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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 126 - Mit kurzen Pausen 30 % mehr Leistung


Liebe Leserin, lieber Leser,

Mitarbeiter, die ohne Pause arbeiten und dabei ständig die optimale Leistung bringen, sind der Wunschtraum eines jeden Betriebsleiters. Doch ist diese Forderung wirklich realistisch? Sicherlich nicht. Ein Kriterium, mit dem die Arbeitsleistung seit jeher bewertet wird, ist die reine Arbeitszeit. Anders lässt sich das zähe Ringen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber beispielsweise um 10 Minuten am Tag kaum erklären. Doch die reine Zeit, die sich ein Mitarbeiter mit der Erledigung einer Aufgabe beschäftigt, hat sehr wenig mit der Effektivität zu tun, mit der er sie bearbeitet.

Nutzen Sie die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung
Die Leistungsfähigkeit eines jeden Menschen unterliegt rhythmischen Schwankungen. Diese sind in einem gewissen Maß individuell ausgeprägt, in weitem Rahmen aber von der Tendenz her bei allen Menschen gleich. Die optimale Arbeitseinteilung sollte also das biologische Auf und Ab der Mitarbeiter berücksichtigen.

Den Angaben des Fraunhofer Instituts zu Folge, fanden Chronobiologen (das sind Wissenschaftler, die sich mit den zeitlichen Abläufen bei Lebewesen beschäftigen) heraus, dass ein maßgeblicher Zyklus für die Konzentrationsfähigkeit beim Menschen in einer Zeitspanne von 90 Minuten schwingt. Dieser Zyklus wird als Basic Rest Activity Circle (BRAC) bezeichnet. Nach 70 Minuten hoher Leistungsfähigkeit folgt ein Tief von 20 Minuten, in dem die Leistungsfähigkeit neu aufgebaut wird.

Lassen Sie eine flexible Pausenregelung zu
Das Arbeitszeitgesetz fordert erst nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten. Sie sollten sich allerdings immer fragen, was Ihnen wichtiger ist: Wie lange Ihre Mitarbeiter arbeiten oder wie effektiv sie dies tun?

Gerade bei kreativer Arbeit und geistig anstrengenden Tätigkeiten sollten Sie eher eine flexible Pausenregelung anbieten und wenige lange Pausen gegen häufige, kürzere austauschen. Würden Sie die Pausenzeiten zusammenrechnen, ergäbe das bei gleicher Gesamtlänge eine höhere Produktivität. Dabei ist der positive Effekt bei den unterschiedlichsten Arbeiten nachgewiesen. Mitarbeiter mit kreativen Aufgaben werden einfallsreicher, bei körperlichen Arbeiten sinkt die Herz-Kreislaufbelastung und die Zahl der Arbeitsunfälle und Arbeiten mit hohem geistigen Niveau werden produktiver erledigt.

Mehr zum Thema Pausenregelung lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Betriebsleitung aktuell, die am 30.8. herauskommt. Klicken Sie hier für Ihre kostenlose Testausgabe!

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Das Recht am eigenen Bild
Darf die Elternzeitvertretung den Betriebsrat wählen?

Checkliste: Darauf sollten Sie bei Zielvereinbarungen achten
Lesen Sie Bewerbungen immer aufmerksam durch!

Vorsicht beim Abschluss von DSL-Verträgen!
So erteilen Sie Anweisungen effizient, um die Fehlerquote bei Ihren Mitarbeitern zu reduzieren!

Delegieren von Aufgabenbereichen – Vermeiden Sie Fehler, Teil 2
Achten Sie in Ihrer Einrichtung auf lange Kordeln und Bänder

Gibt es an Ihrer Schule eine Fehlerkultur?
Mit Leseeltern den Schriftspracherwerb der Kinder individuell fördern

Tierhaltung im Pflegeheim – Bieten Sie Ihren Bewohnern einen zusätzlichen Service
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hin

Welche gemeinnützige Rechtsform bietet sich für Ihre Organisation an?, Teil 2
Diese formellen Mindestanforderungen müssen Protokolle erfüllen!

Recht

Das Recht am eigenen Bild

Hier eine Frage aus der Redaktionssprechstunde des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren: Unser Institut hat mit einem anderen fusioniert. Damit sich die Mitarbeiter untereinander besser kennen lernen können, legt ein Projektteam derzeit eine Bildergalerie im Intranet an. Das Projektteam hat versichert, diese Bilder ausschließlich intern zu verwenden.

Die Einverständniserklärung zur Darstellung auf der Website des Instituts (also im World Wide Web) habe ich nicht unterschrieben. Ich habe dem Projektteam ein Foto für die ausschließliche Nutzung im Intranet zur Verfügung gestellt unter der Bedingung, dass dieses vor Vervielfältigung und Veränderung zu schützen ist.

