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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 116 - 4 Tipps, wie Sie auch in stressigen Situationen gelassen bleiben


Liebe Leserin, lieber Leser,

geht es Ihnen auch so? Immer wieder nehmen Sie sich vor, Ruhe zu bewahren. Doch Hektik und Stress schaffen es immer wieder, Sie aus der Fassung zu bringen. Wir haben Ihnen 4 Tipps zusammengestellt, wie Sie auch in stressigen Situationen gelassen bleiben können:

1. Tipp: Atmen Sie langsam aus
Wenn sich in Ihrem Innern Hektik und Ärger ausbreiten, beschleunigen sich gleichzeitig Ihr Atem und Ihr Puls. Sie fangen an, schnell und flach zu atmen. Wenn Sie langsamer atmen, verlangsamt sich auch Ihr Puls und Ihre Anspannung lockert sich. Achten Sie deshalb auf Ihr Ausatmen. Atmen Sie langsam aus, so verliert Ihr Ärger an Umfang. Denken Sie daran: in der nächsten Stresssituation 20 Sekunden lang in einem Zug ausatmen.

2. Tipp: Gehen Sie auf Distanz
Bei Ärger und Stress neigen wir dazu, unser Blickfeld zu verengen. Wir lassen uns von der Situation vereinnahmen. Versuchen Sie deshalb, innerlich einen Schritt zurückzutreten. Stellen Sie sich vor, Sie sind Zuschauer in einem Theaterstück und beobachten sich selbst. Wenn Sie in einem Jahr von Ihrem Ärger erzählen, ist er dann noch mehr als ein unbedeutendes Ereignis?

3. Tipp: 4 Fragen für alle Fälle
Schreiben Sie sich auf einen kleinen Zettel die 4 Fragen:
  • Was genau ist im Moment so schlimm / stressig / beängstigend?
  • Was könnte mir im schlimmsten Fall passieren?
  • Wie wahrscheinlich ist das?
  • Was kann ich jetzt tun?
Den Zettel sollten Sie immer bei sich tragen. Sie können ihn z. B. in Ihrem Geldbeutel aufbewahren. Beantworten Sie in jeder Situation, in der Sie Ihre Gelassenheit verloren haben, diese 4 Fragen. Sie schalten damit automatisch Ihren Kopf ein und Ihre Gefühle können Sie in dieser Situation nicht mehr allein beherrschen.

4. Tipp: Prüfen Sie die Veränderbarkeit
Wenn Sie lernen, Dinge hinzunehmen, die Sie nicht verändern können, und sich auf die Dinge konzentrieren, die Sie beeinflussen können, haben Sie die besten Voraussetzungen geschaffen, um gelassen zu werden. Es lohnt sich für Sie, an Ihrer Gelassenheit zu arbeiten, denn wer gelassen reagiert, lebt gesünder, schont seine Nerven, lässt sich vom Stress nicht unterkriegen.

Aus: Praxisgestaltung in Kindergarten und Hort


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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So trennen Sie sich rechtssicher von Dauerkranken, Teil 1
Direktionsrecht: Reagieren Sie bei nicht erbrachten Arbeitsleistungen

Zeitnah und kurz: So üben Sie erfolgreich Kritik
Das kann Ihr Unternehmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen

VDMA erhöht Produktionsprognose 2006 von 2 auf 5 %
So reagieren Sie überzeugend auf Einwände

Kundenbindungsprogramme auch für kleinere und privat geführte Hotels
GEMA-Kontrollen: Prüfen Sie Ihre Musik-CD’s regelmäßig

Nutzen Sie Fähigkeiten und Kenntnisse von Eltern für Ihre Arbeit
Wenn Hortkinder lügen - So verhalten Sie sich richtig!

Fördern Sie das Image Ihrer Schule durch intensive Öffentlichkeitsarbeit
Vermeiden Sie Hektik und Zeitdruck in Ihrem Alltag

Vermeiden Sie die Gefahr einer Austrocknung
Freiheitsberaubung – In diesen Situationen können Sie sich strafbar machen

So beantragen Sie öffentliche Fördermittel
1. bundesweite Studie „Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen“

Recht

So trennen Sie sich rechtssicher von Dauerkranken, Teil 1

In Bezug auf kranke Mitarbeiter verlangt der Gesetzgeber Ihnen als Arbeitgeber eine Menge ab. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhöht die Personalkosten enorm, ohne dass Sie für Ihre Zahlungen eine Gegenleistung erhalten. Zudem führen sowohl häufige Kurzerkrankungen als auch lang andauernde Erkrankungen zu Störungen des Betriebsablaufs. Dadurch entstehen weitere Kosten. In den folgenden 4 Ausgaben der RuFuS-Infomail wollen wir Ihnen Anregungen geben, wie Sie einen hohen Krankenstand in Ihrem Betrieb reduzieren können.

3-Stufen-Prüfung für die Kündigung
Bei der krankheitsbedingten Kündigung muss man zwischen 3 verschiedenen Arten unterscheiden. Sie kann erstens wegen häufiger Kurzerkrankungen und zweitens wegen lang andauernder Erkrankungen ausgesprochen werden. Daneben kommt drittens die Beendigung auch in Betracht, wenn es wegen einer Krankheit zu einer Leistungsminderung kommt.

Die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung beurteilt die Rechtsprechung auf Grundlage einer 3-Stufen-Prüfung. Dabei handelt sich um diese Prüfungspunkte: negative Gesundheitsprognose, Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, Interessenabwägung.

1. Stufe: Negative Gesundheitsprognose
Grundvoraussetzung für jede personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist, dass eine negative Gesundheitsprognose gestellt wird. Dafür müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die Annahme weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtfertigen.

