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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 143 - Gute Umgangsformen: Diese Regeln gelten bei der Begrüßung


Liebe Leserin, lieber Leser,

jede Begegnung zweier miteinander bekannter Menschen beginnt mit einem Gruß. Das gilt im Privatleben ebenso wie im Beruf. Während es im Freundeskreis aber keine Rolle spielt, wer wen zuerst begrüßt, kann die falsche Reihenfolge im beruflichen Umfeld mitunter zum Fettnäpfchen werden. Kennen Sie noch alle Regeln, die für eine korrekte Begrüßung gelten? Falls nicht: Die wichtigsten finden Sie hier:

Nicht nur in Deutschland ist es üblich, sich zur Begrüßung die Hand zu reichen. Doch bereits hier lauert der erste Stolperstein: Wer seine Hand nur in die zur Begrüßung ausgestreckte Hand des anderen legt, hinterlässt einen wenig angenehmen Eindruck. Ein Händedruck sollte vielmehr bestimmt sein, das heißt, weder zu weich noch zu hart. Der Blickkontakt zum Gegenüber ist dabei obligatorisch, denn er signalisiert Vertrauen.

Wer einen Raum (egal ob Seminarraum oder Fahrstuhl) zuerst betritt, grüßt auch zuerst. Ob mit „Guten Morgen“, „Guten Tag“ oder „Guten Abend“, darüber entscheidet allein die Tageszeit. In Süddeutschland können Sie auch „Grüß Gott“ sagen. In Norddeutschland hört man dagegen oft „Moin, Moin“. Der Ausdruck „Mahlzeit“ kann für den Weg zur Kantine genutzt werden. Er ist aber in vielen Unternehmen mittlerweile nicht mehr gebräuchlich.

Grundsätzlich gilt: Der Ranghöhere entscheidet, ob er dem Rangniedrigeren die Hand reichen möchte oder nicht. Strecken Sie Ihrem Vorgesetzten daher niemals die Hand zur Begrüßung entgegen. Warten Sie, bis er oder sie es tut. Etwas anderes ist es, wenn Sie beispielsweise als Gastgeber selbst die ranghöchste Position einnehmen. Dann können Sie auch Personen, die in der Position über Ihnen stehen, die Hand zur Begrüßung zuerst geben.

Bei einer Gruppe von mehreren Personen wird die hinzukommende Person immer dem Ranghöchsten zuerst vorgestellt. „Ladies first“ gilt also nur dann, wenn die Dame auch gleichzeitig die ranghöchste Person im Raum ist. Tritt Ihr Chef allerdings zu Ihnen hinzu, während Sie sich gerade mit der neuen Sekretärin unterhalten, stellen Sie selbstverständlich ihm diese zuerst vor, also z. B.: „Herr Schmidt, darf ich Ihnen die neue Kollegin Frau Müller vorstellen? Frau Müller, das ist unser Geschäftsführer Herr Schmidt.“

Sollten Sie nicht wissen, wer der Ranghöchste im Raum ist, stellen Sie sich allen mit Namen vor. Achten Sie dabei darauf, dass Sie niemanden vergessen, sonst könnte das falsch ausgelegt werden.

Aus dem Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte!

Das gesamte RuFuS-Redaktions-Team wünscht Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Wie wirken sich die Steuer- und Beitragsänderungen 2007 für Sie aus?
In welchen Fällen können Sie Mitarbeiter rechtswirksam abmahnen?

Beförderung auf Zeit – Zwischenstation oder Nebengleis?
Was tun, wenn Ihr Mitarbeiter Dampf ablässt

Silvesterfeuerwerk – So kommen Sie und Ihre Gäste sicher ins Neue Jahr!
So bereiten Sie jetzt Ihre Jahresinventur optimal vor!

So bereiten Sie Mitarbeitergespräche richtig vor
14. Deutsche Fundraising Kongress vom 25. bis 27.4.2007 in Fulda

Recht

Wie wirken sich die Steuer- und Beitragsänderungen 2007 für Sie aus?

