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RuFuS 113 - Bei diesen Fragen des Bewerbers sollten Sie genau hinhören
Liebe Leserin, lieber Leser,
natürlich stellen Sie zum größten Teil die Fragen während eines Bewerbungsgesprächs. Doch auch die Fragen, die der Bewerber an Sie richtet, sind für Ihre Bewertung von großer Bedeutung:
- Konkrete Fragen zu betrieblichen Strukturen, Vermarktung und Unternehmenszielen: Positiv zu beurteilen, weil er vermutlich seine Vorstellungen mit Ihren betrieblichen Gegebenheiten abstimmt.
- Fragen zu Fortbildungsmöglichkeiten, Überstunden, Urlaub, Gehalt: Überwiegen solche Fragen, sollten Sie vorsichtig sein. Denn möglicherweise sind ihm dann soziale Leistungen wichtiger als persönliches Engagement und gemeinsamer Erfolg.
- Intensive Fragen zum Betriebsklima: Der Bewerber könnte ein Mobber oder ein Gemobbter sein, der vielleicht Unruhe in Ihren Betrieb bringt.
Aus: Hotelleitung in der Praxis – jetzt GRATIS testen!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Diese 8 Gesetze müssen Sie aushängen
Checkliste: Diese Angaben muss Ihr Fahrtenbuch enthalten
Wie Sie Gefühle sinnvoll einsetzen
Immer unterwegs? Tipps für mehr Entspannung auf Geschäftsreisen, Teil 2
VDI: Positionspapier zum Ingenieurwandel
Kundengespräche geschickt beenden
DEHOGA kritisiert Verteuerung der Minijobs scharf
So wird Ihr Hotel im Internet-Dschungel gefunden
Arbeiten Sie für Ihre Mitarbeiterinnen Stellenbeschreibungen aus
Informieren Sie Eltern über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen
Wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von Unfallgefahren im Sportunterricht
Kinderarmut wirkt sich oft auf schulische Leistungen der Kinder aus
In wenigen Schritten ein effektives Beschwerdemanagement aufbauen
Online-Fortbildungen zum Thema Schmerzmanagement und Dekubitusprophylaxe
Minderjährige Vereinsmitglieder – Beachten Sie wichtige rechtliche Bestimmungen
Suchtprobleme am Arbeitsplatz – Analysieren Sie Ihre Beobachtungen
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Recht |
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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern bestimmte Rechtsvorschriften per Aushang bekannt zu machen.
Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter diese wichtigen Vorschriften jederzeit einsehen und nachschlagen können. In Ihrer Firma oder Einrichtung müssen Sie folgende Gesetze – jeweils in der aktuellen Fassung – per Aushang bekannt machen:
- Arbeitszeitgesetz
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- Beschäftigungsschutzgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug)
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung
- Mutterschutzgesetz
- Nachweisgesetz
Hoteliers haben in der Regel wenig Gelegenheit, ihr Firmenfahrzeug für private Zwecke zu nutzen. Dennoch, Ihr Finanzamt setzt monatlich 1 % vom Brutto-Listenpreis einschließlich der Sonderausstattung und Umsatzsteuer Ihres Firmen-Pkw an, die Sie als „geldwerten Vorteil“ für die private Nutzung Ihres Geschäftsfahrzeugs versteuern müssen.
Vermeiden können Sie dies nur, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, durch das Sie den Anteil der privaten Nutzung genau ermitteln. Dies dürfte gerade für selbstständige Hoteliers, auf Grund des relativ niedrigen privaten Nutzungsgrads, sinnvoll sein. Doch auch bei der Führung des Fahrtenbuchs müssen Sie sich an einige Grundsätze halten, um nicht Gefahr zu laufen, dass irgendwann ein Betriebsprüfer dieses als nicht ordnungsgemäß einstuft.
