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RuFuS 121 - 4 Tipps im Umgang mit Querulanten
Liebe Leserin, lieber Leser,
was machen Sie mit Menschen, die immer quer schießen, stets etwas auszusetzen haben und versuchen, „Stimmung“ gegen Sie zu machen? Im Umgang mit Querulanten müssen Sie angemessen reagieren, um unangenehme Situationen nicht eskalieren zu lassen.
1. Tipp: Bewahren Sie Ruhe
Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Lassen Sie sich keinesfalls von der Aufregung anstecken. Fallen Sie Ihrem Gesprächspartner auch nicht ins Wort, er darf ausreden und seine Kritik anbringen. Warten Sie ab, bis seine Energie langsam verpufft. Schauen Sie ihn dabei ruhig und freundlich an.
Das sollten Sie sagen: „Ihre Kritik kommt sehr überraschend für mich. Selbstverständlich haben Sie das Recht, Ihre Meinung zu äußern.“
2. Tipp: Bestehen Sie auf einen sachlichen Umgangston
Verbitten Sie sich Aggressionen und Entgleisungen. Lassen Sie sich selbst unter keinen Umständen zu emotionsgeladenen Äußerungen hinreißen.
Das sollten Sie sagen: „Kritik ist immer gut, und ich freue mich darüber, aber wir sollten doch sachlich bleiben.“
3. Tipp: Keine Spontandiskussionen
Lassen Sie sich keinesfalls auf Diskussionen zwischen Tür und Angel zu dem angesprochenen Thema ein. Einen konkreten Gesprächstermin sollten Sie an dieser Stelle noch nicht anbieten. Zeigen Sie dem Querulanten, dass Sie die Fäden in der Hand haben, und laden Sie ihn ein, wenn Sie es für richtig halten.
Das sollten Sie sagen: „Schön, dass Sie mir das sagen. Hier und heute werden wir dies aber nicht klären können. Ich werde darüber nachdenken und auf Sie zukommen.“
4. Tipp: Zeigen Sie sich gegenüber Mithörern kompetent
Mithörern sollten Sie vermitteln, dass der Angriff nicht Ihnen persönlich gelten kann, sondern nur Ihrer Leitungsfunktion. Lassen Sie sich deshalb auch auf keine Diskussionen mit den Mithörern ein.
Das sollten Sie sagen: „Herr W. schien mir ja sehr aufgeregt. Ich werde sein Problem mit ihm klären, wenn er sich wieder beruhigt hat.“
Aus unserem neuen Produkt „Recht und Sicherheit in der Kita“!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Kein Schadensersatz bei nicht bestandener Gesellenprüfung
Fristlose Kündigung bei schwerer Verletzung der Loyalität
Karriere: Kleine Kurskorrektur oder neue Weichenstellung?
Wie der Arbeitsalltag weniger hektisch gestaltet werden kann
Maschinenbau: 31 % mehr Aufträge als im Vorjahr
So kommunizieren Sie motivierend
So bereiten Sie Bankettabsprachen optimal vor
Prüfen Sie Ihre neuen Auszubildenden intensiv!
Bieten Sie in Ihrer Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren Minigruppen an
Bericht der Bundesregierung zum Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
Zeugnisse – Achten Sie auf eine eindeutige und nachvollziehbare Notenvergabe
Hitzefrei – Überprüfen Sie, ob alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt sind
Machen Sie den Test! - Haben Sie eine funktionierende Rufbereitschaft?
Möglich Maßnahmen, wenn Patienten eine Weglauftendenz zeigen
Planen Sie Ihr Fundraising mit dem 6-Phasen-Modell
Bundesweiter Wettbewerb „Integrationsarbeit in Vereinen“
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Recht |
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Kann ein Auszubildender (Azubi) seinem Ausbildungsbetrieb nicht nachweisen, dass er die Gesellenprüfung auf Grund mangelhafter Ausbildung nicht bestanden hat, kann er auch keinen Schadensersatz geltend machen.
