Jetzt kostenlos abonnieren!

Führungswissen für Vorgesetzte

Nachrichten bekommen Sie überall - Wir liefern Ihnen Praxistipps und Arbeitshilfen für Ihren täglichen Arbeitsalltag. Wir werden Ihnen jede Woche einen Newsletter zusenden, den wir ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt haben. Stellen Sie sich jetzt Ihren ganz persönlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zusammen.

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:
RuFuS Newsletter
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.

RuFuS 120 - So verwalten Sie Ihre Dateien


Liebe Leserin, lieber Leser,

die Computer-Cracks unter Ihnen haben natürlich kein Problem damit, Ihre Dateien zu verwalten. Doch wer von uns normalen Usern hat nicht schon mal verzweifelt eine Datei gesucht, die er ganz bestimmt abgespeichert hat?

Damit Ihnen das nicht mehr passiert, ist unter Windows XP auf Ihrer Festplatte schon ein Ordner Eigene Dateien eingerichtet. Dieser wird Ihnen per Voreinstellung durch Ihre Textverarbeitung zum Abspeichern Ihrer Texte angeboten. Aber durch unkonventionelle Programme oder einen unbedachten Klick geht diese Voreinstellung oft verloren und dann landen Ihre Texte in dem Ordner, der zuletzt zufällig eingestellt war. Ihre Dateien werden über die Festplatte verstreut. Entgehen Sie dieser Falle, indem Sie gezielt den passenden Ordner als Ablageort für Ihre Textdatei auswählen.

Praxis-Tipp: Word bietet Ihnen eine Benennung des Textes an. Wenn Sie diese ungeprüft übernehmen, kann es passieren, dass viele Dateien einen gleichen Namensbeginn bekommen. Denn Word unterbreitet den Namensvorschlag nach den ersten Wörtern des neu erstellten Textes. Diese Dateien sind in der Dateiliste schwer auseinander zu halten: Zu wissen, was sich hinter „Liebe Gemeinde“ verbirgt, grenzt dann an Lotto-Tipperei.

Hierarchie hilft
Haben Sie (noch) keine Ordnerstruktur erstellt, erledigen Sie das nun. Überlegen Sie erst, welche Sortiermerkmale sich für Ihre Texte anbieten. Erstellen Sie für jeden Punkt einen eigenen Ordner. Sie können und sollten auch untergliedern! Dafür erstellen Sie passend im entsprechenden Ordner weitere (Unter-)Ordner. Wenn Sie die ganze Struktur auf einmal anlegen, können Sie sofort Ihre Texte richtig abspeichern und müssen sich nicht später wieder neue Ordner anlegen.

Bilder – kein Problem
Ebenso verfahren Sie mit Bilddateien, die Sie zu Festen oder Anlässen benötigen. Sie speichern die Bilder entweder projektorientiert bei dem zugehörigen Text im passenden Ordner oder Sie legen einen eigenen Ordner für Bilder an und strukturieren diesen je nach Umfang weiter.

Aus: „Gemeinde gestalten“ – in der neuen Ausgabe, die am 11.7. erscheint, finden Sie noch mehr Tipps!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail

PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern

Internationale Versandklauseln: Ihre Rechte und Pflichten beim Transport der Ware
Wer ist eigentlich Familienangehöriger?

Problem-Mitarbeiter glänzen durch ihre Schwächen
Was ein berufsbegleitendes Studium mit sich bringt

HTW Dresden: Mit Aufbaustudium Bauingenieurwesen zum Master
So bieten Sie Anrufern einen erstklassischen Telefonservice

Vorsicht bei Medikamentenverteilung an Hotelgäste
Deckungsbeitrag jetzt prüfen

Elterngespräche in der Krippe, Teil 3
Mobbing – Gehen Sie aktiv dagegen vor

Tipps im Umgang mit Mikrofon und Lautsprecheranlage
Beziehen Sie Ihr Kollegium in die Stundenplangestaltung mit ein

Sind Ihre Mitarbeiter für Notfälle gerüstet? - Machen Sie den Test!
Bundesdatenschutzgesetz – Geben Sie keine vertraulichen Daten Ihrer Patienten weiter

So bekommen Sie schwierige Verhandlungen in den Griff
3. Sächsischer Fundraisingtag in Dresden am 7.9.2006 – Mehr Mittel für den guten Zweck

Recht

Internationale Versandklauseln: Ihre Rechte und Pflichten beim Transport der Ware

Brauchen Sie eine Versicherung, wenn Sie Maschinen nach China verschiffen? Wer kommt für Verluste auf, die während des Transports passieren? Wer ist für die Ausfuhrformalitäten verantwortlich? Das Regelwerk Incoterms 2000 (INternational COmmercial TERMS) legt Versand und Handelsklauseln auf internationaler Ebene fest und will damit die Handelsbeziehungen über alle Grenzen hinweg erleichtern.

Incoterms 2000 legen eindeutig fest, wann die Kosten- und Transportgefahren vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Sie sind die Voraussetzung für internationale Lieferverträge. Dabei werden nur die Lieferungen beweglicher Güter geregelt. Sie können nicht auf den Austausch von Gütern oder Dienstleistungen wie Service oder Software angewendet werden.

Wichtiger Hinweis:
Keinesfalls ersetzen Incoterms den Abschluss von Kauf-, Versicherungs- und Transportverträgen. Die Incoterms-Regeln legen nur die klassischen Kaufrechte im Hinblick auf die Lieferung fest. Verwenden Sie die Incoterms in Ihren Verträgen immer mit dem Zusatz „2000“, um zu dokumentieren, dass die aktuelle Version zu Grunde liegt. Die Nennung einzelner Klauseln kann in Ihren Handelsverträgen umfangreiche Bestimmungen ersetzen. In den folgenden Klauseln nehmen die Pflichten des Verkäufers zu und die Käuferverantwortung wird reduziert.