Gestern Nachmittag fand ich mein Foto dann in einer allgemeinen Ablage. Ich konnte es drucken und kopieren. Ist die Speicherung meines Fotos mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes vereinbar?

Antwort unserer Anwältin: Die Veröffentlichung von Fotos einer Person gegen ihren ausdrücklichen Willen ist unzulässig. Bei Fotos von Mitarbeitern müssen vor allem die Vorgaben des Kunsturheberschutzes beachtet werden, die den Einzelnen davor schützen, dass er in seinem Persönlichkeitsrecht, dem Recht am eigenen Bild, beeinträchtigt wird. Dieses Recht steht jeder Person ohne Rücksicht auf ihr Alter zu. Eine Verarbeitung entsprechender Fotos ist daher nur möglich, wenn gesetzliche Bestimmungen dies ausdrücklich erlauben oder wenn die abgebildeten Personen einwilligen.

In der Einwilligung muss deutlich gemacht werden, welche personenbezogenen Daten erhoben werden und für welche Zwecke dies erfolgt. Zudem müssen die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie die Einwilligung verweigern dürfen. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen. Versagen sie die Zustimmung, darf das Bild nicht verwendet und nicht veröffentlicht werden. Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung gegenüber ihrem Arbeitgeber, den sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen können.

Weitere Fragen unserer Leser finden Sie im Magazin Praxishandbuch leiten, führen, motivieren - klicken Sie hier für Ihren kostenlosen 4-Wochen-Test!
Darf die Elternzeitvertretung den Betriebsrat wählen?

Ein Leser unseres Praxishandbuchs Sozial Management stellte in der Redaktionssprechstunde die folgende Frage: Wir sind eine Betreuungseinrichtung für behinderte Kinder. Für eine unserer Mitarbeiterinnen, die sich in Elternzeit befindet, habe ich eine Vertretung eingestellt. Bei uns steht nun die Wahl des Betriebsrates an. Ich bin mir nicht sicher, ob nach § 21 Abs. 7 des Bundeserziehungsgeldgesetzes die Vertretung bei der Betriebsratswahl als wahlberechtigtes Mitglied mitzuzählen ist oder nicht. Bleibt die Wahlberechtigung auch in der Elternzeit bestehen? Welche Mitarbeiter sind uns nun wahlberechtigt im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes?

Die Antwort unserer Anwältin: § 21 Abs. 7 des Bundeserziehungsgeldgesetzes gilt nur für den Fall, dass für die Dauer der Elternzeit eine Vertretung eingestellt wurde. Das ist bei Ihnen der Fall. So ist die Mitarbeiterin wahlberechtigt. Um zu vermeiden, dass sowohl die in der Elternzeit befindliche Mitarbeiterin einerseits als auch ihre Vertreterin andererseits als Vertretungskraft wählen, ist diese Regelung getroffen worden. So soll nur eine Mitarbeiterin – und zwar die aktuell tätige – wählen können.

Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl haben alle Mitarbeiter, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies ist unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. Wahlberechtigt sind: Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Heimarbeiter, die in der Hauptsache für den Betrieb tätig sind, angestellte Außendienstmitarbeiter, Mitarbeiter in Telearbeit, Leiharbeiternehmer, die voraussichtlich länger als 3 Monate eingesetzt werden. Auch gehören dazu alle nur vorrübergehend oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter sowie alle zum Wehrdienst oder zur Wehrübung eingesetzten Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis für diese Zeit ruht.

Einzige Ausnahme bilden die Zivildienstleistenden, die keine Mitarbeiter im Sinne des BetrVG sind. Wahlberechtigt ist demnach nur, wer in Ihrer Einrichtung in der Regel beschäftigt ist, also in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen steht und in die Betriebsorganisation eingegliedert ist.

Aus: Praxishandbuch Sozial Management – klicken Sie hier, um unser Standardwerk 4 Wochen lang risikolos zu testen!
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Wie Sie als technischer Vertriebsleiter
Ihres Unternehmens
das Internet erfolgreich zur Neukundengewinnung einsetzen


Für ein technisches Unternehmen wie das Ihre ist ein professioneller Internetauftritt ein absolutes Muss! Mit Ihrer Website informieren Sie Interessenten nicht nur, worauf Sie sich spezialisiert haben. Sie legen auch ein Zeugnis darüber ab, wie Sie als Technikunternehmen dieses Medium zu nutzen verstehen.

