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RuFuS 137 - Arbeitsunfälle: Ermitteln Sie konkrete Gefahrenquellen
Liebe Leserin, lieber Leser,
Arbeitsunfälle sind eine kostspielige Angelegenheit! Damit es aber erst gar nicht zu einem Arbeitsunfall kommt, überprüfen Sie in Ihrem Betrieb, ob es z. B. die folgenden Unfallquellen gibt:
- Stolperfallen,
- rutschige Böden,
- frei liegende Kabel,
- fehlende Absturzsicherungen,
- wacklige Leitern,
- gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe
- oder defekte Werkzeuge.
- einseitige Arbeitsbelastungen, -abläufe oder -zeiten,
- Qualifikationsdefizite oder
- Fehlverhalten (Alkoholkonsum, Leichtsinnigkeit, Bequemlichkeit).
- Beschaffen Sie Schutzkleidung.
- Lassen Sie Warnschilder anbringen.
- Machen Sie Ihre Mitarbeiter persönlich auf die Gefahren aufmerksam.
Die meisten Berufsgenossenschaften bieten kostenlose, branchenspezifische Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an, die Ihnen die gezielte Suche nach möglichen Gefahrenquellen erleichtern. Sie können auch einen technischen Aufsichtsbeamten anfordern. Dieser untersucht kostenfrei Ihren Betrieb auf Unfallrisiken.
Aus: Betriebsleitung aktuell – klicken Sie hier für Ihre kostenlose Testausgabe!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz geringfügiger Beschäftigung
Betreuungsverfahren – Diese Voraussetzungen müssen vorliegen
Karriere ist männlich
9 Maßnahmen, wie Sie Ihr Team zusammenschweißen
Was ist eigentlich CRM?
Missachtung der Streupflicht kann für Hoteliers teuer werden!
Sprachförderung – Diese Grundsätze sollten Sie beachten
Neue berufliche Perspektiven für junge Männer mit geringer Qualifikation
Fehlzeiten von Mitarbeitern – Führen Sie ein klärendes Gespräch
1. bundesweite Fachtagung zur Altenpflegeausbildung und Weiterentwicklung der Pflegeberufe
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Recht |
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Übt ein Arbeitnehmer - ohne Kenntnis des Arbeitgebers - mehrere Minijobs aus, so muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen hervor.
Im konkreten Fall wurde die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens verpflichtet, für einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, da dieser ohne ihr Wissen mehrerer „Minijobs“ ausübte. Die Klage der Geschäftführerin gegen die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge war in allen Instanzen erfolglos.
Zwar sei die Klägerin, so die Ansicht des Gerichts, durch die Beitragsnachzahlung finanziell belastet, dies würde jedoch nichts an ihrer gesetzlichen Betragspflicht ändern. Vermeiden lasse sich eine Nachforderung nur, wenn der Arbeitgeber regelmäßig beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantrage, über die Versicherungspflicht zu entscheiden. Werde die Versicherungspflicht dann verneint, könne sich der Arbeitgeber bei späteren Nachforderungen darauf berufen.
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so werden sie zusammengerechnet und unterliegen ab einem bestimmten monatlichen Einkommen der Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber ist gegen die Beitrags(nach)zahlung weder durch
- Unkenntnis über weitere „Minijobs“ seines Arbeitnehmers
- noch dadurch, dass er seiner Meldepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist,
- noch durch die Tatsache, dass der Sozialversicherungsträger von der Mehrfachbeschäftigung des Arbeitnehmers hätte wissen müssen, geschützt. Denn die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein.
Hinweis: Unkenntnis schütz vor Nachzahlung nicht! - Wenn auch Sie in Ihrer stationären Pflegeeinrichtung Minijobs anbieten, sollten Sie es nicht versäumen, regelmäßig bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger einen Antrag über die Versicherungspflicht Ihrer Minijobber zu stellen.
Mehr Tipps und Informationen, speziell für Führungskräfte aus der stationären Pflege, finden Sie in Stationäre Pflege aktuell. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 9.11.2006.
Gerade im ambulanten Pflegebereich kommt es häufig vor, dass Menschen aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Daher sollten Sie als Pflegedienst darauf achten, dass Ihre Patienten in solchen Fällen einen rechtlichen Betreuer durch das zuständige Vormundschaftsgericht erhalten, der Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Für eine rechtliche Betreuung müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Bei der betroffenen Person muss eine psychische Erkrankung oder
- eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung vorliegen und
- die betroffene Person kann aufgrund dieser Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.
