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RuFuS 125 - Entrümpeln Sie Ihre Aufgabenlisten
Liebe Leserin, lieber Leser,
viele Führungskräfte – vor allem im sozialen Bereich – sind auch im Privatleben sehr engagiert und übernehmen Verantwortung – z. B. als Vorsitzender im Sportverein oder bei der Elternarbeit in der Schule. Solche Aufgaben kosten aber nicht nur Zeit, sondern häufig auch viel Kraft und Energie.
Sie sollten daher regelmäßig überprüfen, welche Aufgaben Sie tatsächlich übernehmen müssen und von welchen Sie sich auch trennen können. Dies gilt für alle zusätzlichen Aufgaben im Beruf, die Sie übernommen haben, aber auch für sämtliche Verpflichtungen im Privatleben. Notieren Sie dazu im 1. Schritt in der folgenden Tabelle sämtliche Verpflichtungen, die Sie übernommen haben.
| Persönliche Priorität | |||||||
| Verpflichtung | sehr wichtig (3) | wichtig (2) | weniger wichtig (1) | unwichtig (0) | Muss- Aufgabe (*2) | Punkte | |
| ________________ | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | |
| ________________ | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | |
| ________________ | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | |
| ________________ | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | |
| ________________ | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | ( ) | |
Vergeben Sie dann für jede Aufgabe persönliche Prioritäten zwischen sehr wichtig (3) und unwichtig (0). Markieren Sie in der Spalte „Muss-Aufgabe“, ob diese Aufgabe tatsächlich nur von Ihnen erledigt werden kann beziehungsweise ob Sie auf diese Aufgabe besonders viel Wert legen. Wenn das der Fall ist, multiplizieren Sie die Punktzahl bitte mit dem Faktor 2. Tragen Sie anschließend das Ergebnis in die Spalte „Punkte“ ein.
Sortieren Sie dann im 2. Schritt die Aufgaben nach der Punktzahl. Die Aufgaben mit der höchsten Punktzahl kommen dabei nach oben und die Aufgaben mit der niedrigsten Punktzahl nach unten.
Streichen Sie anschließend die Liste von unten zusammen. Bei Aufgaben mit weniger als 2 Punkten sollten Sie dabei gar nicht lange überlegen. Sie sind Ihnen weniger wichtig oder sogar unwichtig und können auch von jemand anderem übernommen werden.
Aus dem Praxishandbuch Sozial Management – klicken Sie hier für Ihren Gratis-Test-Monat!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail
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Keine Verknüpfung von Nachtdienst und Urlaub
Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen künstlicher Befruchtung?
Gehalt nach Leistung: Anreize schaffen
Teambesetzungen sind nicht statisch!
Innovationsklima positiv wie noch nie
Akquise am Telefon einfach gemacht
Sommerhitze: So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor dem Kollaps!
Kostenloses Mineralwasser als Werbeträger?
Berücksichtigen Sie die besondere Lebenssituation alleinerziehender Eltern
Delegieren von Aufgabenbereichen – Vermeiden Sie Fehler, Teil 1
Betreiben Sie eine offene Fehlerkultur an Ihrer Schule?
Berlin startet Landesprogramm „Gute Gesunde Schule“
So führen Sie Fotodokumentationen rechtsicher
Hilfe und Beistand für Pflegende bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
Welche gemeinnützige Rechtsform bietet sich für Ihre Organisation an?, Teil 1
Regeln Sie Aufgaben und Befugnisse Ihrer Mitarbeiter durch Stellenbeschreibungen
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Recht |
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Hier eine Frage aus der telefonischen Redaktionssprechstunde des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren: Vor Jahren ist unser Unternehmen aus kommunaler in private Trägerschaft gewechselt. Wir verfügen über einen Firmentarif. In der Vergangenheit wurden nach BAT für eine bestimmte Mindestanzahl von Nachtdienststunden Urlaubstage gewährt. Dies ist im Firmentarif jedoch nicht verankert. Gibt es einen Anspruch darauf, dass Nachtstunden mit Urlaubstagen abgegolten werden?
Antwort: Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass für Nachtarbeit Urlaubstage erworben werden. Für Nachtarbeit sind zum einen Zuschläge zu zahlen, und zum anderen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu gewähren. Der Urlaubsanspruch ist hiervon losgelöst zu betrachten. Das Gesetz sieht keine Verknüpfung vor. Allerdings kann der Arbeitgeber für geleistete Nachtdienste eine angemessene Zahl bezahlter, freier Tage gewähren oder diese bezahlen. Wenn keine tarifvertraglichen Regeln galten, hat der Arbeitgeber hier die Wahl. Ein Vorrang des Freizeitausgleichs besteht nicht.