Elterngeld, Mehrwertsteuererhöhung, steigende Rentenversicherungsbeiträge. Im kommenden Jahr müssen Privathaushalte mit einigen gesetzlichen Neuregelungen rechnen.

Welche zusätzlichen finanziellen Belastung auf Sie zukommen, oder ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der von der Steuer- und Beitragsänderungen profitiert, können Sie jetzt durch den Merkel-Rechner berechnen lassen, einem Onlinetool zum Berechnen der individuellen Steuer- und Abgabenbelastung für 2007.

Dabei bezieht der Online-Rechner die wichtigsten Änderungen mit ihren finanziellen Auswirkungen für die privaten Haushalte ein. Dazu zählen:
  • Anstieg von Mehrwert- und Versicherungssteuer sowie Halbierung des Sparerfreibetrags auf Kapitalerträge.
  • Wegfall von Pendlerpauschale für Arbeitswege bis 20 Kilometer und Wegfall der Eigenheimzulage.
  • Anstieg und Absenkung der Beiträge für die Gesetzliche Renten-, die Gesetzliche Kranken- und die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
  • Einführung des Elterngeldes.
Der Online-Rechner, der vom Freiburger Forschungszentrum für Generationenverträge entwickelt wurde, ist unter www.insm.de zu finden.

Sie suchen Tipps und Informationen speziell für Führungskräfte ambulanter Pflegedienste? Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe von pdl.konkret ambulant an, die am 22.12.2006 erscheint.
In welchen Fällen können Sie Mitarbeiter rechtswirksam abmahnen?

Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, Mitarbeiter, die gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, abzumahnen, bevor Sie eine Kündigung aussprechen. Doch wann können Sie Ihren Mitarbeiter rechtswirksam abmahnen?

In den nachfolgend aufgelisteten Fällen ist vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung grundsätzlich erforderlich. Allerdings sind immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend und zu beachten. Eine Abmahnung ist erforderlich, bei
  • Arbeitsverweigerung
  • Bummelei während der Arbeitszeit im Verhältnis zu den übrigen Arbeitnehmern
  • Leistungsmängeln
  • Missachtung von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften
  • Missachtung eines betrieblichen Rauch- und Alkoholverbots
  • Missachtung von Dienstanweisungen
  • Nichtbeachtung der Qualitätsvorgaben
  • Nichteinhalten der vorgegebenen Pausenzeiten
  • Nichttragen von Dienst- oder Schutzkleidung
  • Selbstbeurlaubung
  • Unberechtigtes oder unentschuldigtes Fehlen
  • Unerlaubte Nebentätigkeit, sofern dies im Arbeitsvertrag geregelt ist
  • Unpünktlichkeit
  • Unterbrechung der Arbeit ohne rechtfertigenden Grund
  • Unterlassene Anzeige einer Nebentätigkeit
  • Verspätete oder unterbliebene Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit
  • Verspätete oder unterbliebene Anzeige der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Verspätete oder unterlassene Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie der Folgebescheinigung
  • Verweigerung einer gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung
  • Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes
Um Streitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern zu vermeiden, sollten Sie bei einer Abmahnung darauf achten, dass Sie formale und inhaltliche Punkte einhalten. Mehr hierzu lesen Sie in der kommenden Woche.

Sie suchen Informationen und Tipps speziell für Führungskräfte stationärer Pflegeeinrichtungen? Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe von Stationäre Pflege aktuell, die am 21.12.2006 erscheint.
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  • motivierte Mitarbeiter



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Mitarbeiterführung und -motivation

Beförderung auf Zeit – Zwischenstation oder Nebengleis?

Unternehmen wollen immer mehr Flexibilität – auch bei den Arbeitsverhältnissen. Populär ist daher die so genannte Teilbefristung, bei der einem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs neue und meist anspruchsvollere Aufgaben übertragen werden. Oft ändert sich das Tätigkeitsprofil komplett, so wird einem Chemiker z. B. die Projektleitung eines wichtigen Kundenprojekts übertragen, bei dem neben seinem fachlichen Know-how vor allem Führungskompetenz gefragt ist.