Im konkreten Fall hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Klage einer Auszubildenden zurückgewiesen, die ihre Gesellenprüfung erst im 2. Versuch bestanden hatte. Sie hatte die Differenz zwischen ihrem Azubi-Gehalt und dem Gesellenlohn gerichtlich eingefordert, weil ihrer Ansicht nach ihr Ausbilder gegen die Ausbildungsordnung verstoßen hätte.
Bei ordnungsgemäßer Ausbildung hätte sie ihrer Ansicht nach die 1. Prüfung auf Anhieb bestanden und ½ Jahr früher an Stelle des Azubi-Gehalts den Gesellenlohn erhalten.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 06.07.2005; Aktenzeichen: 9 Sa 842/04
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Das Landesarbeitsgericht Berlin musste zwischen Meinungsfreiheit und Treuepflichten eines Arbeitnehmers abwägen: Eine Altenpflegerin hatte gegen ihren Arbeitgeber wegen Missständen im Heim Strafanzeige gestellt. Unter anderem warf sie der Einrichtung Nötigung und Betrug durch Manipulation der Pflegedokumentation vor. Der Arbeitgeber kündigte der Mitarbeiterin daraufhin fristlos.
Weil die Altenpflegerin im Vorfeld keine Versuche machte, innerbetrieblich für Abhilfe der „Missstände“ zu sorgen und ihre Vorwürfe auch nicht beweisen konnte, sahen die Richter die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Denn die Altenpflegerin habe mit ihrem Verhalten eine schwere „Loyalitätspflichtverletzung“ begangen.
Landesarbeitsgericht Berlin; Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Waren Sie auch schon einmal an dem Punkt, wo Sie das Gefühl hatten, nicht mehr im richtigen Job zu sein? Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und die Unsicherheit von Arbeitsplätzen machen es nicht gerade leicht, in einer solchen Situation nach neuen Wegen Ausschau zu halten.
Kurskorrekturen
Dennoch lohnt es sich. Wer den Job hat, von dem er immer träumte, ist leistungsfähiger und erfolgreicher. Oft reichen schon kleine Veränderungen, um die eigenen Interessen wieder stärker in den beruflichen Alltag einzubinden:
- ungeliebte Bereiche abgeben
- Teilaspekte verändern
- neue Arbeitsfelder erschließen
Weichenstellungen
Wer sich völlig neu orientieren möchte, sollte zunächst prüfen, welche Aspekte den Job zurzeit unerträglich machen – die Kollegen, der Vorgesetzte, die Arbeitszeiten oder die Inhalte? Klären Sie systematisch – eventuell mit Hilfe eines Karrierecoachs, was Sie an Ihrer derzeitigen Arbeit stört.
Finden Sie heraus, welche Persönlichkeitsmerkmale zu kurz kommen und wo bisher nicht genutzte Potenziale liegen, z. B. im Projektmanagement, in der Mitarbeiterführung oder in der Beratung.
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Die Welt dreht sich zwar nicht immer schneller, manchmal könnte man das aber glauben. Immerhin beschleunigt sich alles, gerade auch durch neue Technologien am Arbeitsplatz. Das Telefon so nah, die Flatrate immer betriebsbereit. Damit wächst der Anspruch, in der zur Verfügung stehenden Zeit mehr Aufgaben bewältigen zu können.
Nur funktioniert das eben nicht so, wie manche sich das wünschen mögen. Und so finden sich im Arbeitsalltag immer mehr Unruhe und Hektik. Für die wirklich wichtigen Dinge scheint die Zeit immer knapper zu werden. Dabei kommt es nur auf die richtige Arbeitsorganisation an.
