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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 119 - Ein falsch geführtes Fahrtenbuch kann Sie viel Geld kosten


Liebe Leserin, lieber Leser,

führen auch Sie Ihr Fahrtenbuch per Computer oder als Loseblattsammlung? Dann sollten Sie schleunigst umstellen, denn in gleich 3 Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Thema Firmenwagen wurden diese Methoden als unzureichend bewertet.

Excel-Datei als Fahrtenbuch entspricht nicht dem Standard
In ihrem Urteil vom 16. November 2005, Az.: VI R 64/04, stellen die Richter des BFH ihre Anforderungen an ein mittels Computerprogramm geführtes Fahrtenbuch dar. Damit das Finanzamt Ihr computergeführtes Fahrtenbuch steuerlich anerkennt, ist es notwendig, dass Ihre Eintragungen nachträglich nicht mehr verändert werden können. Wenn dies technisch möglich sein sollte, müssen die nachträglichen Änderungen in der Fahrtenbuchdatei dokumentiert werden. Diese vom BFH aufgestellten technischen Anforderungen erfüllt eine Excel-Tabelle nicht, denn Excel-Fahrtenbücher lassen sich leicht manipulieren.

Software-Fahrtenbücher sind möglich – aber teuer
Wenn Sie eine Software einsetzen, die es unmöglich macht, die Daten nachträglich zu verändern, so haben Sie den Segen des BFH. Es gibt zwar schon elektronische Fahrtenbücher der Automobilhersteller, die den Anforderungen des BFH genügen, doch diese sind mit 500 bis 1.300 € sehr teuer.

Auch eine Loseblattsammlung ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Nach Ansicht des Gerichts wird aus dem Wort „Fahrtenbuch“ die äußere Form deutlich erkennbar. Eine lose Beleg oder Zettelsammlung genügt nicht. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch macht eine „buchförmige äußere Gestalt“ unabdingbar.

Gekaufte Fahrtenbücher schaffen Sicherheit
Nach oben genanntem Urteil bieten gekaufte Fahrtenbücher aus dem Schreibwarenhandel die geforderte Sicherheit. Hier kommt kein Finanzbeamter auf den Gedanken, dass Sie die einzelnen Blätter nachträglich ausgetauscht oder manipuliert haben könnten.

Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden
In einem weiteren Urteil (Az.: VI R 27/05) stellen die Richter des Bundesfinanzhofs klar, dass Sie Ihr Fahrtenbuch zeitnah führen müssen, damit es steuerlich anerkannt wird. Im Urteilsfall hatte ein leitender Angestellter sein Fahrtenbuch anhand von Notizzetteln nachträglich erstellt. Dies ging dem BFH eindeutig zu weit. Konsequenz: Das Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß geführt.

Tipp: Das Fahrtenbuch samt dokumentenechtem Stift gehört in das jeweilige Dienstfahrzeug, damit Sie und Ihre Mitarbeiter die Fahrten sofort nach deren Beendigung eintragen können. Das Fahrtenbuch muss so geführt sein, dass es als Eigenbeleg ordnungsgemäß Aufschluss über alle Fahrten einschließlich Angabe der Kilometerstände am Anfang und Ende der Fahrt geben kann.

Aus pdl.konkret ambulant

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreiche und schöne Woche!

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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So trennen Sie sich rechtssicher von Dauerkranken, Teil 4
Wie viel Pause muss ein Mitarbeiter machen?

Meetings in English: Vermeiden Sie unbedingt diese Fehler
Emotionale Intelligenz ist im täglichen Umgang auch am Arbeitsplatz unerlässlich

VDA: Pkw-Absatz in China verdoppelt
Die ersten 100 Tage: So gestalten Sie Ihre Probezeit erfolgreich

Nichtraucherschutz: Fällt die Zielvereinbarung?
Deutsche essen wieder mehr außer Haus

Elterngespräche in der Krippe, Teil 2
Kinderkonferenz bietet Kindern die Möglichkeit zur selbstständigen Mitgestaltung

Achten Sie bei Schulfesten auf die Einhaltung von Hygienevorschriften
Fördern Sie mit einer Schulbibliothek die Lust am Lesen

Setzen Sie Ihre Präsenskräfte richtig ein
Deutscher Pflegemanagement Preis 2006: Die beste Zusatzleistung wird mit 3000 EUR belohnt

Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter Erkrankungen ordnungsgemäß anzeigen
Innovationspreis für Freiwilligenagenturen 2006 - Gesucht: Ideenreiche Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit

Recht

So trennen Sie sich rechtssicher von Dauerkranken, Teil 4

In den letzten 3 RuFuS-Infomails hatten wir Ihnen von der 3-Stufen-Prüfung für die Kündigung bereits einen Einblick in die 1. und 2. Stufe gegeben. Hier folgt nun zum Abschluss alles über die 3. Stufe:

3. Stufe: Umfassende Interessenabwägung
Schließlich ist noch eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Ihre Kündigung ist nur dann wirksam, wenn Ihr Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Interesse Ihres Arbeitnehmers überwiegt.

