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Führungswissen für Vorgesetzte

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RuFuS 124 - Checkliste: So führen Sie erfolgreiche Ermahnungsgespräche


Liebe Leserin, lieber Leser,

manchmal muss ein Vorgesetzter in einem Ermahnungsgespräche klare Worte finden, um einen Mitarbeiter, der sich in die falsche Richtung entwickelt, wieder auf Kurs zu bringen. Ziel ist es dabei, eine Kündigung zu vermeiden, wenn der Mitarbeiter an sich die Potenziale für eine erfolgreiche Bewältigung der Aufgabe mitbringt.

Nutzen Sie für Ihre Ermahnungsgespräche unsere Checkliste:
  • Geben Sie Ihren Mitarbeitern regelmäßig Rückmeldungen.
  • Handeln Sie schnell und konsequent. 
  • Entwickeln Sie einen offenen Umgang mit Fehlern. 
  • Konzentrieren Sie Ihre Rückmeldungen auf die wichtigsten Dinge. 
  • Bereiten Sie das Gespräch schriftlich vor. 
  • Unterscheiden Sie zwischen der Beschreibung des Sachverhalts, der Bewertung und dem Ausdruck Ihrer persönlichen Betroffenheit.
  • Legen Sie die schriftliche Vorbereitung für das Gespräch griffbereit.
  • Wählen Sie für das Gespräch eine Gewinner-Gewinner-Strategie. 
  • Richten Sie Ihre Gesprächs-Strategie an dem Verhaltens-Typ des Mitarbeiters aus.
  • Bleiben Sie während des Gesprächs an der Sache.
  • Halten Sie die Ergebnisse (auch die angedrohten Konsequenzen) schriftlich fest.
  • Lassen Sie den Mitarbeiter unterschreiben.
  • Lassen Sie dem Mitarbeiter auch nach dem Gespräch keinen Spielraum, in sein altes Verhalten zurückzufallen.
  • Erkennen Sie die Fortschritte des Mitarbeiters an.
  • Ziehen Sie die Konsequenzen, wenn es zu einem erneuten Verstoß kommt.
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Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Julia Nickel
Redaktion RuFuS-Infomail


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Unfall: Vollkaskoanspruch bei Rettungsmaßnahme
Wann und wie können wir einer Mitarbeiterin wegen Zu-spät-Kommens kündigen?

Checkliste: Sind Sie gestresst?
Malen Sie Bilder in Ihren Vorträgen!

Bauhauptgewerbe: Höhere Auftragseingänge als im Vorjahr
So führen Sie mit Ihren Mitarbeitern ein Zielvereinbarungsgespräch

So trennen Sie sich von leistungsschwachen Mitarbeitern
Denken Sie jetzt an Ihr Weihnachtsgeschäft!

Aufbesserung der Finanzen – Klären Sie wichtige Fragen, bevor Sie aktiv werden
Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen

Tipps für Eltern zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens bei den Hausaufgaben
Berufsbegleitender Masterstudiengang Schulentwicklung und Qualitätssicherung

Sparen Sie Kosten mit externen Dienstleistern
Deutscher Altenhilfepreis sucht zukunftweisende Projekte und Aktivitäten

So bereiten Sie sich richtig auf Zielvereinbarungsgespräche vor, Teil 2
BruttoSozialPreis 2006 – Nachwuchswettbewerb für kreatives Sozialmarketing

Recht

Unfall: Vollkaskoanspruch bei Rettungsmaßnahme

Der Fall: Einem Lkw wurde von einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Der Fahrer des Lkw verhindert durch eine Vollbremsung zwar einen Unfall, jedoch verrutscht die Ladung derart ungünstig, dass am Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 13.000 Euro entsteht. Der Chef des Lkw-Fahrers und Fahrzeughalter fordert daraufhin von seiner Vollkaskoversicherung eine Schadensregulierung.

Die Versicherung lehnt dieses jedoch mit der Begründung ab, der Fahrer habe bei der Vollbremsung eine Beschädigung des Fahrzeugs bewusst in Kauf genommen, um seine Gesundheit zu schützen. Mit dieser Begründung wollte sich der Halter des Lkw jedoch nicht zufrieden geben und ging mit seiner Forderung vor Gericht. In 1. Instanz folgten die Richter aber der Ausführung des Versicherungsunternehmens und wiesen die Klage ab.

Erst die Richter der 2. Instanz beim Oberlandesgericht Hamm sahen den Sachverhalt anders. Sie werteten das Verhalten des Fahrers eindeutig als „Rettungsmaßnahme“. Mit dieser habe der Fahrer aber nicht nur seine Gesundheit, sondern auch den Sattelzug selbst vor einem Schaden bewahren wollen. Die Versicherung wurde dazu verurteilt, den Schaden zu regulieren. Für die Versicherung besonders ärgerlich: Auch den im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt von 500 Euro konnte die Kfz-Versicherung bei der Schadensregulierung nicht abziehen, denn dieser gilt ausschließlich für die Ersatzleistungen aus dem Versicherungsvertrag. Da es sich hier um „Rettungskosten“ handelt, die nicht auf einen vertraglichen, sondern auf einen gesetzlichen Anspruch zurückzuführen sind, mussten diese in voller Höhe von der Versicherung erstattet werden

Oberlandesgericht Hamm; Urteil vom 7.5.2004; Aktenzeichen: 20 U 48/04

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Wann und wie können wir einer Mitarbeiterin wegen Zu-spät-Kommens kündigen?

