. Diese Unternehmensidentität bezeichnen wir als Corporate Identity (CI).
In der Hotellerie wird der Begriff Corporate Identity meist Ketten- und Kooperationsbetrieben zugeordnet, weil man darin lediglich den einheitlichen Gesamtauftritt verschiedener Betriebe unter dem Dach der Kette oder Kooperation sieht. Doch diese Zuordnung ist zu oberflächlich und in ihrer Auslegung falsch, denn eine Corporate Identity ist auch für privat geführte Einzelhotels wichtig.
Klassischer Weise bildet sich die Corporate Identity aus vier Unterbereichen. Diese Unterbereiche können Sie in Ihrem Hotel mit verschiedenen Merkmalen in Verbindung bringen:
Corporate Design (CD):
Das einheitliche Erscheinungsbild Ihres Hotels
Einheitliche Schriftart, die im Bereich Werbung und Korrespondenz genutzt wird, Firmenlogo, Prospekte im gleichen Erscheinungsbild
Corporate Communications (CC):
Alle Kommunikationsmaßnahmen, die Sie nach innen und nach außen in Ihrem Hotel einsetzen
Begrüßungstext am Telefon und bei der Anreise von Gästen, Slogans, Werbebotschaften, Gästekorrespondenz, Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Abteilungen
Corporate Behavior (CB):
Die Kultur innerhalb Ihres Hotels
Umgangsformen zwischen Führung, Vorgesetzten und Mitarbeitern, Rituale, Traditionen, Verhaltensformen gegenüber Gästen, Lieferanten und Geschäftspartnern
Corporate Image (CIg):
Die Wahrnehmung Ihres Hotels in der Öffentlichkeit
z. B. als Luxushotel mit sozialem Engagement oder als bodenständiger Familienbetrieb mit Bezug zur Region
Darüber hinaus trägt auch beispielsweise die Geschichte Ihres Hotels, sein Leitbild (Ziele), Unterscheidungs- und Alleinstellungsmerkmale und, sofern vorhanden, das besondere Versprechen einer Marke, zur Corporate Identity bei.
Wenn Sie Ihr Hotel unter der Berücksichtigung von CI-Richtlinien führen, genießen Sie den Vorteil, dass man die Identität Ihres Hotels in Verbindung einheitlichen Handlungsweisen bringt, die von der Öffentlichkeit nach zu vollziehen und besser verstanden werden. Durch die visuelle Wahrnehmung steigern Sie zusätzlich Ihren Wiedererkennungswert und man behält Sie dadurch besser in Erinnerung.
Mehr zum Thema Marketing finden Sie auf unserer Webseite: www.hotelleitung.org/marketing/marktpotenziale/
Wenn am 01. Januar 2007 ab 0.00 Uhr der neue allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19% gültig wird, haben die meisten Unternehmen Ihre Abrechnungssysteme bereits umgestellt. Nicht so die Hotellerie und Gastronomie. Denn in der Silvesternacht gilt bis 24.00 Uhr noch der alte Steuersatz und die meisten Hotels haben zu diesem Zeitpunkt ihre Veranstaltungsräume und Restaurants mit zahlenden Gästen gefüllt. Wie also ist die Mehrwertsteuerumstellung zum Jahreswechsel zu handhaben?
| Grundsätzlich gilt: Die Mehrwert- oder Umsatzsteuer entsteht dann, wenn Sie Ihre Leistungen voll erbringen. Unberücksichtigt bleibt daher, wann Sie die Rechnung ausstellen oder wann Sie Ihr Geld erhalten. |
Theoretisch würde dies bedeuten, dass Sie Ihren Gästen mit einem Glas Sekt um Mitternacht eine Zwischenrechnung mit dem alten Mehrwertsteuersatz von 16% überreichen und die Schlussrechnung für Leistungen, die danach erbracht wurden, mit 19% besteuern. Da auch das Finanzministerium erkannt hat, dass dies eine eher unpraktische Handhabung ist, gilt in der Silvesternacht eine Ausnahmeregelung für alle Bewirtungsleistungen (Speisen, Getränke, Tabak), nach der Sie durchgehend noch den alten Steuersatz von 16% anwenden dürfen. Für Übernachtungen gilt jedoch bereits der 19% Mehrwertsteuersatz.