- Darüber hinaus darf eine alternative Versorgung in rechtlichen Angelegenheiten (z. B. durch Vorsorge- oder Generalvollmachten) nicht gegeben sein.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Der Durchschnittsmanager ist ein Mann, deutsch, verheiratet, zwischen Ende 30 und 50 Jahre alt und gehört einer christlichen Konfession an. Unter den fast 200 Topvorständen deutscher Unternehmen, die im DAX- 30 notiert sind, gibt es nur eine Frau, die es in die Vorstandsetage geschafft hat: Karin Dorrepaal, Vorstand des Pharmakonzerns Schering.
In den 100 größten Firmen liegt die Frauenquote in den Führungsetagen bei 1 %. Zum Vergleich: In den 100 größten Unternehmen der USA liegt der Frauenanteil bei 12 %. Zwar sind inzwischen 58 % der Hochschulabsolventen weiblich, aber den Weg in die Führungsetagen schaffen nur wenige. 9,4 % aller Spitzenpositionen sind mit Frauen besetzt. Und die meisten Frauen haben die Gretchenfrage „Wie hältst du’s mit dem Kinderwunsch?“ längst für sich beantwortet: Mehr als 40 % der Hochschulabsolventinnen bleiben kinderlos. Ein Grund dafür sind vor allem die nach wie vor unzureichenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Deutschland. Öffnungszeiten von Kindertagesstätten passen häufig nicht zum Vollzeitjob einer Managerin.
Selbstständig klappt’s besser
Leichter, Job und Kinder unter einen Hut zu bringen, haben es selbstständige Unternehmerinnen. 80 % der selbstständigen Frauen haben Kinder, häufig sogar 2. Zum Vergleich: Frauen im Angestelltenverhältnis haben zu 52 % Kinder, meistens eins. Das bedeutet, so Sonja Bischoff, Professorin für Wirtschaft und Politik an der Universität Hamburg, die seit 20 Jahren Aufstiegschancen von Frauen in Führungspositionen untersucht: Obwohl Unternehmerinnen mehr Stunden pro Woche arbeiten, gelingt es ihnen offenbar besser, Kindererziehung und Beruf miteinander zu vereinbaren. Wer seine eigene Chefin ist, hat das Privileg, sich seine Arbeitszeit flexibel einzuteilen und von zu Hause aus zu arbeiten.
Vorurteile gegen weibliche Chefs
Aber nicht der Kinderwunsch ist der Grund dafür, dass Frauen in Deutschlands Führungsetagen nach wie vor Exoten sind. Sonja Bischoff fand heraus, dass Frauen seit 20 Jahren unverändert gegen dieselben Vorurteile kämpfen müssen: Frauen seien zu emotional, könnten sich nicht durchsetzen und seien nicht in ausreichender Weise karriereorientiert.
Balance statt Topkarriere
Letzteres Vorurteil wird offenbar durch die Praxis bestätigt. Sonja Bischoff fand heraus, dass, je weiter Frauen nach oben auf der Karriereleiter kommen, ihre Lust auf einen weiteren Aufstieg schrumpft – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen.
Haben Frauen „Höhenangst“? Bischof glaubt, dass Frauen nicht den Aufstieg um jeden Preis wollen: Unbegrenzter Einsatz für die Firma und Mobilität, das geht vielen Frauen zu sehr auf Kosten ihres Privatlebens. Für viele weibliche Führungskräfte ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben wichtig.
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In manchen Teams arbeiten die Mitarbeiter gegen- statt miteinander. Dass unter solchen Bedingungen keine brillanten Ergebnisse zu Stande kommen, liegt auf der Hand. So schweißen Sie Ihr Team zu einer schlagkräftigen Truppe zusammen:
1. Geben Sie eindeutige Ziele und Strukturen vor.
Denn wenn den Teammitgliedern nicht klar ist, was Sie von jedem Einzelnen erwarten, kann es keine gute Zusammenarbeit geben.
2. Legen Sie Regeln für den Umgang miteinander fest.
Achten Sie vor allem auf einen fairen, nicht herabsetzenden Umgangston im Team.