Hier wieder eine Frage einer Leserin von Heimleitung konkret: Eine seit 7 Jahren bei uns beschäftigte Mitarbeiterin hat im Juni wegen häufigen Zu-spät-Kommens eine formale schriftliche Abmahnung bekommen. Nach einer kurzen Besserung kommt sie wieder regelmäßig zu spät. Wir möchten ihr deswegen kündigen. Wie geht das am besten?

Antwort von Heimleitung konkret: In diesem Fall kommt eine so genannte verhaltensbedingte Kündigung wegen des Zu-spät-Kommens in Betracht. Sie haben die Voraussetzungen für diese Kündigung durch Ihre Abmahnung erfüllt, d. h. Sie haben der Mitarbeiterin bereits Gelegenheit zur Besserung gegeben. Wenn sich die Mitarbeiterin dann nicht bessert und weiterhin dauerhaft zu spät kommt, sollten Sie mit Bezug auf die erfolglose Abmahnung kündigen. Dabei müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende beachten.

Ihre Mitarbeiterin hat dann allerdings auch die Möglichkeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren.

Aus Heimleitung konkret - fordern Sie hier Ihre kostenlose Schnupperausgabe an! Hier klicken!
Die neue Ausgabe erscheint übrigens am 16.8.2006.
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Fachinformationen für Ihre Leitungs-Praxis im Alten- oder Pflegeheim!

In „Stationäre Pflege aktuell“ erfahren Sie alles rund um die Qualität und Sicherheit Ihrer Einrichtung. Praktische Tipps für den Umgang mit Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen, Musteranleitungen, Standards und arbeitsrechtliche Beratung.




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Mitarbeiterführung und -motivation

Checkliste: Sind Sie gestresst?

Stress gehört im Job einfach dazu, oder? Wie so oft kommt es auf die gesunde Dosis an. Sorgen Sie dafür, dass der Stress Sie nicht auffrisst.

Machen Sie den Selbsttest: Vergeben Sie Punkte: 0 = nie; 1 = selten; 2 = manchmal; 3 = häufig

0123
Ich bin gereizt.( )( )( )( )
Ich bin ehrgeizig.( )( )( )( )
Ich kann schlecht Nein sagen.( )( )( )( )
Ich kann Kritik schlecht vertragen.( )( )( )( )
Ich versuche oft, mehrere Dinge gleichzeitig zu tun.( )( )( )( )
Freunde halten mich für einen Workaholic.( )( )( )( )
Ich bin von der Anerkennung anderer abhängig.( )( )( )( )
Ich habe Angst, Fehler zu machen.( )( )( )( )
Ich bin sehr lärmempfindlich.( )( )( )( )
Ich habe viel Energie.( )( )( )( )
Ich fühle mich ausgelaugt.( )( )( )( )
Ich habe gesundheitliche Probleme.( )( )( )( )
Ich kann schlecht entspannen.( )( )( )( )
Familiäre Probleme belasten mich.( )( )( )( )
Ich fühle mich leicht in die Enge getrieben.( )( )( )( )
Mein Lebensstandard bedeutet mir viel.( )( )( )( )
In Gegenwart meines Chefs bin ich unsicher.( )( )( )( )

Auswertung:
0–10 Punkte: Sie sind ehrgeizig und voller Energie und nur selten gestresst. Sie sind flexibel und meistern Ihren Arbeitsalltag problemlos.

11–20 Punkte: Sie sind stressgefährdet. Zwar haben Sie noch keinen Dauerstress, neigen aber dazu, sich zu überfordern. Schaffen Sie sich mehr Freiräume.

21–30 Punkte: Sie sind stark überlastet. Ihre Gesundheit ist gefährdet. Erkennen Sie Stressfaktoren und entschärfen Sie sie.

Mehr als 31 Punkte: Sie stehen unter Dauerstress. Nehmen Sie die Hilfe eines Experten in Anspruch.

Aus dem Magazin, dass den Aktualisierungslieferungen des Praxishandbuch leiten, führen, motivieren beiliegt! Klicken Sie hier für Ihren kostenlosen Test-Monat!
Malen Sie Bilder in Ihren Vorträgen!

Präsentationen haben informativen Charakter und sind meistens voll von Daten, Fakten und Zahlen. Natürlich sind all diese Informationen sehr wichtig und müssen dem Publikum auch mitgeteilt werden, aber leider läuft diese strenge Sachlichkeit und die Konzentration auf Fakten quer zur menschlichen Natur.