Zu Beginn eines jeden Tages sollte eine Liste mit Prioritäten erstellt werden, die möglichst diszipliniert abgearbeitet wird. Natürlich kommt immer einmal etwas kurzfristig dazwischen, aber von solchen Unterbrechungen sollte man sich nicht verrückt machen lassen. Besser ist es, diese zusätzlichen Aufgaben in die Liste der Prioritäten einzuordnen. Dann kann auch bei Zeitnot nicht die Hektik ausbrechen und Sie verfallen nicht in Aktionismus. Schließlich können Sie sich weiterhin auf Ihren Plan stützen und den abarbeiten.
Vermeiden Sie dabei übrigens nach Möglichkeit Multitasking. Es mag Ihnen praktisch erscheinen, am Telefon ein Gespräch zu führen, gleichzeitig eine E-Mail zu schreiben und die neuesten Nachrichten zu checken. Wissenschaftler haben aber bewiesen, dass bei der Beschäftigung mit mehreren Aufgaben gleichzeitig die Produktivität um einen erheblichen Faktor abnimmt. Multitasking ist vielleicht ein hübsches Schlagwort, hilfreich ist es aber nicht. Sie verursachen sich selber damit eher noch mehr Arbeit.
Eine weitere Quelle für Hektik ist die Planung von Terminen. Dabei sind Sie natürlich von den jeweiligen Partnern abhängig und manchmal ergibt sich die Notwendigkeit eines Meetings kurzfristig, bei planbaren Verabredungen sollten Sie aber darauf achten, die Termine nicht zu eng beieinander zu legen. Sind Sie beim ersten Treffen in Gedanken schon bei der dritten Besprechung des Tages, ist niemandem geholfen.
Ganz wichtig ist außerdem, dass Sie immer wieder kleine Inseln schaffen, die Sie zur Entspannung nutzen können. Machen Sie die Tür zu, legen Sie die Füße hoch oder trinken Sie einen leckeren Tee. So können Sie Kraft tanken und Ihre weiteren Aufgaben mit mehr Ruhe angehen.
Mehr zum Thema Stressabbau lesen Sie auch hier auf unserer Webseite!
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Managementwissen für Ingenieure |
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Der Auftragseingang im deutschen Maschinen- und Anlagenbau lag im Mai 2006 um real 31 % über dem Ergebnis des Vorjahres. Das teilte der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) mit. Das Inlandsgeschäft stieg um 44 %. Bei der Auslandsnachfrage konnte ein Plus von 25 % über dem Vorjahresniveau verbucht werden.
In dem von kurzfristigen Schwankungen weniger beeinflussten Dreimonatsvergleich März bis Mai 2006 ergibt sich insgesamt ein Zuwachs von 17 % im Vorjahresvergleich, bei den Inlandsaufträgen ein Plus von 21 % und bei den Auslandsaufträgen ein Plus von 15 %.
„Das Mai-Ergebnis glänzt mit exorbitant hohen Plusraten. Sowohl im Inland als auch im Ausland spielt ein Basiseffekt hinein, der die hohen Raten jedoch nur zum Teil erklärt“, kommentierte Dr. Ralph Wiechers, VDMA-Chefvolkswirt, den Auftragseingang. „Der Mai 2005 hatte ausgesprochen mager abgeschlossen. Außerdem gab es damals kein Großanlagengeschäft. In Mai 2006 wurden dagegen Großprojekte gemeldet. Die Branche setzt ihren Wachstumskurs also ungebrochen fort. Dies gilt insbesondere für das Inlandsgeschäft, das sich im Mai deutlich dynamischer entwickelt hat als die Auslandsnachfrage.“
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Mitarbeiter erfolgreich zu motivieren – fast jede Führungskraft, egal ob aus dem ingenieurwissenschaftlichen oder einem anderen Bereich, wünscht sich das. Doch noch immer ist der Glaube weit verbreitet, dass dieses nur durch entsprechende finanzielle Anreize möglich ist. Das ist sicherlich nicht falsch. Erfolgreiche Motivation setzt jedoch bereits viel früher an – und zwar bei der Kommunikation.