Eine unserer Mitarbeiterinnen hat uns mitgeteilt, dass sie ab dem 18.08. für 2 Wochen krankgeschrieben sein wird, weil sie sich einer künstlichen Befruchtung unterzieht. Müssen wir für diese Zeit eine Entgeltfortzahlung leisten? Eigentlich ist sie ja nicht wirklich „krank“?
Antwort aus der telefonischen Redaktionssprechstunde von Heimleitung konkret: Sie müssen immer dann eine Entgeltfortzahlung leisten, wenn Ihre Mitarbeiterin infolge einer Krankheit arbeitsunfähig geworden ist. Durch die Vornahme der künstlichen Befruchtung selbst liegt jedoch keine Krankheit vor, sondern sie ist die Folge einer Behandlung einer gesunden Patientin. Dabei ist aber auf den Einzelfall abzustellen: wie viele Versuche bereits unternommen wurden und ob aufgrund des unerfüllten Kinderwunsches bereits eine psychische oder psychosomatische Erkrankung vorliegt, die eine künstliche Befruchtung zur Linderung dieses Leidens erforderlich macht.
Das Arbeitsgericht Herne hat in einem vergleichbaren Fall den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verneint. Hier waren aber schon 4 Versuche vorausgegangen, die erfolglos geblieben waren. Der Klage der Arbeitnehmerin auf Lohnfortzahlung vor dem Arbeitsgericht Herne wurde deshalb nicht stattgegeben. Das Gericht war der Meinung, dass die Arbeitsunfähigkeit durch die Arbeitnehmerin selbst verursacht wurde und daher der Arbeitgeber nicht zahlen müsse. Es bestehe „keine Einstandspflicht, wenn ein Arbeitnehmer den regelwidrigen Zustand seines Körpers beseitigen will und dabei eine Arbeitsunfähigkeit in Kauf nimmt“.
Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 08.07.2004, Aktenzeichen: 4 Ca 416/04
Aus: Heimleitung konkret
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Leistung soll sich lohnen. Dieses Prinzip hat in zahlreichen Unternehmen bereits Einzug gehalten. Zusätzlich zum monatlichen Grundgehalt haben Mitarbeiter die Möglichkeit, dazuzuverdienen, wenn die Leistung stimmt.
Provision für gute Geschäfte
Vor allem im Vertrieb gängig ist die Zahlung von Provisionen. Zusätzlich zum Fixgehalt beteiligen Sie den Mitarbeiter prozentual am Gewinn. Die Höhe der Bonus-Zahlung sollten Sie in jedem Fall schriftlich festlegen. Sie richtet sich z. B. nach der Anzahl der Vermittlungen oder Vertragsabschlüsse. Entscheiden Sie sich nachträglich für ein Provisionssystem, müssen Sie alle Mitarbeiter, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben, gleich behandeln. Der Betriebsrat ist in diesem Fall zustimmungspflichtig.
Zielvereinbarungen
Nicht immer ist die Leistung eines Mitarbeiters an Vertragsabschlüssen oder ähnlich eindeutigen Zahlen festzumachen. In diesen Fällen müssen Sie Zielvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern treffen. Legen Sie für jeden Mitarbeiter 3 Ziele fest. Je nachdem, ob er die Ziele überdurchschnittlich, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich erreicht hat, zahlen Sie ihm gestaffelt die Prämie.
Sie können auch mit einem Punktesystem arbeiten. Wenn Sie beispielsweise 3 Ziele vereinbart haben, bewerten Sie auf einer Skala von 0 bis 3, ob Ihr Mitarbeiter das Ziel schlecht, gut oder sehr gut erreicht hat. Erzielt ein Mitarbeiter einen Punkt, gewähren Sie eine Prämie von 100 Euro zum Fixgehalt, erreicht er alle möglichen 9 Punkte, bekommt er die volle Prämiensumme von 900 Euro.
Nächste Woche finden Sie hier eine Checkliste zum Thema Zielvereinbarung.
Aus dem Praxishandbuch leiten, führen, motivieren – fordern Sie noch heute Ihren 4-Wochen-Test an! Klicken Sie hier!