3. Stärken Sie das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Feiern Sie gemeinsame Erfolge und loben Sie das Team insgesamt für das Erreichen der Ziele.
4. Geben Sie Gestaltungsfreiräume.
Fordern Sie die Mitarbeiter zur Entwicklung eigener Ideen und Visionen auf und lassen Sie diese Geistesblitze anschließend von allen im Team bewerten.
5. Gestatten Sie, dass Konflikte ausgetragen werden.
Denn „kalte“, lange schwelende Reibereien mindern die Leistung Ihres Teams.
6. Lösen Sie auch emotionale Probleme, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz haben.
Schließlich haben solche Stresssituationen einen großen Einfluss auf das Sachergebnis Ihres Teams.
7. Nehmen Sie das Heft in die Hand.
Denn eine starke Mannschaft braucht einen „Leitwolf“, an dem sie sich orientieren kann.
8. Sorgen Sie dafür, dass sich die Mitarbeiter untereinander kennen lernen.
Fördern Sie das gemeinsame Mittagessen und organisieren Sie gelegentliche Freizeitveranstaltungen.
9. Sorgen Sie für regelmäßigen Austausch Ihrer Leute nach „außen“.
Denn gerade gut funktionierende Teams neigen dazu, sich abzukapseln und wichtige Anregungen und Informationen zu ignorieren.
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Hotelleitung |
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Immer häufiger erscheint im Hotelmarketing der Begriff Customer-Relationship-Management, kurz CRM, zu Deutsch Kunden-Beziehungs-Management. Dahinter steckt eine IT-Strategie, deren Inhalt es ist, aktive Kundenbeziehungen zu gestalten, mit dem Ziel neue Kunden zu gewinnen und vor allem zu binden. Dabei soll CRM beidseitig wirken. Das heißt, nicht nur das Hotel strebt eine Nutzenoptimierung an, sondern auch der Kunde soll gleichfalls profitieren.
Neben der Neukundengewinnung ist gerade auch die Kundenbindung oft ein Prozess, der sich über einen langen Zeitraum abspielt. Gäste werden häufig erst dann zu Stammkunden, wenn ein Vertrauensverhältnis zum Hotel aufgebaut ist, das auf Leistungs- und Preissicherheit basiert. Doch selbst dann muss das Hotel immer wieder Mittel und Wege finden, um dieses Vertrauen aufrecht zu erhalten, um den Gast nicht an einen Wettbewerber zu verlieren. CRM-Lösungen, die in Reservierungssysteme und Internetseiten integriert sind, unterstützen das Hotel dabei, die Wünsche und Bedürfnisse der Gäste zu ermitteln und dadurch bedarfsorientierte Angebote zu erstellen. Der Gast gewinnt dadurch den Eindruck, dass das Hotel auf ihn zugeschnittene Angebote permanent bereithält. Das Hotel profitiert durch zufriedenere Gäste, geringere Preissensibilität beim Kunden, Weiterempfehlungen und letztendlich durch damit verbundene Marketingeinsparungen und Umsatzsteigerungen.
Beispiel: Ein Geschäftsreisender bucht ein Zimmer über Ihre Homepage. Er personalisiert sich über Ihre auf CRM-basierende Buchungsmaske und gibt alle relevanten Daten ein. Zusätzlich kann er spezielle Wünsche, vom 2. Kopfkissen, über die Art seines Internetzuganges, bis hin zu besonderen Interessen (Golf, klassische Musik, etc.) angeben. Alle Informationen werden durch das CRM über eine Schnittstelle an Ihre Buchsoftware weitergegeben. Künftig werden Sie diesem Gast nicht nur spezielle Angebote für Geschäftsreisende zusenden, sondern beispielsweise auch eine Kurzurlaubspauschale für Golfer oder ein besonderes Konzert-Wochenende. Bei seiner Anreise findet er künftig immer ein 2. Kopfkissen vor und wireless-LAN ist bei Anreise bereits für Ihn frei geschaltet.
Noch wirksamer lässt sich CRM über einen passwortgeschützten Bereich auf der hoteleigenen Homepage realisieren. Mit der Registrierung hinterlässt der Kunde seine persönlichen Daten. Unabhängig davon, ob er nun ein Zimmer bucht, erhält er bei jedem Klick auf eines Ihrer Angebote gleich ein Alternativangebot angezeigt. Das CRM speichert die Klicks des Kunden und zeigt ihm diese bei künftigen Besuchen auf der Homepage immer wieder an. Dadurch bekommt der Kunde den Eindruck auf einer Internetseite zu sein, die genau auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist.