Bei der Beantwortung dieser Frage können sich allerdings für Sie Schwierigkeiten ergeben. Der Arbeitnehmer ist nämlich nicht verpflichtet, Fragen bezüglich seiner Krankheit und den zukünftigen Aussichten zu beantworten. Beim Hausarzt und der zuständigen Krankenkasse werden Sie im Zweifel auch keine Informationen erhalten, weil diese der Schweigepflicht unterliegen. Hellseherische Kräfte über den weiteren Krankheitsverlauf werden von Ihnen aber nicht verlangt. Die Rechtsprechung erlaubt nämlich, dass Sie aus Fehlzeiten der Vergangenheit Prognosen zu Fehlzeiten in der Zukunft treffen dürfen.

Weitere Informationen zur ersten Stufe in der nächsten Ausgabe der RuFuS-Infomail!

Aus: Betriebsleitung aktuell
Direktionsrecht: Reagieren Sie bei nicht erbrachten Arbeitsleistungen

Auch in Ihrer Einrichtung oder Unternehmen haben Sie sicher Mitarbeiter, die während der Arbeitszeit private Telefonate führen, im Internet surfen und so ihre eigentlichen Aufgaben und Arbeitsleistungen nicht erfüllen. Das erfordert von Ihnen eine regelmäßige Kontrolle. Warten Sie bei diesen auftretenden Problemen nicht zu lange. Handeln Sie sofort! Mit Hilfe Ihres Direktions- und Weisungsrechts können Sie Anweisungen geben, die Ihre Mitarbeiter befolgen müssen.

Direktionsrecht gibt Möglichkeiten der Leistungsforderung vor
Sie haben durch das Direktionsrecht die Möglichkeit, folgende Leistungspflichten für Ihre Mitarbeiter festzulegen:
  • Zeitpunkt der Leistung,
  • Ort der zu erbringenden Leistung und 
  • Art der Leistungen.
So legen Sie also genau fest, was gemacht werden muss, und bestimmen gleichzeitig wann, wie und wo die Leistung zu erledigen ist. Dieser Anweisung muss der betreffende Mitarbeiter folgen.

Hinweis: Tut er dieses nicht und setzt er die Anweisungen nicht um, so können Sie den Mitarbeiter abmahnen. Kommt es wiederholt zum Vorfall, ist es sogar möglich, diesem Mitarbeiter eine Kündigung auszusprechen.

Gründe, die eine Kontrolle der Arbeitsleistungen ermöglichen
Eine Arbeitsleistung, die nicht Ihren Ansprüchen bzw. denen Ihrer Bewohner entspricht, verursacht auf Dauer einen großen Schaden. Denn nichts ist schlimmer als unzufriedene Bewohner oder Angehörige, die im näheren Umfeld erzählen, dass die Pflege oder Versorgung in Ihrer Einrichtung nicht gut ist.

Aber auch interne Gespräche unter Mitarbeitern, die sich erzählen, dass ein bestimmter Pfleger seine gesamten privaten Telefonate während der Arbeitszeit führt und seiner eigentlichen Aufgabe nicht nachkommt, schaden nicht nur Ihrem Geldbeutel, sondern auch der Versorgung Ihrer Bewohner. Häufen sich Beschwerden oder ertappen Sie Ihren Mitarbeiter zum wiederholten Mal bei einer Verrichtung privater Angelegenheiten, dürfen Sie ihn kontrollieren. Eine einmalige Beschwerde reicht nicht aus. Sie können aber auch so genannte Routinekontrollen einführen, die in gewissen zeitlichen Abständen vorgenommen werden, wenn Sie keine rein anlassbezogene Kontrolle wollen.

Je nachdem, was Sie über einen Ihrer Mitarbeiter gehört haben und welches „Vergehen“ von Ihnen kontrolliert werden soll, können Sie Maßnahmen einleiten. Sie sollen immer genau überlegen, wann Sie von Ihrem Direktionsrecht bzw. von Ihrem Recht auf Kontrolle Gebrauch machen. Wägen Sie immer den Vor- und den Nachteil ab, bevor Sie Kontrollen einführen.

Beachten Sie die Grenzen des Direktionsrechts
Wenn bei Ihnen in der Einrichtung arbeitsvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder bindende Tarifverträge gibt, können Sie „nur“ die darin beschriebenen Leistungen einfordern.

Mehr zum Thema Recht lesen Sie auch in Stationäre Pflege aktuell – jetzt zum Gratistest anfordern!
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Wo Sie als Betriebsleiter punkten können: So führen Sie ein erfolgreichen Kostenmanagement

Die Devise „Kosten sparen“ gilt heute in jedem Betrieb. Der Unterschied: Manche Betriebsleiter können es besser als andere. Was macht nun ein erfolgreiches Kostenmanagement aus?

Für den Informationsdienst „Betriebsleitung aktuell“ ist ein Betriebsleiter dann besonders erfolgreich, wenn es ihm gelingt:
  • Die Einkaufskosten spürbar und dauerhaft zu senken
  • Preiserhöhungen von Lieferanten abwehren
  • Den Wettbewerbsdruck auf Lieferanten erhöhen
  • Instrumente zur Erkennung von Kosteneinsparpotenzialen entwickeln
  • Die Stückkosten zu senken
Mehr dazu erfahren Sie in „Betriebsleitung aktuell“.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Zeitnah und kurz: So üben Sie erfolgreich Kritik

Es gibt Ärger in der Abteilung. Einer Ihrer Mitarbeiter fällt durch seine barsche und unfreundliche Art am Telefon nicht nur Kollegen, sondern auch externen Kunden unangenehm auf. „Immer wenn ich Herrn XY am Telefon habe, ist er überaus unfreundlich“, lautet die Beschwerde. Das Verhalten des Mitarbeiters wirkt sich negativ auf Ihre Abteilung aus: Kunden sind verärgert oder verunsichert. Zögern Sie nicht. Es ist höchste Zeit für ein Kritikgespräch.