Vor allem die aktive Einbindung des Publikums ist wichtig, sollen die Zuhörer etwas von ihrem Vortrag behalten. Da Menschen nun einmal besser auf Bilder und Emotionen reagieren als auf kalte Zahlen, ist es wichtig, die "Verpackung" grundlegender Informationen dieser Eigenart anzupassen. Tun Sie das nicht, kann es sein, dass das Meiste einfach an den Zuhörern vorbeirauscht, beziehungsweise nicht wirklich von ihnen aufgenommen werden kann. Das wäre schade, noch dazu, da Sie sich ja viel Mühe gegeben haben bei der Vorbereitung.

Machen Sie sich also die Weisheit der Werbung zunutze. Werbestrategen wissen schon lange, dass vor allem die Bilder entscheidend sind für die Wirkung von Reklame. Zwar wird Ihnen vermutlich nicht immer die Möglichkeit gegeben sein, Bilder von ausgeruhten Menschen in Badebekleidung an einem tropischen Strand in Ihren Vortrag zu integrieren. Aber Sie können auf rhetorische Mittel zurückgreifen und sprachlich Bilder "malen", die in den Köpfen des Publikums entstehen. Die bildliche Vorstellung Ihrer Zuhörer können Sie zum Beispiel durch Vergleiche anregen. Unsere Alltagssprache ist voll von solchen sprachlichen Bildern, die jeder gleich versteht und in einem Vortrag ein hervorragendes rhetorisches Mittel sind.

Denken Sie sich selber einen Vergleich aus, um etwas besonders prägnant vor Augen zu führen, behalten Sie die Frage im Hinterkopf, ob das auch wirklich leicht vom Publikum erfasst wird oder ob der Vergleich nicht doch zu weit hergeholt ist. Um Ihre Zuhörer auch emotional einzubinden, sollten Sie versuchen, aus den Fakten und Zahlen, die Sie vorstellen, eine Geschichte zu machen, in die Sie persönlich eingebunden sind. Die menschliche Seite solcher Informationen hilft dem Publikum dabei, das Ganze besser aufzunehmen und zu verarbeiten. Denn dann festigt sich ein Bild in den Menschen, dass sie mit Ihnen und Ihrem Vortrag verbinden. Und vielleicht bringen Sie ja auch eines von luftig bekleideten Menschen an einem tropischen Palmenstrand unter, man weiß ja nie.

Wie Sie Ihre Stimme bei Vorträgen erfolgreich einsetzen, lesen Sie auf unserer Webseite!
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So führen Sie Ihr Team zum Erfolg ...

... und lösen die vielen anderen Leitungsaufgaben in Ihrer Einrichtung. Sichern Sie sich jetzt praxisnahe Beratung, z. B. erprobte Konzepte, Musterformulare, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten – zum schnellen Nachschlagen und gezielten Umsetzen:




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Managementwissen für Ingenieure

Bauhauptgewerbe: Höhere Auftragseingänge als im Vorjahr

Das Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) verzeichnete im Mai 2006 in Deutschland preisbereinigt 11,7 % mehr Auftragseingänge als im Vorjahresmonat. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Danach nahm die Baunachfrage im Hochbau um 13,4 % zu. Im Tiefbau erhöhte sie sich um 9,9 %.

In den Betrieben des Hoch- und Tiefbaus waren Ende Mai 2006 698.000 Personen tätig. Das waren 31.000 weniger als vor einem Jahr (– 4,2 %). Der Gesamtumsatz belief sich im Berichtsmonat auf rund 6,9 Mrd. € (+ 10,9 % gegenüber Mai 2005).

Im Vergleich der Ergebnisse der Monate Januar bis Mai 2006 mit denjenigen des entsprechenden Vorjahreszeitraums sind die Auftragseingänge preisbereinigt um 9,0 % gestiegen. Der Gesamtumsatz belief sich auf 24,0 Mrd. €. Er lag damit um 2,3 % über dem Niveau der ersten 5 Monate 2005.

Weitere Neuigkeiten lesen Sie in Technik & Vertrieb aktuell!

So führen Sie mit Ihren Mitarbeitern ein Zielvereinbarungsgespräch

„Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht kein Wind günstig.“ An dieser Weisheit des römischen Philosophen Seneca hat sich bis heute nichts geändert. Wenn Sie Erfolg haben wollen, müssen Sie das Ziel kennen. Die großen strategischen Ziele gibt Ihnen dabei meistens die Unternehmensführung vor. In Ihrer Abteilung müssen Sie dann überlegen, wie Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die Ziele in einzelnen Schritten umsetzen können. Meistens geschieht dieses im Rahmen von Zielvereinbarungsgesprächen. Zielvereinbarungsgespräche sind ein wirksames Instrument, um die Kommunikation zwischen technischer Führungskraft und Mitarbeiter zu gewährleisten und die Mitarbeiter zu motivieren.