Diese Umstände können Sie zu Ihren Gunsten in die Waagschale werfen:
  • Sie haben organisatorische Maßnahmen (z. B. Personalreserve) zur Vermeidung von Betriebsstörungen getroffen.
  • Gesundheitsschädigendes Verhalten des Arbeitnehmers: Wer keine Bereitschaft zu gesundheits- oder genesungsförderndem Verhalten zeigt, kann auch keine besondere Rücksichtnahme auf eigene Interessen erwarten.
  • Verschulden des Mitarbeiters: Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist zwar nicht Voraussetzung für die Kündigung, Ihre soziale Mitverantwortung als Arbeitgeber fällt dann aber geringer aus.
  • Die Ausfallquote des Mitarbeiters liegt über dem Durchschnitt der anderen Kollegen.
Dagegen sind die folgenden Umstände in der Abwägung nachteilig für Sie:
  • Betriebliche Ursachen sind für die Krankheit verantwortlich (z. B. Betriebsunfall).
  • Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, ungünstige Arbeitsbedingungen.
  • Überbrückungsmaßnahmen sind möglich und zumutbar (z. B. Einsatz von Aushilfskräften, Anordnung von Überstunden).
Auch diese Umstände fließen in die Abwägung mit ein:
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses,
  • Lebensalter des Arbeitnehmers,
  • seine Tätigkeit und Stellung im Betrieb.
Allgemeine Anforderungen
Schließlich müssen Sie die allgemeinen Anforderungen an eine Kündigung beachten. Ein vorhandener Betriebsrat muss vor der Kündigung angehört werden. Dabei müssen Sie folgende Angaben machen:
  • genaue Aufzählung der Fehlzeiten,
  • Anteil der Fehlzeiten an der zu leistenden Arbeit,
  • die Art der Erkrankung, soweit bekannt,
  • die ausgelösten wirtschaftlichen Belastungen und/oder Betriebsablaufstörungen,
  • Fehlzeiten vergleichbarer Kollegen,
  • eingeleitete Maßnahmen (Personalreserve, Ersatzkräfte usw.),
  • Prognose zu künftigen Fehlzeiten,
  • ggf. betriebliche Umstände, die zur Krankheit geführt haben.
Aus: Betriebsleitung aktuell
Wie viel Pause muss ein Mitarbeiter machen?

Frage eines Lesers von Heimleitung konkret: Wie sieht die gesetzliche Pausenregelung aus? Muss ein Mitarbeiter, der täglich 6 Stunden arbeitet, in dieser Zeit eine Pause machen?

Antwort: Einem Mitarbeiter muss gesetzlich erst nach 6 Stunden ununterbrochenen Dienstes eine Pause gewährt werden. Vorher ist dies – zumindest gesetzlich – nicht vorgeschrieben. D. h. Sie müssen keine Pause gewähren. Werden dennoch Pausen eingelegt, endet die Arbeitszeit entsprechend später, verlängert sich aber nicht, da die Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.

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100.000 € Jahresgehalt für Sie
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Auch wenn Sie skeptisch sind, die Industrie zahlt tatsächlich 100.000 € und mehr für Ingenieure mit Führungsverantwortung.

Entscheidend ist der Zusatz „Führungsverantwortung“. Und da gibt es eben nicht so viele Ingenieure, die solche Positionen übernehmen können. Weil hier – neben einer Top-Qualifikation als Techniker – noch eine zweite Qualifikation gefragt ist: Management und Mitarbeiterführung.

An den Universitäten und Fachhochschulen gehört dies nicht zum Ausbildungsprogramm. Also müssen Sie sich dieses Know-how selbst aneignen. Zum Beispiel mit Hilfe von „Das Deutsche Ingenieur-Handbuch“.

Dort finden Sie auf alle Fragen, die mit Management und Mitarbeiter-führung zu tun haben, die richtige Antwort. Und damit können Sie auch eine Position mit Führungsverantwortung übernehmen. Mit einem Anspruch auf deutlich mehr Gehalt als bisher.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Meetings in English: Vermeiden Sie unbedingt diese Fehler

Als Betriebsleiter kommen Sie viel herum. Im wahrsten Sinne des Wortes. Auch Meetings, die in englischer Sprache abgehalten werden, sind nichts Ungewöhnliches. Dennoch tappen viele Führungskräfte immer wieder in die selbe Falle.

Sie sind es gewohnt, sich in Meetings stets direkt, unmissverständlich, klar und ehrlich zu äußern. Doch Vorsicht! Sitzen Ihnen englische oder amerikanische Geschäftspartner gegenüber, kann ein solches Kommunikationsverhalten schnell zum Eigentor werden. Zwar wird es als Ausnahme akzeptiert, wenn Sie als „typical German“ im Meeting oder vor einer Präsentation ankündigen: „Let’s get down to business right away!“ (Lassen Sie uns sofort zum Geschäftlichen kommen). Die Regel sieht aber anders aus:

Direkte Formulierungen wirken englischsprachige Partner wie verbale Keulen. Es wirkt so, als seien für nur die Sache und nicht die Personen wichtig – und das brüskiert. Beispiele:
  • „No, I don’t think so.“
  • „No, not so!“
  • „We don’t like this way.“ 
  • „You are wrong. We think ...“  
  • „Yes. We agree.“ 
  • „Yes. O.k.“
Achtung: Auch die beiden Positivformulierungen wirken wie verbale Keulen. Sie sind einfach „zu kurz“ und können sogar als sarkastisch aufgefasst werden.