Schnell, kurz, mit Ankündigung
Schieben Sie Kritik nie auf die lange Bank, sondern bringen Sie zeitnah aufs Tapet, was Ihnen unangenehm aufgefallen ist. Machen Sie sich zur Regel, nie länger als 3 bis 4 Tage nach einem Ärgernis ein Kritikgespräch zu führen. Sind Sie der aufbrausende Typ, verordnen Sie sich, mindestens eine Nacht über die Sache zu schlafen, bevor Sie mit Ihrem Mitarbeiter reden.

Terminieren Sie das Gespräch, und sagen Sie auch, worum es geht: „Ich möchte morgen mit Ihnen über Ihr Verhalten am Telefon sprechen.“ Jetzt hat Ihr Mitarbeiter Gelegenheit, sich ebenfalls auf das Gespräch vorzubereiten. Begrenzen Sie das Gespräch auf maximal 5 bis 10 Minuten. Haben Sie keine Scheu, es so kurz zu halten. Ihr Mitarbeiter wird es Ihnen danken.

Vorbereitung: Beweise sammeln
Gehen Sie gut vorbereitet in ein Konfliktgespräch. Ihr Hauptziel ist es, die Leistung Ihres Mitarbeiters zu verbessern, und nicht, ihn mit Vorwürfen zu überschütten. In dem oben beschriebenen Beispiel rechnen Sie mit der Uneinsichtigkeit Ihres Mitarbeiters. Versuchen Sie, persönliche Aspekte aus dem Kritikgespräch herauszuhalten. Konzentrieren Sie sich vielmehr auf Ihr Thema, die Unfreundlichkeit im Kontakt mit internen und externen Kunden.

Kommen Sie auf den Punkt
Reden Sie nicht lange um den heißen Brei herum: „Ich möchte mit Ihnen über die Art und Weise sprechen, wie Sie mit Kunden am Telefon umgehen.“ Beschreiben Sie Situationen, die Sie selbst erlebt haben, und Beschwerden, die Ihnen zu Ohren gekommen sind. Bieten Sie dann Ihrem Mitarbeiter die Chance, sein Verhalten aus seiner Sicht zu kommentieren.

Und beherzigen Sie folgende Tipps:
  • Lassen Sie sich nicht reizen. Bleiben Sie immer Herr der Lage und sachlich.
  • Nutzen Sie nie Ihre Führungsposition aus, um einen Konflikt zu beenden.
  • Entscheiden Sie nicht willkürlich, sondern nachvollziehbar.
  • Hüten Sie sich vor Spott und Ironie. 
  • Vermeiden Sie Vorwürfe und Schuldzuweisungen.
  • Kontrollieren Sie den Erfolg.
Mehr zum Thema Kritikgespräche finden Sie im Praxishandbuch leiten, führen, motivieren – fordern Sie noch heute Ihr 4-Wochen-Testpaket an!
Das kann Ihr Unternehmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen

In Zeiten sinkender Geburtenraten und der großen Sorge um die Überalterung der Gesellschaft ist "Familienförderung" ein großartiges Schlagwort geworden. Die Forderung nach einer besseren Unterstützung von Familien ist in aller Munde. Allerdings arbeiten nicht alle an der Diskussion Beteiligten wirklich mit hundertprozentiger Kraft daran, den Begriff Wirklichkeit werden zu lassen.

Auch in der Wirtschaft kann nicht jeder etwas damit anfangen. Und so kommt es, dass das hehre Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht überall verwirklicht werden kann. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat herausgefunden, dass vor allem in mittelständischen Betrieben mit zehn bis fünfzig Mitarbeitern betriebliche Abkommen zur Familienförderungen selten anzutreffen sind. Bei Unternehmen mit mehr als tausend Mitarbeitern existieren solche Vereinbarungen in jedem zweiten Betrieb.

Es gibt allerdings auch außergewöhnliche Beispiele. Manche Unternehmen bieten neben flexiblen Arbeitszeitmodellen und Teilzeitbeschäftigung auch noch einen Betriebskindergarten und Hilfe bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten oder Haushaltshilfen. Menschenliebe spielt vermutlich auch eine Rolle bei solchen Projekten, auf jeden Fall aber sprechen auch rein ökonomische Gesichtspunkte für ein solches Engagement. Denn es lohnt sich. Bei sich abzeichnendem Fachkräftemangel können es sich die Unternehmen nicht leisten, gut ausgebildete und qualifizierte Elternteile länger entbehren zu müssen. Bemühen sich die Betriebe um Unterstützung von Familien, werden sie mit einer überdurchschnittlichen Rückkehrquote der Elternteile belohnt. Außerdem steigt die Produktivität solcher Unternehmen deutlich.

Die Motivation, die von familienfördernden Projekten ausgeht, ist also kaum zu unterschätzen. Natürlich ist es nicht jedem Unternehmen möglich, einen eigenen Betriebskindergarten einzurichten. Allerdings könnte hier viel stärker mit anderen Unternehmen kooperiert werden. Und wenn das nicht geht, sollte auf jeden Fall die Flexibilisierung von Arbeitszeiten weiter vorangetrieben werden.