Ihre Mitarbeiter fühlen sich dann ernst genommen, wenn Sie zeigen, dass Sie sich für sie interessieren: für ihre Arbeit, Leistung, Meinung und besonders für ihre Person. Die folgenden Tipps sollen dazu beitragen, dass Ihr Interesse wirklich deutlich wird:
- Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, und zwar unabhängig von der Hierarchieebene. Gehen Sie zu ihnen hin, wenn Sie ein Anliegen haben, und besprechen Sie es persönlich, statt eine E-Mail zu schicken. Der positive Nebeneffekt: Sie erhalten ein direktes Feedback, ob eine Aufgabe ohne größere Probleme zu bewältigen ist.
- Sprechen Sie Ihre Mitarbeiter als Person an. Reden Sie Probleme, die an Sie herangetragen werden, nicht einfach schön. Im Gegenteil: Hören Sie aufmerksam zu – selbst dann, wenn es um kritische Themen geht. Vermeiden Sie Floskeln und Gemeinplätze, die Ihren Mitarbeitern das Gefühl vermitteln, nicht ernst genommen zu werden.
- Gehen Sie auf Privates ein. Das müssen nicht zwangsläufig Probleme sein. Ein kurzes Gespräch über das letzte Fußballspiel oder den bevorstehenden Urlaub zeigen ihren Mitarbeitern, dass Sie an ihnen interessiert sind. Übertreiben Sie es aber auch nicht. Sonst wird Ihr Interesse schnell als Neugier ausgelegt.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig. Sprechen Sie – falls notwendig – auch Unangenehmes an. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Themen vorenthalten, signalisieren Sie, dass Sie sie für unmündig halten.
- Jeder Mitarbeiter trägt mit seiner Leistung zum Erfolg des Unternehmens bei. Vermitteln Sie das auch so, und zwar nicht nur zu besonderen Gelegenheiten. Lassen Sie es einen Mitarbeiter wissen, wenn er eine Aufgabe besonders gut gelöst hat – zum Beispiel, indem Sie spontan Lob äußern.
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Hotelleitung |
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Wenn Gäste zum ersten Mal ein Bankett in Ihrem Hotel gebucht haben, sind sie anfangs oft darüber verunsichert, ob Ihr Hotel auch tatsächlich ihre Erwartungen erfüllen kann. Ganz gleich, ob es sich um eine Familien- oder Firmenfeier handelt, die Gäste, die bei Ihnen die Buchung durchgeführt haben, sehen sich als Gastgeber, denen daran gelegen ist, dass ihre Gäste optimal von Ihnen betreut werden und dass sie außerordentliche Leistungen erwarten können. Fatal ist es, wenn diese Verunsicherung bis zum Tag der Veranstaltung bestehen bleibt. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Bankettabsprachen so vorbereiten und durchführen, dass Ihre Gäste bereits dann davon überzeugt sind, im richtigen Hotel gebucht zu haben.
So vermitteln Sie Ihren Gästen beim Bankettgespräch Vertrauen und Sicherheit:
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Bankettabsprachen. Bankettabsprachen unter Zeitdruck geben den Gästen das Gefühl, dass Sie ihre Veranstaltung als nicht wichtig genug betrachten und dass Details nur oberflächlich besprochen werden.
- Führen Sie Bankettabsprachen möglichst in den Räumlichkeiten durch, in denen Ihre Gäste später auch feiern. Sie haben somit die Möglichkeit die Begebenheiten direkt vor Ort besser zu erklären.
- Informieren Sie sich vorab genau über bereits bekannte Details, wie beispielsweise Termin und Anlass der Veranstaltung, die ungefähre Personenanzahl oder besondere Wünsche, die bereits bei der Reservierung geäußert wurden. Sie drücken damit aus, dass Sie sich im Vorfeld des Termins mit der Veranstaltung beschäftigt haben und somit gut informiert sind.