Machen Sie harte Tatsachen weich
Probieren Sie stattdessen doch einmal den Einsatz so genannter Weichmacher („softeners“) aus – und staunen Sie, wie Sie von Englisch sprechenden Gesprächspartnern gehört und geachtet
werden.
Hier einige Formulierungshilfen für eine höfliche Ausdrucksweise in englischsprachigen Diskussionen:

Beispiele für Softeners
Wenn Sie nicht mit Ihrem Gesprächspartner übereinstimmen:
  • „I see what you mean, but we have another idea about it ...“
  • „You do have a point there. However, I cannot agree with you on ...“
  • „We have reached complete agreement about this ... it’s just that ...“
  • „Allright, I’m with you on that. And for the next step ...“
  • „We know how you feel about this - nonetheless we don’t wish to ...“
Wenn Sie unterbrechen möchten:
  • „If I may interrupt just to point out ..."
  • „Excuse me, may I ask for clarification on this?“
  • „Sorry to interrupt, but ...“ 
  • „Do you think so? My impression is that ...“
  • „We feel strongly about ...“
Wenn Sie unterbrochen werden:
  • „Okay, go ahead, I’m listening.“
  • „If I may finish this point first ...“  
  • „Could we come to that a bit later?“ 
  • „Could we leave that to another discussion, please?“
  • „Sorry, couldn’t we discuss this at the end?“
Praxis-Tipp: Wenn Sie Ihre Meinung vertreten, sagen Sie nicht immer nur „think“ („I/We think that ...“). Würzen Sie mit „believe“, „view“, „see“, „understand“. Ein stetig wiederholtes „think“ ist wie trockenes, fades Essen.

Aus: Betriebsleitung aktuell
Emotionale Intelligenz ist im täglichen Umgang auch am Arbeitsplatz unerlässlich

Mit dem Begriff der Intelligenz verbindet man üblicherweise vor allem geistige Fähigkeiten, die wir auch als Klugheit bezeichnen. Die emotionale Intelligenz wurde dagegen lange wenig beachtet. Dabei sind die Kompetenzen, die sie ausmachen, im Berufsalltag ebenso wichtig wie Fachwissen und Klugheit. Zu diesen Fähigkeiten, die unter dem Oberbegriff der emotionalen Intelligenz zusammengefasst werden, gehören neben einigen anderen zum Beispiel Empathie, Selbstmanagement und Konfliktmanagement.

Allgemein lässt sich sagen, dass diese den Umgang mit uns selbst und unseren Mitmenschen betreffen. Das beginnt mit der Fähigkeit, die eigenen Talente und das eigene Potential ehrlich einschätzen zu können und dementsprechend auch zu handeln. Auch die Selbstmotivation gehört dazu, die zu einem großen Teil aus Selbstdisziplin besteht.

Auf das Verhalten seinen Kollegen gegenüber bezogen bedeutet emotionale Intelligenz einen ganzen Strauß sozialer Kompetenzen. Das beinhaltet die Fähigkeit, mit Menschen Kontakte zu knüpfen und solche Beziehungen auch unterhalten zu können. Dazu braucht es vor allem Kommunikationsfähigkeit. Denn man muss in der Lage sein, eigene Positionen und Informationen so zu vermitteln, dass die Kollegen es auch verstehen. Außerdem gilt es, richtig und aufmerksam zuzuhören. Damit ist die Kommunikationsfähigkeit eine grundlegende Komponente der emotionalen Intelligenz.

Des Weiteren ist das Verhalten in schwierigen Situationen wichtig. Man muss effektives Konfliktmanagement betreiben können, schließlich kommen Auseinandersetzungen im menschlichen Miteinander immer wieder vor. Zu dem großen Komplex des Konfliktmanagements gehören auch klassische Werte des guten Benehmens wie Höflichkeit und Taktgefühl. Ohne diese können Auseinandersetzungen nicht ruhig und effektiv gelöst und bereinigt werden.

All diese Komponenten zeigen, dass emotionale Intelligenz auch im Berufsalltag ungeheuer wichtig ist. Neben allen fachlichen Fähigkeiten kann ein Mangel an sozialen Kompetenzen große Schwierigkeiten mit sich bringen und auch den beruflichen Erfolg behindern. Denn vor allem als Führungskraft muss man über eine ausgeprägte emotionale Intelligenz verfügen.

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Führungsstärke macht Eindruck.

Und zwar nicht nur bei Ihren Mitarbeitern. Sondern auch bei Ihrer Unternehmensleitung.

Das gilt vor allem dann, wenn Sie im Auftrag der Geschäftsführung Maßnahmen verkünden und auch durchsetzen müssen, die mit Sicherheit nicht die Zustimmung der Mitarbeiter finden.

Viele Vorgesetzte tun sich damit schwer, besonders wenn sie mit ihren Mitarbeitern einen jovialen Umgangston pflegen oder sich mit ihren Mitarbeitern duzen. Sie wissen nicht, wie sie eine unpopuläre Entscheidung (zum Beispiel eine Zweigstelle schließen), ihren Mitarbeitern am besten beibringen.