Auch bestimmte Netzwerke, die in Notfällen aktiviert werden können, können etabliert werden. Wenn also zum Beispiel das Kindermädchen krank ist, kann der betroffene Elternteil trotzdem zur Arbeit gehen, wenn das Unternehmen für solche Fälle vertrauenswürdige Partner an der Hand hat. Davon profitieren dann beide Seiten. Die Eltern, weil sie ihre Sprösslinge gut betreut wissen und das Unternehmen, weil die Arbeit weder liegen bleibt, noch als zusätzliche Belastung von anderen Kollegen gemacht werden muss.

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Managementwissen für Ingenieure

VDMA erhöht Produktionsprognose 2006 von 2 auf 5 %

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat dank der regen Nachfrage seine Prognose für die Maschinenproduktion des laufenden Jahres von 2 auf 5 % Wachstum erhöht. Das erklärte VDMA-Präsident Dr. Dieter Brucklacher.

Ein ähnlich positives Bild vermitteln die Exportzahlen des 1. Quartals. Insgesamt legten die Maschinenausfuhren von Januar bis März um 13,1 % zu. „Die Auslandskonjunktur entwickelt sich offenbar kräftiger und vor allem auch länger positiv als in einem durchschnittlichen Aufschwungszyklus. Sich rasant industrialisierende Länder wie China und Indien sowie die Rohstoffproduzenten setzen auf der Exportseite massive Impulse, welche die übliche Investitionsgüterzyklik überdecken“, sagte Brucklacher.

Gestützt wird die weitere Produktionsentwicklung durch einen hohen Auftragsbestand und einen weiter positiven Auftragseingang im deutschen Maschinenbau. „Positiv zu vermelden ist insbesondere, dass wir hinter den Zuwachs der Inlandsnachfrage kein Fragezeichen mehr machen müssen. Die Investitionslethargie der letzten Jahre in Deutschland ist offensichtlich erst einmal überwunden. Die hohe Kapazitätsauslastung der Industrie, das optimistische Geschäftsklima und nicht zuletzt auch verbesserte Abschreibungsbedingungen für Maschinen und Anlagen in diesem und im kommenden Jahr sind positive Vorgaben für eine weiterhin gute inländische Investitionsgüterkonjunktur“, erklärte der VDMA-Präsident.

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So reagieren Sie überzeugend auf Einwände

Wer als Ingenieur oder technische Führungskraft seine Konzepte öffentlich vorstellt, bspw. bei einer Präsentation oder bei einem Kundengespräch, trifft immer wieder auf Personen, die auch den besten Argumenten mit Einwänden begegnen. So ärgerlich diese auch für Ihren Gedanken- und Redefluss sein mögen: Sie sollten sie niemals ignorieren oder übergehen. Denn Einwände haben auch eine positive Seite. Sie zeigen, dass Ihr Publikum Ihnen aufmerksam zuhört. Reagieren Sie daher immer positiv.

Mit unserem nachfolgenden Methodenplan reagieren Sie auf jeden Einwand überzeugend:
  • Methode 1: Greifen Sie den Einwand auf und gehen Sie darauf ein. Damit zeigen Sie Ihrem Gesprächspartner, dass Sie seinen Einwand ernst nehmen. Beispiele: „Ihre Meinung ist also, dass …“ oder „Erklären Sie mir, warum Sie damit nicht einverstanden sind …“.
  • Methode 2: Erarbeiten Sie das Für und Wider eines Einwandes gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner. Damit signalisieren Sie Entgegenkommen und Kooperation. Beispiele: „Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam überlegen …“ oder „ Zur besseren Bearbeitung sollten wir eine Liste erstellen…“.
  • Methode 3: Wiederholen Sie einen Einwand in Frageform. Damit gewinnen Sie Zeit zum Nachdenken. Beispiele: „Sie sind also der Meinung, dass …“ oder „Habe ich Sie richtig verstanden, dass …“.
  • Methode 4: Versuchen Sie es mit der “Ja-aber-Methode“. Bei dieser Methode stimmen Sie Ihrem Gesprächspartner zunächst rhetorisch zu, widerrufen Ihre Zustimmung aber danach sofort wieder. Das zeigt Ihre Kompromissbereitschaft, aber auch, dass Sie von Ihrem Standpunkt überzeugt sind. Beispiele: „Das ist richtig, dennoch …“ oder „Da stimme ich Ihnen zu, obwohl …“.
  • Methode 5: Überlegen Sie taktisch und nehmen Sie den Einwand vorweg. Sie vermitteln Ihrem Gesprächspartner damit das Gefühl, dass Sie in seinen Problemkategorien denken. Beispiele: „Sie werden jetzt sicherlich einwenden, dass …“ oder „Auch wenn Sie der Meinung sein sollten, dass …“.
  • Methode 6: Stellen Sie den Einwand zunächst zurück. Um glaubhaft zu bleiben, sollten Sie jedoch im Laufe des Gesprächs unbedingt noch einmal darauf eingehen, und sei es nur, um festzustellen, dass der Einwand sich erübrigt hat. Beispiele: „Bevor ich zu Ihrem Einwand komme, möchte ich zunächst noch …“ oder „Ich werde auf Ihren Einwand später eingehen, doch zunächst …“.
Mehr zum Thema Gespräche finden Sie auch im Praxishandbuch für technische Führungskräfte - Das Deutsche Ingenieur-Handbuch! Testen Sie es jetzt für 4 Wochen ohne Risiko!
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Was tun, wenn die Verwaltungsarbeit in Ihrer Gemeinde immer weiter zunimmt?