- Legen Sie sich alle benötigen Unterlagen vorab bereit, insbesondere den gesamten Reservierungsvorgang, Schreibmaterial, Prospekte, Bankettmappen mit Menü- und Getränkevorschlägen, Preisangaben, Tischpläne oder Skizzen, Beispielfotos, Vorschläge für Fremdleistungen (Entertainment, Florist, etc.), Visitenkarte. Wenn Sie mit einem Notebook arbeiten, beachten Sie dass Ihre Akku ausreichend geladen oder eine Netzverbindung vorhanden ist. Ein ständiges Unterbrechen des Gespräches aufgrund mangelnder Vorbereitung drückt gegenüber den Gästen Unprofessionalität aus.
- Informieren Sie Ihre Rezeption und Ihren Service über Ihre Bankettabsprache. Bei Ankunft sollten diese Mitarbeiter die Gäste mit ihrem Namen ansprechen. Lassen sie die Gäste möglichst nicht warten. Sorgen Sie dafür, dass die Gäste angemessen, aber nicht übertrieben, von Ihren Mitarbeitern betreut und bewirtet werden.
- Zeigen Sie sich während des Gespräches als sachkundiger und sympathischer Gastgeber, in dem Sie die Gäste umfangreich beraten, Empfehlungen aussprechen und Lösungen anbieten. Für die Detailabsprache der Speise- und Getränkegestaltung ist es unter Umständen empfehlenswert Ihren Küchechef oder Restaurantleiter in das Gespräch einzubeziehen.
- Sollten zum Ende des Gespräches noch Entscheidungen der Gäste offen stehen, bieten Sie ggf. einen Folgetermin an, den Sie mit dem Veranstaltungsvertrag bestätigen.
- Senden Sie den Gästen unmittelbar den Bankettvertrag zu. Prüfen Sie unbedingt, dass alle Details so bestätigt werden, wie Sie mit den Gästen besprochen wurden.
- Auch wenn keine Unklarheiten mehr bestehen, sollten Sie die Gäste 2-3 Tage vor der Veranstaltung noch einmal anrufen und nachzufragen, ob es noch Änderungen (z. B. Personenanzahl) gibt und ob alles in Ordnung ist.
In den kommenden Wochen werden in vielen Hotels wieder neue Auszubildende mit ihrer Tätigkeit beginnen. Gerade in den ersten Wochen bedeutet dies Stress für die Ausbilder gleichermaßen wie auch für die jungen Leute selbst. Denn die Auszubildenden kommen oft direkt von der Schule und haben somit keinerlei Erfahrungen aus dem praktischen Arbeitsleben. Sie, als Hotelier und Ausbilder sind gefordert, die Auszubilden in Ihren Betrieb einzuführen, sie mit den Anforderungen an ihre Berufe vertraut zu machen, aber auch innerhalb der Probezeit festzustellen, ob sie für ihre Berufe tatsächlich geeignet sind.
„Prüfe, wer sich ewig bindet!“, 3 Jahre Ausbildung können für Ihren Betrieb wie eine Ewigkeit sein, wenn Sie es in der Probezeit versäumen, Ihre neuen Auszubilden intensiv einzuarbeiten und auf ihre Leistungsfähigkeit und nach ihrem Charakter zu beurteilen. Denn wenn Sie erst später feststellen, dass ein Auszubildender für den Beruf nicht geeignet ist oder keine entsprechende Leistungsbereitschaft zeigt, wird eine Trennung während der Ausbildungszeit unter Umständen schwierig. Prüfen Sie anhand der folgenden Checkliste etwa 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit gemeinsam mit Ihren Ausbildern die Eignung Ihrer neuen Auszubildenden:
- Konnte der Azubi nach maximal 3 Unterweisungen eine einfache Tätigkeit selbstständig verrichten?
- Verfolgt der Azubi Unterweisungen mit ausreichendem Interesse?