In unserem nachfolgenden 3-Schritte-Programm sagen wir Ihnen, worauf es dabei ankommt:

1. Gesprächsvorbereitung:
Legen Sie mit Ihrem Mitarbeiter einen Gesprächstermin fest. Bitten Sie ihn, bis zu dem Gespräch seine Zielvorstellungen zu entwickeln. Erarbeiten Sie selbst unabhängig davon Ihre längerfristigen Zielvorstellungen für den Aufgabenbereich des Mitarbeiters: Entsprechen Ihre Zielvorstellungen seinen Fähigkeiten? Welche Voraussetzungen (Zeit, Arbeitsmittel etc.) müssen erfüllt sein, damit er das Ziel auch erreicht?

2. Gesprächsdurchführung:
Stimmen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter über die jeweils gesetzten Ziele ab. Achten Sie darauf, dass Sie nicht allein die konkreten Zielvorgaben bestimmen. Ansonsten ist Ihr Mitarbeiter nicht überzeugt und flüchtet sich im ungünstigsten Fall in den stillen Widerstand. Legen Sie eine Marschroute für die „Muss“- und „Kann“-Ziele fest. Treffen Sie auch Detailabsprachen zu den einzelnen Zielen wie Termine oder Maßnahmen.

3. Gesprächsnachbereitung:
Halten Sie die Zielvereinbarungen (sowie die Termine und Maßnahmen) schriftlich auf einem Formblatt fest. Lassen Sie sich von Ihrem Mitarbeiter regelmäßig Feedback über den Erfolg geben. Sollten Sie von Ihrem Mitarbeiter negative Signale erhalten, vereinbaren Sie ein neues Gespräch, um die Ursache zu klären.

Noch mehr zum Thema Zielvereinbarungsgespräche finden Sie in unserem Standardwerk: Praxishandbuch für technische Führungskräfte - Das Deutsche Ingenieur-Handbuch – klicken Sie hier für Ihren Gratis-Testmonat!
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Wie reagieren Sie als technischer Vertriebsleiter, wenn Ihr Kunde
nachträglich mit einem aufwändigen Sonderwunsch kommt?


Üblicherweise werden vor Auftragserteilung alle Spezifikationen genau und schriftlich festgelegt. Erst wenn sich beide Seiten einig sind, beginnt Ihre Entwicklungsabteilung mit der Arbeit.

Dann kommt die große Stunde: Sie präsentieren das Ergebnis Ihrer Entwicklungsarbeit. Und dann die große Überraschung: Ihr Kunde antwortet auf Ihre Präsentation mit „Ja, aber ...“ – und kommt nun mit einem aufwändigen Sonderwunsch, von dem bei Auftragserteilung nicht die Rede war. Was tun?

„Technik und Vertrieb aktuell“ empfiehlt, zuerst einmal Ruhe zu bewahren und dem Kunden genau zuzuhören. Dann überlegen, was an dem Vorschlag gut sein könnte. Und sich dann mit dem Kunden über Mehrkosten und Terminverschiebung arrangieren.

Zurück im eigenen Unternehmen, nehmen Sie sich den Sonderwunsch noch einmal vor, diesmal aus einem anderen Blickwinkel:

Steckt hinter dem Sonderwunsch
vielleicht eine noch ungenutzte Marktnische?
Das wäre eine Riesenchance!


Lesen Sie in „Technik und Vertrieb aktuell“, wie Sie die Sonderwünsche Ihrer Kunden vielleicht auch anderweitig vermarkten können!

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Hotelleitung

So trennen Sie sich von leistungsschwachen Mitarbeitern

Kein Hotelbetrieb kann es sich leisten, dauerhaft leistungsschwache Mitarbeiter zu beschäftigen. Wenn Sie feststellen, dass es in Ihrem Hotel einen so genannten „Low-Performer“ gibt, sollten Sie handeln, bevor der Betriebsfrieden unter Ihren Mitarbeitern darunter leidet oder gar die Gästezufriedenheit Schaden nimmt.

Beispiel: Herr K. ist von Beruf Hotelfachmann und arbeitet seit einem Jahr an Ihrer Rezeption. Obwohl er bei seiner Tätigkeitsaufnahme intensiv auf Ihre Buchungs- und Reservierungssoftware geschult wurde, ist er, im Gegensatz zu seinen Kollegen, nicht in der Lage einfache Reservierungsvorgänge fehlerfrei zu bearbeiten. Dadurch kommt es immer wieder zu unplanmäßigen Überbuchungen, Gästebeschwerden durch fehlerhafte Reservierungsbestätigungen und falsch ausgestellten Rechnungen. Nach dem Sie mehrfach mit Herrn K. über diese Problematik gesprochen haben ohne eine Änderung festzustellen, kommen Sie zu dem Schluss, Herrn K. zu kündigen.