Aufstieg zur Probe
Was haben Sie als Führungskraft von einem Aufstieg zur Probe? Die neue Position ist meist besser vergütet, allerdings zeitlich befristet. Das Grundarbeitsverhältnis läuft währenddessen unbefristet weiter. Für das Unternehmen liegt der Vorteil auf der Hand: Ohne große Risiken kann ein Mitarbeiter auf seine Eignung z. B. für eine Führungsposition getestet werden, gleichzeitig hält sich das Unternehmen jedoch ein Hintertürchen offen. Wenn die Führungskraft die Erwartungen nicht erfüllt, kann man die Beförderung auf Zeit nach Ablauf der Befristung wieder rückgängig machen und während der Übergangszeit einen externen Mitarbeiter für die Stelle suchen.

Befristung nicht ohne Grund
Das Bundesarbeitsgericht fordert allerdings einen sachlichen Grund für die Teilbefristung von Aufgaben. So kann beispielsweise ein zeitlich begrenztes Projekt die befristete Beförderung eines Mitarbeiters zum Projektleiter rechtfertigen. Handelt es sich jedoch um eine Position, die auf Dauer im Unternehmen benötigt wird, zeitweise allerdings vakant ist, kann der Arbeitgeber die Befristung mit der „Erprobung“ des Mitarbeiters begründen. Hier versteht es sich jedoch von selbst, dass diese Testphase irgendwann abgeschlossen ist. Das bedeutet, in der Regel kann die Befristung in einem solchen Fall nicht wiederholt oder verlängert werden. Dann ist dem Mitarbeiter die höherwertige Stelle ohne Befristung anzubieten.

Chefqualitäten testen
Auch für Mitarbeiter birgt der Aufstieg auf Zeit Chancen. Leistungsorientierte Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich schnell zu profilieren und sich sogar für nächsthöhere Aufgaben zu empfehlen.

Teilbefristung ausgenutzt
Doch die Teilbefristung führt auch immer wieder zu Konflikten zwischen Unternehmen und Mitarbeitern. Wenn Sie als Führungskraft das Gefühl haben, dass Ihr Unternehmen das Instrument der Teilbefristung ausnutzt, um Sie hinzuhalten, und sich davor drückt, Ihnen die Führungsposition auf Dauer zu übertragen, sollten Sie die Gründe der Teilbefristung prüfen.

Ein Grund zur Klage
Liegt keine hinreichende Begründung vor (zeitlich begrenztes Projekt oder vorübergehende Vakanz), ist die Maßnahme rechtswidrig. Klagen sollten Sie jedoch nur, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitgeber die attraktiven Arbeitsbedingungen aus der Befristung nicht verlängert. Je höher die Zulage für die Extra-Aufgaben ausfällt, desto lukrativer ist der Klageweg. Sollten Sie in die Situation kommen, handeln Sie schnell, damit Sie Ihren Anspruch nicht verwirken und nicht mehr durchsetzen können.

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Was tun, wenn Ihr Mitarbeiter Dampf ablässt

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter aus dem Rahmen fällt, nützt es wenig, wenn Sie ihn später zur Rechenschaft ziehen: Wenn Ihnen jetzt nichts einfällt und Sie wie ein „begossener Pudel“ dastehen, werden Sie bei Ihrem Team an Respekt verlieren. Daher:
  • Aktivieren Sie Ihren „Aufprallschutz“ und versuchen Sie, den Ausbruch zunächst an sich abprallen zu lassen. Verkneifen Sie sich jede Erwiderung, solange Ihr Mitarbeiter schreit.
  • Wut ist eine Energie, die sich entladen muss. Warten Sie deshalb ab, bis Ihr Mitarbeiter Dampf abgelassen hat und eine erste konkrete Aussage macht, z. B. „Ständig muss ich hier Überstunden schieben, weil ich nicht rechtzeitig informiert werde.“ Haken Sie hier ein: „Wie viele Überstunden haben Sie denn diesen Monat gemacht?“
  • Zwingen Sie den Mitarbeiter mit weiteren konkreten Fragen wieder in den „Normalbereich“ einer Auseinandersetzung. Damit zeigen Sie sich souverän und gewinnen auch bei den Kollegen an Respekt, weil Sie sich nicht auf das Niveau des Streithahns eingelassen haben.
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Der Sicherheitsberater für Leiterinnen