- Nimmt er Anweisungen des Ausbilders/Vorgesetzten an?
- Versucht er sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten?
- Fragt er beim Ausbilder nach, wenn er nicht verstanden hat, wie er bestimmte Arbeiten ausführen soll?
- Zeigt der Azubi Bereitschaft Überstunden zu leisten?
- Hat er während der Probezeit mindestens einmal sein Berichtsheft vorgelegt?
- Wenn ja, wurde es wie vom Ausbilder vorgegeben geführt?
- Ist der Azubi regelmäßig pünktlich zum Dienst erschienen?
- Hat er sich bei Verspätungen entschuldigt?
- Sind seine Entschuldigungen glaubwürdig?
- Ist er regelmäßig pünktlich zur Berufsschule erschienen?
- Entwickelt sich eine normale Beziehung zu seinen Arbeitskollegen?
Haben Sie ihn 5 bis 10-mal mit „Ja“ beurteilt, sollten Sie ein Gespräch mit ihm, ggf. auch mit seinen Eltern führen, um die entsprechenden Probleme zu erörtern. Weisen Sie darauf hin, dass die Ausbildung nur fortgesetzt werden kann, wenn der Auszubildende mehr Leistungsbereitschaft oder eine Änderung an seinem Verhalten zeigt.
Wenn Sie ihn weniger als 5-mal mit „Ja“ beurteilt haben, sollten Sie ihm die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nahe legen.
Weitere Checklisten finden Sie auf unserer Webseite!
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Kindergarten und Hort |
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Aufgrund sinkender Geburtenraten müssen viele Einrichtungen neue Ideen entwickeln, um neue Kinder und deren Eltern für sich zu gewinnen. Eine Möglichkeit ist dabei die Einrichtung einer Minigruppe. Bieten Sie in Ihrer Einrichtung an, dass Kinder unter 3 Jahren regelmäßig Ihren Kindergarten besuchen können.
Eine solche Minigruppe bringt Ihnen, den Kindern und Eltern viele Vorteile:
- Sie können erste Kontakte zu den Kindern und deren Eltern aufnehmen.
- Kinder und Eltern lernen die Einrichtung kennen.
- Die Eltern erhalten Anregungen, was sie mit ihren Kindern spielen können.
- Die Eltern der Minigruppe können sich untereinander austauschen.
- Kinder und Eltern lernen Sie als Erzieherin kennen, was den Übergang in den Kindergarten erleichtert.
Wertvolle Informationen für Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 21.7.2006.
Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren ist seit 2005 deutlich besser. Dies zeigt der Bericht der Bundesregierung, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Während im Bundesdurchschnitt heute bereits jedes siebte Kind unter 3 Jahren einen Kinderbetreuungsplatz hat, gab es im Jahr 2002 lediglich für jedes zehnte Kind einen Betreuungsplatz.
Besonders im Westdeutschland haben sich die Zahlen gegenüber dem Stand von 2002 verdoppelt. 2005 stand bundesweit für 13,7 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Platz zur Verfügung.
Allerdings sind die Unterschiede zwischen Ost und West nach wie vor erheblich. Im Vergleich mit den ostdeutschen Bundesländern, die über eine Kind-Platz-Relation von 39,8 Prozent verfügen, erreichen die westlichen Bundesländer lediglich eine Kind-Platz-Relation von 9,6 Prozent.
Den ausführlichen Bericht der Bundesregierung über den Ausbau der Kindertagesbetreuung finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.pro-kiga.de. Hier finden Sie wertvolle Fachartikel sowie kostenlose Checklisten und Muster.
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Schulmanagement |
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Zeugnisse bieten, je nach Notenvergabe, immer Anlass zu Konflikten zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern. Sorgen Sie daher dafür, dass Ihre Zeugnisse hieb- und stichfest werden.
Hier ein paar Tipps:
- Achten Sie darauf, dass die Notengebung plausibel und nachvollziehbar ist.