Übersicht: Rechte und Pflichten von Verkäufern in den einzelnen Incoterm-Klauseln

KlauselPflichten VerkäuferPflichten Käufer
Abholklausel: EXW: ex works/ ab Werk Güter verpacken, kennzeichnen und ohne Verladung zur Abholung zur Verfügung stellen. Der Verkäufer ist nicht an einen festen Termin gebunden, sondern muss lediglich „in der üblichen Zeit“ liefern, es sei denn, es ist ein Liefertermin vereinbart.Die Gefahr von Verlust, Beschädigung oder Untergang der Ware geht ab Verladen und Abtransport auf den Käufer über und ist von diesem allein zu tragen. Wünscht der Kunde weitere Leistungen, wie z. B. die Verladung, muss dies entweder im Kaufvertrag geregelt werden oder eine andere Vereinbarung getroffen werden.
Absendeklausel bis Spediteur: FCA: free carrier – named place Frei Frachtführer – bezeichneter Ort Gilt für alle TransportmittelGüter müssen für die Ausfuhr freigemacht und einem Spediteur übergeben werden, den der Käufer benannt hat.Muss einen Frachtführer oder eine andere Person für die Entgegennahme der Ware benennen.
Absendeklausel bis Schiff Längsseite: FAS: free alongside ship – named port of shipment Frei Längsseite Schiff – Bezeichneter VerschiffungshafenNeu gegenüber Incoterms 1990: Ware zur Ausfuhr freimachen und längsseits an Schiff eines benannten (konkret bezeichneten) Verschiffungshafens bringen.Muss den Verschiffungshafen benennen. Transportrisiko geht ab Lieferung an die Längsseite des Schiffs auf den Käufer über.
Absendeklausel bis über die Schiffsreling: FOB: free on Board – named board of shipment Frei an Board – bezeichneter VerschiffungshafenWare gilt als geliefert, wenn der Verkäuferdie Ware freigemacht hat und die Ware die Schiffsreling passiert hat.Käufer trägt das Transportrisiko, sobald die Ware über die Schiffsreling transportiert wurde.








































Aus: Technik und Vertrieb aktuell
Wer ist eigentlich Familienangehöriger?

In Zeiten von Patchwork-Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Wohngemeinschaften können Sie bei der Frage, wer eigentlich Familienangehöriger ist, leicht einmal die Übersicht verlieren.

In Ihrer täglichen Praxis müssen Sie wissen, welcher Erwachsene zu dem Kind in einer rechtlich relevanten Angehörigenbeziehung steht, wenn die Eltern einmal nicht erreichbar sind. Nur dann können Sie im Notfall den richtigen Ansprechpartner kontaktieren. Fallen die Eltern beispielsweise durch schwere Krankheit auf Dauer ganz aus, wer ist dann zuständig?

Rechtlicher Hintergrund
Schon der Bundesgerichtshof hat festgestellt: Der Begriff des Familienangehörigen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Eine einheitliche Definition in der deutschen Rechtsordnung fehlt. Und ableiten lässt sich eine Definition aus den vereinzelt bestehenden Vorschriften schon gar nicht. Das Versicherungsrecht fasst beispielsweise unter den Begriff des Familienangehörigen nicht nur alle Personen, die miteinander verwandt, verschwägert oder verheiratet sind, sondern darüber hinaus auch Personen, die in einer Gemeinschaft zusammenleben, die einem Familienverband ähnelt. Und dies ohne Rücksicht darauf, ob gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, in der die Lebenspartner mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, gleichermaßen wie eine Familie im herkömmlichen Sinn enge soziale Bindungen mit familiärem Charakter aufweist. Das Verhältnis der Partner untereinander gehe nämlich über eine reine Zweckgemeinschaft zur Führung eines gemeinsamen Haushaltes und gemeinsamen Wirtschaftens hinaus.

Was das für Sie in Ihrer Arbeit im Kindergarten bedeutet, lesen Sie in Recht und Sicherheit in der KiTa!
Anzeige
Vom Führungswissen Anderer profitieren!

Ob Sie Jahresgespräche führen, Eine Präsentation vorbereiten oder schwierige Kollegen in den Griff bekommen müssen: Erleichtern Sie sich diese Aufgaben mit konkreten Tipps von Führungskräften. Profitieren Sie von den Erfahrungen Anderer. Praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitungen vereinfachen eine erfolgreiche Problemlösung. Anhand von Checklisten können Sie prüfen ob Sie nichts Wichtiges vergessen haben.

Testen Sie jetzt 4 Wochen GRATIS das
Praxishandbuch - leiten - führen - motivieren!