Arbeitsrechtlicher Hintergrund: Das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Herrn K. basiert auf dem Austausch von Leistungen. Herr K. ist demnach verpflichtet, den Anforderungen seines Berufes entsprechend eine adäquate Arbeitsleistung zu erbringen. Dafür sind Sie dazu verpflicht, ihn dafür zu beschäftigen und ihm ein Arbeitsentgelt zu zahlen. Herr K. ist nicht in der Lage, seiner Verpflichtung nachzukommen. Daraus resultiert eine Vertragsstörung, die Ihnen das Recht gibt ihn zu kündigen.

Vertragsstörungen, die aus Leistungsmängeln resultieren, gehen hervor aus
  • Minderleistung: die Arbeitsleistung ist unzureichend, etwa weil der Mitarbeiter zu langsam ist
  • Schlechtleistung: die Qualität der geleisteten Arbeit ist unzureichend, etwa weil der Mitarbeiter zu viele Fehler macht
  • Fehlleistung: der Mitarbeiter erbringt eine falsche Leistung, etwa weil er Übernachtungen zu einer falsche Rate verkauft
So handeln Sie rechtssicher:

Schritt 1: Führen Sie mit Herrn K. ein Zielvereinbarungsgespräch, in dem beispielsweise vereinbart wird, dass Herr K. auf eigene Kosten innerhalb von 2 Wochen an einer Schulung teilnimmt und somit seine Mängel bis zum Ablauf von 2 Monaten abstellt. Lassen Sie sich diese Zielvereinbarung von Herrn K. schriftlich bestätigen.

Schritt 2: Lässt er sich darauf nicht ein oder kann er die Vereinbarung nicht einhalten, mahnen Sie Herrn K. einmal oder mehrmals ab. Die Abmahnungen müssen begründetet sein und eine Aufforderung zur Änderung des Leistungsmangels enthalten. Lassen Sie sich den Empfang der Abmahnungen von Herrn K. schriftlich bestätigen.

Schritt 3: Kann Herr K. seine Leistungsmängel trotz Zielvereinbarung und Abmahnungen nicht ändern, kündigen Sie ihm ordentlich aufgrund einer Vertragsstörung die auf (in diesem Fall) einer Schlechtleistung basiert.

Noch mehr zum Thema schwierige Mitarbeiter und Kündigungen finden Sie im Praxishandbuch leiten, führen, motivieren! Klicken Sie hier für Ihren kostenlosen Test-Monat!

Denken Sie jetzt an Ihr Weihnachtsgeschäft!

Alle Jahre wieder wundern wir uns im Oktober, wie nah Weihnachten plötzlich ist. Nicht selten stellen wir dann mit Schrecken fest, was wir für unser so wichtiges Jahresabschlussgeschäft noch alles vorbereiten müssen.
Nutzen Sie daher die Sommermonate, um durch eine Reihe von frühzeitigen Maßnahmen, insbesondere im Marketing und im Einkauf, Kosten einzusparen und Planungssicherheit zu gewinnen.

Diese Maßnahmen sollten Sie im August umsetzten:
  • Mailing an Firmen bezüglich Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern erstellen (Versand spätestens Anfang September)
  • Mailing an Privatgäste mit Weihnachtsangebot erstellen (Versand spätestens Ende September)
  • Planung für Werbeanzeigen (Gänseaktion, Weihnachtsfeiern, Weihnachtsbrunch, Silvester-Gala, Grußanzeigen zum Jahresabschluss, etc.) erstellen und Gespräch mit Lokalzeitung bezüglich Mengenrabatt führen
  • Druckvorlagen für Aktionen erstellen (Gänseessen, Silvester, etc)
  • Gespräche mit Lieferanten führen, bezüglich deren Angebotsauswahl und Rabatte für Frühbestellungen (ab Oktober)
  • Sommerrabatte von Druckereien (Weihnachtsgrußkarten an Stammgäste) und Anbietern von Weihnachts- und Silvesterdekoration prüfen
  • Angebote für Außendekoration (Girlanden, Lichterketten, Weihnachtsbäume, etc.) einholen, Rabatte bei früher Auftragserteilung verhandeln
  • DJ oder Band für Silvesterveranstaltung buchen
  • Programm für Heilig Abend, Weihnachtstage und Silvester zusammenstellen 
  • Angebote für Fremdleistungen (Stadtführungen, Künstler, etc.) einholen
Weitere Tipps für Ihr erfolgreiches Marketing lesen Sie in Hotelleitung in der Praxis. Klicken Sie hier für Ihre persönliche Test-Ausgabe!

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Speziell für Hoteliers:

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen. Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in

Hotelleitung in der Praxis
Der Managementbrief für erfolgreiche Hoteliers



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Kindergarten und Hort

Aufbesserung der Finanzen – Klären Sie wichtige Fragen, bevor Sie aktiv werden

In Zeiten knapper Kassen müssen viele Kindertageseinrichtungen sparen. Notwendige Anschaffungen für die Kinder können aber auch mit selbst erwirtschafteten finanziellen Mitteln finanziert werden. Hierzu bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, wie etwa Feste und Veranstaltungen, dem Verfassen eines Kindergartenkochbuches oder der Gründung eines Fördervereins. Auch die Suche nach einem Kindergartenpaten kann sich lohnen, um langfristig Finanzmittel zu sichern.