- Vermeiden Sie formale Fehler.
- Bei Ermessensentscheidungen: Welche Gründe haben Sie veranlasst, Ihr Ermessen in die eine oder andere Richtung auszuüben? Die Gründe müssen nachvollziehbar und frei von Willkür sein.
- Verhindern Sie Einseitigkeiten in der Benotung.
- Sorgen Sie für eine weitgehende Gleichartigkeit bei der Leistungsbeurteilung.
Wird der Unterricht durch hohe Temperaturen während der Sommermonate beeinträchtigt, haben Schulen die Möglichkeit, den Schülern Hitzefrei zu gewähren. Als Faustformel gilt hierbei: Werden um 11 Uhr am Vormittag 29 °C oder mehr im Schatten gemessen, liegt die für Hitzefrei erforderliche Temperatur vor.
Allerdings sollten Sie weitere wichtige Voraussetzungen beachten, bevor Sie Hitzefrei gewähren. Überprüfen Sie, ob folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Lassen Sie die Temperatur täglich gegen 11 Uhr messen.
- Prüfen Sie andere Formen der Unterrichtsgestaltung wie Exkursionen oder Sporttage.
- Stimmen Sie sich mit dem Kollegium ab.
- Prüfen Sie, ob die Leistungsfähigkeit der Schüler vermindert ist.
- Informieren Sie die Eltern über die Möglichkeit von Hitzefrei.
- Achten Sie darauf, dass die ausgefallenen Stunden als Minderzeiten bei Ihren Lehrkräften berücksichtigt werden.
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Pflegemanagement |
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Als ambulanter Pflegedienst sind Sie verpflichtet, 24 Stunden für Ihre Kunden erreichbar zu sein. Daher müssen Sie eine funktionierende Rufbereitschaft organisieren, die rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, erreichbar ist.
Anhand des folgenden Selbsttest können Sie überprüfen, ob Sie alle notwendigen Regelungen zur Rufbereitschaft getroffen haben. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen mit Ja oder Nein:
- Haben Sie die Organisation der Rufbereitschaft schriftlich festgelegt, z. B. im Pflegekonzept?
- Haben Sie sichergestellt, dass immer eine Pflegefachkraft telefonisch erreichbar und einsatzbereit ist?
- Können Sie nachweisen, dass Sie die Rufbereitschaft geplant haben, z. B. im Dienstplan?
- Wissen Ihre Kunden von der Rufbereitschaft und kennen sie nachweislich die Notrufnummer?
- Berücksichtigen Sie die 11-stündige Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz bei der Einsatzplanung Ihrer Mitarbeiter?
- Haben Sie die Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter zur Rufbereitschaft sowie die Höhe der Vergütung schriftlich festgehalten, z. B. im Arbeitsvertrag?
- Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Urlaubsentgelt auszahlen müssen, haben Sie die Vergütung für die Rufbereitschaft in Ihre Berechnungen einbezogen?
- Sind die tatsächlichen Einsätze auch später noch anhand eines Nachweisdokumentes nachzuvollziehen?
Immer wieder kommt es vor, dass desorientierte, demenzkranke Bewohner aus der stationären Pflegeeinrichtung entweichen und auch trotz intensiver Suche nicht mehr auffindbar sind. Dies lässt sich bei aller Sorgfalt nicht vermeiden.
Stellen Sie fest, dass einer Ihrer Bewohner eine erhöhte Weglauftendenz zeigt, versuchen Sie durch vorbeugende Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um mögliche Gefahren für Ihren Bewohner zu mindern. Hier ein paar Maßnahmen, die Sie einleiten können:
- Alle Mitarbeiter der Einrichtung (Eingangsbereich, Hausmeister), Angehörige und ggf. auch die Nachbarschaft werden informiert.
- In jeder Schicht wird eine Bezugsperson ausgewählt und benannt.