Ähnlich unklar ist vielen Hoteliers auch der Umgang mit Gutscheinen, da sie zum Zeitpunkt des Verkaufs meist gar nicht wissen, wann der Gutschein letztendlich eingelöst, also die Leistung erbracht wird. Daher hat der Gesetzgeber hier eine Übergangsregelung geschaffen. Für Gutscheine, die im Jahr 2006 verkauft wurden, können bei Einlösung (Leistungserbringung) bis 28. Februar 2007 noch 16% Mehrwertsteuersatz abgeführt werden. Danach müssen 19% an das Finanzamt von Ihnen gezahlt werden, auch wenn Sie dem Gast in 2006 nur 16% berechnet haben. Die Differenz von 3% zahlen Sie dann selbst.
Immer auf dem aktuellsten Stand mit „Hotelleitung in der Praxis“ – klicken Sie hier für Ihre persönliche kostenlose Testausgabe!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Es gibt verschiedene Gründe, warum eine soziale Einrichtung neue und besondere Dienstleistungen anbieten sollten. So bietet ein neues Angebot zum einen eine Alternative zu den bisherigen Leistungsangeboten und verbessert zum anderen auch die Chancen, um auf dem Markt bestehen und sich etablieren zu können.
Eine neue Dienstleistung anzubieten ist für viele Einrichtungen ein lohnender Schritt, dennoch sollten Sie auch bedenken, dass Sie dabei bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Testen Sie anhand der nachfolgenden Fragen, ob Sie und Ihr Team diesen Anforderungen gewachsen sind.
Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
- Ihre Einrichtung ist von der Idee, eine neue Dienstleistung einzuführen, begeistert und unterstützt Sie darin.
- Auch Ihre Mitarbeiter stehen hinter den neuen Ideen.
- Ihre Mitarbeiter und Ihre Organisation sind bereit, Sie in der Startphase zu entlasten und gegebenenfalls Aufgaben von Ihnen zu übernehmen.
- Es ist Ihnen möglich, die neue Dienstleistung neben Ihrer täglichen Arbeit aufzubauen.
- Ihre Verwaltung hat ausreichend Kapazitäten, um z.B. die Abrechnungen, Buchhaltung, Mitarbeiterverwaltung usw. auch für die neuen Dienstleistungen mit zu erledigen.
- Sie haben viele Kontakte, die Sie für Ihre neue Dienstleistung nutzen können.
- Ihre Einrichtung besitzt genügend finanzielle Mittel, um die neue Dienstleistung vorzufinanzieren.
- Ihnen ist klar, dass vor allem in der Startphase viel Arbeit auf Sie und Ihr Team zukommen wird.
Auswertung:
Je öfter Sie den vorgenannten Aussagen zustimmen können, desto besser sind Sie und Ihre Organisation für den Aufbau einer neuen Dienstleistung geeignet.
Bei weniger als 6 zutreffenden Aussagen sollten Sie Ihr Vorhaben noch einmal überdenken und zunächst überlegen, was Sie noch tun müssen, um mehr Fragen positiv beantworten zu können.
390.000 Schülerinnen und Schüler haben in diesem Jahr am bundesweiten Aktionstag „Der Soziale Tag“ teilgenommen, der erstmals in Kooperation von Aktion Tagwerk und Schüler Helfen Leben bundesweit durchgeführt wurde. Jetzt steht der Termin für den kommenden „Sozialen Tag“ fest, der am 19. Juni 2007 wieder bundesweit durchgeführt werden soll.
Am Sozialen Tag gehen Jugendliche für einen Tag arbeiten, anstatt die Schule zu besuchen. Die einzelnen Tätigkeiten können sich die Jugendlichen dabei selbst aussuchen. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Der erarbeitete Lohn fließt in Jugend- und Bildungsprojekte in Südosteuropa, Afrika, Asien und Südamerika.
Ausführliche Informationen und Materialien zum „SozialenTag“ erhalten Sie unter www.sozialertag.de. Für Rückfragen steht Ihnen Ines Callsen unter der Telefon-Nr. 04321/ 4890672 oder per E-Mail unter ines@schueler-helfen-leben.de zur Verfügung.
Sie suchen Informationen zum Thema Projektarbeit und Projektmanagement? Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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