Doch bevor Sie mit einer konkreten Maßnahme zur Aufbesserung Ihrer Finanzen beginnen, sollten Sie zunächst einige wichtige Fragen klären:
  • Sind Sie sich im Klaren darüber, wofür Sie Geld benötigen, was Sie anschaffen möchten?
  • Haben Sie überprüft, welche Maßnahmen für Ihre Einrichtung überhaupt in Frage kommen, und dabei die strukturellen Gegebenheiten des Umfeldes berücksichtigt, z.B. ob im Umkreis des Kindergartens viele Firmen ansässig sind?
  • Haben Sie den Träger über Ihre beabsichtigten Maßnahmen informiert und ist er damit einverstanden?
  • Haben Sie Ihre Ideen mit den Eltern erörtert und sich deren Unterstützung gesichert?
  • Welche Maßnahmen haben andere Einrichtungen in Ihrer Nachbarschaft umgesetzt? Vermeiden Sie, in Konkurrenz zu anderen Einrichtungen zu treten, finden Sie eigene Wege, um Ihre Finanzen aufzubessern.
  •  Wie weit sind Sie selbst bereit sich zu engagieren? Würden Sie bei einem Tag der offenen Tür eines anderen Unternehmens präsent sein, da das Unternehmen mit seiner Kindergartenpatenschaft wirbt?
Mehr aktuelle Tipps und Informationen für Erzieherinnen und Erzieher von Kindertageseinrichtungen finden Sie in Praxisgestaltung in Kindergarten & Hort. Jetzt kostenlos testen!
Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Unfällen in Ihrer Einrichtung wird von Ihnen erwartet, dass Sie richtig und schnell handeln. Aber dies ist nicht immer einfach. Hier ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen, die alle Eltern und Mitarbeiter in Ihrer Einrichtung kennen sollten:
  • Informieren Sie beim 1. Elternabend die Eltern über die ärztliche Notversorgung, die Sie in der Einrichtung vornehmen können.
  • Weisen Sie darauf hin, wie wichtig die telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist. Bitten Sie um Mitteilung bei Veränderungen.
  • Aktualisieren Sie diese Daten 2-mal im Jahr mit Hilfe eines Formblattes.
  • Wägen Sie bei Unfällen sorgfältig ab, was notwendig ist:
    • Das Kind in Begleitung nach Hause bringen. 
    • Das Kind in Begleitung zum Hausarzt oder ins Krankenhaus bringen
    • Oder ob akuter Handlungsbedarf durch ärztliche Notversorgung besteht.
  • Überlassen Sie im Zweifel immer dem Arzt und medizinischen Fachleuten die Entscheidung.
Ausführliche Informationen speziell für Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an!
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Der Sicherheitsberater für Leiterinnen

Stellen Sie sich vor: Zwei Kinder schaukeln während der Kindergartenzeit auf einer Wippschaukel. Plötzlich fällt ein Kind von der Schaukel, die Schaukel wippt zurück und schlägt dem Kind zwei Schneidezähne aus. Sie als Leiterin einer Kindertagesstätte können sich diese Situation sicher gut vorstellen. Was müssen Sie als Leiterin im Vorfeld unternommen haben, damit man Ihnen keinen Vorwurf machen kann?

Lesen Sie in „Recht & Sicherheit in der KiTa“ wie Sie sicherstellen, dass man Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen nichts anhängen kann!




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Schulmanagement

Tipps für Eltern zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens bei den Hausaufgaben

Viele Eltern schaffen es nicht, dass die Kinder am Nachmittag ihre Hausaufgaben konzentriert bis zum Ende erledigen. Denn Kinder lassen sich oft durch viele Kleinigkeiten ablenken. Unterstützen Sie die Eltern, in dem Sie diese beraten und ihnen verschiedene Lern- und Arbeitsprinzipien vermitteln.

Hier ein paar Tipps für Eltern und Kinder, um das Arbeitsverhalten bei den Hausaufgaben zu verbessern:
  • Sorge für einen aufgeräumten Arbeitsplatz ohne Spielsachen, bevor du beginnst.
  • Teile deinen Freunden mit, ab wann sie bei dir anrufen dürfen.
  • Entscheide dich, ob du mit der leichtesten oder der schwersten Aufgabe beginnen willst.
  • Kontrolliere am Ende mit deinem Hausaufgabenheft, ob du alle Aufgaben erledigt hast.
  • Auch Lernen und Abfragen gehört zu den Hausaufgaben.
  • Wenn du fertig bist, bring deine Materialien in Ordnung und räume alles wieder in die Schultasche
Die Beratung und Kooperation mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteile Ihrer schulischen Arbeit. Denn eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern zahlt sich auch für Ihre Schüler aus. Mehr Tipps und Informationen zu diesem Thema finden Sie in Schulleitung intern.