Als zusätzlicher Aufwand zu Gottesdienst und Seelsorge führen anwachsende Verwaltungstätigkeiten in den Kirchengemeinden zu unentwegtem Stress und Überforderung. Die Aufgabenlast scheint ständig zuzunehmen.

Lassen Sie sich von Ihren Mitarbeitern gezielt unterstützen!
Die Lösung: Übertragen Sie Aufgaben an Ihre Mitarbeiter. Teilen Sie Arbeit und Verantwortung.

Wie das geht? Holen Sie sich Rat von außen und fordern Sie jetzt „Gemeinde gestalten“ an. Kostenlos für 30 Tage als Leseprobe.

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Hotelleitung

Kundenbindungsprogramme auch für kleinere und privat geführte Hotels

Noch im vergangenen Jahr war man in vielen Marketingabteilungen der Konzern- und Kettenhotellerie der Ansicht, dass Kundenbindungsprogramme in Form von Bonuskarten ihren Reiz verlieren würden. Die Brieftaschen der Gäste seinen mittlerweile überfüllt mit Prämienkarten, sodass die Gäste von neuen Programmen eher genervt als begeistert wären. Eine gerade veröffentlichte Studie wiederlegt allerdings diese Ansicht, denn aus dieser geht hervor, dass viele Verbraucher nach wie vor fleißig Prämienpunkte sammeln und in einigen Branchen bewusst ihre Einkäufe dort tätigen, wo sie Boni oder Rabatte erhalten.

Allerdings trennt sich derzeit die Spreu vom Weizen. Denn immer mehr Unternehmen geben aus Kostengründen ihre eigenen Kundenbindungsprogramme auf und schließen sich etablierten und bereits erfolgreich laufenden Programmen an. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Mineralölkonzern Aral, der sich kürzlich Payback angeschlossen hat.

Besonders für kleinere und privatgeführte Hotels, für die eigene Programme zu aufwändig und der Anschluss an die großen Anbieter zu teuer ist, hat sich nun zumindest auf regionaler Ebene eine lukrative Möglichkeit ergeben, sich Kundenbindungsprogrammen anzuschließen. Seit einigen Monaten tauchen immer mehr Bonus- und Rabattkarten auf, die an Abonnenten von Tageszeitungen kostenfrei vergeben werden.

Der Vorteil liegt vorwiegend darin, dass derzeit noch relativ wenige Hotels sich diesen Programmen angeschlossen haben und dass der Anschluss an ein solches Programm im Vergleich zu anderen Anbietern recht preisgünstig ist. Um vom herkömmlichen Punktesammeln abzukommen, bekommen die Karteninhaber statt Punkten direkte Rabatte, die monatlich auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben werden. Die Höhe des Preisvorteils können die angeschlossenen Betriebe selbst bestimmen. In der Regel liegen diese bei Hotels zwischen 5 und 10% auf Beherbergung und Restaurantverzehr. Bei Tageszeitungen mit einem großen Verbreitungsgebiet, wird das Programm auch für den Beherbergungsbereich interessant. Beispielsweise erstreckt sich das Gebiet der Koblenzer Rheinzeitung, die ein solches Programm anbietet, über den gesamten Mittelrhein bis nach Mainz.

Wie die Kundenbindung per E-Mail funktioniert, lesen Sie auf unserer Webseite:
Post für Sie: Eine E-Mail vom Hotel
GEMA-Kontrollen: Prüfen Sie Ihre Musik-CD’s regelmäßig

Wahrscheinlich haben Sie in Ihrem Backoffice auch eine Box in der Sie Ihre Musik-CD’s aufbewahren, die Sie zur Hintergrundbeschallung Ihrer Räumlichkeiten nutzen. Sind Sie sicher, dass sich dort keine CD’s befinden, die gegen das Urheberrecht verstoßen und somit bei einer Kontrolle der GEMA ein Bußgeld bis zu 10.000,- Euro pro CD verursachen können?

Die Kontrollen der GEMA-Mitarbeiter kommen oft unangemeldet und sind üblicherweise dafür gedacht, mögliche Veränderungen bezüglich der Wiedergabe von meldepflichtigen Beschallungsträgern oder auch der Größe der beschallten Räume zu prüfen. Da seit einigen Jahren immer mehr urheberrechtlich geschützte Musik illegal aus dem Internet heruntergeladen und kopiert wird, fragen die Prüfer immer häufiger auch in Hotels nach dem Aufbewahrungsort der CD’s, um deren Rechtmäßigkeit zu kontrollieren.

Stellen Sie sich nun folgendes Szenario vor: Bei einer Hochzeitsfeier, die in Ihren Hotel veranstaltet wurde, haben Gäste ohne Ihr Wissen eine selbstgebrannte CD mit urheberrechtlich geschützter Musik abgespielt. Diese CD ist nach der Veranstaltung liegen geblieben. Einer Ihrer Mitarbeiter konnte nicht zuordnen, wem diese CD gehört und legt sie deshalb in Ihre Aufbewahrungsbox. Da sie davon nichts wissen und davon ausgehen, dass in Ihrem Hotel nur Original-CD’s gespielt und aufbewahrt werden, werden Sie äußerst überrascht sein, wenn ein GEMA-Mitarbeiter bei einer Kontrolle diese Raubkopie bei Ihnen findet. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Ihnen diese CD weder gehört, noch von Ihnen genutzt wird, droht Ihnen bereits ein teures Bußgeld.

Um dies zu vermeiden sollten Sie unbedingt darauf achten dass Sie
  • regelmäßig den Bestand Ihrer Musik-CD’s prüfen
  • Gäste bei Veranstaltungen darüber informieren, nur Original-CD’s mit in Ihr Hotel zu bringen und zu spielen
  • Mitarbeiter darüber informieren, dass das Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik verboten ist und in Ihrem Hotel nicht geduldet wird
Mehr Hinweise und Tipps zum Thema Recht finden Sie in jeder Ausgabe von Hotelleitung in der Praxis!
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Mitarbeiter motivieren – auch ohne Geld möglich!

Viele Führungskräfte denken bei Motivation in erster Linie an finanzielle Anreize. Richtig dosiert eingesetzt, kann man damit Mitarbeiter auch gut motivieren, vor allem im Verkauf und im Vertrieb.

Was aber mit den Mitarbeitern im Innendienst? Hier zeigt sich, dass häufig nicht finanzielle Anreize stärker motivieren. Die wichtigsten Instrumente dafür sind
  • die Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben
  • Ausweitung des Entscheidungsbereichs
  • Anerkennung und Lob für gute Leistung
  • die Mitarbeiter um Rat fragen
Allerdings – ganz so leicht, wie es sich hier liest ist es nicht. Gerade beim Aussprechen von Anerkennung und Lob werden zum zum Teil schwere Fehler gemacht.

Besser ist es, sich vorher zu informieren. Im Praxishandbuch - leiten - führen – motivieren.

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Kindergarten und Hort

Nutzen Sie Fähigkeiten und Kenntnisse von Eltern für Ihre Arbeit

Die Beteiligung von Eltern am Kindergartenalltag ist oft eine positive Ergänzung und Erweiterung Ihrer Gestaltungsspielräume. Denn von den besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eltern und Großeltern können nicht nur die Kinder profitieren, sondern auch Sie als Erzieherin, da Sie hierdurch entlastet werden und unter Umständen neue Ideen für Ihre Arbeit entwickeln.

Möglichkeiten, Eltern und Großeltern in die Kindergartenarbeit einzubinden, gibt es viele. Hier ein paar zur Auswahl:
  • Nutzen Sie die handwerklichen Fähigkeiten der Eltern, vielleicht hat eine Elternteil ein besonderes Hobby und ist bereit, dies zusammen mit den Kindern in einem Projekt durchzuführen.
  • Beziehen Sie die Eltern bei der Gestaltung Ihrer Kindergartenzeitung mit ein. 
  • Suchen Sie die Unterstützung der Eltern für Ihre Öffentlichkeitsarbeit, vielleicht arbeitet eine Mutter oder ein Vater bei einer Zeitung oder verfügt über besondere Kontakte.
  • Nutzen Sie die Fähigkeiten der Eltern für Projekte, etwa bei der Umgestaltung Ihres Außengeländes.
  • Lernen Sie mit den Kindern die Arbeitswelt der Eltern kennen. Vielleicht ist ein Elternteil Tier- oder Zahnarzt oder arbeitet bei der Polizei oder Feuerwehr.
  • Beziehen Sie die Eltern bei der Vorbereitung von Veranstaltungen mit ein.
  • Nutzen Sie die Kenntnisse der Eltern bei Ausflügen oder Spaziergängen mit den Kindern.
  • Ermöglichen Sie den Eltern in der Gruppe zu hospitieren.
Mehr Ideen für Ihre praktische Arbeit im Kindergarten finden Sie in Praxisgestaltung im Kindergarten & Hort, die aktuelle Ausgabe erscheint am 20.6.2006.
Wenn Hortkinder lügen - So verhalten Sie sich richtig!

Wenn Kinder zwischen 3 und 4 Jahren „lügen“, gehen Phantasie und Wirklichkeit meist ineinander über. Etwas zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr sind Kinder fähig, bewusst zu lügen. Meist aus Angst vor Strafe oder aus Höflichkeit. Dies ändert sich erst ab etwa 9 Jahren. Dann werden Lügen ganz gezielt eingesetzt. Entweder um ein Ziel zu erreichen oder um eine Sache zu vertuschen. Gerade im Umgang mit Hortkindern ist es daher wichtig, dass Sie angemessen reagieren, wenn Sie bemerken, dass ein Hortkind lügt.

Ertappen Sie eines Ihrer Hortkinder bei einer Lüge, sollten Sie ...
  • besonnen und vernünftig bleiben.
  • das Kind nicht bestrafen, sondern lassen Sie es wissen, dass es keine Probleme auf der Welt gibt, die nicht gemeinsam gelöst werden können, wenn sie offen und ehrlich angesprochen werden können.
  • hellhörig werden, wenn das Kind bei jeder Gelegenheit maßlos übertreibt, um sich selbst aufzuwerten. Informieren Sie hierüber die Eltern und versuchen Sie in einem gemeinsamen Gespräch die Ursachen für die Übertreibungen herauszufinden.
  • das Kind nicht „verhören“, da es sich sonst noch tiefer in sein Lügengebilde verstrickt. Geben Sie im Zeit, mit der Wahrheit herauszurücken und loben Sie das Kind, wenn es den Mut hat, die Wahrheit zu sagen.
Mehr Informationen, Tipps und Hinweis für Ihre Arbeit im Kindergarten und Hort finden Sie unter www.pro-kiga.de.
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Mehr Sicherheit für Schulleiter!

Der neue Informationsdienst „Rechtssicher handeln in der Schule“ unterstützt Sie im Schulalltag bei allen Fragen rund um Haftungsrecht und Aufsichtspflicht, Unfallverhütung und Gefahrenvermeidung, Handeln in Notsituationen und Schulrecht. Schulleiter finden hier verständliche Übersetzungen und direkt umsetzbare Erklärungen zu juristischen Erlassen und Gesetzestexten.