Zum Seitenanfang

Mitarbeiterführung und -motivation

Problem-Mitarbeiter glänzen durch ihre Schwächen

Menschen sind unterschiedlich. Zum Glück. Bestimmt haben Sie auch schon abends in Ihrem Büro gesessen und nachträglich den Kopf über die Macken Ihrer Mitarbeiter geschüttelt. Als Vorgesetzter besteht jedoch die Kunst des Führens gerade darin, die Eigenarten zu erkennen und für das Team nutzbar zu machen. Wie, erfahren Sie hier an 3 Beispielen:

Der Ehrgeizige
  • Dieser Mitarbeiter ist voller Energie und arbeitet viel, manchmal verbissen.
  • Auch von anderen erwartet er eine ähnliche Arbeitseinstellung. 
  • Am liebsten sind ihm Kollegen, die ihm zuarbeiten. 
  • Für ihn geht es immer darum, den 1. Platz zu erreichen. Mit dem 2. ist er nicht zufrieden. 
  • Er kann schlecht mit Niederlagen umgehen und mit Menschen, die weniger ehrgeizig sind.
So führen Sie den Ehrgeizigen:
  • Nutzen Sie seine Zielstrebigkeit, indem Sie ihm Sonderaufgaben zuteilen.
  • Führen Sie ihn eng, damit er und Sie die Arbeitsziele nicht aus den Augen verlieren. 
  • Achten Sie darauf, dass er sein Wissen mit anderen Kollegen teilt. Sein Scheuklappenblick führt sonst dazu, einsam in Richtung Ziel zu preschen.
Der Visionär
  • Er ist interessiert an großen Zusammenhängen.
  • Detailarbeit ist ihm verhasst, ebenso wie das routinierte Tagesgeschäft. 
  • Er hat einen scharfen Verstand und hohe konzeptionelle Fähigkeiten.
So führen Sie den Visionär:
  • Schaffen Sie ihm Freiräume.
  • Setzen Sie ihn in schwierigen, anspruchsvollen Projekten ein. Lassen Sie ihn selbstständig arbeiten.
  • Vereinbaren Sie mit ihm Ziele und Spielregeln für die Zusammenarbeit. Kontrollieren Sie ihn nicht zu häufig.
  • Halten Sie den Visionär aus dem Tagesgeschäft heraus. Übertragen Sie ihm Konzeptionen oder die Einführung eines neuen Qualitätssicherungssystems.
Der Buschtrommler
  • Er ist selten an seinem eigenen Arbeitsplatz, dafür öfter bei Kollegen anzutreffen. Er sorgt dafür, dass Gerüchte ihre Runde machen.
  • Er steht gern im Mittelpunkt und sucht Anerkennung.
So führen Sie den Buschtrommler:
Klären Sie zunächst, ob es in Ihrer Abteilung zu wenige Informationen „von oben“ gibt. So wird nämlich die Gerüchteküche angeheizt.
  • Nutzen Sie die kommunikativen Fähigkeiten des Buschtrommlers. Setzen Sie ihn ein, um Informationen aus verschiedenen Abteilungen zusammenzustellen, sie zu analysieren und zu bewerten.
  • Übertragen Sie ihm wichtige Aufgaben, und loben Sie ihn dafür, wenn er sie gut erledigt hat. 
  • Führen Sie ihn mit engen Zeitzielen, und verhindern Sie damit, dass er sich verzettelt.
Aus dem Magazin des Praxishandbuchs leiten – führen – motivieren, fordern Sie noch heute Ihr 4-Wochen-Test-Paket an!
Was ein berufsbegleitendes Studium mit sich bringt

Sie stehen mitten im Beruf, sind aber nicht zufrieden mit Ihrer jetzigen Position? Die Karriere geht Ihnen nicht schnell genug? In einer solchen Situation kann es sich auszahlen, über berufliche Weiterbildung nachzudenken, genauer gesagt über ein berufsbegleitendes Studium. Denn in vielen Unternehmen ist es beinahe eine Voraussetzung, einen akademischen Abschluss vorweisen zu können, um in die oberen Führungsetagen vordringen zu können.

Die Wenigsten werden zum Erreichen eines solchen vollwertigen Studienabschlusses den Beruf verlassen, um ein ganz normales Studium an einer wie auch immer gearteten Hochschule zu absolvieren. Immerhin ist die Lage auf dem Arbeitsplatz nicht so entspannt, dass der Wiedereinstieg besonders leicht werden würde. Außerdem ist es eine finanzielle Frage. Wer kann es sich schon leisten, mehrere Jahre auf das Gehalt zu verzichten und trotzdem über die Runden zu kommen?

Daher bietet sich für die meisten weiterbildungswilligen Arbeitnehmer nur ein berufsbegleitendes Studium an. Die fachliche Ausrichtung sollte man ungefähr abstecken, passend zu den beruflichen Zielen und eventuellen Defiziten. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, ist es hilfreich, sich mit dem Vorgesetzten zu beraten. Vor allem dann, wenn man mit dem Wunsch ein Studium beginnt, im jetzigen Unternehmen beruflich weiterzukommen.

Außerdem kann sich bei einem Gespräch mit dem Vorgesetzten auch die Möglichkeit ergeben, dass die Firma einen Teil der Studienkosten bezahlt. Natürlich geknüpft an bestimmte Bedingungen, über die man zumindest einmal nachdenken sollte. Denn die Kosten für ein berufsbegleitendes Studium können nicht eben gering werden, wenn man sich für einen Studiengang an einem der vielen privaten Institute oder auch an einer staatlichen Hochschule entschieden hat. Da kann es hilfreich sein, wenn das Unternehmen etwas zuschießt.

Hat man den passenden Studiengang mit der richtigen fachlichen Ausrichtung und einem interessanten Angebot gefunden, sollte man in Ruhe die Stundenpläne anschauen und ungefähr die Stunden überschlagen, die man in der Woche zusätzlich der Weiterbildung widmen müsste. Üblicherweise geben die Hochschulen hier sogar annähernde Angaben zum Arbeitsaufwand, an denen man sich orientieren kann.