Stellen Sie sich vor: Zwei Kinder schaukeln während der Kindergartenzeit auf einer Wippschaukel. Plötzlich fällt ein Kind von der Schaukel, die Schaukel wippt zurück und schlägt dem Kind zwei Schneidezähne aus. Sie als Leiterin einer Kindertagesstätte können sich diese Situation sicher gut vorstellen. Was müssen Sie als Leiterin im Vorfeld unternommen haben, damit man Ihnen keinen Vorwurf machen kann?




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Hotelleitung

Silvesterfeuerwerk – So kommen Sie und Ihre Gäste sicher ins Neue Jahr!

Für viele Hotels hat das hauseigene Silvesterfeuerwerk Tradition. Wenn kurz nach Mitternacht die Hotelgäste mit einem Glas Sekt in der Hand vor die Tür treten und begeistert in den Himmel blicken, wirkt das hauseigene Feuerwerk wie ein persönlicher Neujahrsgruß, den das Hotel eigens für die Gäste inszeniert hat. Doch dieses Schauspiel birgt bekanntermaßen viele Gefahren. So warnt auch in diesem Jahr der Verband der pyrotechnischen Industrie wieder davor, zu leichtfertig mit Böllern und Raketen umzugehen. Zugleich gibt der Verband auf seiner Internetseite Empfehlungen darüber, was beim Kauf, der Lagerung und dem Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu beachten ist.

Wenn Sie nur ein paar Raketen in den Himmel schießen möchten, brauchen Sie dazu weder einen Pyrotechniker, noch eine Gebrauchsanweisung. Wichtig ist in diesem Falle nur, dass die Raketen vollkommen senkrecht in Glasflaschen, die in einer Getränkekiste stehen, gestellt und von dort aus in den freien Himmel gezündet werden. Die meisten Hotels möchten Ihren Gästen jedoch mehr bieten, als nur ein paar Raketen. Fachhändler bieten heute eine große Auswahl an vielfältigen System- und Kombinationsfeuerwerken an, die in Serien abgeschossen werden. Da diese über Batterien gezündet werden, sind sie sogar sicherer als einzelne Raketen mit herkömmlicher Zündschnur. Auch hierfür brauchen Sie keinen Fachmann. Wenn Ihr Haustechniker den Aufbau- und Zündfolgeplan ausführlich gelesen hat, kann er ohne weiteres selbst das Feuerwerk abbrennen.

Die meisten Unfälle entstehen durch Leichtsinn und Unwissen. Daher rät der Verband der pyrotechnischen Industrie insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
  • Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit einer so genannten BAM-Zulassung. Anhand der BAM-Nummer können Sie erkennen, dass die Feuerwerkskörper in Deutschland geprüft und zugelassen wurden.
  • Lagern Sie die Feuerwerkskörper trocken, verschlossen und an einem Ort, wo sie sich nicht entzünden können.
  • Halten Sie sich beim Aufbau und Abrennen immer an die Gebrauchsanweisung. Nehmen Sie keine Basteleien vor und versuchen Sie niemals, einen Blindgänger erneut zu zünden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Gäste und Mitarbeiter einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Ort des Abbrennens halten.
  • Der für das Abbrennen verantwortliche Mitarbeiter sollte eine Schutzbrille tragen und einen Feuerlöscher bereithalten. Ebenso sollte er keinen Alkohol getrunken haben.
  • Informieren Sie sich vorab, ob in Ihrem direkten Umfeld leicht entzündbare Gegenstände gelagert werden, z. B. Stroh, Papier, etc.
  • Stellen Sie sicher, dass Tischfeuerwerke, die in Räumen verwendet werden, auf festen Unterlagen stehen, sodass sie nicht herabfallen können. Beachten Sie, dass im direkten Umfeld keine leicht entzündbaren Gegenstände wie beispielsweise Gardinen oder Dekorationen aus Stroh sind.
Weitere Informationen über das sichere Zünden von Feuerwerken und Kontaktadressen, wo Sie auch kurz vor Weihnachten noch System- und Kombinationsfeuerwerke bestellen können, erhalten Sie beim Verband der pyrotechnischen Industrie unter www.feuerwerk-vpi.de.