Eine weitere Herausforderung ist, die verbliebenen Mitarbeiter so zu motivieren, dass diese dennoch mit Elan und Begeisterung ihre Arbeit tun und alles daran setzen, ihre Ziele zu erreichen.

Das ist in der Tat keine leichte Aufgabe. Wie Sie sich die nötige Führungsstärke am besten aneignen sagt Ihnen das Praxishandbuch - leiten - führen – motivieren.

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Managementwissen für Ingenieure

VDA: Pkw-Absatz in China verdoppelt

Die deutsche Automobilindustrie hat auf dem schwierigen chinesischen Markt den Vorwärtsgang eingelegt und im bisherigen Jahresverlauf ihren Pkw-Absatz mit über 200.000 Einheiten mehr als verdoppelt. Damit hat sie ihren Marktanteil um 4 Prozentpunkte auf 16 % sprunghaft erhöht. Das meldet der Verband der Automobilindustrie (VDA).

Die deutsche Automobilindustrie ist bereits seit den 70-er Jahren auf dem chinesischen Automobilmarkt aktiv und hat damit eine Pionierrolle übernommen. Sie hat die Entwicklung dieser Schlüsselbranche maßgeblich vorangetrieben und ist mit über 130 Produktionsstätten vertreten, darunter zahlreiche Zulieferer. Allein in den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Engagements in China mehr als verdoppelt. In den letzten 5 Jahren haben die deutschen Hersteller 2,7 Mio. Pkw in China produziert – 1/3 der Gesamtproduktion in der Volksrepublik. Insgesamt beschäftigt die deutsche Automobilindustrie in China mehr als 80.000 Mitarbeiter.

Weltweit hat der chinesische Markt für die deutschen Hersteller weiterhin hohe Priorität. Die steigende Motorisierung des Landes sowie die wachsenden Durchschnittseinkommen der Bevölkerung sorgen für ein erhebliches Absatzpotenzial.

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Die ersten 100 Tage: So gestalten Sie Ihre Probezeit erfolgreich

Das Bewerbungsgespräch war erfolgreich, das Gehalt ist verhandelt und der Arbeitsvertrag unterschrieben – nun steht der weiteren Karriere nichts mehr im Wege, oder? Leider ist der erfolgreiche Einstieg in einen neuen Job für einen Ingenieur oder eine technische Führungskraft nicht ganz so einfach, denn mit dem ersten Arbeitstag beginnt auch die Probezeit. Und in der müssen Sie beweisen, dass Sie die richtige Person für die Position sind. Nutzen Sie diese Chance. Mit unseren Tipps werden Sie die ersten 100 Tage am neuen Arbeitsplatz erfolgreich gestalten:
  • Bei nahezu jeder neuen Arbeitsstelle müssen Sie sich vollständig neu in die Materie einarbeiten. Und das bedeutet, dass Sie Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden müssen. Am besten führen Sie deshalb direkt zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, welches die dringendsten Aufgaben sind. Erstellen Sie nach dessen Vorgaben einen ungefähren Zeitplan, was wie und bis wann erstellt oder geklärt werden muss.
  • Arbeiten Sie sich in den neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereich so genau wie möglich ein. Haben Sie vor allem keine Angst vor Fragen, um Ihren Wissensstand zu vervollständigen. Zeigen Sie sich bei den Kollegen lernwillig, ohne neugierig zu erscheinen. Wenn Ihre Kollegen sehen, dass Sie sich offen und ehrlich für sie interessieren, werden sie Ihnen gern in der Einarbeitungszeit behilflich sein.
  • Fragen Sie Ihre Kollegen und insbesondere Ihren Vorgesetzten offen nach einem Feedback: Wie sind Ihre bisherigen Arbeitsergebnisse? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Was ist Ihnen besonders gut gelungen? Signalisieren Sie, dass Sie an einer ehrlichen Meinung interessiert sind und offen für Verbesserungsvorschläge.
  • Interessieren Sie sich für Ihre Kollegen. Merken Sie sich ihre Namen. Gehen Sie regelmäßig mit ihnen zum Mittagstisch. Informieren Sie sich auch über die anderen Abteilungen. Versuchen Sie, auch dort die Kollegen kennen zu lernen. Das ist wichtig, damit Sie sich ein tragfähiges internes Netzwerk aufbauen können.
  • Irren ist menschlich: Sollte Ihnen in der ersten Zeit ein Fehler unterlaufen, dann stehen Sie dazu. Zeigen Sie sich kollegial, loyal, zuverlässig und freundlich. Dann haben Sie die besten Chancen, bei Kollegen und Vorgesetzten in den ersten 100 Tagen im neuen Job einen positiven Eindruck zu hinterlassen.
So bleiben Sie als technische Führungskraft auch weiterhin auf Erfolgskurs! Mit unserem Standardwerk: Praxishandbuch für technische Führungskräfte - Das Deutsche Ingenieur-Handbuch – jetzt 4 Wochen ohne Risiko testen!

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Vermissen Sie bei Ihren Mitarbeitern Loyalität?
Dann hapert es bei der Motivation.