In Teams finden sich immer die unterschiedlichsten Charaktere und Talente zusammen. Da ist es schwierig, bei der Zusammensetzung immer die richtige Entscheidung zu treffen. Es kann also durchaus sein, dass sich in einem Team, sei es nun dauerhaft oder nur für ein bestimmtes Projekt zusammengestellt, Schwierigkeiten unter den Mitgliedern ergeben. Die können ganz schlicht und einfach daraus resultieren, dass die Kollegen nicht gut miteinander arbeiten können, weil ihre Arbeitsstile zu unterschiedlich sind.
Eigentlich wäre das gar kein Problem, denn durch Wechsel in der Teambesetzung ließen sich solche Punkte, an denen viel Energie verschwendet wird, vermeiden. Leider sind die Teams meistens ein geradezu statisches System, dass auch bei größeren Schwierigkeiten nicht reformiert wird.
Dabei glauben manche Teamleiter, dass sie bei Veränderungen in ihrem Mitarbeiterstab auch immer eingestehen, dass sie zuvor eine Fehlentscheidung getroffen haben. Und so etwas gibt niemand gerne zu, denn dem haftet ein Makel an. Was eigentlich sehr schade und vor allem völlig unsinnig ist. Vielmehr ist es doch ein Zeichen für Flexibilität und Einsicht von Seiten des Teamleiters, wenn er eine personelle Entscheidung revidiert und so in seinem Team die Arbeitssituation verbessert.
Um solche Änderungen in der Teambesetzung als sinnvolles Mittel der Mitarbeiterführung zu erkennen, muss eine Führungskraft allerdings besondere Instrumente aufwenden. Denn durch pure Eingebung wird wohl kein Teamleiter erkennen können, dass ein Mitglied seines Teams fehl am Platze ist und auf einer anderen Position viel besser und effektiver arbeiten könnte und so dem ganzen Team geholfen wäre.
Vielmehr braucht es dazu eine funktionierende Kommunikation und einen offenen Dialog mit allen Mitgliedern es Teams. In einer vertrauensvollen Atmosphäre ergeben sich Diskussionen um eventuelle Schwierigkeiten viel leichter und vor allem auch ohne Misstöne. Denn wenn Mitarbeiter explizit dazu aufgefordert werden, die Zusammenarbeit im Team zu beurteilen und Schwierigkeiten herauszustellen, wird es nicht zu Sticheleichen hinter dem Rücken eines Mitarbeiters geben, der mit seinen Kollegen nicht besonders gut zurechtkommt. Schließlich wissen alle Beteiligten, dass es solche Fälle geben darf und vor allem, dass sie behoben werden.
Mit einem Teamleiter, der seine Entscheidungen auch revidieren kann und ohne Probleme dazu steht, kann ein viel effizienteres Team aufgebaut werden.
Mehr zum Thema „Team“ finden Sie auch auf unserer Webseite: Verschiedene Menschen – ein Team
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Managementwissen für Ingenieure |
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Mit einem Wert von 29 Punkten ist der 7. Innovationsklima-Index des VDI auf den höchsten Stand seit seiner ersten Erhebung geklettert. „Das Umfeld für Innovationen in Deutschland scheint gut wie lange nicht mehr zu sein“, interpretiert VDI-Direktor Dr. Willi Fuchs die Ergebnisse. Diese positive Entwicklung macht sich auch deutlich auf dem Ingenieurarbeitsmarkt sichtbar: „Die Zahl der arbeitslosen Ingenieure hat sich in den letzten 12 Monaten signifikant von 60.000 auf 35.000 reduziert“, betonte Fuchs. Der VDI-Innovationsklimaindex fragt das Wissen der VDI-Mitglieder in ihren unterschiedlichen Berufen als Frühindikator und Stimmungsindex zur Entwicklung des Technologiestandortes Deutschland ab. Die Stimmungswerte bewegen sich zwischen -100 und +100. Teilgenommen haben an der 7. Umfrage rund 1.000 Ingenieure.
Mit einem Wert von 38 Punkten ist die Stimmung weiterhin im Fahrzeugbau am optimistischsten. Mit je 36 Punkten folgen die Chemiebranche und der Maschinen- und Anlagenbau. „Es freut mich, dass gerade die klassischen Standbeine unseres Standortes positiv in die Zukunft blicken“, so Fuchs. Insgesamt beurteilen 57 % der Befragten die wirtschaftliche Entwicklung als positiv. Lediglich 3 % gehen von einer Verschlechterung aus. Die gute wirtschaftliche Entwicklung verschärft jedoch die Fachkräftesituation. Nur 29 % der Befragten bezeichnen die Verfügbarkeit von Fachkräften als „gut“ bis „sehr gut“. Vor 3 Monaten waren es noch 36 % der Befragten.