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Schulmanagement

Fördern Sie das Image Ihrer Schule durch intensive Öffentlichkeitsarbeit

Um ein positives Image Ihrer Schule in der Öffentlichkeit herzustellen, sollten Sie regelmäßig die Leistungen Ihrer Schule öffentlich darstellen. Denn ein gutes Image der Schule ist wichtig, damit Schüler und Lehrkräfte, aber auch Eltern, sich hiermit identifizieren können

Hier ein paar Tipps, wie Sie die Öffentlichkeitsarbeit an Ihrer Schule vorantreiben können:
  • Sorgen Sie für Presseberichte, z.B. über Schul- und Abschlussfeste oder herausragenden Leistungen von Schülern, etwa bei Abschlussprüfungen oder Wettbewerben.
  • Fördern Sie die Teilnahme an örtlichen Wettbewerben.
  • Wenn Sie eine gute Theatergruppe oder Schulband an Ihrer Schule haben, organisieren Sie eine Tournee in Ihrer Region, z.B. in das Seniorenheim oder bei Vereinsfeiern.
  • Erstellen Sie Jahresberichte, Schülerzeitungen oder eine CD-ROM und pflegen Sie Ihre Schulhomepage.
  • Beauftragen Sie einen Ihrer Kollegen, das Amt des „Öffentlichkeitsreferenten“ Ihrer Schule auszuüben.
Je mehr Aktivitäten Sie in der Öffentlichkeit zeigen, desto mehr nimmt die Bevölkerung an Ihrem Schulalltag Anteil, was sich nicht nur positiv auf Ihr Schulimage auswirkt, sondern auch von Vorteil für Kooperationen mit außerschulischen Partnern sein kann.

Sie suchen Informationen zu rechtlichen Themen speziell für Schulleiter? Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeabo von Rechtssicher handeln in der Schule an! Die aktuelle Ausgabe erscheint am 20.6.2006.
Vermeiden Sie Hektik und Zeitdruck in Ihrem Alltag

Gerade in Ihrer Funktion als Schulleiter können immer wieder Situationen entstehen, in denen die Arbeitsbelastung überhand nimmt. Die Folgen sind Hektik und ein ständiger Zeitdruck. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Hektik und Zeitdruck Ihren Arbeitsalltag dominieren, sollten Sie etwas dagegen unternehmen.

Hier ein paar Tipps:
  1. Aufgaben richtig durchführen: Arbeiten Sie nach dem Motto „Jeden Arbeitstag vollständig zu Ende führen!“, sonst verlieren Sie viel Zeit. Halbherzig erledigte Aufgaben müssen Sie überarbeiten und korrigieren. Erledigen Sie daher alle Aufgaben von Anfang an mit dem notwendigen Maß an Aufmerksamkeit. Das heißt, Tätigkeiten, die Ihre volle Konzentration benötigen, sollten Sie nacheinander durchführen.
  2. Weitsichtige Planung: Planen Sie langfristig. Schließen Sie die Tätigkeiten nicht erst in letzter Sekunde ab. Planen Sie zusätzliche Zeit als Pufferzone ein, so geraten Sie bei unvorhersehbaren Zwischenfällen nicht in Hektik.
  3. Nutzen Sie Hilfe und Hilfsmittel: Nutzen Sie technische Hilfsmittel, wie Computer, Internet oder Fax. Überlegen Sie, wie Sie Ihre schulischen Unterlagen effektiv strukturieren. Hierzu gehören auch ein gut gegliedertes Ordner- und Ablagesystem. Aktivieren Sie Ihre personellen Ressourcen, indem Sie Aufgaben verstärkt an Kollegen oder Eltern delegieren.
  4. Innere Einstellung gewinnen: Beherzigen Sie das alte Sprichwort „In der Ruhe liegt die Kraft!“. Wenn Sie merken, dass Sie hektisch werden, sollten Sie versuchen, sich zu entspannen und Ihre Gedanken sammeln, etwa durch einen kurzen Spaziergang oder eine Meditationsübung.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite! Hier finden Sie hilfreiche Fachartikel sowie Checklisten und Muster für Ihre schulische Arbeit.
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Zeit gespart bei Ihrer Unterrichtsvorbereitung

Der neue Newsletter für Lehrer spart Zeit für Sie mit dem Nebeneffekt eines zeitgemäßeren Unterrichts.

"Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien" gibt Ihnen zum Einen jede Menge Unterrichtsmaterialien und Ideen an die Hand, die Sie sofort in Ihrer nächsten Unterrichtsstunde einsetzen können.

Zum Anderen vermittelt der neue Newsletter für Lehrer Medienkompetenz.




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Pflegemanagement

Vermeiden Sie die Gefahr einer Austrocknung

Um die Gefahr einer Austrocknung zu verhindern, ist es besonders wichtig, dass Ihre Patienten insbesondere in den Sommermonaten ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Als Getränke eignen sich vor allem Wasser, Früchte- und Kräutertees sowie Frucht- und Gemüsesäfte. Fruchtsäfte sind dabei besser verträglich, wenn sie mit Wasser verdünnt werden.

Die notwendige Flüssigkeitszufuhr können Sie zudem individuell für Ihren Patienten anhand verschiedener Berechnungsformeln berechnen. Allerdings kommen bei den meisten Berechnungsformeln stark untergewichtige oder kleine Menschen nicht auf ihren täglichen Bedarf. Daher empfiehlt der MDK folgende Berechnungsformel: 100 ml je kg für die ersten 10 kg Körpergewicht, 50 ml je kg für die zweiten 10 kg Körpergewicht, 15 ml für jedes weitere kg.