Berufsbegleitender Masterstudiengang Schulentwicklung und Qualitätssicherung

Ab dem kommenden Wintersemester 2006/2007 bietet die Freie Universität Berlin den berufsbegleitenden Masterstudiengang Schulentwicklung und Qualitätssicherung an.

Der Studiengang richtet sich an Schulleiter, Vertreter der Schulaufsicht, Seminarleiter, Mitglieder von Steuergruppen an Schulen sowie allgemeine Lehrkräfte und vermittelt anwendungsorientierte Kompetenzen der Initiierung und Überprüfung von Qualitätsentwicklungsprozessen in Schulen.

Zu den Inhalten des Studiums, das in vier Module gegliedert ist, gehören unter anderem Grundlagen der Organisations- und Personalentwicklung sowie Schulentwicklung, Evaluationsforschung, Unterrichtsforschung, Unterrichtsdiagnose und Unterrichtsentwicklung.

Bewerbung sind bis zum 18. August 2006 an die Freie Universität Berlin, Bewerbungs- und Zulassungsstelle, Stichwort Master Schulentwicklung und Qualitätssicherung, Iltisstraße 1, D-14195 Berlin zu richten. Nähere Informationen zum Studiengang zudem

Dipl.-Kfm. Folker Schmidt
Tel.: 030 / 838-55227,
E-Mail: folschmi@zedat.fu-berlin.de

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite! Hier finden Sie hilfreiche Fachartikel sowie Checklisten und Muster zum Thema Schulmanagement.
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Klassenfahrten, Aufsichtspflicht, Haftungsrecht

Sie als Schulleiterin oder Schulleitr werden jeden Tag mit vielen Rechtsfragen konfrontiert, die Schüler, Kollegium und Eltern betreffen.
Sie wünschen sich leicht verständliche und praxiserprobte Informationen, wie Sie sich und Ihre Schule gegen Rechtsfolgen absichern können?


Sie finden alle rechtlichen Themen, die Sie betreffen leicht verständlich aufbereitet mit Erklärungen, Checklisten und Musterschreiben.



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Pflegemanagement

Sparen Sie Kosten mit externen Dienstleistern

Um Kosten einzusparen, beauftragten viele Pflegeeinrichtung externe Dienstleister, die zu Festpreisen verschiedene Dienstleistungen übernehmen, wie etwa Gebäudereinigung, Textilpflege, Küche oder Hausmeisterservice. Achten Sie beim Abschluss eines solchen Dienstleistungsvertrages mit einem externen Anbieter darauf, dass dieser die Qualitätsmaßstäbe Ihrer Einrichtung einhält und auch zur Zufriedenheit Ihrer Bewohner arbeitet.

Folgende Punkte sollten Sie daher in Ihrem Vertrag beachten, um im Zweifelsfall oder bei Differenzen für Klarheit und eine gütliche Einigung zu sorgen:
  • Achten Sie darauf, dass Sie von Ihrem Dienstleister eine Leistungsbeschreibung erhalten, in der die Zuständigkeiten, die einzelnen Leistungen, der Personaleinsatz sowie die genauen Kosten schriftlich fixiert sind.
  • Ein verantwortlicher Ansprechpartner für Absprachen, Beschwerden und Mängelbeseitigung sollte benannt sein.
  • Das Scheitern einer Fehlerkorrektur sollte zur Beendigung des Vertrags führen.
  • Bei einer nachweislichen Unzufriedenheit Ihrer Bewohner mit der Leistung des Dienstleisters sollten Sie zu einer Vertragsbeendigung berechtigt sein.
  • Die Kündigungsfrist des Dienstleisters muss so lange sein, dass Sie ausreichend Zeit haben, für angemessenen Ersatz zu sorgen.
  • Der Vertrag sollte zudem konkrete Aussagen zur Qualität und Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistung beinhalten.
  • Legen Sie schriftlich fest, wie mit Beschwerden umgegangen wird, die den externen Dienstleister betreffen.
  • Verpflichten Sie den Dienstleister, sich an Ihrem Pflegeleitbild zu orientieren und dessen Maßgaben einzuhalten.
Leiten Sie Ihr Pflegeheim erfolgreich und sicher. Fordern Sie jetzt die aktuelle Ausgabe von Heimleitung konkret, die am 16.8.2006 erscheint, zum kostenlosen Test an!
Deutscher Altenhilfepreis sucht zukunftweisende Projekte und Aktivitäten

Zum Thema Engagierte Bürger und Profis, Hand in Hand – Altenhilfe im Gemeinwesen verankern vergibt die Familie Josef Kreten Stiftung, eine Treuhandstiftung des Deutschen Roten Kreuzes, erstmals in diesem Jahr den Deutschen Altenhilfepreis.

Gesucht werden zukunftweisende Projekte, Aktivitäten und Initiativen, die eine besonders gut gelungene Vernetzung von bürgerschaftlichen Engagement und professioneller Unterstützung in der Altenhilfe darstellen. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Teilnahmeschluss ist der 15.10.2006.