Bei der technologischen Wettbewerbsfähigkeit zählen sich drei Viertel der Befragten zum oberen Drittel. Spitzenreiter bleibt hier der Fahrzeugbau (47 Punkte) vor der Energie- und Wasserversorgung (40 Punkte). Schlusslicht mit einem Wert von 7 Punkten ist die I+K-Branche.
Eine Kurzfassung des 7. Innovationsklima-Index können Sie als pdf-Datei von der Homepage des VDI (www.vdi.de) herunterladen.
Aus dem Praxishandbuch für technische Führungskräfte - Das Deutsche Ingenieur-Handbuch – jetzt 4 Wochen risikofrei testen!
Telefonakquise gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Vertriebingenieurs. Doch trotz Ihrer Wichtigkeit ist sie wenig beliebt. Häufig scheuen technische Führungskräfte vor der direkten Ansprache von Kunden oder dem Verkauf von Produkten per Telefon geradezu zurück. Dabei muss eine erfolgreiche Telefonakquise gar nicht so schwer sein. Voraussetzung ist, dass Sie es richtig angehen. Wir geben Ihnen dazu einige Tipps:
Einleitung des Gesprächs: Wecken Sie Aufmerksamkeit
„Guten Tag Herr Müller, entschuldigen Sie, dass ich Sie mit unserem neuen Produkt überfalle …“ – Wer so seine Telefonakquise einleitet, hat bereits verloren. Ihr Kunde wird Sie nach dieser Einleitung kaum noch ernst nehmen.
Beginnen Sie besser so: „Guten Tag Herr Müller, können Sie mit meinem Namen etwas anfangen?“ In den meisten Fällen wird der Kunde antworten: „Nein, helfen Sie mir doch bitte kurz auf die Sprünge.“ Das Interesse Ihres Gesprächspartners ist damit geweckt. Nun ist es für Sie einfach, sich auf einen vorangegangenen Kontakt zu beziehen oder direkt den konkreten Nutzen Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung vorzustellen.
Nutzen des Gesprächs: Zeigen Sie Ihrem Kunden die Vorteile
Versetzen Sie sich einmal in die Situation Ihres Kunden: An einem stressigen Arbeitstag mit Termindruck und 2 unterschiedlichen Meetings klingelt Ihr Telefon. Ihr Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung beschreibt Ihnen ausführlich die Vorteile seines Produktes oder seiner Dienstleistung. Ihre Zeit wird knapper und knapper. Wahrscheinlich würden Sie so reagieren wie die meisten anderen auch: das Telefonat unter einem Vorwand beenden und zukünftig alles tun, um einen weiteren Kontakt mit dieser Person zu vermeiden.
Denken Sie also bei Ihrer Telefonakquise daran: Fassen Sie sich kurz (es sei denn, Ihr Gesprächspartner signalisiert Interesse an einem längeren Gespräch) und kommen Sie umgehend zum Nutzen, den das Produkt Ihrem Gesprächspartner bzw. seinem Unternehmen bringt. Sparen Sie sich das Aufzählen von abstrakten Vorteilen. Werden Sie konkret und beziehen Sie sich ausschließlich auf das Unternehmen Ihres Kunden.
Abschluss des Gesprächs: So kommen Sie zu einem Termin
Sollte Ihre Kontaktaufnahme positiv verlaufen, ist es Zeit, Ihrem Kunden ein persönliches Gespräch anzubieten. Schlagen Sie Ihm vor, zu dem Termin ein auf ihn zugeschnittenes Informationspaket mitzubringen. Wenn Sie daraufhin ein positives Signal erhalten, stellen Sie mehrere Termine zur Auswahl. „Wie wäre es mit nächstem Donnerstag um 16:00 Uhr oder Freitag um 13:00 Uhr?“
Viele Kunden möchten sich jedoch vorab schriftlich über ein Angebot informieren. Sollte Ihr Kunde darauf bestehen, die Informationsmaterialien vor einem persönlichen Gespräch sichten zu wollen, sollten Sie seinem Wunsch auch nachkommen. Versuchen Sie aber auf jeden Fall, einen persönlichen Gesprächstermin auszumachen – nach einer entsprechenden Frist, in der Ihr Gesprächspartner die Unterlagen auch lesen kann: „Was glauben Sie, wie lange Sie brauchen werden, unsere 2 Informationsbroschüren von 10 Seiten lesen zu können? Wie sieht es bei Ihnen übernächste Woche Mittwoch aus?“
Übrigens: Auch wenn Ihr Gesprächspartner sich keinesfalls auf einen Termin festlegen möchte, sollten Sie nicht locker lassen. Schicken Sie die gewünschten Informationen und rufen Sie nach einer angemessenen Frist noch einmal an.
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Hotelleitung |
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Was des einen Freud’ ist des anderen Leid! Die Sommerhitze der vergangenen Wochen hat vielen Hoteliers beste Umsätze beschert. Besonders die Ferienhotels an der Nord- und Ostsee, den Alpen und den Mittelgebirgen können sich in diesem Sommer bisher über gute bis sehr gute Logis- und F&B - Umsätze freuen. Doch auch die Anzahl der krankheitsbedingten Personalausfälle ist in den letzten Wochen durch die anhaltende Hitzewelle gestiegen. Die natürliche Wärmeregulation des menschlichen Körpers und das Herz-Kreislauf-System können durch die ungewohnt hohen Temperaturen überfordert werden, was im Extremfall bis zum Hitzekollaps führen kann.
Besonders problematisch sind die Arbeitsplätze, die nicht mit Klimaanlagen ausgestattet sind. Nicht selten werden zur Hauptservicezeit in Hotelküchen in diesen Tagen Temperaturen von über 60°C erreicht. Hinzu kommt, dass gerade Küchen- und Servicepersonal hohen Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, wenn sie permanent vom -18°C kalten Gefrierhaus oder 6°C kalten Bierkeller zurück in die heiße Küche gehen. Aber auch Tätigkeiten in Waschküche, Mangel, Terrasse oder die Pflege der Außenanlagen können derzeit eine große körperliche Belastung für Ihre Mitarbeiter sein.
Um krankheitsbedingte Personalausfälle zu verhindern und Ihre Belegschaft vor gesundheitlichen Schäden durch die Sommerhitze zu schützen, sollten sie unbedingt einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:
Versorgen Sie Ihre Mitarbeiter mit ausreichend Getränken
Die wichtigste Grundregel bei heißem Wetter lautet: Viel Trinken um Flüssigkeitsverlust auszugleichen! Und das am Besten öfter in kleineren Mengen, als große Mengen in langen Zeitabschnitten. Vorzugsweise sollten Sie Ihre Mitarbeiter mit Mineralwasser und Tee versorgen. Zu kalte und süße Getränke schlagen auf den Magen und verursachen noch mehr Durst! Fordern Sie Ihre Belegschaft auf, etwa 2-3 l Flüssigkeit während der 8-stündigen Arbeitszeit zu trinken.
Auf leichte und nicht enge Arbeitskleidung achten
Sicherlich tragen auch ihre Mitarbeiter einheitliche Uniformen. Diese sollten allerdings den tropischen Temperaturen angepasst sein. Stellen Sie daher Ihre Uniformen auf kurzärmlige Blusen, Hemden und Kochjacken, sowie leichte Sommeranzüge und Kostüme um. Bevorzugen Sie hierbei Baumwolle statt synthetischer Stoffe. Denn diese nehmen kaum Schweiß auf und lassen unangenehme Körpergerüche entstehen.
Mit kleinen Pausen großzügiger sein
Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern während Hitzeperioden öfter als sonst kleinere Pausen in kühlerer Umgebung. Akzeptieren Sie jetzt lieber, das gewisse Arbeiten etwas länger dauern oder langsamer durchgeführt werden, als dass Sie sich in den kommenden Wochen mit krankheitsbedingten Ausfällen herum plagen müssen.
Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien
Servicepersonal, das Sie auf Ihrer Terrasse einsetzten und Hausmeister, die längere Arbeiten im Freien verrichten, müssen Sie mit ausreichend Sonnenschutz versorgen. Sonnencreme für Gesicht und nicht bedeckte Körperstellen sollte etwa eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn aufgetragen werden. Sinnvoll ist ebenso eine Sonnenbrille zum Schutz der Augen.