Echte Professionalität verraten Sie, wenn Sie bei der Gestaltung Ihrer Website darauf achten, dass sie nicht nur informativ und repräsentativ – sondern so konzipiert ist, dass sie ein perfektes Instrument zur Interessentengewinnung wird.

In „Technik und Vertrieb aktuell“ erfahren Sie, auf welche Kleinigkeiten Sie dabei achten müssen, damit potenzielle Interessenten Sie mit einer Suchmaschine wie Google auch finden. Dazu gehört die Wahl der richtigen Schlüsselwörter, ein optimaler Seitentitel, die Seitenbeschreibungen und – nicht zu vergessen – eine inhaltliche Verknüpfung von Seiteninhalten mit Links und Bildern.

Erst wenn das alles stimmt, landen Sie bei einer Suche ganz oben – die wichtigste Voraussetzung, um Interessenten auf Ihre Website zu bringen.

Mehr dazu erfahren Sie in „Technik und Vertrieb aktuell“.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Checkliste: Darauf sollten Sie bei Zielvereinbarungen achten

Letzte Woche haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie Anreize für besondere Leistungen schaffen können. Dabei spielen Zielvereinbarungen eine besondere Rolle. Hier nun wie angekündigt die Checkliste, worauf Sie bei Zielvereinbarungen achten sollten:
  • Beziehen Sie den Betriebsrat in Ihre Überlegungen ein.
  • Legen Sie Ziele fest.
  • Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf die Veränderungen im Zuge der leistungsorientierten Vergütung vor.
  • Bereiten Sie Zielvereinbarungsgespräche individuell vor und führen Sie sie durch. 
  • Halten Sie das Ergebnis der Gespräche schriftlich fest.
  • Legen Sie ein Prämiensystem fest und kommunizieren Sie dieses.
  • Planen Sie Erfolgskontrollen ein und schaffen Sie die Möglichkeiten zum Feedback.
Aus dem Praxishandbuch leiten, führen, motivieren – fordern Sie noch heute Ihren 4-Wochen-Test an! Klicken Sie hier!
Lesen Sie Bewerbungen immer aufmerksam durch!

Bei der Besetzung einer Stelle, vor allem auf Ebenen des Managements, sind immer herausragende Qualifikationen gefragt. Oft wird lange und ausdauernd gesucht, weil bei vielen Kandidaten einige Details eben doch nicht stimmen. Die Freude ist dann besonders groß, wenn ein Bewerber gefunden wurde, der geradezu perfekt in das Anforderungsprofil passt.

Doch ob der neue Mitarbeiter wirklich ein so großer Gewinn ist, stellt sich oft erst zu spät heraus. Ein Generalverdacht gegen alle Bewerber ist völlig unangebracht, aber leider mehren sich die Fälle, da nur mit Hilfe von List und Betrug eine Einstellung erreicht wurde. Experten schätzen, dass jede dritte Bewerbung nicht hundertprozentig korrekt ist. Doch nicht nur von etwas sehr geschönten Fremdsprachenkenntnissen ist dabei die Rede, sondern von handfesten Fälschungen von Referenzen und Zeugnissen.

Manche Kandidaten haben tatsächlich etwas zu verbergen. Wer stellt schließlich jemanden ein, der wegen Veruntreuung aus seinem vorherigen Unternehmen gefeuert wurde? Wohl die wenigsten, was die Bewerber mit dem entsprechenden Hintergrund auch wissen. Bei manchen reicht dann die kriminelle Energie noch dafür, seine Vergangenheit reinzuwaschen und bestimmt Aspekte zu kaschieren.

Daher ist vor allem bei der Besetzung von Stellen in sensiblen Bereichen Vorsicht geboten. Da sollten die Personalbverantwortlichen dreimal hinsehen und das eine oder andere Detail nachprüfen. Schließlich kann es nicht schaden, auf Nummer sicher zu gehen. Dabei können Detekteien helfen, die sich auf die Überprüfung von Referenzen, Zeugnissen und universitären Abschlüssen spezialisiert haben. Wer so weit nicht gehen möchte, kann trotzdem zum Telefonhörer greifen oder im Internet suchen und selber Informationen einholen.

Zum Beispiel bei einem Abschluss an einer ausländischen Hochschule kann die Suche nach dieser Universität ganz einfach über das Internet gemacht werden. Der zusätzliche Aufwand kann sich dann manchmal bezahlt machen. Allerdings lügen manche Bewerber nicht aus Heimtücke, sondern aus purer Not. Wer schon lange arbeitslos ist, weiß, dass jeder zusätzliche Monat die Chancen auf Wiedereinstellung nicht unbedingt steigert. Vielfach wird angenommen, die Betroffenen seien mit der Materie nicht mehr ausreichend vertraut. Ob das stimmt oder nicht, sei dahingestellt.