Bevor jemand sich jetzt etwas vormacht, sollte ganz ehrlich kalkuliert werden, ob man sich das allein vom Zeitaufwand her leisten kann. Und ob man die Selbstdisziplin haben wird, über einen langen Zeitraum tatsächlich fleißig zu sein. Immerhin sind die Veranstaltungen in solchen Studiengängen meistens am Wochenende und ansonsten ist man auf sich gestellt. Die Freizeit wird ganz klar darunter leiden, das weitere Privatleben wie zum Beispiel die Partnerschaft auch.

Auf der anderen Seite macht sich ein akademischer Abschluss sehr gut im Lebenslauf, noch dazu, wenn er berufsbegleitend erworben wird. Das zeugt von Leistungsbereitschaft und Motivation und natürlich auch von Zielstrebigkeit. Das könnte bei offenen Stellen weiter oben auf der Karriereleiter das entscheidende Plus sein.

Mehr zum Thema Persönlichkeitsentwicklung lesen Sie auch auf unserer Webseite – schauen Sie doch mal vorbei!
Anzeige
7 Punkte, die einen Ingenieur von
einem Ingenieur mit Führungsverantwortung unterscheiden


Wollen Sie als Ingenieur 100.000 € pro Jahr und mehr verdienen? Dann müssen Sie sich die Qualifikationen aneignen, die Sie als Ingenieur mit Führungsverantwortung brauchen. Dabei geht es in erster Linie um die Bereiche „Mitarbeiterführung“ und „Management“. Zu Ihren Aufgaben als Ingenieur mit Führungs- und Budgetverantwortung gehören
  1. das Planen, Organisieren und Durchführen von Projekten,
  2. das Bilden und Führen von Projektteams,
  3. das Festsetzen von Zielvorgaben,
  4. die Motivation der Mitarbeiter,
  5. das Lösen von Konflikten,
  6. die Budgetüberwachung,
  7. das Erstellen von Arbeitszeugnissen.
Wichtig ist, dass Sie wissen, worauf es dabei ankommt, und dass Ihre Entscheidungen 100 % erfolgsorientiert und rechtssicher sind.

Dabei hilft Ihnen zuverlässig „Das Deutsche Ingenieur-Handbuch“.

Fordern Sie ein Exemplar kostenlos
für 4 Wochen zur Ansicht an!

Einfach hier klicken!



Zum Seitenanfang

Managementwissen für Ingenieure

HTW Dresden: Mit Aufbaustudium Bauingenieurwesen zum Master

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden bietet ein postgraduales Masterstudium Bauingenieurwesen mit den Studienrichtungen „Konstruktiver Ingenieurbau & Computing“ und „Verkehrs- und Tiefbau“ an. Das Aufbaustudium führt zu einem 2. berufsqualifizierenden Abschluss „Master of Science“. Es kann in Vollzeit (12 Monate) oder Teilzeit (24 Monate) absolviert werden. Studienvoraussetzung ist ein 1. berufsqualifizierender Abschluss im Bauingenieurwesen einer deutschen oder ausländischen Universität. Bewerbungen sind noch bis zum 30. September möglich. Das Studium kostet keine Studiengebühren.

Weitere Informationen zum Studiengang erhalten Sie über www.bau.htw-dresden.de.

So bleiben Sie als technische Führungskraft auch weiterhin auf Erfolgskurs! Mit unserem Standardwerk: Praxishandbuch für technische Führungskräfte - Das Deutsche Ingenieur-Handbuch – jetzt 4 Wochen ohne Risiko testen!
So bieten Sie Anrufern einen erstklassischen Telefonservice

Ein guter Telefon-Service ist die „Visitenkarte“ jedes Unternehmens. Das ist bekannt. Doch nicht immer handeln Unternehmen auch danach: Anrufe laufen ins Leere, weil die Telefone nicht besetzt sind, Mitarbeiter melden sich nicht korrekt und allzu oft gewinnt der Anrufer den Eindruck, mit seinem Anliegen nicht willkommen oder sogar ein Störfaktor zu sein. Häufig geschieht all das nicht einmal mit Absicht – der schlechte Eindruck beim Kunden aber bleibt bestehen.

Das muss nicht sein. Egal, ob Sie Ingenieur oder Techniker sind oder einen anderen Beruf in Ihrem Unternehmen ausüben – wenn Sie die folgenden Punkte beherzigen, bieten Sie jedem Anrufer einen erstklassigen Telefonservice. Und davon profitiert letztendlich auch Ihr Unternehmen:
  • Seien Sie zu den Kernzeiten Ihres Büros erreichbar. Falls Sie außer Haus oder auf Dienstreise sind: Stellen Sie das Telefon auf einen Kollegen oder das Sekretariat um. Sagen Sie Ihren Kollegen, wann Sie wieder erreichbar sind. Bitten Sie sie, Namen und Telefon-Nummer der Anrufer zu notieren, damit Sie sie zurückrufen können.
  • Lassen Sie das Telefon nicht endlos klingeln, bevor Sie abheben. Gehen Sie zügig an den Apparat. Nennen Sie klar und deutlich den Namen Ihres Unternehmens und Ihren Namen – und zwar genau in dieser Reihenfolge. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Anrufer die ersten Worte am Telefon nicht richtig verstehen. Mit Sicherheit verstehen Sie so aber Ihren Namen.
  • Sprechen Sie Ihren Gesprächspartner mit Namen an. Wenn Sie ihn nicht verstanden haben, fragen Sie danach. 
  • Sagen Sie bei einer Weitervermittlung dem Anrufer den Namen der Person, an die Sie weiterleiten. Informieren Sie auch Ihren Kollegen über den Namen und den Grund des Anrufs, bevor Sie übergeben. Falls Sie dem Anrufer zunächst nicht weiterhelfen können und ihn zurückrufen müssen: Halten Sie dies Zusage auch ein und vertrauen Sie nicht darauf, dass der Anrufer sich noch einmal melden wird.
  • Wiederholen Sie Daten und Fakten, damit keine Missverständnisse auftauchen. 
  • Bleiben Sie immer höflich, gerade dann, wenn Ihr Anrufer eine Beschwerde vorbringen möchte. Versuchen Sie, ihn an den richtigen Ansprechpartner weiterzuleiten. Falls das nicht möglich ist, versprechen Sie ihm einen schnellen Rückruf und halten Sie diese Zusage auch ein.
Technik und Vertrieb aktuell hilft auch Ihnen zu mehr Service! Jetzt gratis testen!
Anzeige
Wichtig für Sie als Vertriebsingenieur:

Die besten Strategien für erfolgreiche Preisverhandlungen

Wenn Sie anfangen, über Preise zu verhandeln, ist das ein gutes Zeichen. Es besagt, dass Ihr Kunde von Ihrem Produkt überzeugt ist. Sonst würde er sich nicht die Mühe machen, in eine Preisverhandlung einzusteigen.

Wenn Ihnen dabei ein hartgesottener Einkaufsprofi gegenübersitzt, ist eine Preisverhandlung eine echte Herausforderung. Damit Sie dabei genauso glänzend abschneiden wie bei Ihrer Produkt-Präsentation, bringen wir in „Technik und Vertrieb aktuell“ regelmäßig die besten Strategien und Taktiken. Auf diese Weise können Sie erfolgreich allzu forsche Forderungen Ihres Kunden ablehnen, ohne das Kaufinteresse und die gute Stimmung zu gefährden.

Den vermeintlichen Vorteil eines Einkaufsprofis können Sie so geschickt aushebeln. Mehr dazu erfahren Sie in „Technik und Vertrieb aktuell“.

Fordern Sie jetzt kostenlos ein Exemplar zur Ansicht an!

Einfach hier klicken!



Zum Seitenanfang

Hotelleitung

Vorsicht bei Medikamentenverteilung an Hotelgäste

Immer wieder kommt es vor, dass Gäste, die während ihres Aufenthaltes plötzlich unter Schmerzen leiden, am Hotelempfang nach Medikamenten fragen. Für solche Fälle halten viele Hotels in Ihrem Erste-Hilfe-Schrank die gängigen Schmerztabletten bereit. Bei der Herausgabe von Medikamenten an Hotelgäste ist jedoch größte Vorsicht geboten, denn wenn ein Gast eine Schmerztablette nicht verträgt und dadurch Nebenwirkungen auftreten, die seiner Gesundheit Schaden zufügen, stehen Sie als Hotelier in der Haftung. Es sei denn, Sie haben den Gast nachweislich vorher darüber aufgeklärt, dass das Medikament Nebenwirkungen erzeugen kann und der Gast es auf eigenes Risiko einnimmt.
Grundsätzlich sollten Sie bei der Herausgabe von Medikamenten an Hotelgäste folgende Grundsätze beachten:
  • Geben Sie keine anderen Medikamente als nicht verschreibungspflichtige Schmerztabletten an Ihre Gäste heraus
  • Kopieren Sie den kompletten Beipackzettel und lassen sich diesen bei Übergabe mit Name und Datum, sowie der Bestätigung, den Zettel gelesen zu haben und über Risiken informiert zu sein, vom Gast quittieren
  • Empfehlen Sie statt der Medikamenteneinnahme eine Apotheke oder einen Arzt in Ihrer Nähe
  • Bieten Sie einen kostenfreien Shuttle-Service zur Apotheke oder zum Arzt an
  • Kaufen Sie für den Gast das gewünschte Medikament in der Apotheke
Wenn Sie diese Grundsätze anwenden, zeigen Sie gegenüber dem Gast Verantwortung für seine Gesundheit und Sicherheit und drücken gleichzeitig Ihr Servicebewusstsein aus.

Mehr Informationen für Hoteliers finden Sie auch auf unserer Webseite!
Deckungsbeitrag jetzt prüfen

Preiserhöhungen durchzusetzen ist gerade gegenüber Stammgästen oder Firmenkunden schwierig. Das wohl wichtigste Instrument hierbei sind die Argumente, die Sie zur Begründung der Preiserhöhung benötigen, um Ihren Kunden verständlich zu machen, dass Sie durch die Preiserhöhung nicht einfach nur Ihre Gewinnspanne vergrößern möchten, sondern gestiegene Kosten decken müssen.

Da Sie Ihr Brutto-Preisgefüge aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zum 01. Januar 2007 sowieso ändern müssen, ist es empfehlenswert jetzt Ihren Deckungsbeitrag zu prüfen, um gegebenenfalls Ihre Zimmerpreise so anzupassen, dass Sie gestiegene Kosten aus der Vergangenheit gleich mit abdecken.

Ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung die Kosten pro Zimmer, die Sie Ihrer Zimmervermietung direkt zuordnen können und die variabel sind. Beispielsweise sind dies Guest-Supplies, Reinigungs- und Energiekosten. Ziehen Sie diese nun Ihrem Netto-Erlös pro Zimmer ab, erhalten Sie den Deckungsbeitrag I, der Ihnen Auskunft darüber gibt, in wieweit Ihr Netto-Zimmerpreis Ihre variablen Kosten abdeckt. Ist Ihr Deckungsbeitrag niedriger als im Vorjahr, sind Ihre variablen Kosten gestiegen.