Besonderen Schutz für Jugendliche unter 18 Jahren und werdende Mütter
Diese beiden Personengruppen sollten Sie möglichst nicht dort einsetzten, wo sie einer extremen Belastung durch Hitze ausgesetzt sind
Mehr zum Thema Mitarbeiterführung lesen Sie im Praxishandbuch leiten, führen, motivieren – fordern Sie noch heute Ihren 4-Wochen-Test an! Klicken Sie hier!
Beim Thema Mineralwasser scheiden sich bei Hoteliers und Gastronomen die Geister! Für die Einen ist Mineralwasser ein wichtiger Umsatzfaktor geworden, weil immer mehr Gäste grundsätzlich zum Essen Mineralwasser trinken und der meist hohe Bruttoaufschlag für eine 0,75l-Flasche Wasser zur Deckung der häufig niedrigen Aufschläge im Food-Bereich beiträgt. Für die Anderen ist die Gratis-Beigabe einer Flasche Mineralwasser zum Essen eine hervorrage Möglichkeit, im a la carte-Geschäft günstig Marketing zu betreiben, weil dadurch den Gästen ein Mehrwert geboten wird, der zur Kundenbindung beitragen soll. Was ist nun tatsächlich sinnvoller?
Eine 0,75l-Flasche deutsches Marken-Mineralwasser kostet Sie im Einkauf etwa 45 Cent. Der durchschnittliche Verkaufspreis in Mittelklassehotels liegt bei etwa € 4,80 je Flasche. Nehmen wir an, Sie erwirtschaften bei einem 3-Gang-Abendessen für 4 Personen inklusive Wein etwa € 200,- Umsatz. Die 4 Personen trinken über den Abend begleitend zu Essen und Wein maximal 4 Flaschen Mineralwasser. Dies würde Ihren Umsatz um etwas mehr als € 19,00 erhöhen und Ihren Gesamtdeckungsbeitrag ebenso positiv beeinflussen, da das Wasser einen Bruttoaufschlag von über 1000% hat und kaum Kosten verursacht.
Marketingorientierte Hoteliers sehen dies etwas anders. In Zeiten magerer a la carte-Umsätze sind Strategien gefragt, die die Gäste zum Restaurantbesuch animieren. Da scheint ein Werbekosteneinsatz von 45 Cent pro Person bei einem 3-Gang-Abendessen nicht hoch zu sein. Gäste, denen Mineralwasser gratis auf den Tisch gestellt wird, sehen in dieser Geste einen Mehrwert, den sie nur in sehr wenigen Hotels oder Restaurants bekommen. Gerade auch deshalb, weil Mineralwasser immer beliebter und praktisch zum Standard eines jeden Essens geworden ist. Gastronomen, die diese Strategie verfolgen, gehen davon aus, dass Sie dadurch neue Gäste gewinnen und Stammgäste enger an Ihr Haus binden. Erhöhte Umsätze und eine dadurch bedingt bessere Kostendeckung erwarten Sie entsprechend langfristig. Ob diese Rechnung wirklich aufgeht? Probieren Sie es doch aus!
Noch mehr Ideen zum Thema Marketing lesen Sie in: Hotelleitung in der Praxis – klicken Sie Hier für Ihren Gratis-Test!
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Kindergarten und Hort |
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Sicherlich gibt es in Ihrer Einrichtung Kinder, die nur von einem Elternteil erzogen werden. Diese besondere Lebensform der Einelternfamilie sollten Sie bei Ihrer Elternarbeit berücksichtigen, denn alleinerziehende Mütter und Väter haben andere Bedürfnisse.
Folgende Punkte prägen vor allem den Alltag alleinerziehender Mütter und Väter:
Die Familienmitglieder
- haben eine einschneidende Trennungserfahrung hinter sich, etwa durch Tod eines Partners oder zermürbende Konflikte, die zur Trennung führten.
- leben in einem großen Spannungsfeld, wenn die Konflikte der Eltern miteinander nicht gelöst werden können.
- sind besonders belastet, weil sie Beruf, Erziehungsverantwortung und Haushalt unter einen Hut bringen müssen. Die Kinder müssen meist schon früh Verantwortung übernehmen.
- haben oft ein niedrigeres Familieneinkommen als Familien mit beiden Elternteilen.
- müssen jeden Termin „außer der Reihe“ gut organisieren.
Praktische Tipps für Erzieherinnen und Erzieher von Kindertageseinrichtungen finden Sie in Praxisgestaltung in Kindergarten & Hort. Fordern Sie noch heute die aktuelle Ausgabe, die am 22.8.2006 erscheint, zum kostenlosen Test an.