Früher haben unzufriedene Mitarbeiter gekündigt. Heute, in Zeichen der Arbeitslosigkeit, tun sie das nicht. Heute beschränken sich unzufriedene Mitarbeiter auf die innere Kündigung.

Für Ihren Betrieb ist das schlechter, als wenn der Mitarbeiter tatsächlich kündigen würden. Denn Sie müssen vollen Lohn zahlen. Für verminderte Leistung. Hinzu kommt, dass unmotivierte Mitarbeiter auch den Arbeitsgeist ihrer Kollegen unvorteilhaft beeinflussen.

Starten Sie ein Motivationsprogramm. Das funktioniert sogar ganz ohne Geld und Prämien. Wie es geht lesen Sie in „Betriebleitung aktuell“.


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Hotelleitung

Nichtraucherschutz: Fällt die Zielvereinbarung?

90 % aller Bistros, Kneipen und (Hotel)Restaurants sollen bis zum Jahr 2008 mindestens die Hälfte ihrer Plätze für Nichtraucher anbieten. So lautet die Zielvereinbarung zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr, die auf Freiwilligkeit und Verantwortungsbewusstsein, statt auf gesetzlichen Bestimmungen basierten sollte. Bis zum März 2006 sollten bereits 30% Nichtraucherplätze nachgewiesen werden, was laut DEHOGA auch knapp erreicht wurde.

Doch nun gerät die Zielvereinbarung immer mehr unter Druck. Nichtraucherschützer, wie die Deutsche Krebshilfe und andere Vereinigungen bezweifeln die Angaben des Hotel- und Gaststättenverbandes. Sie forderten kürzlich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) dazu auf, die Angaben des Hotel- und Gaststättenverbandes noch vor der Sommerpause zu prüfen. Neben den Nichtraucherschützern, stellen auch Ärzte und Gesundheitspolitiker die Wirksamkeit der Zielvereinbarung grundsätzlich in Frage. Die Zielvereinbarung sei halbherzig, weil dadurch immer noch die hinlänglich bekannten Gefahren des Passivrauchens nicht vollkommen eingeschränkt werden. Einen wirtschaftlichen Nachteil für Hotels und Restaurants sehen die Nichtraucherschützer nicht. Sie verweisen hierbei auf die erfolgreiche Umsetzung eines gesetzlichen Rauchverbotes in anderen EU-Ländern wie Irland und Spanien.

Einen ersten Anlauf die bestehende Zielvereinbarung zu kippen, werden direkt nach der parlamentarischen Sommerpause etwa 50 Gesundheitspolitiker aus beiden Regierungsfraktionen vornehmen. Sie wollen einen Gesetzesentwurf zum Nichtraucherschutz vorlegen, der auch ein Rauchverbot in den öffentlichen Bereichen von Hotels und Restaurant vorsieht. Hilfreich wird hierbei das im Herbst erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Tabakwerbeverbot sein. Die Bundesregierung hatte als einziges EU-Land Klage gegen die EU-Richtlinie, die ein Verbot von Tabakwerbung in Zeitschriften vorsieht, gestellt. Bereits jetzt hat der Generalstaatsanwalt am Europäischen Gerichtshof eine Empfehlung an die Richter ausgesprochen, die Klage abzuweisen. Zwar ist diese Empfehlung nicht bindend, jedoch folgen die Richter solchen Empfehlungen meist, was auf ein entsprechendes Urteil schließen lässt. Die Begründung dieser Empfehlung basiert vorwiegend darauf, dass auch beim Nichtraucherschutz die nationalen Regelungen, zugunsten einheitlicher EU-Bestimmungen fallen sollen. Dadurch könnte langfristig auch die bestehende Zielvereinbarung kippen.

Immer auf dem neuesten rechtlichen Stand mit Hotelleitung konkret – überzeugen Sie sich selbst mit unserem Gratis-Test!
Deutsche essen wieder mehr außer Haus

Der wachsende Konsum der Deutschen wirkt sich nun endlich auch auf die Hotellerie und Gastronomie aus. Wie die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle jetzt bekannt gab, hat sich der leicht positive Trend des vergangen Jahres auch im ersten Quartal 2006 fortgesetzt. Zwar profitieren Fast-Food-Restaurants und Betriebskantinen am meisten von dieser Entwicklung, jedoch kann sich auch die klassische Gastronomie über steigenden Konsum freuen. Zwischen Januar und März 2006 gaben die Deutschen 1,1% mehr Geld in Restaurants aus.

Auch die Aussichten für das laufende Quartal versprechen eine Fortsetzung dieses Trends. Zwar gab die schlechte Witterung im April und Mai den Gästen wenig Anreiz Terrassen und Biergärten zu besuchen, doch das mittlerweile sommerliche Wetter und die Begeisterung für die Fußball-WM lassen Gastronomen und Hoteliers auf gute Umsätze hoffen.

Allerdings könnte schon ab Herbst wieder eine Konsumzurückhaltung spürbar werden. Konsumforscher und Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass durch die Mehrwertsteuererhöhung und die Gesundheits- und Steuerreformen die Konsumenten erneut verunsichert werden und wieder mehr zum Sparen tendieren.