- Eine vertraute Atmosphäre wird geschaffen (Biografie, Möblierung).
- Während des Tages ist das Pflegepersonal immer sicht- und hörbar.
- Ein Zeitplan für Beaufsichtigung und Kontrolle wird erstellt (in akuten Phasen erfolgen Kontrollen engmaschig).
- Tages- und wochenstrukturierende Maßnahmen werden angeboten.
- Gespräche und geeignete Aktivitäten (z. B. biografiebezogen) werden angeboten, um von einem akuten Weglaufimpuls abzulenken.
- Es wird versucht herauszufinden, wohin der Bewohner gehen möchte (oft gibt es nicht nur eine Weglauftendenz, sondern ein „Hinwollen zu“).
- Bewohner werden in Gruppenaktivitäten eingebunden (z. B. speziell begleitetete Spaziergänge).
- Die Adresse wird in Kleidungsstücken, der Handtasche etc. angebracht.
- Es wird geprüft, wie der Bewohner sich im Straßenverkehr verhält.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Viele Vereine und Organisationen haben bisher im Bereich Fundraising nur wenig Erfahrung gesammelt. Doch mit sinkender Mitgliederzahl und fehlenden Fördermitteln wird die gezielte Beschaffung von Spenden immer wichtiger.
Dabei gestaltet sich die Fundraising Planung am Anfang nicht immer leicht, denn Fundraising ist mit vielen Aufgaben verbunden. Verschaffen Sie sich daher zunächst in einer kleineren Arbeitsgruppe einen Überblick und planen Sie Ihre Fundraising-Aktionen Schritt für Schritt. Empfehlenswert für Anfänger ist dabei das so genannte „6-Phasen-Modell“, das sich einfach umsetzen lässt.
Schritt 1: Sensibilisierung: Notieren Sie die Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Ziele haben wir?
- Was sind unserer Kernaufgaben?
- Warum machen wir Fundraising?
- Geschäftsbereichte· Presseberichte
- Interviews von Vereinsmitgliedern
Schritt 4: Taktik entwickeln: Bei diesem Schritt wählen Sie die Fundraising-Instrumente aus, die Sie nutzen wollen. Sie planen die Verwendung aller Medien und eventuelle Personalressourcen.
Schritt 5: Umsetzung: Sie setzen die beschlossenen Instrumente um. Wichtig ist jetzt ein Produktions- und Ablaufplan.
Schritt 6: Erfolgskontrolle: Zum Abschluss einer Aktion führen Sie eine Erfolgskontrolle durch. In quantitativer Hinsicht prüfen Sie die Spendeneingänge, in qualitativer Hinsicht, ob Ihre Aktion z.B. in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden ist.
Ausführliche Informationen und Tipps zum Thema Fundraising finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Noch bis zum 31. August haben Vereine und Verbände, die ehrenamtliche Integrationsarbeit leisten und Projekte zur Integrationsarbeit von benachteiligten Gruppen innerhalb des Vereins anbieten, Gelegenheit, sich für den bundesweiten Wettbewerb „Integrationsarbeit in Vereinen“ zu bewerben.
Vereine und Verbände, die in der Ausländer- oder Aussiedlerintegration, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Behindertenhilfe, bei der Arbeitslosenhilfe oder in der Förderung benachteiligter Personengruppen arbeiten, sind aufgerufen, sich beim Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände e.V. zu melden.
Die besten Projekte werden Anfang Oktober in Berlin ausgezeichnet. Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.bdvv.de. Bewerbungen können Sie unter Angabe Ihrer Vereinsadresse und einer formlosen Beschreibung Ihres Projekts schriftlich beim
Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände e.V. (bdvv)
c/o Jörg Vierling
- Integrationswettbewerb-
Einsteinufer 57
D-10587 Berlin
E-Mail: integration@bdvv.de
einreichen.
Mehr Tipps und Informationen zum Thema Fundraising finden Sie auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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