Die Kunst, Aufgabenbereiche an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu delegieren, sollten auch Sie als Leiterin einer Kindertageseinrichtung beherrschen. So entlasten Sie sich und schaffen sich zusätzliche Freiräume für andere Aufgaben.
Allerdings gibt es auch Gründe, die dem Delegieren von Aufgaben entgegenstehen. Gehören Sie etwa zu den Perfektionisten, fällt es Ihnen meist schwer zu delegieren, denn Sie wissen bereits im Vorfeld, dass Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein werden.
Wenn Sie unter Perfektionismus leiden, sollten Sie daher folgendermaßen vorgehen:
- Beginnen Sie damit, ungeliebte Aufgaben zu delegieren.
- Schauen Sie sich das Ergebnis genau an und geben Sie Ihrem Mitarbeiter ein ehrliches Feedback.
- Übertragen Sie nach und nach weitere Aufgaben an Ihre Mitarbeiter und
- geben Sie sich mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn Sie selbst die Aufgabe besser gelöst hätten.
Mehr zum Thema Leiten – Führen – Motivieren lesen Sie in Kindergarten & Hort aktuell. Jetzt einen Monat kostenlos testen! Die aktuelle Ausgabe erscheint am 18.8.2006.
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Schulmanagement |
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Hat ein Mitglied Ihres Kollegiums einen Fehler gemacht und eingestanden, sollten Sie als Schulleitung diese Offenheit honorieren und Ihrem Kollegen den Rücken decken. So vermeiden Sie, dass Fehler vertuscht werden und sich wiederholen.
Hierzu sollten Sie Ihren Kollegen und Außenstehenden klarmachen, dass es Ihnen bei Fehlern vorrangig nicht um die Bestrafung des Schuldigen geht, sondern um das Finden von Lösungen.
Als Schulleitung sollten Sie daher zusammen mit dem betroffenen Kollegen folgende Fragen klären:
- Wie kann der Fehler korrigiert werden?
- Wie kann der Fehler in Zukunft vermieden werden?
- Wie müssen die Rahmenbedingungen verändert werden?
- Was können Sie als Schulleiter tun?
Wie geht man an Ihrer Schule mit Fehlern um? Herrscht so etwas wie eine Fehlerkultur, in der über Versäumnisse offen und konstruktiv diskutiert wird? Machen Sie den Test!
Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Woche.
Sie suchen Tipps und Informationen zum Thema Recht und Sicherheit an Ihrer Schule? Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe von Rechtssicher handeln in der Schule, die am 22.8.2006 erscheint.
In Zusammenarbeit mit elf Krankenkassen, der Unfallkasse Berlin sowie der Bertelsmann Stiftung geht mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Berlin das Landesprogramm „Gute Gesunde Schule“ an den Start.
Ziel des Landesprogramms ist es, die gesundheitliche Situation von Schülern und Lehrkräften zu verbessern. Die Schulen werden hierbei durch Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen unterstützt, wie etwa gesundheitsförderndes Schulmanagement, Stressbewältigungskurse für Lehrkräfte und Schüler, Maßnahmen zur Ernährungs- und Bewegungserziehung sowie zur Suchtprophylaxe.
Im Rahmen des Programms soll zudem auch das Engagement der Eltern gestärkt werden, um die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Ausführliche Informationen sowie eine Projektbeschreibung finden Sie unter www.anschub.de.
Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite! Hier finden Sie hilfreichen Fachartikel sowie eine Vielzahl von Checklisten und Muster für Ihre praktische Arbeit.
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Pflegemanagement |
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Als ambulanter Pflegdienst sind Sie verpflichtet, Art und Weise Ihrer Arbeit genau zu dokumentieren. Hierbei kann die Fotodokumentation einen wichtigen Teil Ihrer Pflegedokumentation darstellen. Vor allem, wenn Ihre Patienten unter offenen Wunden leiden, ist diese Art der Pflegedokumentation hilfreich, um etwaige Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Wie Sie eine Fotodokumentation rechtssicher führen, zeigt Ihnen die folgende Checkliste:
- Der Patient wird mit einer wie auch immer gearteten Wunde aufgenommen oder es entwickelt sich eine Wunde oder es liegt ein Dekubitus vor.
- Der Patient bzw. sein Betreuer hat der Fotodokumentation zugestimmt.