Checkliste:
- Datum
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Fahrt
- Reiseziel, Reisezweck und besuchte Geschäftspartner
- Bei Umwegen die Reiseroute
- Bei privaten Fahrten einschließlich derjenigen zwischen Wohnung und Betrieb ist es ausreichend, nur die gefahrenen Kilometer anzugeben
- Berücksichtigen Sie, dass Sie beim Reisezweck den genauen Grund Ihrer Geschäftsreise angeben, z. B. Abholung der Gäste Schmidt am Bahnhof oder Verkaufsgespräch bei Herrn Meier
Aus der aktuellern Ausgabe von „Hotelleitung in der Praxis“, die am 27.5. erscheint.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Harte Fakten wie Zahlen reichen nicht immer aus, um eine Situation richtig zu beurteilen. In einer von Tatsachen dominierten Welt sind emotionale Kompetenzen immer noch sehr wichtig. Das gilt natürlich auch für den Bereich der Arbeit.
Dabei ist es entscheidend, nicht nur Gefühle zuzulassen, sondern sie genau zu erkennen und einsetzen zu können. Denn die Existenz von Emotionen alleine macht noch keine emotionalen Kompetenzen aus. Man muss vielmehr die eigenen Gefühle steuern können, wie zum Beispiel die Tonlage, in der man spricht, und gleichzeitig ein Bewusstsein für die Emotionen seines Gegenübers entwickeln.
Selbst in Situationen, die man per se eher als weitab von Gefühlen bezeichnen würde, spielen Emotionen doch eine wichtige Rolle. Bei der Entscheidungsfindung etwa, da neben vielen Komponenten logisches Denken und Intelligenz gefordert sind, spielen sich emotionale Prozesse im Unterbewusstsein ab, derer man sich vielleicht gar nicht gewahr ist. Das berühmte "Bauchgefühl" ist nur ein anderer Ausdruck dafür. Man sollte es übrigens nicht ignorieren.
Achtet man eindringlicher auf die Assoziationen mit bestimmten Geschehnissen, die einem in den Sinn kommen, kann man über die emotionale Verbindung von der erhöhten Sensibilität profitieren, die dem entspringt. Besonders auf allen Ebenen der Kommunikation kann man emotionale Kompetenzen erfolgreich einbringen.
In einem Gespräch zum Beispiel entscheiden nicht nur die Worte, die man sagt, über den weiteren Verlauf und den eventuellen Erfolg, sondern immer auch, in welcher Art und Weise man sie ausspricht und mit welcher Mimik und Gestik man sie begleitet. Das gilt ebenso für sein Gegenüber. In Verhandlungen kann es sehr nützlich sein, seinen Gesprächspartner einschätzen zu können und die eigenen Emotionen soweit unter Kontrolle zu haben, dass man sie wohldosiert und gezielt einsetzen kann.
In Konfliktsituationen wird über eine Eskalation der Spannungen auch immer mit dem Anteil an Feindseeligkeit, den man in seiner Stimme durchscheinen lässt, entschieden. Das kann völlig automatisch geschehen, ohne jegliche Absicht. Um dem zu entgehen, ist es wichtig, sich bewusst zu werden über die eigenen Emotionen und diese sinnvoll einzusetzen.
Mehr zu den Themen Konflikte und Kommunikation lesen Sie im Praxishandbuch leiten, führen, motivieren!
In der letzten Ausgabe der RuFuS-Infomail haben wir Ihnen bereits 3 Tipps für mehr Entspannung auf Geschäftsreisen vorgestellt. Hier nun 4 weitere Tipps:
Tipp 4: Knüpfen Sie unterwegs neue Kontakte
Vielleicht sitzt neben Ihnen ein interessanter Partner aus Ihrer Branche oder ein Kenner des Auslandsmarkts, in den Sie einsteigen wollen. Es wäre schade, wenn Sie sich außerhalb des eigentlichen Termins nur abschotten und in die mitgebrachte Arbeit vertiefen. Auf Reisen haben Sie viele Gelegenheiten, über den Tellerrand zu blicken. Laden Sie Geschäftspartner zum Essen ein und Sie werden mehr über die Firma erfahren als in der offiziellen Besprechung.
Tipp 5: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes
Langes Sitzen, schlechte Luft, Nervosität und plötzliche Klimaumstellungen – kein Wunder, dass Ihr Körper auf Reisen manchmal streikt. Vielleicht werden Sie von Kopfschmerzen geplagt oder können unterwegs nur schlecht schlafen. Kleine Ausgleichsaktivitäten können Ihren Körper zwischendurch wieder in Schwung bringen: Gönnen Sie sich einen kleinen Fußmarsch zwischen 2 Terminen und atmen Sie mal tief durch. Vielleicht bietet das Hotel einen Fitnessraum. So können Sie viel schneller abschalten, als wenn Sie ein Gläschen zu viel in der Hotelbar trinken. Essen Sie abends leicht. Schlafmangel und übermäßiger Alkoholkonsum bremsen Ihre Leistung erheblich.
Tipp 6: Ortskenntnis leicht gemacht
Mit ein bisschen Ortskenntnis fühlen Sie sich gleich viel sicherer. Links finden Sie unter www.offizz.de. Vielleicht haben Sie mehr Spaß an den Szene-Restaurants als am konservativen „ersten Haus am Platz“. Der Reise-Knigge sagt Ihnen außerdem, worauf Sie in Ihrem Reiseland besonders achten müssen.
Tipp 7: Denken Sie auch an Ihr Privatleben
Da Sie dafür gesorgt haben, dass Sie nicht ständig mit geschäftlichen Anrufen geplagt werden, rufen Sie doch mal Ihre Lieben an. Schicken Sie schnell ein Bild, so scheinen Sie zum Greifen nahe. Wenn Sie die anteiligen Kosten ausweisen, können Sie auch Ihren Ehepartner mitnehmen. Ohne Momente der Muße und der körperlichen Entspannung werden Dienstreisen auf die Dauer zur Tortur. Sorgen Sie – auch im Interesse Ihrer Geschäftsziele – für ausreichende Ruhe und Bewegung.
Weitere Tipps finden Sie in: Technik & Vertrieb aktuell!
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Managementwissen für Ingenieure |
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Das VDI-Kompetenzfeld Informationstechnik (VDI-KfIT) hat ein Positionspapier mit dem Titel „Die Zukunft des Ingenieurs im Wandel der Informationstechnologie“ erarbeitet. Das Papier wendet sich an Ingenieure aller Fachdisziplinen und stellt dar, auf welche Weise die rasanten Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) die Qualifikationsprofile heutiger und zukünftiger Ingenieure verändern werden.
Viele technische Produkte werden heute durch die IuK-Technologien unterstützt oder gar erst ermöglicht. Selbst wenig komplexe und etablierte Produkte (z. B. Haushaltsgeräte) können durch den Einsatz von Software wesentlich nutzergerechter, individueller und letztlich „intelligenter“ gestaltet werden. Andere, wie z. B. das Auto, sind ohne eine Vielzahl elektronischer Steuerungs- und Assistenzsysteme kaum noch vorstellbar. Aber auch bei der Gestaltung von Dienstleistungen und Arbeitsprozessen entstehen durch IuK-Technologien völlig neue Möglichkeiten.
Dieser seit Jahren andauernde und sich weiter beschleunigende Trend führt dazu, dass die meisten Ingenieure die IuK-Technologien sehr intensiv in ihrem Arbeitsalltag nutzen, diese in ihre Produkte integrieren oder sie selbst entwickeln. Steigende Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit erfordern Veränderungen der Entwicklungsprozesse, die wiederum zu Anpassungen der Fähigkeiten und Qualifikationen der beteiligten Entwickler führen müssen.
Im Positionspapier des VDI-KfIT werden zunächst die großen Trends der IuK beschrieben und ihre Auswirkungen auf die Ingenieure aufgezeigt. Basierend darauf werden Empfehlungen zur Gestaltung zukünftiger und zur Ergänzung bestehender Ingenieurprofile ausgesprochen.
Sie können das Positionspapier in elektronischer Form kostenlos per E-Mail beim VDI-Kompetenzfeld Informationstechnik (kfit@vdi.de) bestellen.
Weitere aktuelle Nachrichten finden Sie auch im Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte - Das Deutsche Ingenieur-Handbuch!
Welcher Ingenieur kennt ihn nicht? Es gibt Kunden, die bei jedem Gespräch – egal welchen Inhalts – kein Ende finden. Sie greifen jedes Stichwort auf und diskutieren alles in epischer Breite. Häufig finden sie sich dann am Ende ganz woanders wieder als am Anfang. Keine Frage: Was bei einem Geschäftsessen, bei dem sich die Eingeladenen nicht untereinander kennen, glänzend funktionieren kann, ist im Zweiergespräch mitunter anstrengend. Das gilt besonders dann, wenn Ihr Kunde gar nicht merkt, dass er Ihre Zeit über Gebühr beansprucht. Was also tun? Einerseits möchten Sie das Gespräch nicht abrupt beenden und Ihren Kunden damit verärgern, andererseits läuft Ihnen die Zeit davon. Sollte Ihr Kunde in der Tat ein Dauerredner sein, sollten Sie ihn sanft stoppen. Wir empfehlen Ihnen dabei folgendes Vorgehen:
Vor dem Gespräch:
- Kündigen Sie bereits vor Gesprächsbeginn an, wie viel Zeit Sie für das Gespräch eingeplant haben. Damit hat Ihr Gegenüber eine klare Zeitvorgabe, an die er sich halten muss. Wenn Sie bereits im Vorfeld sicher sein können, dass Ihr Kunde diese Zeitvorgabe ignorieren wird, nennen Sie als Begründung für den Zeitrahmen einen anschließenden Termin: „Herr Müller, ich habe für unser Gespräch bis 11:00 Uhr Zeit. Danach muss ich ein wichtiges Telefonat zu führen, dass einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir bis dahin unser Gespräch beendet haben.“
- Sorgen Sie selbst dafür, dass Ihr Redefluss nicht zu lang wird. Halten Sie sich auch nicht mit langen Vorreden auf (die mit ziemlicher Sicherheit Ihren Gesprächspartner einladen werden, selbst etwas dazu beizutragen). Bleiben Sie auf jeden Fall präzise bei den Fakten und fassen Sie bei Gesprächsbeginn bereits zusammen, worum es in diesem Treffen gehen soll. Sie haben damit die Möglichkeit, das Gespräch immer wieder auf das ursprüngliche Thema zurückzuführen.
- Unterbrechen Sie Ihren Gesprächspartner, um bspw. Gesprächspunkte zusammenzufassen: „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann …“. Das bringt den Dauerredner aus dem Konzept und den Redefluss kurzfristig zum Stillstand. Einen ähnlichen Effekt erzielen Sie, wenn Sie sich Notizen machen: „Einen Moment bitte, diesen Aspekt muss ich mir kurz notieren.“
- Erinnern Sie den Kunden an das Zeitlimit, dass Sie zu Beginn des Gespräches gesetzt haben: „Ich sehe, es ich schon kurz vor 11.00 Uhr. Sie wissen ja, dass ich gleich noch eine Telefon-Konferenz habe. Deshalb muss ich gleich Schluss machen. Wir können aber sicher einige Aspekte dieses Gesprächs noch einmal zu einem anderen Zeitpunkt aufgreifen.“
- Wählen Sie bewusst kleinere Gesprächspausen. Gehen Sie auch auf bestimmte Stichworte nicht mehr ein.
- Wählen Sie für Ihre Formulierungen die Vergangenheitsform: „Herr Müller, es war sehr interessant, dass ich diese Aspekte mit ihnen besprechen konnte.“
- Fassen Sie die Gesprächsinhalte zusammen. Für die meisten Gesprächspartner ist das das Signal, dass sich die Unterredung dem Ende zuneigt. Sagen Sie bspw. also: „Herr Müller, ich schicke Ihnen dann die Unterlagen noch heute per Fax zu.“
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Hotelleitung |
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Der pauschale Abgabensatz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, so genannte Minijobs, werden ab 01. Juli 2006 um fünf Prozent auf 30% erhöht. Der Rentenversicherungsanteil liegt somit künftig bei 15% statt bisher 12% und der Krankenversicherungsanteil bei 13% statt bisher 11%. Die Pauschalsteuer von 2% bleibt unverändert.
Trotz großer Proteste des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes beschloss das Bundeskabinett kürzlich die Erhöhung, um der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu mehr Einnahmen zu verhelfen und sie dadurch zu entlasten. Ebenso will die Regierung verhindern, dass Unternehmer immer mehr voll sozialabgabenpflichtige Arbeitsverhältnisse in Minijobs umwandeln. Neben dem erhöhten Abgabensatz für Minijobs beschloss das Kabinett auch, dass die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von € 25,- beschränkt wird. Bisher lag die Grenze doppelt so hoch. Im Klartext bedeutet dies, dass die Mehrarbeitszuschläge durch Sozialabgaben künftig schon bei Beschäftigten mit mittleren Einkommen beschnitten werden.
Derzeit liegt die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe bei etwa 600.000. Für die Hoteliers und Gastromomen bedeuten diese Maßnahmen eine drastische Erhöhung der Lohnnebenkosten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht darin eine Belastung des Faktors Arbeit um 20%. Zusätzlich steige die Gefahr, dass legale Beschäftigungsverhältnisse wieder verstärkt in die Illegalität abwandern. Die seit ihrer Einführung entstandenen fast 300.000 Minijobs würden, sofern die gerade beschlossene Erhöhung der Abgabenlast nicht wieder geändert würde, deutlich zurückgehen.
Der DEHOGA kritisierte die Regierung weiterhin, weil eine inhaltliche Auseinandersetzung zum Thema Minijobs und Arbeitsmarkt derzeit nicht stattfände, sondern stattdessen innerhalb einer Generaldebatte erst in der zweiten Jahreshälfte diskutiert werde. An dieser Debatte will der DEGOGA sich intensiv beteiligen.
Hotelleitung in der Praxis hält Sie natürlich weiterhin auf dem aktuellen Stand der Debatte!
Viel Geld und Zeit investieren Hoteliers in die Gestaltung ihrer hauseigenen Internetseiten, um gegenüber potenziellen Gästen möglichst werbewirksam aufzutreten und die Vorzüge ihres Hauses bekannt zu machen. Der Ärger ist jedoch groß, wenn festgestellt wird, dass man in Internet-Suchmaschinen erst ab Seite 4 oder 5 auftaucht und dadurch kaum Zugriffe auf die eigene Domäne zustande kommen. Immer mehr Hotels nutzen daher so genannte Content-Managment-Systeme, bei denen der Aufbau und die Inhalte der Seite selbst gesteuert und ständig auf den neusten Stand gebracht werden können. Gerade dieses System gibt ohne größeren Zeitaufwand die Möglichkeit, die Internetseite so zu gestalten, dass sie in den Rankings der Suchmaschinen ganz oben steht.
Tipp 1: Stichwörter prüfen
Überlegen Sie, welche Stichwörter Internetnutzer in Suchmaschinen eingeben, wenn sie genau ihr Hotel finden sollen. Neben Ihrem Hotelnamen können dies ihre Stadt, Region, Sehenswürdigkeiten, spezielle Leistungen ihres Hotels oder berühmte Persönlichkeiten Ihrer Region sein. Diese Stichwörter sollten immer wieder in Ihrer Homepage auftauchen.
Tipp 2: Veranstaltungskalender einrichten
Richten Sie einen Veranstaltungskalender auf Ihrer Homepage ein, auf dem alle wichtigen kulturellen und sportlichen Events Ihrer Stadt oder Region und auch Ihre internen Veranstaltungen für das ganze Jahr erscheinen. Aktualisieren Sie diesen regelmäßig. Zum einen wissen Ihre Gäste nach einiger Zeit ganz genau, dass sie einfach auf Ihre Homepage müssen, um sich über aktuelle Events zu informieren. Gleichzeitig informieren Sie sich dann auch über Ihre eigenen Angebote. Zusätzlich erscheint Ihr Hotel auch in den Suchmaschinen, wenn der Name eines entsprechenden Künstlers oder einer Veranstaltung in Ihrer Region in die Suchmaschine eingegeben wird.
Tipp 3: Homepage ständig aktuellisieren
Nur regelmäßig aktualisierte Internetseiten erscheinen in den Rankings der Suchmaschinen ganz oben. Machen Sie einen Ihrer Mitarbeiter dafür verantwortlich, Ihre Homepage aktuell zu halten, in dem er sie mit neuen Angeboten, Veranstaltungen oder News für Ihre Gäste füttert.
Content-Management-Systeme geben Ihnen auch die Möglichkeit Statistiken selbst abzurufen, aus denen die Anzahl der Zugriffe und deren Herkunft sichtbar und für Ihr Marketing nutzbar werden.
Infos zu Content-Management-Systemen speziell für die Hotellerie finden Sie auf: www.hotelwebservice.de
Und über die Nachbetreuung Ihrer Gäste per E-Mail lesen Sie hier mehr!
Mehr auf unserer Webseite: www.hotelleitung.org
Mehr zum Thema Arbeitsrecht für Hoteliers lesen Sie auch in: Hotelleitung in der Praxis!
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Kindergarten und Hort |
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Stellenbeschreibungen sollten für jede Stelle in Ihrer Kindertageseinrichtung treffend ausgearbeitet sein. Die kostet zwar Zeit und Mühe, dennoch können Sie viele Jahre von dieser Arbeit profitieren und gemeinsam mit jeder Mitarbeiterin überprüfen, ob Ziele und Aufgaben noch im Sinne der Stellenbeschreibung ausgeführt werden.
Bei der Stellenbeschreibung sollten Sie Folgendes beachten:
- Definieren Sie kurz die Stelle.
- Formulieren Sie flexibel und offen, sodass Sie die Stellenbeschreibung langfristige einsetzen können.
- Besprechen Sie alle Stellenbeschreibungen gemeinsam mit Ihrem Team, so kennt jede Mitarbeiterin die Aufgaben und Zuständigkeiten des gesamten Personals. Unstimmigleiten in der Aufgabenverteilung können so vermieden werden.
Aus Angst für möglichen Impfschäden verzichten viele Eltern heute auf eine Impfung der Kinder. Folge: Epidemien, wie zur Zeit die Vielzahl von Masern-Fällen in Nordrhein-Westfalen, legen ganze Kindertageseinrichtungen und Schulen lahm.
Dabei zählen Schutzimpfungen zu den effektivsten und kostengünstigsten Präventionsmaßnahmen der modernen Medizin. Als Kindertageseinrichtung können Sie daher einen wichtigen Betrag leisten, um Eltern aus der wachsenden Impfmüdigkeit aufzuwecken.
Klären Sie die Eltern über Schutzimpfungen und deren Notwendigkeit auf. Hier ein paar Informationen:
- Impfungen nehmen alle Kinderärzte, die Gesundheitsämter oder Impfzentralen in Krankenhäusern vor und sind in der Regel kostenlos.
- Impfungen ahmen eine natürliche Infektion auf schonende Weise nach und regen so die Bildung von Abwehrkräften an.
- Impfreaktionen, wie etwa Hautrötungen, Schwellungen, Fieber oder Unruhe, können unter Umständen auftreten, sind aber in den meisten Fällen unproblematisch und ein Zeichen dafür, dass der Körper Abwehrkräfte mobilisiert.
Tipp: Informationsfaltblätter zum Thema Impfung können kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de bestellt werden.
Hilfreiche Tipps und Informationen für Ihre tägliche Arbeit im Kindergarten und Hort finden Sie auf unserer Internetseite unter www.pro-kiga.de!
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Schulmanagement |
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Als Schulleiter sollten Sie sowohl auf die technische Sicherheit der Sportgeräte in Ihrer Schule achten, aber auch regelmäßig mit Ihren Lehrkräften wichtige Maßnahmen zur Unfallvermeidung besprechen, um Unfälle von Schülern während des Sportunterrichts zu verhüten.
Folgende Maßnahmen helfen, Unfallgefahren zu vermeiden:
- Armbanduhren und jeglicher Schmuck werden vor Beginn des Sportunterrichts abgelegt oder z.B. bei Piercing überklebt.
- Brillenträger benutzen Sportbrillen bzw. Kontaktlinsen.
- Kein Sportunterricht beginnt ohne Funktionsgymnastik oder spezielles Aufwärmtraining.
- Schüler, die aus spiel- oder gerätetechnischen Gründen warten müssen, erhalten Beobachtungsaufträge, um Langeweile zu vermeiden.
- Die Sportgeräte im Geräteraum sind nach Plan aufgestellt, den alle kennen und berücksichtigen.
- Die Sportgeräte im Geräteraum sind gegen Umkippen oder Herunterfallen gesichert.
- Während des Unterrichts halten sich keine Schüler im Geräteraum auf.
- Bei Lauf- oder Bewegungsspielen sind Türen und Tore zum Geräteraum geschlossen.
- Während des Aufbaus von Geräten besteht Übungsverbot.
- Während des Unterrichtsbetriebs liegen in der Halle keine Bälle oder Geräte herum.
- Lehrkraft und Schüler tragen Sportkleidung und Hallensportschuhe.
Jedes 10. Kind in Deutschland lebt heute an der Armutsgrenze und erhält finanzielle Unterstützung durch den Staat. Gründe für die materielle Not der Kinder und deren Eltern sind meist Arbeitslosigkeit, Verschuldung oder psychosoziale Probleme.
Die finanzielle Situation in den Familien wirkt sich oft auf die Kinder und deren schulische Leistungen aus. Den meist ist die Armut gekoppelt mit einer Vernachlässigung der Kinder. Anzeichen hierfür sind mangelnde körperliche Pflege, unzureichende Ernährung und Kleidung, fehlende Hausaufgabenbetreuung oder ein hoher Fernsehkonsum.
Um den Kindern zu helfen sollen Sie versuchen, mit den Eltern ein Gespräch über die familiäre Situation zu führen. Nehmen Sie sich für Ihr Gespräch die Beantwortung folgender Fragen zum Ziel:
- Was sind die wahren Hintergründe für die Vernachlässigung / Armut?
- Unternehmen die Eltern etwas gegen ihre finanzielle Notlage, wie etwa die Beantragung staatlicher Hilfen?
- Führen die Eltern einen Lebenswandel, der die Interessen des Kindes nicht berücksichtigt?
- Sind sie mit der Erziehung überfordert?
- Leiden die Eltern / ein Elternteil an einer Suchtkrankheit?
- Sind sich die Eltern/ der allein erziehende Elternteil der Probleme des Kindes bewusst?
- Welche Lösungsmöglichkeiten sehen die Eltern?
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Pflegemanagement |
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Beschwerden von Kunden sollten Sie unbedingt ernst nehmen. So vermeiden Sie Verärgerungen auf Seiten der Kunden, was wiederum das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Pflegdienst beeinträchtigen kann.
Zeigen Sie Qualität, indem Sie systematisch alle Beanstandungen erfassen. Ein effektives Beschwerdemanagement können Sie in wenigen Schritten auch in Ihrem Pflegdienst aufbauen:
- Schritt: Benennen Sie einen festen Ansprechpartner, der für die Koordination von Beschwerden verantwortlich ist. Hinweis: Üblich ist es, dass die Verantwortliche Pflegefachkraft die Ansprechperson für Beschwerden ist.
- Schritt: Erstellen Sie einen Beschwerde-Bearbeitungsbogen.
- Schritt: Überlegen Sie, wie Sie in Zukunft mit Beschwerden umgehen möchten, und verfassen Sie eine entsprechende Verfahrensanweisung.
- Schritt: Erfassen Sie mithilfe des Vordrucks jede Beschwerde schriftlich.
- Schritt: Überlegen Sie gemeinsam mit dem sich Beschwerenden, wie das Problem aus der Welt geschafft werden kann.
- Schritt: Führen Sie ein Gespräch mit den Personen, die von den nötigen Veränderungen nach der Beschwerde betroffen sein werden.
- Schritt: Dokumentieren Sie die Lösung des Problems und informieren Sie den Beschwerdeführer über die Maßnahmen. Wichtig: Zeigen Sie eine Reaktion auf die Beschwerde spätestens 2 Tage nach Äußerung der Beschwerde!
- Schritt: Wenn das bestehende Problem nicht behoben werden kann, muss mit dem sich beschwerenden Kunden / Mitarbeiter nach einem Kompromiss gesucht werden.
- Schritt: Bedanken Sie sich beim Beschwerdeführer für die offenen Worte und die Möglichkeit, den fraglichen Missstand abzustellen.