Schauen Sie doch mal wieder auf unserer Webseite vorbei: www.hotelleitung.org!
Auch wenn sich der Herbst bisher von seiner milden Seite gezeigt hat; die erste Kältewelle mit Schnee und Eis kommt bestimmt! Ist dann in Ihrem Hotel nicht eindeutig geregelt, wer von Ihren Mitarbeitern zu welcher Zeit räumen und streuen muss, laufen Sie schnell Gefahr, bei einem Unfall auf Ihrem Gelände haftbar gemacht zu werden.
Ein Beispiel aus der Praxis macht dies deutlich:
Der Nachtportier eines Düsseldorfer Hotels räumte und streute die Gehwege, Zufahrten und Parkplätze rund um das Hotel, nach dem es am frühen Morgen zu schneien begonnen hatte. Nach seinem Dienstende schneite es weiter. Da der Hausmeister an diesem Tag frei hatte, fühlte sich niemand für das Schneeräumen zuständig. Gegen Mittag, inzwischen hatte es aufgehört zu schneien, war der Gehweg vor dem Hotel zugeschneit und von Passanten fest und glatt getreten. Schließlich rutschte eine Frau auf dem schneeglatten Gehweg aus und brach sich das rechte Sprunggelenk. Nach einer Operation und drei Wochen Krankenhausaufenthalt verklagte sie den Hotelier auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihre Begründung: Für ihre Verletzung sei alleine der Hotelier verantwortlich, denn er habe es versäumt dafür zu sorgen, dass der Gehweg vom Schnee und Glätte befreit wird. Aufgrund ihrer Verletzung konnte sie über Wochen Ihren Beruf als Reinigungskraft nicht ausüben und benötigte darüber hinaus eine Haushaltshilfe in ihrer Wohnung. Daher forderte Sie Schmerzensgeld und Schadenersatz für die unfallbedingten Aufwendungen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Hotelier schließlich, der Frau 6.000,- DM Schmerzensgeld zu zahlen und ihr zwei Drittel der durch den Unfall entstandenen Aufwendungen zu ersetzen (Aktenzeichen: 22 U 154/97). Ein Drittel der Aufwendungen musste sie selbst tragen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Frau ohne weiteres hätte erkennen müssen, dass der Gehweg nicht geräumt und gestreut gewesen wäre und dass sie deshalb hätte vorsichtiger gehen müssen. Allerdings falle das Versäumnis des Hoteliers schwerer ins Gewicht, als die Unaufmerksamkeit der Frau. Da er trotz des starken Schneefalls über Stunden nicht dafür gesorgt hatte, dass der Gehweg geräumt wurde, handelte er stark fahrlässig, sodass es für niemanden mehr möglich war, den Gehweg gefahrlos zu passieren.
Dieses Fallbeispiel verdeutlicht wie wichtig es ist, im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht ein regelrechtes „Streumanagement“ in Ihren Hotel einzuführen, um Gäste, Mitarbeiter, Lieferanten und Passanten vor Unfällen durch Schnee- und Eisglätte zu schützen. Neben einem Einsatzplan sollten Sie Ihre Mitarbeiter darauf sensibilisieren, dass jeder bei einsetzendem Schneefall oder Eisglätte sich für die Räumung der Zugangswege verantwortlich fühlt und sicherstellt, dass unverzüglich geräumt wird.
Beispiel für einen Einsatzplan für den Winterdienst:
Uhrzeit | Werktage | Wochenende/Feiertage |
| 06.30 bis 16.00 Uhr | Hausmeister oder Empfang | Empfang oder Housekeeping |
| 16.00 bis 22.30 Uhr | Empfang oder Küche | Empfang oder Küche |
| 22.30 bis 06.30 Uhr | Nachtportier | Nachtportier |
Weitere rechtliche Hinweise für Hoteliers lesen Sie auch in: Hotelleitung in der Praxis - klicken Sie hier für Ihren persönlichen Gratis-Test!