- Es werden in regelmäßigen Abständen – wenigstens 1-mal wöchentlich – Fotos von der Wunde bzw. dem Wundverlauf hergestellt.
- Die Fotos sind so gefertigt, dass eine Identifikation des Patienten möglich ist.
- Die Fotodokumentation lässt eindeutig eine zeitliche Zuordnung zu.
- In der Pflegedokumentation wird schriftlich vermerkt, dass eine Fotodokumentation geführt wird, und ergänzt, wann Fotos gemacht wurden.
- Die gefertigten Fotos sind fest mit der Pflegedokumentation verbunden oder können ihr eindeutig zugeordnet werden.
Pflegende Angehörige stärken und unterstützen, dies ist das Ziel des Projekts „Pflegebegleiter“, das seit 2 Jahren durch das Forschungsinstitut Geragogik gefördert und von Spitzenverbänden der Pflegekassen begleitet wird.
Zu den Hauptaufgaben der zertifizierten Pflegebegleiter gehört es, pflegenden Angehörigen Hilfe und Beistand bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu geben und die Kompetenzen der Pflegenden zu stärken. Hierzu werden freiwillige, bürgerschaftlich Engagierte in verschiedenen Kursen auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Insgesamt 2000 Pflegebegleiter können im Rahmen des Programms ausgebildet und betreut werden. Hiervon wurden bereits 350 Pflegebegleiter in den vergangenen Jahren zwei Jahren ausgebildet. Weiter 250 Personen nehmen zur Zeit an Vorbereitungskursen zum Pflegebegleiter teil.
Nähere Informationen zum Projekt „Pflegebegleiter“ finden Sie unter www.pflegebegleiter.de.
Aktuelle Informationen und praktische Tipps speziell für stationäre Pflegeheime finden Sie in Stationäre Pflege aktuell. Klicken Sie hier und fordern Sie noch heute Ihre persönliche Probeausgabe an. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 17.8.2006.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Vielleicht gibt es bereits in Ihrer Organisation oder Initiative Überlegungen, eine gemeinnützige Rechtsform, wie etwa einen Verein oder eine Stiftung, zu gründen, um unterschiedliche Arbeitsbereiche besser zu koordinieren. Doch welche Rechtsform bietet sich für Ihre Organisation an?
Als Entscheidungshilfe stellen wir Ihnen in den nächsten Wochen die vier wichtigsten gemeinnützigen Rechtsformen vor. Lesen Sie heute Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung.
Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins bietet Ihrer Organisation folgende Vorteile:
- Die Gründung ist unkompliziert, da nur ein Vorstand und eine Satzung notwendig ist.
- Der Verein ist eine angestammte Rechtsform mit entsprechend vielen Erfahrungen, sowohl bei Behörden als auch in der Bevölkerung allgemein.
- Potenziellen Spendern und Mitgliedern ist diese Rechtsform sehr bekannt, was einen entsprechenden Vertrauensvorschuss bedeutet.
- Grundlegende Entscheidungen müssen von den Mitgliedern beschlossen werden, was lange Entscheidungswege bedeutet. Daher ist ein Verein recht unflexibel.
- Oftmals beruht die Arbeit auf ehrenamtlichem Engagement. Ehrenamtliche können nicht wie hauptamtliche eingesetzt werden.
- Satzungszwecke sind bindend und können nur durch Mehrheitsbeschluss erweitert werden.
Bringen Sie wieder Schwung in Ihre Kirchengemeinde! Tipps und Informationen, wie Sie Ihre Gemeinde leiten, führen und motivieren finden Sie in Gemeinde gestalten. Die aktuelle Ausgabe erscheint am 17.8.2006.
Mit Hilfe konkreter Stellenbeschreibungen können Sie in Ihrer Einrichtung Aufgaben und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter klar regeln sowie Verantwortungen und Befugnisse voneinander abgrenzen.
Dabei bieten Stellenbeschreibungen auch für Sie als Führungskraft Vorteile. Denn hierdurch
- verschaffen Sie sich einen Überblick und Sicherheit
- sorgen bei Ihren Mitarbeitern für Klarheit und Berechenbarkeit und
- beugen Konflikten und möglichen Kompetenzgerangel vor.
- Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern die Vorteile von Stellenbeschreibungen und beziehen Sie sie mit ein.
- Analysieren Sie die Aufgaben und die Arbeitseinteilung.
- Klären Sie Unklarheiten.
- Optimieren Sie die Verantwortlichkeiten und schreiben Sie diese fest.
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