Wer aber in einer solchen Situation der Stigmatisierung durch eine nicht ganz korrekte Darstellung seines Werdeganges zu entgehen versucht, sollte nicht mit den tatsächlichen Betrügern und Fälschern in einen Topf geworfen werden.

Lesen Sie mehr auf unserer Webseite in dem Artikel: Fehler vermeiden bei der Bewerberauswahl!
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In Zukunft wird es 2 Sorten von Pflegediensten und Heimen geben:

Die, die sich frühzeitig auf neue Herausforderungen einstellen...... und  die, die diese Trends ignorieren und bald von Markt verschwinden werden. Auf welcher Seite möchten Sie stehen?




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Hotelleitung

Vorsicht beim Abschluss von DSL-Verträgen!

Kaum ein Hotelgast möchte heute noch mit Modem- oder ISDN-Geschwindigkeit im Internet surfen. Insbesondere Geschäftsreisende legen bei der Auswahl ihres Hotels großen Wert auf eine vorhandene DSL-Verbindung, mir der sie bis zu 32-mal schneller im Internet arbeiten können, als über einen ISDN-Anschluss. Aber auch für Sie und Ihre Mitarbeiter ist es allemal effektiver und kostengünstiger mit DSL-Geschwindigkeit an Ihrer Rezeption oder in Ihrem Backoffice zu arbeiten. Preiswerte Angebote für DSL-Verbindungen im Firmenkundenbereich gibt es derzeit sehr viele. Doch auch wenn niedrige Flatrates verlockend klingen, nicht alle Verträge sind auch wirklich so vorteilhaft, wie die Anbieter es oft versprechen.

Auf diese Kriterien sollten Sie daher vor einem Vertragsabschluss besonders achten:
  • Juristen haben herausgefunden, dass Verträge von DSL-Anbietern hin und wieder mit rechtlich sehr fragwürdigen Bedingungen gekoppelt sind. So war in einem Vertrag, der eine festgebundene Laufzeit von 24 Monaten hatte fixiert, dass sich die kostenpflichtige Bindung um weitere 24 Monate verlängert, wenn der Firmenkunde nicht bis zum Ende des 21. Monats kündigt. Solch eine Klausel ist juristisch unwirksam. Tipp: Schließen Sie keine DSL-Verträge ab, in denen die Mindestlaufzeit bei nicht fristgerechter Kündigung um mehr als 12 Monate verlängert wird!
  • Einige Anbieter verlangen grundsätzlich, wie im Privatkundenbereich, eine Vertragsbindung von mindestens 24 Monaten. Als Firmenkunde haben Sie jedoch aufgrund Ihres höheren Volumens, eine bessere Möglichkeit über Vertragslaufzeiten zu verhandeln. Überlegen Sie sich genau, ob Sie sich wirklich 2 Jahre an einen Tarif binden möchten, denn
    • die Preise auf dem heiß umkämpften DSL-Markt werden weiter fallen. Wenn Sie dann in einem teuren Vertrag stecken, haben Sie einen erheblichen Nachteil
    • voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird das neue, noch schnellere VDSL auf den Markt kommen. Wenn Sie sich jetzt 24 Monate an einen DSL-Vertrag binden, bleibt Ihnen diese noch modernere Technologie bis dahin vorenthalten
  • So angenehm DSL für den Nutzer auch ist, Störungen oder wichtige Fragen zur Anwendung und Technik bleiben kaum einem Kunden erspart. Gerade für Hotels ist es im Sinne der Gäste besonders wichtig, dass Störungen schnell und unkompliziert durch den Anbieter geklärt und behoben werden. Doch die Kundenbetreuung ist bei vielen Anbietern langwierig, teuer und fachlich oft schlecht. Teuere Hotlines, die bis zu € 5,99 pro Anruf kosten, endlose Warteschlangen, ständiges Weiterverbinden zur Klärung der Zuständigkeiten und letztendlich oft kaum Abhilfe. Selbst schriftliche Anfragen per E-mail werden nicht selten erst nach mehreren Tagen beantwortet. So sieht das Resumè der Stiftung Warentest aus, die vor einigen Wochen die Kundendienste der DSL-Anbieter getestet hat. Tipp: Informieren Sie sich vor der Wahl des Anbieters, wie dessen Kundenbetreuung organisiert ist. Lassen Sie sich als Firmenkunde möglichst einen persönlichen Kundenbetreuer nennen, den Sie im Falle einer Störung nicht über eine Hotline, sondern direkt erreichen können.
Noch mehr Tipps für Hoteliers lesen Sie auch in Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie hier für Ihre persönliche Gratisausgabe!
So erteilen Sie Anweisungen effizient, um die Fehlerquote bei Ihren Mitarbeitern zu reduzieren!

Wenn Ihre Mitarbeiter bei ihrer Arbeit Fehler machen, kann dies verschiedene Ursachen haben. Fehler entstehen unter anderem in Stresssituationen, aus Unwissenheit oder aber auch, weil Anweisungen nicht so erteilt wurden, dass der Empfänger sie auch richtig verstanden hat und entsprechend umsetzten kann. Um dies zu vermeiden, gibt es ein paar einfache Regeln, durch deren Anwendung Sie und Ihre Abteilungsleiter die Fehlerquote bei Ihren Mitarbeitern reduzieren können.

1. Erteilen Sie Anweisungen immer direkt an den Mitarbeiter, der sie umsetzten soll. Sie vermeiden dadurch, dass Inhalt und Zweck Ihrer Anweisung durch einen Dritten falsch interpretiert und vom Empfänger deshalb falsch ausgeführt wird (Stille Post!)

2. Formulieren Sie Ihre Anweisung deutlich, unmissverständlich und vollständig

3. Berücksichtigen Sie bei der Formulierung die 7 W’s
  • Was soll getan werden, was soll das Ergebnis sein?
  • Wer soll es tun?
  • Wann soll damit begonnen werden?
  • Wie soll es erledigt werden? (mögliche Erleichterungen/Schwierigkeiten)
  • Womit soll es getan werden? (sinnvolle Hilfsmittel/Handhabung)
  • Wo soll es umgesetzt werden? (Eingrenzung auf bestimmte Bereiche/Abteilungen)
  • Warum soll es so gemacht werden?
4. Begründen Sie Ihre Anweisung. Wenn der Empfänger versteht, aus welchem Grund er Ihre Anweisung ausführen soll, wird er sie mit mehr Überzeugung umsetzten

5. Fragen Sie den Empfänger, ob er die Anweisung auch wirklich verstanden hat. Bedenken Sie, dass manche Mitarbeiter sich scheuen nachzufragen.

6. Ändern Sie Anweisungen möglichst nicht wieder kurzfristig ab. Dies stiftet Verwirrung unter den Mitarbeitern.

7. Kontrollieren Sie kurzfristig und dann sporadisch, ob Ihre Anweisung auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie von Ihnen angeordnet.

Unterscheiden Sie Aufgaben je nach Reifegrad Ihrer Mitarbeiter nach diesen Gesichtspunkten:

Arbeitsunterweisung: Vorgesetzter erklärt, macht vor, läst nachmachen und kontrolliert
Arbeitsanweisung: Vorgesetzter erklärt Handlungsweisen genau (7 W’s)
Arbeitsauftrag: Mitarbeiter kennt die Handlungsweisen, der Vorgesetzte gibt ihm Orientierungshilfen
Arbeitszielsetzung: Mitarbeiter kennt die Handlungsweisen, Vorgesetzter gibt vor, worauf es im Ergebnis ankommt
Aufgabenstellung: Stichwort genügt, Mitarbeiter führt ohne Eingriffe des Vorgesetzten aus

Mehr zum kooperativen Führungsstil lesen Sie auch in dem Artikel „Personalführung: Kooperativer Führungsstil“ auf unserer Webseite!
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Liebe Kollegen,

als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer! Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team (das Sie sich in der Regel nicht selbst zusammengestellt haben) häufig auch noch Gegenwind!

Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet,
  • Frau XY ein bisschen Engagement über den Dienst nach Vorschrift hinaus abzufordern, oder
  • die „Ja, aber“ - Sager zu ein bisschen mehr Macher-Mentalität und Eigeninitiative zu motivieren,
kriegen Sie von niemandem!

Und auf der anderen Seite: Wie können Sie Ihre Besten wirklich fördern und weiter auf einem hohen Leistungsniveau halten?

Hilfe und wirklich praktische Tipps für die Teamführung? Von wem sollen die kommen?
Ich möchte Ihnen heute den Vorschlag machen, die größte Deutsche Online Bibliothek für Führungswissen zu testen:




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Kindergarten und Hort

Delegieren von Aufgabenbereichen – Vermeiden Sie Fehler, Teil 2

Die Kunst, Aufgabenbereiche an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu delegieren, sollten auch Sie als Leiterin einer Kindertageseinrichtung beherrschen. So entlasten Sie sich und schaffen sich zusätzliche Freiräume für andere Aufgaben.