Besuchen Sie doch mal wieder unsere Webseite: www.hotelleitung.org
So bereiten Sie jetzt Ihre Jahresinventur optimal vor!

Die meisten Hotels führen im F&B-Bereich monatliche Inventuren durch, um ihre Wareneinsätze zu ermitteln. Für ein zeitnahes und effizientes Controlling ist dies auch unabdingbar. Im Bereich Housekeeping und Verwaltung ist eine Monatsinventur in der Regel zu aufwändig und aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch nicht zwingend notwendig. Zum Jahresende jedoch, ist die genaue Erfassung der Waren- und Materialbestände in allen Abteilungen ratsam, nicht zuletzt deshalb, um für den kommenden Jahresabschluss die gesamten Bestände in das Betriebsvermögen mit einrechnen zu können.

Nutzen Sie die Zeit zwischen den Jahren, um die Inventur so vorzubereiten, dass sie möglichst schnell und doch genau durchgeführt werden kann.

Schritt 1:
Lassen Sie direkt nach den Weihnachtstagen alle Magazine, Kühlhäuser, Wäschelager, und Materialschränke von Ihren Mitarbeitern aufräumen und neu sortieren. Achten Sie darauf, dass alle Bestände ihren festen Platz haben und übersichtlich gelagert sind.

Schritt 2:
Prüfen Sie Ihre Inventurlisten auf Vollständigkeit und Aktualität (EK-Preise). Ebenso sollten die Listen pro Lagerraum geführt werden und der Reihenfolge, wie die Bestände in Regalen und Schränken lagern, angepasst sein. Sie schaffen somit eine optimale Logistik, um ein schnelles Erfassen der Bestände zu gewährleisten.

Schritt 3:
Entscheiden Sie, wann die Inventur durchgeführt wird. Wenn Ihr Hotel zwischen den Jahren schwach belegt ist, können Sie die Inventur im Housekeeping, in der Haustechnik und in der Verwaltung ohne weiteres direkt aufnehmen. Ansonsten sollte der Stichtag der 31.12. sein. Findet in Ihrem Hotel eine Silvesterparty statt, können Sie die Inventur im F&B-Bereich in den ersten Januartagen durchführen.

Schritt 4:
Legen Sie fest, wer für die ordnungsgemäße Erfassung zuständig ist. Nehmen Sie aus jeder Abteilung 2 Mitarbeiter, einen zum Ansagen und einen zum Notieren. Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, dass die Inventurerfassung nach dem Grundsatz „zählen, wiegen, schätzen“ ausgeführt wird und dass der notierende Mitarbeiter leserlich schreibt. Dadurch erleichtern Sie sich später das Übertragen der notierten Werte in Ihre Excel-Tabelle.

Weitere wichtige Hinweise für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis!
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Sozialmanagement / Nonprofit

So bereiten Sie Mitarbeitergespräche richtig vor

Mitarbeitern eine kontinuierliche Rückmeldung über ihre Leistungen und über ihr Verhalten zu geben, ist ein wichtiges Führungselement, das die Motivation der Mitarbeiter und die Qualität der Arbeit fördert.

Damit Sie sich auf ein solches Mitarbeitergespräch richtig vorbereiten und Ihrem Mitarbeiter auch ein persönliches Feedback über seine Arbeit geben können, sollten Sie vor dem Gespräch immer einen Soll- /Ist Vergleich vornehmen.