Ob Ihr Zimmerpreis aber auch Ihre Fixkosten (Wartung Auszug, Pacht oder GEZ) abdeckt, erkennen Sie, wenn Sie diese pro Zimmer ermitteln und vom Deckungsbeitrag I abziehen. Stellen Sie auch den somit ermittelten Deckungsbeitrag II unter den gleichen Gesichtspunkten dem Wert aus dem Vorjahr gegenüber. Sie erkennen somit auch, in welchem Rahmen Ihr Zimmerverkauf zur Gewinnerzielung Ihres Hotels beiträgt.

Die Differenzwerte geben Ihnen Auskunft darüber, wie in welcher Höhe Sie mindestens Ihre Preise anpassen müssen, damit Ihre Kosten entsprechend gedeckt sind und Ihnen ein Gewinn verbleibt. Informieren Sie Ihre Kunden im Herbst über die Preisanpassung und argumentieren Sie damit, in welchem Ausmaß Ihre Kosten im Einzelnen gestiegen sind.

Weitere Tipps zum Thema Kostendeckung lesen Sie in jeder Ausgabe von: Hotelleitung konkret – überzeugen Sie sich selbst mit unserem Gratis-Test!
Anzeige
Speziell für Hoteliers:

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in

Hotelleitung in der Praxis

Der Managementbrief für erfolgreiche Hoteliers!



Zum Seitenanfang

Kindergarten und Hort

Elterngespräche in der Krippe, Teil 3

In der letzten und vorletzten RuFuS-Ausgabe haben wir Ihnen erläutert, wie wichtig Gespräche mit Eltern von Krippenkindern sind und welche Möglichkeiten Sie hier haben, mit den Eltern in Erfahrungsaustausch zu treten.

Wenn Eltern Vertrauen zu Ihnen gefasst haben, wenden sie sich zudem auch häufig Hilfe suchend mit Fragen zur Erziehung, der kindlichen Entwicklung oder zum kindlichen Verhalten an Sie. Räumen Sie den Eltern dann immer so zeitnah wie möglich ein Beratungsgespräch ein, wenn der Bedarf sich zeigt.

Ziel eines Beratungsgespräch ist dabei meist,
  • dass die Eltern Ihren Standpunkt zu einer Erziehungsfrage erfahren oder
  • von Ihnen eine individuelle Rückmeldung zu einem bestimmten Erziehungsproblem haben möchten.
Tipp: Gehen Sie immer offen auf die Eltern zu. So vermitteln Sie den Eltern, dass sie mit Ihrer Kinderkrippe eine gute Wahl getroffen haben.

Die intensive und verantwortliche Arbeit mit Krippenkindern bedarf einer guten Vorbereitung und Information. Tipps und Informationen hierzu finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell.

Mobbing – Gehen Sie aktiv dagegen vor

Immer wieder hört man von Mitarbeiter sozialer Einrichtungen, dass sie von einem oder mehreren Arbeitskollegen unter Druck gesetzt werden. Meist geschieht dies in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen, Schikanen, Ignorieren, Anfeindungen oder Intrigen. Ziel dieser Mobbing-Aktionen ist es, das Opfer am Arbeitsplatz auszugrenzen.

Sollten Sie in eine Mobbing-Falle geraten, ziehen Sie sich nicht zurück und fügen sich in Ihr Schicksal, sondern gehen Sie aktiv dagegen an. Hier ein paar Vorschläge, was Sie tun können:
  • Sprechen Sie Konflikte und Schwierigkeiten offen an.
  • Holen Sie sich Rat bei Kolleginnen, Freunden oder Ihrer Familie.
  • Geben Sie dem Mobber keine Angriffspunkte, z.B. durch spontane Ausbrüche.
  • Schalten Sie Ihren Vorgesetzten oder die Fachberatung ein, wenn Sie innerhalb des Teams keine Hilfe erfahren.
  • Isolieren Sie sich nicht.
  • Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch, in dem Sie alle Vorfälle mit Datum und Uhrzeit erfassen. So können Sie die einzelnen Vorfälle später auch belegen.
  • Stärken Sie Ihr Selbstbewusstsein durch Aktivitäten außerhalb der Arbeit.
  • Suchen Sie sich Hilfe, etwa bei Selbsthilfegruppen oder einem Mobbing-Telefon.
Mehr Praktische Tipps und Ratschläge für Ihre Arbeit als Erzieherin finden Sie in Praxisgestaltung in Kindergarten & Hort. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 18.7.2006.

Anzeige
Der Sicherheitsberater für Leiterinnen

Stellen Sie sich vor: Zwei Kinder schaukeln während der Kindergartenzeit auf einer Wippschaukel. Plötzlich fällt ein Kind von der Schaukel, die Schaukel wippt zurück und schlägt dem Kind zwei Schneidezähne aus. Sie als Leiterin einer Kindertagesstätte können sich diese Situation sicher gut vorstellen. Was müssen Sie als Leiterin im Vorfeld unternommen haben, damit man Ihnen keinen Vorwurf machen kann?

Lesen Sie in
„Recht & Sicherheit in der KiTa“
wie Sie sicherstellen,
dass man Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen nichts anhängen kann!




Zum Seitenanfang

Schulmanagement

Tipps im Umgang mit Mikrofon und Lautsprecheranlage

Ob bei der Verabschiedung von Kollegen oder bei einer Durchsage über die Lautsprecheranlage in Ihrer Schule, als Schulleiter wird von Ihnen erwartet, dass Sie frei reden können und auch professionell im Umgang mit Mikrofon und Lautsprecheranlage sind. Doch gerade beim Umgang mit einem Mikrofon neigen viele Menschen dazu, möglichst langsam und übertrieben deutlich zu sprechen.