- Schritt: Lassen Sie sich mindestens 1-mal pro Jahr alle Beschwerde-Bearbeitungsbögen vorlegen und prüfen Sie, ob Verbesserungsbedarf in Ihrem Pflegedienst besteht.
- Schritt: Führen Sie in regelmäßigen Abständen Zufriedenheitsbefragungen bei Ihren Kunden und Mitarbeitern durch.
Bleiben Sie auf dem Laufenden - mit unserem PflegeManagement Kongress-Newsletter!
In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Weiterbildung bietet das Institut für Pflegewissenschaften der Universität Witten/ Herdecke Online-Fortbildungen zu den Themen „Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement“ und „Nationaler Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ an.
Die Fortbildungen richten sich vor allem an Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger sowie Pflegeschüler. Die Fortbildungsveranstaltungen finden in Form von Online-Vorlesungen statt und schließen mit einem Online-Test ab. Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich pro Person und Fortbildungsveranstaltung auf 150 Euro.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie unter www.uni-wh.de oder bei der
Privaten Universität Witten/Herdecke gGmbH
Zentrum Weiterbildung
Alfred-Herrhausen-Str. 44
58448 Witten
Tel.: 02302/926-903
Fax: 02302/926-906
weiterbildungpflege@uni-wh.de
Ausführliche Informationen und Tipps zu diesen und anderen pflegerelevanten Themen finden Sie zudem in Stationäre Pflege aktuell. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 25.5.2006. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Probeexemplar zum Gratis-Test an!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Nachwuchsarbeit ist ein wichtiger Teil jeder Vereinsarbeit. Denn hierdurch können Sie junge Menschen an Ihren Verein und an die Vereinsarbeit heranführen. Doch welche rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, wenn Minderjährige Ihrem Verein beitreten?
Folgende vier Grundregeln sollten Sie berücksichtigen:
- Die Aufnahme in Ihren Verein darf nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Diese Zustimmung ist sowohl als vorherige Einwilligung, als auch als nachträgliche Genehmigung möglich.
- Die Haftung für den Mitgliedsbeitrag liegt bei den Eltern: Sie können in Ihrer Vereinssatzung die Aufnahme Minderjähriger davon abhängig machen, dass der gesetzliche Vertreter für die Mitgliedsbeiträge des jungen Mitgliedes haftet.
- Stimmrecht der Minderjährigen: Vereinsmitglieder zwischen 7 und 18 Jahren sind sogenannte „beschränkt geschäftsfähige“ Mitglieder. Sie können grundsätzlich an der Stimmabgabe bei Beschlüssen mitwirken. Die praktische Bedeutung dieses Stimmrechts hängt von den in Ihrer Satzung getroffenen Regelungen ab. Sorgen Sie dafür, dass diese Frage eindeutig geregelt ist, weil sonst die Gefahr von Rechtsunsicherheit besteht
- Minderjährige als Vorstandsmitglieder: Minderjährige können grundsätzlich ein Vorstandsamt ausüben. Wegen der damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen ist allerdings auch hier die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Lesen Sie in der kommenden Woche, welche Alternativen Sie beim Stimmrecht für Minderjährige haben.
Mehr Tipps und Hinweise zum Thema finden Sie unter www.nonprofit.de!
Vielleicht hatten Sie ja auch schon einmal das Gefühl, einer Ihrer Mitarbeiter könnte Alkohol abhängig sein oder Medikamente nehmen. Nehmen Sie Ihr Gefühl auf jeden Fall ernst und fragen Sie sich, warum Sie zu diesem Eindruck kommen.
Bevor Sie Ihren Mitarbeiter auf mögliche Suchtprobleme ansprechen, sollten Sie Ihre Beobachtungen analysieren. Prüfen Sie folgende Punkte:
- Wie sicher sind Ihre Erkenntnisse?
- Auf wie vielen Beobachtungen beruhen sie?
- Welche Eindrücke, Beobachtungen oder Schilderungen Dritter sind Ihnen aufgefallen?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Sie, sich Gewissheit zu verschaffen?
Tipps und Hilfestellungen, wie Sie sich bei Suchtproblemen Ihrer Mitarbeiter verhalten, finden Sie in Kapitel S 88 des Praxishandbuch Sozial Management.
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