Mehr Informationen für Hoteliers finden Sie auch auf unserer Webseite!
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Was tun mit schwierigen Mitarbeitern?
Integrieren? Ignorieren?
Oder feuern?


Fast jeder Vorgesetzter hat mindestens einen davon: einen schwierigen Mitarbeiter. Manche haben das Talent, ihre Vorgesetzten bis zur Weißglut zu reizen. Das führt dann manchmal zu schnellen und voreiligen Kündigungen, die dann spätestens vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen werden müssen.

Außerdem gibt es schwierige Mitarbeiter, die durchaus gute Arbeit leisten – nur im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen sind sie ausgesprochen schwierig. Was also tun?

Das Praxishandbuch - leiten - führen – motivieren hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Dazu finden Sie Anleitungen, wie Sie die Situation als auch den schwierigen Mitarbeiter analysieren. Denn es gibt verschiedene Typen von „schwierigen“ Mitarbeitern. Und je nach Typ auch unterschiedliche Strategien für die Lösung des Problems.

Wenn Sie selbst ausprobieren wollen, was am besten bei Ihrem „schwierigen“ Mitarbeiter funktioniert, fordern Sie am ein Exemplar „Praxishandbuch - leiten - führen – motivieren“ zur Ansicht an. Kostenlos und für volle 4 Wochen!




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Kindergarten und Hort

Elterngespräche in der Krippe, Teil 2

Eltern, die Ihnen ihre Kinder in der Krippe anvertrauen, wollen sehr genau wissen, was ihr Kind dort erlebt und wie es gefördert wird. Durch Kurzgespräche in der Bring- und Abholphase der Kinder können Sie mit den Eltern in Erfahrungsaustausch treten und über den Tag des Kindes berichten.

Zudem sollten Sie aber auch die Eltern und Kinder unterstützen, in dem Sie regelmäßig Entwicklungsgespräche anbieten. Hier können Sie die Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes informieren und mögliche Entwicklungsverzögerungen besprechen. Entwicklungsgespräche sollten Sie mindestens 1 mal im Jahr, bei Bedarf auch halbjährig, durchführen.

Folgende Punkte sollten Sie hierbei ansprechen:
  • Die Sprachentwicklung, wie etwa Artikulation und einfache grammatische Strukturen.
  • Die Wahrnehmungsfähigkeit in optischer, akustischer und taktiler Hinsicht.
  • Die motorische Entwicklung, besonders im Hinblick auf Fein- und Grobmotorik.
  • Die sozial-emotionale Entwicklung und das Spielverhalten des Kindes.
  • Die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme, das Bindungs- und Ablöseverhalten.
  • Die Selbstständigkeit, wie etwa die Fähigkeit des Kindes, sich allein an- und auszuziehen.
  • Die kognitive Entwicklung, beispielsweise das Begreifen von Zusammenhängen.
Lesen Sie in der kommenden Woche, wie Sie Eltern mit Beratungsgesprächen helfen.

Mehr Tipps und Informationen, die Sie leicht in Ihrer Kindertageseinrichtung umsetzen können, finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell. Fordern Sie noch heute die aktuelle Ausgabe, die am 7.7.2006 erscheint, zum kostenlosen Test an!
Kinderkonferenz bietet Kindern die Möglichkeit zur selbstständigen Mitgestaltung

Viele Kindertageseinrichtung bieten Kindern die Möglichkeit zur selbstständigen Mitgestaltung ihrer Interessen durch die regelmäßige Einberufung von Kinderkonferenzen. Dabei üben die Kinder nicht nur die freien Meinungsäußerung, sondern lernen auch Toleranz gegenüber anderen Meinungen.

Zudem haben die Kinder die Möglichkeit, 
  • von ihren Erlebnissen und Erfahrungen zu berichten,
  • Wünsche zu äußern,
  • von ihren Hoffnungen und Erwartungen für die Zukunft zu erzählen,
  •  ihre eigenen Beobachtungen mitzuteilen und ihre persönliche Befindlichkeit auszudrücken.
Auch für Sie als Erzieherin bietet die Kinderkonferenz Vorteile. So können Sie die Konferenz nutzen, um Absprachen mit den Kindern zu treffen und Regeln festzulegen. Ebenso können Sie abgesprochene Regeln überprüfen und gegebenenfalls verändern.

Mehr pädagogische Tipps und Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.pro-kiga.de! Schauen Sie mal vorbei!
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Praxisgestaltung in Kindergarten & Hort ist eine Ideenquelle für Erzieherinnen in Tageseinrichtungen für Kinder!

Hier finden Sie wertvolle Ideen zu allen Themen rund um Ihre erzieherische Arbeit! Sie erhalten wertvolle Anregungen zu Themen wie Zusammenarbeit mit Eltern, Pädagogik, persönliche Weiterbildung und vieles mehr!

Die praxisnahen Tipps, Checklisten, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Muster erleichtern Ihnen Ihre tägliche Arbeit und helfen Ihnen, Ihre Zeit als Erzieherin so effizient wie möglich zu nutzen.




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Schulmanagement

Achten Sie bei Schulfesten auf die Einhaltung von Hygienevorschriften

Bei Schul- oder Klassenfesten ist die Mitwirkung der Eltern immer gern gesehen. Doch Vorsicht ist geboten, wenn Eltern selbst gemachte Speisen und Getränke mitbringen. Denn auch im schulischen Bereich müssen Sie als Schulleiter auf die Einhaltung von Hygienevorschriften achten.