Nähere Informationen zum Deutschen Altenhilfepreis sowie die vollständigen Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter www.deutscher-altenhilfepreis.de oder direkt bei der

Familie Josef Kreten-Stiftung
Treuhandstiftung des DRK
Team 42
Altenhilfe und Gesundheitsförderung
Carstennstr. 58
12205 Berlin

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pdl.konkret ambulant – der Fachinformationsdienst für die ambulante Pflege

Oder: Wie Sie Ihren ambulanten Pflegedienst erfolgreich und kompetent leiten und wieder mehr Zeit für den Menschen haben – und für sich! Verfahrensanweisungen, Checklisten, Muster, Formulare – in kurzer Form bekommen Sie aktuelle und rechtssichere Informationen, die Sie in Ihrer täglichen Leitungspraxis wirklich weiterhelfen! pdl.konkret ambulant – praxisnah und kompetent!

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Sozialmanagement / Nonprofit

So bereiten Sie sich richtig auf Zielvereinbarungsgespräche vor, Teil 2

Um Zielvereinbarungsgespräche mit Ihrem Mitarbeiter richtig vorzubereiten, sollten Sie sich die Zeit nehmen und auf das zurückblicken, was im konkreten Aufgabenbereich erreicht wurde oder misslungen ist. Hierzu haben wir Ihnen in der vergangenen Woche einige Fragen aufgezeigt, die Ihnen bei der Klärung behilflich sind.

Zugleich müssen Sie auch auf neue Ziele schauen, die Sie in Ihrer Einrichtung planen. Halten Sie daher auch eine Vorschau und versuchen Sie folgende Fragen zu klären:
  • Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele in Ihrer Einrichtung?
  • Welche Ziele müssen Sie als Führungskraft erreichen?
  • Welche Ziele sollen mit dem Mitarbeiter vereinbart werden?
  • Für den Fall, dass mehrere Ziele vereinbart werden sollen: Welche Gewichtung nehmen Sie vor, welche Reihenfolge gilt? Und wie begründen Sie diese?
  • Bringt Ihr Mitarbeiter die erforderlichen Kompetenzen mit, um die gesteckten Ziele zu erreichen?
  • Welche Voraussetzungen müssen in der Einrichtung erfüllt sein, um die Ziele zu realisieren? Sind ausreichend Ressourcen vorhanden (Personal, Geld)?
  • Ist der Mitarbeiter qualifiziert oder bedarf es einer Fortbildungsmaßnahme?
  • Kann er die Aufgabe allein bewältigen oder braucht er Mitstreiter?
Ausführliche Informationen, wie Sie Zielvereinbarungsgespräche mit Ihren Mitarbeitern vorbereiten und durchführen finden Sie im Kapitel Z 30 des Praxishandbuch Sozial Management. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr persönliches Probeexemplar an.

BruttoSozialPreis 2006 – Nachwuchswettbewerb für kreatives Sozialmarketing

Theoretische Kenntnisse in die Praxis umsetzen, um damit die Öffentlichkeitsarbeit gemeinnütziger Organisationen zu verbessern, das sind die zentralen Ziele des BruttoSozialPreises 2006, dem Nachwuchswettbewerb für kreatives Sozialmarketing.

Im Rahmen des siebenwöchigen Wettbewerbs erarbeiten 10 Teams von Studenten mit Unterstützung von Experten für zehn Nonprofit-Organisationen maßgeschneiderte Kommunikationskonzepte, um die Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren. Die teilnehmenden Organisationen können hierdurch ein erfolgreiches und professionelles Auftreten in der Öffentlichkeit realisieren. Die Studenten hingegen können ihre theoretischen Kenntnisse in die Praxis umsetzten.

Der BruttoSozialPreis 2006 wurde 2004 von Studierenden des Berliner KommunikationsFORUMs e.V. ins Leben gerufen und findet in diesem Jahr bereits zum dritten Mal statt. Ausführliche Informationen sowie das Konzept des Wettbewerbs finden Sie unter www.bruttosozialpreis.de.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite! Hier finden Sie hilfreiche Fachartikel sowie Checklisten und Muster speziell für den Non-Profit-Bereich.

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Weiterbildung und Qualität in der Altenpflege

1-Jahres-Fernkurs zum Qualitätsbeauftragten in der Altenpflege – praxisnah und berufsbegleitend. Bringen Sie Ihr Qualitätsmanagement nach vorn und seien Sie auf die nächste MDK-Prüfung bestens vorbereitet.




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Info
Fachverlag für Recht und Führung,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Fachverlag für Schul- und Sozialmanagement und
Verlag PRO Pflegemanagement
Unternehmensbereiche der
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: info@vnr.de

Redaktion

Fachverlag für Recht und Führung,
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag,
Fachverlag für Schul- und Sozialmanagement und
Verlag PRO Pflegemanagement
Julia Nickel
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

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