Stellen Sie daher an Ihren Mitarbeiter bestimmte Anforderungen und ermitteln Sie, ob er diesen Anforderungen gerecht wird. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

1. Definieren Sie die Anforderungen. Ihr Mitarbeiter muss wissen, worauf es ankommt. Sprechen Sie mit ihm über die Ziele seiner Arbeit, seinen Beitrag zum Erfolg sowie Ihre Erwartungshaltung.

2. Beobachten Sie Ihren Mitarbeiter kontinuierlich.

3. Stützen Sie sich dabei auf eigene Beobachtungen und seien Sie kritisch in Bezug auf Informationen Dritter. Solche Informationen sollten Sie entweder unberücksichtigt lassen oder zumindest hinterfragen, etwa durch die Meinung einer weiteren Person oder der Nennung von Beispielen.

4. Protokollieren Sie stichwortartig Ihre Beobachtungen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Beobachtungen nicht deuten, sondern wertfrei aufzeichnen sowie Leistungen und Arbeitsverhalten so präzise wie möglich beschreiben.

5. Fügen Sie Ihre Beobachtungen zu einem Bild zusammen und planen Sie auf dieser Grundlage das Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter. Strukturieren Sie dabei wie folgt:
  • Welche Punkte wollen Sie ansprechen?
  • In welcher Reihenfolge?
  • Mit welchem Ziel?
6. Informieren Sie Ihren Mitarbeiter rechtzeitig darüber, dass Sie mit ihm ein Mitarbeitergespräch führen möchten. Der Termin sollte etwa 2 Wochen vorher bekannt sein, damit auch Ihr Mitarbeiter sich auf das Gespräch vorbereiten kann.

Wie Sie im Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter systematisch vorgehen, erfahren Sie in der kommenden Woche.

Ausführliche Informationen und Tipps zum Thema Feedbackgespräche finden Sie in der aktuellen Ergänzungslieferung des Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe zum kostenlosen Test an!
14. Deutsche Fundraising Kongress vom 25. bis 27.4.2007 in Fulda

Vom 25. bis 27.4.2007 findet in Fulda der 14. Deutsche Fundraising Kongress statt. Der Kongress richtet sich vor allem an Fachleute von Organisationen, Institutionen und Dienstleistungsunternehmen, die sich mit Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit befassen.

Neben Workshops zum Thema Fundraising und PR stehen wieder zahlreiche Seminare und Foren rund um die Themen Fundraising Standards, Direktmarketing, Integrierte Kommunikation, Strategie, Internet und Soft Skills auf dem Programm.

Nähere Informationen zum Kongress sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fundraisingkongress.de.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de! Hier finden Sie zahlreiche Fachartikel sowie hilfreiche Checklisten und Muster zum Thema Fundraising.
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So machen Sie eine Wohnung für einen Demenzkranken sicher

Selbst wenn ein Demenzkranker 40 Jahre in derselben Wohnung gelebt hat, kann diese zum Risiko werden, wenn die Demenz weiter voranschreitet. Als Pflegekraft müssen Sie alle möglichen Gefahrenquellen aufspüren und beseitigen.

Der Informationsdienst "Demenz: Pflege und Betreuung kompakt" hat eine Übersicht erstellt, welche Hilfsmittel es gibt, um die Wohnung eines Demenzkranken sicherer zu machen. Beispiele:
  • eine Herdüberwachung
  • ein Weglaufmelder
  • ein Türalarmmelder
  • ein Überlaufschutz
  • ein Wasserstandsmelder
  • eine Tablettendose mit Timer
  • ein Großtasten-Telefon mit Bildern
  • Zeitschaltuhren
  • bewegungsgesteuerte Lichtschalter
  • Entschärfung von Stolperfallen
Was diese Hilfsmittel im Detail erreichen finden Sie im neuen Informationsdienst
"Demenz: Pflege und Betreuung kompakt".

Gerne schicken wir Ihnen kostenlos eine Ausgabe zum Kennenlernen!
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Info
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DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
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Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

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Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

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Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
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