Zudem sollten Ihre Mitarbeiter erste Anzeichen einer Dehydratation erkennen, um im Ernstfall schell zu handeln. Anzeichen einer Austrocknung sind etwa:
  • trockene und belegte Mundschleimhaut
  • fehlender Speichelfluss
  • vermehrtes Durstgefühl
  • Mundgeruch
  • Gewichtsverlust
  • Verstopfung
  • Blutdruckabfall, Pulsfrequenzanstieg
  • Schwäche oder Schwindel
  • Lethargie
  • reduzierte Harnmenge, geruchsintensiver Urin
  • Anstieg von Harnstoff- und Kreatininspiegel
  • Verwirrung des Patienten
  • Thrombosen, Lungenembolie
  • Elektrolytenentgleisung mit Krampfanfällen
  • stehende Hautfalte nach Hautfaltengriff
  • Fieber und subfebrile Körpertemperatur
Mehr Tipps und Informationen speziell für Pflegekräfte ambulanter und stationärer Pflegedienste finden Sie auf unserer Internetseite unter www.pflege-management.de. Neugierig geworden? Dann klicken Sie hier.
Freiheitsberaubung – In diesen Situationen können Sie sich strafbar machen

Vielen Pflegekräften ist nicht immer bewusst, dass ein bestimmtes Verhalten gegenüber Patienten eine strafbare Handlung darstellen kann. Die vor allem, wenn es um die Missachtung der persönlichen Freiheit sowie der persönlichen Willensentscheidung der Patienten geht.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick typischer Situationen, bei der die Gefahr einer Freiheitsberaubung, und somit eine strafbare Handlung, vorliegt:
  1. Das Anlegen von Bauchgurten, wenn keine Möglichkeit besteht, diese selbst zu lösen oder lösen zu lassen.
  2. Das regelmäßige Hochstellen der Bettgitter.
  3. Das Abschließen des Zimmers.
  4. Das Abschließen des Wohnbereichs oder Verstellen der Tür mit Gegenständen, so dass die Tür nicht mehr problemlos genutzt werden kann.
  5. Die Fixierungen mit Decken und Gurten.
  6. Das Vortäuschen von Verriegelungen.
  7. Die Verwendung von Trickschlössern oder Zahlencodes.
  8. Die Wegnahme von Kleidung.
  9. Der psychische Druck, wenn eine Pflegekraft z. B. droht: „Wenn Sie jetzt rausgehen, findet Ihre Tochter Sie nicht und geht wieder nach Hause.“
Ausführliche Informationen sowie hilfreiche Tipps zum Thema lesen Sie in Ausgabe 12 von Heimleitung konkret. Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe, die am 16.6.2006 erscheint, zum kostenlosen Test an und sichern Sie sich so Ihr persönliches Passwort für unseren Exklusivbereich. Hier können Sie alle Ausgaben von Heimleitung konkret nachschlagen.
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Sozialmanagement / Nonprofit

So beantragen Sie öffentliche Fördermittel

Sie planen für Ihre Einrichtung ein Projekt und möchten dies mit Hilfe öffentlicher Fördergelder finanzieren? Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte bei der Beantragung öffentlicher Fördergelder zu beachten, damit Ihr Antrag auch hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.
  • Sie haben Projekte in Ihrer Einrichtung recherchiert, die Finanzbedarf haben.
  • Der betreffende Projektleiter hat Ihnen ausreichend Informationsbedarf zur Verfügung gestellt.
  • Zuständige Stellen in Ihrem Wohlfahrtsverband haben Sie angesprochen.
  • Die öffentlichen Institutionen haben Sie bezüglich Fördermittel angefragt.
  • Im Internet haben Sie eingehende Recherchen durchgeführt.
  • Die Förderrichtlinien und / oder Förderkriterien der für Sie interessanten Fördertöpfe haben Sie angefordert und mit Blick auf Ihr Projekt genau geprüft.
  • Über das Antragsprozedere der jeweiligen Fördertöpfe haben Sie sich telefonisch informiert und geklärt, ob ein Antrag derzeit sinnvoll ist.
  • Den Antrag haben Sie vollständig eingereicht, inklusive aller erforderlichen Anlagen.
  • Bei positiven Bescheiden haben Sie einen Dankesbrief an die zuständigen Stellen und Verantwortlichen versandt.
  • Nachdem Ihrem Antrag stattgegeben wurde, haben Sie kontinuierlich einen Verwendungsnachweis geführt.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in Kapitel F 65 des Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar an.
1. bundesweite Studie „Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen“

In Zusammenarbeit mit Spitzenverbänden unter anderem aus Kultur, Sport und der Freien Wohlfahrtspflege ist die erste bundesweite Studie „Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen“ entstanden. Hierzu wurden über 2000 Abteilungsleiter, Geschäftsführer und Vorstände gemeinnütziger Organisationen von Mitarbeitern der Universitäten Münster und Dortmund befragt.

Die Untersuchung hat ergeben, dass die Führungskräfte gemeinnütziger Organisationen immer professioneller werden. Anwärter für Leitungspositionen auf Vereins- und Verbandsebene müssen nicht nur über ausgezeichnete Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, sondern zudem auch eine langjährige Tätigkeit innerhalb der Organisationen durchlaufen haben. Auch geht eine hauptamtliche Leitungstätigkeit in Vereinen und Verbänden meist ein mehrjähriges ehrenamtliches Engagement voraus.

Nähere Informationen zur Studie erhalten Sie unter www.bmfsfj.de.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de! Hier finden Sie umfassende Informationen und Tipps zum Thema Fördermittel und Projektmanagement.
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