Hier ein paar Tipps, was Sie beim Umgang mit Mikrofon und Lautsprecher beachten sollten:
  • Sprechen Sie ins Mikrofon genauso wie mit einem realen Gesprächspartner.
  • Sprechen Sie nicht übertrieben deutlich oder langsam.
  • Achten Sie bei Lautsprecherdurchsagen darauf, keine Kommas zu sprechen. Machen Sie Pausen nur zwischen 2 Gedanken.
  • Sprechen Sie eher leise als laut. Das Mikrofon sowie die Lautsprecheranlage verstärken Ihre Stimme. Es ist daher nicht sinnvoll, ins Mikrofon hineinzuschreien.
  • Berühren Sie das Mikrofon nicht mit den Mund. 5 cm Abstand ist ideal.
  • Sollten Sie das Mikrofon in der Hand halten, gehört es in die inaktive Hand, damit Sie nicht in Versuchung kommen damit herumzuwedeln.
Mehr Informationen, wie Sie als Schulleiter Ihre Schule professionell managen, finden Sie in Schulleitung intern. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Probeexemplar an!
Beziehen Sie Ihr Kollegium in die Stundenplangestaltung mit ein

Zu Beginn des neuen Schuljahres sind Konflikte im Kollegium wegen des Stundenplanes nicht immer zu vermeiden. Doch diese Konflikte lassen sich reduzieren, wenn Sie den Stundenplan für das neue Schuljahr mit möglichst hoher Beteiligung aller Kollegen erstellen.

Schaffen Sie bei der Stundenplangestaltung ein hohes Maß an Transparenz, indem Sie
  • den Stundenplan zur Angelegenheit des gesamten Kollegiums erklären,
  • Probleme offen auf den Tisch legen,
  • Ihren Kollegen konstante Eckdaten bekannt geben, wie etwa Fachraumbelegung,
  • für die Schüler einen möglichst lückenlosen Stundenplan erstellen, da sonst zusätzliche Aufsichtsprobleme entstehen und 
  • nach dem Grundsatz handeln „Kollegenwünsche werden berücksichtigt, soweit es geht“.
Tipp: Vergessen Sie bei Ihrer Planung nicht, „Springstunden“ für Vertretungsunterricht einzubauen. Denn sonst haben Sie keinen Ersatz für den Fall, dass ein Kollege erkrankt. Sprechen Sie diese institutionelle Notwendigkeit offen an und bitten Sie um Verständnis in Ihrem Kollegium.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.schule-management.de! Hier finden Sie hilfreichen Fachartikeln sowie eine Vielzahl von Checklisten und Mustern für Ihre tägliche Arbeit in der Schule.
Anzeige
„Rechtssicher handeln in der Schule“
bietet Ihnen als Schulleiter mehr


Sicherheit im Schulalltag durch leicht verständliche Übersetzungen und direkt umsetzbare Erklärungen zu juristischen Fragestellungen. Einmal im Monat erhalten Sie kompetente Beratung zu Haftungsrecht, Aufsichtspflicht, Handeln in Notsituationen, Unfallverhütung, Schulgesetzten etc.




Zum Seitenanfang

Pflegemanagement

Sind Ihre Mitarbeiter für Notfälle gerüstet? - Machen Sie den Test!

Notfälle, die von Ihren Mitarbeitern ein schnelles und konsequentes Handeln erfordern, können jeden Tag eintreten. Sorgen Sie daher dafür, dass Ihre Mitarbeiter auch bei Notfällen jederzeit wissen, wie sie sich richtig verhalten. Anhand der folgenden Fragen können Sie testen, ob Ihre Mitarbeiter für Notfälle gerüstet sind. Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
  • Haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Notfälle teilzunehmen?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Herzstillstand geschult?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Atemstillstand geschult?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Bewusstlosigkeit geschult?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Verletzungen bei Stürzen geschult?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Verletzungen bei Verbrennungen geschult?
  • Kennen Ihre Mitarbeiter die jeweils einzuleitenden Maßnahmen?
  • Kennen Ihre Mitarbeiter die Verfahrensanweisungen zu den einzelnen Themen?
  • Ist der Standort des nächsten Verbandkastens allen Mitarbeitern bekannt?
  • Kennen Ihre Mitarbeiter den Inhalt des Verbandskastens?
  • Haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, den Einsatz der Inhalte einzuüben?
  • Ist der Standort des Notfallkoffers allen Mitarbeitern bekannt?
  • Kennen Ihre Mitarbeiter den Inhalt des Notfallkoffers?
  • Haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, den Einsatz der Inhalte einzuüben?
Wenn Sie eine oder mehr Fragen mit Nein beantwortet haben, besteht in Ihrer Einrichtung Handlungsbedarf. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich oder fördern Sie die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an entsprechenden Fortbildungen zu diesem Thema.

Übrigens: Mehr Tipps und Informationen speziell für Heimleitungen finden Sie in Heimleitung konkret. Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe, die am 15.7.2006 erscheint, 2 Wochen gratis!

Bundesdatenschutzgesetz – Geben Sie keine vertraulichen Daten Ihrer Patienten weiter

Immer wieder kommen Angehörige auf die Idee, Ihre Pflegekräfte nach vertraulichen Informationen zu fragen. Hier sollten Sie als Pflegedienstleitung aufpassen, denn dabei handelt es sich eventuell um personenbezogene, und somit geschützte, Daten. Eine Daten- oder Informationsweitergabe ist bei geschützten Daten nur an bestimmte Personen erlaubt.