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Schulmanagement |
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Die Sprachförderung von Kindern gewinnt in allen Bundesländern immer mehr an Bedeutung. So wurde etwa bei der Verabschiedung der Reform des Schulgesetztes in Nordrhein-Westfalen im Juni 2006 ein besonderes Augenmerk auf die Sprachförderung gelegt. In Hessen werden sogar seit 2002 flächendeckend kostenlose 9-monatige schulische Vorlaufkurse angeboten.
Egal in welchem Bundesland Sie unterrichten, wie erfolgreich die Sprachförderung umgesetzt wird, hängt auch entscheidend von der Schule selbst ab. Hier ein paar Tipps, die Sie beachten sollten, um die Sprachfertigkeiten Ihrer Schüler zu fördern:
- Beginnen Sie mit der Sprachstandsdiagnostik und Sprachförderung so früh wie möglich.
- Beziehen Sie auch deutsche Kinder in die Förderung ein. Flächendeckende Sprachstandsuntersuchungen zeigen, dass auch bei ihnen oftmals Förderbedarf besteht.
- Kooperieren Sie mit den Kindergärten. Nur eine Verzahnung der Maßnahmen verspricht Erfolg.
- Setzen Sie Lehrer mit Zusatzkompetenzen ein, z.B. einer Ausbildung in „Deutsch als Zweitsprache“.
Traditionelle „Frauenberufe“, insbesondere Sozialberufe sowie Erziehungs- und Gesundheitsberufe, stellen gerade für Jungen und jungen Männern mit mittlerer und geringer Qualifikation eine wichtige Alternative für die Berufswahl dar. Dies ist das Ergebnis der aktuellen Trendstudie „Berufliche Perspektiven für Jungen und junge Männer mit geringer und mittlerer Qualifikation“.
Im Rahmen der Studie wurden unter anderem Berufsgruppen untersucht, in denen gering qualifizierte Männer in den letzten Jahren ihre Beschäftigung halten und weiter ausbauen konnten. Zudem wurde auch die Frage geprüft, in welchen frauentypischen Berufen Beschäftigungschancen für gering qualifizierte Männer bestehen.
Hintergrund der Studie ist vor allem der hohe Anteil junger Männer ohne Schulabschluss sowie die zunehmende Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten. Aber auch die Tatsache, dass vor allem in den vergangenen Jahren die Beschäftigung in den klassischen Männerberufen deutlich zurückgegangen ist.
Die Studie wurde im Rahmen des Projekts „Neue Wege für Jungs“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln durchgeführt und kann unter www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=85220.html heruntergeladen werden.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.schule-management.de! Neben aktuellen Fachartikeln finden Sie hier Checklisten und Muster zum kostenlosen download.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Häufige Fehlzeiten von Mitarbeitern, infolge von Krankheiten, Unfällen oder einfach nur aus Arbeitsunlust, verursachen hohe Kosten für Unternehmen und Organisationen und belasten das Arbeitsklima. Denn die häufigen Ausfälle Einzelner müssen von den übrigen Mitarbeitern durch Mehrarbeit aufgefangen werden.
Fehlt ein Mitarbeiter öfter und für längere Zeit, sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter führen. Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch vor und klären Sie vorab die wesendlichen Fakten. Klären Sie:
- Wie häufig hat der Mitarbeiter gefehlt?
- Wie lange dauerte die Abwesenheit?
- Welche Gründe wurden dafür genannt?
Mehr Tipps und Informationen, wie Sie bei häufigen Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter vorgehen können, finden Sie in Kapitel F 15 des Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie noch heute das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test an!
Unter dem Motto „Pflegeausbildung auf Modernisierungskurs“ veranstaltet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 6. und 7. Dezember 2006 die erste bundesweite Fachtagung zur Altenpflegeausbildung und der Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Berlin.
Neben Vorträgen und Veranstaltungen, in denen einzelne Initiativen zur Ausgestaltung einer modernen Altenpflegeausbildung vorgestellt und Erkenntnisse und Erfahrungen ausgetauscht werden, erwartet die Teilnehmer auch eine erste Auswertung des Modellvorhabens „Pflegeausbildung in Bewegung“. Im Rahmen des Modellprojekts wird eine zukunftsfähige Neuausrichtung der einzelnen Pflegeberufe vorgestellt.
Nähere Informationen zur bundesweiten Fachtagung sowie das Anmeldeformular finden Sie unter
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,did=86504.html.
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