Um gesundheitliche Probleme nach einem Schulfest zu vermeiden, sollten Sie das Thema auf einer vorrangehenden Elternversammlung erörtern. Weisen Sie als Schulleitung die mithelfenden Eltern in die Hygienevorschriften ein. Selbstverständlich sollte sein, dass die Eltern
  • die üblichen Hygieneschutzmaßnahmen bei der Zubereitung der Speisen zu Hause einhalten
  • keine Speisen mit frischen Eiern anbieten
  • bei leicht verderblichen Speisen unbedingt auf ausreichende Kühlung achten
  • die Speisen vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
  • nur vorgespülte Anrichteschüsseln verwenden
  • beim Vorbereiten der Speisen auf hygienische Anlagen achten, etwa um sich die Hände zu waschen.
Hinweis: Informieren Sie sich bei Ihrer Gesundheitsbehörde über das Infektionsschutzgesetz. Hier gibt es auch entsprechende Formblätter für die Belehrungen.

Mehr Tipps und Hinweise speziell für Schulleiter von Grund- und Hauptschulen finden Sie in Schulleitung intern. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Fördern Sie mit einer Schulbibliothek die Lust am Lesen

Schulbibliotheken haben vor allem den Zweck, die Lust und die Freude am Lesen zu wecken und Kinder zum Lesen anzuhalten. Um dies zu erreichen brauchen Sie nicht nur Bücher, sondern auch Atmosphäre. Gestalten Sie deshalb einen Raum, der Lust auf Lesen macht und zum Forschen und Entdecken von Literatur anregt.

Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Schulbibliothek gestalten und so die Neugier am Lesen wecken können:
  • Legen Sie Nutzungszeiten fest.
  • Hängen Sie einen Belegplan auf, der genau eingehalten wird.
  • Aktualisieren Sie den Bücherbestand laufend.
  • Registrieren Sie Neues zeitnah, vermeiden Sie Neulingslager.
  • Stellen Sie mit den Schülern Nutzungsregeln auf.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der Regeln.
  • Sorgen Sie beim Putzpersonal regelmäßig für die Entstaubung der Bücher.
  • Lagern Sie Kreativmaterialien in geeigneten Schubladen oder Kisten.
  • Überprüfen Sie Buchgeschenke zunächst auf Ihre Tauglichkeit.
  • Arrangieren Sie Bücher und Medien so, dass sie die Aufmerksamkeit der Schüler erregen.
  • Archivieren Sie Zeitschriften regelmäßig.
Mehr Tipp und Informationen sowie Checklisten und Muster speziell für Schulleiter finden Sie auf unserer Internetseite unter www.schule-management.de!
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Neuer Managementbrief für Schulleiter

Die Anforderungen an Sie als Schulleiter einer Grund- und Hauptschule steigen rapide: Zum einen sollen Sie die geforderte Schulentwicklung vorantreiben. Zum anderen sind Sie Tag für Tag damit beschäftigt, die kleinen und größeren Katastrophen des Schulalltags zu meistern und Ihr Kollegium zu motivieren. „Schulleitung intern“ informiert Sie zu allen Fragen rund um Schulentwicklung, Kooperation mit den Eltern, Organisation, Teamarbeit, Zeitmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und die aktuelle Rechtsprechung.




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Pflegemanagement

Setzen Sie Ihre Präsenskräfte richtig ein

Präsenskräfte, die in Ihrer stationären Pflegeeinrichtung keine Behandlungspflege und keine
anspruchsvollen pflegerischen Tätigkeiten vornehmen dürfen, sind sie bei vielen Pflegeabläufen nicht einfach zu integrieren. Allerdings können Sie Ihre Präsenzkräfte für die täglich wiederkehrenden
Tätigkeiten bei den Bewohnern einsetzen.

Folgende Aufgaben- und Verantwortungsbereiche können Sie diesen Mitarbeitern übertragen:
  • Hilfestellungen beim Kleiden
  • Einkaufen für die Bewohner
  • Unterstützung bei der Tagesgestaltung
  • Hilfestellung beim Essen.
Hinweis: Beachten Sie unbedingt, dass die Präsenskräfte nur Aufgaben wahrnehmen, die nicht unter die Behandlungspflege fallen und weisen Sie hierauf eingehend hin. Um die Einbindung in den täglichen pflegerischen Ablauf zu erleichtern und eine Bindung zum Team zu schaffen, müssen Ihre Präsenzkräfte ihre genauen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche kennen.

Aus: Stationäre Pflege aktuell - Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe, die am 6.7.2006 erscheint, 2 Wochen gratis!
Deutscher Pflegemanagement Preis 2006: Die beste Zusatzleistung wird mit 3000 EUR belohnt

Auf dem 4. PflegeManegement Kongress 2006 vom 19. - 20. Oktober 2006 in Berlin verleiht der Verlag Pro Pflegemanagement zum ersten Mal den "Deutschen Pflegemanagement-Preis". Prämiert wird eine nachahmenswerte Idee, für eine Service- oder Zusatzleistung, die Kunden bzw. Bewohnern das Leben in Ihrer Einrichtung entscheidend erleichtert.

Lassen Sie Ihre innovative Zusatz- oder Serviceleistung auszeichnen! Sie können sich mit Ihrer eigenen Einrichtung bewerben oder die Zusatzleistung einer anderen Einrichtung vorschlagen. Der Verlag Pro Pflegemanagement zeichnet die Pflegeeinrichtung aus, die mit ihrer Zusatz- oder Serviceleistung:
  • eine innovative Idee entwickelt und umgesetzt hat, die sehr gut angenommen wird
  • einen aufmerksamkeitsstarken Marketingeffekt erzielt hat oder
  • die Kunden bzw. Bewohnern das Leben erleichtert oder verbessert.
Aus den eingegangenen Vorschlägen wählt eine unabhängige Jury 3 besonders nachhaltige und erfolgsversprechende Zusatz- oder Serviceleistungen aus. Die Gewinner werden in Heimleitung konkret, Stationäre Pflege aktuell und pdl.konkret ambulant vorgestellt.

Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Internetseite www.pflege-management.de oder Sie können es per E-Mail bei dga@vnr.de anfordern. Einsendeschluss ist der 1. August 2006. Also: Bewerben Sie sich jetzt!

Bleiben Sie auf dem Laufenden - mit unserem PflegeManagement Kongress-Newsletter!
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Sind Sie:
  • eine angehende Führungskraft, die sich praxisorientiert auf die Übernahme einer Führungsfunktion vorbereiten will?
  • eine Führungskraft, die bereits Mitarbeiterverantwortung hat und ihrem Führungsstil eine professionelle Basis geben will?
  • eine gestandene Führungskraft, die ihre individuellen Führungskonzepte reflektieren möchte?
Egal welche Position Sie inne haben – Sie werden von den Tipps und Taktiken, die Ihnen das „Praxishandbuch leiten, führen, motivieren“ bietet, in Ihrem Führungsalltag profitieren!

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Sozialmanagement / Nonprofit

Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter Erkrankungen ordnungsgemäß anzeigen

Krankheitsbedingte Fehlzeiten von Mitarbeitern lassen sich nicht vermeiden. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Ihre Mitarbeiter die Erkrankung auch ordnungsgemäß anzeigen und so Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

Mit Hilfe der folgende Checkliste können Sie jederzeit überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Anzeige der Erkrankung erfolgt ist. Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein:
  1. Hat Ihnen der Mitarbeiter mitgeteilt, dass er erkrankt ist?
  2. Hat Ihnen der Mitarbeiter die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsverhinderung mitgeteilt?
  3. Hat der Mitarbeiter angezeigt, dass es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt?
  4. Hat der Mitarbeiter mitgeteilt, ob die Erkrankung von einem Dritten verursacht worden ist?
  5. Hat der Mitarbeiter mitgeteilt, dass es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, so dass Vorkehrungen zum Schutz von anderen Mitarbeitern oder Patienten getroffen werden müssen?
  6. Hat der Mitarbeiter Sie unverzüglich nach Erhalt des Attests informiert?
Auswertung: Haben Sie alle Fragen mit Ja beantwortet, liegt eine ordnungsgemäße Anzeige der Arbeitsunfähigkeit vor. Haben Sie hingegen 1-mal oder öfter Nein angekreuzt, liegt eine arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung des Mitarbeiters vor, wegen der Sie abmahnen oder im Wiederholungsfall sogar kündigen können.

Ausführliche Informationen und Tipps zum Thema Arbeitsunfähigkeit finden Sie in Kapitel A 30 des Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!

Innovationspreis für Freiwilligenagenturen 2006 - Gesucht: Ideenreiche Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit

Zum dritten Mal vergibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen den „Innovationspreis für Freiwilligenagenturen 2006“, der mit insgesamt 9.000 Euro dotiert ist. Gesucht werden wirksame und ideenreiche Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit, die sich auf eine oder mehrerer der folgenden Themen konzentrieren:
  • Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf das „Kerngeschäft“ von Freiwilligenagenturen: die Information und Beratung von Freiwilligen
  • Ansprache spezifischer Zielgruppen, wie zum Beispiel Arbeitslose, Jugendliche, Senior/innen, kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen, Frauen oder Männer, Unternehmensmitarbeiter/innen, Migrant/innen oder anderer Zielgruppen
  • Spezifische Kooperationsformen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Zusätzlich wird ein „start up“-Preis in Höhe von 1.000 Euro an eine Freiwilligenagentur vergeben, die sich momentan in der Planungsphase eines Öffentlichkeits-Projektes befindet. Bewerbungen können noch bis zum 31. Juli 2006 bei der

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa)
Torstraße 231
10115 Berlin
Tel. 030 / 20 45 33 66
Fax 030 / 28 09 46 99
E-Mail: bagfa@bagfa.de

eingereicht werden. Nähere Informationen zum Innovationspreis für Freiwilligenagenturen 2006 finden Sie auch unter www.bagfa.de.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite! Hier finden Sie hilfreiche Fachartikel sowie Checklisten und Muster speziell für Führungskräfte sozialer Einrichtungen.
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