Ein funktionierendes Delegationssystem ist allerdings nur möglich, wenn in Ihrer Einrichtung Hierarchieebenen und Autoritäten klar verteilt sind. Sind die Autoritäten nicht geklärt, können Sie folgendermaßen vorgehen:
  • Entwickeln Sie mit Ihren Mitarbeitern Stellenbeschreibungen für jede Stelle in Ihrer Einrichtung.
  • Besprechen Sie in einer Teamsitzung, wem welche Stellen über- oder unterstellt sind. 
  • Erklären Sie, wer wem gegenüber weisungsbefugt ist.
  • Beginnen Sie, kleine Aufgaben zu delegieren, und steigern Sie die Aufgaben allmählich.
Sie können verschiedene Aufgaben nicht delegieren, weil Ihnen die Zeit zum Überlegen fehlt, welchem Mitarbeiter Sie eine bestimmte Aufgabe übertragen können? Mehr hierzu lesen Sie in der kommenden Woche.

Tipps und Informationen zum Thema Leiten – Führen – Motivieren finden Sie regelmäßig in Kindergarten & Hort aktuell. Jetzt einen Monat zum kostenlosen Test anfordern!
Achten Sie in Ihrer Einrichtung auf lange Kordeln und Bänder

Immer wieder kommt es in Kindertageseinrichtungen zu tragischen Unfällen, weil Kinder mit den Kordeln ihrer Kleidung an Spielgeräten hängen bleiben und sich selbst strangulieren. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Sie daher darauf achten, dass die Kinder in Ihrer Einrichtung keine langen Kordeln, Bänder oder sonstigen Gegenstände tragen, mit denen Sie sich verletzen können.

Gehen Sie daher auf „Nummer sicher“ und machen Sie den Sicherheitstest. Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
  • Sind in Ihrem Kindergarten Kordeln verboten?
  • Haben Sie die Eltern über die Gefahren informiert?
  • Sind Bänder und Schnüre an der Kleidung der Kinder gekürzt?
  • Achten Sie vor Ausflügen auf offene Schnürsenkel?
  • Sorgen Sie dafür, dass die Kinder ihre Schalenden in der Jacke tragen?
  • Legen die Kinder vor dem Sport ihren Schmuck ab?
Auswertung: Wenn Sie 2 oder mehr Fragen mit „Nein“ beantwortet haben, sollten Sie umgehend tätig werden! Untersagen Sie das Tragen von Kordeln oder Bändern in Ihrer Einrichtung und weisen Sie die Eltern eingehend auf mögliche Gefahren hin.

Mehr Informationen und Tipps, wie Sie Unfälle vermeiden und mögliche Gefahren für die Kinder minimieren, finden Sie in Recht & Sicherheit in der KiTa. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 29.8.2006. Jetzt kostenlos testen!
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Wertvolle Tipps, wie Sie wieder mehr Gemeindemitglieder für den Gottesdienst begeistern!

War Ihr letztes Gemeindefest schlecht besucht? Oder hat Ihr letzter, aufwändig vorbereiteter Gottesdienst nicht mehr als die übliche Anzahl an Besuchern in die Kirche gelockt?
Der Grund dafür ist nicht generelles Desinteresse Ihrer Gemeindemitglieder. Aber ohne regelmäßige Präsenz in der Öffentlichkeit ist das Angebot und sind die Ziele Ihrer Gemeindearbeit nur schwer zu vermitteln.

Wie Öffentlichkeitsarbeit in einer Kirchengemeinde gelingt, erfahren Sie in „Gemeinde gestalten“. Holen Sie sich praxiserprobte Tipps für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

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„Gemeinde gestalten“
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Schulmanagement

Gibt es an Ihrer Schule eine Fehlerkultur?

Wie geht man an Ihrer Schule mit Fehlern um? Herrscht so etwas wie eine Fehlerkultur, in der über Versäumnisse offen und konstruktiv diskutiert wird?

Machen Sie den Test? Beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
  1. Streiten meine Kollegen Fehler ab?
  2. Passieren immer wieder die gleichen Fehler?
  3. Werden die Kollegen vor persönlichen Gesprächen mit mir sehr nervös?
  4. Gibt es viele Kollegen, die nach Fehlern jegliche Verantwortung ablehnen?
  5. Kommen Wortmeldungen in Konferenzen eher selten und zögerlich?
  6. Kommen ungewöhnliche Vorschläge bei Konferenzen eher selten vor?
  7. Scheuen sich sehr viele Kollegen davor, Verantwortung zu übernehmen?
  8. Gibt es sehr viele Verbotstafeln und Vorschriften, auch im Lehrerzimmer?
Auswertung: Haben Sie bei mehr als 3 Fragen mit Ja geantwortet, sollten Sie die Fehlerkultur an Ihrer Schule überdenken. Zur Verbesserung Ihrer Fehlerkultur sollten Sie folgende Prinzipien beachten:
  1. Suchen Sie nach Lösungen, nicht nach dem Schuldigen.
  2. Fördern Sie den Innovationsgeist. Fehler beim Ausprobieren von Neuem sind natürlich, normal und die beste Möglichkeit zu lernen. Machen Sie dies Ihren Kollegen klar.
  3. Formulieren Sie positiv.
Aus: Schulleitung intern, dem Managementbriefe für Schulleiterinnen und Leiter von Grund- und Hauptschulen. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 29.8.2006. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!

Mit Leseeltern den Schriftspracherwerb der Kinder individuell fördern

Um den Schriftspracherwerb zu unterstützen, greifen viele Schulen auf das Engagement von Eltern, in Form von Lesemüttern oder -vätern, zurück, die regelmäßig einigen Schülern eine individuelle Hilfestellung anbieten. Die Art der Förderung durch Leseeltern variiert dabei von Schule zu Schule.

Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Organisationsformen vor. Wählen Sie die für Ihre Schule günstigste Form aus:

Die Lesemutter/-vater
  • kommt ab dem 1. Halbjahr der Schuleingangsphase, wenn sich Unterschiede im Lernstand zeigen;
  • liest mit 4 bis 6 besonders weit fortgeschrittenen Schülern Lesetexte; die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer beschäftigt sich zeitgleich mit den Schülern, die noch mehr Unterstützung brauchen;
  • liest mit wenigen Kindern, bei denen ein Buchstabe noch nicht sitzt, die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer gibt den anderen Kindern Gelegenheit, entsprechend ihrem Können Sätze oder kleine Texte zu üben;
  • unterstützt beim Führen eines Lesetagesbuchs, in das die Kinder malen oder schreiben, was sie gelesen haben;
  • übt eine Schulstunde lang mit einer Kleingruppe;
  • übt mit jedem Kind nur ca. 15 Minuten.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite! Hier finden Sie hilfreiche Fachartikel sowie Checklisten und Muster zum Thema Schulmanagement.
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Der Sicherheitsberater für Leiterinnen

Stellen Sie sich vor: Zwei Kinder schaukeln während der Kindergartenzeit auf einer Wippschaukel. Plötzlich fällt ein Kind von der Schaukel, die Schaukel wippt zurück und schlägt dem Kind zwei Schneidezähne aus. Sie als Leiterin einer Kindertagesstätte können sich diese Situation sicher gut vorstellen. Was müssen Sie als Leiterin im Vorfeld unternommen haben, damit man Ihnen keinen Vorwurf machen kann?

Lesen Sie in
„Recht & Sicherheit in der KiTa“
wie Sie sicherstellen, dass man Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen nichts anhängen kann!




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Pflegemanagement

Tierhaltung im Pflegeheim – Bieten Sie Ihren Bewohnern einen zusätzlichen Service

Wenn ältere Menschen in ein Pflegeheim einziehen, stellt sich häufig die Frage, was mit den Haustieren geschieht, die bis zu diesem Zeitpunkt mit in der gemeinsamen Wohnung gelebt haben. Oft fällt die Trennung von dem Hausgenossen schwer, was wiederum die Eingewöhnung in das neue Lebensumfeld belastet.

Überlegen Sie daher, ob das Tier unter Umständen mit in die Einrichtung einziehen kann. Denn bei richtiger Tierhaltung sind Krankheiten, die durch das Tier übertragen werden können, so gut wie nicht zu erwarten.

Die Restrisiken können Sie durch folgende Maßnahmen kontrollieren:
  • Das Tier sollte geimpft und entwurmt werden. Impfungen und Entwurmung sind einmal jährlich durchzuführen.
  • Käfige, Schlafplätze, Näpfe u. a. müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Es wird nur gekochtes Fleisch verfüttert.
  • Die Hände werden nach Kontakt gründlich gewaschen.
  • Kleine Kratzer und Wunden werden sofort mit Desinfektionsmittel behandelt und dem zuständigen Hausarzt gezeigt.
  • Räume, in denen Tiere gehalten werden, müssen regelmäßig gelüftet und täglich feucht gewischt werden.
Die Tierhaltung im Pflegeheim stellt sicherlich einen erhöhten Arbeitsaufwand dar, dennoch bieten Sie hierdurch einen zusätzlichen Service für neue Bewohner.

Sie suchen Tipps und Informationen, um die Qualität und Sicherheit in Ihre stationäre Pflegeeinrichtung zu erhöhen? Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe von Stationäre Pflege aktuell an!
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hin

Ambulante und stationäre Pflegekräfte stehen ständig im engen Kontakt mit dem Patienten, da sie diese in ihrer Privat- und Intimsphäre betreuen. Daher unterliegt dieser Personenankreis, ebenso wie Ärzte, Apotheker und Angehörige sonstiger Heilberufe, der Schweigepflicht.

Sie und Ihre Mitarbeiter müssen daher grundsätzlich Verschwiegenheit bewahren über:
  • Erkenntnisse und Mitteilungen über die Krankheit des Patienten.
  • Den Wissensstand, der sich aus den Krankenunterlagen ergibt.
  • Gespräche bei pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen.
  • Geheimnisse dritter Personen, die der Pflegekraft nur durch den Patienten bekannt werden, welche jedoch für den Patienten als schutzwürdig, also als privatpersonenbezogen, gelten.
Tipp: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Schweigepflicht hin. Sinnvoll ist es, dass Sie sich von Ihren gesamten Mitarbeitern ein Formblatt zum Thema Schweigepflicht unterschreiben lassen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Bruch der Schweigepflicht zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.

Ausführliche Informationen zum Thema Schweigepflicht finden Sie in Kapitel S 40 von Recht in der ambulanten Pflege. Fordern Sie jetzt das umfassende Grundwerk für 2 Wochen zum kostenlosen Test an!
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Leiten Sie Ihr Pflege- und Altenheim mit Erfolg.

Praxishilfen, Checklisten und Muster unterstützen Sie bei Ihren Führungsaufgaben in der stationären Pflege. Testen Sie jetzt kostenlos unsere Fachinformationen für Sie speziell als Pflegedienstleitung und überzeugen Sie sich von dieser hilfreichen Arbeitsunterstützung.




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Sozialmanagement / Nonprofit

Welche gemeinnützige Rechtsform bietet sich für Ihre Organisation an?, Teil 2

Vielleicht gibt es auch in Ihrer Organisation oder Initiative Überlegungen, eine gemeinnützige Rechtsform, wie etwa einen Verein oder eine Stiftung, zu gründen, um unterschiedliche Arbeitsbereiche besser zu koordinieren. In der vergangenen Woche haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung aufgezeigt.

Lesen Sie heute, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer Stiftung hat.

Die gemeinnützige Rechtsform einer Stiftung bietet Ihrer Organisation folgende Vorteile:
  1. Die Finanzierung von Projekten wird durch kontinuierliche Erträge gesichert, so dass eine langfristige Arbeit gewährleistet ist.
  2. Diese Rechtsform hat bei Spendern einen seriösen Ruf.
  3. Die Stiftung bietet neben der Spende andere Zuwendungsformen wie z.B. die Zustiftung.
Nachteile diese Rechtsform:
  1. Stiftungszwecke gelten „für die Ewigkeit“ und sind schwer erweiterbar.
  2. Für die Gründung einer selbstständigen Stiftung ist ein Grundkapital erforderlich. Empfehlenswerte Höhe sind 25.000 Euro und mehr.
  3. Die Erträge steigen nur langsam, je nach Kapitalsituation der Stiftung.
Lesen Sie in der kommenden Woche mehr zum Thema Gemeinnützige GmbH (gGmbH).

Ausführliche Informationen zum Thema Stiftung finden Sie zudem im Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN SIE HIER und fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar an!
Diese formellen Mindestanforderungen müssen Protokolle erfüllen!

Protokolle im Rahmen von Mitgliederversammlung haben vier wichtige Funktionen: Sie dienen der
  1. Information
  2. Dokumentation
  3. Organisation und 
  4. Kontrolle
Im Rahmen Ihre Mitgliederversammlung müssen Sie darauf achten, dass Ihr Protokoll objektiv und wahrheitsgetreu ist und den genauen Verlauf Ihrer Versammlung dokumentiert. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Protokoll folgende formalen Mindestanforderungen beinhaltet:
  • Tagesordnungspunkte (durchnummeriert)
  • Anwesende (es wird auch notiert, ob jemand zu spät gekommen ist oder die Sitzung früher verlassen musste)
  • Der Ort der Sitzung und die Sitzungsdauer
Mehr zum Thema Protokolle lesen Sie in der kommenden Woche!

Übrigens: Tipp und Informationen für Non-Profit-Organisationen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.nonprofit.de!
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Mitarbeiterführung leicht gemacht

Unmotivierte Mitarbeiter? Dauernd Ärger im Team? Neu in der Führungsposition? Antworten zu allen Fragen rund um die Führung von Mitarbeitern finden Sie im "Praxishandbuch leiten - führen - motivieren".

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