Geschützte Daten dürfen Sie nur weitergeben an:
  •  Angehörige – wenn eine Patientenverfügung oder eine Betreuung in diesem Bereich besteht oder aber der Bewohner sein Einverständnis gibt
  • Ärzte – wenn diese den Bewohner mit dessen Einverständnis behandeln
  • den MDK – im Rahmen der Qualitäts- und Abrechnungsprüfung
Hinweis: Alle Informationen und Daten Ihrer Patienten dürfen Sie nicht an die Krankenkasse weitergeben, auch wenn diese danach fragt oder dies verlangt.

Aus Stationäre Pflege aktuell – Jetzt kostenlos 2 Wochen testen!
Anzeige
Als PDL tragen Sie die Verantwortung - und damit das Haftungsrisiko!

Können Angehörige Ihren Mitarbeitern Fehler nachweisen, kann das für Sie sehr unangenehm werden. Widmen Sie deshalb Ihr ganzes Augenmerk den 3 folgenden Bereichen:

1. Qualitätssicherung
Dazu gehört eine kontinuierliche Fortbildung Ihrer Mitarbeiterinnen im Bereich „medizinische Pflege“.

2. Dokumentation
Verlangen Sie von Ihren Mitarbeitern eine lückenlose Dokumentation der erbrachten Pflegeleistungen. Mit einer guten Dokumentation sind Sie auch bei kritischen Vorfällen immer auf der sicheren Seite!

3. MDK-Prüfung
Machen Sie sich im Vorfeld schlau. „pdl.konkret ambulant“ stellt regelmäßig typische Prüfungsaufgaben einer MDK-Prüfung vor. Und verrät auch gleich die Antworten, die die Prüfer hören wollen.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe GRATIS zum
Kennenlernen an. Einfach hier anklicken!



Zum Seitenanfang

Sozialmanagement / Nonprofit

So bekommen Sie schwierige Verhandlungen in den Griff

Als Führungskraft müssen Sie schwierige Verhandlungen im Griff haben und den Überblick behalten. Dies bedeutet, dass Sie einerseits konsequent an einer Einigung arbeiten und Ihre eigenen Interessen wahren müssen. Auf der anderen Seite sollten Sie aber auch die Situation Ihres Gegenübers im Auge behalten und Verhandlungsbereitschaft signalisieren.

Die folgenden 10 Schritten helfen Ihnen dabei, diese scheinbaren Gegensätze in Einklang zu bringen:
  1. Stellen Sie die Sachlage dar.
  2. Lösen Sie Fronten auf.
  3. Schaffen Sie eine sachliche Basis.
  4. Blenden Sie die persönliche Ebene aus.
  5. Fragen Sie nach.
  6. Geben Sie Ihrem Gegenüber Feedback.
  7. Wägen Sie Argumente sachlich ab.
  8. Stellen Sie Ihre eigenen Interessen und Ihre eigene Position sachlich dar.
  9. Bieten Sie Lösungen an.
  10. Stellen Sie die Vorteile für Ihr Gegenüber heraus.
Ausführliche Informationen, Tipps und Praxisbeispiele für schwierige Verhandlungen finden Sie in Kapitel V 17 des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt kostenlos testen!
3. Sächsischer Fundraisingtag in Dresden am 7.9.2006 – Mehr Mittel für den guten Zweck

Richtungsweisende Ideen, Wissen, Inspiration und Begegnungen ....., das sind die zentralen Punkte des 3. Sächsischen Fundraisingtages, der am 7.September 2006 in Dresden stattfindet und sich vor allem an Personen und Organisationen aus dem gemeinnützigen Bereich wendet.

Anhand von Vorträgen, Seminaren und Workshops erhalten den Teilnehmer konkretes und praktisches Basiswissen vermittelt, um ihre Ideen professionell in die Tat umsetzen zu können. Besonders das Thema Spendenmarketing und Sponsoring, das in den vergangenen Jahren von den Teilnehmern sehr gut angenommen wurde, soll auch in diesem Jahr wieder angeboten und fortgesetzt werden.

Anmeldungen zum 3. Sächsischen Fundraisingtag sind ab sofort unter www.saechsischer-fundraisingtag.de. Die Teilnahmegebühr beträgt 79 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Frühbucher, die sich bis zum 24. Juli angemeldet haben, erhalten eine Ermäßigung.

Sie suchen fundiertes Wissen zum Thema Fundraising, Spenden und Sponsoring speziell für kirchliche Einrichtungen? Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Exemplar von Gemeinde Gestalten an. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 11.7.2006.

Anzeige
Endlich wieder Zeit für den Menschen!

Sicher kennen Sie dieses Gefühl: Sie haben Ihren Beruf gewählt, um anderen zu helfen, doch dafür bleibt aufgrund Ihrer vielen Management-Aufgaben immer weniger Zeit. Nutzen Sie deshalb jetzt diesen bewährten Helfer, speziell für Führungskräfte im sozialen Bereich, und gewinnen Sie wieder mehr Zeit für den Menschen.

Testen Sie das "Praxishandbuch Sozial Management"
jetzt kostenlos und ohne Risiko!



Zum Seitenanfang

Info
Fachverlag für Recht und Führung,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Fachverlag für Schul- und Sozialmanagement und
Verlag PRO Pflegemanagement
Unternehmensbereiche der
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: info@vnr.de

Redaktion

Fachverlag für Recht und Führung,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Fachverlag für Schul- und Sozialmanagement und
Verlag PRO Pflegemanagement
Julia Nickel
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Zum Seitenanfang

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG